Gemeinderat als Stiftungsrat (Neue Namensgebung für den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital)
6. Mai 2013
Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Amt: Spital Datum: 12.03.2013 Az.: 431.0101 Drucksache Nummer: 64/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.04.2013 vorberatend nichtöffentlich Siehe Teilbeschluss Gemeinderat 06.05.2013 beschließend öffentlich Siehe Teilbeschluss Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Neue Namensgebung für den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat als Stiftungsrat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Spital erhält als neue Bezeichnung den Namen „Spital“ mit dem Zusatz „Wohnen und Pflege“. 2. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb vom 21.04.2010 wird wie folgt geändert: § 2 Name der Einrichtung Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung „Spital – Wohnen und Pflege“. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 64/2013 Seite - 2 - Begründung: In der seit 01.05.2010 gültigen Betriebssatzung ist in § 2 geregelt, dass der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Alten- und Pflegeheim Spital“ führt. Diese Bezeichnung wurde aus der Satzung von 1999 unverändert übernommen. Umgangssprachlich wurde und wird jedoch immer nur vom Spital gesprochen. Die Spezifikation „Alten- und Pflegeheim“ entspricht schon lange nicht mehr dem modernen Sprachgebrauch. Vor allem die Bezeichnung Heim wirkt abschreckend auf die Menschen, die ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen. Mit der Bezeichnung Heim werden überwiegend negative Zuschreibungen und Gefühle in Verbindung gebracht. Aus diesem Grund haben die meisten Träger in den vergangenen Jahren neue Namenbezeichnungen eingeführt. Aus ähnlichen Gründen werden in diesem Zusammenhang meistens ebenfalls die Worte Alter und Pflege gemieden. Mit Fertigstellung des modernisierten Gebäudes soll der Namen des Eigenbetriebs als wichtiger Faktor für die Wirkung nach innen und außen ebenfalls angepasst werden. Dies wurde in Arbeitsgruppen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausführlich diskutiert. Gesammelt wurde eine Vielzahl von Vorschlägen und Ideen. Bezeichnungen, die bereits von anderen Einrichtungen in der Region verwendet werden (bspw. Seniorenzentrum u.ä.) wurden in diesem Prozess ebenso aussortiert wie solche, die zwar einen lokalen Bezug aufwiesen, wie z.B. „Spital am Storchenturm“, aber doch eher rückwärtsgewandt oder sperrig wirken. Herausgearbeitet wurde, dass der seit der Gründung des ersten Spitals im Mittelalter genutzte Name Spital als Marke unbedingt erhalten werden muss. Ein Zusatz soll dann eine Erläuterung bieten, die zeitgemäße und positiv besetzte Assoziationen anspricht. Dabei sollte das Wohnen hervorgehoben und der Aspekt der Pflege als das zentrale Tätigkeitsfeld der Einrichtung nicht verschwiegen werden. Als Ergebnis, das auch im Vorstand des Fördervereins Spital Vital e.V. diskutiert und leicht modifiziert wurde, wird folgender Vorschlag als neue Namensgebung unterbreitet: „Spital – Wohnen und Pflege“. In Anlehnung an das bestehende Logo könnte das neue Logo, ohne dem Grafiker vorzugreifen, wie folgt aussehen. Wo h ne n u nd P fl eg e Die Kosten für die grafische Neugestaltung liegen bei ca. 100 EUR. Die Werbemittel müssen nach Fertigstellung des neuen Spitals, unabhängig von der Namensgebung, grundsätzlich neu gestaltet werden. Drucksache 64/2013 Seite - 3 - Wenn der Name des Eigenbetriebs verändert wird, muss § 2 der Betriebssatzung wie folgt geändert werden: §2 Name des Eigenbetriebs Der Eigenbetrieb führt die Bezeichnung „Spital – Wohnen und Pflege“. Ansonsten sind in der Betriebssatzung lediglich den Namen betreffende redaktionelle Veränderungen vorzunehmen. Es wird empfohlen, die neue Namensgebung für den Eigenbetrieb Spital wie dargestellt zu beschließen. Dr. Wolfgang G. Müller Vorsitzender des Stiftungsrats Rüdiger Metzger-Thessen Heim- und Betriebsleiter Jürgen Trampert Stadtkämmerer