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Beschlussvorlage (Arbeitsbericht 2015 des Amtes für Soziales, Schulen und Sport)

                                    
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Beschlussvorlage
Amt: 50
Evermann

Datum: 01.04.2016 Az.: 913.63

Drucksache Nr.: 99/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

27.04.2016

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Arbeitsbericht 2015 des Amtes für Soziales, Schulen und Sport

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport nimmt den Arbeitsbericht 2015 des
Amtes für Soziales, Schulen und Sport zur Kenntnis.

Anlage(n):
1. Jugendhilfeleistungen der Stadt Lahr
2. Freiwillige Sozialleistungen und Maßnahmen der Stadt Lahr
3. Zuschüsse an Vereine, Verbände und Institutionen zur Förderung ihrer Tätigkeiten

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Begründung:
Vorbemerkungen:
Auch im Jahr 2015 hat das Amt für Soziales, Schulen und Sport seine Arbeit insbesondere in den
Schwerpunkten Bildung, Förderung, Betreuung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen kontinuierlich fortgesetzt, bedarfsgerecht ausgebaut und qualitativ weiter entwickelt. Ebenfalls bedarfsgerecht weiter entwickelt wurden die Integrationsarbeit, die interkulturelle Arbeit, die Arbeit mit Senioren/innen, die gemeinwesenorientierte Arbeit, die Bürgerbeteiligungen bei Wohngebietsentwicklungen und bei der Landesgartenschau sowie der Bereich des bürgerschaftlichen Engagements.
Neben der geleisteten Arbeit in den städtischen Schulen und in den Einrichtungen des Amtes 50:
Kinder- und Jugendbüro,
Jugendbegegnungsstätte „Schlachthof – Jugend und Kultur“,
Gemeinwesenarbeit im Wohngebiet Kanadaring, Bürgerzentrum K 2
gemeinwesenorientierte Jugendarbeit in den Stadtteilen Kippenheimweiler, Langenwinkel und
Hugsweier
Mobile Jugendarbeit in der Kernstadt,
allgemeine zweisprachige Sozialberatungen für Russlanddeutsche, türkisch und kurdisch
sprechende Mitbürger/innen,
verlässliche Grundschule in Sulz,
2 Horteinrichtungen,
8 Kindertagesstätten,
Schulkindergarten für Sprachbehinderte (Pinocchio)
mobiler Beratungsdienst Sprachförderung für die Lahrer Kindertagesstätten,
9 Einrichtungen der Jugendsozialarbeit an Schulen,
zentrales Begegnungshaus (Mehrgenerationenhaus),
Treffpunkt Stadtmühle,
Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Außenstelle Lahr
wurden in der Verwaltung des Amtes 50 folgende Aufgabenbereiche bearbeitet:
Verwaltung der städtischen Kindertagesstätten,
Zusammenarbeit mit allen Kindertagesstätten in Lahr
Zuschüsse an freie Träger der Wohlfahrtspflege,
Kooperation mit freien Trägern der Wohlfahrtspflege und Einrichtungen des Ortenaukreises in
Lahr,
Zusammenarbeit mit allen städtischen Dienststellen,
Baukosten- und Betriebskostenzuschüsse an die kirchlichen und freien Träger der Lahrer Kindertagesstätten,
Zuschüsse für Einrichtungen der freien Träger der Wohlfahrtspflege,
Familienförderung,
Begleitung von 1-Euro-Kräften und von Bürgerarbeitern,
Beratung von Pflegebedürftigen, Senioren/innen und Angehörigen ,
Sozial- und Jugendhilfeplanung,
Verwaltung der Schulen,
Zusammenarbeit mit Sportvereinen, mit Jugendverbänden und deren Bezuschussung,
Sporthallenbelegungen,
Begleitung des zentralen Begegnungszentrums (Mehrgenerationenhaus),
des Jugendgemeinderats,
des Interkulturellen Beirats,

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des Seniorenbeirats,
des Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderung,
Mitarbeit in allen verwaltungsintern bestehenden Arbeitsgruppen und Arbeitssitzungen (Dezernentenrunde, Amtsleiterrunde im Dezernat II, Koordinierungsteam und Projektgruppen der
Landesgartenschau, Entwicklung des Wohngebiets Kanadaring im Rahmen des Programms
„Soziale Stadt“, Haushaltsstrukturkommission, Gemeinderatsklausur)
Weiter wurden durch das Amt 50 folgende Beschlussvorlagen erarbeitet und den politischen Gremien zur Beratung bzw. Beschlussfassung vorgelegt:
Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an den Turnverein Lahr 1846 e.V.,
Arbeitsbericht 2014 des Amtes für Soziales, Schulen und Sport,
Ausbau von Betreuungsplätzen für 1- bis 6-jährige Kinder in der Evangelischen Kindertagesstätte Regenbogen,
Bau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes mit Nebenräumen am Schulsportplatz Mauerfeld,
Ehrung erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler durch die Stadt Lahr für das Jahr 2014 sowie
ehrenamtlich tätiger Personen in Vereinen, hier Verleihung der Sportmedaillen und der Sportplaketten,
Sanierung des Evangelischen Kindergartens KIWY im Stadtteil Kippenheimweiler,
Gewährung eines Investitionskostenzuschusses an den Tennis-Club Lahr e.V. für den Umbau
der Sanitäranlagen und den Einbau einer barrierefreien Nasszelle in der Tennishalle,
Handlungskonzept Lahr 2025,
Kita Plus im Bürgerpark – Vorstellung des überarbeiteten Planungsstandes,
Bildungslandschaft Lahr – Sachstandsbericht und Ausblick,
Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten (Neue Kitas in der Lotzbeck- und
Kaiserstraße),
Gewährung eines Investitionszuschusses an den Deutschen Alpenverein Sektion Lahr e.V. für
den Neubau eines Kletterturms,
Haushaltsplan 2016 des Amtes für Soziales, Schulen und Sport,
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben, Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen,

Soziales
Förderung der Jugendhilfe
Im Rahmen der Förderung der Jugendhilfe unterstützte die Stadt Lahr 2015 neben eigenen Einrichtungen und Angeboten insbesondere die Kindertagesstätten der kirchlichen und freien Träger, der
Jugendgruppen und –verbände, die Schülerhilfen des Caritasverbandes, der Arbeiterwohlfahrt und
des Fördervereins der Gutenbergschule, die Verlässlichen und Erweiterten Verlässlichen Grundschulangebote der Arbeiterwohlfahrt und des Caritasverbandes, das Don-Bosco-Zentrum des Caritasverbandes, den Jugendmigrationsdienst des Diakonischen Werks, die Lahrer Rockwerkstatt, das
Projekt „Erfolgreich in Ausbildung“ der Fördergesellschaft der Handwerkskammer Freiburg, das Projekt „Beruf & Co“, federführend durchgeführt durch die Zukunftswerkstatt der Handwerkskammer
Freiburg, die „Frühberatung e.V.“, das Jugendwerk im Ortenaukreis, die Jugendberufshilfe sowie einkommensschwache Eltern bei der Übernahme von Elternentgelten in den Lahrer Kindertagesstätten
im Rahmen der Familienförderung, die Einräumung einer Geschwisterermäßigung bei den Elternentgelten in den Lahrer Kindertageseinrichtungen und die Übernahme von Elternentgelten bei den sozialpädagogischen Schülerhilfen.

Förderung der Wohlfahrtspflege

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Im Rahmen der Förderung der Wohlfahrtspflege unterstützte die Stadt Lahr 2015 neben den eigenen
Einrichtungen und Maßnahmen die psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle im Stiftsschaffneigebäude, die Drogenhilfe Lahr e.V., die Tagesstätte für psychisch Kranke des Caritasverbandes,
den Verein Aufschrei, das Cafe Löffel des Diakonischen Werks im Ortenaukreis, den Bezirksverein
für soziale Rechtspflege und Projekte des Bezirksvereins sowie den Gehörlosenverein. Die Drogenhilfe Lahr wurde bei der Suche neuer Räumlichkeiten unterstützt und wird ihre Hilfen ab Frühsommer
2016 im ehemaligen Pfarrhaus der Christusgemeinde in der Jammstraße anbieten.

Zuschussbedarf im Haushalt 2015
Der Zuschussbedarf der freiwilligen sowie auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen geleisteten Jugendhilfeleistungen der Stadt Lahr, ohne innere Verrechnungen (Verwaltungskostenbeiträge), im
Bereich der städtischen Kindertagesstätten und Horte betrug im Jahr 2015 Euro 7.901.487 (Reduzierung zum Vorjahr: 10,6%). Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt Euro 7.411.415 (Erhöhung
zum Vorjahr: 2,7%) und auf den Vermögenshaushalt Euro 490.073 (Reduzierung zum Vorjahr:
30,2%). Die Erhöhung des Zuschussbedarfs im Verwaltungshaushalt ist insbesondere auf erhöhte
Betriebskostenzuschüsse an freie Träger von Kindertagesstätten, erhöhte Personalkosten im Bereich
des Kinder- und Jugendbüros und in der Jugendsozialarbeit an Schulen zurück zu führen. Der reduzierte Zuschussbedarf im Vermögenshaushalt ist insbesondere auf hohe Investitionskosten im Jahr
2014 bei der Kita Alleestraße, wo 2015 keine Ausgaben mehr angefallen sind, zurück zu führen.
Bei den freiwilligen Sozialleistungen der Stadt betrug der städtische Zuschussbedarf im Jahr 2015
im Verwaltungshaushalt Euro 814.604 (Reduzierung zum Vorjahr: 8,7%). Die Reduzierung ist insbesondere auf geringere Aufwendungen für Wohnungslose zurück zu führen sowie auf einen geringeren Zuschussbedarf für das zentrale Begegnungshaus am Urteilsplatz. Im Vermögenshaushalt betrug
der städtische Zuschussbedarf Euro 98.095 (Reduzierung zum Vorjahr: 71,7%). Die Reduzierung ist
insbesondere darauf zurück zu führen, dass im Jahr 2014 ein städtischer Zuschuss in Höhe von Euro184.998 für den Ersatzneubau des Seniorenheims St. Maria bezahlt wurde.
Die Zuschüsse an Vereine, Verbände und Institutionen zur Förderung ihrer Tätigkeit als Teilbereich der o.a. freiwilligen Leistungen betrug im Jahr 2015 Euro 58.451 (Erhöhung zum Vorjahr: 1,9%).
Die Erhöhung der Gesamtaufwendungen ergibt sich aus einer Zuschusserhöhung für den Verein
„Aufschrei“.

Geschwisterermäßigungen und Familienförderung
Gemäß Gemeinderatsbeschluss wurde ab dem 01.09.2012 bei den Betreuungsgebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte (einschließlich Horte), der Verlässlichen und Erweiterten Verlässlichen
Grundschule, der erweiterten Betreuung an der Ganztagsschule sowie der Nachmittagsbetreuung im
Rahmen der Jugendsozialarbeit eine allgemeine, einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung eingeführt. Diese Ermäßigungen werden gewährt, wenn mindestens zwei Kinder einer Familie
gleichzeitig eines der oben genannten Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Es gelten folgende
Ermäßigungen: 2 Kinder 25% je Kind, 3 Kinder 50% je Kinde, ab 4 Kindern 65% je Kind.
Im Zuge der Einführung der Geschwisterermäßigung hat der Gemeinderat die neugefassten Familienförderungsrichtlinien beschlossen, welche ebenfalls zum 01.09.2012 in Kraft getreten sind. Die
Stadt Lahr gewährt Familien/Alleinerziehenden, die keinen Anspruch auf die allgemeine Geschwisterermäßigung haben (wenn nur 1 Kind ein Betreuungsangebot in Anspruch nimmt) als freiwillige
Leistung einkommensabhängig einen Zuschuss in Höhe von 25% zu dem festgesetzten Elternentgelt.
Im Jahr 2015 wurde 41 Familien eine Ermäßigung eingeräumt. Seit 2015 wird die Familienförderung
mit den nichtstädtischen Kindertagesstätten aus Gründen der Arbeitsersparnis nicht mehr separat
verrechnet, sondern im Zuge der Betriebskostenzuschüsse berücksichtigt.

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Bei Familien/Alleinerziehenden, die Arbeitslosengeld II beziehen oder jugendhilfeberechtigt sind,
übernimmt der Ortenaukreis das Elternentgelt ganz oder teilweise. Im Bereich der Jugendhilfe werden individuelle Berechnungen durchgeführt.

Aufwendungen für den Lahr-Pass
Die Aufwendungen für den Lahr-Pass lagen 2015 bei insgesamt Euro 65.718, (2014 Euro 57.331,
2013 Euro 53.531, 2012 Euro 42.154, 2011 Euro 68.631 und 2010 Euro 76.545). Folgende Bereiche
wurden über den Lahr-Pass abgerechnet: Volkshochschule, Musikschule, Kulturamt, Bäder, Ferienund Freizeitmaßnahmen, Eintritt Stadtpark.
Ohne die Inanspruchnahme der Vergünstigungen von 50 %, die der Lahr-Pass ermöglicht, könnten
viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufgrund eines geringen Familieneinkommens städtische
Angebote nicht nutzen.
Schulsozialarbeit
2015 wurde die Schulsozialarbeit an Lahrer Schulen kontinuierlich ausgebaut. Seit dem Schuljahreswechsel 2015/2016 sind Angebote der Schulsozialarbeit auch am Max-PlanckGymnasium (75%) und am Scheffel-Gymnasium (50%) eingerichtet worden. Gleichzeitig wurde
die Schulsozialarbeiterstelle an der Theodor-Heuss-Schule auf 50 % reduziert.

Schulen
Der Zuschussbedarf im Einzelplan 2 lag im Jahr 2015 bei Euro 3.098.000 und damit um Euro
702.000 niedriger als im Vorjahr.

Die Landeszuweisungen lagen 2015 bei insgesamt Euro 2.483,071 (Vorjahr 2.284.379) und
damit um rd. Euro 200.000 höher als im Vorjahresrechnungsergebnis. Ursache hierfür sind wieder ansteigende Schülerzahlen in der Sekundarstufe 1 sowie insgesamt spürbare Erhöhungen
bei den Zuweisungen für die einzelnen Schularten.

Die Schulbetriebsmittel, die den Schulen zur selbständigen Bewirtschaftung zugewiesen werden, lagen im Jahr 2015 bei rd. Euro 582.000 und damit geringfügig über dem Niveau des Vorjahres (rd. Euro 606.000). Bei der Berechnung der Schulbetriebsmittel wurde bei den weiterführenden Schulen (Gymnasien, Haupt- und Realschulen) eine Verteilerquote von 21 % (unverändert zum Vorjahr) der Sachkostenbeitrag des Landes für Gymnasien zu Grunde gelegt (2015 =
592,00 / 2014 = 599,00 / 2013 = 629,00). Die Grundschulen und die Förderschulen erhalten 17
% des Sachkostenbeitrags für Gymnasien. Die letzte Anpassung der Schulbetriebsmittel wurde
im Haushalt 2008 durch eine Erhöhung der Verteilerquote von 19,7 % auf 21 % bzw. von 16 %
auf 17 % vorgenommen. Darüber hinaus erhalten die Schulen Zuschläge für die Durchführung
von verschiedenen Sicherheitsüberprüfungen (Tafeln, Sportgeräte).

Mittagstisch an Schulen
Im Jahr 2015 nahmen rund 500 Schüler/innen täglich am Mittagstisch an Schulen teil. Der Jahresumsatz liegt inzwischen bei ca. Euro 250.000. Über das Bildungs- und Teilhabepakets (1EuroMittagessen) fließen an die Stadt Lahr rund Euro 68.000 zurück. Ab dem Schuljahr 2015/2016 wurde
von einer Monatspauschale auf eine Spitzabrechnung umgestellt.

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Projekte „Erfolgreich in Ausbildung“ und „Beruf & Co.“
Auch im Jahr 2015 unterstützte die Stadt Lahr verschiedene Projekte zur Berufsorientierung an verschiedenen städtischen Schulen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von Euro 105.000. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Lahrer Projekte ebenfalls mit einem Zuschuss in Höhe von Euro
105.000.

Umwandlung der Friedrich-Werkrealschule in eine Gemeinschaftsschule
Im Januar 2015 wurde der Erlass zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zum Schuljahr
2015/2016 der Stadt Lahr zugestellt. Mit der Umwandlung der Friedrichschule zu einer Gemeinschaftsschule müssen vom Schulträger auch die entsprechenden Räumlichkeiten, Ausstattungen und
Sachmittel bereitgestellt werden. Der Gemeinderat hat in seinem Grundsatzbeschluss, vorbehaltlich
der künftigen Entwicklung der Schülerzahlen, einen 2- bis 3-zügigen Ausbau zugestimmt. Über die
Details des Ausbaus entscheidet der Gemeinderat im Jahr 2016.

Weiterentwicklung der Lahrer Bildungslandschaft
In einem umfangreichen strukturierten Prozess hat Stadt Lahr ab 2012 die Weiterentwicklung der
Bildungslandschaft Lahr angestoßen. Eine Projektgruppe (Lenkungsgruppe) und ein Steuerkreis sowie eine Koordinationsstelle (Teilzeitstelle 50%) sind eingerichtet. Eine Stellenbesetzung konnte zum
01.04.2016 vorgenommen werden.

Sportförderung, Investitionszuschüsse an Vereine
Im Jahr 2015 haben folgende Vereine für verschiedene Baumaßnahmen Investitionszuschüsse erhalten:
Deutscher Alpenverein, Sektion Lahr, Bau eines Kletterturms:
Euro 20.000
Fußballverein Langenwinkel, Sanierung Drainage:
Euro 5.000
Turnverein Lahr, Zeitmessanlage:
Euro 14.000
Tennisclub Lahr, Einbau einer behindertengerechten Umkleide Euro 15.000

Für alle Einzelarbeitsbereiche im Amt 50 liegen Rechenschaftsberichte für das Jahr 2015 vor, auf
die im Folgenden, aus Gründen des Umfangs, nicht näher eingegangen werden kann. Im Zuge der
Kenntnisnahme des Jahresberichtes des Amtes für Soziales, Schulen und Sport berichten Einrichtungen des Amtes 50 über ihre Arbeit im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport. Alle Jahresberichte stehen Interessierten zur Verfügung.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter