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Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2015 durch den Gemeinderat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Zanger

Datum: 12.09.2016 Az.: 095.51

Drucksache Nr.: 228/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

10.10.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.10.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt
---

Betreff:

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2015
durch den Gemeinderat

Beschlussvorschlag:

1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2015 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 111.535.663,77 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 24.426.415,64 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
276.083.612,56 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art. 13 Abs. 2
Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage(n):
Schlussbericht 2015

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 228/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat wurde am 25. Juli 2016 über die Jahresrechnung 2015 informiert. Auf die damalige Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht
wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt nach der
örtlichen Prüfung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2015 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem beigefügten
Schlussbericht zusammengefasst und dem Haupt- und Personalausschuss zur
Vorberatung zugeleitet. Einzelergebnisse aus der unterjährigen Prüfungstätigkeit
sind auf Seite 12 bis 22 tabellarisch dargestellt.
Die Feststellungsempfehlung zur Jahresrechnung 2015 ist auf der Seite 94 des
Schlussberichts abgedruckt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten
nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie innerhalb
eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres fest.

Dr. Wolfgang G. Müller

Christian Zanger