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Beschlussvorlage (Friedhof Kuhbach - Erweiterung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Volz

Datum: 17.06.2016 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 146/2016 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Kuhbach

14.06.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Zustimmung

Technischer Ausschuss

06.07.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

---------------

Betreff:

Friedhof Kuhbach - Erweiterung

Beschlussvorschlag:

1. Das Konzept für die untere Ebene des alten Friedhofs wird zur Kenntnis genommen.
2. Auf der unteren Ebene des alten Friedhofs werden keine neuen Erdgräber
mehr vergeben. Erdbestattungen sind lediglich im Bereich der Wahlgräber
noch zugelassen, wenn es sich um Zubestattungen handelt. Urnenbestattungen sind nach wie vor möglich. Langfristig soll die Neuordnung der unteren
Ebene angestrebt werden.
3. Der Ortschaftsrat beauftragt die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt mit
der weiteren Ausarbeitung des vorgestellten Entwurfs für die Friedhofserweiterung. Die Realisierung soll für 2020 vorbereitet werden. Angestrebt wird eine
stufenfreie Anbindung vom Bestandsfriedhof zur Erweiterung des Friedhofs.
4. Die Erschließung der Erweiterung über das Flurstück Nr. 44/2 soll weiterverfolgt werden.

Anlage(n):
1_Lageplan
2_Prinzipschnitt
3_Beispiele für Bestattungsformen

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 146/2016 1. Ergänzung

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Begründung:
Am 26. Juni 2012 hat der Ortschaftsrat die Friedhofserweiterung beschlossen.
Am 16. Juni 2015 hat die Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt einen Entwurf in zwei Varianten für die Erweiterungsfläche vorgestellt.
Die Variante A bezog das benachbarte Flurstück Nr. 43 des kath. Kirchenfonds ein, die Variante B verblieb innerhalb des städtischen Grundstücks. Der Ortschaftsrat hat einstimmig gegen
Variante A gestimmt. Für die Variante B kam keine Stimmenmehrheit zustande, hier wurde mit
fünf Ja- und fünf Nein-Stimmen gestimmt.
Daher wurden keine Mittel für den Haushalt 2016 angemeldet.
Am 14. Juni 2016 hat der Ortschaftsrat wie folgt abgestimmt:
Beschlüsse 1, 2 und 4 einstimmig,
Beschluss 3 mit Stimmenmehrheit (5 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen).
Konzept bestehender Friedhof
Das Bodengutachten hat ergeben, dass aufgrund der Boden- und Wasserverhältnisse keine
Erdbestattungen mehr in diesem Bereich stattfinden sollten. Durch die vorhandene Belegung
der Flächen kann hier konstruktiv z.B. durch Dränage keine Abhilfe mehr geschaffen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, in der unteren Ebene langfristig nur noch Urnenbestattungen
durchzuführen. Hier sind die unterschiedlichsten Modelle denkbar: Urnenwahlgrab, Urnenreihengrab, Urnensammelgrab, gärtnergepflegtes Grabfeld, Baumbestattung.
Ziel ist es, der Gedenkstätte mit dem Kreuz und den beiden großen Linden ein würdiges Umfeld in Form eines kleinen Platzes zu geben. Die Fläche mit den jetzigen Erdwahlgräbern kann
neu geordnet werden und der östliche Teil wird mit ausreichend breiten und befestigten Wegen erschlossen.
Baumbestattungen wären außerdem auf der mittleren Ebene unter den beiden östlichen Bäumen möglich.
Das Bodengutachten weist darauf hin, dass die Lebenstätigkeit von Bäumen und Sträuchern
die Wasser- und Bodenverhältnisse positiv beeinflusst, daher sollte von einer Entfernung der
Bäume auf dem Friedhof abgesehen werden und das Maß der Durchwurzelung eher gehoben
werden.
Die Neuordnung der unteren Ebene kann nur schrittweise über einen Zeitraum von 15-30 Jahren hinweg erfolgen, da sich hier Gräber befinden, die frühestens dann auslaufen. Ein Großteil
der Fläche ist mit Wahlgräbern belegt, die durch Zubestattungen weiterhin genutzt werden
können.
Durch die Bereitstellung von neuen Bestattungsflächen in der Erweiterung wird ein Anreiz geschaffen, die Gräber im alten Friedhof nicht mehr zu verlängern.
Friedhofserweiterung
Auch im Erweiterungsteil sind die Bodenverhältnisse für Erdbestattungen unzureichend. Aus
diesem Grund ist eine durchgehende Dränage unter den Grabfeldern erforderlich. Damit ist
der Abtransport von Sicker- und von Stauwasser gewährleistet. Im Zuge der Bestattung werden Diffusionsstäbe eingebaut, die die Durchlüftung des Bodens verbessern sollen.
In die vorhandene Hangsituation wird eine Ebene modelliert, die aus zwei Grabreihen und einem Weg in der Mitte besteht. Für den Übergang der Modellierung ins Bestandsgelände ist ein
gewisser Abstand vom vorhandenen Friedhof erforderlich.

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Die maschinelle Erschließung der Erweiterungsfläche erfolgt von oben über die Straße Am
Kirchberg. Die Verbindung zwischen altem Friedhof und der Erweiterung kann über eine Rampe (unter Einbeziehung des Nachbargrundstücks Nr. 44/2) oder über eine Treppe erfolgen.
Sofern es die Bodenverhältnisse zulassen, d.h. kein Fels angetroffen wird, ist eine sogenannte
Tiefenbestattung geplant, in der zwei Särge übereinanderliegen. Diese Grabart setzt sich immer mehr durch, da durch den geringen Flächenverbrauch auch weniger Pflege benötigt wird.
Zudem sind der Graberwerb und die Verlängerung des Nutzungsrechtes deutlich günstiger.
Aufgrund der Bodenverhältnisse und des baulichen Aufwands für die Dränage sind in der
Friedhofserweiterung in erster Linie Erdgräber vorgesehen. Urnengräber könnten z.B. in Form
einer Baumbestattung angeboten werden.
Erschließung über Nachbargrundstück Nr. 44/2
Nach einem ersten Gespräch mit dem Grundstückseigentümer teilte dieser der Stadtverwaltung mit, dass er sein Grundstück oder Teile davon nicht verkaufen möchte.
Baukosten
Die Baukosten für die vorliegende Maßnahme werden auf ca. 340.000 € geschätzt. Diese Kosten verteilen sich auf Geländemodellierung, Dränage und sonstige Tiefbauarbeiten, Wegeflächen, Treppe, Ausstattung der Sitzplätze und Wasserzapfstellen, Pflanzung und Ansaat.
Die Kosten für den Grundstückserwerb sind in dieser Summe nicht berücksichtigt.
Bestattungsbedarf
In den Jahren 2013-2015 wurden im Durchschnitt pro Jahr
- 3 Urnenwahlgräber und
- 2 Erdwahlgräber
vergeben. Bei den übrigen Bestattungen handelte es sich um Zubestattungen in vorhandene
Wahlgräber. Reihengräber wurden nicht nachgefragt. Da in der unteren Ebene des alten
Friedhofs langfristig nur noch Urnenbestattungen durchgeführt werden sollen, kann in der
Friedhofserweiterung von einem Bedarf von 3-4 Erdgräbern jährlich ausgegangen werden.
Durch die Erweiterung können 68 Grabstätten mit den Abmessungen 1,00 m auf 2,00 m geschaffen werden. Diese können einfach oder in Stockwerksbestattung belegt werden. Daraus
ergeben sich maximal 136 Erdbestattungen. Die Zwischenräume (Sitzplätze oder Grünräume)
sind so konzipiert, dass diese auch zu Grabstätten umgenutzt werden könnten.
Antrag auf Bauvorbescheid
Für die Friedhofsweiterung muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Um bauliche und
rechtliche Erfordernisse im Vorfeld abzuklären, wurde von der Abteilung Öffentliches Grün und
Umwelt ein Antrag auf Bauvorbescheid gestellt. Die Ergebnisse dieses Antrags liegen noch
nicht vor. Ergeben sich daraus Änderungen, werden diese in der weiteren Planung berücksichtigt.

Tilman Petters

Richard Sottru

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.

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