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Beschlussvorlage (Gaskonzession; Beschluss über die Auswahlkriterien im Verfahren zur Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 10.10.2016 Az.: 813.90

Drucksache Nr.: 281/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

07.11.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

21.11.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Gaskonzession;
Beschluss über die Auswahlkriterien im Verfahren zur Vergabe der
Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten Verfahrensbrief zur
Vergabe der Gaskonzession und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte zur Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr auf
der Grundlage des Verfahrensbriefs durchzuführen.

Anlage(n):
Verfahrensbrief
Anlage 1 zum Verfahrensbrief - Formulare
Anlage 2 zum Verfahrensbrief - Musterkonzessionsvertrag

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 281/2016

Seite - 2 -

Begründung:
I. Allgemeines
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner Sitzung am 31.07.2006 (Beschlussvorlage Nr. 97/2006) beschlossen, mit der badenova AG & Co. KG (jetzt: bnNetze
GmbH) einen Gaskonzessionsvertrag rückwirkend zum 01.01.1998 abzuschließen. Der Gaskonzessionsvertrag wurde in der Folge am 08./29.01.2007 abgeschlossen und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Demnach endet der aktuelle Gaskonzessionsvertrag am 31.12.2017.
Ein Konzessionsvertrag ist ein Wegenutzungsvertrag, auf dessen Grundlage eine
Gebietskörperschaft (Stadt, Gemeinde) einem Energieversorgungsunternehmen
(EVU) das Recht zur Nutzung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und sonstiger
Verkehrsflächen zum Zwecke der meist ausschließlichen Versorgung mit Energie
(Gas, Elektrizität, Fernwärme, Fernkälte) oder Wasser einräumt.
Die Gebietskörperschaft erhält als Gegenleistung für die Gewährung des Wegenutzungsrechts eine Konzessionsabgabe, die den Gegenwert für die Belastung
der öffentlichen Flächen anlässlich der wirtschaftlichen Betätigung durch Dritte
darstellt. Die Bemessung der Konzessionsabgabe und deren zulässige Höchstgrenze sind in der Konzessionsabgabenordnung geregelt.
Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist u.a. geregelt, dass der Netzbetrieb vom
Gasvertrieb organisatorisch und rechtlich zu trennen ist (sog. Legal Unbundling).
Demnach ist der Energievertrieb nicht Gegenstand des Gaskonzessionsvertrages. Der Gasbedarf der Stadt Lahr ist in einem gesonderten Ausschreibungsverfahren zu beschaffen.
Die Vergabe der Gaskonzession erfolgt auf Grundlage von § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und hat sich zudem anhand der allgemeinen Vergabegrundsätzen zu orientieren. D.h. es ist ein Wettbewerb durchzuführen. Das Verfahren hat diskriminierungsfrei zu erfolgen und dieses Verfahren muss transparent
sein.

II. Verfahrensstand
Die Stadt Lahr hat das Auslaufen des mit der badenova AG & Co. KG, bzw. der
bnNETZE GmbH als deren Rechtsnachfolgerin, bestehenden Vertrages über die
Wegenutzung für den Betrieb des örtlichen Gasversorgungsnetzes (Gaskonzessionsvertrag) zum 31.12.2017 im EU-Amtsblatt vom 22.12.2015 sowie im Bundesanzeiger vom 23.12.2015 öffentlich bekannt gemacht. In diesen Bekanntmachungen hat die Stadt interessierte Energieversorgungsunternehmen gebeten, bis zum
01.04.2016 ihr Interesse am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages bei
der Stadt anzuzeigen. Innerhalb dieser Frist hat sich lediglich die bnNETZE GmbH
bei der Stadt gemeldet.
Mit dem anliegenden Verfahrensbrief sollen nun der weitere Verfahrensablauf sowie die für die Konzessionierungsentscheidung maßgeblichen inhaltlichen Gesichtspunkte festgelegt werden. Der Verfahrensbrief dient als Verhandlungs- und
Entscheidungsgrundlage für die Neuvergabe der Konzession. Er wurde unter Mitwirkung der Rechtsanwaltskanzlei W2K, Freiburg, erstellt.
…

Drucksache 281/2016

Seite - 3 -

III. Weitere Verfahrensschritte
Es sind folgende weitere Schritte zur Neuvergabe der Gaskonzession vorgesehen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.

Beschluss des Verfahrensbriefs im Gemeinderat
Übersendung des Verfahrensbriefs an die bnNETZE GmbH
Prüfung des von der bnNETZE GmbH eingereichten Angebots
Etwaige Nachverhandlungen mit der bnNETZE GmbH
Vorabstimmung des Konzessionsvertrages mit der Kommunalaufsicht
Entscheidung über die Konzessionsvergabe und den Konzessionsvertrag im
Gemeinderat
7. Förmliche Vorlage an die Kommunalaufsicht
8. Vertragsschluss

Die Stadt Lahr hat zur Beratung und Durchführung des Verfahrens die Kanzlei w2k,
Freiburg eingebunden.
Die Verwaltung empfiehlt, den als Anlage beigefügten Verfahrensbrief zur Vergabe
der Gaskonzession zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des
weiteren Verfahrens auf der Grundlage dieses Verfahrensbriefs zu beauftragen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer