Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Schlussbericht BGL 2011)

                                    
                                        Schlussbericht 2011
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2011
des Eigenbetriebs
Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL-

INHALTSVERZEICHNIS
I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs .................1

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs .......................................................1
1

Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 1

2

Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss ............................................................. 2

2.1 Überörtliche Prüfung .................................................................................2
2.2 Vorjahresabschluss ..................................................................................2
3

III.

Wirtschaftsführung, Rechnungswesen ................................................................... 3

Vollzug des Wirtschaftsplans ........................................................................3

1

Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 4

2

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 5

3

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 7

4

Kasse, Bewirtschaftung ........................................................................................... 7

5

Verwaltungskostenbeitrag ....................................................................................... 8

IV.

Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ..........................................................8

1

Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................ 8

2

Prüfung der Buchführung ........................................................................................ 9

2.1 A K T I V A ..............................................................................................10
2.2 P A S S I V A ..........................................................................................14
3

Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang ....................... 19

4

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 19

5

Bilanzanalyse .......................................................................................................... 21

5.1 Cash-Flow ..............................................................................................22
5.2 Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens .................................22
Zusammenfassung ..................................................................................................24
V.

Bestätigungsvermerk ...................................................................................25

VI.

Beschlussvorschlag .....................................................................................25

Anlage:

Anlage 9 zu § 12 EigBVO - Angaben in den Beschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Erfolgsübersicht
Bilanz zum 31.12.2011
Anlagennachweis

ABKÜRZUNGEN
AfA

Absetzung für Abnutzung / Abschreibung

AHK

Anschaffungs- und Herstellungskosten

AV

Anlageverzeichnis

BgA

Betrieb gewerblicher Art

BGL

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr

BilMoG

Bilanzmodernisierungsgesetz

DA

Dienstanweisung

EGHGB

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

GemHVO

Gemeindehaushaltsverordnung

GemKVO

Gemeindekassenverordnung

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GR

Gemeinderat

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

Mio.

Million

p.a.

per anno

RPA

Rechnungsprüfungsamt

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VwV

Verwaltungsvorschrift

* Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur
Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 1 von 25

I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der
Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) übertragen (§ 112 GemO).
Prüferin des Jahresabschlusses 2011 war Helga Fritzsche-Müll.

II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs
Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Betriebe Bauhof,
Stadtgärtnerei, Friedhof sowie das Sachgebiet Betriebsabrechnung zu einer organisatorischen Einheit in der Rechtsform des Eigenbetriebs zusammenzufassen.
Der Eigenbetrieb wurde mit Erlass der Betriebssatzung zum 01.01.2000 mit dem
Namen „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ -BGL- gegründet. (GR-Beschluss 24.01.2000)
Am 22.07.2002 beschloss der Gemeinderat, das Sachgebiet Wald dem BGL zuzuordnen. Für die entsprechende Satzungsänderung zum 01.01.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.12.2002.
Zweck des Eigenbetriebs ist die
a)
Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen
Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für städtische Einrichtungen und
Eigenbetriebe
b)
die Durchführung des Bestattungswesens
c)
die Bewirtschaftung des Stadtwaldes (ab 01.01.2003)
Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht.
Aufgrund der Aufgabenstellung liegt beim BGL kein „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA)
und damit keine Steuerpflicht gemäß § 4 KStG vor.
Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von DM 1.600.000,00 (818.067,01 €) ausgestattet.
Da jedoch keine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals erfolgte, und dadurch
die Entgelte nicht unerheblich subventioniert wurden, wurde auf Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen i.H.v. 818.067,01 € umgewandelt, das jährlich
verzinst wird. (Satzungsänderung zum 01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen
am 02.02.2004)

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 2 von 25

Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt.
Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €.
Zur Leitung des Eigenbetriebs wurde gem. § 4 EigBG i.V.m. § 8 Betriebssatzung ein
Betriebsleiter bestellt. Die Funktion des Betriebsausschusses gem. §§ 7 u. 8 EigBG
nahm ursprünglich der Technische Ausschuss wahr.
Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13.06.2005 den § 5 der Betriebssatzung
zum 01.07.2005 geändert. Demnach nimmt nun der Haupt- und Personalausschuss
die Funktion des Betriebsausschusses wahr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO).
Daneben werden Leistungen von städtischen Dienststellen erbracht, für die ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben wird.

2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss
2.1

Überörtliche Prüfung

In der Zeit von April bis Juni 2008 führte die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO unter anderem die überörtliche Prüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2001 bis 2006 durch.
Die Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des BGL sind im Prüfungsbericht der GPA vom 06.03.2009 unter Punkt 9 zusammengefasst. Die Stellungnahmen
der Kämmerei vom 29.09.2009 wurden am 13.11.2009 vom Regierungspräsidium
bestätigt.

2.2

Vorjahresabschluss

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebs BGL wurde dem Gemeinderat am 15.10.2012 vorgelegt. Das Gremium
nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2010 mit einer
Bilanzsumme von 3.819.697,29 € und einem Jahresverlust von -57.531,53 € gem.
§ 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest.
Der Jahresverlust in Höhe von -57.531,53 € wurde aus dem Gewinnvortrag getilgt.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG in den beiden Lahrer Tageszeitungen ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht
lagen vom 03.12.2012 bis 11.12.2012 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen an sieben Tagen öffentlich aus.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 3 von 25

3 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen
Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2004 erfolgt
die Finanzbuchführung über DATEV, Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und das
Auftragswesen über das Bauhofinformationssystem BIS mit Schnittstelle zu DATEV.
Die Freigabe der Programme durch die Betriebsleitung erfolgte am 20.01.2005 (§ 3
EigBG i.V. mit § 11 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 GemKVO).
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs wurden bis 31.12.2003 gemäß § 98 GemO
als Sonderkasse im Rahmen der Einheitskasse durch die Stadtkasse abgewickelt.
Seit 01.01.2004 erfolgt die Erledigung des Zahlungsverkehrs über ein extra eingerichtetes eigenes Girokonto, über das allerdings nur vier Beschäftigte der Stadtkasse
verfügungsberechtigt sind.
Die Abwicklung der Kassengeschäfte wird von der Stadtkasse erledigt. Die Sicherstellung der nötigen Liquidität liegt jedoch in der Verantwortung der Betriebsleitung.
Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr über das regionale
Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet.
Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den
Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden.

III. Vollzug des Wirtschaftsplans
Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.
Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2011 am 24.01.2011.
Abgesehen von der Nichteinhaltung der Vorlagefrist entsprach der Wirtschaftsplan
2011 den gesetzlichen Erfordernissen, wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12
Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO).

Planvergleich des Wirtschaftsplans 2011:

2011
Ans atz

Ergebnis

in Euro

in Euro

Abw e ichung

davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"

5.959.350,00
5.460.850,00
498.500,00

6.125.412,43
5.579.195,32
546.217,11

in Euro
166.062,43
118.345,32
47.717,11

davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"

6.059.150,00
5.460.850,00
598.300,00

6.125.588,47
5.518.744,80
606.843,67

66.438,47
57.894,80
8.543,67

1. Erfolgsplan
a) Erträge

b) Aufwendungen

Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-)
davon "Bau- und Garten"
davon "Wald"

in %
2,79
2,17
9,57
1,10
1,06
1,43

99.623,96

-99,82

0,00
-99.800,00

60.450,52
- 60.626,56

60.450,52
39.173,44

100,00
-39,25

301.000,00

940.523,15

639.523,15

212,47

301.000,00
0,00
0,00
500.000,00

827.187,94
445.000,00

526.187,94
445.000,00

174,81
100,00

- 99.800,00

- 176,04

2. Vermögensplan
a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren)
b) Ausgaben
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
5. Höchstbetrag der Kassenkredite

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 4 von 25

¤ Im Wirtschaftsplan 2011 war keine Kreditaufnahme vorgesehen. Tatsächlich wurde ein Darlehen der Deutschen Genossenschaftsbank in Höhe von
445.000,00 € von der Sparkasse Offenburg/Ortenau umgeschuldet.

Bei Eigenbetrieben tritt nach § 14 EigBG der Wirtschaftsplan an die Stelle des Haushaltsplans. Der Vermögensplan als Teil des Wirtschaftsplans enthält die Einnahmen
und Ausgaben aus der Kreditwirtschaft und ersetzt insoweit den Vermögenshaushalt.
Kreditaufnahmen bedürfen in entsprechender Anwendung des § 87 GemO der Genehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs (§ 12 EigBG).
Werden von der Gemeinde Kredite an ihren Eigenbetrieb vergeben bzw. Kredite
beim Eigenbetrieb aufgenommen, handelt es sich um Kredite i. S. des § 87 GemO.
Sie werden sowohl im Vermögenshaushalt der Gemeinde als auch im Vermögensplan des Eigenbetriebs als Ausgaben bzw. Einnahmen aus Darlehensaufnahmen
veranschlagt.
Für Umschuldungen sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften erleichtert. Sie sind
nicht in die Haushaltssatzung aufzunehmen (§ 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 b GemO), für
sie ist keine Nachtragssatzung nötig (§ 82 Abs. 3 Satz 2 GemO), eine Gesamtgenehmigung nach § 87 Abs. 2 GemO ist somit nicht erforderlich, und Kredite für Umschuldungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 83 Abs. 1 Satz 3
GemO können ohne Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde aufgenommen werden.

¤ Beim Beschluss des Wirtschaftsplans 2011 wurde die nach § 14 Abs. 1
EigBG geltende Frist nicht eingehalten.

¤ Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplanes
erforderlich machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2011 nicht vor.

1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO)
Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Jahresverlust 2011 war nicht so hoch wie geplant, insbesondere der Verlust des Bereichs Wald ist nicht so hoch wie vorgesehen, hinzu kommt der
Überschuss des Bereichs Bau und Garten.
Der Erfolgsplan wies bei Einnahmen von 5.959.350,00 € und Ausgaben von
6.059.150,00 € einen Fehlbetrag von -99.800,00 € aus.
Insgesamt lagen die Erträge um 2,79 % über der Planung, die Aufwendungen waren
nur um 1,10 % höher als geplant, so dass am Jahresende für den gesamten Eigenbetrieb mit -176,04 € Verlust ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis ausgewiesen werden konnte.
§ Die Erträge aus dem Betriebszweig „Wald“ lagen um 47.717,11 € (9,57 %)
deutlich über der Planung - die Aufwendungen um 8.543,67 € (1,43 %) leicht
über Plan. Der Jahresverlust liegt in diesem Bereich bei -60.626,56 € (Plan
-99.800,00 €).
§ Die Erträge aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ lagen um 118.345,32 €
(2,17%) über der Planung; die Aufwendungen lagen um 57.894,80 € (1,06 %)

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 5 von 25

über der Planung. Der Jahresüberschuss liegt in diesem Bereich bei
60.450,52 € (Plan 0,00 €).
Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert.

¤ Die in den Abschlussunterlagen 2011 dargestellte Erfolgsübersicht stimmt
mit der GuV 2011 überein.

2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO)
Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten
Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar.
Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen. Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse
und –fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren, die im Vermögensplan als „erübrigte Mittel aus Vorjahren“ oder „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ zu veranschlagen sind (vgl. Anlage 6 zur EigBVO).
Im Zuge der Vermögensplanabrechnung ist zu entscheiden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen
weiterhin benötigt werden bzw. wie Finanzierungsfehlbeträge ausgeglichen werden
können. Dies ist im Jahresbericht zu dokumentieren und entsprechend bei der
nächsten Vermögensplanaufstellung zu berücksichtigen.
Nach § 2 Abs. 3 EigBVO i.V.m. Anlage 6 ist der Finanzierungsbedarf nach Betriebszweigen und Vorhaben getrennt zu veranschlagen und so auch im Vermögensplan
und Anlagennachweis darzustellen.
Aktivierte Eigenleistungen sind ebenfalls als Sachanlagen im Vermögensplan zu veranschlagen. Um das Jahresergebnis dadurch nicht zu beeinflussen, sind darüber
hinaus die Aufwendungen für die Erstellung, insbesondere die dabei anfallenden
Personalkosten, durch die Ertragsposition „aktivierte Eigenleistungen“ im Erfolgsplan
auszugleichen.

¤ Die im Einzelnen geplanten Beschaffungen wurden im Wirtschaftsplan
aufgelistet, um später Planvergleich und Vollzugskontrolle zu ermöglichen.

Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital
und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG).
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben
des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 6 von 25

Im Zuge der Vermögensplanabrechnung sollte dokumentiert werden, ob noch nicht
verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene
Maßnahmen weiterhin benötigt werden. Übertragene Mittel („Haushaltsreste“), neue
Haushaltsansätze und tatsächlich verbrauchte Mittel sind zu dokumentieren. Noch
nicht verbrauchte Restmittel bleiben bei Bedarf weiterhin verfügbar. Mittelübertragungen ins Folgejahr sind darzustellen und eventuell zu erläutern. Es versteht sich
von selbst, dass nur dann eine „Restebildung“ möglich ist, wenn die im Wirtschaftsplan für die jeweilige Maßnahme veranschlagten Mittel noch nicht verbraucht sind.
Im Sinne einer stetigen Finanzplanung sind die benötigten Mittel über den gesamten
Finanzplanungszeitraum zu planen. Veranschlagte, aber noch nicht ausgeschöpfte
Ausgabeansätze lässt man daher auch nicht verfallen, um sie für dieselbe Maßnahme im nächsten Wirtschaftsplan neu zu planen.

¤ In der Vermögensplanabrechnung 2011 wird erstmalig dargestellt, welche
Mittel des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragen wurden.

Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein
Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2011 beigefügt, in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind.
Die wesentlichen Einnahmen 2011 sind
Art
Erwirtschaftete Abschreibungen
Kredite
Erübrigte Mittel aus Vorjahren

Betrag (Euro)
295.330,76
445.000,00
139.741,87

Die wesentlichen Ausgaben 2011 stellen sich wie folgt dar:
Art
Investitionen
Tilgung von Krediten
Jahresverlust "Bau und Garten"

Betrag (Euro)
226.435,59
540.125,79
60.626,56

Die Einnahmen lagen durch den Gewinn des Betriebszweigs „Bau und Garten“ sowie
die Umschuldung über dem Planansatz.
Die Ausgaben für Investitionen lagen deutlich über dem Planansatz.

¤ Im Planvergleich Investitionsmaßnahmen 2010 wurden 17.000,00 € ins

Folgejahr übertragen. In der Beschlussvorlage Nr. 130/2011 wurde diese
Übertragung nicht aufgeführt, somit fehlt der förmliche Beschluss.

¤ Die Übertragung von Mitteln in Höhe von 55.000,00 € für die Fortführung

der geplanten Investitionen ins Folgejahr (2012) wurde vom Gemeinderat
beschlossen und in der Vermögensplanabrechnung sowie im Planvergleich Investitionsmaßnahmen berücksichtigt.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 7 von 25

3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)
Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.

¤ Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2010 – 2014 wurden
ordnungsgemäß erstellt.

4 Kasse, Bewirtschaftung
Der Eigenbetrieb BGL ist seit 01.01.2004 nicht mehr in die Einheitskasse integriert.
Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 09.01.2004 wurde eine Sonderkasse
gem. § 98 GemO eingerichtet.
Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 15.12.2011 (vgl.
Prüfungsteilbericht 24/2011) statt.
Im Jahr 2011 wurden der Höchstbetrag der Kassenkredite von 1.000.000 € auf
500.000 € gesenkt. Die Kassenliquidität war jederzeit gewährleistet. Die im Wirtschaftsplan genehmigten Kassenkredite wurden wie schon in den Vorjahren nicht in
Anspruch genommen.

¤ Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen.
Die Bewirtschaftungsbefugnis der Betriebsleitung ergibt sich aus der Betriebssatzung vom 01.01.2000.
Für die Stadtverwaltung sind in der Dienstanweisung (DA) zum Vollzug des Haushaltsplanes (Zuständigkeitsordnung – ZO) die Zuständigkeiten für die Verwendung
von Haushaltsmitteln und die sonstigen, mit der Finanzwirtschaft der Stadt zusammenhängenden Angelegenheiten, geregelt. Dazu gehören insbesondere Regelungen
zur Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis.
Diese Dienstanweisung ist jedoch für den Eigenbetrieb BGL nicht gültig.
Lt. GPA ist der Geschäftsgang der Sonderkasse schriftlich zu regeln; hierbei sollte
auf eine Abstimmung der zu erlassenden DA für das Kassenwesen des Eigenbetriebs mit den Regelungen der DA für die Stadtkasse geachtet werden (§ 98 GemO,
§§ 37 und 40 GemKVO).

¤ Wie von der GPA im Bericht vom 06.03.2009 für den BGL empfohlen, soll

eine neue gesonderte DA die Kassenangelegenheiten regeln. Diese DA
wurde trotz Zusagen gegenüber der GPA und unserer Hinweise in den
Vorjahren bisher noch nicht erlassen. Die Dienstanweisung wird zurzeit
erarbeitet.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 8 von 25

5 Verwaltungskostenbeitrag
Für die Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag.
Der Verwaltungskostenbeitrag wurde beim Eigenbetrieb als sonstiger betrieblicher
Aufwand verbucht und betrug für das Rechnungsjahr 2011 106.800,00 €. Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Betriebszweige:
Anteil Wald:
30.100,00 €
Anteil Bau und Garten:
76.700,00 €
In diesem Betrag sind auch die Kosten des RPA für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses enthalten. Demgegenüber stehen sonstige betriebliche Erträge „Verwaltungsumlage – Wald“ in Höhe von 22.000,00 €.

¤ Wir empfehlen, den Verwaltungskostenbeitrag für die Eigenbetriebe weiterhin jedes Jahr anzupassen, da die Beanspruchung von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein kann. Die städtischen Dienststellen sollten täglich die
Zeitanteile für die Eigenbetriebe festhalten (z.B. in Excel-Tabellen).

IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2011
1 Grundsätzliche Feststellungen
Am 29.05.2009 trat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft. Mit
dem BilMoG wird die größte Reform des Handelsgesetzbuches seit den 80er Jahren
verwirklicht. Die neuen Bilanzierungsregeln sind verpflichtend ab dem 01.01.2010
anzuwenden.
Mit dem BilMoG fließen erstmals Elemente der internationalen Rechnungslegungsstandards in das HGB ein. Dadurch soll erreicht werden, dass das in Deutschland
bewährte HGB-Bilanzrecht für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird und auf Dauer beibehalten werden kann. Außerdem
soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch verschiedene
Maßnahmen verbessert werden. Des Weiteren bringen die Neuregelungen Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung, die deregulierenden Charakter haben
und somit zu einer Senkung der Bilanzierungskosten führen sollen. Reformiert wurden Regelungen des HGB, die für alle Kaufleute gelten – Erster Abschnitt des Dritten
Buchs des HGB, §§ 238 bis 263 – und Regelungen, die für Kapitalgesellschaften und
bestimmte Personenhandelsgesellschaften gelten – Zweiter Abschnitt des Dritten
Buchs, §§ 264 bis 335 -.
Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs
Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und
dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresab-

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 9 von 25

schluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres
nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Gemäß der Empfehlung des RPA sollte der komplette Jahresabschluss mit Lagebericht, Vermögensplanabrechnung etc. von der Betriebsleitung erstellt werden. Grundlage für den Jahresabschluss bildete der von der Steuerberatungs-GmbH eldatax
aufgestellte handelsrechtliche Abschluss (Bilanz, GuV, Anlagenspiegel).
Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der
Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der
Bilanzen sichergestellt werden.

¤ Der Jahresabschluss 2011 wurde vom Gemeinderat am 17.12.2012 mit Beschlussvorlage Nr. 114/2012 vom 19.11.2012 - vorbehaltlich der örtlichen
Prüfung - vorläufig festgestellt und anschließend dem RPA zur Prüfung
vorgelegt.

¤ Der Jahresabschluss des BGL soll künftig zusammen mit dem Bericht

über die örtliche Prüfung gem. § 16 Abs. 3 EigBG dem Betriebsausschuss
zur Vorberatung zugeleitet werden und dann anschließend mit dem Ergebnis dieser Vorberatung an den Gemeinderat zur Feststellung weitergeleitet werden.

2 Prüfung der Buchführung
Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen
wurden dem RPA übergeben.
Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und
GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten
Buchs des HGB zu führen.
Der Jahresabschluss 2011 wurde wie in den Vorjahren von der eldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH Lahr mit DATEV erstellt. Sämtliche FIBU-Daten sind auf dem
DATEV-Zentralrechner in Nürnberg gespeichert und gesichert. Kontenschreibung,
Journale, Summen- und Saldenlisten, Abschlussbuchungen, Bilanz und GuV wurden
dem RPA auf Archivierungs-CD’s DATEV Rechnungswesen-Archiv pro (Nr. 1 und Nr.
2 vom 11.01.2013) digital oder in Papierform zur Verfügung gestellt.

¤ Die GPA stellte fest, dass für das eingesetzte ADV-Verfahren „DATEV“ die

Einhaltung der Programmprüfungspflicht gemäß § 114 Abs. 5 GemO nicht
nachgewiesen ist.

Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfung Ernst & Young AG über eine Produktprüfung
2006 des Produktes Kanzlei-Rechnungswesen und Derivate liegt dem RPA vor. Das
RPA hält dies für ausreichend.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 10 von 25

¤ Lt. Auskunft der GPA vom 11.09.2012 hat die Stadt Lahr mit dem Schrei-

ben vom 29.05.2009 ihrer Anzeigepflicht für die Programme der Firma
DATEV Rechnung getragen. Damit sind die Feststellungen in Randnummer 67 des Berichts der GPA vom 06.03.2009 erledigt. Mit der Programmprüfung selbst wurde von der GPA noch nicht begonnen.

2.1
A

AK T I VA

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter
der Position A zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis nach Anlage
2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich.
Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern stehen mit den
steuerlichen Abschreibungstabellen im Einklang. Die Restbuchwerte in der Bilanz
stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein.
Anlagennachweis
§ 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagennachweises vor. Dieser soll
als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen.

¤ Das Anlagevermögen wurde im Anlagennachweis nach den beiden Betriebszweigen getrennt dargestellt.

¤ In der Spalte „Angesammelte Abschreibungen auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge“ wurden irrtümlich 419,00 € für die Betriebsvorrichtung angesetzt. Auch in der Spalte „Durchschnittlicher Abschreibungssatz“ wurden einzelne Werte falsch berechnet. Eine korrigierte Version
des Anlagennachweises wird als Anlage beigefügt.

Im Anlagevermögen wurden im Jahr 2011 Neu- und Ersatzbeschaffungen bei Betriebs- und Geschäftsausstattung und bei Fahrzeugen in Höhe von insgesamt
188.435,59 € (Vj. 346.964,29 €) getätigt. Die Investitionen lassen sich vollständig
dem Betriebszweig „Bau und Garten“ zuordnen. Im Gegenzug wurden Maschinen
und Fahrzeuge mit ehemaligen Anschaffungskosten von 196.304,20 € (RBW:
1.975,68 €) ausgemustert. In der GuV wurden Erlöse aus Sachanlagenverkäufen in
Höhe von 6.159,48 € berücksichtigt.

¤ Das Anlagevermögen wurde entsprechend der Anlagen 1 - 3 zur EigBVO

dargestellt, zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bewertet und planmäßig
abgeschrieben. Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 11 von 25

Inventur
Im Rahmen der Prüfung der Verwaltung der Betriebsausstattung (Kleingeräte) des
Eigenbetriebs BGL im Jahr 2011 wurde festgestellt, dass aufgrund der erfolgten Bestandskontrolle aus unserer Sicht zwingend eine Inventur durchzuführen ist. Die Korrektur des Anlagevermögens sollte spätestens in der Jahresrechnung 2011 erfolgen.
Die ausführlichen Ergebnisse der Prüfung wurden im Prüfungsteilbericht 06/2011
dargestellt.
Im Mai 2011 wurde die vorhandene Betriebsausstattung bereinigt:

¤ In den vom RPA geprüften Produktbereichen Laubbläser, Motorsäge, Motorsense fehlten insgesamt 11 Inventargegenstände wegen Diebstahls
bzw. waren in Verlust geraten. 6 Inventargegenstände wurden als verschlissen erkannt.

¤ Insgesamt wurde im Jahr 2011 Betriebsausstattung im ursprünglichen
Anschaffungswert von 125.413,37 € ausgeschieden.

¤ Aus Sicht des RPA ist einmal jährlich zwingend eine körperliche Be-

standsaufnahme des Anlagevermögens durchzuführen. Das Ergebnis der
Bestandskontrolle ist schriftlich zu dokumentieren.

¤ Das Rechnungsprüfungsamt wird das Ergebnis der Bestandskontrolle
stichprobenweise prüfen.

Vergabeverfahren
Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens
für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000,
§ 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL.
Die DA VOL gilt auch für den BGL. § 7 der DA VOL regelt die Ausschreibungspflicht.
Grundsätzlich sind alle Leistungen öffentlich auszuschreiben. Dies gilt auch für Rahmen- und Zeitverträge.
Freihändige Vergaben sind bis zu einem Betrag von 10.000,00 € (netto) zulässig,
Auch bei freihändigen Vergaben ist der Wettbewerb zu beachten. Es sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Ab einer Vergabesumme von 40.000 € (netto)
wird eine öffentliche Ausschreibung notwendig.
Aufgrund des Umfangs, den die Beschaffungsvorgänge des BGL bei einzelnen Lieferanten in den Vorjahren angenommen haben, ist nach der DA VOL zumindest eine
beschränkte Ausschreibung durchzuführen.

¤ Die Lieferung von Arbeits- und Schutzkleidung für April 2012 bis März

2014 (Rahmenvertrag) wurde Anfang 2012 erstmalig beschränkt ausgeschrieben.

¤ Künftig sollen auch für weitere Jahresaufträge (z.B. für Baustoffe) Ausschreibungen entsprechend der DA VOL vorbereitet werden.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

B

Seite 12 von 25

Umlaufvermögen

B1 Vorräte
Der unter der Position „Vorräte“ bilanzierte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der verschiedenen Betriebsbereiche des Eigenbetriebs betrug zum
01.01.2011 insgesamt 46.400,36 €.
Zum 31.12.2011 wurden per Stichtagsinventur (§ 240 HGB) die Bestandsveränderungen der einzelnen Lager ermittelt. Das Vorratsvermögen verringerte sich um
6.476,36 €.
Eine umfangreiche Lagerhaltung ist generell nicht geplant.
Der Inventurbestand zum 31.12.2011 in Höhe von 39.924,00 € wurde in die Bilanz
aufgenommen. Den wertmäßig größten Anteil daran haben die Kfz-Ersatzteile.

¤ Die Bestände sind in detaillierten Inventurlisten erfasst. Die Zusammen-

setzung des Umlaufvermögens im Bericht der Steuerberatungsgesellschaft weicht von den Inventurlisten ab. Die Gründe hierfür sind durch die
Betriebsleitung zu klären.

¤ Das RPA plant künftig, die Vorbereitung der Stichtagsinventur und die
Durchführung der körperlichen Inventur zu begleiten.

Unfertige Leistungen in Höhe von 23.467,38 € (Vj. 24.858,11 €) für 11 in Ausführung befindliche Projekte wurden ebenfalls als Vorräte aktiviert.
B2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände waren zum 31.12.2011 insgesamt mit 227.435,08 € (Vj. 96.034,97 €) zu bilanzieren.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Forderungen des Bereichs Bau und Garten
2.563,00 €
Forderungen des Bereichs Wald
40.503,02 €
43.066,02 €
Der Eigenbetrieb ist hauptsächlich für städtische Dienststellen tätig. Im Jahr 2011 erhielt der BGL Betriebszweig „Bau und Garten“ lt. BIS Gesamtaufträge im Wert von
5.434.546,53 €. Ca. 83 % der Aufträge waren im Rahmen von Daueraufträgen erteilt.
Die Auftragsentwicklung ist im Lagebericht detailliert dargestellt.
Die Bilanzposition „Forderungen gegenüber der Stadt bzw. deren Eigenbetrieben“ beinhaltet Forderungen aus Einzel- und Daueraufträgen. Zum 31.12.2011 standen Forderungen gegenüber städtischen Auftraggebern in Höhe von 176.989,80 €
aus (Vorjahr: 85.085,47 €). Im Vergleich zum Vorjahr sind v.a. die Forderungen aus
Daueraufträgen gestiegen.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 13 von 25

B3 Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten
Seit dem 01.01.2004 werden die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs über ein eigenes Girokonto abgewickelt. Ein Festgeldkonto Nr. 3600818804 bei der Volksbank
Lahr eG wurde zudem eingerichtet.
Der Anlagebetrag des Festgeldkontos betrug am 03.01.2011 100.000,00 €. Zum
15.06.2011 wurde der Anlagebetrag nicht weiter prolongiert. Der Kontostand wurde
auf 0,00 € reduziert.
Am 10.10.2011 wurden 200.000,00 € angelegt, und zum 10.11.2011 wieder aufgelöst. Zum 23.12.2011 wurden wiederum 200.000,00 € angelegt.

¤ Einen Zinsvorteil vorausgesetzt, sollte bei ausreichend hohen Kassen-

ständen auch weiterhin von der Möglichkeit der Festgeldanlage Gebrauch
gemacht werden.

Das Diagramm zeigt die Liquiditätsentwicklung des Jahres 2011.
800.000,00
742.060,69
700.000,00

600.000,00

500.000,00

400.000,00

300.000,00

200.000,00

100.000,00
100.672,52

Konto 818887

Festgeld

01.12.2011

01.11.2011

01.10.2011

01.09.2011

01.08.2011

01.07.2011

01.06.2011

01.05.2011

01.04.2011

01.03.2011

01.02.2011

01.01.2011

0,00

Guthaben bei Kreditinstituten

Zum Jahresende 2011 bestand auf dem Girokonto ein Habensaldo von
207.531,43 € und in der Barkasse waren 250,00 € (BGL) und 50,00 € (Wald).
Zusammen mit dem Festgeld wurde in der Bilanz ein Kassenbestand von
407.831,43 € (Vj. 437.180,85 €) nachgewiesen.

¤ Die Beträge auf den Bankkonten und dem Kassenbuch stimmen mit den
Buchhaltungskonten überein.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

C

Seite 14 von 25

Rechnungsabgrenzung

Ausgewiesen wird der Aufwand für die BIS-Softwarewartung vom 01.01.2012 bis
30.06.2012 in Höhe von 1.395,00 €, sowie die Miete für eine Spaltmaschine Bereich
Wald in Höhe von 54,60 €.

2.2
A

PAS S I VA

Eigenkapital

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 EigBG mit einem angemessenen
Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen
das Eigenkapital des Eigenbetriebs.
Ursprünglich wurde der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von DM 1.600.000,00
(818.067,01 €) ausgestattet. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) wurde zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches
Darlehen in Höhe von 818.067,01 € umgewandelt. (Satzungsänderung zum
01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004)
Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Die vorgesehene Kreditaufnahme in dieser
Höhe wurde mit dem Wirtschaftsplan 2009 beschlossen.
Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €.
Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30–40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt
zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden
muss. Nach neuesten Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet.
Da es sich beim BGL um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102
Abs. 3 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung ganz verzichtet werden.
Für das Rechnungsjahr 2011 hat der Eigenbetrieb laut Gewinn- und Verlustrechnung
einen Verlust in Höhe von -176,04 € zu verzeichnen.
Der Betriebszweig „Bau und Garten“ hat dabei einen Gewinn von 60.450,52 € und
der Bereich „Stadtwald“ einen Verlust von - 60.626,56 € ausgewiesen.
Wie bereits der Jahresverlust 2010 wird gemäß Beschluss des Gemeinderates vom
17.12.2012 der gesamte Verlust 2011 aus dem Gewinnvortrag getilgt.
Das Eigenkapital veränderte sich somit zum 31.12.2011 von 98.846,99 € auf
98.670,95 € und unterteilte sich folgendermaßen:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

A. Eigenkapital
I. Stam mkapital
II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
2. zweckgebundene Rücklagen
III. Gewinn/Verlust
Gewinn/Verlust des Vorjahres
Gewinnabführung an städt. Haushalt
Verlustausgleich aus Haushalt
Jahresgewinn/-verlust (-)
Jahresgewinn/-verlust (-) "Bau und Garten"
Jahresgewinn/-verlust (-) "Stadtwald"

Seite 15 von 25

+ Zuwachs
Wirtschaftsjahr 2011
31.12.2011 31.12.2010 Veränderung - Minderung
Euro
Euro
%
Euro
98.670,95 98.846,99
-0,18
-176,04
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
98.670,95 98.846,99
-0,18
-176,04
98.846,99 156.378,52
-36,79 -57.531,53
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-176,04 -57.531,53
-99,69 57.355,49
60.450,52 33.794,53
78,88 26.655,99
-60.626,56 -91.326,06
-33,62 30.699,50

Die Eigenkapitalquote betrug in 2011 wie im Vorjahr 2,59 %.
B

Rückstellungen

Nach dem neuen § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden für
§ Ungewisse Verbindlichkeiten,
§ Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
§ im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die
im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
§ Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.
Für andere als die bezeichneten Zwecke dürfen keine Rückstellungen gebildet werden (§ 249 Abs. 2 HGB).
a

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

„Im Urteil vom 05.04.2006 – I R 46/04 – hat der BFH (…) die steuerwirksame Bildung
von Pensionsrückstellungen abgelehnt, wenn die Gemeinde Mitglied einer Versorgungskasse ist und spätere Versorgungsleistungen an Beamte nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von dieser Versorgungskasse
erbracht werden. Weiter geht der BFH von einem handelsrechtlichen Passivierungsverbot aus, wenn es an der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme fehle“, (GPAMitteilung 6/2006).
Bei der Prüfung eines anderen Eigenbetriebs der Stadt Lahr durch die GPA wurde
festgestellt, dass die Bildung einer Pensionsrückstellung für die abgeordneten Beamten entbehrlich sei, wenn der Dienstherr weiterhin die Stadt Lahr ist und deshalb
auch die Versorgungslasten zu tragen hat. Diese Regelung wurde auf unseren Hinweis auch für den BGL übernommen.
Die Pensionsrückstellungen des BGL wurden in 2009 vollständig aufgelöst.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

b

Seite 16 von 25

Sonstige Rückstellungen

Als „Sonstige Rückstellungen“ wurden Pflichtrückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet für die gesetzlichen Verpflichtungen
§ zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
§ für geleistete und noch nicht abgefeierte Überstunden der Beschäftigten
§ für übertragenen Resturlaub der Beschäftigten
§ für Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit)
§ für LOB Prämien
§ für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen.
Entwicklung Rückstellungen
in €

350.000
300.000
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
20 07

2008

2009

2010

2011

31.12.2007
550

31.12.2008
550

31.12.2009
550

31.12.2010
550

31.12.2011
550

23.000

23.000

24.000

36.000

44.174

Jahresabschlusskosten/ Prüfung

24.700

24.700

25.200

25.200

16.000

Rückstellungen für Pensionen

40.792

45.444

0

0

0

Altersteilzeit
Überstundenrückstellungen

53.532
63.673

18.617
83.080

30.960
90.570

75.480
78.625

57.006
81.219

Urlaubsrückstellungen

90.090

92.840

101.194

96.207

104.762

Aufbewahrung Geschäftsunterlagen
LOB Prämien

Altersteilzeit im Blockmodell
Beim Blockmodell sind für die Verpflichtungen aus vertraglichen Altersteilzeitvereinbarungen in der Freistellungsphase weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen, erstmals am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Altersteilzeit beginnt (Beschäftigungsphase), aufgrund der Vorleistungen des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung 100%,
Lohnzahlung 50% in der Arbeitsphase) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren.
Mit dem Mitarbeiter des BGL wird im Fall der Inanspruchnahme der Altersteilzeit ein
Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes
vom 23. Juli 1996 und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit vom 05. Mai
1998 (in der jeweils gültigen Fassung) vereinbart. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Zahlung eines Nachteilsausgleichs (Leistung des Arbeitgebers zum Ausgleich für die Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung)
und somit zur Bildung einer Rückstellung.
Während des Geschäftsjahrs 2011 befanden sich insgesamt 2 Mitarbeiter in Altersteilzeit. Bei einem Mitarbeiter beginnt in 2012 die Freistellungsphase, bei einem Mitarbeiter endete die Freistellungsphase zum 30.09.2011. Zum Bilanzstichtag
31.12.2011 befindet sich noch 1 Mitarbeiter in Altersteilzeit.
Das BilMoG hat besonders bei der Bewertung von Rückstellungen zu deutlichen Änderungen geführt. Neuerdings müssen Altersteilzeitverpflichtungen gemäß § 253
Abs. 1, Satz 2 i.d.F. des BilMoG in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet werden. Durch die Verwendung

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 17 von 25

des Begriffs „Erfüllungsbetrag“ wird klargestellt, dass handelsrechtlich künftige Preisund Kostensteigerungen in die Berechnung mit einzubeziehen sind. Darüber hinaus
müssen Rückstellungen gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst werden, sofern diese eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben.

¤ Für den Jahresabschluss 2011 wurde aufgrund der neuen Regelungen
des BilMoG und der daraus folgenden Komplexität ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung der Altersteilzeitrückstellungen in Auftrag gegeben.

¤ Der Stand der Rückstellungen für Altersteilzeit betrug zum 31.12.2011
57.006,00 €.

Urlaubsrückstellungen
GPA-Mitteilung 6/2006: Die Rückstellung wird entweder je Mitarbeiter auf der Basis
des Bruttoarbeitsentgelts einschl. anteiligem Weihnachtsgeld und zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, des Urlaubsgelds sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten (der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres ist durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit
der Zahl der offenen Urlaubstage zu vervielfältigen) oder im Wege in einer Durchschnittsberechnung für die Belegschaft ermittelt.
Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen soll von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen werden, ein Abschlag für den Anteil Urlaubs- und
Weihnachtsgeld ist nicht zu berücksichtigen.

¤ Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen wurden die Prüfungsergebnisse der Vorjahre berücksichtigt.

Überstundenrückstellungen
Die Rückstellung wird lt. GPA-Mitteilung 6/2006 je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoverdienstes zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ermittelt. Eine
Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig.
Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen sollen die Wochenarbeitszeit
nach TVöD von 39 Stunden und die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr
von 250 Tagen beachtet werden.
Da eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit dem Leistungsrückstand nicht zulässig ist, müssen die Plus- und Minusstunden getrennt erfasst werden. Für die
Überstunden werden Rückstellungen gebildet; der Leistungsrückstand wird als Forderung gegen Arbeitnehmer in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert.

¤ Die Berechnung der Überstundenrückstellung ist korrekt. Für Minusstun-

den wäre ggf. eine Forderung gegen Arbeitnehmer in Höhe von 2.414,77 €
zu aktivieren.

¤ Die

sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet und die Entwicklung im Lagebericht erläutert. Das RPA ist der Ansicht, dass die Berechnung der Sonstigen

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 18 von 25

Rückstellungen künftig für alle Eigenbetriebe der Stadt Lahr einheitlich erfolgen und den Vorgaben der GPA entsprechen sollte.
C

Verbindlichkeiten

a

Langfristige Verbindlichkeiten

Im Jahr 2011 wurde bei der Sparkasse Offenburg/Ortenau ein neuer Kredit in Höhe
von 445.000,00 € aufgenommen. Diese Kreditaufnahme war im Wirtschaftsplan nicht
vorgesehen. Der Kredit diente zur Umschuldung eines Darlehens bei der Deutschen
Genossenschaftsbank (Stand 31.12.2010 453.976,65 €).
Zum 31.12.2011 sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in der Bilanz mit
2.088.207,23 € passiviert:
Münchner Hypothekenbank eG
485.727,17 €
DKB Kreditbank AG
1.161.958,96 €
Sparkasse Offenburg/Ortenau
440.521,10 €

¤ Der Stand des Darlehens der Sparkasse Offenburg/Ortenau stimmt nicht

mit dem Kontoauszug überein. Der Kontostand des Darlehenskontos Nr.
6000390061 weist laut Jahreskontenauszug 2011 einen Stand von
445.000,00 € aus. Eine Tilgung in Höhe von 4.478,90 € wurde irrtümlich
abgegrenzt, obwohl die erste Tilgungsrate erst am 15.02.2012 in Höhe von
11.125,00 € fällig war.

¤ Da Tilgungen buchhalterisch in der Bilanz einen erfolgsneutralen Vorgang
darstellen, kann aus unserer Sicht auf eine Änderung der Bilanz verzichtet
werden.

Daneben besteht ein gemeindliches Darlehen mit langfristigem Charakter (umgewandeltes Stammkapital). Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden
die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 €
zum 01.01.2009 ebenfalls in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt.
Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €
und wurde im Jahr 2011 mit 5,0 % p.a. verzinst. Tilgung ist derzeit keine vorgesehen.
Da kein Darlehensvertrag zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb besteht, ist diese Position rein bilanziell betrachtet als kurzfristige Verbindlichkeit anzusehen.
b

Kurzfristige Verbindlichkeiten

Für die Daueraufträge des Monats Januar 2012 wurden von der Stadt Lahr und anderen Eigenbetrieben Anzahlungen i.H.v. 12.236,79 € und Anzahlungen für Lieferungen Wald i.H.v. 128.074,55 € (Vj. insgesamt 15.000,00 €) geleistet.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden am Jahresende mit
74.934,09 € (Vj. 62.955,83 €).
Sonstige Verbindlichkeiten waren zum 31.12.2011 i.H.v. 29.815,85 € passiviert, davon u.a. Verbindlichkeiten aus Steuern mit 16.774,96 € und Verbindlichkeiten im
Rahmen der sozialen Sicherheit mit 12.938,63 €.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 19 von 25

3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang
Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.

¤ Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Die in § 289 HGB
bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind enthalten. Hauptadressat für
den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

¤ Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in
§§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen.

4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Gewinn- und Verlustrechnung
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
1. Umsatzerlöse
2. Bestandsveränderung des Umlaufvermögens
3. Aktivierte Eigenleistungen
4. sonstige betriebliche Erträge
Gesamterträge ohne Zinserträge
5.
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
6.
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
7.
Abschreibungen auf Sachanlagen
8.
sonstige betriebl. Aufwendungen
Zinsaufwendungen - Zinserträge
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des Umlaufvermögens
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
11. Ergebnis der gew öhnlichen Geschäftstätigkeit
12. außerordentliche Erträge
13. außerordentliche Aufwendungen
14. außerordentliches Ergebnis
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag
16. sonstige Steuern
17. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag

11. Ergebnis der gew öhnlichen Geschäftstätigkeit
Jahresgew inn / -verlust (-) "Bau und Garten"
Jahresgew inn / -verlust (-) "Stadtw ald"

2004
Euro

2005
Euro

2006
Euro

2007
Euro

2008
Euro

2009
Euro

2010
Euro

2011
Euro

5.762.356
17.987

5.770.498
11.685

5.694.992
11.910

5.812.403
-30.858

5.719.781
31.793

5.896.130
-7.081

5.968.678
-10.578

5.991.136
-1.391

0
85.098
5.865.442
816.927
-407.341

0
90.417
5.872.600
936.911
-496.633

0
70.962
5.777.864
921.201
-481.203

0
95.595
5.877.140
1.000.791
-498.023

0
93.600
5.845.174
1.057.058
-485.792

0
186.749
6.075.798
1.059.966
-506.042

0
163.777
6.121.876
973.659
-493.828

16.728
113.724
6.120.197
1.077.380
-585.411

-409.586
3.786.582
-2.885.107
-901.475

-440.278
3.750.649
-2.917.082
-833.567

-439.998
3.724.045
-2.893.356
-830.689

-502.769
3.790.602
-2.938.738
-851.864

-571.267
3.818.406
-2.991.197
-827.209

-553.924
3.938.193
-3.084.583
-853.610

-479.832
3.960.036
-3.097.494
-862.542

-491.969
3.860.321
-3.022.243
-838.079

285.690
639.818
165.447
4.782
0

263.930
650.565
158.879
7.217
0

253.229
732.934
152.020
9.467
0

258.666
686.156
144.788
11.981
0

267.357
717.267
120.568
31.359
0

285.293
727.413
151.218
4.347
0

290.458
755.067
148.222
3.766
0

293.355
755.667
133.649
5.216
0

-170.228
170.978
0
0
0
0
0
170.978

-166.096
111.666
0
0
0
0
0
111.666

-161.486
-5.565
0
0
0
0
0
-5.565

-156.769
-3.863
0
0
0
0
0
-3.863

-151.927
-135.482
0
0
0
0
0
-135.482

-155.564
-86.284
0
0
0
0
0
-86.284

-151.988
-5.565
0
-51.967
-51.967
0
0
-57.532

-138.865
-176
0
0
0
0
0
-176

170.978,05

111.666,60

-5.564,59

-3.862,68

-135.482,26

-86.283,53

-57.531,53

-176,04

223.930,35
-52.952,30

96.879,55
14.787,05

28.862,10
-34.426,69

54.649,17
-58.511,85

-17.884,05
-117.598,21

-73.982,99
-12.300,54

33.794,53
-91.326,06

60.450,52
-60.626,56

Der Jahresverlust 2011 wird aus dem Gewinnvortrag getilgt.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 20 von 25

Entwicklung der Jahresaufwendungen 2004-2011 (in T€)

7.000
6.000
5.000

285

290

293

717

727

755

756

1.001

1.057

1.060

974

1.077

3.791

3.818

3.938

3.960

3.860

253

259

267

286

264

640

651

733

686

817

937

921

3.787

3.751

3.724

4.000
3.000
2.000
1.000
0
2004
Personalaufwand

2005

2006

Materialaufwand

2007

2008

2009

sonstige betriebl. Aufwendungen

2010

2011

Abschreibungen auf Sachanlagen

Der BGL führt fast ausschließlich Dauer- und Einzelaufträge städtischer Dienststellen
aus, die keinen starken Veränderungen unterworfen sind.
Die größten städtischen „Auftraggeber“ waren 2011 folgende Bereiche:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 21 von 25

¤ Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4)
aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist
somit gegeben. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im
Lagebericht erläutert.

5 Bilanzanalyse
Bilanzstruktur 2011
Ve rm öge n

Euro

%

Kapital

2.360,00

0,06%

Stammkapital

3.104.572,83

81,55%

immaterielles AV
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen

Gew inn

0,00

0,00%

Rücklagen

3.106.932,83

81,61%

Eigenkapital

Vorräte
kf. Forderungen

Euro

%
0,00

0,00%

98.670,95

2,59%

0,00

0,00%

98.670,95

2,59%

63.391,38

1,67%

Zuschüsse/Beiträge

0,00

0,00%

227.435,08

5,97%

lf. Rückstellungen

0,00

0,00%

Flüssige Mittel

407.831,43

10,71%

lf. Verbindlichkeiten

3.159.597,09

82,99%

Umlaufvermögen

698.657,89

18,35%

lf. Fremdkapital

3.159.597,09

82,99%

Akt.Rechn.Abgr.
Gesamtvermögen

1.449,60

0,04%

3.807.040,32

100,00%

kf. Rückstellungen

303.711,00

7,98%

kf. Verbindlichkeiten

245.061,28

6,44%

kf. Fremdkapital

548.772,28

14,41%

0,00

0,00%

Pass.Rechn.Abgr.
Gesamtkapital

3.807.040,32 100,00%

Die Finanzierungskennzahl Working Capital (Umlaufvermögen – kf. Fremdkapital)
soll mindestens positiv sein. Gemäß der Bilanzstruktur 2011 betrug das Working Capital beim BGL 149.885,61 € (im Vorjahr 138.346,87 €).
Damit wird die vorher im Bericht bereits festgestellte gute Kassenliquidität bestätigt.
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Be stand

Bewegungsbilanz

31.12.2011

31.12.2010

Mittelverwendung
kurzfristig
langfristig
Euro
Euro

Euro

Euro

3.106.933

3.213.828

Vorräte, kurzfr. Forderungen, Kassen- 698.658
bestand, Guthaben bei Kreditinst.
III. Rechnungsabgrenzung
1.450

604.474

94.184

1.395
3.819.697

55

3.807.040
98.847
-176

156.379
-57.532

57.532

3.159.597

3.254.723

95.126

548.772

466.127

0
3.807.040

0
3.819.697

Mittelherkunft
kurzfristig
langfristig
Euro
Euro

Aktiva
I. Anlagevermögen

106.895

II. Umlaufvermögen
langfristige Forderungen

Passiva
I. Eigenkapital1)
II. Bilanzergebnis
III. Fremdkapital
langfristige Verbindlichkeiten und
Rückstellungen
kurzfristige Verbindlichkeiten und
Rückstellungen
IV. Rechnungsabgrenzung

Gesa mtsumme
In Prozent

57.356

82.645
0
94.239
246.896
38%

1) wirtschaftliches Eigenkapital ohne Jahresergebnis (Bilanzergebnis unter II.)

152.657

62%

140.001
246.896
57%

106.895

43%

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 22 von 25

Die Bewegungsbilanz veranschaulicht die Mittelherkunft und Mittelverwendung.
Die Mittel stammen überwiegend aus dem kurzfristigen Bereich und dienen zur Finanzierung von Umlaufvermögen und zur Reduzierung der Verbindlichkeiten.

5.1

Cash-Flow

Der Cash-Flow lässt erkennen, ob der Eigenbetrieb die erforderlichen Finanzmittel
für nötige Investitionen, Kredittilgung oder Gewinnabführung aus eigener Kraft zur
Verfügung stellen kann.
Er gibt das aus der laufenden Betriebstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittelreservoir an und ist damit eine wichtige Kennzahl für die Finanzkraft.
Der Eigenbetrieb kann somit jährlich unter Zugrundelegung des bestehenden Verrechnungssatzes, im Vermögensplan veranschlagte Ausgaben in Höhe des CashFlows tätigen, ohne in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen.

Cash-Flow
Jahresüberschuß/-fehlbetrag
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

Euro

-176,04

-57.531,53

-86.283,53 -135.482,26

-3.862,68

-5.564,59 111.666,60 170.978,05

293.355,08 290.457,79 285.292,52 267.357,30 258.665,79 253.229,15 263.930,25 285.690,00

- Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

-45.444,23

4.652,00

34.111,45

146,00

219,00

-1.359,00

+/- Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+/- andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

+/- Veränderung der langfr. Rückstellungen

0,00

0,00

Erträge von wesentlicher Bedeutung
= Jahres-Cash Flow
+/- Bereinigung Jahresergebnis Stadtwald
= bereinigter Cash Flow

293.179,04 232.926,26 153.564,76 136.527,04 288.914,56 247.810,56 375.815,85 455.309,00
60.626,56

91.326,06

12.300,54 117.598,21

58.511,85

34.426,69

-14.787,05

52.952,00

353.805,60 324.252,32 165.865,30 254.125,25 347.426,41 282.237,25 361.028,80 508.261,00

Im Betriebszweig "Bau und Garten" tatsächlich investiert 188.435,59 344.561,10 279.090,52 442.491,00 71.414,44 316.429,00 194.707,00 207.168,00
Im Betriebszweig "Wald" tatsächlich investiert
0,00
2.403,19
0,00 13.325,00
2.275,35
Kredittilgung
86.149,14 66.297,50 91.727,53 89.554,22 87.497,61 85.551,00 83.708,00 81.967,00
274.584,73 413.261,79 370.818,05 545.370,22 161.187,40 401.980,00 278.415,00 289.135,00

Der Cash-Flow wurde um das Jahresergebnis aus der Bewirtschaftung des Stadtwalds bereinigt, da bei der Übertragung des Stadtwalds auf den BGL Ergebnisneutralität festgelegt wurde.
Der Eigenbetrieb hat somit im Wirtschaftsjahr 2011 einen Cash-Flow in Höhe von
353.805,60 € erzielt.
Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen lagen unter dem tatsächlichen
Cash-Flow 2011. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung
(ohne Umschuldung) lagen mit insgesamt 274.584,73 € deutlich unter dem bereinigten Cash-Flow.

5.2

Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens

Unter Investitionen wird die Verwendung finanzieller Mittel zur Beschaffung von Betriebsmitteln (Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Geräte oder maschinelle Anlagen)
verstanden. Sie bewirken eine Veränderung des Anlagevermögens.
Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar.
Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 23 von 25

veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.
Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des
Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient.
Da wie oben bereits geschildert, beim Eigenbetrieb auf Eigenkapital sogar ganz verzichtet werden kann, ist es daher sinnvoll die Goldene Finanzierungsregel (oder Deckungsgrad II) zu betrachten:
Goldene Finanzierungsregel =
(Deckungsgrad II)

Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital
Anlagevermögen

Es wurden folgende Deckungsgrade II für das gebundene Vermögen ermittelt:

Deckungsgrad II

2006
110 %

2007
116 %

2008
103 %

2009
96 %

2010
104 %

2011
105 %

Die Anlagendeckung liegt wieder wie im Vorjahr über den angestrebten 100%. Die
Überfinanzierung beträgt 151.335,21 €. Das Anlagevermögen ist demnach vollständig durch langfristiges Kapital finanziert.
Bei dieser rein bilanziellen Betrachtung wird die Übertragung von Mitteln ins
Folgejahr und übertragene Mittel aus Vorjahren nicht berücksichtigt, da diese
handelsrechtlich nicht zulässig sind.
Die Zinsaufwendungen für die Fremdkapitalfinanzierung betrugen im Jahr 2011 insgesamt 138.864,53 €.
Gegenüber Kreditinstituten fielen für die langfristigen Verbindlichkeiten 84.773,65 €
und für das Trägerdarlehen der Stadt jährliche Zinsen von 53.569,49 € (5,0 %) an.
Es wurden Zinserträge von 5.215,52 € (Vj. 3.766,44 €) erzielt. Hierbei handelt es sich
um Habenzinsen für das Kontokorrentkonto und das Festgeldkonto. Für das Kontokorrentkonto gewährt die Volksbank einen Guthabenzins der variabel ist und sich an
der Höhe des Guthabens orientiert. Eine Anpassung des Zinssatzes erfolgt je nach
Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 24 von 25

Zusammenfassung
Der Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)“ weist im Wirtschaftsjahr 2011
einen Verlust in Höhe von -176,04 € aus. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges
Bau und Garten liegt bei 60.450,52 €, der Verlust des Betriebszweiges Wald bei
-60.626,56 €. Insgesamt lagen die Erträge um 2,79 % über der Planung, die Aufwendungen waren nur um 1,10 % höher als geplant.
Die Erträge aus dem Betriebszweig „Wald“ lagen um 47.717,11 € (9,57 %) deutlich
über der Planung - die Aufwendungen um 8.543,67 € (1,43%) über Plan. Der Jahresverlust liegt in diesem Bereich bei -60.626,56 € (Plan -99.800,00 €).
Die Erträge aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ lagen um 118.345,32 €
(2,17 %) über der Planung; die Aufwendungen lagen um 57.894,80 € (1,06 %) über
der Planung. Der Jahresüberschuss liegt in diesem Bereich bei 60.450,52 € (Plan
0,00 €).
Das Working Capital beträgt 149.885,61 € (Vorjahr 138.346,87 €). Damit wird die
vorher im Bericht bereits festgestellte gute Kassenliquidität bestätigt.
Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen lagen unter dem tatsächlichen
Cash-Flow 2011. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung
(ohne Umschuldung) lagen mit insgesamt 274.584,73 € deutlich unter dem bereinigten Cash-Flow.
Die Anlagendeckung ist mit 105 % höher als im Vorjahr und liegt wieder über den
angestrebten 100 %. Das Anlagevermögen ist demnach vollständig durch langfristiges Kapital finanziert.
Im Rahmen der Prüfung der Verwaltung der Betriebsausstattung (Kleingeräte) des
Eigenbetriebs BGL im Jahr 2011 wurde festgestellt, dass aufgrund der erfolgten Bestandskontrolle aus unserer Sicht zwingend eine Inventur durchzuführen ist.
In den vom RPA geprüften Produktbereichen Laubbläser, Motorsäge, Motorsense
fehlten insgesamt 11 Inventargegenstände wegen Diebstahls bzw. waren in Verlust
geraten. 6 Inventargegenstände wurden als verschlissen erkannt.
Im Jahr 2011 wurde Betriebsausstattung im ursprünglichen Anschaffungswert von
125.413,37 € ausgeschieden.
Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens
für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000,
§ 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL.
Aufgrund des Umfangs, den die Beschaffungsvorgänge des BGL bei einzelnen Lieferanten in den Vorjahren angenommen haben, ist nach der DA VOL zumindest eine
beschränkte Ausschreibung durchzuführen.
Die Lieferung von Arbeits- und Schutzkleidung für April 2012 bis März 2014 (Rahmenvertrag) wurde Anfang 2012 erstmalig beschränkt ausgeschrieben.
Künftig sollen auch für weitere Jahresaufträge z.B. für Baustoffe Ausschreibungen
entsprechend der DA VOL vorbereitet werden.

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Seite 25 von 25

V. Bestätigungsvermerk
Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststelllungen sind künftig zu beachten.

VI. Beschlussvorschlag
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 3.807.040,32 € und
einem Jahresverlust von 176,04 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch
das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu
§ 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 176,04 € - bestehend aus dem
Jahresgewinn des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 60.450,52 € und
dem Jahresverlust des Betriebszweiges Wald in Höhe von 60.626,56 € - wird aus
dem Gewinnvortrag getilgt.
3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von
55.000,00 € ins Folgejahr (2012) übertragen
4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
5. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, 24.04.2013

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
-Städtisches Rechnungsprüfungsamt-

Ulrike Karl

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Anlage

Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVOAngaben in den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1 Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- die Rechnungsabgrenzung

Euro
3.807.040,32
3.106.932,83
698.657,89
1.449,60

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
1.2 Jahresgewinn/Jahresverlust
davon Gewinn "Bau und Garten"
davon Verlust "Stadtwald"
1.2.1 Summe der Erträge
1.2.2 Summe der Aufwendungen

98.670,95
0,00
303.711,00
3.404.658,37
-176,04
60.450,52
-60.626,56
6.125.412,43
6.125.588,47

2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1. bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen
2.2 bei einem Jahresverlust
a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag
b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen
c) auf neue Rechnung vorzutragen

0,00
0,00
0,00
0,00

176,04
0,00
0,00

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Anlage

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01. bis 31.12.)

1.
2.
3.
4.

5.

2011
€
Umsatzerlöse
5.991.135,84
Minderung des Bestands an unfertigen Leistungen
-1.390,73
Aktivierte Eigenleistung
16.728,00
sonstige betriebliche Erträge
113.723,80

Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

Vorjahr
T€
5.968.677,74
-10.578,14

€

163.776,57
6.120.196,91 6.121.876,17

585.411,11
491.969,35
1.077.380,46

6.

Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung

493.827,52
479.831,52
973.659,04

3.022.242,78

3.097.494,02

838.078,60

862.541,54

- davon f ür Alterversorgung 265.633,55€

3.860.321,38 3.960.035,56
7.

Abschreibungen auf Sachanlagen

293.355,08

290.457,79

8.

sonstige betriebliche Aufwendungen

755.667,02

755.066,63

9.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

5.215,52

3.766,44

138.864,53

151.988,12

0,00

51.967,00

10.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

11.

Außerordentlicher Aufwand Übergang BilMoG

12.

Jahresverlust

-176,04

-57.531,53

13.

Gewinnvortrag

98.846,99

156.378,22

14.

Bilanzgewinn

98.670,95

98.846,99

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Anlage

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGLErfolgsübersicht für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01. bis 31.12.)

Aufwendungen
nach Bereichen
nach Aufwandsarten

Betrag

Bereich

Bereich

insgesamt

Bau und
Garten

Wald

1 Materialaufwand

EUR
1.077.380,46

EUR
900.874,58

EUR
176.505,88

2 Löhne und Gehälter

3.029.519,78

2.771.142,42

258.377,36

3 Soziale Abgaben

558.368,05

506.514,75

51.853,30

4 Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

272.433,55

227.484,76

44.948,79

5 Abschreibungen

293.355,08

291.102,08

2.253,00

6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

138.864,53

138.864,53

0,00

7 Andere betriebliche Aufwendungen

755.667,02

682.761,68

72.905,34

6.125.588,47

5.518.744,80

606.843,67

6.103.468,91

5.557.251,80

546.217,11

16.728,00

16.728,00

0,00

0,00

0,00

0,00

6.120.196,91

5.573.979,80

546.217,11

-5.391,56

55.235,00

-60.626,56

5.215,52

5.215,52

0,00

13 Auß erordentliches Ergebnis

0,00

0,00

0,00

14 Steuern vom Einkommen u. vom Ertrag

0,00

0,00

0,00

-176,04

60.450,52

-60.626,56

8 Aufwendungen 1-7
9 Betriebserträge
a) nach der GuV-Rechnung
b) aktivierte Eigenleistungen
c) Erstattung der Stadt für Bewirtschaftung des Stadtwaldes
10 Betriebserträge insgesamt
11

Betriebsergebnis
(+ = Überschuss; - = Fehlbetrag)

12 Finanzerträge

15 Unternehmensergebnis
(+ = Jahresgewinn, - = Jahresverlust)

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Bilanz
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
31.12.2011

Aktiva

Euro

Euro
2011

A. Anlagevermögen
I. Imm aterielle Vermögensgegenstände
1. Lizenzen und ähnliche Rechte

2.360
2.360

II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
2. Technische Anlagen
3. Betriebs- und Geschäftsausstattung

1.787.800
67.999
1.248.774
3.104.573

B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. Unfertige Leistungen

39.924
23.467
63.391

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
davon Restlaufzeit > 1 Jahr
2. Forderungen an die Gemeinde/
andere Eigenbetriebe
davon Restlaufzeit > 1 Jahr
3. sonstige Vermögensgegenstände
davon Restlaufzeit > 1 Jahr

III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Anlage

43.066
0
176.990
0
7.379

Euro
2010
0 A. Eigenkapital
I. Stam mkapital
II. allgemeine Rücklage
500
500
III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
IV. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
1.858.789
71.306
1.283.233 B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen
3.213.328
3.213.828
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
46.400
davon Restlaufzeit < 1 Jahr 135.417
24.858
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
71.258
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2.411
davon Restlaufzeit < 1 Jahr
74.934
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
85.085
davon Restlaufzeit < 1 Jahr 1.071.390
5. sonstige Verbindlichkeiten
davon Restlaufzeit < 1 Jahr
29.816
8.539

Passiva
Euro

Euro
2011

Euro
2010

0
0

0
0

98.847
-176
98.671

156.379
-57.532
98.847

303.711

312.062
312.062

303.711

2.088.207

2.183.333

140.311

15.000

74.934

62.956

1.071.390

1.071.390

29.816

76.110
3.404.658

3.408.788

3.807.040

3.819.697

0
227.435

96.035

407.831

437.181
437.181

407.831

1.450

1.395
1.450
3.807.040

3.819.697

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Anlage

Anlagenachweis des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01.-31.12.)
Posten des Anlagevermögens
Anfangsstand

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen

Endstand

Anfangsstand Abschreibungen Angesammelte Angesammelte
im Ges chäfts- Abschreibungen Abschreibungen
jahr
auf die in
auf die in
Spalte 4

1

+
€
3

€
2

./.
€
4

+ / ./.
€
5

€
6

€
7

am

31.12.2011

31.12.2010

Spalte 5

ausgewiesenen ausgewiesenen
Abgänge
Umbuchungen
+ / ./.
+ / ./.
€
€
9
10

€
8

Endstand

Restbuchwerte
am

- Blatt 1 Kennzahlen
DurchDurchschnittschnittlicher
licher
Abschrei- Restbuch-

€
11

€
12

€
13

bungssatz

wert

v.H.
14

v.H.
15

1. Bau- und Gartenbereich
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
a) Lizenzen

16.557,44

2.700,33

622,75

0,00

18.635,02

144.399,05

0,00

0,00

0,00

144.399,05

2.774.479,80

0,00

0,00

0,00

2.774.479,80

16.057,44

840,33

622,75

0,00

16.275,02

0,05

0,00

0,00

0,00

0,05

1.060.089,80

70.989,00

0,00

0,00

1.131.078,80

2.360,00

500,00

4,51

12,66

144.399,00

144.399,00

0,00

100,00

1.643.401,00

1.714.390,00

2,56

59,23

II. Sachanlagen
1. Grunds tücke mit Betriebsund anderen Bauten
a) Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte
b) Bauten auf eigenen Grundstücken
2. Technis che Anlagen

102.266,04

0,00

0,00

0,00

102.266,04

31.056,04

3.212,00

0,00

0,00

34.268,04

67.998,00

71.210,00

3,14

66,49

3.037.702,33

2.700,33

622,75

0,00

3.039.779,91

1.107.203,33

75.041,33

622,75

0,00

1.181.621,91

1.858.158,00

1.930.499,00

2,47

61,13

3. Betriebs ausstattung
a) Betriebsvorrichtung
b) Betriebsausstattung
c) Büroausstattung
d) Einrichtung
e) Fahrzeuge
f) Sonstige Betriebsausstattung

0,00

16.728,00

0,00

0,00

16.728,00

0,00

419,00

0,00

0,00

419,00

16.309,00

0,00

10,00

97,50

1.122.370,61

74.525,18

125.413,37

0,00

1.071.482,42

672.655,61

79.796,18

123.683,37

0,00

628.768,42

442.714,00

449.715,00

7,45

41,32

58.200,69

9.864,81

13.567,05

0,00

54.498,45

43.575,69

6.994,81

13.498,05

0,00

37.072,45

17.426,00

14.625,00

12,83

31,98

197.040,06

16.286,10

4.927,66

0,00

208.398,50

157.878,06

9.263,10

4.911,66

0,00

162.229,50

46.169,00

39.162,00

4,44

22,15

1.808.729,73

66.806,95

51.773,37

0,00

1.823.763,31

1.043.908,73

119.058,44

51.612,69

0,00

1.111.354,48

712.408,83

764.821,00

6,53

39,06

22.095,76

1.524,22

0,00

0,00

23.619,98

20.552,76

529,22

0,00

21.081,98

2.538,00

1.543,00

2,24

10,75

3.208.436,85

185.735,26

195.681,45

0,00

3.198.490,66

1.938.570,85

216.060,75

193.705,77

0,00

1.960.925,83

1.237.564,83

1.269.866,00

6,76

38,69

6.246.139,18

188.435,59

196.304,20

0,00

6.238.270,57

3.045.774,18

291.102,08

194.328,52

0,00

3.142.547,74

3.095.722,83

3.200.365,00

4,67

49,62

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

6.246.139,18

188.435,59

196.304,20

0,00

6.238.270,57

3.045.774,18

291.102,08

194.328,52

0,00

3.142.547,74

3.095.722,83

3.200.365,00

4,67

49,62

III. Anlagen im Bau
1. Bau- und Gartenbereich

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Anlage

Anlagenachweis des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01.-31.12.)
Posten des Anlagevermögens
Anfangsstand

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen

Endstand

Anfangsstand Abschreibungen Angesammelte Angesammelte
im Ges chäfts- Abschreibungen Abschreibungen
jahr
auf die in
auf die in
Spalte 4

1

+
€
3

€
2

./.
€
4

+ / ./.
€
5

€
6

€
7

am

31.12.2011

31.12.2010

Spalte 5

ausgewiesenen ausgewiesenen
Abgänge
Umbuchungen
+ / ./.
+ / ./.
€
€
9
10

€
8

Endstand

Restbuchwerte
am

- Blatt 2 Kennzahlen
DurchDurchschnittschnittlicher
licher
Abschrei- Restbuch-

€
11

€
12

€
13

bungssatz

wert

v.H.
14

v.H.
15

2. Stadtwald
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
a) Lizenzen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

a) Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

b) Bauten auf eigenen Grundstücken

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1.242,00

0,00

0,00

0,00

1.242,00

1.146,00

95,00

0,00

0,00

1.241,00

1,00

96,00

7,65

0,08

1.242,00

0,00

0,00

0,00

1.242,00

1.146,00

95,00

0,00

0,00

1.241,00

1,00

96,00

0,00

0,00

II. Sachanlagen
1. Grunds tücke mit Betriebsund anderen Bauten

2. Technis che Anlagen

3. Betriebs ausstattung
a) Betriebsvorrichtung

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

13.023,20

0,00

0,00

0,00

13.023,20

9.748,20

722,00

0,00

0,00

10.470,20

2.553,00

3.275,00

5,54

19,60

2.018,95

0,00

0,00

0,00

2.018,95

1.701,95

103,00

0,00

0,00

1.804,95

214,00

317,00

5,10

10,60

855,00

0,00

0,00

0,00

855,00

854,00

0,00

0,00

0,00

854,00

1,00

1,00

0,00

0,12

e) Fahrzeuge

48.564,99

0,00

0,00

0,00

48.564,99

38.792,99

1.333,00

0,00

0,00

40.125,99

8.439,00

9.772,00

2,74

17,38

f) Sonstige Betriebsausstattung

11.303,00

0,00

0,00

0,00

11.303,00

11.301,00

0,00

0,00

0,00

11.301,00

2,00

2,00

0,00

0,02

75.765,14

0,00

0,00

0,00

75.765,14

62.398,14

2.158,00

0,00

0,00

64.556,14

11.209,00

13.367,00

2,85

14,79

77.007,14

0,00

0,00

0,00

77.007,14

63.544,14

2.253,00

0,00

0,00

65.797,14

11.210,00

13.463,00

2,93

14,56

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

77.007,14

0,00

0,00

0,00

77.007,14

63.544,14

2.253,00

0,00

0,00

65.797,14

11.210,00

13.463,00

2,93

14,56

b) Betriebsausstattung
c) Büroausstattung
d) Einrichtung

III. Anlagen im Bau
1. Stadtwald

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 –

Anlage

Anlagenachweis des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01.-31.12.)
Posten des Anlagevermögens
Anfangsstand

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchungen

Endstand

Anfangsstand Abschreibungen Angesammelte Angesammelte
im Ges chäfts- Abschreibungen Abschreibungen
jahr
auf die in
auf die in
Spalte 4

1

+
€
3

€
2

./.
€
4

+ / ./.
€
5

€
6

€
7

am

31.12.2011

31.12.2010

Spalte 5

ausgewiesenen ausgewiesenen
Abgänge
Umbuchungen
+ / ./.
+ / ./.
€
€
9
10

€
8

Endstand

Restbuchwerte
am

- Blatt 3 Kennzahlen
DurchDurchschnittschnittlicher
licher
Abschrei- Restbuch-

€
11

€
12

€
13

bungssatz

wert

v.H.
14

v.H.
15

3. Insgesamt
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
a) Lizenzen

16.557,44

2.700,33

622,75

0,00

18.635,02

144.399,05

0,00

0,00

0,00

144.399,05

2.774.479,80

0,00

0,00

0,00

2.774.479,80

16.057,44

840,33

622,75

0,00

16.275,02

0,05

0,00

0,00

0,00

0,05

1.060.089,80

70.989,00

0,00

0,00

1.131.078,80

2.360,00

500,00

4,51

12,66

144.399,00

144.399,00

0,00

100,00

1.643.401,00

1.714.390,00

2,56

59,23

II. Sachanlagen
1. Grunds tücke mit Betriebsund anderen Bauten
a) Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte
b) Bauten auf eigenen Grundstücken
2. Technis che Anlagen

103.508,04

0,00

0,00

0,00

103.508,04

32.202,04

3.307,00

0,00

0,00

35.509,04

67.999,00

71.306,00

3,19

65,69

3.038.944,33

2.700,33

622,75

0,00

3.041.021,91

1.108.349,33

75.136,33

622,75

0,00

1.182.862,91

1.858.159,00

1.930.595,00

2,47

61,10

3. Betriebs ausstattung
a) Betriebsvorrichtung

0,00

16.728,00

0,00

0,00

16.728,00

0,00

419,00

0,00

0,00

419,00

16.309,00

0,00

2,50

97,50

1.135.393,81

74.525,18

125.413,37

0,00

1.084.505,62

682.403,81

80.518,18

123.683,37

0,00

639.238,62

445.267,00

452.990,00

7,42

41,06

60.219,64

9.864,81

13.567,05

0,00

56.517,40

45.277,64

7.097,81

13.498,05

0,00

38.877,40

17.640,00

14.942,00

12,56

31,21

197.895,06

16.286,10

4.927,66

0,00

209.253,50

158.732,06

9.263,10

4.911,66

0,00

163.083,50

46.170,00

39.163,00

4,43

22,06

1.857.294,72

66.806,95

51.773,37

0,00

1.872.328,30

1.082.701,72

120.391,44

51.612,69

0,00

1.151.480,47

720.847,83

774.593,00

6,43

38,50

33.398,76

1.524,22

0,00

0,00

34.922,98

31.853,76

529,22

0,00

0,00

32.382,98

2.540,00

1.545,00

1,52

7,27

3.284.201,99

185.735,26

195.681,45

0,00

3.274.255,80

2.000.968,99

218.218,75

193.705,77

0,00

2.025.481,97

1.248.773,83

1.283.233,00

6,66

38,14

6.323.146,32

188.435,59

196.304,20

0,00

6.315.277,71

3.109.318,32

293.355,08

194.328,52

0,00

3.208.344,88

3.106.932,83

3.213.828,00

4,65

49,20

III. Anlagen im Bau
1. Bau- und Grünbereich

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2. Stadtwald

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

6.323.146,32

188.435,59

196.304,20

0,00

6.315.277,71

3.109.318,32

293.355,08

194.328,52

0,00

3.208.344,88

3.106.932,83

3.213.828,00

4,65

49,20

b) Betriebsausstattung
c) Büroausstattung
d) Einrichtung
e) Fahrzeuge
f) Sonstige Betriebsausstattung