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Beschlussvorlage (Sanierung MW-Sammler zur Kläranlage in der Dr:-Georg-Schaeffler-Straße -Vergabe der Ingenieurleistung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Birk

Datum: 09.01.2013 Az.:

Drucksache Nr.: 7/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

13.03.2013

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Sanierung MW-Sammler zur Kläranlage in der Dr:-Georg-Schaeffler-Straße
-Vergabe der Ingenieurleistung

Beschlussvorschlag:

Das Ingenieurbüro Wald+Corbe Infrastrukturplanung GmbH Hügelsheim, erhält den
Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Sanierung des MW-Sammlers zur Kläranlage
in der Dr:-Georg-Schaeffler-Straße.

Anlage(n):
Plan Schaefflerstraße

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 7/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Im Zuge des 2007 genehmigten Generalentwässerungsplanes der Stadt Lahr (Kernstadt)
wurden die Bereiche der Entwässerung ermittelt, deren hydraulische Leistungsfähigkeit nicht
ausreicht. Auf dieser Grundlage wurden in Prioritätsstufen zugewiesene Sanierungsmaßnahmen entwickelt. Die Sanierung des MW-Sammlers von der Eisenbahnstraße bis zur Kläranlage wurde als hydraulisch vordringliche Maßnahme der obersten Priorität zugeordnet,
zumal der alte Hauptsammler als maßgeblicher Vorfluter für angeschlossene Entwässerungsgebiete fungiert. Außerdem ist die anstehende Aufdimensionierung Bestandteil der RWBehandlungskonzeption im Einzugsgebiet des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr.
Es ist vorgesehen für den MW-Sammler entlang der Dr:-Georg-Schaeffler-Straße die erforderliche Planung zu erstellen.
Die nachfolgenden Leistungsphasen (Genehmigung-, Ausführungsplanung und Ausschreibung) sollen auf dieser Grundlage erstellt werden.
Kostenschätzung:
Auf Grundlage des Generalentwässerungsplanes 2007 wurde eine Kostenschätzung erstellt:
Kostenschätzung vom 22.10.2012
Entwässerungskanalarbeiten
Straßenbauarbeiten
Gesamtkosten brutto

1.974.152,60 €
150.770,90 €
2.124.923,50 €

Vergabe der Ingenieurleistungen:
Aufgrund der Kostenschätzung vom Oktober 2012 ergeben sich für das Ingenieurhonorar anrechenbare Kosten in Höhe von 1.785.650,00 € netto. Die Honorarabrechnung stellt sich auf
dieser Basis und nach dem vorliegenden Angebot des Ingenieurbüros Wald+Corbe Infrastrukturplanung GmbH, Hügelsheim, vom 20.10.2012 wie folgt dar:
Anrechenbare Kosten: 1.785.650,00 € netto
Honorarzone
: III
Honorarsatz
: Mindestsatz
Leistungsphase
LP 1
Grundlagenermittlung
LP 2
Vorplanung
LP 3
Entwurfsplanung
LP 4
Genehmigungsplanung
LP 5
Ausführungsplanung
LP 6
Vorbereitung der Vergabe
LP 7
Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8
Bauoberleitung
LP 9
Objektbetreuung/ Dokumentation
Zwischensumme (LP 1-9)
Örtliche Bauüberwachung
Nebenkosten
Gesamthonorar netto
19% Mwst.
Gesamthonorar brutto

0,0%
0,00 €
15,0% 16.137,10 €
30,0% 32.274,20 €
5,0%
5.379,03 €
15,0% 16.137,10 €
10,0% 10.758,07 €
5,0%
5.379,03 €
10,0% 10.758,07 €
3,0%
3.227,42 €
93,0% 100.050,02 €
2,7% 48.212,55 €
3,0%
4.447,88 €
152.710,45 €
29.014,99 €
181.725,44 €

Drucksache 7/2013

Seite - 3 -

Die Verwaltung schlägt vor, laut HOAI 2009 (Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure) §42 ff. Honorare für Ingenieurleistungen zur Sanierung des MW-Sammlers in der
Dr.-Georg-Schaeffler-Straße an das Ingenieurbüro Wald+Corbe Infrastrukturplanung GmbH,
Hügelsheim, zu vergeben.

Karl Langensteiner-Schönborn

Michael Kleinthomä

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.