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Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald mit dazugehörigem Kostenverzeichnis - Kostenersatzordnung -)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: St. Feuerw
Vogt

Datum: 26.09.2016 Az.: StFW / BVS Drucksache Nr.: 260/2016
130.51.01

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Langenwinkel

18.10.2016

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

18.10.2016

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

18.10.2016

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

20.10.2016

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

25.10.2016

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

26.10.2016

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

27.10.2016

vorberatend

öffentlich

Haupt- und Personalausschuss

07.11.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

21.11.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

30

14

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Satzung der Stadt Lahr über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald mit dazugehörigem Kostenverzeichnis
- Kostenersatzordnung -

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die
Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt
Lahr/Schwarzwald -Kostenersatzordnung- mit dazugehörigem Kostenverzeichnis nach Maßgabe der angeschlossenen Entwürfe (siehe Anlagen).

Anlage(n):
Entwurf Kostenersatzordnung
Entwurf des Feuerwehrkostenverzeichnisses
Gebührenkalkulationen

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 260/2016

Seite - 2 -

Begründung:
I.

Allgemein

Mit der Neufassung des Feuerwehrgesetztes Baden-Württemberg am 17.12.2015
und des Erlasses der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für
Einsätze der Feuerwehr (Verordnung Kostenersatz Feuerwehr – VOKeFw) vom
18.03.2016 wurden zum einen pauschalierte Stundensätze für Normfahrzeuge festgesetzt und zum anderen eine neue Berechnungsgrundlage für die Stundensätze
der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräfte sowie der nicht genormten Feuerwehrfahrzeuge vorgegeben.
Aufgrund der Änderungen im Feuerwehrgesetzt (FwG) und des Erlasses der
VOKeFw wurde eine komplette Überarbeitung der Satzung der Stadt
Lahr/Schwarzwald über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen
der Freiwilligen Feuerwehr Lahr/Schwarzwald unabwendbar.
II.

Gebührenbemessung

Die Verwaltung hat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den in der
Rechtsprechung entwickelten Vorgaben sowie den Empfehlungen des Städtetags
Baden-Württemberg sowohl umfassende Kalkulationen zur Ermittlung der Gebühren und Entgelte für Leistungen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald erstellt als
auch eine Zuordnung der bei der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald vorhanden
Normfahrzeugen zu den von der VOKeFw vorgegebenen Stundensätzen vollzogen.
III.

Änderungen

Nachfolgend sind die im Vergleich zur bestehenden Kostenersatzordnung bzw. der
bisherigen Gebührenkalkulation maßgeblichen Änderungen dargestellt:


Fahrzeugstundensätze:
Bisher wurden die Stundensätze sämtlicher Fahrzeuge der Feuerwehr Stadt
Lahr anhand der Beschaffungskosten, der kalkulatorischen Kosten, Unterhaltungskosten und der Betriebskosten in Abhängigkeit der tatsächlich jährlichen Einsatzstunden kalkuliert.
Durch Erlass der VOKeFw bedarf es für die Normfahrzeuge keine Kalkulation mehr, da diese entsprechend vorgegebenen Stundensätzen abzurechen
sind. Lediglich für die Sonderfahrzeuge bedarf es einer Kalkulation, bei welcher lediglich 10% der Anschaffungskosten abzüglich der Zuschüsse und
den Anteil des öffentlichen Interessens in Höhe von 50% durch einen pauschalen Jahresstundensatz von 80 Stunden dividiert wird.
Aufgrund dessen, dass bei den zukünftigen Fahrzeugstundensätzen die Betriebskosten nicht mehr berücksichtig werden, müssen die zukünftig durch
einen separaten Kostensatz erhoben werden.



Einsatzkräfte:
Für die Berechnung der Stundensätze für ehrenamtliche Kräfte wurden bisher die tatsächlichen Einsatzstunden sowie sämtliche zurechenbaren Kosten
als Berechnungsgrundlage angesetzt.

Drucksache 260/2016

Seite - 3 -

Zukünftig ist durch den Gesetzgeber vorgeben, dass die Stundensätze der
ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften anhand der beim Einsatz gewährten
Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie der sonstigen für
den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung entstehenden jährlichen Kosten mit einem pauschale Jahresstundensatz von 80
Stunden zu berechnen sind.
Die hauptamtlichen Einsatzkräfte werden weiterhin anhand der Vorgaben der
VWV Kostenfestlegung entsprechend den örtlichen Verhältnissen berechnet.
 In der Änderung des Feuerwehrgesetztes wurde festgelegt, dass die Stundensätze sowohl für die Einsatzkräfte als auch für die Fahrzeuge entgegen
der bisherigen stündlichen nur noch in halbstündlicher Taktung erfolgen darf.

Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Thomas Happersberger
Stadtbrandoberamtsrat