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Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2015): Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ hier: Endgültige Deckung der tatsächlichen Mehrausgaben)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Abt: 622 / 201
Meßner / Wurth

Datum: 26.01.2016 Az.: 902.24/2015 Drucksache Nr.: 28/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

15.02.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

29.02.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

62/622

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2015):
Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“
hier: Endgültige Deckung der tatsächlichen Mehrausgaben

Beschlussvorschlag:

Mit Beschluss vom 14.12.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2015
gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ bei der Finanzposition 2.6150.987000/008
(Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) überplanmäßige Ausgaben in
Höhe von 860.000,-- Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um 860.000,-Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.
Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für das Haushaltsjahr 2015 gem. § 84 GemO
bei der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring –Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) überplanmäßige Ausgaben in tatsächlicher Höhe von 832.350,-- Euro.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 2.6150.361000/008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring –Zuweisungen vom Land) in Höhe von 257.350,-- Euro und 1.9000.003000 (Steuern,
allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gewerbesteuer) in Höhe von 575.000,-Euro.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 28/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Mit Beschluss vom 14.12.2015 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ bei der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Zuweisungen
und Zuschüsse an übrige Bereiche) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
860.000,-- Euro bewilligt (Sitzungsdrucksache Nr. 313/2015 vom 10.11.2015).
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich
zum Planansatz 2015 um 860.000,-- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage.
Im Haushaltsplan 2015 waren für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ (u.a.)
unter der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Sanierungsmaßnahme Kanadaring –
Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) Ausgabemittel in Höhe von
710.000,-- € veranschlagt.
Diese Ansatzhöhe basierte einerseits auf dem der Verwaltung im Herbst 2014 vorgelegten Mittelabflussplan der Städtischen Wohnungsbau GmbH, wonach die Gesellschaft für das Jahr 2015 einen Mittelabfluss in Höhe von 525.000,-- € prognostizierte
bzw. in dieser Höhe einen entsprechenden Finanzbedarf anmeldete und andererseits
auf zu leistenden Honorarzahlungen sowie sonstigen im Sanierungskontext stehenden Maßnahmen.
Nicht für das Jahr 2015 vorgesehen und damit auch nicht ihm Mittelansatz 2015 berücksichtigt war dabei der Abbruch der Gebäude im Bereich der neuen Quartiersmitte. Diese Maßnahme war nach dem im Herbst 2014 vorgelegten Bauzeiten- und Zahlungsplan erst für das Jahr 2016, der Abruf der aus vorgutachterlichen Ermittlungen
bereits bekannten Restwertentschädigungszahlungen sogar erst für das Jahr 2017
vorgesehen.
Bereits mit der Fassung des vom Gemeinderat mehrheitlich gefassten Grundsatzbeschlusses wurde eine zügige Umsetzung des ersten Sanierungsabschnitts im Kanadaring, konkret innerhalb von vier Jahren, vorgegeben. Vor allem soll die neue Quartiersmitte bis zur Landesgartenschau im Jahr 2018 fertiggestellt sein.
Mitte des Jahres 2015 erhielt die Freilegung des Bereiches „Quartiersmitte“ und damit der Abbruch der Wohngebäude Kanadaring 2 und 4 sowie der Hochgarage Kanadaring 18 von der Eigentümerseite -bezogen auf die Reihenfolge der baulichen
Abläufe- erste Priorität. Dadurch wurde die kurzfristige Schaffung der vertraglichen
Grundlagen für einen förderunschädlichen Baubeginn erforderlich. Die förderrelevanten Vereinbarungen wurden am 07.08.2015 (Förderung Abbruchkosten) sowie am
14.10.2015 (Ergänzungsvereinbarung über die Entschädigung der Gebäuderestwerte) zwischen der Stadt Lahr und der Städtischen Wohnungsbau GmbH geschlossen.
Der am 01.09.2015 erfolgte „Baggerbiss“ war im Grunde der sichtbare Startschuss
für die umfangreiche Erneuerung des Gebiets „Kanadaring“. Die besagten Gebäude
sind inzwischen abgebrochen.
-2-

Drucksache 28/2016

Seite - 3 -

Der vertragliche Anspruch der Eigentümerin auf Erhalt der Entschädigungszahlung in
Höhe von 1.179.000,-- Euro (Restwerte Gebäude Kanadaring 2, 4 und 18 gem. Gutachten vom 15.09.2015) lag damit vor. Die unvermeidliche Zahlungsanforderung
noch im Jahr 2015 verursachte eine Deckungslücke in Höhe von 486.000,-- Euro,
wobei die anteilige Förderhilfe von Land/Bund noch im Haushaltsjahr 2015 realisiert
werden konnte.
Insgesamt konnten für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ im Jahr 2015
Fördereinnahmen in Höhe von 707.400,-- Euro verbucht werden. Die für den ersten
Sanierungsabschnitt für das Jahr 2015 erwarteten Fördereinnahmen waren im Planwerk 2015 in Höhe von 450.000,-- Euro veranschlagt worden, so dass sich hier
Mehreinnahmen in Höhe von 257.400,-- € ergeben haben. Diese Mehreinnahmen
können somit zur anteiligen Deckung der Mehrausgaben herangezogen werden.
Die die Mehrausgaben 2015 auslösende Ordnungsmaßnahme war –wie bereits erwähnt- ursprünglich für 2016/2017 vorgesehen und wurde auf das Jahr 2015 vorgezogen, um den ambitionierten Zeitplan für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts
der Erneuerungsmaßnahme „Kanadaring“ bis zum Jahr 2018 einhalten zu können.
Es ist ausdrücklich zu betonen, dass damit keine Erweiterung des ursprünglichen
Kostenrahmens verbunden war.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage vom 10.11.2015 (Nr. 313/2015) bzw. der
Beschlussfassung des Rates am 14.12.2015 hatte sich unter Berücksichtigung der
im Jahr 2015 bis dahin bereits geleisteten Ausgaben in Höhe von 16.750,-- Euro, und
der oben bezifferten Zahlungsanforderung der Städtischen Wohnungsbau GmbH
sowie zuzüglich der noch im Jahr 2015 absehbaren Abbruchkostenerstattung von rd.
374.000,-- Euro ein Mehrausgabenbedarf in Gesamthöhe von rd. 860.000,-- Euro ergeben. Hierüber erfolgte am 14.12.2015 auch der Bewilligungsbeschluss des Rates
mit vorläufiger Deckung der Mehrausgaben.
Die Haushaltsrechnung 2015 (Stand: 22.01.2015) weist nunmehr für die betreffende
Finanzposition Mehrausgaben in tatsächlicher Höhe von 832.307,25 Euro und damit
eine -gegenüber der Beschlussfassung vom 14.12.2015- um 27.692,75 Euro geringere Mittelüberschreitung aus.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass einerseits wegen Minderkosten eine um
13.147,46 Euro und andererseits wegen Kürzung mangels Zuwendungsfähigkeit diverser Kostenpositionen eine um 14.545,29 Euro entsprechend geringere Kostenerstattung vorzunehmen war.
Somit sind für das Haushaltsjahr 2015 Mehrausgaben für die Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“ und hier bei der Finanzposition 2.6150.987000/008 (Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) in tatsächlicher Höhe von (aufger.)
832.350,-- Euro zu bewilligen.

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Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 2.6150.361000/008 (Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring –Zuweisungen
vom Land) in Höhe von 257.350,-- Euro und 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gewerbesteuer) in Höhe von 575.000,-- Euro erfolgen.
Es wird gebeten, dem unterbreiteten Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer