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Beschlussvorlage (Verkehrssituation am Urteilsplatz; Installation von zwei Geschwindigkeitsmessanlagen hier: Endgültige Deckung der in tatsächlicher Höhe notwendigen Mehrausgaben…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Gresbach

Datum: 18.01.2016 Az.: 60/605 Kl/Gr Drucksache Nr.: 12/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.02.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

29.02.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

302

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Verkehrssituation am Urteilsplatz;
Installation von zwei Geschwindigkeitsmessanlagen
hier: Endgültige Deckung der in tatsächlicher Höhe notwendigen Mehrausgaben
(Haushaltsjahr 2015)

Beschlussvorschlag:

Mit Beschluss vom 29.06.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die Installation
zweier Geschwindigkeitsmessanlagen auf dem Urteilsplatz bei der Finanzposition
2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen -Verkehrsüberwachung) Mehrausgaben in
Höhe von bis zu 125.000,- Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte
seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um bis zu
125.000,- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84 GemO
bei
der
Finanzposition
2.6300.952000/999
(Gemeindestraßen
Verkehrsüberwachung) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von
90.000,- Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Finanzpositionen
1.1100.520100
(Abt.
Öffentliche
Sicherheit
und
Ordnung
-Geschwindigkeitsmessungen) in Höhe von 60.000,- Euro und 1.1100.650000 (Abt.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung -Geschäftsausgaben) in Höhe von 30.000,- Euro.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 12/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 29.06.2015 der Aufstellung zweier stationärer Messanlagen am Urteilsplatz
zugestimmt. Hierfür wurden Mehrausgaben in Höhe von bis zu 125.000,- Euro bewilligt. Die Deckung
der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um bis
zu 125.000,- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Im Haushaltsplan 2015 waren unter der Finanzposition 2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen Verkehrsüberwachung) Haushaltsmittel in Höhe von 90.000,- Euro für die Installation einer neuen
Geschwindigkeitsmessanlage in der Geroldsecker Vorstadt (Ersatz der bisherigen Messeinrichtung)
veranschlagt.
Die Haushaltsrechnung 2015 mit Stand vom 15.01.2016 weist für diese Finanzposition verbuchte
Ausgaben in Höhe von 168.125,43 Euro und damit Mehrausgaben in Höhe von 78.125,43 Euro aus.
Im Jahr 2015 sind für die Aufstellung der beiden neuen Messanlagen am Urteilsplatz Kosten in Höhe
von insgesamt 89.526,68 Euro abgerechnet und verbucht worden. Hierin enthalten sind die Kosten
für die Beschaffung der beiden Messsäulen und für die notwendigen Tiefbauarbeiten. Die Kosten für
den Anschluss an die Stromversorgung und für die Eichung der Anlagen in Höhe von zusammen ca.
10.000,- Euro konnten aufgrund verzögerter Rechnungseingänge nicht mehr im Haushaltsjahr 2015
abgewickelt werden. Die entsprechende Verbuchung ist somit im Haushaltsjahr 2016 vorzunehmen.
Aus diesem Grund wird es notwendig, auch diesen restlichen Mittelbedarf im Rahmen der Mehrausgabenbetrachtung 2015 zu berücksichtigen. Vorgesehen ist, Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,Euro per Haushaltsausgaberest in das Jahr 2016 zu übertragen (über die Haushaltsreste 2015 erfolgt
zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte gemeinderätliche Behandlung bzw. Beschlussfassung).
Die Beschaffung der beiden neuen stationären Messanlagen am Urteilsplatz ist im Vergleich zu den
im Juni 2015 in Höhe von bis zu 125.000,- Euro angenommenen und auch bewilligten Mehrausgaben
deutlich kostengünstiger ausgefallen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Unterschied zur ersten
Kostenschätzung eine kleinere Ausführung gewählt werden konnte, die nur eine Fahrtrichtung überwacht. Letztlich werden sich die Gesamtkosten auf ca. 99.000,-- Euro belaufen.
Für die im Haushaltsplan 2015 in Höhe von 90.000,- Euro veranschlagte Maßnahme „Installation einer neuen Messanlage in der Geroldsecker Vorstadt“ haben sich nach der Endabrechnung Einsparungen in Höhe von ca. 9.000,- Euro ergeben.
Somit sind bei der Finanzposition 2.6300.952000/999 (Gemeindestraßen -Verkehrsüberwachung)
letztlich überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 90.000,- Euro zu bewilligen.
Die Deckung dieser Mehrausgaben kann durch Einsparungen bei den Finanzpositionen
1.1100.520100 (Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung –Geschwindigkeits-messungen) in Höhe
von 60.000,- Euro und 1.1100.650000 (Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Geschäftsausgaben) in Höhe von 30.000,- Euro erfolgen. Die Einsparungen im Bereich der Finanzposition 1.1100.520000 und 1.1100.650000 sind darauf zurückzuführen, dass die Fallzahlen der
neuen gemieteten Messanlage in Kippenheim deutlich geringer ausgefallen, als dies durch die Fachfirma prognostiziert wurde und auch die Fallzahlen der ebenfalls gemieteten Messanlage in der
Burgbühlstraße und der Schwarzwaldstraße spürbar zurückgegangen sind. Neben reduzierten Fallpauschalen sind somit automatisch auch verringerte Portokosten angefallen.

Tilman Petters

Jürgen Trampert