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Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Gegner

Datum: 14.10.2016 Az.: - 0726/Ge

Drucksache Nr.: 284/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

26.10.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

21.11.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:

Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und
Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 14. Oktober 2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET
RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften
werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 14. Oktober 2016 als
Satzung beschlossen.
Anlage(n):
- Abwägung
- Nutzungsplan mit Bestandsplan
- Gestaltungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Begründung
- Satzung planerische Festsetzung
- Satzung örtliche Bauvorschriften

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 284/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 25. Juli 2016 dem Entwurf des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. In Folge dessen fand vom 8. August bis zum 16. September 2016
die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
statt. Elf Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Sie betreffen die
Themen Abfallentsorgung, Wasserversorgung, die Berichtigung des FNP, den Verlust landwirtschaftlicher Fläche, den Wasserschutz, den Schutterentlastungskanal, den Bodenschutz,
die Standortwahl, die Neupflanzung von Bäumen und die Schutzgebote des Bundesnaturschutzgesetzes. Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägungstabelle stellt den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes gegenüber.
Im Vergleich zum Entwurf der Offenlage wurden in der vorliegenden Fassung vom 14. Oktober 2016 nur geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen, um die Festsetzungen
zu verdeutlichen und Hinweise zu ergänzen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung zu fassen. Mit der öffentlichen
Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Im Zuge der 8. Änderung wird der Flächennutzungsplan in diesem Bereich berichtigt.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.