Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Kühl

Datum: 22.08.2016 Az.: - 0684/Kü

Drucksache Nr.: 224/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

14.09.2016

vorberatend

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

22.09.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

26.09.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Abwägung vom 24.08.2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten
Stellungnahmen zum Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung wird beschlossen.
2. Der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung wird in der
beigefügten Fassung vom 24.08.2016 beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Zeichnerischer Teil
- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Textlicher Teil
- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Begründung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 224/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung wurde vom Gemeinderat am 27. Juni 2016 gefasst. Die Offenlage und
Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde vom 11. Juli
2016 bis einschließlich zum 19. August 2016 durchgeführt. 7 Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Sie betreffen die Themen Bodenversiegelung, Geotechnik,
Oberflächenentwässerung, Gehölzrodung, Hochbaumaßnahmen, Fund von Kulturdenkmalen
und Beleuchtung.
Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Im Vergleich zum Entwurf zur Offenlage wurden in der vorliegenden Fassung nur geringfügige Änderungen vorgenommen:
4.2. Fund von Kulturdenkmalen (§ 20 DSchG):
Der Text zur nachrichtlichen Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen wurde entsprechend den Wünschen des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart aktualisiert.
5.3. Geotechnik:
Der Hinweis wurde entsprechend des Wunsches des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau aufgenommen.
5.4. Oberflächenentwässerung:
Der Hinweis wurde entsprechend des Wunsches des Landratsamtes Ortenaukreis, Amt für
Wasserwirtschaft und Bodenschutz aufgenommen.
5.5. Gehölzrodungen:
Der Hinweis wurde entsprechend des Wunsches des Landratsamtes Ortenaukreis, Amt für
Umweltschutz aufgenommen.

Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung zu fassen.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.