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Beschlussvorlage (Kündigung der Mitgliedschaft bei der Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 17.05.2016 Az.: 922.5351

Drucksache Nr.: 142/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

13.06.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Kündigung der Mitgliedschaft bei der Holzverwertungsgenossenschaft
Oberschwaben eG

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss stimmt der Kündigung der Mitgliedschaft
der Stadt Lahr bei der Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG mit
20 Geschäftsanteilen und einem Geschäftsguthaben in Höhe von 204,52 € zu.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 142/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG (ehemals Holzverwertungsgenossenschaft Biberach Saulgau eG) wurde im Jahr 1969 gegründet. In den oberschwäbischen Wäldern wuchs damals immer mehr Fichtenschwachholz heran. Dieses war in
Deutschland aber nicht absetzbar. Das Problem bestand in allen Waldbesitzarten
gleichermaßen. So setzte man zur Lösung auf genossenschaftliche Strukturen von
Waldbesitzern für Waldbesitzer. Man vermarktete gemeinsam nach Italien, wo große
Mengen des Schwachholzes in die Bauwirtschaft flossen. Bereits in den 1990er Jahren
haben sich die Marktverhältnisse jedoch grundlegend verändert. Die Holzverwertungsgenossenschaft (HVG) baute seine Verarbeitungsanlagen ab und konzentrierte sich zunehmend auf die Vermarktung von Starkholz.
Im Jahre 1999 beschloss der Verwaltungs- und Finanzausschuss den Beitritt der Stadt
Lahr zur HVG mit 20 Geschäftsanteilen in Höhe von insgesamt DM 480,- bei (siehe Beschlussvorlage 29/1999). Hiermit wurde die Vermarktung von Spezialsortimenten erheblich verbessert. Bei mehreren Sturmereignissen und Borkenkäferkalamitäten waren
die guten Vermarktungsmöglichkeiten des Holzhofes nochmals sehr gefragt. Zuletzt beschäftigte man sich mit starkem Laubholz und zunehmend auch mit dem Kauf von Hölzern auf dem Stock. Letztendlich musste man jedoch feststellen, dass die Möglichkeiten
für eine derartige, gemeinschaftliche Vermarktungsorganisation inzwischen so gering
sind, dass sich kein wirtschaftlicher Betrieb mehr darstellen lässt. Die Generalversammlung hat entschieden die Genossenschaft zum 30. September 2013 aufzulösen und anschließend zu liquidieren.
Um die Geschäftsanteile in Höhe von 204,52 € zurückerstattet zu bekommen, ist eine
Kündigung der Mitgliedschaft (Mitgliedschaftsnummer: 806749) erforderlich. Diese wurde zum Jahresende 2015 durch den Bau- und Gartenbetrieb Lahr veranlasst (§ 5 Abs. 1
Satzung der Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben eG Bad Schussenried i.
d. F. vom 26.01.2009). Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt satzungskonform nach der Generalversammlung des übernächsten Geschäftsjahres im 1. Halbjahr
2019.
Der Holzverkauf aus dem Bereich der Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben
eG ist anderweitig abgedeckt.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer