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Beschlussvorlage (Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald hier: Neufassung zum 01.01.2017)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 41
Stehle

Datum: 12.10.2016 Az.: be/ste

Drucksache Nr.: 283/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Kulturausschuss

03.11.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

21.11.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an
Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr/Schwarzwald
hier: Neufassung zum 01.01.2017

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 die Neufassung der
Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an
Musikwettbewerben durch die Stadt Lahr gemäß dem beigefügten Entwurf.

Anlage(n):
Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (Entwurf für Neufassung )
Ehrungsrichtlinien Musikmedaille der Stadt Lahr (alte Fassung)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 283/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die jährliche Verleihung der Musikmedaille der Stadt Lahr erfolgt gemäß den im Jahre 1988
durch den Gemeinderat der Stadt Lahr beschlossenen Richtlinien für die Ehrung von erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Musikwettbewerben. Eine Ergänzung bzw.
Änderung der Richtlinien erfolgte zuletzt zum 01.03.1993. Die Ehrungen betreffen in den allermeisten Fällen Kinder und Jugendliche, die ihre musikalische Ausbildung in Lahr erhalten
und entsprechende Erfolge bei überregionalen Musikwettbewerben erzielen konnten.
Das Kulturamt hat unter Einbeziehung der Städtischen Musikschule und anderer musikpädagogischer Einrichtungen die seit nunmehr 23 Jahren unveränderten Ehrungsrichtlinien
auf ihre aktuellen Erfordernisse überprüft und, wie nachfolgend aufgeführt, Änderungsvorschläge inhaltlicher und redaktioneller Art erarbeitet.
In der vorgeschlagenen Neufassung der Richtlinien wurden auch Änderungswünsche aufgrund von Anregungen durch Eltern ehemaliger Preisträger berücksichtigt. Des Weiteren
fanden in der Neufassung notwendige Ergänzungen und Konkretisierungen als Reaktion auf
die veränderte Musikbildungslandschaft in Lahr ihren Niederschlag.
Die vorgeschlagenen Änderungen bzw. Ergänzungen der Richtlinien umfassen im Wesentlichen:
a) Erweiterung des Ehrungskreises
Zukünftig sind auch Schüler von privaten Musikschulen/Lehrkräften oder sonstigen musikpädagogischen Einrichtungen für die Auszeichnung mit einer Musikmedaille und/oder einer Ensemblemusikmedaille ausgezeichnet werden

b) Änderung der Ehrungsvoraussetzungen für die Auszeichnung mit der goldenen
Musikmedaille
Zukünftig sollen auch 3. Preisträgerinnen und Preisträger beim Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ sowie 3. Preisträgerinnen und Preisträger bei anderen nationalen oder internationalen Wettbewerben mit einer goldenen Musikmedaille geehrt werden.
c) Streichung der bisherigen Regelungen für eine Verleihung der Musikmedaille an Orchester, Chöre und sonstige Ensembles mit zehn und mehr Mitgliedern
Bislang wurde bei der Auszeichnung von Orchestern, Chören und sonstigen Ensembles
mit zehn und mehr Mitgliedern nur eine gemeinsame Medaille an den betreffenden Verein, die betreffende Schule bzw. den Leiter oder Träger des Ensembles verliehen. Die einzelnen Mitglieder der Orchester, Chöre oder Ensembles erhielten keine Medaille bzw. Urkunde. Die Verwaltung schlägt vor diese Regelung ersatzlos zu streichen.
d) Einführung einer neuen Ehrungsform durch die Verleihung einer „Ensemblemusikmedaille“ an Orchester, Chöre, Bands und Formationen der U-Musik sowie sonstige
Ensembles der E-Musik mit mehr als zehn Mitgliedern
Die unter Ziffer b. beschriebene bisherige Verfahrensweise, bei der Ehrung von Orchestern, Chören und sonstigen Ensembles mit zehn und mehr Mitgliedern nur eine gemeinsame Medaille an den/die Leiter/in zu verleihen, wurde von einigen Eltern der Ensemblemitglieder beanstandet, da sie zu Unzufriedenheit und Enttäuschung bei den einzelnen
Ensemblemitgliedern, vornehmlich Kinder und Jugendliche, führte. Von Elternseite wurde
u. a. angeregt, bei der Verleihung der Musikmedaillen analog zum Verfahren bei der Sportlerehrung zu verfahren. Bei dieser ebenfalls jährlich durchgeführten Ehrung erfolgreicher
Sportlerinnen und Sportler werden, z. B. im Falle der Auszeichnung einer Mannschaft, alle
Mannschaftsmitglieder mit jeweils einer persönlichen Sportlermedaille oder Plakette ausgezeichnet.

Drucksache 283/2016

Seite - 3 -

Um hier eine Gleichbehandlung herzustellen schlägt die Verwaltung vor, für die nachfolgend aufgeführten Musikformationen, die Ehrung mit einer Ensemblemusikmedaille einzuführen.
Mit dieser neu geschaffenen Ensemblemusikmedaille sollen zukünftig Orchester, Chöre,
Bands und Formationen der U-Musik sowie sonstige Ensembles der E-Musik mit mehr als
zehn Mitgliedern ausgezeichnet werden.
Durch die Auszeichnung mit einer Ensemblemusikmedaille an jedes Mitglied von erfolgreichen Orchestern, Chören, Bands und großen Ensembles soll der persönliche Beitrag
am Gemeinschaftserfolg besser gewürdigt werden. Da es sich bei den Mitwirkenden der
auszuzeichnenden Ensembles in vielen Fällen um Kinder und Jugendliche handelt, soll mit
der Verleihung einer Ensemblemusikmedaille auch der Gemeinschaftssinn gefördert werden.
Die Ensemblemusikmedaille soll in Gold und in Silber vergeben werden.
Die goldene Ensemblemusikmedaille erhalten:
1. und 2. Preisträger bei nationalen und internationalen Wettbewerben
Die silberne Ensemblemedaille erhalten:
3. Preisträger bei nationalen und internationalen Wettbewerben
1. und 2. Preisträger bei Wettbewerben auf Landesebene
e) Konkretisierungen und Ergänzungen im Falle der Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen für verschiedene Musikmedaillen
Bei Erfüllung der Ehrungsvoraussetzungen für die Auszeichnung mit der Musikmedaille
und der Ensemblemusikmedaille werden zukünftig beide Medaillen vergeben. Sollte eine
Person in unterschiedlichen Ensembles die Ehrungsvoraussetzungen für eine Ensemblemusikmedaille erfüllen, wird nur eine Medaille vergeben und zwar die für die höchste Auszeichnung. Die anderen Preise werden in der Verleihungsurkunde vermerkt.
e) Erweiterung des Berechtigtenkreises für ein Sondervorschlagsrecht zur Ehrung mit
der Musikmedaille und der Ensemblemusikmedaille in besonders gelagerten Fällen
Das Vorschlagsrecht zur Auszeichnung mit einer Musikmedaille oder einer Ensemblemusikmedaille in besonders gelagerten Fällen wird auf den Oberbürgermeister und den zuständigen Dezernenten erweitert.

Im Zuge der Neufassung der Richtlinien ist auch eine gestalterische Anpassung der Musikmedaillen und der Verleihungsurkunden vorgesehen.

Guido Schöneboom

Gottfried Berger

Reinhard Stehle