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Informationsvorlage (Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2015)

                                    
                                        Rechenschaftsbericht 2015

- Vorlage für den Haupt- und Personalausschuss -

RECHENSCHAFTSBERICHT
der
Großen Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
für das Rechnungsjahr 2015
(01.01.2015 – 31.12.2015)

Einwohnerzahl:

Volkszählung 25.05.1987

33.047

Nach dem Stand vom 30.06.2015
(fortgeschriebene Einwohnerzahl
auf Basis Zensus 2011)

44.445

Größe der Gemarkungsfläche:

Steuerkraft:

6.980 ha

Bedarfsmesszahl 2015

€

64.052.209

Steuerkraftmesszahl 2015

€

32.844.866

Schlüsselzahl 2015

€

31.207.343

Steuerkraftsumme 2015

€

54.943.630

Rechenschaftsbericht 2015

Inhaltsverzeichnis
-Informationsvorlage
-Vorbericht
-Rechnungsgruppierungsübersicht
-Gesamtvermögensrechnung
-Grafiken

I

Informationsvorlage an den Gemeinderat
Die Jahresrechnung 2015 der Stadt Lahr/Schwarzwald liegt vor. Dem Gemeinderat
wird gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende
Jahresrechnung 2015 zur Kenntnisnahme vorgelegt:
1.

Aufgrund der Jahresrechnung 2015 belaufen sich die Einnahmen und Ausgaben
des Verwaltungshaushaltes zum 31.12.2015 auf € 111.535.663,77. Die
Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt beträgt € 13.780.320,87.

2.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes belaufen sich zum
31.12.2015 auf € 24.426.415,64. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes wird
der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von € 5.990.578,29 zugeführt
(= Ergebniszuführung 2015). Die allgemeine Rücklage beläuft sich zum
Jahresende 2015 auf einen Gesamtbestand in Höhe von € 30.878.981,11.

3.

Die in das Rechnungsjahr 2016 übertragenen Haushaltsausgabereste betragen
im Verwaltungshaushalt € 3.936.899,-- und im Vermögenshaushalt
€ 9.242.750,--. Die Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
belaufen sich auf € 5.109.600,--. Die Haushaltsreste sind vom Gemeinderat
bereits am 02.05.2016 beschlossen worden.

4.

Die Jahresrechnung 2015 ist nach erfolgter örtlicher Prüfung durch das
Städtische Rechnungsprüfungsamt gemäß § 110 GemO dem Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde zur überörtlichen Prüfung durch
die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg als prüfungsbereit zu
melden.

5.

Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO soll
nach Abschluss der örtlichen Prüfung erfolgen. Danach ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht öffentlich auszulegen.

Lahr/Schwarzwald, im Juni 2016

DER OBERBÜRGERMEISTER

Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.07.2016 die
Jahresrechnung 2015 zur Kenntnis genommen.

Vorbericht
zum Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr/Schwarzwald
für das Haushaltsjahr 2015

2

Inhaltsverzeichnis
1. Gesamthaushalt
3
1.1 Haushaltsplan 2015 ......................................................................................... 3
1.2 Jahresrechnung 2015 ...................................................................................... 4
2. Verwaltungshaushalt
6
2.1 Gemeindesteuern, Steueranteile und Finanzzuweisungen .............................. 9
2.2 Gebühren und Entgelte .................................................................................. 20
2.3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke ........... 22
2.4 Sonstige Finanzeinnahmen............................................................................ 25
2.5 Personalausgaben ......................................................................................... 26
2.6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand .............................................. 31
2.7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) ................................... 34
2.8 Gewerbesteuerumlage/Finanzumlagen ......................................................... 37
2.9 Zinsaufwendungen ......................................................................................... 38
2.10 Globale Minderausgabe ................................................................................ 39
2.11 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt ..................................................... 40
2.12 Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt ................................... 44
2.13 Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen ......................................... 52
3. Vermögenshaushalt
54
3.1 Allgemeines und Darstellung des Ergebnisses .............................................. 54
3.2 Wesentliche Abweichungen im Vermögenshaushalt...................................... 56
3.3. Wesentliche Investitionen im Rechnungsjahr 2015 ........................................ 62
4. Schulden
64
5. Vermögensrechnung
67
6. Allgemeine Rücklage
68
7. Kassenbestand
69

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung ............................. 5
Tabelle 2: Darstellung des Haushaltsvolumens ab dem Jahr 2000 .......................... 6
Tabelle 3: Abweichungen in den Einzelplänen des Verwaltungshaushaltes ............ 8
Tabelle 4: Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt .............................. 9
Tabelle 5: Entwicklung des Realsteueraufkommens ............................................. 11
Tabelle 6: Verbuchte Beträge Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2015 .... 13
Tabelle 7: Entwicklung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............... 13
Tabelle 8: Entwicklung Grundkopfbetrag und Einwohnersatz 2015....................... 17
Tabelle 9: Entwicklung der Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (§ 5 FAG) ..... 18
Tabelle 10: Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen .......... 19
Tabelle 11: Entwicklung der wesentlichsten Gebühren und Entgelte ....................... 21
Tabelle 12: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ............................... 22
Tabelle 13: Ergebnisse wesentlicher sonstiger Finanzeinnahmen ........................... 25
Tabelle 14: Entwicklung der Personalausgaben ....................................................... 30
Tabelle 15: Darstellung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ................... 34
Tabelle 16: Darstellung Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) ........ 37
Tabelle 17: Darstellung der Zinsaufwendungen ....................................................... 39
Tabelle 18: Entwicklung der Zuführungsraten ab dem Jahr 2000............................. 43
Tabelle 19: Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen ................................. 53
Tabelle 20: Darstellung des Vermögenshaushaltes ................................................. 55
Tabelle 21: Darstellung der Schuldenstände ............................................................ 66
Tabelle 22: Vermögensrechnung.............................................................................. 67

3

1. Gesamthaushalt
1.1 Haushaltsplan 2015
Der Gemeinderat der Stadt Lahr/Schwarzwald hat den Haushaltsplan 2015 am
15.12.2014 verabschiedet.
Das Volumen des Haushaltsplanes 2015 wies aus:
Verwaltungshaushalt

€ 104.360.000,00

Vermögenshaushalt

€ 18.450.000,00

Gesamt

€ 122.810.000,00

Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes
an den Vermögenshaushalt

€

6.760.000,00.

Zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes war eine Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage in Höhe von € 4.315.000,00 vorgesehen.
Einzelne Daten der Aufstellung des Haushaltsplans 2015:
Gemeinderatsbeschluss

vom 15.12.2014

Haushaltsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg

vom 26.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

am 04.02.2015

Offenlegung des Haushaltsplanes

vom 05.02.2015
bis 13.02.2015

Da zu Beginn des Jahres 2015 noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vorlag,
waren die Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 83 GemO zu
beachten. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 20.11.2014 wurde auf die
einschränkenden Vorschriften zur Fortführung der Haushaltswirtschaft hingewiesen.
In öffentlicher Sitzung am 27.07.2015 ist der Gemeinderat über die Haushaltsentwicklung 2015 unterrichtet worden. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung war im Haushaltsjahr 2015 nicht notwendig.

4

1.2 Jahresrechnung 2015
Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Grundlagen für die Jahresrechnung bilden § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie die §§ 39 bis 44 der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in der jeweils anzuwendenden
Fassung.
Nach § 95 GemO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am
Endes des Haushaltsjahres nachzuweisen. Die Jahresrechnung ist durch einen
Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Bestandteile der Jahresrechnung sind (§ 39 Abs. 1 GemHVO):
o der kassenmäßige Abschluss
o die Haushaltsrechnung
o die Vermögensrechnung.
Der Jahresrechnung sind beizufügen (§ 39 Abs. 2 GemHVO):
o eine Übersicht über den Stand des in § 38 Abs. 1 GemHVO genannten
Anlagevermögens, soweit es nicht in der Vermögensrechnung ausgewiesen
ist (Vermögensübersicht)
o ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht
o ein Rechenschaftsbericht.
Im Rechenschaftsbericht sind insbesondere die wichtigsten Ergebnisse der
Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen von den Haushaltsansätzen
darzustellen.
Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des
Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach
Ende des Haushaltsjahres festzustellen.

5

Ergebnis der Jahresrechnung 2015

Das Ergebnis der Jahresrechnung wird durch die Gegenüberstellung der SollEinnahmen und der Soll-Ausgaben des Haushaltsjahres, jeweils zuzüglich der
Haushaltsreste und abzüglich abgängiger Haushaltsreste vom Vorjahr, ermittelt.
Ein Überschuss ist in der abzuschließenden Jahresrechnung der allgemeinen
Rücklage zuzuführen.
Die Jahresrechnung 2015 zeigt folgendes Gesamtergebnis:
Tabelle 1: Darstellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung

Verw.-Haushalt
€
1. Soll-Einnahmen

111.535.663,77

2. zuzügl. neue Haushaltseinnahmereste
3. Zwischensumme

111.535.663,77

4. abzügl. Haushaltsreste des Vorjahres

Verm.-Haushalt
€

Gesamthaushalt
€

23.219.015,64

134.754.679,41

5.109.600,00

5.109.600,00

28.328.615,64

139.864.279,41

3.902.200,00

3.902.200,00

5. bereinigte Soll-Einnahmen

111.535.663,77

24.426.415,64

135.962.079,41

6. Soll-Ausgaben

111.093.764,77

25.433.065,64

136.526.830,41

3.936.899,00

9.242.750,00

13.179.649,00

115.030.663,77

34.675.815,64

149.706.479,41

3.495.000,00

10.249.400,00

13.744.400,00

111.535.663,77

24.426.415,64

135.962.079,41

7. zuzügl. neue Haushaltsausgabereste
8. Zwischensumme
9. abzügl. Haushaltsreste des Vorjahres
10. bereinigte Soll-Ausgaben

Nachdem im Haushaltsplan 2015 ein Gesamtvolumen von € 122.810.000,-ausgewiesen war, weist die Jahresrechnung 2015 ein tatsächliches Volumina in
Höhe von € 135.962.079,41 und damit einen Anstieg um € 13.152.079,41 aus.
Dies entspricht einer Steigerung von + 10,71 % (im Vorjahr + 6,05 %).
Im Verwaltungshaushalt beträgt die Abweichung zum Planansatz + 6,87 % (im
Vorjahr + 3,24 %), im Vermögenshaushalt liegt die Abweichung zur Veranschlagung bei + 32,39 % (im Vorjahr + 27,27 %).

6

Tabelle 2: Darstellung des Haushaltsvolumens ab dem Jahr 2000
Rechnungsjahr
VerwHH
2000

70.447.327,09

2001
2002

Volumen in €
VermHH

Veränderung
ggü. VJ +/-

GesamtHH

13.104.098,53

83.551.425,62

70.609.056,16

9.617.676,93

80.226.733,09

-3.324.692,53

72.827.596,52

10.167.913,60

82.995.510,12

2.768.777,03

2003

66.172.676,24

17.328.109,25

83.500.785,49

505.275,37

2004

70.400.211,42

13.964.406,50

84.364.617,92

863.832,43

2005

77.211.878,70

20.394.310,87

97.606.189,57

13.241.571,65

2006

79.163.900,81

16.279.546,45

95.443.447,26

-2.162.742,31

2007

80.555.957,64

15.345.244,30

95.901.201,94

457.754,68

2008

78.682.730,05

15.124.937,55

93.807.667,60

-2.093.534,34

2009

80.025.236,77

19.099.219,82

99.124.456,59

5.316.788,99

2010

83.284.701,91

16.922.233,29

100.206.935,20

1.082.478,61

2011

85.482.939,88

13.582.145,84

99.065.085,72

-1.141.849,48

2012

94.012.627,39

13.312.500,18

107.325.127,57

8.260.041,85

2013
2014

103.775.161,29
106.148.896,69

23.376.525,17
17.327.421,54

127.151.686,46
123.476.318,23

19.826.558,89
-3.675.368,23

2015

111.535.663,77

24.426.415,64

135.962.079,41

12.485.761,18

2. Verwaltungshaushalt
In den Einnahmen und Ausgaben wurde der Verwaltungshaushalt gemäß
Haushaltsplan 2015 wie folgt festgesetzt:
Einnahmen

€ 104.360.000,00

Ausgaben

€ 97.600.000,00

Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt

€

6.760.000,00

Die Jahresrechnung 2015 weist demgegenüber im Verwaltungshaushalt aus:
Einnahmen

€ 111.535.663,77

Ausgaben

€ 97.755.342,90

Zuführungsrate somit

€ 13.780.320,87

im Haushaltsplan veranschlagt waren

€

6.760.000,00

€

7.020.320,87

dies ergibt eine Mehrzuführung an den
Vermögenshaushalt von

7

Die ausgewiesene Mehrzuführung an den Vermögenshaushalt entstand im
Wesentlichen durch folgende (ger.) Abweichungen (Abkürzung T€ = Tausend Euro):
Einnahmen:
Grundsteuer A und B

+

93

T€

Gewerbesteuer

+

3.284

T€

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+

110

T€

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

+

314

T€

Vergnügungs- und Hundesteuer

+

246

T€

Finanzausgleichszuweisungen

+

491

T€

Gebühren und ähnliche Entgelte

+

1.017

T€

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten

+

338

T€

Erstattungen f. Ausgaben d. Verwaltungshaushaltes

+

333

T€

Zuweisungen u. Zuschüsse für lfd. Zwecke

+

1.171

T€

Sonstige Finanzeinnahmen

-

221

T€

+

7.176

T€

Personalausgaben

-

1.243

T€

Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand

-

676

T€

Zuweisungen u. Zuschüsse

+

425

T€

Zinsausgaben

-

165

T€

Gewerbesteuer-, FAG- und Kreisumlage

+

1.071

T€

Weitere Finanzausgaben

+

324

T€

Deckungsreserve

-

100

T€

Globale Minderausgabe

+

520

T€

+

156

T€

7.020

T€

Ausgaben:

Verbesserung

8

Die Aufstellung zeigt, dass die um € 7.020.320,87 verbesserte Zuführung an den
Vermögenshaushalt zu rd. 102 % (rd. € 7.176.000--) auf saldierte Mehreinnahmen
zurückzuführen ist. Davon entfallen rd. € 4.538.000,-- (rd. 63 %) auf Steuer- und
Finanzausgleichsmehreinnahmen. Die verbleibende einnahmeseitige Verbesserung in Höhe von saldiert rd. € 2.638.000,-- (rd. 37 %) begründet sich im
Wesentlichen auf Mehreinnahmen bei den Gebühren und ähnlichen Entgelten
und den Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke.
Auf der Ausgabenseite haben sich wesentliche Einsparungen im Personalkostenbereich (- € 1.243.000,--) und beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand
(- € 676.000,--) ergeben. Im Gegensatz hierzu sind bei der Gewerbesteuerumlage
(+ € 1.071.000,--) und bei den Zuweisungen und Zuschüssen (+ € 425.000,--)
deutliche Mehrausgaben zu verzeichnen. Im Saldo haben sich im Vergleich zur
Planung Mehrausgaben in Höhe von rd. € 156.000,-- ergeben, die sich mit rd.
- 2 % auf die verbesserte Zuführungsrate auswirken.
Der Vergleich der Ergebnisse der Einzelpläne mit den Haushaltsansätzen (jeweils
Zuschussbedarf bzw. Überschuss) zeigt die Abweichungen auf:
Tabelle 3: Abweichungen in den Einzelplänen des Verwaltungshaushaltes
Jahresrechnung 2015

Einzelplan
Einnahmen
€

Ausgaben
€

Haushaltsplan 2015

Zuschussbedarf *
€

Zuschussbedarf *
€

Abweichung Zuschussbedarf
günstiger
€

0

Allgemeine Verwaltung

1.579.365,98

11.236.424,38

9.657.058,40

10.535.575,00

878.516,60

1

Öffentliche Sicherheit und
Ordnung

2.429.355,84

3.294.443,59

865.087,75

1.074.700,00

209.612,25

2

Schulen

3.362.523,28

6.660.760,04

3.298.236,76

3.974.600,00

676.363,24

3

Wissenschaft, Forschung und
Kulturpflege

3.345.283,53

6.100.848,94

2.755.565,41

2.768.360,00

12.794,59

4

Soziale Sicherung

7.843.081,35

18.606.193,32

10.763.111,97

11.098.750,00

335.638,03

5

Gesundheit, Sport, Erholung

1.005.385,02

5.830.570,92

4.825.185,90

4.410.250,00

6

Bau- und Wohnungswesen,
Verkehr

2.927.428,44

8.460.348,36

5.532.919,92

7.034.080,00

1.501.160,08

7

Öffentliche Einrichtungen

3.037.738,52

4.332.269,89

1.294.531,37

2.125.700,00

831.168,63

8

Wirtschaftl. Unternehmen,
allg. Grundvermögen

5.071.024,11

448.468,37

-4.622.555,74

-4.902.665,00

9

Allgemeine Finanzwirtschaft
(ohne Zuführungsrate)

80.934.477,70

32.785.015,09

-48.149.462,61

-44.879.350,00

3.270.112,61

111.535.663,77

97.755.342,90

-13.780.320,87

-6.760.000,00

7.715.366,03

Summen
Verbesserung gegenüber Planung
(= Mehrzuführung a. d. Verm.-Haush.)
*

negative Werte = Überschüsse

ungünstiger
€

414.935,90

280.109,26

695.045,16

7.020.320,87

9

Einen umfassenden Überblick

über die

wesentlichen

Abweichungen

im

Verwaltungshaushalt (Einnahmen / Ausgaben) ergibt nachstehende Aufstellung:
Tabelle 4: Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt

Bezeichnung

Gewerbesteuer

Haushalts-

Jahres-

Abweichung

ansatz

rechnung

(+ / -) in

€

€

€

Anteil RE Verw.Haushalt in %
%

2015

2014

20.000.000,00

23.283.859,58

3.283.859,58

16,42

20,88

18,96

15.605.000,00

15.715.200,19

110.200,19

0,71

14,09

14,57

2.492.000,00

2.805.943,34

313.943,34

12,60

2,52

2,33

8.042.000,00

8.381.561,20

339.561,20

4,22

7,51

7,62

27.830.000,00

28.320.811,20

490.811,20

1,76

25,39

27,51

Gebühren u. ähnl. Entgelte

5.934.320,00

6.951.339,91

1.017.019,91

17,14

6,23

5,68

Verkaufserlöse, Mieten, Pachten

2.923.865,00

3.261.767,23

337.902,23

11,56

2,92

2,50

Zuw./Zuschüsse f. lfd. Zwecke

8.980.250,00

10.150.996,05

1.170.746,05

13,04

9,10

8,38

12.552.565,00

12.664.185,07

111.620,07

0,89

11,35

12,45

104.360.000,00

111.535.663,77

7.175.663,77

6,88

100,00

100,00

Personalausgaben

28.300.300,00

27.057.526,66

-1.242.773,34

-4,39

24,26

24,39

Sächl. Verw.- u. Betriebsaufwand
(mit kalk. Kosten u. innere Verr.)

29.841.650,00

29.165.490,33

-676.159,67

-2,27

26,15

29,05

Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
Grundsteuer A und B,
Vergnügungs- u. Hundesteuer
Allg. Finanzzuweisungen
(Finanzausgleichsleistungen)

Sonstige Einnahmen
Summe der Einnahmen

Zuweisungen u. Zuschüsse

7.898.550,00

8.323.512,82

424.962,82

5,38

7,46

6,88

Allg. Umlagen
(FAG- u. Kreisumlage)

27.253.000,00

27.252.039,80

-960,20

0,00

24,43

24,02

Gewerbesteuerumlage

3.540.000,00

4.611.136,58

1.071.136,58

30,26

4,13

3,18

Zinsaufwendungen

1.086.500,00

921.838,71

-164.661,29

-15,16

0,83

0,98

200.000,00

423.798,00

223.798,00

111,90

0,38

0,16

-520.000,00

0,00

520.000,00

-100,00

0,00

0,00

6.760.000,00

13.780.320,87

7.020.320,87

103,85

12,36

11,35

104.360.000,00

111.535.663,77

7.175.663,77

6,88

100,00

100,00

Sonstige Finanzausgaben
Globale Minderausgabe
Zuführung z. Verm.Haush.
Summe der Ausgaben

2.1 Gemeindesteuern, Steueranteile und Finanzzuweisungen
Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B waren im Haushaltsplan 2015 mit
zusammen € 6.682.000,-- veranschlagt. Die Jahresrechnung 2015 weist
kumulierte (Soll-)Einnahmen in Höhe von € 6.775.679,09 und damit Mehreinnahmen von € 93.679,09 aus.

10

Im Vergleich hierzu wies das Rechnungsergebnis 2010 noch Gesamteinnahmen
in Höhe von € 5.756.288,43 aus.
Neben einer gestiegenen Anzahl der zur Grundsteuer zu veranlagenden
Grundstücksflächen wirken sich hier insbesondere die zum 01.01.2011 einheitlich
auf 390 v.H. erhöhten Hebesätze (Grundsteuer A von zuvor 330 v.H. und
Grundsteuer B von zuvor 360 v.H.) spürbar aus.
Die Gewerbesteuereinnahmen waren im Haushaltsplan 2015 in Höhe von
€ 20.000.000,-- veranschlagt und liegen nach der Haushaltsrechnung 2015 mit
€ 23.283.859,58 (Soll-Einnahmen) um € 3.283.859,58 über dem Haushaltsansatz.
Hierzu hat die insgesamt positive gesamtwirtschaftliche Situation beigetragen.
Diese führte dazu, dass die in den Jahren der Wirtschafts- und Finanzkrise
aufgebauten Verlustvorträge zwischenzeitlich auf breiter Front zurückgeführt
werden konnten, was zu einer verbreiterten Gewerbesteuerbasis führte.
Das Gewerbesteueraufkommen 2015 in Höhe von € 23.283.859,58 hat sich im
Vergleich zum Jahresergebnis 2014 mit € 20.123.558,32 (bei einem Haushaltsansatz 2014 von € 19.000.000,--) um € 3.160.301,26 erhöht.
Im Jahr 2014 hatte insbesondere ein einzelner Vorgang mit einem Gewerbesteueranteil von über € 1,9 Mio. (Anpassung der Vorauszahlungen 2013 und
2014) zur Ergebnisverbesserung geführt.

11

Tabelle 5: Entwicklung des Realsteueraufkommens (Soll)
Grundsteuer

Jahr

Gewerbesteuer

Gesamt-

A

B

Gesamt

Gesamt

aufkommen

€

€

€

€

€

2000

74.170

4.676.747

4.750.917

17.121.539

21.872.456

2001

76.766

4.721.898

4.798.664

17.887.084

22.685.748

2002

76.452

4.638.749

4.715.201

21.484.828

26.200.029

2003

75.905

4.803.366

4.879.271

14.710.954

19.590.225

2004

73.959

4.904.092

4.978.051

18.996.958

23.975.009

2005

72.326

4.917.524

4.989.850

19.861.117

24.850.967

2006

71.891

4.990.303

5.062.194

21.980.544

27.042.738

2007

70.974

4.981.419

5.052.393

19.287.073

24.339.466

2008

72.635

5.113.651

5.186.286

15.499.192

20.685.478

2009

76.351

5.241.602

5.317.953

13.932.095

19.250.048

2010

71.188

5.685.100

5.756.288

12.902.864

18.659.152

2011

84.949

6.215.086

6.300.035

15.552.462

21.852.497

2012

84.537

6.426.575

6.511.112

17.449.586

23.960.698

2013

84.780

6.653.079

6.737.859

21.514.259

28.252.118

2014

77.697

6.592.407

6.670.104

20.123.558

26.793.662

2015

89.507

6.686.172

6.775.679

23.283.860

30.059.539

Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden nach der Jahresrechnung 2015 bei einem Planansatz von € 15.605.000,-- Einnahmen in Höhe von
€ 15.715.200,19 und damit Mehreinnahmen von € 110.200,19 erzielt.
Im Haushaltserlass des Landes zur kommunalen Haushaltsplanung für das
Haushaltsjahr 2015 vom 23.07.2014 wurde der Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer auf € 5,5 Mrd. geschätzt. Eine Veränderung der Prognose im
Zuge der November-Steuerschätzung 2014 erfolgte nicht.
Auf dieser Grundlage (Haushaltserlass 2015 vom 23.07.2014) erfolgte auch die
Veranschlagung im Haushaltsplan 2015 mit einem Ansatz in Höhe von € 15,605
Mio., basierend auf der für die Stadt Lahr mit Wirkung ab dem Jahr 2015
geltenden Schlüsselzahl von 0,0028371 (die Schlüsselzahl als Grundlage für die

12

Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre
aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt).
Sowohl die Mai-Steuerschätzung 2015 als auch die November-Steuerschätzung
2015 führten zu keiner Änderung der Ausschüttungsprognose beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2015.
Im Berichtsjahr wurde den (Abschlags-)Zahlungen für den Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer ein Gesamtbetrag in Höhe von rd. € 5,464 Mrd. zugrunde
gelegt. Damit basierte die vorläufige Abrechnung für 2015 im Gegensatz zur
Veranschlagungsgrundlage im Planwerk 2015 mit einer Prognose von € 5,5 Mrd.
auf einem um rd. € 36 Mio. geringeren Aufkommen.
Das endgültige Ergebnis für 2015 beläuft sich nach der zum Jahresanfang 2016
erfolgten Schlussabrechnung auf rd. € 5,563 Mrd. (im Vergleich hierzu belief sich
die Spitzabrechnung für 2014 auf rd. € 5,233 Mrd.). Damit wurde das gemäß
Haushaltserlass 2015 vom 23.07.2014 auf € 5,5 Mrd. prognostizierte Ausschüttungsvolumen für 2015 um rd. € 63 Mio. überschritten.
Die Schlussabrechnung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erfolgt
jeweils zum Anfang des Jahres für das Vorjahr. Dabei wird der entsprechende
Abrechnungsbetrag (Gutschrift/Erstattung) im jeweils laufenden Jahr verbucht.
Auf der Basis des Schlussabrechnungsbetrages für 2015 erhielt die Stadt Lahr im
Jahr 2016 beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eine Gutschrift für 2015
in Höhe von € 280.416,32 überwiesen.
Die (verbuchten) Einnahmen der Stadt Lahr aus dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer (vorläufige Abrechnung) setzten sich im Jahr 2015 wie folgt
zusammen (einschließlich dem Schlussabrechnungsbetrag -Gutschrift- für das
Jahr 2014 in Höhe von € 212.286,54):

13

Tabelle 6: Verbuchte Beträge Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2015
Quartal

(vorl.) Aufkommen
€

Schlüsselzahl

Anteil Lahr
€

I. Quartal 2015

1.370.368.701

0,0028371

3.887.873

II. Quartal 2015

1.446.450.880

0,0028371

4.103.726

III. Quartal 2015

1.323.766.316

0,0028371

3.755.657

IV. Quartal 2015

1.323.766.316

0,0028371

3.755.657

Zwischensumme

5.464.352.213

15.502.914

Schlussabrechnung aus 2014 (+/-)

212.287

Soll 2015

15.715.200

Ansatz 2015

15.605.000

Verbesserung

110.200

Tabelle 7: Entwicklung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer seit
dem Jahr 2000
Jahr

Landessumme

Schlüsselzahl

Anteil

Baden-Württemberg

Stadt Lahr

Stadt Lahr

€

€

2000

3.702.648.265

0,0033733

12.490.143

2001

3.564.014.606

0,0033733

12.022.490

2002

3.569.405.606

0,0033733

12.040.676

2003

3.510.251.566

0,0032458

11.393.575

2004

3.328.697.592

0,0032458

10.804.287

2005

3.295.739.170

0,0032458

10.697.310

2006

3.567.060.577

0,0031720

11.314.716

2007

4.010.749.726

0,0031720

12.722.098

2008

4.497.679.852

0,0031720

14.266.640

2009

3.985.837.197

0,0030739

12.252.065

2010

3.969.274.248

0,0030739

12.201.152

2011

4.229.617.830

0,0030739

13.001.422

2012

4.636.354.948

0,0029621

13.733.347

2013

5.020.503.188

0,0029621

14.871.232

2014

5.232.831.977

0,0029621

15.500.172

2015

5.563.191.282

0,0028371

15.783.330

14

Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer waren für das
Haushaltsjahr 2015 auf Basis eines Aufkommens von € 580 Mio. in Höhe von
€ 2,492 Mio. veranschlagt. Nach der Mai-Steuerschätzung 2015 hatte das Land
das erwartete Jahresaufkommen 2015 um € 64 Mio. auf € 644 Mio. angehoben.
Im Berichtsjahr 2015 wurde den (Abschlags-)Zahlungen für den Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer ein Gesamtbetrag in Höhe von € 640 Mio. zugrunde gelegt.
Das endgültige Ergebnis für 2015 beläuft sich nach der im März 2016 erfolgten
Schlussabrechnung auf rd. € 648,6 Mio., woraus sich eine Restüberweisung an
die Stadt Lahr in Höhe von € 37.016,74 ergeben hat, welche im Haushaltsjahr
2016 verbucht worden ist.
Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2014 hat sich im März 2015 bei einem
schlussgerechneten Aufkommen von rd. € 561,4 Mio. eine Nachzahlung zu

15

Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 55.095,34 ergeben, die im Jahr 2015
vereinnahmt wurde.
Die Haushaltsrechnung 2015 weist für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
unter Berücksichtigung der Abschlagszahlungen 2015 sowie der (Spitz-)Abrechnung für 2014 verbuchte Gesamteinnahmen in Höhe von € 2.805.943,34 und
damit Mehreinnahmen von € 313.943,34 aus.
Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (§ 5 FAG) und der kommunalen
Investitionspauschale (§ 4 FAG), die im Planwerk 2015 zusammen mit
€ 26.170.000,-- veranschlagt waren, sind bei einem Buchungsergebnis 2015 von
kumuliert € 26.659.495,30 Mehreinnahmen in Höhe von € 489.495,30 zu
verzeichnen.

Von

den

Mehreinnahmen entfallen

€

280.691,70

auf

die

Schlüsselzuweisungen und € 208.803,60 auf die kommunale Investitionspauschale.
Bei der Veranschlagung der Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2015
wurde auf der Grundlage der nach der November-Steuerschätzung 2014
fortgeschriebenen Orientierungsdaten des Landes für das Haushaltsjahr 2015 von
einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.163,-- ausgegangen.
Im Zuge der November-Steuerschätzung 2015 setzte das Land die Kommunen
mit Schreiben vom 11.11.2015 darüber in Kenntnis, dass die Schlüsselzuweisungen 2015 über den bisher prognostizierten Werten liegen werden, so
dass die Kopfbeträge zur Ermittlung der Bedarfsmesszahlen der Gemeinden und
Landkreise angehoben werden können. Weiter wurde mitgeteilt, dass die
fortgeschriebenen Kopfbeträge (erst) im Zuge der Bekanntmachung der vierten
Teilzahlung 2015 beziffert werden.
Tatsächlich ist der (vorläufigen) Abrechnung für 2015 (4. Teilzahlung 2015 mit
Datum vom 27.11.2015) ein Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.170,-- zugrunde
gelegt worden.

16

Auf dieser Basis errechnete sich für die Stadt Lahr ein spezifischer Kopfbetrag
von € 1.444,20 und führte zu (vorläufigen) Schlüsselzuweisungen 2015 in Höhe
von insgesamt € 23.501.262,20.
Unter Berücksichtigung der (Spitz-)Abrechnung 2014, die im Sommer 2015 zu
einer Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 74.429,50 führte,
konnten im Berichtsjahr 2015 bei einem Haushaltsansatz in Höhe von
€ 23.295.000,-- Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen des Landes in Gesamthöhe

von

€

23.575.691,70

und

damit

Mehreinnahmen

in

Höhe

von

€ 280.691,70 verbucht werden.
Grundlage für die Veranschlagung der kommunalen Investitionspauschale im
Haushaltsplan 2015 war entsprechend der Fortschreibung der Orientierungsdaten
für 2015 des Landes nach der November-Steuerschätzung 2014 ein Satz von
€ 65,-- je Einwohner.
Im Zuge der Abrechnung der vierten FAG-Teilzahlung 2015 (Ende November
2015) hat das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
bekannt gegeben, dass bei der vorläufigen Abrechnung der kommunalen
Investitionspauschale ein Satz von € 69,60 je Einwohner zugrunde gelegt wird.
Die Erhöhung des Einwohnersatzes im Vergleich zur Veranschlagungsgrundlage
im Haushaltsplan 2015 sowie die Nachzahlung zu Gunsten der Stadt Lahr aus der
(Spitz-)Abrechnung 2014 in Höhe von € 12.494,80, die im Sommer 2015 verbucht
wurde, führten bei der kommunalen Investitionspauschale bei einem Haushaltsansatz 2015 in Höhe von € 2.875.000,-- zu Mehreinnahmen von € 208.803,60.
Beide Veränderungen (bei den Schlüsselzuweisungen und der kommunalen
Investitionspauschale) haben im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsplan
2015 zu summierten Mehreinnahmen in Höhe von € 489.495,30 geführt.

17

Tabelle 8: Entwicklung Grundkopfbetrag und Einwohnersatz 2015

Berechnungsgrundlage/
Veranschlagung/
(vorl.) Abrechnung/
(Spitz-) Abrechnung

Schlüsselzuweisungen (*)

Komm. Investitionspauschale

Grundkopfbetrag

Ansatz /
Mehr- bzw. Mindereinnahmen
ggü. Ansatz

Satz je
Einwohner

Ansatz /
Mehr- bzw. Mindereinnahmen
ggü. Ansatz

Ansatz /
Mehr- bzw. Mindereinnahmen
ggü. Ansatz

€

€

€

€

€

Haushaltserlass 2015
vom 23.07.2014

1.169

66

NovemberSteuerschätzung 2014

1.163

65

Veranschlagung im
Haushaltsplan 2015

1.163

23.295.000

65

2.875.000

26.170.000

196.309

402.571

74.430

12.495

86.924

280.692

208.804

489.495

Mai-Steuerschätzung
2015

1.163

65

(unverändert)

(unverändert)

NovemberSteuerschätzung 2015

1.163

65

(unverändert)

(unverändert)

(vorl.) Abrechnung 4.
FAG-Teilzahlung 2015

(Spitz-)Abrechnung 2014

Saldo

Gesamtsumme

1.170

206.262

69,60

(*) inkl. Mehrzuweisungen

Die Leistungen im kommunalen Finanzausgleich werden zusammen mit der
zweiten FAG-Teilzahlung jeweils Mitte des Jahres für das Vorjahr (schluss-)
abgerechnet.
Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag (Gutschrift / Erstattung) im
jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis der Schlussabrechnung für 2014
hatte die Stadt Lahr im Mai/Juni 2015 einen saldierten Nachzahlungsbetrag in
Höhe von € 93.448,80,-- erhalten, der mit der zweiten Finanzausgleichsteilzahlung für das Jahr 2015 überwiesen wurde.

18

Zusätzlich zu den in obiger Tabelle aufgeführten Gutschriften bei den Schlüsselzuweisungen und der kommunalen Investitionspauschale in Höhe von zusammen
€ 86.924,30 resultierte aus der (Spitz-)Abrechnung 2014 neben diversen kleineren
Schlussabrechnungsbeträgen insbesondere beim Familienleistungsausgleich ein
Nachzahlungsbetrag zu Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 3.903,--.
Tabelle 9: Entwicklung der Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (§ 5 FAG)

Jahr

Schlüsselzuweisungen

Veränderung

nach mangelnder Steuerkraft * ggü. Vorjahr (+/-)
€

Kopfbetrag je Einwohner

Veränderung

Stadt Lahr **

ggü. Vorjahr (+/-)

€

€

€

2000

8.471.310

909,90

2001

9.055.130

583.820

920,43

10,53

2002

8.852.896

-202.234

927,20

6,77

2003

8.079.141

-773.755

867,50

-59,70

2004

6.612.896

-1.466.245

850,60

-16,90

2005

9.162.104

2.549.208

838,90

-11,70

2006

9.832.725

670.621

930,20

91,30

2007

11.178.060

1.345.335

985,60

55,40

2008

12.416.009

1.237.949

1.087,90

102,30

2009

14.673.002

2.256.993

1.157,00

69,10

2010

18.474.630

3.801.628

1.245,10

88,10

2011

17.163.270

-1.311.360

1.126,70

-118,40

2012

19.002.792

1.839.522

1.156,40

29,70

2013

22.086.592

3.083.801

1.260,20

103,80

2014

24.642.289

2.555.697

1.402,10

141,90

2015

23.575.692

-1.066.598

1.444,20

42,10

* verbuchte Jahreseinnahmen (inkl. evtl. Gutschrift/Erstattung für das Vorjahr)
** spezifischer Kopfbetrag der Stadt Lahr unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl
(basierend auf dem jeweiligen Grundkopfbetrag)

19

Tabelle 10: Entwicklung der Steuereinnahmen und der Finanzzuweisungen
Einnahme-/Ausgabeart

Soll-Einnahmen / Soll-Ausgaben
2015
2014
2013
Euro
Euro
Euro

1. Steuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B

89.507
6.686.172

77.697
6.592.407

84.780
6.653.079

Gewerbesteuer
Anteil an der Einkommensteuer
Anteil an der Umsatzsteuer

23.283.860
15.715.200
2.805.943

20.123.558
15.464.682
2.477.363

21.514.259
14.799.907
2.419.300

Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Zwischensumme

1.446.938
158.944
50.186.564

1.263.183
158.850
46.157.741

1.183.942
159.102
46.814.370

28.320.811

29.199.197

26.078.766

78.507.376

75.356.938

72.893.136

4.611.137

3.376.338

3.417.867

12.142.542
15.109.498
31.863.176

10.815.234
14.681.314
28.872.886

9.788.247
13.287.214
26.493.328

46.644.199

46.484.052

46.399.808

2. Finanzzuweisungen
(Schlüsselzuweisungen, Investitionspauschale, sonstige allg. Zuweisungen, Fam.leistungsausgl.)
Summe Einnahmen
3. Abgänge
Gewerbesteuerumlage
Finanzausgleichsumlage
Kreisumlage
Summe Ausgaben
4. Bereinigtes Aufkommen an
Steuern und Finanzzuweisungen

Wie die tabellarische Zusammenstellung aufzeigt, hat sich das bereinigte
Aufkommen 2015 (Steuern und Finanzzuweisungen abzüglich Umlagen) im
Vergleich zum Vorjahr um € 160.147,-- und zum Vorvorjahr um € 244.391,-erhöht.

20

2.2 Gebühren und Entgelte
Die Gebühren und ähnlichen Entgelte machen im Rechnungsjahr 2015 einen
Anteil von 6,23 % der Gesamteinnahmen des Verwaltungshaushaltes aus. Im
Vorjahr belief sich dieser Anteil auf 5,68 %.
Insgesamt wurde im Berichtsjahr an Gebühren und ähnlichen Entgelten ein
Gesamtbetrag in Höhe von € 6.951.339,91 (im Vorjahr: € 6.030.360,31) vereinnahmt.
Im Haushaltsplan 2015 waren die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen
Entgelten in Gesamthöhe von € 5.934.320,-- veranschlagt, so dass nach der
Haushaltsrechnung 2015 Mehreinnahmen in Höhe von € 1.017.019,91 erzielt
werden konnten.
Der größte Anteil hiervon entfällt auf Mehreinnahmen bei den Verwaltungsgebühren im Bereich der Bauordnung in Höhe von € 822.502,15.
Den Haushaltsansätzen 2015 der wichtigsten Gebühren-/Entgelteinnahmen sind
nachstehend die jeweiligen Ergebnisse für das Berichtsjahr sowie die Vergleichswerte für 2014 und 2013 gegenübergestellt:

21

Tabelle 11: Entwicklung der wesentlichsten Gebühren und Entgelte

Einnahmeart

Rechnungsergebnis *

Ansatz *

Jahresrechnung *

2015

2015

2014

2013

€

€

€

€

Verwaltungsgeb. Öffentl. Sicherh. u.Ordnung

190.000

204.099

196.919

201.495

Verwaltungsgebühren, Bürgerbüro

245.000

265.167

237.299

234.605

Eintrittsgelder Theater

196.700

217.714

201.587

193.467

Entgelte Städt. Musikschule

650.000

647.635

644.921

623.213

Hörerentgelte Volkshochschule

500.000

565.203

512.452

492.502

Nutzungsentgelte Mediathek

85.000

68.818

68.868

66.118

Schulentgelte Abendrealschule/-gymnasium

32.300

36.418

35.694

35.250

120.000

97.119

103.686

76.800

90.000

95.871

92.092

94.990

Kindertagesstätte Am Schießrain

205.000

194.301

190.399

258.647

Kindertagesstätte Max-Planck-Straße

140.000

115.843

133.249

207.765

Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße

155.000

137.091

139.653

178.405

Kindertagesstätte Kanadaring

47.000

46.407

44.926

46.132

Kindertagesstätte Kuhbach

43.000

38.425

41.767

41.169

Kindertagesstätte Reichenbach

42.000

43.105

41.195

41.181

Hort Eichrodtschule

67.500

69.383

70.516

107.372

Hort Luisenschule

61.000

67.798

64.830

99.532

Kindertagesstätte Heiligenstraße ("Arche Noah")

80.000

90.983

70.669

21.693

Kindertagesstätte Alleestraße

105.000

142.698

86.162

-

Eintrittsgelder Stadtpark

110.000

109.761

110.902

109.663

Vermessungsgebühren

170.000

138.637

163.458

170.424

80.000

54.486

88.272

87.613

350.000

1.172.502

463.979

525.558

85.000

81.559

87.421

87.835

Parkgebühren

260.000

263.281

267.536

251.833

Friedhofs- und Bestattungsgebühren

850.000

903.539

865.553

888.828

4.959.500

5.867.841

5.024.005

5.142.090

Benutzungsgeb. f. soz. Einricht. f. Wohnungsl.
Benutzungsgebühren Jugenderholungsmaßnahm.

Entgelte nach der HOAI (Vermessung)
Verwaltungsgebühren Bauordnung
(Sonder-)Nutzungsgebühren Gemeindestraßen

Gesamt
* auf volle Euro auf- bzw. abgerundet

22

2.3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende
Zwecke
Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke waren im
Haushaltsplan 2015 in Höhe von insgesamt € 8.980.250,-- veranschlagt. Die
Haushaltsrechnung 2015 weist verbuchte Gesamteinnahmen in Höhe von
€ 10.150.996,05 und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 1.170.746,05 aus.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke im Berichtsjahr 2015 (differenziert nach Zuweisungs-/Zuschussgeber), die
Abweichungen im Vergleich zu den jeweiligen Planansätzen sowie die
Vorjahresergebnisse auf:
Tabelle 12: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

2014

2015
Gruppierung

Bezeichnung

Jahresrechnung

Planansatz

Abweichung +/-

Rechnungsergebnis

€

€

€

€

170

Zuweisungen vom Bund

216.891,03

401.500,00

-184.608,97

229.325,11

171

Zuweisungen vom Land

8.981.887,00

7.787.000,00

1.194.887,00

7.875.027,12

172

Zuweisungen von Gemeinden
u. Gde.-Verb.

536.467,90

493.000,00

43.467,90

460.264,85

174

Zuweisungen vom sonst.
öffentl. Bereich

1.000,00

0,00

1.000,00

1.166,40

177 / 178

Zuschüsse vom übrigen
Bereich

414.750,12

298.750,00

116.000,12

328.863,71

10.150.996,05

8.980.250,00

1.170.746,05

8.894.647,19

Gesamt

Im Bereich des Kindergartenlastenausgleiches 2015 (Kindergartenförderung für
Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren; vereinnahmt unter der Gruppierung 171) sind
nach der Haushaltsrechnung 2015 bei einer Veranschlagungsgrundlage in
Gesamthöhe von € 2.452.200,-- kumulierte Landeszuweisungen in Höhe von
€ 2.421.290,32 verbucht und damit Mindereinnahmen in Höhe von € 30.909,68 zu
verzeichnen.

23

Die Mindereinnahmen sind im Wesentlichen auf die Absenkung des pauschalen
Zuweisungsbetrages 2015 gemäß Bescheid über die 4. FAG-Teilzahlung 2015 auf
€ 2.472,81 je Kind (Gewichtung 1,0) gegenüber der Veranschlagungs-grundlage in
Höhe von € 2.520,-- je Kind (= gerundeter Zuweisungsbetrag je Kind des Jahres
2014, Gewichtung 1,0) zurückzuführen.
Im Gegensatz hierzu ist es im Rahmen des Kleinkindlastenausgleiches 2015
(Förderung für die Betreuung von Klein-/Krippenkinder von unter 3 Jahren; ebenfalls verbucht unter Gruppierung 171) zu einem deutlichen Anstieg der
Zuweisungsbeträge gekommen. Im Haushaltsplan 2015 waren die Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung in Höhe von insgesamt € 1.945.900,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier Gesamteinnahmen in Höhe
von € 2.591.625,-- und damit Mehreinnahmen in Höhe von € 645.725,-- aus. Ursächlich hierfür ist die deutliche Erhöhung des Zuweisungsbetrages 2015 (gem.
Bescheid über die 4. FAG-Teilzahlung 2015) auf € 12.332,71 je Kind (Gewichtung
1,0) gegenüber der Veranschlagungsgrundlage in Höhe von € 9.380,-- je Kind
(= gerundeter Zuweisungsbetrag je Kind des Jahres 2014, Gewichtung 1,0).
Hinsichtlich der städtischen Kindertagesstätten „Heiligenstraße“ („Arche Noah“)
und „Alleestraße“ (Rappenareal) ist anzumerken, dass erstmals im Berichtsjahr für
beide Einrichtungen Zuweisungen für die Kleinkindbetreuung und bezogen auf die
Kindertagesstätte „Alleestraße“ auch erstmals Zuweisungen aus dem Kindergartenlastenausgleich vereinnahmt werden konnten.
Einnahmen aus Zuweisungen des Landes für die Kleinkindbetreuung waren für
beide Einrichtungen im Jahr 2014 nicht möglich bzw. nicht zu erzielen, da die
Inbetriebnahme der Kleinkindgruppen (Krippenplätze) erst nach dem für die
Förderung maßgeblichen Stichtag 01.03. des Vorjahres (hier: 01.03.2013)
erfolgte. Gleiches galt darüber hinaus auch für die Kindertagesstätte „Alleestraße“
bezogen auf den Kindergartenlastenausgleich.
Die Zuweisungen des Landes für den Kleinkindlastenausgleich basieren seit dem
Jahr 2014 auf einer prozentualen Förderbeteiligung. Zuvor (in den Jahren 2012
und 2013) erfolgte eine Festbetragsförderung.

24

Gemäß dem zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden am 01.12.2011 unterzeichneten „Pakt für Familien mit Kindern“ übernimmt das Land ab dem Jahr 2014 unter Berücksichtigung der Bundesmittel für
die Betriebskostenförderung 68 Prozent der kommunalen Brutto-Betriebsausgaben für die Kleinkindbetreuung auf der Grundlage der Ergebnisse der
Jahresrechnungsstatistik des Vorvorjahres (für 2015 bezogen auf das Jahr 2013)
und der Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren auf der Basis der Kinder- und
Jugendhilfestatistik zum 01.03. des Vorjahres (für 2015 bezogen auf den
01.03.2014). Die verbleibenden Betriebsausgaben sind durch die Kommunen bzw.
ergänzend durch Elternbeiträge und Trägeranteile zu finanzieren.
Übergangsweise hatte das Land in den Jahren 2012 und 2013 eine
Festbetragsförderung mit deutlich erhöhten Sätzen zur Anwendung gebracht. Im
Ergebnis führte dies ab 2012 gegenüber 2011 zu annähernd verdreifachten
Förderbeträgen für die Kleinkindbetreuung. Das Land stellte hierfür im Jahr 2012
zusätzliche Fördermittel von 315 Mio. € und im Jahr 2013 von 325 Mio. € zur
Verfügung und orientierte sich dabei an den Ausbauzielen zur Erreichung einer
Betreuungsquote von 34 Prozent für unter 3-jährige Kinder. Diesen erhöhten
Landesmitteln standen zum damaligen Zeitpunkt eine noch deutlich geringere
Betreuungsquote und somit auch ein deutlich geringeres Platzangebot gegenüber.
Mit der zum 01.01.2014 erfolgten Umstellung der Betriebskostenförderung für die
Kleinkindbetreuung auf eine prozentuale Beteiligung des Landes an den
tatsächlichen Betriebskosten und der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder
anstelle von Ausbauzielen ist eine Konsolidierung der bisherigen Förderbeträge
eingetreten.
Neben der Kleinkindbetreuung sieht der „Pakt für Familien mit Kindern“ ab dem
Jahr 2012 auch finanzielle Verbesserungen für den Bereich der Schulsozialarbeit
(Kostenbeteiligung des Landes zu 1/3) und ab dem Kindergartenjahr 2012/2013
die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Sprachförderungsmaßnahmen von dreibis sechsjährigen Kindern vor.

25

2.4 Sonstige Finanzeinnahmen
Die nachstehende tabellarische Übersicht zeigt die Ergebnisse wesentlicher
Positionen (Bußgelder, Konzessionsabgaben, Gewinnanteile, Zinseinnahmen)
der sog. „Sonstigen Finanzeinnahmen“ im Berichtsjahr 2015, die Abweichungen
im Vergleich zu den jeweiligen Planansätzen sowie die Vorjahresergebnisse auf:
Tabelle 13: Ergebnisse wesentlicher sonstiger Finanzeinnahmen

2014

2015
Unterabschnitt

Bezeichnung

Jahresrechnung

Planansatz

Abweichung +/-

Rechnungsergebnis

€

€

€

€

1100

Öffentl. Sicherh. u. Ordn.
-Bußgelder

1.372.519,77

1.425.000,00

-52.480,23

1.340.013,58

8100

Elektrizitätsversorgung
-Konzessionsabgabe

1.356.318,16

1.465.000,00

-108.681,84

1.458.887,53

8170

Gas-, Wärmeversorgung
-Konzessionsabgabe

130.094,37

136.900,00

-6.805,63

144.761,24

8170

Wasserversorgung
-Konzessionsabgabe

290.000,00

290.000,00

0,00

290.000,00

8300

Versorgung und Verkehr
-Gewinnant. v. wirtschaftl.
Unternehm. u.a. Beteilig.

359.339,73

538.000,00

-178.660,27

50,08

8300

Versorgung und Verkehr
-Zinseinnahmen v. VVL

1.386.256,77

1.386.000,00

256,77

1.386.256,77

9100

Sonst. allg. Finanzwirt.
-Zinseinnahmen *

277.778,08

330.000,00

-52.221,92

312.688,15

5.172.306,88

5.570.900,00

-398.593,12

4.932.657,35

Gesamt

* einschl. der finanztechnischen Abwicklung der Kassenbestandsverzinsung (Einheitskasse)

26

2.5 Personalausgaben
Die Personalausgaben belaufen sich im Jahr 2015 auf einen Gesamtbetrag in
Höhe von € 27.057.526,66 und machen einen Anteil von 24,26 % (im Vorjahr
24,39 %) des Volumens des Verwaltungshaushaltes aus.
Damit liegt das Ergebnis 2015 um € 1.242.773,34 unter dem Haushaltsansatz
2015 (€ 28.300.300,--) und um € 1.166.488,90 über dem Rechnungsergebnis des
Jahres 2014.
Der Anstieg der Personalausgaben 2015 im Vergleich zum Vorjahr ist neben den
Tarif- und Besoldungserhöhungen auch auf die notwendige Schaffung von
zusätzlichen Stellen zurückzuführen. Hierbei sind insbesondere Stellenbedarfe im
Sozial-

und

Erziehungsbereich

sowie

befristet

eingerichtete

Stellen

im

Sachzusammenhang mit der Landesgartenschau Lahr 2018 zu nennen.
Nach dem Ergebnis 2015 beträgt die Abweichung durch Minderausgaben
gemessen am Gesamtpersonalkostenvoranschlag rd. 4,4 % (im Vorjahr ebenfalls
rd. 4,4 %).
Die

voraussichtlichen

Personalausgaben

müssen

zur

Vorbereitung

des

Haushaltes bereits Mitte des Vorjahres nach den zu diesem Zeitpunkt
feststehenden bzw. absehbaren Vorgaben veranschlagt werden.
Wesentliche Grundlagen hierfür sind die Festsetzungen des Stellenplanes, Tarifund Besoldungserhöhungen, Entwicklungen in den Lohnnebenkosten und
Versorgungsleistungen. Aus diesem zeitlichen Versatz ergibt sich eine gewisse
Kalkulationsunsicherheit,

die

durch

den Verlauf

der unterjährigen,

nicht

absehbaren Personalentwicklung noch verstärkt werden kann.
Durch möglichst detaillierte Personalkostenvorausberechnungen wird versucht,
die Abweichungen durch Mehr- oder Minderausgaben so gering als möglich zu
halten.

27

Der Tarifabschluss vom Frühjahr 2014 mit einer Mindestlaufzeit vom 01.03.2014
bis

29.02.2016

hat

für

die

Beschäftigten

eine

lineare

Erhöhung

der

Tabellenentgelte in zwei Stufen vorgesehen:
ab 01.03.2014:

+ 3,0 %

ab 01.03.2015:

+ 2,4 %.

Unter

Berücksichtigung

dieser

(jedoch mindestens 90 € bei Vollbeschäftigung)

tarifgebundenen

Grundlage

erfolgte

die

Veranschlagung der Personalausgaben für den Beschäftigtenbereich für den
Haushaltsplan 2015.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanveranschlagung 2015 noch nicht absehbar war
die weitere Entwicklung der Tarifregelungen für die Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst.

Die

Tarifvertretungen

der

Arbeitnehmer

hatten

die

entsprechenden Sonderregelungen zum Entgelt, zur Eingruppierung und die
Eingruppierungsmerkmale zum 31.12.2014 gekündigt.
Am 30.09.2015 haben sich die Tarifpartner auf einen Abschluss für die
Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst verständigt. Die
Gewerkschaftsmitglieder

haben

das

Ergebnis

in

der

anschließenden

Urabstimmung mehrheitlich angenommen. Die Verbesserungen der Tarifeinigung
sind weitestgehend rückwirkend zum 01.07.2015 in Kraft getreten.
Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in
Baden-Württemberg 2013/2014 (BVAnpG BW 2013/2014) wurde eine nach
Besoldungsgruppen differenzierende zeitliche Anpassung vorgenommen.
Danach wurden die Besoldungsbezüge linear um 2,45 % erhöht für die
- Besoldungsgruppen

A5–A9

zum 01.07.2013

- Besoldungsgruppen

A10 – A11

zum 01.10.2013

- übrigen Besoldungsgruppen

zum 01.01.2014

und im Weiteren linear um 2,75 % erhöht für die

28

- Besoldungsgruppen

A5–A9

zum 01.07.2014

- Besoldungsgruppen

A10 – A11

zum 01.10.2014

- übrigen Besoldungsgruppen

zum 01.01.2015.

Die vorgenannten, für das Haushaltsjahr 2015 maßgeblichen Besoldungserhöhungen gemäß BVAnpG BW 2013/2014 sind bei der Veranschlagung der
Dienstbezüge entsprechend berücksichtigt worden.
Im Zuge der Haushaltsplanveranschlagung 2015 ist eine Erhöhung der
Dienstbezüge für alle Beamtengruppen von 2,75 % ab dem 01.01.2015
angenommen und eingerechnet worden.
Mit dem Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in
Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpG BW 2015/2016) vom 16.07.2015 ist
eine nach Besoldungsgruppen differenzierende zeitliche Anpassung erfolgt.
Danach wurden bzw. werden die Besoldungsbezüge linear um 1,9 % erhöht für
die
- Besoldungsgruppen

A5–A9

zum 01.03.2015

- Besoldungsgruppen

A10 – A11

zum 01.07.2015

- übrigen Besoldungsgruppen

zum 01.11.2015.

Die geringeren Personalausgaben im Vergleich zur Haushaltsplanveranschlagung
resultieren zum einen daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslaufen befristeter Arbeitsverträge und
Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden des Stelleninhabers bzw. der
Stelleninhaberin

keiner

ganzjährigen

Besetzung

unterlagen

und

insofern

geringere Personalkosten verursachten.
Zum anderen ist festzustellen, dass die Besetzung offener Stellen in fachtechnischen Bereichen sowie in den Kindertagesstätten und Horten aufgrund der
Arbeitsmarktlage vielfach nur zeitlich verzögert möglich ist.

29

Im Gegensatz zu der für die Personalkostenveranschlagung 2015 angenommenen
und ganzjährig eingerechneten Erhöhung der Dienstbezüge von 2,75 % hat sich
gemäß dem BVAnpG BW 2015/2016 vom 16.07.2015 eine nach Besoldungsgruppen differenzierte zeitliche Anpassung ergeben, welche für das Berichtsjahr
eine lineare Erhöhung der Besoldungsbezüge um nur 1,9 % zum Ergebnis hatte.
Die im Spätjahr 2015 erzielte Tarifeinigung für die Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst konnte rückwirkend zum 01.07.2015 erst im ersten Quartal 2016
umgesetzt werden. Insofern wurde der Personaletat 2015 nicht mehr belastet.
Außerdem war auf den Personalsektor bezogen eine globale Minderausgabe in
Höhe von rd. € 280.000,-- zu erzielen, welche im Haushaltsplan 2015 veranschlagt
war.
Den Personalkosten stehen personalbezogene Einnahmen z.B. aus Projektförderungen, Zuweisungen und personenbezogenen Einzelzuschüssen gegenüber, welche sich nach dem Bruttoprinzip jedoch nur einnahmeseitig abbilden.
Im Berichtsjahr 2015 sind neben entsprechenden Geldzuflüssen aus Fördermitteln
und Projektfinanzierungen direkt abgrenzbare Einnahmen in Form von Personalkostenersätzen in Höhe von allein € 164.983,27 (im Jahr 2014: € 117.287,87)
verbucht worden.
Die Entwicklung der Personalausgaben seit dem Jahr 1995 ist aus der
nachstehenden Tabelle zu ersehen:

30

Tabelle 14: Entwicklung der Personalausgaben
Jahr

Personalausgaben
€

Veränderung zum Vorjahr
€

%

1995

19.375.355,73

1996

19.764.378,47

389.022,74

2,01

1997

20.500.777,20

736.398,73

3,73

1998

20.219.578,18

-281.199,02

-1,37

1999

21.074.255,44

854.677,26

4,23

2000

18.012.171,54

-3.062.083,90

-14,53

2001

18.061.462,16

49.290,62

0,27

2002

18.949.373,35

887.911,19

4,92

2003

19.544.161,47

594.788,12

3,14

2004

19.704.810,88

160.649,41

0,82

2005

19.987.467,61

282.656,73

1,43

2006

19.995.196,25

7.728,64

0,04

2007

20.287.514,33

292.318,08

1,46

2008

20.954.963,20

667.448,87

3,29

2009

21.663.015,86

708.052,66

3,38

2010

21.540.561,56

-122.454,30

-0,57

2011

22.600.709,50

1.060.147,94

4,92

2012

23.727.335,38

1.126.625,88

4,98

2013

24.405.114,10

677.778,72

2,86

2014

25.891.037,76

1.485.923,66

6,09

2015

27.057.526,66

1.166.488,90

4,51

Anmerkung:
Seit dem 01.01.2000 werden die früheren Betriebe Bauhof, Stadtgärtnerei und
Friedhof in einem Eigenbetrieb (Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL-) geführt. Ab
dem 01.01.2003 ist auch der Stadtwald organisatorisch dem BGL angegliedert
worden.

31

2.6 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand sind im Rechnungsjahr
2015 Ausgaben in Höhe von insgesamt € 29.165.490,33 (im Vorjahr:
€ 30.831.192,49,-- bei einem Gesamtansatz von 29.957.900,--) angefallen.
Der Gesamtansatz 2015 belief sich auf € 29.841.650,--, so dass Minderausgaben
in Höhe von € 676.159,67 zu verzeichnen sind.
Der relativ hohe Unterschiedsbetrag im Vergleich der Ergebnisse 2015 und 2014
(mit € 1.665.702,16 geringeren Gesamtausgaben im Rechnungsjahr 2015) ist im
Wesentlichen auf geringere Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen (minus € 864.492,23 gegenüber dem Jahr 2014), für die
Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (minus € 384.038,02 im
Vergleich zum Jahr 2014) und für weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
(minus € 319.616,38 gegenüber dem Jahr 2014) zurückzuführen.
Bei den Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen
Anlagen (Gruppierung 50 u. 51) haben sich im Berichtsjahr 2015 bei einem
Ergebnis von € 4.366.815,94 (im Vorjahr: € 5.231.308,17) im Vergleich zum
Planansatz 2015 von € 4.357.150,-- (im Vorjahr: € 4.853.900,--) geringfügige
Mehrausgaben in Höhe von € 9.665,94 (im Vorjahr: € 377.408,17) ergeben.
Für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierung
54) waren Ausgaben in Höhe von € 3.501.700,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier ein Ergebnis in Höhe von € 2.678.983,18 (im Vorjahr:
€ 3.063.021,20) und damit Minderausgaben von € 822.716,82 aus. Von den
Einsparungen entfallen allein € 305.974,-- auf die Bewirtschaftung von Gebäuden
des Einzelplans 2 „Schulen“.

32

Für weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierung 57 bis 63) weist die
Haushaltsrechnung 2015 bei einem Gesamtansatz von € 5.823.380,-- verbuchte
Ausgaben in Höhe von € 5.531.663,08 und damit Minderausgaben von
€ 291.716,92 aus. Diese gehen auf Einsparungen verschiedenster Ausgabenbereiche in einer Vielzahl von Unterabschnitten zurück.
Für

Erstattungen

von

Verwaltungs-

und

Betriebsaufwendungen

an

Zweckverbände (Gruppierung 673) sind im Berichtsjahr bei einem Planansatz von
€ 676.000,-- und verbuchten (Soll-)Ausgaben von € 707.352,49 Mehrausgaben in
Höhe von € 31.352,49 angefallen.
Hier handelt es sich um die mit einem Jahresversatz versehene Abführung des
bereinigten

(Ist-)Aufkommens

aus

Grund-

und

Gewerbesteuer,

welches

gemarkungsbezogen für das Westareal des Zweckverbandes „Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr“ (ZV IGP) der Stadt Lahr zufließt, an den
Zweckverband. Dabei wird die Höhe der zum 30.06. des Vorjahres geleisteten
Abschlagszahlung in Höhe des hälftigen Vorjahreswertes sowie der nach der
Zweckverbandssatzung

zu

leistende

Abschlag

des

laufenden

Jahres

berücksichtigt.
Das Realsteueraufkommen aus dem Zweckverbandsareal wird der Stadt Lahr im
Finanzausgleich angerechnet. Die Belastung hieraus erstattet der Zweckverband
der Stadt Lahr.
Aufgrund dieser Satzungsregelung des ZV IGP waren unter Berücksichtigung des
jeweiligen Realsteueraufkommens im Berichtsjahr Zahlungen in Gesamthöhe von
€ 707.352,49 an den Zweckverband zu leisten.
Im Gegenzug erstattete der Zweckverband der Stadt Lahr -gemäß den
Regelungen in der Verbandssatzung- die Belastung aus dem Finanzausgleich in
Höhe von € 493.611,92. Der Einnahmeansatz 2015 belief sich hier auf
€ 243.500,--, so dass Mehreinnahmen in Höhe von € 250.111,92 zu verzeichnen
sind.

33

Da zwischen beiden Finanzpositionen eine sog. „Unechte Deckungsfähigkeit“
besteht, waren die o.g. Mehrausgaben (€ 31.352,49) „systemautomatisch“ über
die

vorbezifferten

Mehreinnahmen

gedeckt,

so

dass

keine

förmliche

Mehrausgabenbewilligung erforderlich wurde.
Für Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen an kommunale
und sonstige Sonderrechnungen u.a. übrige Bereiche (Gruppierung 675 bis 678)
weist die Jahresrechnung 2015 bei einem Planansatz von € 6.042.150,-- und
verbuchten (Soll-)Ausgaben von € 6.382.319,36 Mehrausgaben in Höhe von
€ 340.169,36 aus.
Hier handelt es sich in erster Linie um die Leistung von Kostenerstattungen an
den Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL). Die Mehrausgaben gehen dabei
vornehmlich auf überplanmäßige Ausgaben für die Pflege/Unterhaltung der
städtischen Grün-, Park- und Sportanlagen zurück.
Hier hat der Gemeinderat mit Votum vom 29.02.2016 Mehrausgaben in Höhe von
€ 410.900,-- bewilligt. Im Gegenzug sind in anderen Bereichen (z.B. bei der
Kostenerstattung für Gemeindestraßen) Einsparungen zu verzeichnen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt das Ergebnis des sächlichen Verwaltungs- und
Betriebsaufwands in aufgeschlüsselter Form (entsprechend der haushaltstechnischen Gruppierung) auf:

34

Tabelle 15 : Darstellung sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

2014

2015
Grupp.

Bezeichnung

50-51

Unterhaltung d. Grundst. u.
baul. Anlagen

52

Geräte, Ausstatt.- u. Ausrüstungsgegenstände

53

Jahresrechnung

Planansatz

Abweichung

Rechnungsergebnis

€

€

€

€

4.366.815,94

4.357.150,00

9.665,94

5.231.308,17

555.212,43

601.350,00

-46.137,57

736.359,99

Mieten u. Pachten

1.325.720,07

1.406.450,00

-80.729,93

1.309.742,81

54

Bewirtschaft. d. Grundst. u.
baul. Anlagen

2.678.983,18

3.501.700,00

-822.716,82

3.063.021,20

55

Haltung von Fahrzeugen

111.298,43

139.050,00

-27.751,57

129.886,05

56

Besondere Aufwendung. für
Beschäftigte

200.379,54

200.050,00

329,54

163.504,98

57-63

Weitere Verwaltungs- u.
Betriebsaufwendungen

5.531.663,08

5.823.380,00

-291.716,92

5.851.279,46

64-66

Steuern, Geschäftsausgaben u.a.

2.422.903,27

2.453.870,00

-30.966,73

2.529.721,40

53.967,23

37.500,00

16.467,23

45.568,31

707.352,49

676.000,00

31.352,49

932.303,08

6.382.319,36

6.042.150,00

340.169,36

5.990.283,97

67
672

Erstattungen v. Verw.- u.
Betriebsaufwand an:
Gden. u. Gde.verbände

673

Zweckverbände

675-678 komm., u. sonst. Sonderrechnungen u.a. Bereiche
679

Innere Verrechnungen

2.679.551,20

2.563.150,00

116.401,20

2.688.994,20

68

Kalkulatorische Kosten

2.149.324,11

2.039.850,00

109.474,11

2.159.218,87

29.165.490,33 29.841.650,00

-676.159,67

30.831.192,49

Gesamt

2.7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)
Für Zuweisungen und Zuschüssen (nicht für Investitionen) sind im Rechnungsjahr 2015 Ausgaben in Höhe von insgesamt € 8.323.512,82 (im Vorjahr:
€ 7.305.224,46) geleistet worden.

35

Der Gesamtansatz 2015 belief sich auf € 7.898.550,--, so dass Mehrausgaben in
Höhe von € 424.962,82 zu verzeichnen sind.
Die Mehrausgaben sind dabei vornehmlich auf Zuschüsse für laufende Zwecke an
soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierung 70) zurückzuführen. Hier sind
im Berichtsjahr bei einem Planansatz von € 7.572.300,-- und verbuchten (Soll-)
Ausgaben von € 8.082.606,02 Mehrausgaben in Höhe von € 510.306,02
angefallen. Diese gehen insbesondere auf überplanmäßig bewilligte Ausgaben für
die Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen zur Leistung von Betriebskostenzuschüssen (plus € 260.000,-- gem. GR-Beschluss vom 25.01.2016) und
von Bauunterhaltungszuschüssen (plus € 268.986,18 gemäß GR-Beschluss vom
29.06.2015 mit einer Bewilligungssumme über € 269.000,--) zurück.
Innerhalb der Hauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen“ stellen die Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche
Einrichtungen (Gruppierung 70) mit (Soll-)Ausgaben in Höhe von € 8.082.606,02
(im Vorjahr: € 6.906.634,94) den betragsmäßig größten Einzelbereich dar.
Hiervon entfallen allein auf die Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen
(Unterabschnitt 1.4648) Ausgaben in Höhe von € 7.118.733,92 (im Vorjahr:
€ 6.000.958,83). Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Zuschussentwicklung
für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern:
Jahr

(Rechnungs-)Ergebnis

Differenz zum Vorjahr +/-

2007

€

76.222,71

2008

€

198.268,60

€ 122.045,89

2009

€

379.671,88

€ 181.349,28

2010

€

878.033,26

€ 498.361,38

2011

€ 1.209.875,60

€ 331.842,34

2012

€ 1.258.662,34

€

2013

€ 1.448.583,05

€ 189.920,71

2014

€ 1.649.932,52

€ 201.349,47

2015

€ 1.732.511,10

€

48.786,74

82.578,58

36

Der Zuschussbedarf für den laufenden Betrieb der 8 städtischen Kindertageseinrichtungen und 2 städtischen Kinderhorte beläuft sich im Jahr 2015 bei
Gesamteinnahmen von € 3.175.915,17 (in erster Linie Benutzungsgebühren und
Landeszuweisungen) und Gesamtausgaben von € 7.363.588,57 (insbesondere
Personalausgaben) auf € 4.187.673,40 (im Vorjahr: € 4.127.072,04).
Im Weiteren kommt noch die Förderung von 21 Kindertagesstätten der kirchlichen
und freien Betriebsträger hinzu. Hier belief sich der städtische Zuschussbedarf im
Jahr 2015 auf € 3.738.845,65 (im Vorjahr: € 3.096.955,53), so dass sich der
städtische Gesamtzuschussbedarf 2015 für alle Kinderbetreuungsrichtungen in
Lahr (laufender Betrieb) auf insgesamt € 7.926.519,05 summiert (im Vorjahr:
€ 7.224.027,57).
Im Jahr 2005 belief sich der Gesamtzuschussbedarf für alle (damaligen) Kinderbetreuungseinrichtungen noch auf € 4.439.492,02 und im Jahr 2007 auf
€ 4.806.484,72. Dass der Gesamtzuschussbedarf angesichts der bis zum Jahr
2015 neu bzw. zusätzlich geschaffenen Kindergarten-/Krippenplätze nicht noch
deutlich stärker angestiegen ist, ist auf die erhöhten Landeszuweisungen im
Rahmen des Finanzausgleichs für die Kleinkindbetreuung ab dem Jahr 2012
zurückzuführen („Pakt für Familien mit Kindern“).

Diesbezüglich wird auf die weiteren Ausführungen unter Ziffer 2.3 „Einnahmen
aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke“ verwiesen.
Die

nachfolgende

Übersicht

zeigt

die

Zuweisungen

und

Zuschüsse

in

aufgeschlüsselter Form (entsprechend der haushaltstechnischen Gruppierung)
auf:

37

Tabelle 16: Darstellung Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen)

2015
Grupp.

Bezeichnung

70

Zuschüsse für lfd. Zwecke an
soziale o.ä. Einricht.

71
712

Zuweisungen u. sonstige
Zuschüsse f. lfd. Zwecke an
Gden. u. Gde.verbände

713

Zweckverbände u. dgl.

715-717 komm., u. sonst. Sonderrechnungen u.a. Bereiche
718 an übrigen Bereich
73-79 Sozialleistungen
Gesamt

2014

Jahresrechnung

Planansatz

Abweichung

Rechnungsergebnis

€

€

€

€

8.082.606,02

7.572.300,00

510.306,02

6.906.634,94

38,35

50,00

-11,65

38,35

-44.604,45

0,00

-44.604,45

0,00

257.896,67

308.600,00

-50.703,33

274.348,84

15.250,45

14.600,00

650,45

59.243,39

12.325,78

3.000,00

9.325,78

64.958,94

8.323.512,82

7.898.550,00

424.962,82

7.305.224,46

2.8 Gewerbesteuerumlage/Finanzumlagen
Nach der Jahresrechnung 2015 liegt die Gewerbesteuerumlage mit Ausgaben in
Höhe von € 4.611.136,58 (im Vorjahr: € 3.376.337,79) um € 1.071.136,58 über
dem Planansatz von € 3.540.000,--. Die Veranschlagung der Umlage erfolgte auf
der Basis des Gewerbesteuereinnahmeansatzes für 2015 in Höhe von
€ 20.000.000,--.
Der vorläufigen Umlagenberechnung im Jahr 2015 wurde ein Gewerbesteuer-IstAufkommen in Höhe von € 23.138.984,10 zugrunde gelegt, was zu einer
Gewerbesteuerumlage in Höhe von € 4.093.820,27 führte.
Daneben waren Ausgaben für die im Berichtsjahr 2015 erfolgte Spitzabrechnung
für das Jahr 2014 in Höhe von € 517.316,31 zu leisten (= Nachzahlung), so dass
im Jahr 2015 eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von insgesamt € 4.611.136,58
abzuführen war.

38

Die endgültige Abrechnung der Gewerbesteuerumlage erfolgt jeweils zum Anfang
des Jahres für das Vorjahr. Dabei wird der entsprechende Abrechnungsbetrag
(Gutschrift/Nachzahlung) im jeweils laufenden Jahr verbucht. Auf der Basis des
Schlussabrechnungsbetrages für 2015 mit einem Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen
von € 23.707.791,95 fiel zum Jahresanfang 2016 eine Nachzahlung für 2015 in
Höhe von € 100.635,23 an.
Für die Finanzausgleichsumlage sind auf der Grundlage eines Umlagesatzes
von 22,10 v.H. der Bemessungsgrundlage Ausgaben in Höhe von € 12.142.541,80
(im Vorjahr: € 10.815.234,30) angefallen. Der Planansatz 2015 belief sich auf
€ 12.143.000,--.
Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Jahr 2015 basierte auf einem
Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme, was zu einem Planansatz 2015 in
Höhe von € 15.110.000,-- führte. Das Buchungsergebnis 2015 weist die Kreisumlage mit Ausgaben in Höhe von € 15.109.498,-- (im Vorjahr: € 14.681.313,60
bei einem Hebesatz von 30,00 v.H.) aus.

2.9 Zinsaufwendungen
Die Zinsaufwendungen liegen mit insgesamt € 921.838,71 (Ergebnis 2014:
€ 1.037.337,59) um € 164.661,29 unter dem Haushaltsansatz von € 1.086.500,--.
In den Gesamtaufwendungen enthalten ist ein Betrag in Höhe von € 107.577,79
(im Vorjahr: € 193.335,52) für die Zinsübernahme „Rahmenkonto Ost“ (Flughafenareal).
Der Anteil der („klassischen“) Zinsaufwendungen für die bestehenden Darlehen
(Kredite von übrigen Bereichen) beläuft sich für das Berichtsjahr 2015 auf
€ 740.295,64 (im Vorjahr: € 776.206,79). Im Jahr 2007 musste hier noch ein
Betrag in Höhe von € 1.151.492,56 aufgewendet werden.
Der durchschnittliche (Soll-)Zinssatz für die bestehenden Darlehen belief sich im
Jahr 2015 auf 2,87 % (im Vorjahr: 3,02 %).

39

Mit einem Anteil von 0,83 % (2014 = 0,97 %) der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes liegt das Belastungsergebnis der Zinsen in einem vertretbaren
Rahmen. Die Ergebnisse der letzten Jahre sind auch durch die günstigen
Zinskonditionen am Kapitalmarkt zu begründen.
Tabelle 17: Darstellung der Zinsaufwendungen

2015
Grupp.

8000

8050

Bezeichnung

Jahresrechung

Planansatz

Abweichung

€

€

€

Zinsen für Kredite des
Bundes *
Zinsen für Kassenkredite */**

8080

Zinsen für Kredite vom übrigen
Bereich *

8081

Zinsen für langfristige
Restkaufgelder *

8082

Zinsübernahme Rahmenkonto
Ost

2014

Gesamt

Rechnungsergebnis
€

0,00

40.000,00

-40.000,00

36.117,95

31.549,00

80.000,00

-48.451,00

25.379,00

740.295,64

810.000,00

-69.704,36

740.088,84

42.416,28

43.500,00

-1.083,72

42.416,28

107.577,79

113.000,00

-5.422,21

193.335,52

921.838,71

1.086.500,00

-164.661,29

1.037.337,59

* Finanzpositionen sind im Deckungskreis "GD91008000" zusammengefasst
** finanztechnische Abwicklung der Kassenbestandsverzinsung (Einheitskasse)

2.10 Globale Minderausgabe
Im Haushaltsplan 2015 wurde im Unterabschnitt 9100 „Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft“ eine globale Minderausgabe in Höhe von € 520.000,-aufgenommen.
Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden
Ausgaben-Gruppen bis zu einem Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabeansätze veranschlagt werden (globale Minderausgabe).

40

Die globale Minderausgabe hatte sich mit einem Betrag von rd. € 280.000,-- auf
die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd.
€ 240.000,-- auf ausgewählte Ausgabebereiche des sächlichen Verwaltungs- und
Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6, u.a. Gebäudeunterhaltungs- und
Bewirtschaftungsbereich, mit Ausnahme der Gruppierungen 53* „Mieten und
Pachten“, 679* „Innere Verrechnungen“ und 68* „Kalkulatorische Kosten“)
bezogen.
Nach Auswertung der Haushaltsrechnung 2015 sind im Personalkostenbereich
Einsparungen in Höhe von € 1.242.773,34 und im ausgewählten Bereich des
sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes Einsparungen in Höhe von
€ 821.305,05 und damit in Gesamthöhe von € 2.064.078,39 erzielt worden.
Die mit der veranschlagten globalen Minderausgabe einhergehende Zielvorgabe
ist somit ergebniswirksam erreicht worden.

2.11 Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt
Die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt konnte im Haushaltsplan 2015 in
Höhe von € 6.760.000,-- (im Vorjahr: € 8.140.000,--) veranschlagt werden. Die
Haushaltsrechnung 2015 weist als Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt
einen Betrag in Höhe von € 13.780.320,87 (im Vorjahr: € 12.043.097,70) und
damit eine Verbesserung in Höhe von € 7.020.320,87 (im Vorjahr: € 3.903.097,70)
aus.
Wie der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden kann, zeigt sich im
dargestellten Zeitraum (Rechnungsjahre 2000 bis 2015) kein klares Entwicklungsbild der Zuführungsrate auf, da die Auswirkungen des Finanzausgleichs
und der Steuerzuweisungen einhergehend mit den gesamtwirtschaftlichen
Entwicklungen deutlich spürbar werden:

41

Rechnungsjahr

Rechnungsergebnis
Zuführungsrate

Veränderung zum
Vorjahr +/-

2000

€

7.261.771,--

2001

€

5.168.936,--

€

- 2.092.835,--

2002

€

6.356.629,--

€

+ 1.187.693,--

2003

€

18.045,--

€

- 6.338.584,--

2004

€

3.619.634,--

€

+ 3.601.589,--

2005

€

8.812.907,--

€

+ 5.193.273,--

2006

€

9.003.260,--

€

+

2007

€

6.643.648,--

€

- 2.359.612,--

2008

€

4.753.494,--

€

- 1.890.154,--

2009

€

1.906.956,--

€

- 2.846.538,--

2010

€

5.829.070,--

€

+ 3.922.114,--

2011

€

6.345.556,--

€

+

2012

€

8.680.657,--

€

+ 2.335.101,--

2013

€

15.508.338,--

€

+ 6.827.681,--

2014

€

12.043.098,--

€

- 3.465.240,--

2015

€

13.780.321,--

€

+ 1.737.223,--

190.353,--

516.486,--

Nach § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) muss die Zuführung
zum Vermögenshaushalt mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden
können, soweit dafür keine sog. „Ersatzdeckungsmittel“ zur Verfügung stehen.
Als Ersatzdeckungsmittel können dabei Einnahmen aus der Veränderung des
Anlagevermögens, Entnahmen aus Rücklagen, Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche
Entgelte herangezogen werden.

42

Berechnung der Höhe der Mindestzuführung für das Jahr 2015:
Kreditbeschaffungskosten 2015:

0,00 €

Ordentliche Tilgung von Krediten 2015:

1.838.748,98 €

Mindestzuführung 2015:

1.838.748,98 €

Tatsächliche Zuführung 2015:
(Brutto-Investitionsrate)
abzügl. Mindestzuführung 2015:

13.780.320,87 €

./.

Netto-Investitionsrate 2015:

1.838.748,98 €
11.941.571,89 €

(Anm.: neben der ordentlichen Tilgung von Krediten sind im Jahr 2015 keine
Sondertilgungen erfolgt).

Nach den (Rechnungs-)Ergebnissen der Jahre 2000 bis 2015 hat die Zuführung
vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt lediglich in den Krisenjahren 2003
und 2009 nicht die Höhe der Mindestzuführung erreicht.
In den restlichen 14 Jahren konnten über die Mindestzuführungen hinaus jeweils
(überwiegend) namhafte Netto-Investitionsraten erwirtschaftet werden.

43

Tabelle 18: Entwicklung der Zuführungsraten
a) zahlenmäßige Darstellung (Jahre 2000 bis 2015)
Jahr

Zuführungsrate an den
Vermögenshaushalt
Planansatz
(Rechnungs-)Ergebnis
€
€

Mindestzuführung

NettoInvestitionsrate

€

€

2000

3.020.610

7.261.771

2.090.070

5.171.701

2001

3.073.631

5.168.936

2.043.549

3.125.387

2002

7.441.200

6.356.629

2.153.875

4.202.754

2003

0

18.045

2.186.128

-2.168.083

2004

951.800

3.619.634

2.066.720

1.552.914

2005

3.230.400

8.812.907

2.079.509

6.733.398

2006

2.588.000

9.003.260

1.876.894

7.126.366

2007

2.327.550

6.643.648

1.931.536

4.712.112

2008

1.939.000

4.753.494

1.887.027

2.866.467

2009

750.000

1.906.956

1.931.692

-24.736

2010

410.000

5.829.070

1.765.579

4.063.491

2011

200.000

6.345.556

1.866.361

4.479.195

2012

3.845.000

8.680.657

1.757.701

6.922.956

2013

8.435.000

15.508.338

1.704.894

13.803.444

2014

8.140.000

12.043.098

1.949.883

10.093.214

2015

6.760.000

13.780.321

1.838.749

11.941.572

44

b) grafische Darstellung (Jahre 2000 bis 2015)

2.12 Wesentliche Abweichungen im Verwaltungshaushalt
UA
1.0000

Bezeichnung
Gemeindeorgane

Bemerkung
Im Jahr 2015 standen auf der Haushaltsstelle
„Öffentlichkeitsarbeit, Informationen“ Mittel in
Höhe von € 38.000,-- zur Verfügung (Haushaltsrest 2014 plus Ansatz 2015). Die Haushaltsrechnung 2015 weist Minderausgaben i.H.v.
€ 30.323,19 aus.

1.0300

Stadtkämmerei

Bei den Nachzahlungszinsen für die Gewerbesteuer sind Mindereinnahmen i.H.v. € 162.221,-festzustellen (Planansatz 2015: € 230.000,--).
Unter der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ waren Ausgabemittel von insgesamt
€ 100.000,-- bereitgestellt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier Ausgaben i.H.v.
€ 423.798,-- und damit Mehrausgaben i.H.v.
€ 323.798,-- aus (GR-Beschluss v. 29.02.2016).

45

1.0600

Datenverarbeitung

Unter der Finanzposition „Miete für Bürocomputer“ waren Mittel i.H.v. € 207.500,-veranschlagt. Der Ansatz wurde unter Berücksichtigung eines gebildeten Haushaltsrestes
i.H.v. € 50.000,-- um € 62.055,22 unterschritten.

1.0620

Verwaltungsgebäude

Für Bewirtschaftungskosten und Heizungsaufwand waren Mittel in Gesamthöhe von
€ 219.000,-- veranschlagt (Deckungskreis). Die
Haushaltsrechnung 2015 weist Gesamtausgaben i.H.v. € 155.305,64 und damit Minderausgaben von € 63.694,36 aus.

1.0830

Sonstiger
Personalaufwand

In diesem Unterabschnitt waren Personalausgaben u.a. für Vertretungskräfte, für die
leistungsorientierte
Bezahlung
(LoB),
für
Umlagen und für die gesetzliche Unfallversicherung zentral für die gesamte Verwaltung
veranschlagt. Nachdem die jeweiligen Ausgaben
zum Jahresende auf die entsprechenden
Unterabschnitte umgebucht wurden, ist das
Rechnungsergebnis nicht mehr mit dem
veranschlagten Mittelansatz vergleichbar.

1.1100

Abt. Öffentliche
Sicherheit und Ordnung

Die Einnahmen aus Bußgeldern (OWIVerfahren) waren in Höhe von € 1.425.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist
Einnahmen von € 1.372.519,77 und damit
Mindereinnahmen in Höhe von € 52.480,23 aus.
Für Geschwindigkeitsmessungen waren Ausgabemittel i.H.v. 173.000,-- bereitgestellt. Verbucht wurden Ausgaben i.H.v. € 105.229,16
(= Minderausgaben von € 67.770,84).
Für Geschäftsausgaben standen Mittel i.H.v.
€ 190.300,-- zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung weist Ausgaben von € 144.089,33 aus.

1.1300

Feuerschutz

Unter der Finanzposition „Kostenerstattungen
nach dem Feuerwehrgesetz“ waren Einnahmen
i.H.v. € 180.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier Mehreinnahmen in
Höhe von € 100.610,79 aus.

1.2113

Luisenschule
(Grundschule)

Für den Heizungsaufwand waren Mittel i.H.v.
€ 21.000,-- veranschlagt. Aus der Spitzabrechnung 2014 haben sich im Jahr 2015
Gutschriften ergeben, welche im Ergebnis zu
Minus-Soll-Ausgaben i.H.v. € 9.438,97 und in
der Folge zu Minderausgaben von € 30.438,97
geführt haben.

46

1.2130

Friedrichschule
(Werkrealschule)

Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 340.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist
Einnahmen i.H.v. € 392.259,48 und damit Mehreinnahmen von € 52.259,48 aus (Erhöhung des
Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in).

1.2131

Theodor-Heuss-Schule
(Werkrealschule)

Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 305.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist
Einnahmen i.H.v. € 345.084,52 und damit Mehreinnahmen von € 40.084,52 aus (Erhöhung des
Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in).

1.2210

Otto-Hahn-Realschule

Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 354.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist
Einnahmen i.H.v. € 391.902,-- und damit Mehreinnahmen von € 37.902,-- aus (Erhöhung des
Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in).

1.2310

Scheffel-Gymnasium

Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 533.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist
Einnahmen i.H.v. € 593.093,80 und damit Mehreinnahmen von € 60.093,80 aus (Erhöhung des
Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in).

1.2311

Max-Planck-Gymnasium Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 402.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist
Einnahmen i.H.v. € 447.986,20 und damit Mehreinnahmen von € 45.986,20 aus (Erhöhung des
Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in).

1.2700

Gutenbergschule
(Förderschule)

Für die Zuweisungen vom Land (Sachkostenbeiträge) waren Einnahmen i.H.v. € 241.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist
Einnahmen i.H.v. € 274.635,-- und damit Mehreinnahmen von € 33.635,-- aus (Erhöhung des
Sachkostenbeitrages 2015 je Schüler/in).

1.3330

Städtische Musikschule

Für Honorare und Entschädigungen sind bei
einem Ansatz von € 250.000,-- Mehrausgaben
i.H.v. € 48.467,79 angefallen (HPA-Beschluss
vom 15.02.2016).

1.3500

Volkshochschule

Die Hörerentgelte waren i.H.v. € 500.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist
Mehreinnahmen i.H.v. € 65.203,49 aus.

47

Der Einnahmeansatz für Auftrags- und Vertragsmaßnahmen lag bei € 220.000,--. Tatsächlich
konnten hier Einnahmen i.H.v. € 383.531,55 und
damit Mehreinnahmen von € 163.531,55 erzielt
werden.
Im Gegenzug fielen bei der Ausgabeposition
„Auftrags- und Vertragsmaßnahmen“ bei einem
Ansatz von € 143.000,-- Mehrausgaben i.H.v.
€ 100.581,40 an. Die Deckung erfolgte systemgestützt über die bestehende „Unechte
Deckungsfähigkeit“ mit der korrespondierenden
Einnahmefinanzposition.
1.3550

Abendrealschule/
Abendgymnasium

Für die Zuweisungen vom Land waren
€ 240.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Einnahmen i.H.v.
€ 324.590,58 aus (+ € 84.590,58).

1.3660

Denkmalpflege

Die im Haushaltsplan für die Sanierung des
Storchenturms veranschlagten Zuweisungen des
Bundes i.H.v. € 150.000,-- und des DSD
(Deutsche Stiftung Denkmalschutz) i.H.v.
€ 50.000,-- konnten im Berichtsjahr nicht
realisiert werden (= Mindereinnahmen). Die
Zuweisungen sollen im Jahr 2016 eingehen.

1.3661

Gemeinschaftspflege

Die Rechnungsergebnisse der einnahmeseitigen
„Serviceleistungen der Servicepartner“ sowie der
ausgabeseitigen „Steuerlichen Verrechnung der
Leistungen“ (Ansatz: jeweils € 25.600,--) liegen
betragsidentisch um € 32.773,95 über dem
jeweiligen Ansatz. Für beide Finanzpositionen ist
eine „Unechte Deckungsfähigkeit“ eingerichtet.
Unter Berücksichtigung aller Einnahmefinanzpositionen die Chrysanthema betreffend standen
im Jahr 2015 zusätzliche Haushaltsmittel i.H.v.
insgesamt € 69.795,-- zur Verfügung, die aufgrund der bestehenden „Unechten Deckungsfähigkeit“
die
Mehrausgaben
für
die
Chrysanthema (Ansatz: € 448.000,--) i.H.v.
€ 64.350,84 deckten.

1.4605

Jugendsozialarbeit an
Schulen

Der
für
die
Landeszuweisungen
i.H.v.
€ 155.000,-- veranschlagte Einnahmeansatz ist
um € 45.964,59 unterschritten worden.

1.4640

Kindertagesstätte
Am Schießrain

Die Finanzposition „Personalkostenersätze“
weist Mehreinnahmen i.H.v. € 39.111,29 aus.
Die Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung waren im Haushaltsplan 2015 i.H.v.
€ 160.300,-- veranschlagt. Mit € 210.894,30 liegt

48

das Ergebnis um € 50.594,30 über dem
Einnahmeansatz. Ursächlich hierfür ist die
Anhebung des Zuweisungsbetrages je Kind.
1.4642

Kindertagesstätte
Bottenbrunnenstraße

Die Finanzposition „Personalkostenersätze“
weist Mehreinnahmen i.H.v. € 48.222,22 aus.
Die Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung waren im Haushaltsplan 2015 mit
€ 156.500,-- veranschlagt. Mit € 205.961,10 liegt
das Ergebnis um € 49.461,10 über dem
Einnahmeansatz. Ursächlich hierfür ist die
Anhebung des Zuweisungsbetrages je Kind.

1.4648

Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen

Der Zuschussbedarf des Unterabschnitts, der
i.H.v. € 3.679.350,-- veranschlagt war, beläuft
sich nach der Haushaltsrechnung 2015 auf
€ 3.738.845,65 (= Erhöhung um € 59.495,65).
Bei der Einnahmeposition „Landeszuweisungen
für die Kleinkindbetreuung“ sind Mehreinnahmen
i.H.v. € 466.711,80 zu verzeichnen, bei den
„Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ Mehreinnahmen i.H.v. € 30.343,86.
Ursächlich für die Mehrzuweisungen des Landes
ist die Anhebung des Zuweisungsbetrages je
Kind.
Ausgabeseitig weist die Haushaltsrechnung
2015 Mehrausgaben bei den Betriebskostenzuschüssen i.H. v. € 260.000,-- (GR-Beschluss
vom 25.01.2016) und bei den Bauunterhaltungszuschüssen i.H.v. € 268.986,16 (GR-Beschluss
vom 29.06.2015) aus.

1.4650

Kindertagesstätte
Heiligenstraße

Die Finanzposition „Personalkostenersätze“
weist Mehreinnahmen i.H.v. € 33.483,56 aus.

1.4651

Kindertagesstätte
Alleestraße

Bei den Benutzungsgebühren u. ä. Entgelten
sind bei einem Ansatz von € 105.000,-Mehreinnahmen i.H.v. € 37.698,-- erzielt worden.
Die Landeszuweisungen für die Kleinkindbetreuung waren im Haushaltsplan 2015 mit
€ 105.900,-- veranschlagt. Mit € 139.362,90 liegt
das Ergebnis um € 33.462,90 über dem
Einnahmeansatz. Ursächlich hierfür ist die
Anhebung des Zuweisungsbetrages je Kind.

1.4652

Kindertagesstätte
Lotzbeckstraße

Für die neue Kindertagesstätte „Lotzbeckstraße“
waren unterjährig außerplanmäßige Mittel in
Höhe von € 45.000,-- für die Inventarunterhaltung bereit zu stellen (GR-Beschlüsse vom
16.11.2015 und 29.02.2016).

49

1.5620
u.a.

Sportplätze und -anlagen Der Gesamtansatz des Deckungskreises „GD
36606755“ (Öffentliches Grün -Kostenerstattung
an BGL für die Bereiche 1.3660 „Denkmalpflege“, 1.5620 „Sportplätze und -anlagen“,
1.5800 „Öffentliche Grünanlagen“, 1.5801.
„Stadtpark“, 1.5820 „Kinderspielplätze“ und
1.5910 „Miniaturgolfanlage“ i.H.v. € 2.007.000,-wurde um € 410.881,68 überschritten. Die
Mehrausgabenbewilligung erfolgte durch GRBeschluss vom 29.02.2016.

1.5850

Landesgartenschau
2018

Für das Umwelt- und Klimaschutzkonzept
standen im Berichtsjahr ein Ausgabeansatz über
€ 20.000,-- sowie ein Haushaltsrest (2014) über
€ 19.900,-- zur Verfügung. Nach der Haushaltsrechnung 2015 ist keine Ausgabeverbuchung
erfolgt, so dass hier Minderausgaben in Höhe
von € 39.900,-- festzustellen sind.

1.6020

Tiefbauverwaltung

1.6100

Stadtplanung

Bei den Erstattungen von Eigenbetrieben sind
bei einem Ansatz von € 347.900,-- Mehreinnahmen i.H.v. € 43.300,-- zu verzeichnen.
.
Für „Städtebauliche Planungen“ standen bei
einem Ansatz von € 53.000,-- und einem Haushaltsrest (2014) von € 143.100,-- Mittel in
Gesamthöhe von € 196.100,-- zur Verfügung.
Die Haushaltsrechnung 2015 weist unter
Berücksichtigung eines neuen Haushaltsrestes
i.H.v. € 97.700,-- Minderausgaben i.H.v.
€ 39.392,98 aus.
Bei der Finanzposition „Aus-/Neubau Rheintalbahn -Gutachten etc.“ sind Mehrausgaben i.H.v.
€ 41.592,18 entstanden (HPA-Beschluss vom
28.10.2015).

1.6120

Vermessung

Bei den Vermessungsgebühren sind Mindereinnahmen in Höhe von € 31.363,01 zu
verzeichnen (Ansatz: € 170.000,--, Ergebnis
gem. Haushaltsrechnung 2015: € 138.636,99).

1.6130

Bauordnung

Bei den Verwaltungsgebühren wurden Mehreinnahmen in Höhe von € 822.502,15 erzielt
(Ansatz: € 350.000,--, Ergebnis:€ 1.172.502,15).

1.6300

Gemeindestraßen

Für die Straßenunterhaltung haben sich bei
einem Ansatz von € 400.000,-- Mehrausgaben in
Höhe von € 65.883,05 ergeben. Diese wurden
über den bestehenden Deckungskreis infolge
von Minderausgaben u.a. bei der Finanzposition
„Sanierung von Brücken“ (€ 64.123,57) gedeckt.

50

Beim Kostenanteil für die Straßenentwässerung
sind bei einem Ansatz von € 1.200.000,-Minderausgaben in Höhe von € 45.689,82 zu
verzeichnen.
Der Gesamtansatz des Deckungskreises „GD
63006755“ (Abt. Tiefbau -Kostenerstattung an
BGL für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“,
1.6750
„Straßenreinigung
und
Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“,
1.6900. „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810
„Feld- u. Wirtschaftswege“ i.H.v. € 1.785.000,-wurde geringfügig um € 9.780,18 überschritten.
1.6700

Straßenbeleuchtung

Bei der Finanzposition „Stromverbrauch“ sind bei
einem Ansatz von € 870.000,-- Minderausgaben
i.H.v. € 324.058,91 festzustellen Diese wurden
teilweise zur Deckung von Mehrausgaben
herangezogen (GR-Beschluss vom 29.02.2016).

1.7500

Bestattungswesen

Die Einnahmen aus Grabstättengebühren waren
i.H.v. € 500.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier Einnahmen i.H.v.
€ 532.715,88 und damit Mehreinnahmen von
€ 32.715,88 aus.

1.7910

Wirtschaftsförderung

Unter der Finanzposition „Mieteinnahmen Flugbetriebsflächen“ war ein Einnahmeansatz i.H.v.
€ 330.000,-- veranschlagt. Einnahmen sind im
Jahr 2015 i.H.v. € 367.546,56 verbucht worden
(= Mehreinnahmen von € 37.546,56).
Die Finanzposition „Sonstige Finanzeinnahmen“
weist bei einem Ansatz von € 243.500,-- Mehreinnahmen von € 250.111,92 aus. Im Gegenzug
sind bei der korrespondierenden Ausgabefinanzposition „Ablieferung von Steuern an Zweckverbände“ (Ansatz: € 676.000,--) Zahlungen
i.H.v. € 707.352,49 zu leisten gewesen (= Mehrausgaben von € 31.352,49).
Für „Zuweisungen und Zuschüsse an Zweckverbände“ war im Haushaltsjahr 2015 kein Mittelansatz veranschlagt. Aufgrund der Erstattung
einer Überzahlung der Betriebskostenumlage
aus dem Vorjahr (Zweckverband IGP Raum
Lahr) liegt hier eine Negativbuchung über
€ 44.604,45 vor (= Minderausgaben).

1.7912

EU-Interreg IVbProgramm „CODE24“

Für Förderungen der EU waren Einnahmen
i.H.v. € 55.000,-- veranschlagt. Tatsächlich eingegangen sind Fördermittel i.H.v. € 152.533,80.
Die Mehreinnahmen i.H.v. € 97.533,80 wurden
durch die bestehende unechte Deckungs-

51

fähigkeit auf kumulierte Mehrausgaben des UA
i.H.v. von insgesamt € 39.972,44 herangezogen.
1.7920

Förderung des
öffentlichen
Personennahverkehrs

Der Ansatz für Zuweisungen/Zuschüsse an
öffentliche/wirtschaftliche Unternehmen i.H.v.
€ 170.000,-- wurde um € 44.585,43 unterschritten.

1.8100

Elektrizitätsversorgung

Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe
waren mit € 1.465.000,-- veranschlagt. Die
Haushaltsrechnung 2015 weist Mindereinahmen
i.H.v. € 108.681,84 aus.

1.8300

Versorgung und Verkehr Bei den Gewinnanteilen von wirtschaftlichen
Unternehmen und aus Beteiligungen sind bei
einem Ansatz von € 538.000,-- Einnahmen i.H.v.
€ 359.339,73 verbucht worden (= Mindereinnahmen von € 178.660,27).

1.8800

Allgemeines
Grundvermögen

Der planmäßige Überschuss für den gesamten
Unterabschnitt war i.H.v. € 1.149.065,-- veranschlagt. Nach dem Ergebnis 2015 beläuft sich
der tatsächliche Überschuss auf € 1.162.852,19.
Bei den Miet- und Pachteinnahmen, (z.B.
bebaute und unbebaute Grundstücke, Flughafenareal
Ost),
die
zusammen
mit
€ 1.360.000,-- veranschlagt waren, sind Mindereinnahmen i.H.v. insgesamt € 4.514,50 festzustellen.

1.9000

Steuern, allg.
Zuweisungen und allg.
Umlagen

Die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B
waren im Haushaltsplan 2015 in kumulierter
Höhe von € 6.682.000,- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist saldierte Mehreinnahmen i.H.v. € 93.679,09 aus.
Die Gewerbesteuer war mit € 20.000.000,-- veranschlagt. Der Einnahmeansatz wurde um
€ 3.283.859,58 überschritten.
Bei der Vergnügungssteuer sind bei einem Planansatz von € 1.200.000,-- Mehreinnahmen i.H.v.
€ 246.938,18 zu verzeichnen.
Mehreinnahmen konnten auch beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (Ansatz:
€ 15.605.000,--) i.H.v. € 110.200,19, beim
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (Ansatz:
€ 2.492.000,--) i.H.v. € 313.943,34, bei den
Schlüsselzuweisungen vom Land (Ansatz:
€ 23.295.000,--) i.H.v. € 280.691,70 und bei der
Kommunalen Investitionspauschale (Ansatz:
€ 2.875.000,--) i.H.v. € 208.803,60 erzielt
werden.

52

Der Ansatz der Gewerbesteuerumlage lag bei
€ 3.540.000,--. Dieser wurde aufgrund der
deutlich höheren Gewerbesteuereinnahmen (Ist)
einschl. der Spitzabrechnung für 2014 um
€ 1.071.136,58 überschritten. Die Deckung der
Mehrausgaben erfolgte systemgestützt über die
bestehende “Unechte Deckungsfähigkeit“.
1.9100

Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft

Der Ansatz der Finanzposition „Zinseinnahmen
von öffentlichen, wirtschaftlichen Unternehmen“
i.H.v. € 330.000,-- wurde nach der Haushaltsrechnung 2015 um € 52.221,92 unterschritten
(= Mindereinnahmen).
Die Zinsausgaben waren im Haushaltsplan 2015
mit einem Gesamtbetrag i.H.v. € 1.086.500,-ausgewiesen. Nach der Haushaltsrechnung
2015 haben sich Minderausgaben i.H.v.
zusammen € 164.661,29 ergeben. Davon
entfallen Einsparungen von € 109.704,36 auf die
(„klassischen“) Zinsaufwendungen für die
bestehenden Darlehen (Kredite von übrigen
Bereichen).
Die i.H.v. € 100.000,-- in den Haushaltsplan
2015 eingestellte Deckungsreserve musste in
voller Höhe in Anspruch genommen werden.
Die
Globale
Minderausgabe
war
im
Haushaltsplan 2015 mit einem Betrag von
€ 520.000,-- ausgewiesen. Auf die diesbezüglichen Ausführungen unter der Ziffer 2.9 (Globale
Minderausgabe) wird verwiesen.

2.13 Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen
Vorbemerkung: Die (relativ) hohen Deckungsgrade der Hallen in den Stadtteilen
Hugsweier, Kippenheimweiler, Kuhbach und Sulz sind im Wesentlichen auf die
Einnahmen aus inneren Verrechnungen (Sportstätten: Benutzung durch Schulen,
Überlassung an Vereine) zurückzuführen.

53

Tabelle 19: Darstellung der kostenrechnenden Einrichtungen
UA

Kostenrechnende
Einrichtungen

Ergebnis 2015

2015
Ertrag
€

Aufwand
€

Zuschuss
€

Deckungsgrad
%
2015

%
2014

3310 Theater

239.891,27

587.668,74

347.777,47

40,82

39,88

3330 Städt. Musikschule

966.396,44

1.485.367,67

518.971,23

65,06

61,65

1.267.576,99

1.498.451,33

230.874,34

84,59

83,66

74.274,55

583.135,95

508.861,40

12,74

14,42

761.670,88

1.530.248,62

768.577,74

49,77

49,13

466.970,56

1.060.225,81

593.255,25

44,04

46,08

615.585,77

1.055.898,80

440.313,03

58,30

56,98

123.830,01

306.827,97

182.997,96

40,36

45,43

129.901,53

323.552,11

193.650,58

40,15

38,61

141.580,83

324.976,50

183.395,67

43,57

41,26

4646 Hort Eichrodtschule

160.126,59

403.605,34

243.478,75

39,67

41,22

4647 Hort Luisenschule

169.203,59

489.856,45

320.652,86

34,54

33,91

256.095,49

683.950,28

427.854,79

37,44

36,12

350.949,92

1.191.387,10

840.437,18

29,46

11,71

0,00

45.000,00

45.000,00

0,00

18.164,10

15.355,72

-2.808,38

118,29

117,15

7500 Friedhöfe

924.049,61

1.133.813,29

209.763,68

81,50

69,51

7670 Stadthalle

59.457,76

282.082,30

222.624,54

21,08

14,00

58.468,00

88.792,18

30.324,18

65,85

58,99

58.234,96

99.364,06

41.129,10

58,61

44,85

7673 Sport- und Festhalle Kuhbach

59.797,00

75.329,94

15.532,94

79,38

54,08

7675 Bürgerhaus Mietersheim

11.397,00

164.169,91

152.772,91

6,94

6,71

Geroldseckerhalle
Reichenbach

37.300,30

104.143,06

66.842,76

35,82

26,44

7677 Sulzberghalle Sulz

247.879,16

345.970,86

98.091,70

71,65

68,68

13.707,28

32.901,89

19.194,61

41,66

28,54

6.972.618,32 13.324.407,14

6.351.788,82

52,33

49,15

3500 Volkshochschule
3520 Mediathek
4640
4641
4642
4643
4644
4645

Kindertagesstätte
Am Schießrain
Kindertagesstätte
Max-Planck-Straße
Kindertagesstätte
Bottenbrunnenstraße
Kindertagesstätte
Kanadaring
Kindertagesstätte
Kuhbach
Kindertagesstätte
Reichenbach

Kindertagesstätte
4650
Heiligenstraße (Arche Noah)
Kinderstagesstätte
4651
Alleestraße
Kindertagsstätte
4652
Lotzbeckstraße
7300 Märkte

Schutterlindenberghalle
Hugsweier
Kaiserswaldhalle
7672
Kippenheimweiler
7671

7676

7678 Aktienhof
Gesamt

-

54

3.

3.1

Vermögenshaushalt

Allgemeines und Darstellung des Ergebnisses

€

18.450.000,00

€

10.646.094,77

€

13.780.320,87

€

24.426.415,64

Die tatsächlichen Ausgaben beliefen sich auf

€

18.435.837,35

so dass ein Betrag in Höhe von

€

5.990.578,29

€

4.315.000,00

€

10.305.578,29

Im Vermögenshaushalt 2015 waren Mittel in Höhe von
bereitgestellt.
Tatsächlich eingegangen sind im Rechnungsjahr 2015
zuzüglich der Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt in
Höhe von
standen somit Finanzierungsmittel in Höhe von
zur Verfügung.

der allgemeinen Rücklage zugeführt werden konnte
(= Ergebniszuführung).
Veranschlagt war eine Rücklagenentnahme (Ergebnis)
in Höhe von
so dass sich der (nicht gebundene) Rücklagenbestand
gegenüber der Veranschlagung um
verbesserte.

55

Tabelle 20: Darstellung des Vermögenshaushaltes
Einnahmen

Haushalts-

Jahres-

mehr / weniger

ansatz 2015

rechnung 2015

€

€

€

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

6.760.000,00

13.780.320,87

7.020.320,87

Entnahme aus allg. Rücklage (Ergebnis)

4.315.000,00

0,00

-4.315.000,00

1.600,00

1.255,07

-344,93

1.800.000,00

4.593.076,98

2.793.076,98

30.000,00

198.638,10

168.638,10

3.543.400,00

4.027.490,83

484.090,83

Veräußerung von Beteiligungen u.
Rückflüsse von Kapitaleinlagen

0,00

25.633,79

25.633,79

Rückzahlungen Dritter aus geleisteten
Zuweisungen und Zuschüssen

0,00

0,00

0,00

2.000.000,00

1.800.000,00

-200.000,00

0,00

0,00

0,00

18.450.000,00

24.426.415,64

5.976.415,64

Rückflüsse von Darlehen
Veräußerung v. Sachen d. Anlagevermögens
Beiträge u. ähnl. Entgelte
Zuweisungen und Zuschüsse f. Investitionen

Darlehensaufnahmen
Umschuldungen
Summe Vermögenshaushalt

Mit den Einnahmen wurden folgende Ausgaben finanziert:

Ausgaben

Haushalts-

Jahres-

mehr / weniger

ansatz 2015

rechnung 2015

€

€

€

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

0,00

0,00

0,00

Zuführung an allg. Rücklage ( Ergebnis)

0,00

5.990.578,29

5.990.578,29

Zuführung an allg. Rücklage
(Grundstück serlöse Flughafenareal Ost)

500.000,00

865.808,00

365.808,00

1.100,00

100,00

-1.000,00

524.650,00

826.246,61

301.596,61

Baumaßnahmen

7.047.750,00

8.336.312,56

1.288.562,56

Tilgungen

2.000.000,00

1.838.748,98

-161.251,02

Sondertilgungen

0,00

0,00

0,00

Umschuldungen

0,00

0,00

0,00

8.376.500,00

6.568.621,20

-1.807.878,80

18.450.000,00

24.426.415,64

5.976.415,64

Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
Erwerb von Grundstücken u. Anlagevermögen

Zuweisungen und Zuschüsse
Summe Vermögenshaushalt

56

3.2

Wesentliche Abweichungen im Vermögenshaushalt

UA
Bezeichnung
2.2112-999 Johann-Peter-HebelSchule (Grundschule)

Bemerkung
Für Maßnahmen gem. dem Schulsanierungsprogramm
standen
Gesamtmittel
i.H.v.
€ 71.700,-- (Ansatz 2015 plus Haushaltsrest
2014) zur Verfügung. Die Haushaltsrechnung
2015 weist Minderausgaben i.H.v. € 61.466,82
aus, welche i.H.v. € 47.240,-- als Beitrag zur
Deckung von Mehrausgaben herangezogen
wurden.

2.3551-999 Pfluggebäude

Als Planungsrate für den Ausbau des Dachgeschosses stand ein Haushaltsrest aus dem
Vorjahr i.H.v. € 50.000,-- zur Verfügung (die
ursprüngliche Mittelveranschlagung erfolgte im
Jahr 2012). Eine Inanspruchnahme der Mittel
erfolgte im Berichtsjahr nicht, auf die Bildung
eines
erneuten
Haushaltsrestes
wurde
verzichtet (= Minderaus-gaben).

2.4648-998 Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen

Im Haushaltsplan 2015 waren Zuschussmittel
i.H.v. € 350.000,-- für verschiedene Baumaßnahmen und Erstanschaffungen veranschlagt.
Für die Schaffung von zwei zusätzlichen
Krippengruppen (Kita Regenbogen) hat der
Gemeinderat mit Beschluss vom 11.05.2015
überplanmäßige Mittel i.H.v. € 320.000,-bewilligt, so dass Gesamtmittel von € 670.000,- zur Verfügung standen. Dieser Betrag ist in
voller Höhe per Haushaltsrest ins Jahr 2016
übertragen worden.

2.4649-012 Kindertagesstätte
Alleestraße

Im Jahr 2015 sind nicht veranschlagte Mittelzuweisungen des Landes (Städtebauförderung)
i.H.v. € 51.230,87 eingegangen (= Mehreinnahmen).
Zum Abschluss der Baumaßnahme mussten
für das Berichtsjahr überplanmäßige Mittel
i.H.v. € 213.650,-- bewilligt werden (GRBeschluss vom 29.02.2016).

2.4649-015 Kindertagesstätte
Lotzbeckstraße

Für die Neueinrichtung einer Kindertagesstätte
im Gebäude Lotzbeckstraße 20 sind für das
Berichtsjahr folgende außerplanmäßigen Mehrausgaben durch Beschluss des Gemeinderates
vom 16.11.2015 bzw. 29.02.2016 bewilligt
worden:
-Erwerb bew. Sachen des Anlagevermögens:
€ 30.000,--

57

-Umbau: € 770.000,--baul. Verbesser. Außenanlage: € 100.000,--.
Diese Mittel in Gesamthöhe von € 900.000,-sind per Haushaltsrest ins Folgejahr übertragen
worden.
2.5620-010 Sanitär-/Umkleidegebäude Schulsportplatz
Mauerfeld

Durch Beschluss des Gemeinderates vom
11.05.2015 bzw. 29.02.2016 sind außerplanmäßige Ausgaben für die Errichtung eines
Sanitärund
Umkleidegebäudes
i.H.v.
€ 121.000,-- sowie für die Herstellung der
Außenanlage i.H.v. € 60.000,-- bewilligt
worden. Diese Mittel in Gesamthöhe von
€ 181.000,- sind per Haushaltsrest ins Jahr
2016 übertragen worden.

2.5800-001 Öffentliche
Grünanlagen
Einnahmen für den
Unterabschnitt

Für Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang
mit der Herstellung einer Parkplatzfläche
konnten Einnahmen i.H.v. € 53.370,-- erzielt
werden. Ein entsprechender Einnahmeansatz
war im Haus-haltsplan 2015 nicht enthalten (=
Mehreinnahmen).

2.5800-003 Schutterrenaturierung
Innenstadt Südwest

Für die Maßnahme standen im Berichtsjahr
Gesamtmittel i.H.v. € 312.000,-- zur Verfügung
(Ansatz 2015 plus Haushaltsrest 2014). Mit
Beschluss
vom
29.06.2015
hat
der
Gemeinderat überplanmäßige Ausgaben i.H.v.
€ 73.000,-- bewilligt.

2.5800-020 Park Kleinfeld Süd

Für Umbau- und Neugestaltungsmaßnahmen
standen Mittel i.H.v. € 370.000,-- (Ansatz 2015
plus Haushaltsrest 2014) zur Verfügung. Die
Haushaltsrechnung
2015
weist
Minderausgaben von € 73.303,67 aus, welche zur
Deckung der Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Schutterrenaturierung Innenstadt
Südwest (2.5800-003) herangezogen wurden.

2.5801-001 Stadtpark
Einnahmen für den
Unterabschnitt

Für die Erneuerung der Tiergehege (einschl.
Futterküche) waren im Haushaltsplan 2015
erwartete Zuschüsse vom Freundeskreis
Lahrer Stadtpark e.V. i.H.v. € 50.000,-- veranschlagt. Nachdem es für die Maßnahme im
Berichtsjahr nicht zu verbuchten Ausgaben
gekommen ist (Ausgabemittel von € 50.000,-waren veranschlagt, die in voller Höhe per
Haushaltsrest ins Jahr 2016 übertragen worden
sind), konnten auch keine Zuschussmittel
abgerufen werden.

58

2.5850-002 Landesgartenschau
2018
Grunderwerb/
Konzeptionsplanung

Für den Erwerb von Grundstücken standen im
Berichtsjahr Mittel i.H.v. € 150.000,-- (Haushaltsrest 2014) zur Verfügung. Mit Beschluss
vom 16.11.2015 hat der Gemeinderat überplanmäßige Ausgaben i.H.v. € 180.000,-- bewilligt. Per Haushaltsrest 2015 sind Mittel i.H.v.
€ 328.150,-- ins Folgejahr übertragen worden.

2.5850-998 Landesgartenschau
(*)
2018
Zuschüsse an die LGS
Lahr 2018 GmbH

Für die Fortführung der Maßnahmen gemäß
dem Rahmen- und Kostenplan zur Landesgartenschau 2018 waren Ausgabemittel i.H.v.
€ 4,0 Mio. veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist verbuchte Ausgaben von
€ 3.016.365,54 und damit Minderausgaben von
€ 983.634,46 aus.
Für die Maßnahmen gemäß dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 waren im
Berichts-jahr Mittel i.H.v. € 2,75 Mio. bereitgestellt. Verausgabt wurden € 741.133,40
(= Minder-ausgaben von € 2.008.866,60). Für
beide Positionen ist auf die Bildung von
Haushaltsresten verzichtet worden und sind
dafür Neuveranschlagungen im Haushaltsplan
2016 erfolgt.

2.6150-005 Stadtsanierung
Sanierungsmaßnahme
Nördliche Altstadt

Aus der Veräußerung von Grundstücken
konnten Einnahmen i.H.v. € 90.117,60 verbucht
werden (= Mehreinnahmen).
Im Zusammenhang mit der Arrondierung und
endgültigen Vermessung von Grundstücksflächen auf dem Rappenareal waren Mehrausgaben i.H.v. € 31.275,-- zu bewilligen (HPABeschluss vom 11.04.2016). Des Weiteren
mussten unter der Finanzposition „Freilegung
von Grundstücken“ Mehrausgaben i.H.v.
€ 80.100,-- bewilligt werden (GR-Be-schluss
vom 29.02.2016).

2.6150-008 Stadtsanierung
Sanierungsmaßnahme
Kanadaring

Für die Vorhabenskennziffer 008 „Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring“ weist die
Haushaltsrechnung 2015 folgende Positionen
aus:
- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land:
Mehreinnahmen i.H.v. € 257.400,-- Planungskosten:
Minderausgaben i.H.v. € 78.697,37
- Kreisverkehr Schwarzwaldstr./Otto-Hahn-Str.:
Mehrausgaben i.H.v. € 94.979,40
(GR-Beschluss v. 16.11.2015 über € 95.000,-)

59

- Gestaltung der öffentl. Frei- u. Grünflächen:
Mehrausgaben i.H.v. € 75.000,- (Beschluss
des GR vom 16.11.2015)
- Zuweisungen u. Zuschüsse a. übr. Bereiche:
Mehrausgaben i.H.v. € 832.307,25 (Beschluss
des GR vom 29.02.2016 über € 832.350,--).
2.6300-001 Gemeindestraßen
Einnahmen für den
Unterabschnitt

Die Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen
waren im Planwerk 2015 i.H.v. € 20.000,-veranschlagt. Nach der Haushaltsrechnung
2015 konnten tatsächlich € 185.855,10 vereinnahmt werden (= Mehreinnahmen von
€ 165.855,10).
Unter der Finanzposition „Zuweisungen und
Zuschüsse vom Bund“ wurden (Mehr-)Einnahmen i.H.v. € 127.183,18 erzielt.

2.6300-067 Gemeindestraßen
Unter
der
Position
„Abrechnung
BG
Erschließung Baugebiet Hosenmatten II -1. BA“ konnten (Mehr-)EinHosenmatten II
nahmen i.H.v. € 2,0 Mio. verbucht werden.
2.6300-080 Gemeindestraßen
Umbau
Bahnhofsvorplatz

Unter dieser Finanzposition standen Gesamtmittel i.H.v. € 36.800,-- bereit (Ansatz 2015 plus
Haushaltsrest 2014). Die Haushaltsrechnung
2015 weist verbuchte Ausgaben i.H.v.
€ 80.799,25 aus. Die Deckung der Mehrausgaben
erfolgte
durch
eine
Mittelumschichtung i.H.v. € 20.000,-- der für diese
Maßnahme zunächst unter der Finanzposition
1.6100.620100 veranschlagten Planungskosten
und durch eine Mehrausgabenbewilligung i.H.v.
€ 25.000,--.

2.6300-204 Gemeindestraßen
Ausbau Wylerter
Hauptstraße

Für den Ausbau der Wylerter Hauptstraße
(Platzanlage, 2. BA) standen im Berichtsjahr
Gesamtmittel in Höhe von € 550.600,-- zur
Verfügung (Ansatz 2015 plus Haushaltsrest
2014). Die Haushaltsrechnung 2015 weist hier
unter Berücksichtigung eines neuen Haushaltsrestes i.H.v. € 25.500,-- Minderausgaben
von € 90.260,09 aus. Diese wurden in anteiliger
Höhe zur Deckung von Mehrausgaben
herangezogen.

2.6300-304 Gemeindestraßen
Für die Maßnahme waren im Haushaltsplan
Ausbau Gehwege
2015 Gesamtmittel i.H.v. € 118.100,-- verKuhbacher Hauptstraße anschlagt (Ansatz 2015 plus Haushaltsrest
2014). Verausgabt wurden Mittel i.H.v.
€ 74.260,50. Somit sind Minder-ausgaben i.H.v.
€ 43.839,50 zu verzeichnen.

60

2.6300-999 Gemeindestraßen
Vorhandene
Einrichtungen

Im Haushaltsplan 2015 standen für eine
Verkehrsüberwachungsmaßnahme
(neue)
Messanlage in der Geroldsecker Vorstadt)
Mittel i.H.v. € 90.000,-- bereit. Für die planmäßig nicht vorgesehene Installation von zwei
Geschwindigkeitsmessanlagen auf dem Urteilsplatz hat der Gemeinderat mit Beschluss vom
29.06.2015 bzw. 29.02.2016 Mehrausgaben
i.H.v. € 90.000,-- bewilligt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist letztlich Mehrausgaben
von € 88.125,43 aus.

2.7679-201 Hallen, Gemeinschaftshäuser
Kaiserswaldhalle in
Kippenheimweiler

Für bauliche Verbesserungen standen im
Berichts-jahr Mittel i.H.v. € 54.000,-- zur
Verfügung (Haushaltsrest 2014). Die Haushaltsrechnung 2015 weist Minder-ausgaben
von € 34.486,42 aus.

2.8800-001 Allgemeines
Grundvermögen
Einnahmen für den
Unterabschnitt

Die Verkaufserlöse aus Grundvermögen waren
mit € 1.100.000,-- veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2015 weist Einnahmen in Höhe
von € 1.025.955,53 und somit Mindereinnahmen von € 74.044,47 aus.
Unter der Position „Verkaufserlöse aus Erbbaugrundstücken“ sind nach der Haushaltsrechnung 2015 Mehreinnahmen i.H.v. € 160.780,-zu verzeichnen.
Die
Finanzposition
“Verkaufserlöse
BG
Heubühl“ weist bei einem Planansatz von
€
200.000,-Mehreinnahmen
i.H.v.
€ 241.916,50 aus.
Der Ansatz für Grundstückserlöse für das
Flughafen-Ostareal belief sich auf € 500.000,--.
Im Jahr 2015 wurden Grundstückserlöse in
Höhe von € 865.808,- erzielt.

2.9100-001 Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Einnahmen für den
Unterabschnitt

Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt
war
mit
€
6.760.000,-veranschlagt.
Tatsächlich ergab sich nach der Haushaltsrechnung 2015 eine Zuführungsrate in Höhe
von € 13.780.320,87 und damit eine
Verbesserung von € 7.020.320,87.
Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
war mit € 4.315.000,-- veranschlagt. Aufgrund
der deutlichen Ergebnisverbesserung wurde
nicht nur eine Rücklagenentnahme entbehrlich,
sondern konnte eine Rücklagenzuführung in
Höhe
von
insgesamt
€
6.856.386,29
vorgenommen werden. Davon entfällt ein
zweckgebundener Betrag i.H.v. € 865.808,-(= Grundstückserlöse Flughafenareal Ost) auf

61

den teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits für das Ostareal des Flughafengeländes und ein Betrag i.H.v. € 5.990.578,29
auf die (eigentliche) Ergebniszuführung. Damit
verbesserte sich der (einsetzbare) Rücklagenbestand gegenüber der Veranschlagung um
€ 10.305.578,29.
Die Darlehensneuaufnahmen waren mit
€ 2,0 Mio. veranschlagt. Daneben stand noch
ein Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr
i.H.v. ebenfalls € 2,0 Mio. zur Verfügung, so
dass sich die Gesamtkreditermächtigung für
2015 auf € 4,0 Mio. belief. Tatsächlich ist ein
(neues) Darlehen i.H.v. € 1,8 Mio. aufgenommen worden. Ein neuer Einnahmerest
i.H.v. € 2,0 Mio. wurde gebildet.
2.9100-999 Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft
Finanzmittel des
Vermögenshaushalts

Unter der Finanzposition „Zuführung an
Rücklagen“ war im Planwerk 2015 ein Betrag
i.H.v. € 500.000,-- veranschlagt. Hierbei
handelte es sich um die erwartete (zweckgebundene) Zuführung von deckungsgleichen
Grundstückserlösen das Flughafenareal Ost
betreffend. In gleicher Höhe waren im
Unterabschnitt „Allgemeines Grundvermögen“
(2.8800-001) Verkaufserlöse veranschlagt. Im
Jahr 2015 wurden tatsächliche Grundstückserlöse i.H.v. € 865.808,-- verbucht. Zuzüglich
der (eigentlichen) Ergebniszuführung i.H.v.
€ 5.990.578,29 weist die Haushaltsrechnung
2015 eine (Gesamt-)Zuführung an die allg.
Rücklage i.H.v. € 6.856.386,29 aus.
Für Tilgungsaufwendungen waren Mittel i.H.v.
€ 2.000.000,-- in den Haushalt 2015 eingestellt.
Nach der Haushaltsrechnung 2015 beliefen
sich die tatsächlichen Tilgungsleistungen auf
eine Betrag von € 1.838.748,98 (= Minderausgaben im Vergleich zur Veranschlagung
i.H.v. € 161.251,02).

Bei den obigen Ausführungen zum Unterabschnitt 2.5850-998 (*) „Landesgartenschau 2018 –Zuschüsse/Zuführung an die LGS Lahr 2018 GmbH“ ist hinsichtlich den
dort bezifferten Minderausgaben zu anzumerken, dass auf die mögliche Bildung von
Haushaltsausgaberesten 2015 für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und
Kostenplan der Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm
Lahr 2019 verzichtet wurde und stattdessen entsprechende Neuveranschlagungen
im Haushaltsplan 2016 erfolgt sind.

62

Die diesbezügliche Nichtbildung (rein gemeindewirtschaftsrechtlich) möglicher
Haushaltsausgabereste 2015 in Gesamthöhe von rd. 2,975 Millionen Euro führte zu
einer entsprechenden haushaltsbezogenen Entlastung und trug damit in der Folge
auch wesentlich zur Ergebnisverbesserung 2015 bei.
Seit dem Haushaltsjahr 2015 ist die Mittelverantwortung für die der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragenen Aufgaben auch auf diese übergegangen. Der
Haushaltsplan 2015 hatte im Vermögenshaushalt unter Unterabschnitt „2.5850“
(Landesgartenschau 2018) und der Vorhabenskennziffer „-998“ Gesamtzuführungen
an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in Höhe von 7,25 Millionen Euro
vorgesehen.

3.3. Wesentliche Investitionen im Rechnungsjahr 2015
(Ist-Ausgaben ab € 100.000,--)
UA
0600
1300
2210
2310
2311

4649

Bezeichnung

Ist-Beträge ( € )

Datenverarbeitung: Allg. EDV
- Erwerb v. bewegl. Sachen d. Anlageverm.

156.184,63

Feuerschutz
- Beschaffung von Fahrzeugen

406.043,23

Otto-Hahn-Realschule
- Erweiterung zur Ganztagesschule

2.127.009,09

Scheffel-Gymnasium
- Erweiterung Pflichtbereich einschl. Mensa

100.674,66

Max-Planck-Gymnasium
- Bauliche Verbesserungen
- Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm

261.647,92
199.962,05

Kindertagesstätten / Kindergärten
- Bauliche Verbesserungen Kita Max-Planck-Str.
- Neubau Kita Alleestraße
- Neubau Kita im Lahrer Westen

284.087,82
246.034,60
104.500,88

63

UA
4700
5615
5800

5850

6150

6300

8800

Bezeichnung

Ist-Beträge ( € )

Förderung der Wohlfahrtspflege
- Zuschüsse (Altenpflegeeinrichtungen)

100.000,00

Sporthallen im Mauerfeld
- Bauliche Verbesserungen

137.637,24

Öffentliche Grünanlagen
- Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest
- Umbau/Neugestaltung Park Kleinfeld Süd

332.427,00
181.696,33

Landesgartenschau 2018
- Planungsleistungen Sporthalle+
- Zuführungen an die LGS Lahr 2018 GmbH:
a) Maßn. gem. Rahmen- u. Kostenplan
b) Maßn. gem. Zukunftsinvestitionsprogramm
c) gem. Erfolgsplan
Stadtsanierungsmaßnahmen
Nördliche Altstadt:
- Stadtgeschichtliches Museum
- Freilegung von Grundstücken
- Zuweisungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche
Kanadaring:
- Zuweisungen u. Zuschüsse an übrige Bereiche
Gemeindestraßen
- Umgestaltung Friedrich-Ebert-Platz
- Bau von Radwegen
- Ausbau Wylerter Hauptstraße (Platzanlage, 2. BA)
- Ausbau Gereutertalstraße
- Verkehrsüberwachung (Stat. Geschw.messanlagen)
Allgemeines Grundvermögen
- Erwerb von Grundstücken
Summe der aufgeführten (Ist-)Ausgaben:

149.289,55
3.019.365,54
741.133,40
516.928,84

738.777,80
112.288,79
594.268,09
1.542.307,25
109.580,25
215.549,78
434.342,17
448.930,37
168.125,43
1.304.690,29
14.733.483,00

64

4.

Schulden

Der Schuldenstand (Kernhaushalt)

betrug am 01.01.2015:

€ 25.718.756,90

am 31.12.2015:

€ 25.866.422,33

Zunahme:

€

147.665,43

Im Haushaltsplan 2015 waren die Darlehensaufnahmen mit einem Betrag in Höhe
von € 2.000.000,-- veranschlagt. Die in der Haushaltssatzung des Vorjahres (2014)
festgesetzte Kreditermächtigung belief sich ebenfalls auf € 2.000.000,--.
Im Jahr 2014 erfolgte eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.900.000,--, die in
voller Höhe auf die per Haushaltseinnahmerest übertragene Kreditermächtigung aus
dem Jahr 2013 angerechnet wurde.
Die Kreditermächtigung des Jahres 2014 (€ 2.000.000,--) stand somit noch in voller
Höhe zur Verfügung und wurde durch Beschluss des Gemeinderates vom
23.03.2015 per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2015 übertragen. Damit belief
sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2015 auf € 4.000.000,--.
Im Jahr 2015 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.800.000,-- erfolgt. Diese
wurde in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2014
(€ 2.000.000,--) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2015 noch
in voller Höhe (€ 2.000.000,--) zur Verfügung stand.
Für die im Jahr 2015 nicht abgeflossenen Investitionsmittel mussten auch die
veranschlagten

Darlehen

nicht

aufgenommen

werden.

Mit

Beschluss

des

Gemeinderates vom 02.05.2016 ist die Kreditermächtigung des Jahres 2015 in voller
Höhe von € 2.000.000,-- per Haushaltseinnahmerest in das Haushaltsjahr 2016
übertragen worden.
Zur Finanzierung der gleichzeitig gebildeten Ausgabereste im Vermögenshaushalt
wäre die Bildung eines Einnahmerestes bei den Kreditaufnahmen in dieser Höhe
nicht erforderlich gewesen. Der Einnahmerest bei den Kreditaufnahmen bietet jedoch
die Möglichkeit, den verbleibenden Rücklagenbestand zur Finanzierung künftiger
Investitionen zu schonen.

65

Die ordentlichen Kredittilgungen beliefen sich im Jahr 2015 auf € 1.838.748,98. Im
Berichtsjahr sind weder Sondertilgungen noch Darlehensumschuldungen erfolgt.
Obwohl im Berichtsjahr die Kredittilgungssumme die Kreditneuaufnahme um
€ 38.748,98 überschritten hat, ist der Stand der Kämmereischulden zum 31.12.2015
im Vergleich zum Stand vom 01.01.2015 mit einer betragsmäßigen Zunahme in
Höhe von € 147.665,43 ausgewiesen.
Dieser Anstieg ist allein darauf zurückzuführen, dass das CHF-Darlehen der Stadt
mit Stand zum 31.12.2015 mit dem Wechselkurs zum 31.12.2015 ausgewiesen ist.
Erstmals erfolgte diese Verfahrensweise für das Rechnungsjahr 2014. In den Jahren
davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der
Darlehensaufnahme und damit bis Ende 2013 mit unveränderter Umrechnungshöhe
geführt worden.
Aus der Berücksichtigung des Wechselkurses für das CHF-Darlehen zum 31.12.2015
resultiert im Vergleich zum Vorjahresstand ein Anstieg der Kämmereischulden um
€ 186.414,41. Gleichzeitig ist für das Berichtsjahr bei einer Darlehensneuaufnahme
in Höhe von € 1.800.000,-- und erbrachten (ordentlichen) Tilgungsleistungen in
Gesamthöhe von € 1.838.748,98 ein Entschuldungsanteil in Höhe von € 38.748,98
zu verzeichnen. Im Saldo ergibt sich der ausgewiesene Anstieg der Kämmereischulden im Vergleich der Stände vom 31.12.2015 zum 01.01.2015 um
€ 147.665,43 (€ 186.414,41 abzügl. € 38.748,98).
Neben den sogenannten Kämmereischulden (Kernhaushalt) bestanden folgende
weitere Schulden:

66

Tabelle 21: Darstellung der Schuldenstände
Bezeichnung

31.12.2015
Euro

31.12.2014
Euro

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

13.001.700,02

11.899.906,85

Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)

1.963.400,79

2.138.765,50

11.363.162,68

10.700.470,98

115.040,68

230.081,35

9.273.671,07

9.839.681,73

0,00

0,00

Summe

35.716.975,24

34.808.906,41

Kämmereischulden (Kernhaushalt)

25.866.422,33

25.718.756,90

Schulden insgesamt

61.583.397,57

60.527.663,31

44.445

43.914

1.386

1.378

Abwasserverband Raumschaft Lahr *
(Beteiligungsverhältnis der Stadt Lahr am Abw asserverband,
Stand 01.01.2015: 78,88 %)

Zweckverband Industrie und Gewerbepark
Raum Lahr -Flughafenareal West(die Stadt Lahr ist am Zw eckverband mit 45 % beteiligt)

Flughafenareal Ost
Erwerb des Gebietes westlich des Flughafenareals

Einwohnerzahl jeweils am 30.06.
(Basis Zensus 2011)
Schulden pro Einwohner

* Schuldenstand Abwasserverband Raumschaft Lahr, Anteil Stadt Lahr:
Stand zum 31.12.2015 unter Berücksichtigung der Fortschreibung
des städtischen Beteiligungsverhältnisses Stand 2015

Anmerkungen zur Tabelle 21:
Die aufgeführten Schulden für den Abwasserverband Raumschaft Lahr und für den
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr -Flughafenareal West- sind
auf das Beteiligungsverhältnis umgerechnet.
In den Angaben für das Flughafenareal Ost sind die Aufwendungen für die Anlagen
der Abwasserbeseitigung enthalten, die zum Bilanzstichtag 31.12.2001 beim
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bilanziert wurden. Insofern ergeben sich zu den
Angaben in der Vermögensrechnung Abweichungen.
Der Schuldendienst (Zins und Tilgung) beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und
beim Abwasserverband Raumschaft Lahr wird aus dem kostendeckenden
Gebührenhaushalt geleistet.

67

Das unter der Position „Kämmereischulden (Kernhaushalt)“ u.a. enthaltene CHFDarlehen der Stadt mit Schuldenstand zum 31.12.2015 ist mit dem Wechselkurs zum
31.12.2015 ausgewiesen. Erstmals erfolgte diese Verfahrensweise für das
Rechnungsjahr 2014. In den Jahren davor ist das CHF-Darlehen durchgängig mit
dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme und damit bis Ende 2013
mit unveränderter Umrechnungshöhe geführt worden.

5.

Vermögensrechnung

Die Darstellung des Vermögensbestandes im Rechnungsjahr 2015 ist als
Vollvermögensrechnung ausgewiesen und dem Rechenschaftsbericht als Anlage
beigefügt. Die ausgewiesenen Bestandszahlen der früheren Vermögensrechnungen
sind weitergeführt worden, wobei bisher auf Neubewertungen verzichtet wurde.
Tabelle 22: Vermögensrechnung
Stand 01.01.2015

Stand 31.12.2015

€

€

Aktiva
Anlagevermögen

217.430.941,10

222.306.798,16

Abgrenzung zum Anlagevermögen

10.249.400,00

9.242.750,00

Geldanlage

12.500.000,00

16.000.000,00

Forderungen aus lfd. Rechnung

25.753.556,75

28.534.064,40

265.933.897,85

276.083.612,56

Objektbezogenes Deckungskapital

21.610.345,92

27.064.451,56

Kredite

25.718.756,90

25.866.422,33

9.839.681,73

9.273.671,07

166.609.356,55

164.235.403,20

3.902.200,00

5.109.600,00

Allgem. Rücklagen

24.022.594,82

30.878.981,11

Verpflichtungen aus lfd. Rechnung

14.230.961,93

13.655.083,29

265.933.897,85

276.083.612,56

Summe

Aktiva

Passiva

Kreditähnliche Rechtsgeschäfte
Sonstiges Deckungskapital
Abgrenzung zum Deckungskapital

Summe

P a ssi v a

Bei dieser Bilanzdarstellung beträgt die Fremdfinanzierung im Berichtsjahr 2015
rd. 12,73 % (2014 = rd. 13,37 %).

68

6.

Allgemeine Rücklage

Der allgemeinen Rücklage konnte im Rechnungsjahr 2015 ein Gesamtbetrag in
Höhe

von

€

6.856.386,29

zugeführt

werden.

Davon

entfallen

auf

die

ergebnisbezogene Zuführung € 5.990.578,29 und auf die für das Flughafenareal Ost
zweckgebundene Zuführung € 865.808,00.
Im

Haushaltsplan

2015

war

zum

(ergebnisbezogenen)

Ausgleich

des

Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme in Höhe von € 4.315.000,-veranschlagt, so dass der (ungebundene) Rücklagenbestand im Vergleich hierzu um
€ 10.305.578,29 geschont werden konnte bzw. sich verbesserte.
Die zweckgebundene Zuführung an die allgemeine Rücklage in Höhe von
€ 865.808,00 (= das Ostareal betreffende Grundstückserlöse 2015) ist für den
teilweisen

Ausgleich

eines

Finanzierungsdefizits

für

das

Ostareal

Flughafengeländes bestimmt.
Für das Rechnungsjahr 2015 berechnet sich die Mindestrücklage wie folgt:
Ausgaben Verw. Haush.

2012

€

2013

€ 103.775.161,29

2014

€ 106.148.896,69

Summe

€ 303.936.685,37

: 3

€ 101.312.228,45

x 2 v.H. =

€

94.012.627,39

2.026.244,56

Der Rücklagenbestand entwickelte sich im Berichtsjahr 2015 wie folgt:
Stand am 31.12.2014

€ 24.022.594,82

Zuführung 2015 (Flughafenareal Ost)
Zuführung 2015 (Ergebnis)

€
865.808,00
€ 5.990.578,29

Stand am 31.12.2015

€ 30.878.981,11

=

des

69

Nachrichtlich:
a) Vom Rücklagenbestand ist ein Teilbetrag von € 406.775,13 für spätere Sondertilgungen
(„Schweizer Darlehen“) zweckgebunden (Zuführungen der Jahre 1995, 1997 und 1999 von
jeweils DM 200.000,-- und im Jahr 2003 in Höhe von € 100.000,--). Der Betrag wird als
besonderer Bestandteil der allgemeinen Rücklage geführt und ist bei der Feststellung der
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestrücklage entsprechend anzurechnen.
b) Ein Betrag von € 15.338,76 (= DM 30.000,--) der Zuführung 1996 wird als
Glasschadenrisikoreserve betrachtet. Nach Kündigung der Versicherungs-verträge ist er
bestimmt zur Abdeckung von Großschäden. Auch dieser Betrag ist bei der Feststellung der
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Mindestrücklage anzurechnen.
c) Ein Teilbetrag des Rücklagenbestandes in Höhe von € 6.187.969,13 (finanziert aus
Grundstückserlösen der Jahre 2004 bis 2015, wobei sich im Jahr 2010 keine
Grundstückserlöse ergaben) ist zum teilweisen Ausgleich eines Finanzierungsdefizits für das
Ostareal des Flughafengeländes zweckgebunden.

Ausgehend vom Rücklagenbestand zum 31.12.2015 in Höhe von € 30.878.981,11
verbleibt unter Berücksichtigung der Mindestrücklage in Höhe von € 2.026.244,56
und der gebundenen Rücklagenmittel in Höhe von zusammen € 6.610.083,02 ein
einsetzbarer Rücklagenbestand in Höhe von € 22.242.653,53.
Im Haushaltsplan 2016 ist zur (Teil-)Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes eine Rücklagenentnahme (Ergebnis) in Höhe von € 18.333.450,-veranschlagt worden (Anm.: hierbei wurde bereits vorweg eine erwartete
Ergebnisverbesserung 2015 bzw. Rücklagenzuführung 2015 -Ergebnis- in Höhe von
€ 2.150.000,-- berücksichtigt).

7.

Kassenbestand

Die Kassenliquidität war auch im Rechnungsjahr 2015 bei der Stadtkasse jederzeit
gewährleistet. Der Gesamtkassenbestand belief sich zum 31.12.2015 auf einen
Betrag in Höhe von € 12.789.474,35.
Die Kasseneinnahmerückstände des Verwaltungshaushaltes zum Jahresende 2015
waren mit € 3.227.925,70 höher als im Vorjahr (€ 2.471.553,76).

Gruppierungsübersicht
für den
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Rechnungsjahr 2015
(vom 01.01.2015 bis 31.12.2015)

Mandant 895 Lahr
Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt
Einwohner: 43.914 Stand 2014
Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
0

Steuern, allgemeine Zuweisungen

00

Realsteuern

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

SOLL

HJ.2015 / 01 - 16
Stand 10.06.2016
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

EUR/Einw.

%

Ansatz

Seite 1
Beträge in EUR

Planvergleich +/-

000

Grundsteuer A

89.506,78

2,04

0,08

82.000

7.506,78

001

Grundsteuer B

6.686.172,31

152,26

5,99

6.600.000

86.172,31

003

Gewerbesteuer

23.283.859,58

530,21

20,88

20.000.000

3.283.859,58

15.715.200,19

357,86

14,09

15.605.000

110.200,19

01

Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern

010

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

012

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

2.805.943,34

63,90

2,52

2.492.000

313.943,34

Andere Steuern und steuerähnliche
Einnahmen
Schlüsselzuweisungen

1.605.882,11

36,57

1,44

1.360.000

245.882,11

26.659.495,30

607,08

23,90

26.170.000

489.495,30

404.890,90

9,22

0,36

405.000

1.256.425,00

28,61

1,13

1.255.000

02-03
04
041
06
061
09
091

Schlüsselzuweisungen vom Land
Sonstige allgemeine Zuweisungen
Sonstige allgemeine Zuweisungen vom
Land
Ausgleichsleistungen
Ausgleichsleistungen nach dem

109,10-

1.425,00

Familienleistungsausgleich
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Summe Hauptgruppe 0

78.507.375,51

1.787,75

70,39

73.969.000

4.538.375,51

1

Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

10-12

Gebühren und ähnliche Entgelte

6.951.339,91

158,29

6,23

5.934.320

1.017.019,91

13-15

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten

3.261.767,23

74,28

2,92

2.923.865

337.902,23

16

Erstattungen f. Ausgaben des
Verwaltungshaushalts
Erstattungen f. Ausgaben des VWH v.
Land
Erstattungen f. Ausgaben des VWH v.
Gden. u. Gde-V.
Erstattungen f. Ausgaben des VWH v.
Zweckverb. u. dgl.
Erstattungen f. Ausgaben des VWH v.
sonst. öff. Bereich
Erstattungen f. Ausgaben des VWH v.
komm. Sonderrechnungen

138.329,09

3,15

0,12

152.550

14.220,91-

202.880,82

4,62

0,18

201.600

1.280,82

169.226,48

3,85

0,15

187.950

18.723,52-

164.983,27

3,76

0,15

5.000

159.983,27

808.850,00

18,42

0,73

714.000

94.850,00

161
162
163
164
165

Mandant 895 Lahr
Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt
Einwohner: 43.914 Stand 2014
Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
167

Erstattungen Hospital u. Armenfonds

168

170

Erstattungen f. Ausgaben d. VWH vom
übrigen Bereich
Innere Verrechnungen innerhalb des
Verwaltungshaushalts
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd.
Zwecke
Zuweisungen vom Bund

171

Zuweisungen vom Land

172

Zuweisungen von Gemeinden u. Gde.-Verb.

174

Zuweisungen v. sonst. öffentl. Bereich

177
178

169
17

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

SOLL

HJ.2015 / 01 - 16
Stand 10.06.2016
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

EUR/Einw.

%

Ansatz

Seite 2
Beträge in EUR

Planvergleich +/-

170.814,38

3,89

0,15

168.300

2.514,38

8.569,20

0,20

0,01

17.365

8.795,80-

2.679.551,20

61,02

2,40

2.563.150

216.891,03

4,94

0,19

401.500

8.981.887,00

204,53

8,05

7.787.000

1.194.887,00

536.467,90

12,22

0,48

493.000

43.467,90

1.000,00

0,02

0

1.000,00

Zuschüsse vom übrigen Bereich

232.197,32

5,29

0,21

153.100

79.097,32

Zuschüsse vom übrigen Bereich

182.552,80

4,16

0,16

145.650

36.902,80

116.401,20

184.608,97-

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 1

2

Sonstige Finanzeinnahmen

20

Zinseinnahmen

205-208

24.707.307,63

562,63

22,15

21.848.350

2.858.957,63

1.712.602,90

39,00

1,54

1.764.350

51.747,10-

2.410.544,32

54,89

2,16

2.705.500

294.955,68-

26

von unternehmerischen und übrigen
Bereichen
Gewinnanteile v. wirtschaftl.
Unternehmen u. aus Beteiligungen,
Weitere Finanzeinnahmen

2.048.509,30

46,65

1,84

2.032.950

15.559,30

27

Kalkulatorische Einnahmen

2.149.324,11

48,94

1,93

2.039.850

109.474,11

21-22

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 2

8.320.980,63

189,48

7,46

8.542.650

221.669,37-

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt

111.535.663,77

2.539,87

100,00

104.360.000

7.175.663,77

Mandant 895 Lahr
Summe Einnahmen Vermögenshaushalt
Einwohner: 43.914 Stand 2014

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
3

Einnahmen des Vermögenshaushalts

30

Zuführungen vom Verwaltungshaushalt

300
31
310
32
325-328
33
34
35
36

Allgemeine Zuführung vom
Verwaltungshaushalt
Entnahme aus Rücklagen
Entnahme aus allg. Rücklage

von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u. v. übrigen Bereichen
Veräußerung von Beteiligungen und
Rückflüsse von Kapitaleinlagen
Veräußerung von Sachen des
Anlagevermögens
Beiträge und ähnliche Entgelte

360
361

vom Land

365-368

von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen u. v. übrigen Bereichen
Einnahmen aus Krediten u. inneren
Darlehen einschl. Umschuldung
von übrigen Bereichen

378

SOLL

EUR/Einw.

13.780.320,87

313,80

0,00

0,00

1.255,07

0,03

25.633,79

%

56,42

Ansatz

Seite 3
Beträge in EUR

Planvergleich +/-

6.760.000

7.020.320,87

4.315.000

4.315.000,00-

0,01

1.600

344,93-

0,58

0,10

0

25.633,79

4.593.076,98

104,59

18,80

1.800.000

2.793.076,98

198.638,10

4,52

0,81

30.000

168.638,10

179.283,18

4,08

0,73

37.000

142.283,18

3.754.979,37

85,51

15,37

3.438.400

316.579,37

93.228,28

2,12

0,38

68.000

25.228,28

1.800.000,00

40,99

7,37

2.000.000

Rückflüsse von Darlehen

Zuweisungen u. Zuschüsse für
Investitionen u.
vom Bund

37

HJ.2015 / 01 - 16
Stand 10.06.2016
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

(Hauptgruppe 3)

200.000,00-

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Einnahmen Vermögenshaushalt (Hauptgruppe 3)

24.426.415,64

556,23

100,00

18.450.000

5.976.415,64

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Einnahmen Gesamthaushalt

135.962.079,41

3.096,10

122.810.000

13.152.079,41

Mandant 895 Lahr
Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt
Einwohner: 43.914 Stand 2014
Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
4

Personalausgaben

40
41

Aufwendungen für ehrenamtliche
Tätigkeit
Besoldung, Vergütungen, Löhne

42-43
44

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

SOLL

HJ.2015 / 01 - 16
Stand 10.06.2016
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

EUR/Einw.

%

Ansatz

Seite 4
Beträge in EUR

Planvergleich +/-

355.029,00

8,08

0,32

353.000

2.029,00

19.572.128,17

445,69

17,55

20.486.900

914.771,83-

Versorgung

3.139.715,99

71,50

2,81

3.351.000

211.284,01-

3.373.269,74

76,82

3,02

3.523.200

149.930,26-

45

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Beihilfen und Unterstützungen

581.793,02

13,25

0,52

543.500

46

Personalnebenausgaben

35.590,74

0,81

0,03

42.700

38.293,02
7.109,26-

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 4

5/6

Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand

50-51

Unterhaltung d. Grundstücke u.
baulichen Anlagen u. des sonst. unbew.
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige
Mieten und Pachten

52
53
54
55

Bewirtschaftung der Grundstücke,
baulichen Anlagen usw.
Haltung von Fahrzeugen

56

Besondere Aufwendungen für Beschäftigte

57-63

Weitere Verwaltungs- und
Betriebsausgaben
Steuern, Geschäftsausgaben u. a.

64-66
67
672
673
675-678
679
68

Erstattungen von Verwaltungs- u.
Betriebsaufwand
Erstattungen von Verw.- u.
Betriebsaufwand Gden./Gde.verb.
Erstattungen von Verw.- u.
Betriebsaufwand an Zweckverbände
an kommunale und sonstige Sonderrechnungen u.a. übrige Bereiche
Innere Verrechnungen
Kalkulatorische Kosten

27.057.526,66

616,15

24,26

28.300.300

1.242.773,34-

4.366.815,94

99,44

3,92

4.357.150

9.665,94

555.212,43

12,64

0,50

601.350

46.137,57-

1.325.720,07

30,19

1,19

1.406.450

80.729,93-

2.678.983,18

61,01

2,40

3.501.700

822.716,82-

111.298,43

2,53

0,10

139.050

27.751,57-

200.379,54

4,56

0,18

200.050

329,54

5.531.663,08

125,97

4,96

5.823.380

291.716,92-

2.422.903,27

55,17

2,17

2.453.870

30.966,73-

53.967,23

1,23

0,05

37.500

16.467,23

707.352,49

16,11

0,63

676.000

31.352,49

6.382.319,36

145,34

5,72

6.042.150

340.169,36

2.679.551,20

61,02

2,40

2.563.150

116.401,20

2.149.324,11

48,94

1,93

2.039.850

109.474,11

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 5/6

29.165.490,33

664,15

26,15

29.841.650

676.159,67-

Mandant 895 Lahr
Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt
Einwohner: 43.914 Stand 2014
Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
7
70
71
712
713
715-717
718
73-79

Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für
Investitionen)
Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale
oder ähnliche Einrichtungen
Zuweisungen u. sonstige Zuschüsse für
lfd. Zwecke
Zuweisungen u. Zuschüsse an Gden. und
Gde.verb.
Zuweisungen u. Zuschüsse an
Zweckverbände u. dgl.
an kommunale u. sonstige öffentl.
Sonderrech. u.a. priv. Unternehmen
Zuweisungen u. Zuschüsse an übrigen
Bereich
Sozialleistungen

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

HJ.2015 / 01 - 16
Stand 10.06.2016
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

SOLL

EUR/Einw.

8.082.606,02

184,06

38,35

0,00

44.604,45-

%

7,25

Ansatz

Seite 5
Beträge in EUR

Planvergleich +/-

7.572.300

510.306,02

50

11,65-

0

44.604,4550.703,33-

1,02-

0,04-

257.896,67

5,87

0,23

308.600

15.250,45

0,35

0,01

14.600

650,45

12.325,78

0,28

0,01

3.000

9.325,78

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 7

8

Sonstige Finanzausgaben

80

Zinsausgaben

800
805
808
81
810
83

Zinsen für Kredite des Bundes, LAF,
ERP-Sonderverm.
Zinsen für äussere Kassenkredite
Zinsen für Kredite von übrigen
Bereichen
Steuerbeteiligungen
Gewerbesteuerumlage

8.323.512,82

189,54

0,00

0,00

31.549,00

0,72

890.289,71

7,46

7.898.550

424.962,82

40.000

40.000,00-

0,03

80.000

48.451,00-

20,27

0,80

966.500

76.210,29-

4.611.136,58

105,00

4,13

3.540.000

1.071.136,58

Allgemeine Umlagen

831

Allgemeine Umlagen an Land

12.142.541,80

276,51

10,89

12.143.000

458,20-

832

15.109.498,00

344,07

13,55

15.110.000

502,00-

84

Allgemeine Umlagen an Gden. u.
Gde.verb.
Weitere Finanzausgaben

423.798,00

9,65

0,38

100.000

323.798,00

85

Deckungsreserve

0,00

0,00

100.000

100.000,00-

86

Zuführung zum Vermögenshaushalt
13.780.320,87

313,80

0,00

0,00

860
88

Allgem. Zuführung zum Vermögenshaushalt
Globale Minderausgabe

12,36

6.760.000
520.000-

7.020.320,87
520.000,00

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Hauptgruppe 8

46.989.133,96

1.070,03

42,13

38.319.500

8.669.633,96

Mandant 895 Lahr
Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt
Einwohner: 43.914 Stand 2014
Gruppierung
Nummer
Bezeichnung

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

SOLL

HJ.2015 / 01 - 16
Stand 10.06.2016
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

EUR/Einw.

%

Ansatz

Seite 6
Beträge in EUR

Planvergleich +/-

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt

111.535.663,77

2.539,87

100,00

104.360.000

7.175.663,77

Mandant 895 Lahr
Summe Ausgaben Vermögenshaushalt
Einwohner: 43.914 Stand 2014

RECHNUNGSGRUPPIERUNGSÜBERSICHT

Gruppierung
Nummer
Bezeichnung
9

Ausgaben des Vermögenshaushalts

91

Zuführungen an Rücklagen

910
93
930
932-933
935-936
94-96
97

HJ.2015 / 01 - 16
Stand 10.06.2016
Finanzkreis: 1000 Stadt Lahr

(Hauptgruppe 9)

Zuführung an allgemeine Rücklage

SOLL

EUR/Einw.

%

28,07

Ansatz

500.000

Seite 7
Beträge in EUR

Planvergleich +/-

6.856.386,29

156,13

6.356.386,29

100,00

0,00

323.315,60

7,36

1,32

130.000

193.315,60

502.931,01

11,45

2,06

394.650

108.281,01

8.336.312,56

189,83

34,13

7.047.750

1.288.562,56

0,00

0,00

Vermögenserwerb
Erwerb von Beteiligungen,
Kapitaleinlagen
Erwerb und Leasing von Grundstücken
Erwerb und Leasing von beweglichen
Sachen des Anlagevermögens
Baumaßnahmen

1.100

1.000,00-

970

Tilgung von Krediten, Rückzahlung von
inneren Darlehen
vom Bund

978

von übrigen Bereichen

1.838.748,98

41,87

7,53

1.800.000

38.748,98

987

Zuweisungen und Zuschüsse für
Investitionen
an private Unternehmen

6.532.163,38

148,75

26,74

8.346.500

1.814.336,62-

988

an übrige Bereiche

36.457,82

0,83

0,15

30.000

6.457,82

98

200.000

200.000,00-

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Ausgaben Vermögenshaushalt (Hauptgruppe 9)

24.426.415,64

556,23

100,00

18.450.000

5.976.415,64

____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Summe Ausgabe Gesamthaushalt

135.962.079,41

3.096,10

122.810.000

13.152.079,41

Vermögensrechnung
für das
Rechnungsjahr 2015
(vom 01.01.2015 bis 31.12.2015)

Grafiken
für den

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

Rechnungsjahr 2015
(vom 01.01.2015 bis 31.12.2015)

Verwaltungshaushalt 2015
Rechnungsergebnisse
Haushaltsvolumen:

Einnahmen

Zuweisungen/
Zuschüsse;
Verkaufserlöse,
Mieten, Pachten; 10.150.996,05 €;
9%
3.261.767,23 €; 3%

111.535.663,77 €

Gewinnanteile/
Konzessionsabgaben;
2.410.544,32 €; 2%

Sonstige
Einnahmen;
5.424.765,44 €; 5%
Gebühren/Entgelte;
6.951.339,91 €; 6%

Anteil Einkommen-/
Umsatzsteuer;
18.521.143,53 €;
17%

Kalk. Einnahmen;
2.149.324,11 €; 2%

Gewerbesteuer;
23.283.859,58 €;
21%
Innere
Verrechnungen;
2.679.551,20 €; 2%

Übrige
Steuern/Allgem.
Zuweisungen;
36.702.372,40 €;
33%

Innere
Verrechnungen;
Gewerbesteuer- 2.679.551,20 €; 2%
umlage;
Zinsaufwendung;
4.611.136,58 €; 4%
921.838,71 €; 1%

Ausgaben

Kreisumlage/
Finanzausgleichsumlage;
27.252.039,80 €;
25%

Zuführung an den
Vermögenshaushalt;
13.780.320,87 €;
12%
Sachausgaben
(allgem.
Betriebsaufw.);
19.969.799,08 €;
18%

Sonstige
Ausgaben;
423.798,00 €; 0%

Personalausgaben;
27.057.526,66 €;
24%
Kalk. Kosten;
2.149.324,11 €; 2%

Unterh. v. Grundst.
u. baul. Anlagen;
4.366.815,94 €; 4%

Zuweisungen/
Zuschüsse;
8.323.512,82 €; 8%

Vermögenshaushalt 2015
Rechnungsergebnisse
Haushaltsvolumen:

Einnahmen
Darlehen (ohne
Umschuldung);
1.800.000,00 €;
7%

24.426.415,64 €
Zuführung vom
Verwaltungshaushalt;
13.780.320,87 €;
56%

Darlehensumschuldung; 0,00 €; 0%

Grundst.- u.
Verm.Erlöse;
4.593.076,98 €;
19%
Beiträge;
198.638,10 €; 1%

Rückflüsse von
Darlehen;
1.255,07 €; 0%
Veräußerung von
Beteiligungen;
25.633,79 €; 0%

Ausgaben
Erwerb von AV,
Beteilig.,
Kapitaleinl.;
503.031,01 €; 2%

Entnahme aus
Rücklage; 0,00 €;
0%
Erwerb von
Grundstücken;
323.315,60 €; 1%

Zuweisungen/
Zuschüsse;
4.027.490,83 €;
17%

Baumaßnahmen;
8.336.312,56 €;
34%

ordentliche
Tilgungen;
1.838.748,98 €;
8%

Gewährung
von
Darlehen;
0,00 €; 0%
Darlehensumschuldung; 0,00 €; 0%

Zuführung an
Rücklage;
6.856.386,29 €;
28%

Zuweisungen und
Zuschüsse;
6.568.621,20 €;
27%

Sondertilgung;
0,00 €; 0%

Entwicklung der Deckungsgrade der
kostenrechnenden Einrichtungen in den
Jahren 2015, 2014 und 2013
Theater
Städt. Musikschule
Volkshochschule
Mediathek
Kindertagheim Schießrain
Kindertagheim Max-Planck-Straße

2013

Einrichtung

Kindergarten Bottenbrunnenstraße

2014

Kindergarten Kanadaring

2015

Kindergarten Kuhbach
Kindergarten Reichenbach
Hort Eichrodtschule
Hort Luisenschule
Kita Heiligenstraße "Arche Noah"
Kindertagesstätte Alleestraße
Kindertagesstätte Lotzbeckstraße
Märkte
Friedhöfe
Stadthalle

Schutterlindenberghalle Hugsweier
Kaiserswaldhalle Kippenheimweiler
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle Reichenbach
Sulzberghalle Sulz
Aktienhof
0,00

20,00

40,00

60,00

80,00

100,00 120,00

Kostendeckung in %

Kostendeckungsgrade und
Zuschussbedarf städtischen
Einrichtungen im Jahr 2015
40,82

Theater

59,18
65,06

Städt. Musikschule

34,94

84,59

15,41

12,74

Volkshochschule
Mediathek

87,26
49,77

Kindertagheim Schießrain

50,23

44,04

Kindertagheim Max-Planck-Straße

55,96

58,30

Kindergarten Bottenbrunnenstraße

41,7

40,36

59,64

Kindergarten Kanadaring

40,15

59,85

Kindergarten Kuhbach

43,57

Kindergarten Reichenbach

56,43

39,67

Hort Eichrodtschule

60,33

34,54

Hort Luisenschule

65,46

37,44

Kita Heiligenstraße "Arche Noah"

62,56

29,46

Kindertagesstätte Alleestraße

70,54

0,00

Kindertagesstätte Lotzbeckstraße

100

Märkte

118,29

-18,29

18,5

81,50
21,08

Stadthalle

78,92
65,85

Kaiserswaldhalle Kippenheimweiler

41,39
79,38

20,62

35,82

Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim

93,06

Geroldseckerhalle Reichenbach

64,18
71,65

41,66

Schutterlindenberghalle Hugsweier

34,15

58,61

6,94

Friedhöfe

28,35
58,34

Deckungsgrad

Sulzberghalle Sulz
Aktienhof

Zuschussbedarf

Hinweis: Die Wertetabelle ist im Vorbericht in der Tabelle 19 zu finden.