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Beschlussvorlage (Auflösung des Vereins der IG Klein- und Hobbygärtner e.V.)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 622
Brucker

Datum: 09.06.2016 Az.: 62/622/Br

Drucksache Nr.: 92/2016 1. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

08.06.2016

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Gemeinderat

27.06.2016

beschließend

öffentlich

603

602

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

102

50

30

61

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Auflösung des Vereins der IG Klein- und Hobbygärtner e.V.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Lahr übernimmt nach Auflösung des Vereins IG der Klein- und Hobbygärtner die bisher unterverpachteten Kleingärten in die eigene Verwaltung.
Für den erbbaurechtlichen Heimfall des bisherigen Vereinsheims „Grille“ wird aus
den aufgeführten Alternativmöglichkeiten die zukünftige Überlassung an den
Bezirksimkerverein Lahr e.V. beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt die
hierzu notwendigen Maßnahmen zu treffen und die erforderlichen Vereinbarungen
abzuschließen.

Anlage(n):
Lageplan Vereinsheim "Grille"
Konzeption Imker
Übersichtsplan Ernet-Krummhalde
Übersichtsplan Schmolzmatt
Beschreibung Konzept Abenteuerspielplatz
aus Gründen der Ressourcenschonung werden die farbigen Anlagen nur im SD-Net dargestellt.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung der IG Hobby- und Kleingärtner e.V. (IG)
am 10.11.2015 hat die Versammlung die Auflösung des Vereins beschlossen. Der Vorstand
wurde mit der Liquidation des Vereins beauftragt.
Kleingarten-Pachtparzellen:
Die IG hat bisher in verschiedenen Anlagen im Stadtgebiet Grundstücke von der Stadt Lahr
angepachtet. Insgesamt 152 Kleingartenparzellen verteilen sich auf Anlagen im Ernet, Eisweiherweg und Vogesenstraße (Schmolzmatt).
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass, angesichts des nach wie vor ungebrochenen Bedarfs an Kleingärten (Warteliste zählt über 430 Interessenten) in der Stadt, eine Rückführung
dieser Flächen zu landwirtschaftlichen Grundstücken nicht zielführend wäre. Die teilweise
seit Jahrzehnten dort ansässigen Kleingärtner müssten jeweils ihre gesamte Parzelle räumen. Dies würde nach Einschätzung der Verwaltung und aufgrund den Erfahrungen der letzten Jahre zu einer gewaltigen Empörung der Parzellenpächter führen, denen damit die weitere Ausübung ihres Hobbys zukünftig verwehrt würde.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den bisherigen Unterpächtern der Parzellen
einen direkten Pachtvertrag mit der Stadt Lahr anzubieten. Die Pachtvertragsbedingungen
wären die gleichen, wie sie für die bereits vorhandenen rd. 1.000 Kleingärten üblicherweise
von der Stadt vereinbart werden.
Aufgrund der anhaltenden Nachfrage hat die Stadt in den vergangenen Jahren immer wieder
versucht, den Kleingartenbereich auszubauen. So wurden in den verschiedenen Bereichen
„Mitten im Ernet I + II“ (23 Stck.), „Heidengraben“ (11 Stck.), „Eisweiherweg“ (36 Stck.) und
„Ernet Am Walde“ (16 Stck.) neue Anlagen geschaffen bzw. Gärten übernommen. Mit dem
evtl. Zuwachs von weiteren 152 Parzellen von der IG und den geplanten 30 Parzellen im
LGS-Gelände Kleingartenpark beträgt die zahlenmäßige Mehrung rd. 30 %. Durch die Übernahme, die erforderliche Kontrolle, Verwaltung und das Einpflegen der IG-Parzellen ins städt.
GIS entsteht ein beträchtliches zusätzliches Arbeitsvolumen. Die Verwaltung wird durch weitere Straffung des Arbeitsprozesses versuchen, den Mehraufwand zunächst ohne Stellenmehrung zu kompensieren. Sollten sich in der Bearbeitung in der Zukunft Missstände ergeben wird die Verwaltung evtl. weitergehende Maßnahmen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.
Vereinsheim „Grille“ im Bereich Ernet:
Die IG hatte seinerzeit zum Betrieb eines Vereinsheims im Bereich Ernet eine VereinsGaststätte im Erbbaurecht auf städtischem Grundstück errichtet und unterhalten. Mit der Auflösung des Vereins könnte dieses Gebäude an die Stadt Lahr übergehen (erbbaurechtlich als
„Heimfall“ bezeichnet). Damit wäre die Stadt Lahr Eigentümerin eines Gebäudes, welches
sich baulich in einem relativ schlechten Zustand befindet.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist der Weiterbetrieb als gewöhnliche Gaststätte in diesem Bereich von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „ErnetKrummhalde“ nicht gedeckt. Des Weiteren haben die geänderten Gewohnheiten der Kleingartenpächter gezeigt, dass ein Interesse an regelmäßigen Zusammenkünften aktuell nicht

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mehr besteht. Das Vereinsheim „Grille“ hat seinen damaligen Zweck schon in der länger zurückliegenden Vergangenheit zunehmend verloren und wurde mehr und mehr zu einer gewöhnlichen Gaststätte, die kaum noch von Vereinsmitgliedern genutzt wurde.
Für eine gewöhnliche Gaststätte hält die Verwaltung diesen Standort bauplanungsrechtlich
für unzulässig und auch ungeeignet, da die Stadt an und für sich darauf bedacht ist, Fahrzeugverkehr, der nicht von den Kleingärten herrührt, aus diesem Gebiet fern zu halten

mögliche Nachnutzungskonzepte:
Nachdem bekannt wurde, dass sich die IG auflösen würde, hat sich der Bezirksimkerverein bei der Abteilung Liegenschaften und Verwaltungsservice gemeldet und sein
Interesse an dem Gebäude und der Liegenschaft als potentieller Pächter bekundet.
Die konzeptionelle Beschreibung der Imker liegt dieser Vorlage als Anlage bei.
Die Verwaltung könnte sich eine solche Nutzung als Ergänzung zu der gärtnerischen
Nutzung in der Kleingartenanlage vorstellen. Eine Nutzung durch den Imkerverein wird
in den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht konkret vorgesehen. Eine entsprechende Befreiung könnte sich die Verwaltung vorstellen, da sich die Nutzungsweise
nicht so stark von einer Kleingartenhausnutzung unterscheidet bzw. der Nutzung der
Kleingärten sogar zuträglich ist.
Im Zuge der Konzeptionsentwicklung zur LGS wurde ein Bedarf für einen sogenannten Abenteuerspielplatz festgestellt. Eine Realisierung im Gartenschaugelände erscheint derzeit aber eher unwahrscheinlich. Als Alternative könnte sich das Amt für
Soziales, Jugend und Sport und die Abteilung Grün und Umwelt die jetzt frei werdende
Fläche im Ernet als Standort für einen solchen Abenteuerspielplatz vorstellen. Eine
konkrete Konzeption für dieses Gelände müsste durch die Ehrenamtlichen der Initiative beauftragt werden. Evtl. gäbe es auch die Möglichkeit, den jetzigen Standort des
Lehrbienenstandes im Stadtteil Sulz (Dammenmühle) für den Abenteuerspielplatz zu
nutzen, falls die Imker in den Ernet umsiedeln würden. Einzelheiten müssten dann
noch zwischen den Parteien ausgehandelt werden. Die Initiative Abenteuerspielplatz
bevorzugt jedoch einen neuen Standort in der Kleingartenanlage im Ernet. Eine Nutzung als Abenteurerspielplatz ist durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht
abgedeckt. Hier sind u.U. nachteilige Auswirkungen hinsichtlich Lärm und Verkehr zu
erwarten. Ob eine Befreiung erteilt werden könnten, müsste noch im Detail geprüft
werden. Eine Nutzungsverträglichkeit, ebenfalls abhängig vom Konzept, kann nur eingeschränkt erwartet werden.
Der bisherige Vereins-Gaststättenbetreiber hat ebenfalls sein Interesse signalisiert,
das Gebäude nebst Grundstück übernehmen zu wollen. Diese Alternative würde die
Änderung der Festsetzungen im Bebauungsplan bedingen. Seitens der Verwaltung
erscheint bei dieser Variante die Gebietsverträglichkeit am wenigsten gegeben zu
sein.
Bei allen Alternativen würde die Verwaltung Wert darauf legen, dass die komplette Unterhaltung der baulichen Anlagen und auch die evtl. erstmalige Herrichtung, sowie die notwendigen
Umbauten dem jeweiligen Pächter obliegen, damit die Stadt dadurch zukünftig finanziell nicht
belastet wird. Die konkreten Bedingungen hierfür werden dann durch die Abteilung Gebäudemanagement ausgearbeitet.

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Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2016 einstimmig empfohlen, dass
die Vergabe des Gebäudes an den Bezirksimkerverein erfolgen soll. Mit entscheidend war
hierbei auch, dass für die Initiative „Abenteuerspielplatz“ ein Alternativstandort bei der Johann-Peter-Hebel-Schule gefunden wurde. Eine Nutzungsänderung als Gaststättenbetrieb
mit der Erfordernis einer Bebauungsplanänderung schloss der Technische Ausschuss aus.

Tilman Petters
Bürgermeister