Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs „Bau- und Garten-betrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
21. November 2016
21. November 2016
Beschlussvorlage Amt: 14 Kopf Datum: 26.09.2016 Az.: 801.19 Drucksache Nr.: 262/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 07.11.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 21.11.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichtes des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 3.757.379,70 EUR und einem Jahresgewinn von 140.941,02 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2015 beträgt 140.941,02 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 183.958,11 EUR wird zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 43.017,09 EUR aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Anlage(n): Schlussbericht BGL 2015 Jahresabschluss zum 31.12.2015 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 262/2016 Seite - 2 - Begründung: Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben. Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion, die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu. Dr. Wolfgang G. Müller Christian Zanger