Gemeinderat als Stiftungsrat (Eigenbetrieb Spital -Wohnen und Pflege Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017)
21. November 2016
Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Amt: Spital Datum: 10.10.2016 Metzger-Thessen Az.: 431.54000 Drucksache Nummer: 277/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 07.11.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 21.11.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Spital -Wohnen und Pflege Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2017 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Anlage(n): Entwurf Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Jahr 2017 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 277/2016 Seite - 2 - Begründung: - Entwurf - Wirtschaftsplan Spital – Wohnen und Pflege für 2017 Drucksache 277/2016 Seite - 3 - - ENTWURF Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr hat am ...................... auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. m. § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt beschlossen: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von bei einem Jahresfehlbetrag von € 3.594.000 € 3.667.000 € 73.000 2. im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je € 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von € 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von € 5. mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von € 1.000.000 389.000 6. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Vorsitzender des Stiftungsrates Drucksache 277/2016 Seite - 4 - Vorbericht 1. Erfolgsplan 1.1. Allgemeines Der Erfolgsplan ist entsprechend den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Zum Vergleich sind die Ansatzzahlen des Vorjahres sowie das Rechnungsergebnis 2015 in EURO dargestellt. Seit 01.01.1998 werden die nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes verhandelten Pflegesätze abgerechnet. 1.2. Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 – 4) Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit € 3.378.000 veranschlagt. Dabei ist eine Belegungsquote von 98% zu Grunde gelegt. Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wurden zuletzt am 21.06.2016 verhandelt. Gleichzeitig wurde eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) vereinbart. Die Laufzeit der Vereinbarung reicht vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017. Wegen der Umsetzung des neuen Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI (separate Geltendmachung der Pflegedienstleitung sowie Sonderpersonalschlüssel Qualität) wurde eine durchschnittliche Steigerung der Pflegesätze i.H.v. 8,5 % ausgehandelt. Seit dem 01.01.2006 gilt die neue Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung. Der von den Bewohnern zu tragende Umlagebetrag wird jährlich neu berechnet. Im Jahr 2016 haben die Bewohner von Pflegeheimen einen Betrag von € 1,11 zu tragen. Der Umlagebetrag für 2017 beträgt € 1,12. 1.3. Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8) Das Spital ist nach der Pflegebuchführungsverordnung eine gemischte Einrichtung, da nicht nur Leistungen nach SGB XI (Pflegeversicherung) erbracht werden. Im Wesentlichen handelte es sich um Erträge aus Essenslieferungen an Dritte. Aus steuerrechtlichen Gründen wurde das Angebot sehr begrenzt und umfasst nur noch den Mittagstisch für Gastesser (Senioren aus der Nachbarschaft) sowie die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. Zu den sonstigen betrieblichen Erträgen zählen ferner u.a. Ersatzleistungen für Inkontinenzhilfsmittel, Erstattungen für Auszubildende sowie Erträge des sog. Betreuten Wohnens. 1.4. Personalaufwand (Pos. 9) Die Personalkosten werden mit insgesamt € 2.589.000 angesetzt. Die Veranschlagung erfolgte nach den in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln nach dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Im Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Anhang verwiesen. Drucksache 277/2016 1.5. Seite - 5 - Materialaufwand (Pos. 10 a – d) Unter diesem Posten sind alle Sachaufwendungen enthalten. Berechnungsbasis ist der fortgeschriebene Sachaufwand des laufenden Jahres auf der Basis des Jahresergebnisses 2015. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 532.000. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wird mit einem steigenden Aufwand gerechnet, der einen erhöhten Pflegebedarf sowie eine Preissteigerung unterstellt. Darin enthalten ist der Verwaltungskostenbeitrag in gleicher Höhe wie im Jahr 2015 für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtverwaltung. 1.6. Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 16) Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Zuwendungen (öffentlich und nicht-öffentlich) in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte einzusetzen. Die Finanzierung dieser kalkulatorischen Position erfolgt über die Ausgabenseite des Vermögensplans. 1.7. Abschreibungen (Pos. 20) Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit € 326.000 angesetzt. Dieser hohe Wert resultiert im Wesentlichen aus der mit der Modernisierungsmaßnahme und dem Neubau verbundenen Aktivierung von Anlagevermögen. 1.8. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21) Veranschlagt werden € 51.000. Durch die Modernissierung des Gebäudes fallen insgesamt moderate Instandhaltungs- aber deutlich erhöhte Wartungsaufwendungen an. 1.9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27) Die Heimrechnung bedient die in früheren Jahren für Investitionen aufgenommenen Kredite sowie die Darlehen zur Finanzierung der Modernisierung- und Erweiterung des Spitalgebäudes. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v. € 3.300.000 erforderlich. Die Zinsbelastung hieraus sowie den Altdarlehen beträgt im Planjahr € 106.000. 2. Vermögensplan Im Vermögensplan werden für das Planungsjahr € 389.000 auf der Einnahmen- und Ausgabenseite ausgewiesen. Auf der Einnahmenseite stehen in dieser Höhe Abschreibungen sowie erübrigte Mittel aus Vorjahren zur Verfügung. Die Modernisierung des Spitalgebäudes wurde im Jahr 2015 mit Restarbeiten abgeschlossen. Die Gestaltung der Parkanlage am Storchenturm muss voraussichtlich wegen der Baumaßnahmen zur Erneuerung der Kreuzstraße nochmals verschoben werden. Vorsorglich sind für Drucksache 277/2016 Seite - 6 - diese Arbeiten im Planjahr € 88.000 angesetzt. Für (Ersatz-)Beschaffungen für Küche, Hauswirtschaft, EDV, Pflege und Außenanlage sind 43.000 € veranschlagt. Außerdem soll der Eingangsbereich zur Wohngruppe I mit einer elektrisch betriebenen Zugangstüre ausgestattet werden. Dafür sind Mittel i.H.v. 7.000 € vorgesehen. Neben dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i.H.v. € 73.000 sind im Vermögensplan die Auflösung von Ertragszuschüssen (€ 76.000) sowie die Tilgung von Krediten (€ 102.000) berücksichtigt. 3. Investitionsprogramm Nachdem die Modernisierung des Spitals weitgehend abgeschlossen ist, werden im Investitionsprogramm im Jahr 2017 noch die Restarbeiten zur Parkgestaltung angesetzt. Ansonsten sind im Investitionsprogramm im Planungsjahr darüber hinaus die notwendigen Ersatzbeschaffungen enthalten. Lahr, im Oktober 2016 Dr. Wolfgang G. Müller Rüdiger Metzger-Thessen Markus Wurth Stiftungsratsvorsitzender Heim- und Betriebsleiter stellv. Stadtkämmerer