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Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2015)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Wurth

Datum: 18.02.2016 Az.: 902.27/2015 Drucksache Nr.: 61/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.03.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

02.05.2016

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2015

Beschlussvorschlag:

1. Die in der Anlage 1 gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes
werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne
von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2015 im
- Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 3.936.900,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 5.109.600,-- Euro
- Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 9.242.750,-- Euro
entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.

Anlage(n):
Anlage 1 -Listung der Haushaltsreste 2015
Anlage 2 -Erläuterung der Haushaltsreste 2015

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 61/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck
verfügbar bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei
Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.
Auch für das Rechnungsjahr 2015 werden für den Verwaltungshaushalt wieder Haushaltspositionen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung der Haushaltswirtschaft und die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen Haushaltsreste gebildet
werden sollten.
Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
für Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden.
Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils zu Beginn des Jahres
vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden können und die
Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der Jahresrechnung beschlossen werden muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab einem Betrag von 10.000,-Euro erläutert (Anlage 2).
Für die im Jahr 2015 nicht abgeflossenen Investitionsmittel mussten auch die veranschlagten Darlehen nicht aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit den vorgesehenen ausgabeseitigen Mittelübertragungen wird es erforderlich, auch einen Haushaltsrest auf der Einnahmenseite für die notwendige Finanzierung der Maßnahmen zu
bilden. In der Haushaltssatzung 2015 ist die Kreditermächtigung mit 2.000.000,-- Euro
festgesetzt. Unter Berücksichtigung der aus dem Rechnungsjahr 2014 übertragenen
Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000,-- Euro hat sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2015 auf 4.000.000,-- Euro belaufen.
Im Jahr 2015 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 1.800.000,-- Euro erfolgt. Diese
wird in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2014
(2.000.000,-- Euro) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2015
(2.000.000,-- Euro) noch in voller Höhe zur Verfügung steht.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kreditermächtigung des Jahres 2015 in Höhe von
2.000.000,-- Euro per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2016 zu übertragen.

Drucksache 61/2016

Seite - 3 -

Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ersehen werden. Die Angaben für die Jahre 2000 u. 2001 sind in Euro umgerechnet.
Jahr

Volumen
VerwHH (*)
Euro

Ausgabereste
Euro

Volumen
VermHH (*)
Euro

Einnahmereste
Euro

Ausgabereste
Euro

2000

70.447.327

1.080.001

13.104.099

2.300.813

3.838.805

2001

70.609.056

1.557.344

9.617.677

2.249.684

3.448.561

2002

72.827.597

1.066.000

10.167.914

3.259.000

4.146.200

2003

66.172.676

1.177.600

17.328.109

2.795.700

2.759.600

2004

70.400.211

1.300.700

13.964.407

2.963.000

1.899.200

2005

77.211.879

2.310.100

20.394.311

1.345.000

2.784.600

2006

79.163.901

1.681.000

16.279.546

819.600

3.617.400

2007

80.555.958

2.144.900

15.345.244

3.714.000

4.073.800

2008

78.682.730

1.298.000

15.124.938

3.340.200

4.818.650

2009

80.025.237

1.505.350

19.099.220

5.822.000

8.769.800

2010

83.284.702

1.836.200

16.922.233

6.573.550

7.751.650

2011

85.482.940

2.041.450

13.582.146

5.140.150

5.253.450

2012

94.012.627

2.378.800

13.312.500

4.672.300

7.632.510

2013

103.775.161

3.511.000

23.376.525

3.929.000

9.455.000

2014

106.148.897

3.495.000

17.327.422

3.902.200

10.249.400

2015

112.065.000

3.936.900

24.235.000

5.109.600

9.242.750

(*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt
Jahre 2000-2014 Rechnungsergebnisse, Jahr 2015 vorläufiges Rechnungsergebnis

Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 154 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 160) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 3.936.900,-- Euro
vorgeschlagen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50*) mit insgesamt 64 Einzelpositionen (= rd. 41 %) belaufen
sich in der Summe auf 2.073.400,-- Euro (= rd. 53 %) und stellen damit den größten
Einzelbereich dar.
Hiervon entfallen die betragsmäßig höchsten Einzelpositionen auf die Sanierung des
Storchenturms (219.300,-- Euro, siehe Anlage 1a, OZ 87), auf Maßnahmen gemäß
dem Schulsanierungsprogramm an der Friedrichschule (159.050,-- Euro, siehe Anlage
1a, OZ 58) und auf Maßnahmen gemäß dem Schulsanierungsprogramm an der Theodor-Heuss-Schule –Turnhalle (154.400,-- Euro, siehe Anlage 1a, OZ 63).

Drucksache 61/2016

Seite - 4 -

Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 98 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr
109) mit einem Gesamtvolumen von 9.242.750,-- Euro zur Übertragung in das Jahr
2016 an. Die vorgesehenen Haushaltsreste für vermögenswirksame Hochbaumaßnahmen (Gruppierung 94*) mit insgesamt 23 Einzelpositionen (= rd. 23 %) belaufen
sich in der Summe auf 5.716.350,-- Euro (= rd. 61 %) und stellen damit den größten
Einzelbereich dar.
Vom vorbezifferten Gesamtvolumen der vorgesehenen Haushaltsausgabereste des
Vermögenshaushaltes entfallen die vier betragsmäßig größten Positionen auf die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagesschule mit 2.240.900,-- Euro (Anlage 1b, OZ 29), auf die Einrichtung eines stadtgeschichtlichen Museums in der ehem.
Tonofenfabrik mit 1.427.200,-- Euro (Anlage 1b, OZ 67), auf die Einrichtung einer
neuen Kindertagesstätte im Gebäude Lotzbeckstraße 20 mit 770.000,-- Euro (Anlage
1b, OZ 47) und auf die Förderung von Kindertagesstätten Dritter -Zuschüsse für investive Maßnahmen- mit 670.000,-- Euro (Anlage 1b, OZ 41). Diese vier Positionen summieren sich allein au f einen Gesamtbetrag von 5.108.100,-- Euro (rd. 55 %).
Die für das Jahr 2015 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden
Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich die im Vorjahr
bzw. in den Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste stark bemerkbar
bzw. wirken nach.
Für den Bereich der Baumaßnahmen (Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün; Gruppierungen
94*, 95* und 96*) ist die Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von
7.572.050,-- Euro (im Vorjahr: 7.140.000,-- Euro) vorgesehen. Daneben sollen Mittelübertragungen für Vermögenserwerbsmaßnahmen (Grundvermögen, bewegl. Anlagevermögen; Gruppierung 93*) in Gesamthöhe von 500.800,-- Euro (im Vorjahr:
1.874.700,-- Euro) erfolgen. Im Weiteren wird die Bildung von Haushaltsausgaberesten für die Gewährung verschiedener Investitionszuschüsse an Dritte (Gruppierung
98*) in Höhe von 1.169.900,-- Euro (im Vorjahr: 1.234.700,-- Euro) vorgeschlagen.
Die Bildung von Haushaltsresten für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der Landesgartenschau 2018 ist nur für solche Haushaltspositionen vorgesehen,
bei denen im Jahr 2016 noch eine Restabwicklung über den städtischen Haushalt zu
erfolgen hat.
Ab dem Haushaltsjahr 2015 ist die Mittelverantwortung für die der Landesgartenschau
Lahr 2018 GmbH übertragenen Aufgaben auch auf diese übergegangen. Der Haushaltsplan 2016 sieht im Vermögenshaushalt unter der Vorhabenskennziffer 2.5850998 (Seite 405) Gesamtzuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in
Höhe von 25,53 Millionen Euro vor.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer