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Beschlussvorlage (Schulsanierungsprogramm 2014-2023)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Kabisch

Datum: 14.10.2013 Az.: 60/603GMKa

Drucksache Nr.: 215/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss gemeinsam mit
Ausschuss für Soziales, Schulen u. Sport

23.10.2013

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

18.11.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20

50

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schulsanierungsprogramm 2014-2023

Beschlussvorschlag:

Der Maßnahmenkatalog zur Sanierung der städtischen Schulgebäude für die Jahre 2014 bis 2023 wird (vorbehaltlich unabsehbarer
Schäden und Ereignisse und der grundsätzlichen Finanzierbarkeit)
beschlossen und im jeweiligen Haushaltsjahr verbindlich angewendet.

Anlage(n):
Gebäudezustandsbewertung
Objektsteckbriefe und Maßnahmenkatalog
Kostenaufstellung 2014-2023

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 215/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Die Bauunterhaltung und die Sanierung der städtischen Gebäude, insbesondere
der Schulgebäude, bilden seit Jahren einen erheblichen Ausgabenschwerpunkt im
städtischen Haushalt.
Das Mittelanmeldeverfahren ist bislang dahingehend praktiziert worden, dass die
Unterhaltungs- und Sanierungsbedarfe vom Sachgebiet Technisches Gebäudemanagement, vormals Abteilung Hochbau, in Abstimmung mit den Ortsverwaltungen
und Fachämtern ermittelt und angemeldet wurden.
Die Verwaltung hat dabei den Handlungsbedarf überwiegend Einzelfallbezogen
festgestellt. Eine Gesamtstrategie, bei welcher ein einheitlicher Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt wird aus dem eine entsprechende Priorisierung abgeleitet
werden kann, fehlte bisher.
Diese Vorgehensweise führte im Einzelfall dazu, dass in den Haushaltsberatungen
durch verschiedene Initiativen weniger dringliche Maßnahmen im Haushalt vorgezogen wurden. Diese Praxis ist aus Sicht der Verwaltung nicht sachgerecht und
zieht zunehmend Unzufriedenheit bei verschiedenen Gebäudenutzern nach sich.
Künftig ist vorgesehen, anfangs bei den Schulgebäuden, für einen Zeitraum von
zehn Jahren anhand einer einheitlichen Erhebung und Bewertung Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Bereits 2002 wurde der Sanierungsbedarf der Schulgebäude ermittelt und seitdem
einige Maßnahmen umgesetzt. Auch im Rahmen des Konjunkturprogramm II des
Bundes wurden in den Jahren 2009 bis 2011 in die Schulgebäude insgesamt
2.246.800,- Euro investiert. Dennoch besteht nach wie vor ein erheblicher Sanierungsstau.
In 2012 hat das Sachgebiet Technische Gebäudemanagement anhand eines 50
Punkte umfassenden Beurteilungskatalogs die Sanierungszustände der 18 Schulliegenschaften in 49 Einzelgebäuden ermittelt. Daraufhin wurde zu jeder Schulliegenschaft ein Objektsteckbrief erarbeitet.
Die 50 Einzelpunkte wurden systematisch folgenden 20 Kategorien zugewiesen:
▪ Gebäudehülle:

▪ Ausbau:

- Tragwerk
- Außenfassade
- Fenster- und Außentüren
- Sonnenschutz
- Dach
- Innenwände
- Türen
- Bodenbeläge
- Decken
- Fachraumeinrichtungen
- sonstige Einrichtungen
- Brandschutzmaßnahmen
- Sanitäranlagen

Drucksache 215/2013

Seite - 3 -

▪ Haustechnik:

- Beleuchtung
- Elektroinstallation
- Heizungsanlage
- Heizung-/Wärmeverteilung
- Lüftung
- Wasserver- und entsorgung
▪ Außenanlage (Zuwegung/Stützmauern, etc.)
Zusätzlich wurde die Barrierefreiheit (rollstuhlgerechtes WC, Aufzug, barrierfreier
Zugang) beurteilt.
Auf dieser Grundlage wurden die Prioritäten festgelegt und für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen die Kosten berechnet.
Daraus wurde ein Maßnahmenkatalog für die Jahre 2014 bis 2023 (sh. Anlage)
entwickelt welcher vorbehaltlich unabsehbarer Schäden und Ereignisse und der
grundsätzlichen Finanzierbarkeit im jeweiligen Haushaltsjahr verbindlich angewendet werden soll.
Das Bewertungsverfahren wurde am 26. Juni 2013 den Ortsvorsteherinnen und
Ortvorstehern erläutert. Am 8. Oktober 2013 wurde den Schulleitungen sowohl das
Verfahren erläutert als auch der Maßnahmenkatalog vorgestellt.
Die Verwaltung schafft mit diesem Maßnahmenprogramm Transparenz und verspricht sich eine größere Akzeptanz und somit Verlässlichkeit für die Nutzer bezogen auf die technische Notwendigkeit und Dringlichkeit von Instandsetzungsmaßnahmen.

Karl Langensteiner-Schönborn

Silke Kabisch