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Beschlussvorlage (Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Beratung des Entwurfs - Offenlagebeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 13.05.2016 Az.: 0687/Lö

Drucksache Nr.: 105/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

08.06.2016

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

27.06.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

------------

Betreff:

Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Nutzungsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß § 2 (1)
BauGB der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung aufgestellt.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
3. Der Entwurf zum Bebauungsplan AREAL TRAMPLER, 2. Änderung vom
13.05.2016 wird gebilligt.
4. Auf der Grundlage des Entwurfs ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.

Anlage(n):
- Bestandsplan, Nutzungsplan, Gestaltungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Schalltechnisches Gutachten

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 105/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Das alte Lahrer Kino an der Kaiserstraße stellte Mitte 2013 den Betrieb ein. Bereits zuvor erwarb die
GEMIBAU eG das entsprechende Grundstück mit einer Fläche von 1.660 m² und das benachbarte
städtische Grundstück mit 883 m², um hier Geschosswohnungsbau zu realisieren. Das nördlich angrenzende Wohnquartier Christian-Trampler-Hof gehört ebenfalls der GEMIBAU. Zwischenzeitlich
wurde das Kinogebäude vollständig abgebrochen.
In zwei Sitzungen des Technischen Ausschusses am 15. Januar und am 14. Mai 2014 wurden Konzeptionen zur Neubebauung des Geländes vorgestellt und abgestimmt. Auf der Basis der von einer
breiten Mehrheit favorisierten Lösung erstellte das beauftragte Architekturbüro die städtebauliche
Planung. Im Herbst 2015 kristallisierte sich heraus, dass die Stadt Lahr an dieser Stelle im Erdgeschoss eine dreigruppige Kindertageseinrichtung realisieren möchte. Dementsprechend passte das
Architekturbüro die Entwürfe an und stellte sie am 25. November 2015 in nichtöffentlicher Sitzung
dem Technischen Ausschuss vor. Dieser begrüßte die neue Konzeption ausdrücklich.
Sie beinhaltet eine im Erdgeschoss zusammenhängende und in den Obergeschossen in drei Einzelbaukörper aufgelöste Bebauung, die sich von ihrer Struktur, Höhe und Dachform in die Umgebung
einfügt. Neben der Kita sind 32 Mietwohnungen vorgesehen, überwiegend mit zwei oder drei Zimmern. Die Parkierung für Bedienstete und Bewohner erfolgt in einer Tiefgarage.
Für das Gebiet gilt der Bebauungsplan AREAL TRAMPLER aus dem Jahr 1981. Die darin festgesetzten Baufenster orientieren sich an den Umrissen des Kinogebäudes und ermöglichen keine
durchgängige Bebauung entlang der Kaiserstraße. Auch sind hier nur maximal zwei Vollgeschosse
zulässig, geneigte Dächer sind mit Biberschwanzziegeln zu decken. Insbesondere diese Festsetzungen entsprechen nicht mehr den heutigen planerischen Vorstellungen, deshalb ist eine Änderung des
Bebauungsplanes notwendig. Diese orientiert sich mit ihren Festsetzungen am gewählten städtebaulichen Konzept.
Bei der Planänderung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a
BauGB. Sie kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dadurch können die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie eine förmliche Umweltprüfung entfallen. Der
Plan geht somit direkt in die Offenlage.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan-Entwurf AREAL TRAMPLER, 2. Änderung, vom
13.05.2016 zu beschließen und den Aufstellungs- sowie den Offenlegungsbeschluss zu fassen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.