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Beschlussvorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 21.09.2016 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 237/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

05.10.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat Kippenheim

17.10.2016

beschließend

öffentlich

Gemeinderat

24.10.2016

beschließend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss

08.11.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

------------

Betreff:

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim
- Beratung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss)

Beschlussvorschlag:

1. Dem vorliegenden Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der
vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom
21.09.2016 wird zugestimmt.
2. Auf der Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung
- Erläuterungsbericht mit Plananlagen
- Umweltbericht

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 237/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Bereits am 27.07.2010 hatte der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die frühzeitige
Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Diese 6. Änderung ist notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung
Rubinmühle und die Kleingartenanlage Dinglinger Allmend zu schaffen, sowie den Flächennutzungsplan an aktuelle Entwicklungen auf Lahrer- und Kippenheimer Gemarkung anzupassen.
Die weitere Bearbeitung der 6. Flächennutzungsplanänderung verzögerte sich auf Grund der Dringlichkeit zur notwendigen Flächennutzungsplanänderung für die Bereiche der Landesgartenschau
(7. FNP-Änderung) und der damit einhergehenden hohen Arbeitsbelastung des Stadtplanungsamtes.
Bei den geplanten Änderungen auf Gemarkung Lahr handelt es sich um:
-

Darstellung einer Grünfläche, Zweckbestimmung Kleingartenanlage im Bereich B-Plan
DINGLINGER ALLMEND, westlich des Tierheims
Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich B-Plan MITTELWALD, Stadtteil Langenwinkel
Darstellung einer gewerblichen Baufläche und einer landwirtschaftlichen Fläche im Bereich
Erweiterung Rubin Mühle, Hugsweier

Bei den geplanten Änderungen auf Gemarkung Kippenheim handelt es sich um:
-

Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich Pfaffental

Die innerhalb der frühzeitigen Beteiligung (02.08.2010 bis 10.09.2010) eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beziehen sich größtenteils auf die in den parallel aufgestellten
bzw. aufzustellenden Bebauungsplanverfahren bereits abgegebenen Stellungnahmen. Nach Auswertung ergeben sich hier keine grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans.
Für den Änderungsbereich B-Plan DINGLINGER ALLMEND mit Darstellung einer Kleingartenanlage
bestand ursprünglich noch das Hindernis einer Ausweisung eines Regionalen Grünzugs. Inzwischen
wurde durch den Regionalverband die Gesamtfortschreibung des Regionalplans bis zur 2. Offenlage
des Entwurfs bearbeitet und das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Im Entwurf der Gesamtfortschreibung (Stand April 2016) ist im Änderungsbereich Dinglinger Allmend weder ein regionaler
Grünzug noch eine Grünzäsur enthalten.
Es ist daher davon auszugehen, dass keine regionalplanerischen Belange gegen die geplante Umwidmung sprechen.
Die IHK und das Landratsamt Ortenaukreis hatten während der Beteiligung Bedenken geäußert und
auf mögliche Nutzungskonflikte hingewiesen, die sich durch die geplante Kleingartenanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Industrie-/Gewerbegebiet Rheinstraße Nord ergeben könnten. Sie werden damit begründet, dass durch die im Gewerbegebiet befindlichen Betriebe Lärmimmissionen verursacht werden, die den zulässigen Lärmrichtwert in dem Kleingartengebiet überschreiten. Die Verwaltung empfiehlt die Lärmproblematik im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren
abzuarbeiten, da auf Grund der geringeren Regelungstiefe des FNP noch keine konkreten Aussagen
zu evtl. notwendigen Abschirmmaßnahmen, Anordnung von Gerätehütten etc. getroffen werden können (siehe Anlage Anregungen und Bewertungen Nr. 1)

Drucksache 237/2016

Seite - 3 -

Der Änderungsbereich Pfaffental in Kippenheim betrifft eine Teilfläche, die aus verfahrenstechnischen Gründen aus der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in die 6. Änderung das FNP übernommen wurde. Nach der Offenlage des Entwurfs zur 5. FNP-Änderung wurde im Rahmen eines
beendeten Rechtsstreits geklärt, dass der zu ändernde Bereich nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bebaubar ist. Mit der Darstellung der ca. 0,3 ha großen Fläche als Wohnbaufläche wird der Flächennutzungsplan an die reale
Situation angepasst.
In der Anlage sind die Anregungen zusammen mit den jeweiligen Bewertungen beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf zur 6. Änderung
des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form
zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen.
Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 03.09.1999 wirksam, die zweite Änderung
am 02.11.2004, die dritte Änderung am 30.03.2006, die vierte Änderung am 19.07.2006, die 5. Änderung am 11.06.2015 und die 7. Änderung am 4.08.2016.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann Ende 2016 durchgeführt werden.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit bei den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.