Beschlussvorlage (Betreibermodell Wohnmobilstellplatz Breitmatten)
15. Februar 2016
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Mundinger Datum: 01.02.2016 Az.: Drucksache Nr.: 36/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.02.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 302 BGL Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Betreibermodell Wohnmobilstellplatz Breitmatten Beschlussvorschlag: Das Betreibermodell für den neuen Wohnmobilstellplatz Breitmatten wird wie folgt beschlossen: Kontrolle der Parkscheine im Regelfall Mo. bis Fr. durch den Gemeindevollzugsdienst (GVD). Saisonal samstags und sonntags Stichproben durch den kommunalen Ordnungsdienst (KOD). Unterhaltung und Pflege der Anlage durch den BGL Für die Unterhaltung des Wohnmobilstellplatzes Breitmatten sind für das Haushaltsjahr 2016 bei der Finanzposition 1.7900.675550 (Tourismus: Kostenerstattung BGL Wohnmobilstellplatz) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro zu bewilligen. Die Bewilligung der Mehrausgaben erfolgt entsprechend der geltenden Zuständigkeitsregelung finanzieller Art (hier: Zuständigkeit der Stadtkämmerei). Die Einnahmen aus den Stellplatzentgelten werden unter der Finanzposition 1.7900.111500 (Tourismus: Benutzungsentgelte Wohnmobilstellplatz) verbucht. Für die Übernachtung bzw. für das Abstellen eines Wohnmobils auf einem Stellplatz wird eine Parkgebühr in Höhe von 6 Euro pro Tag beschlossen. Das Stellplatzticket gilt 24 Stunden. Das Abstellen des Wohnmobils ist auf drei Nächte beschränkt Die Höhe der Gebühr orientiert sich an vergleichbar ausgestatteten Stellplätzen. Das Parkticket kann mit einem ÖPNV-Ticket ergänzt werden. Mit einem separaten Abschnitt am Parkschein besteht die Möglichkeit, im Bus ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket in Höhe von 1,70 Euro pro Person zur freien Nutzung des innerstädtischen ÖPNV zu lösen. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 36/2016 Seite - 2 - Begründung: Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Betreibermodelle für Wohnmobilstellplätze, wobei zwischen kommunalen und privat geführten Plätzen unterschieden werden kann. Derzeit liegen bei der Stadt Lahr Anfragen von drei Interessenten für eine private Betreibung des neu angelegten Wohnmobilstellplatzes vor. Bei funktionalen, auf Kurzaufenthalte ausgerichteten Wohnmobilstellplätzen wie zukünftig in Lahr, die über ein Grundangebot an Ver- und Entsorgungsinfrastruktur (Strom, Frischwasser, Abwasser Chemie-WC-Entleerung) hinaus keinerlei zusätzliche Komfort- bzw. Freizeitinfrastruktur bieten, wird im Allgemeinen die Betreuung durch den örtlichen Bauhof übernommen. Die Betreuung des Platzes umfasst die Reinigung und Pflege der Grünflächen, ggf. Schadensbeseitigung und Müllentsorgung. Die Abfrage zweier kommunaler Wohnmobilstellplätze in der Region ergab durchschnittliche Unterhaltungskosten von rund 8.000 Euro im Jahr. Eine Umfrage in anderen Gemeinden ergab, dass eine regelmäßige, aber keine durchgehende Kontrolle der Parkscheine erfolgt. Auf Bußgelder wird verzichtet, da prinzipiell die Zahlungsmoral bei den Wohnmobilisten sehr hoch sei. Die Überprüfung der Parktickets kann im Regelfall werktags morgens durch den GVD in Lahr erfolgen (vgl. Kehl). Somit wäre eine regelmäßige Präsenz der Kommune auf dem Platz gewährt. Saisonal erfolgen Stichproben durch den KOD an den Wochenenden. Insofern als es sich bei dem Lahrer Wohnmobilstellplatz um eine städtische Fläche handelt, deren Grundpflege ohnehin in den Zuständigkeitsbereich des BGL fällt, empfiehlt die Verwaltung, die Betreibung und Unterhaltung des Platzes in der Hand der Stadt Lahr zu belassen. Ein Vergleich der Entgelte bei funktionalen Wohnmobilstellplätzen in der Region ohne zusätzliche Infrastruktur ergab Stellplatzgebühren in Höhe von 5 Euro (Oberkirch) bis 10 Euro (Freiburg) pro Nacht zzgl. Strom und Wasser. Die Stadtverwaltung empfiehlt eine Übernachtungsgebühr pro Fahrzeug in Höhe von 6 Euro (Parkticket für 24 Stunden und max. drei Nächte Aufenthalt). Die Inbetriebnahme des Wohnmobilstellplatzes ist für Mai 2016 vorgesehen, sodass in der Folge von notwendigen Unterhaltungsaufwendungen für den bis zum Jahresende 2016 verbleibenden Zeitraum in einer Größenordnung von 4.000 Euro ausgegangen wird. In Kooperation mit der SWEG und TGO sollen Wohnmobilisten durch vergünstigte Tickets zur Nutzung des innerstädtischen ÖPNV animiert werden. Die nahegelegene Bushaltestelle „Am Alten Berg“ ist fußläufig gut erreichbar. Da keine Erfahrungswerte zur tatsächlichen Nutzung des Angebotes vorliegen, ist im ersten Schritt eine unbürokratische Handhabung zu Erwerb und Verrechnung der Fahrkarten vorgesehen. Mit dem Erwerb des Parktickets erhalten die Wohnmobilisten je nach Parkdauer ein bis drei separate Abschnitte als Gutscheine für eine vergünstigte ÖPNV-Nutzung. Unter Vorlage des Abschnitts händigen Busfahrer gegen eine Gebühr von 1,70 Euro Fahrkarten an die Wohnmobilisten aus. Die SWEG Abrechnungsstelle sammelt die Abschnitte und stellt diese monatlich der Stadt Lahr in Rechnung, wobei eine jährliche Tarifanpassung durch die TGO zu berücksichtigen ist. Drucksache 36/2016 Seite - 3 - Bei dem zukünftigen Wohnmobilstellplatz handelt es sich um eine Maßnahme des Stadtmarketings zur Förderung des Tourismus in Lahr (siehe GR-Beschluss vom 12.10.2015 und TA am 03.02.2016). Von einer Deckung der Ausgaben zur Platzunterhaltung durch die Standplatzeinnahmen ist nicht auszugehen. _____________________________ Dr. Wolfgang G. Müller ____________________________ Friederike Ohnemus