Gemeinderat als Stiftungsrat (Entwurf Optionserklärung Stiftung Hoapital- und Armenfonds Lahr)
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
21. November 2016
21. November 2016
Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Hospital- und Armenfonds, Rathausplatz 4, 77933 Lahr 1. Finanzamt Lahr Gerichtsstraße 5 77933 Lahr Stadt Lahr Stadtkämmerei Rathaus Südflügel, Zimmer 117 Herr Dinger Telefon: 07821 910-0214 Telefax: 07821 910-0202 E-Mail: marco.dinger@lahr.de (E-Mail-Adresse vorerst nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur.) 28. Oktober 2016 Umsatzsteuer der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr Antrag nach § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG (Optionserklärung) Steuernummer 10050/00480 Sehr geehrte Damen und Herren, durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu gefasst. Die Änderungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Es gilt eine Übergangsregelung, nach der die Anwendung des § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung weiterhin möglich ist. Nach § 27 Absatz 22 Satz 3 UStG kann eine juristische Person des öffentlichen Rechts gegenüber dem Finanzamt einmalig erklären, dass sie § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Hiermit erklärt die Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr, gem. Beschluss des Stiftungsrates der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr vom 21.11.2016, dass für sämtliche von der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeübten Tätigkeiten (einschließlich dem Eigenbetrieb Spital- Wohnen und Pflege), die Regeln des § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung weiterhin angewendet werden. Es ist der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr bewusst, dass diese Optionserklärung nicht auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen beschränkt werden kann. Ebenso ist der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr bekannt, dass sie nur einen einmaligen Widerruf dieser Option mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres in der Übergangszeit und danach keine erneute Option mehr vornehmen kann. Vorsitzender des Stiftungsrates: Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller Bankverbindung: Sparkasse Offenburg/Ortenau, IBAN: DE03 6645 0050 0076 0591 64; BIC: SOLADES1OFG Volksbank Lahr eG, IBAN: DE53 6829 0000 0000 8100 02; BIC: GENODE61LAH Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns den Eingang dieses Schreibens bestätigen würden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Vorsitzender des Stiftungsrates 2) z.d.A. Vorsitzender des Stiftungsrates: Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller Bankverbindung: Sparkasse Offenburg/Ortenau, IBAN: DE03 6645 0050 0076 0591 64; BIC: SOLADES1OFG Volksbank Lahr eG, IBAN: DE53 6829 0000 0000 8100 02; BIC: GENODE61LAH