Beschlussvorlage (Schlussbericht BGL 2011)
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
10. Juni 2013
10. Juni 2013
Schlussbericht 2011 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL- INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs .................1 II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs .......................................................1 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 1 2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss ............................................................. 2 2.1 Überörtliche Prüfung .................................................................................2 2.2 Vorjahresabschluss ..................................................................................2 3 III. Wirtschaftsführung, Rechnungswesen ................................................................... 3 Vollzug des Wirtschaftsplans ........................................................................3 1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 4 2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 5 3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 7 4 Kasse, Bewirtschaftung ........................................................................................... 7 5 Verwaltungskostenbeitrag ....................................................................................... 8 IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ..........................................................8 1 Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................ 8 2 Prüfung der Buchführung ........................................................................................ 9 2.1 A K T I V A ..............................................................................................10 2.2 P A S S I V A ..........................................................................................14 3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang ....................... 19 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 19 5 Bilanzanalyse .......................................................................................................... 21 5.1 Cash-Flow ..............................................................................................22 5.2 Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens .................................22 Zusammenfassung ..................................................................................................24 V. Bestätigungsvermerk ...................................................................................25 VI. Beschlussvorschlag .....................................................................................25 Anlage: Anlage 9 zu § 12 EigBVO - Angaben in den Beschlüssen Gewinn- und Verlustrechnung Erfolgsübersicht Bilanz zum 31.12.2011 Anlagennachweis ABKÜRZUNGEN AfA Absetzung für Abnutzung / Abschreibung AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten AV Anlageverzeichnis BgA Betrieb gewerblicher Art BGL Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr BilMoG Bilanzmodernisierungsgesetz DA Dienstanweisung EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GemKVO Gemeindekassenverordnung GemO Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GR Gemeinderat GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i.S.v. im Sinne von i.V.m. in Verbindung mit KStG Körperschaftsteuergesetz Mio. Million p.a. per anno RPA Rechnungsprüfungsamt Vj. Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VwV Verwaltungsvorschrift * Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 1 von 25 I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) übertragen (§ 112 GemO). Prüferin des Jahresabschlusses 2011 war Helga Fritzsche-Müll. II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Betriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof sowie das Sachgebiet Betriebsabrechnung zu einer organisatorischen Einheit in der Rechtsform des Eigenbetriebs zusammenzufassen. Der Eigenbetrieb wurde mit Erlass der Betriebssatzung zum 01.01.2000 mit dem Namen „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ -BGL- gegründet. (GR-Beschluss 24.01.2000) Am 22.07.2002 beschloss der Gemeinderat, das Sachgebiet Wald dem BGL zuzuordnen. Für die entsprechende Satzungsänderung zum 01.01.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.12.2002. Zweck des Eigenbetriebs ist die a) Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für städtische Einrichtungen und Eigenbetriebe b) die Durchführung des Bestattungswesens c) die Bewirtschaftung des Stadtwaldes (ab 01.01.2003) Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht. Aufgrund der Aufgabenstellung liegt beim BGL kein „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) und damit keine Steuerpflicht gemäß § 4 KStG vor. Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von DM 1.600.000,00 (818.067,01 €) ausgestattet. Da jedoch keine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals erfolgte, und dadurch die Entgelte nicht unerheblich subventioniert wurden, wurde auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen i.H.v. 818.067,01 € umgewandelt, das jährlich verzinst wird. (Satzungsänderung zum 01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004) Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 2 von 25 Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €. Zur Leitung des Eigenbetriebs wurde gem. § 4 EigBG i.V.m. § 8 Betriebssatzung ein Betriebsleiter bestellt. Die Funktion des Betriebsausschusses gem. §§ 7 u. 8 EigBG nahm ursprünglich der Technische Ausschuss wahr. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13.06.2005 den § 5 der Betriebssatzung zum 01.07.2005 geändert. Demnach nimmt nun der Haupt- und Personalausschuss die Funktion des Betriebsausschusses wahr. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO). Daneben werden Leistungen von städtischen Dienststellen erbracht, für die ein Verwaltungskostenbeitrag erhoben wird. 2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss 2.1 Überörtliche Prüfung In der Zeit von April bis Juni 2008 führte die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO unter anderem die überörtliche Prüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2001 bis 2006 durch. Die Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des BGL sind im Prüfungsbericht der GPA vom 06.03.2009 unter Punkt 9 zusammengefasst. Die Stellungnahmen der Kämmerei vom 29.09.2009 wurden am 13.11.2009 vom Regierungspräsidium bestätigt. 2.2 Vorjahresabschluss Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebs BGL wurde dem Gemeinderat am 15.10.2012 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2010 mit einer Bilanzsumme von 3.819.697,29 € und einem Jahresverlust von -57.531,53 € gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Der Jahresverlust in Höhe von -57.531,53 € wurde aus dem Gewinnvortrag getilgt. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG in den beiden Lahrer Tageszeitungen ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen vom 03.12.2012 bis 11.12.2012 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen an sieben Tagen öffentlich aus. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 3 von 25 3 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2004 erfolgt die Finanzbuchführung über DATEV, Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und das Auftragswesen über das Bauhofinformationssystem BIS mit Schnittstelle zu DATEV. Die Freigabe der Programme durch die Betriebsleitung erfolgte am 20.01.2005 (§ 3 EigBG i.V. mit § 11 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 GemKVO). Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs wurden bis 31.12.2003 gemäß § 98 GemO als Sonderkasse im Rahmen der Einheitskasse durch die Stadtkasse abgewickelt. Seit 01.01.2004 erfolgt die Erledigung des Zahlungsverkehrs über ein extra eingerichtetes eigenes Girokonto, über das allerdings nur vier Beschäftigte der Stadtkasse verfügungsberechtigt sind. Die Abwicklung der Kassengeschäfte wird von der Stadtkasse erledigt. Die Sicherstellung der nötigen Liquidität liegt jedoch in der Verantwortung der Betriebsleitung. Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet. Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden. III. Vollzug des Wirtschaftsplans Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2011 am 24.01.2011. Abgesehen von der Nichteinhaltung der Vorlagefrist entsprach der Wirtschaftsplan 2011 den gesetzlichen Erfordernissen, wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO). Planvergleich des Wirtschaftsplans 2011: 2011 Ans atz Ergebnis in Euro in Euro Abw e ichung davon "Bau- und Garten" davon "Wald" 5.959.350,00 5.460.850,00 498.500,00 6.125.412,43 5.579.195,32 546.217,11 in Euro 166.062,43 118.345,32 47.717,11 davon "Bau- und Garten" davon "Wald" 6.059.150,00 5.460.850,00 598.300,00 6.125.588,47 5.518.744,80 606.843,67 66.438,47 57.894,80 8.543,67 1. Erfolgsplan a) Erträge b) Aufwendungen Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-) davon "Bau- und Garten" davon "Wald" in % 2,79 2,17 9,57 1,10 1,06 1,43 99.623,96 -99,82 0,00 -99.800,00 60.450,52 - 60.626,56 60.450,52 39.173,44 100,00 -39,25 301.000,00 940.523,15 639.523,15 212,47 301.000,00 0,00 0,00 500.000,00 827.187,94 445.000,00 526.187,94 445.000,00 174,81 100,00 - 99.800,00 - 176,04 2. Vermögensplan a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren) b) Ausgaben 3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme 4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 5. Höchstbetrag der Kassenkredite Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 4 von 25 ¤ Im Wirtschaftsplan 2011 war keine Kreditaufnahme vorgesehen. Tatsächlich wurde ein Darlehen der Deutschen Genossenschaftsbank in Höhe von 445.000,00 € von der Sparkasse Offenburg/Ortenau umgeschuldet. Bei Eigenbetrieben tritt nach § 14 EigBG der Wirtschaftsplan an die Stelle des Haushaltsplans. Der Vermögensplan als Teil des Wirtschaftsplans enthält die Einnahmen und Ausgaben aus der Kreditwirtschaft und ersetzt insoweit den Vermögenshaushalt. Kreditaufnahmen bedürfen in entsprechender Anwendung des § 87 GemO der Genehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs (§ 12 EigBG). Werden von der Gemeinde Kredite an ihren Eigenbetrieb vergeben bzw. Kredite beim Eigenbetrieb aufgenommen, handelt es sich um Kredite i. S. des § 87 GemO. Sie werden sowohl im Vermögenshaushalt der Gemeinde als auch im Vermögensplan des Eigenbetriebs als Ausgaben bzw. Einnahmen aus Darlehensaufnahmen veranschlagt. Für Umschuldungen sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften erleichtert. Sie sind nicht in die Haushaltssatzung aufzunehmen (§ 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 b GemO), für sie ist keine Nachtragssatzung nötig (§ 82 Abs. 3 Satz 2 GemO), eine Gesamtgenehmigung nach § 87 Abs. 2 GemO ist somit nicht erforderlich, und Kredite für Umschuldungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 83 Abs. 1 Satz 3 GemO können ohne Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde aufgenommen werden. ¤ Beim Beschluss des Wirtschaftsplans 2011 wurde die nach § 14 Abs. 1 EigBG geltende Frist nicht eingehalten. ¤ Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplanes erforderlich machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2011 nicht vor. 1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Der Jahresverlust 2011 war nicht so hoch wie geplant, insbesondere der Verlust des Bereichs Wald ist nicht so hoch wie vorgesehen, hinzu kommt der Überschuss des Bereichs Bau und Garten. Der Erfolgsplan wies bei Einnahmen von 5.959.350,00 € und Ausgaben von 6.059.150,00 € einen Fehlbetrag von -99.800,00 € aus. Insgesamt lagen die Erträge um 2,79 % über der Planung, die Aufwendungen waren nur um 1,10 % höher als geplant, so dass am Jahresende für den gesamten Eigenbetrieb mit -176,04 € Verlust ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis ausgewiesen werden konnte. § Die Erträge aus dem Betriebszweig „Wald“ lagen um 47.717,11 € (9,57 %) deutlich über der Planung - die Aufwendungen um 8.543,67 € (1,43 %) leicht über Plan. Der Jahresverlust liegt in diesem Bereich bei -60.626,56 € (Plan -99.800,00 €). § Die Erträge aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ lagen um 118.345,32 € (2,17%) über der Planung; die Aufwendungen lagen um 57.894,80 € (1,06 %) Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 5 von 25 über der Planung. Der Jahresüberschuss liegt in diesem Bereich bei 60.450,52 € (Plan 0,00 €). Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert. ¤ Die in den Abschlussunterlagen 2011 dargestellte Erfolgsübersicht stimmt mit der GuV 2011 überein. 2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen. Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse und –fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren, die im Vermögensplan als „erübrigte Mittel aus Vorjahren“ oder „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ zu veranschlagen sind (vgl. Anlage 6 zur EigBVO). Im Zuge der Vermögensplanabrechnung ist zu entscheiden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen weiterhin benötigt werden bzw. wie Finanzierungsfehlbeträge ausgeglichen werden können. Dies ist im Jahresbericht zu dokumentieren und entsprechend bei der nächsten Vermögensplanaufstellung zu berücksichtigen. Nach § 2 Abs. 3 EigBVO i.V.m. Anlage 6 ist der Finanzierungsbedarf nach Betriebszweigen und Vorhaben getrennt zu veranschlagen und so auch im Vermögensplan und Anlagennachweis darzustellen. Aktivierte Eigenleistungen sind ebenfalls als Sachanlagen im Vermögensplan zu veranschlagen. Um das Jahresergebnis dadurch nicht zu beeinflussen, sind darüber hinaus die Aufwendungen für die Erstellung, insbesondere die dabei anfallenden Personalkosten, durch die Ertragsposition „aktivierte Eigenleistungen“ im Erfolgsplan auszugleichen. ¤ Die im Einzelnen geplanten Beschaffungen wurden im Wirtschaftsplan aufgelistet, um später Planvergleich und Vollzugskontrolle zu ermöglichen. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 6 von 25 Im Zuge der Vermögensplanabrechnung sollte dokumentiert werden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen weiterhin benötigt werden. Übertragene Mittel („Haushaltsreste“), neue Haushaltsansätze und tatsächlich verbrauchte Mittel sind zu dokumentieren. Noch nicht verbrauchte Restmittel bleiben bei Bedarf weiterhin verfügbar. Mittelübertragungen ins Folgejahr sind darzustellen und eventuell zu erläutern. Es versteht sich von selbst, dass nur dann eine „Restebildung“ möglich ist, wenn die im Wirtschaftsplan für die jeweilige Maßnahme veranschlagten Mittel noch nicht verbraucht sind. Im Sinne einer stetigen Finanzplanung sind die benötigten Mittel über den gesamten Finanzplanungszeitraum zu planen. Veranschlagte, aber noch nicht ausgeschöpfte Ausgabeansätze lässt man daher auch nicht verfallen, um sie für dieselbe Maßnahme im nächsten Wirtschaftsplan neu zu planen. ¤ In der Vermögensplanabrechnung 2011 wird erstmalig dargestellt, welche Mittel des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragen wurden. Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2011 beigefügt, in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind. Die wesentlichen Einnahmen 2011 sind Art Erwirtschaftete Abschreibungen Kredite Erübrigte Mittel aus Vorjahren Betrag (Euro) 295.330,76 445.000,00 139.741,87 Die wesentlichen Ausgaben 2011 stellen sich wie folgt dar: Art Investitionen Tilgung von Krediten Jahresverlust "Bau und Garten" Betrag (Euro) 226.435,59 540.125,79 60.626,56 Die Einnahmen lagen durch den Gewinn des Betriebszweigs „Bau und Garten“ sowie die Umschuldung über dem Planansatz. Die Ausgaben für Investitionen lagen deutlich über dem Planansatz. ¤ Im Planvergleich Investitionsmaßnahmen 2010 wurden 17.000,00 € ins Folgejahr übertragen. In der Beschlussvorlage Nr. 130/2011 wurde diese Übertragung nicht aufgeführt, somit fehlt der förmliche Beschluss. ¤ Die Übertragung von Mitteln in Höhe von 55.000,00 € für die Fortführung der geplanten Investitionen ins Folgejahr (2012) wurde vom Gemeinderat beschlossen und in der Vermögensplanabrechnung sowie im Planvergleich Investitionsmaßnahmen berücksichtigt. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 7 von 25 3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist. Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. ¤ Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2010 – 2014 wurden ordnungsgemäß erstellt. 4 Kasse, Bewirtschaftung Der Eigenbetrieb BGL ist seit 01.01.2004 nicht mehr in die Einheitskasse integriert. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 09.01.2004 wurde eine Sonderkasse gem. § 98 GemO eingerichtet. Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 15.12.2011 (vgl. Prüfungsteilbericht 24/2011) statt. Im Jahr 2011 wurden der Höchstbetrag der Kassenkredite von 1.000.000 € auf 500.000 € gesenkt. Die Kassenliquidität war jederzeit gewährleistet. Die im Wirtschaftsplan genehmigten Kassenkredite wurden wie schon in den Vorjahren nicht in Anspruch genommen. ¤ Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen. Die Bewirtschaftungsbefugnis der Betriebsleitung ergibt sich aus der Betriebssatzung vom 01.01.2000. Für die Stadtverwaltung sind in der Dienstanweisung (DA) zum Vollzug des Haushaltsplanes (Zuständigkeitsordnung – ZO) die Zuständigkeiten für die Verwendung von Haushaltsmitteln und die sonstigen, mit der Finanzwirtschaft der Stadt zusammenhängenden Angelegenheiten, geregelt. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis. Diese Dienstanweisung ist jedoch für den Eigenbetrieb BGL nicht gültig. Lt. GPA ist der Geschäftsgang der Sonderkasse schriftlich zu regeln; hierbei sollte auf eine Abstimmung der zu erlassenden DA für das Kassenwesen des Eigenbetriebs mit den Regelungen der DA für die Stadtkasse geachtet werden (§ 98 GemO, §§ 37 und 40 GemKVO). ¤ Wie von der GPA im Bericht vom 06.03.2009 für den BGL empfohlen, soll eine neue gesonderte DA die Kassenangelegenheiten regeln. Diese DA wurde trotz Zusagen gegenüber der GPA und unserer Hinweise in den Vorjahren bisher noch nicht erlassen. Die Dienstanweisung wird zurzeit erarbeitet. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 8 von 25 5 Verwaltungskostenbeitrag Für die Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Der Verwaltungskostenbeitrag wurde beim Eigenbetrieb als sonstiger betrieblicher Aufwand verbucht und betrug für das Rechnungsjahr 2011 106.800,00 €. Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Betriebszweige: Anteil Wald: 30.100,00 € Anteil Bau und Garten: 76.700,00 € In diesem Betrag sind auch die Kosten des RPA für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses enthalten. Demgegenüber stehen sonstige betriebliche Erträge „Verwaltungsumlage – Wald“ in Höhe von 22.000,00 €. ¤ Wir empfehlen, den Verwaltungskostenbeitrag für die Eigenbetriebe weiterhin jedes Jahr anzupassen, da die Beanspruchung von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein kann. Die städtischen Dienststellen sollten täglich die Zeitanteile für die Eigenbetriebe festhalten (z.B. in Excel-Tabellen). IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2011 1 Grundsätzliche Feststellungen Am 29.05.2009 trat das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Kraft. Mit dem BilMoG wird die größte Reform des Handelsgesetzbuches seit den 80er Jahren verwirklicht. Die neuen Bilanzierungsregeln sind verpflichtend ab dem 01.01.2010 anzuwenden. Mit dem BilMoG fließen erstmals Elemente der internationalen Rechnungslegungsstandards in das HGB ein. Dadurch soll erreicht werden, dass das in Deutschland bewährte HGB-Bilanzrecht für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird und auf Dauer beibehalten werden kann. Außerdem soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden. Des Weiteren bringen die Neuregelungen Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung, die deregulierenden Charakter haben und somit zu einer Senkung der Bilanzierungskosten führen sollen. Reformiert wurden Regelungen des HGB, die für alle Kaufleute gelten – Erster Abschnitt des Dritten Buchs des HGB, §§ 238 bis 263 – und Regelungen, die für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften gelten – Zweiter Abschnitt des Dritten Buchs, §§ 264 bis 335 -. Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresab- Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 9 von 25 schluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Gemäß der Empfehlung des RPA sollte der komplette Jahresabschluss mit Lagebericht, Vermögensplanabrechnung etc. von der Betriebsleitung erstellt werden. Grundlage für den Jahresabschluss bildete der von der Steuerberatungs-GmbH eldatax aufgestellte handelsrechtliche Abschluss (Bilanz, GuV, Anlagenspiegel). Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. ¤ Der Jahresabschluss 2011 wurde vom Gemeinderat am 17.12.2012 mit Beschlussvorlage Nr. 114/2012 vom 19.11.2012 - vorbehaltlich der örtlichen Prüfung - vorläufig festgestellt und anschließend dem RPA zur Prüfung vorgelegt. ¤ Der Jahresabschluss des BGL soll künftig zusammen mit dem Bericht über die örtliche Prüfung gem. § 16 Abs. 3 EigBG dem Betriebsausschuss zur Vorberatung zugeleitet werden und dann anschließend mit dem Ergebnis dieser Vorberatung an den Gemeinderat zur Feststellung weitergeleitet werden. 2 Prüfung der Buchführung Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. Der Jahresabschluss 2011 wurde wie in den Vorjahren von der eldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH Lahr mit DATEV erstellt. Sämtliche FIBU-Daten sind auf dem DATEV-Zentralrechner in Nürnberg gespeichert und gesichert. Kontenschreibung, Journale, Summen- und Saldenlisten, Abschlussbuchungen, Bilanz und GuV wurden dem RPA auf Archivierungs-CD’s DATEV Rechnungswesen-Archiv pro (Nr. 1 und Nr. 2 vom 11.01.2013) digital oder in Papierform zur Verfügung gestellt. ¤ Die GPA stellte fest, dass für das eingesetzte ADV-Verfahren „DATEV“ die Einhaltung der Programmprüfungspflicht gemäß § 114 Abs. 5 GemO nicht nachgewiesen ist. Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfung Ernst & Young AG über eine Produktprüfung 2006 des Produktes Kanzlei-Rechnungswesen und Derivate liegt dem RPA vor. Das RPA hält dies für ausreichend. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 10 von 25 ¤ Lt. Auskunft der GPA vom 11.09.2012 hat die Stadt Lahr mit dem Schrei- ben vom 29.05.2009 ihrer Anzeigepflicht für die Programme der Firma DATEV Rechnung getragen. Damit sind die Feststellungen in Randnummer 67 des Berichts der GPA vom 06.03.2009 erledigt. Mit der Programmprüfung selbst wurde von der GPA noch nicht begonnen. 2.1 A AK T I VA Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter der Position A zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern stehen mit den steuerlichen Abschreibungstabellen im Einklang. Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein. Anlagennachweis § 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagennachweises vor. Dieser soll als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen. ¤ Das Anlagevermögen wurde im Anlagennachweis nach den beiden Betriebszweigen getrennt dargestellt. ¤ In der Spalte „Angesammelte Abschreibungen auf die in Spalte 4 ausgewiesenen Abgänge“ wurden irrtümlich 419,00 € für die Betriebsvorrichtung angesetzt. Auch in der Spalte „Durchschnittlicher Abschreibungssatz“ wurden einzelne Werte falsch berechnet. Eine korrigierte Version des Anlagennachweises wird als Anlage beigefügt. Im Anlagevermögen wurden im Jahr 2011 Neu- und Ersatzbeschaffungen bei Betriebs- und Geschäftsausstattung und bei Fahrzeugen in Höhe von insgesamt 188.435,59 € (Vj. 346.964,29 €) getätigt. Die Investitionen lassen sich vollständig dem Betriebszweig „Bau und Garten“ zuordnen. Im Gegenzug wurden Maschinen und Fahrzeuge mit ehemaligen Anschaffungskosten von 196.304,20 € (RBW: 1.975,68 €) ausgemustert. In der GuV wurden Erlöse aus Sachanlagenverkäufen in Höhe von 6.159,48 € berücksichtigt. ¤ Das Anlagevermögen wurde entsprechend der Anlagen 1 - 3 zur EigBVO dargestellt, zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 11 von 25 Inventur Im Rahmen der Prüfung der Verwaltung der Betriebsausstattung (Kleingeräte) des Eigenbetriebs BGL im Jahr 2011 wurde festgestellt, dass aufgrund der erfolgten Bestandskontrolle aus unserer Sicht zwingend eine Inventur durchzuführen ist. Die Korrektur des Anlagevermögens sollte spätestens in der Jahresrechnung 2011 erfolgen. Die ausführlichen Ergebnisse der Prüfung wurden im Prüfungsteilbericht 06/2011 dargestellt. Im Mai 2011 wurde die vorhandene Betriebsausstattung bereinigt: ¤ In den vom RPA geprüften Produktbereichen Laubbläser, Motorsäge, Motorsense fehlten insgesamt 11 Inventargegenstände wegen Diebstahls bzw. waren in Verlust geraten. 6 Inventargegenstände wurden als verschlissen erkannt. ¤ Insgesamt wurde im Jahr 2011 Betriebsausstattung im ursprünglichen Anschaffungswert von 125.413,37 € ausgeschieden. ¤ Aus Sicht des RPA ist einmal jährlich zwingend eine körperliche Be- standsaufnahme des Anlagevermögens durchzuführen. Das Ergebnis der Bestandskontrolle ist schriftlich zu dokumentieren. ¤ Das Rechnungsprüfungsamt wird das Ergebnis der Bestandskontrolle stichprobenweise prüfen. Vergabeverfahren Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000, § 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL. Die DA VOL gilt auch für den BGL. § 7 der DA VOL regelt die Ausschreibungspflicht. Grundsätzlich sind alle Leistungen öffentlich auszuschreiben. Dies gilt auch für Rahmen- und Zeitverträge. Freihändige Vergaben sind bis zu einem Betrag von 10.000,00 € (netto) zulässig, Auch bei freihändigen Vergaben ist der Wettbewerb zu beachten. Es sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Ab einer Vergabesumme von 40.000 € (netto) wird eine öffentliche Ausschreibung notwendig. Aufgrund des Umfangs, den die Beschaffungsvorgänge des BGL bei einzelnen Lieferanten in den Vorjahren angenommen haben, ist nach der DA VOL zumindest eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. ¤ Die Lieferung von Arbeits- und Schutzkleidung für April 2012 bis März 2014 (Rahmenvertrag) wurde Anfang 2012 erstmalig beschränkt ausgeschrieben. ¤ Künftig sollen auch für weitere Jahresaufträge (z.B. für Baustoffe) Ausschreibungen entsprechend der DA VOL vorbereitet werden. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – B Seite 12 von 25 Umlaufvermögen B1 Vorräte Der unter der Position „Vorräte“ bilanzierte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der verschiedenen Betriebsbereiche des Eigenbetriebs betrug zum 01.01.2011 insgesamt 46.400,36 €. Zum 31.12.2011 wurden per Stichtagsinventur (§ 240 HGB) die Bestandsveränderungen der einzelnen Lager ermittelt. Das Vorratsvermögen verringerte sich um 6.476,36 €. Eine umfangreiche Lagerhaltung ist generell nicht geplant. Der Inventurbestand zum 31.12.2011 in Höhe von 39.924,00 € wurde in die Bilanz aufgenommen. Den wertmäßig größten Anteil daran haben die Kfz-Ersatzteile. ¤ Die Bestände sind in detaillierten Inventurlisten erfasst. Die Zusammen- setzung des Umlaufvermögens im Bericht der Steuerberatungsgesellschaft weicht von den Inventurlisten ab. Die Gründe hierfür sind durch die Betriebsleitung zu klären. ¤ Das RPA plant künftig, die Vorbereitung der Stichtagsinventur und die Durchführung der körperlichen Inventur zu begleiten. Unfertige Leistungen in Höhe von 23.467,38 € (Vj. 24.858,11 €) für 11 in Ausführung befindliche Projekte wurden ebenfalls als Vorräte aktiviert. B2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände waren zum 31.12.2011 insgesamt mit 227.435,08 € (Vj. 96.034,97 €) zu bilanzieren. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: Forderungen des Bereichs Bau und Garten 2.563,00 € Forderungen des Bereichs Wald 40.503,02 € 43.066,02 € Der Eigenbetrieb ist hauptsächlich für städtische Dienststellen tätig. Im Jahr 2011 erhielt der BGL Betriebszweig „Bau und Garten“ lt. BIS Gesamtaufträge im Wert von 5.434.546,53 €. Ca. 83 % der Aufträge waren im Rahmen von Daueraufträgen erteilt. Die Auftragsentwicklung ist im Lagebericht detailliert dargestellt. Die Bilanzposition „Forderungen gegenüber der Stadt bzw. deren Eigenbetrieben“ beinhaltet Forderungen aus Einzel- und Daueraufträgen. Zum 31.12.2011 standen Forderungen gegenüber städtischen Auftraggebern in Höhe von 176.989,80 € aus (Vorjahr: 85.085,47 €). Im Vergleich zum Vorjahr sind v.a. die Forderungen aus Daueraufträgen gestiegen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 13 von 25 B3 Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten Seit dem 01.01.2004 werden die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs über ein eigenes Girokonto abgewickelt. Ein Festgeldkonto Nr. 3600818804 bei der Volksbank Lahr eG wurde zudem eingerichtet. Der Anlagebetrag des Festgeldkontos betrug am 03.01.2011 100.000,00 €. Zum 15.06.2011 wurde der Anlagebetrag nicht weiter prolongiert. Der Kontostand wurde auf 0,00 € reduziert. Am 10.10.2011 wurden 200.000,00 € angelegt, und zum 10.11.2011 wieder aufgelöst. Zum 23.12.2011 wurden wiederum 200.000,00 € angelegt. ¤ Einen Zinsvorteil vorausgesetzt, sollte bei ausreichend hohen Kassen- ständen auch weiterhin von der Möglichkeit der Festgeldanlage Gebrauch gemacht werden. Das Diagramm zeigt die Liquiditätsentwicklung des Jahres 2011. 800.000,00 742.060,69 700.000,00 600.000,00 500.000,00 400.000,00 300.000,00 200.000,00 100.000,00 100.672,52 Konto 818887 Festgeld 01.12.2011 01.11.2011 01.10.2011 01.09.2011 01.08.2011 01.07.2011 01.06.2011 01.05.2011 01.04.2011 01.03.2011 01.02.2011 01.01.2011 0,00 Guthaben bei Kreditinstituten Zum Jahresende 2011 bestand auf dem Girokonto ein Habensaldo von 207.531,43 € und in der Barkasse waren 250,00 € (BGL) und 50,00 € (Wald). Zusammen mit dem Festgeld wurde in der Bilanz ein Kassenbestand von 407.831,43 € (Vj. 437.180,85 €) nachgewiesen. ¤ Die Beträge auf den Bankkonten und dem Kassenbuch stimmen mit den Buchhaltungskonten überein. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – C Seite 14 von 25 Rechnungsabgrenzung Ausgewiesen wird der Aufwand für die BIS-Softwarewartung vom 01.01.2012 bis 30.06.2012 in Höhe von 1.395,00 €, sowie die Miete für eine Spaltmaschine Bereich Wald in Höhe von 54,60 €. 2.2 A PAS S I VA Eigenkapital Der Eigenbetrieb ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital des Eigenbetriebs. Ursprünglich wurde der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von DM 1.600.000,00 (818.067,01 €) ausgestattet. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) wurde zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindliches Darlehen in Höhe von 818.067,01 € umgewandelt. (Satzungsänderung zum 01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004) Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Die vorgesehene Kreditaufnahme in dieser Höhe wurde mit dem Wirtschaftsplan 2009 beschlossen. Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 €. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30–40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss. Nach neuesten Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings immer öfter auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet. Da es sich beim BGL um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung ganz verzichtet werden. Für das Rechnungsjahr 2011 hat der Eigenbetrieb laut Gewinn- und Verlustrechnung einen Verlust in Höhe von -176,04 € zu verzeichnen. Der Betriebszweig „Bau und Garten“ hat dabei einen Gewinn von 60.450,52 € und der Bereich „Stadtwald“ einen Verlust von - 60.626,56 € ausgewiesen. Wie bereits der Jahresverlust 2010 wird gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 17.12.2012 der gesamte Verlust 2011 aus dem Gewinnvortrag getilgt. Das Eigenkapital veränderte sich somit zum 31.12.2011 von 98.846,99 € auf 98.670,95 € und unterteilte sich folgendermaßen: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – A. Eigenkapital I. Stam mkapital II. Rücklagen 1. allgemeine Rücklage 2. zweckgebundene Rücklagen III. Gewinn/Verlust Gewinn/Verlust des Vorjahres Gewinnabführung an städt. Haushalt Verlustausgleich aus Haushalt Jahresgewinn/-verlust (-) Jahresgewinn/-verlust (-) "Bau und Garten" Jahresgewinn/-verlust (-) "Stadtwald" Seite 15 von 25 + Zuwachs Wirtschaftsjahr 2011 31.12.2011 31.12.2010 Veränderung - Minderung Euro Euro % Euro 98.670,95 98.846,99 -0,18 -176,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 98.670,95 98.846,99 -0,18 -176,04 98.846,99 156.378,52 -36,79 -57.531,53 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -176,04 -57.531,53 -99,69 57.355,49 60.450,52 33.794,53 78,88 26.655,99 -60.626,56 -91.326,06 -33,62 30.699,50 Die Eigenkapitalquote betrug in 2011 wie im Vorjahr 2,59 %. B Rückstellungen Nach dem neuen § 249 Abs. 1 HGB sind Rückstellungen zu bilden für § Ungewisse Verbindlichkeiten, § Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften § im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, § Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Für andere als die bezeichneten Zwecke dürfen keine Rückstellungen gebildet werden (§ 249 Abs. 2 HGB). a Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen „Im Urteil vom 05.04.2006 – I R 46/04 – hat der BFH (…) die steuerwirksame Bildung von Pensionsrückstellungen abgelehnt, wenn die Gemeinde Mitglied einer Versorgungskasse ist und spätere Versorgungsleistungen an Beamte nach den am Bilanzstichtag bestehenden Erkenntnissen voraussichtlich von dieser Versorgungskasse erbracht werden. Weiter geht der BFH von einem handelsrechtlichen Passivierungsverbot aus, wenn es an der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme fehle“, (GPAMitteilung 6/2006). Bei der Prüfung eines anderen Eigenbetriebs der Stadt Lahr durch die GPA wurde festgestellt, dass die Bildung einer Pensionsrückstellung für die abgeordneten Beamten entbehrlich sei, wenn der Dienstherr weiterhin die Stadt Lahr ist und deshalb auch die Versorgungslasten zu tragen hat. Diese Regelung wurde auf unseren Hinweis auch für den BGL übernommen. Die Pensionsrückstellungen des BGL wurden in 2009 vollständig aufgelöst. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – b Seite 16 von 25 Sonstige Rückstellungen Als „Sonstige Rückstellungen“ wurden Pflichtrückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet für die gesetzlichen Verpflichtungen § zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses § für geleistete und noch nicht abgefeierte Überstunden der Beschäftigten § für übertragenen Resturlaub der Beschäftigten § für Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit) § für LOB Prämien § für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen. Entwicklung Rückstellungen in € 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 20 07 2008 2009 2010 2011 31.12.2007 550 31.12.2008 550 31.12.2009 550 31.12.2010 550 31.12.2011 550 23.000 23.000 24.000 36.000 44.174 Jahresabschlusskosten/ Prüfung 24.700 24.700 25.200 25.200 16.000 Rückstellungen für Pensionen 40.792 45.444 0 0 0 Altersteilzeit Überstundenrückstellungen 53.532 63.673 18.617 83.080 30.960 90.570 75.480 78.625 57.006 81.219 Urlaubsrückstellungen 90.090 92.840 101.194 96.207 104.762 Aufbewahrung Geschäftsunterlagen LOB Prämien Altersteilzeit im Blockmodell Beim Blockmodell sind für die Verpflichtungen aus vertraglichen Altersteilzeitvereinbarungen in der Freistellungsphase weiterhin laufende Vergütungen zu zahlen, erstmals am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem die Altersteilzeit beginnt (Beschäftigungsphase), aufgrund der Vorleistungen des Arbeitnehmers (Arbeitsleistung 100%, Lohnzahlung 50% in der Arbeitsphase) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren. Mit dem Mitarbeiter des BGL wird im Fall der Inanspruchnahme der Altersteilzeit ein Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes vom 23. Juli 1996 und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit vom 05. Mai 1998 (in der jeweils gültigen Fassung) vereinbart. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zur Zahlung eines Nachteilsausgleichs (Leistung des Arbeitgebers zum Ausgleich für die Minderung der Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung) und somit zur Bildung einer Rückstellung. Während des Geschäftsjahrs 2011 befanden sich insgesamt 2 Mitarbeiter in Altersteilzeit. Bei einem Mitarbeiter beginnt in 2012 die Freistellungsphase, bei einem Mitarbeiter endete die Freistellungsphase zum 30.09.2011. Zum Bilanzstichtag 31.12.2011 befindet sich noch 1 Mitarbeiter in Altersteilzeit. Das BilMoG hat besonders bei der Bewertung von Rückstellungen zu deutlichen Änderungen geführt. Neuerdings müssen Altersteilzeitverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 1, Satz 2 i.d.F. des BilMoG in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet werden. Durch die Verwendung Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 17 von 25 des Begriffs „Erfüllungsbetrag“ wird klargestellt, dass handelsrechtlich künftige Preisund Kostensteigerungen in die Berechnung mit einzubeziehen sind. Darüber hinaus müssen Rückstellungen gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst werden, sofern diese eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. ¤ Für den Jahresabschluss 2011 wurde aufgrund der neuen Regelungen des BilMoG und der daraus folgenden Komplexität ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung der Altersteilzeitrückstellungen in Auftrag gegeben. ¤ Der Stand der Rückstellungen für Altersteilzeit betrug zum 31.12.2011 57.006,00 €. Urlaubsrückstellungen GPA-Mitteilung 6/2006: Die Rückstellung wird entweder je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschl. anteiligem Weihnachtsgeld und zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, des Urlaubsgelds sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten (der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres ist durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit der Zahl der offenen Urlaubstage zu vervielfältigen) oder im Wege in einer Durchschnittsberechnung für die Belegschaft ermittelt. Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen soll von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen werden, ein Abschlag für den Anteil Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht zu berücksichtigen. ¤ Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen wurden die Prüfungsergebnisse der Vorjahre berücksichtigt. Überstundenrückstellungen Die Rückstellung wird lt. GPA-Mitteilung 6/2006 je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoverdienstes zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ermittelt. Eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig. Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen sollen die Wochenarbeitszeit nach TVöD von 39 Stunden und die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr von 250 Tagen beachtet werden. Da eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit dem Leistungsrückstand nicht zulässig ist, müssen die Plus- und Minusstunden getrennt erfasst werden. Für die Überstunden werden Rückstellungen gebildet; der Leistungsrückstand wird als Forderung gegen Arbeitnehmer in den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert. ¤ Die Berechnung der Überstundenrückstellung ist korrekt. Für Minusstun- den wäre ggf. eine Forderung gegen Arbeitnehmer in Höhe von 2.414,77 € zu aktivieren. ¤ Die sonstigen Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet und die Entwicklung im Lagebericht erläutert. Das RPA ist der Ansicht, dass die Berechnung der Sonstigen Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 18 von 25 Rückstellungen künftig für alle Eigenbetriebe der Stadt Lahr einheitlich erfolgen und den Vorgaben der GPA entsprechen sollte. C Verbindlichkeiten a Langfristige Verbindlichkeiten Im Jahr 2011 wurde bei der Sparkasse Offenburg/Ortenau ein neuer Kredit in Höhe von 445.000,00 € aufgenommen. Diese Kreditaufnahme war im Wirtschaftsplan nicht vorgesehen. Der Kredit diente zur Umschuldung eines Darlehens bei der Deutschen Genossenschaftsbank (Stand 31.12.2010 453.976,65 €). Zum 31.12.2011 sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in der Bilanz mit 2.088.207,23 € passiviert: Münchner Hypothekenbank eG 485.727,17 € DKB Kreditbank AG 1.161.958,96 € Sparkasse Offenburg/Ortenau 440.521,10 € ¤ Der Stand des Darlehens der Sparkasse Offenburg/Ortenau stimmt nicht mit dem Kontoauszug überein. Der Kontostand des Darlehenskontos Nr. 6000390061 weist laut Jahreskontenauszug 2011 einen Stand von 445.000,00 € aus. Eine Tilgung in Höhe von 4.478,90 € wurde irrtümlich abgegrenzt, obwohl die erste Tilgungsrate erst am 15.02.2012 in Höhe von 11.125,00 € fällig war. ¤ Da Tilgungen buchhalterisch in der Bilanz einen erfolgsneutralen Vorgang darstellen, kann aus unserer Sicht auf eine Änderung der Bilanz verzichtet werden. Daneben besteht ein gemeindliches Darlehen mit langfristigem Charakter (umgewandeltes Stammkapital). Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 € zum 01.01.2009 ebenfalls in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf 1.071.389,86 € und wurde im Jahr 2011 mit 5,0 % p.a. verzinst. Tilgung ist derzeit keine vorgesehen. Da kein Darlehensvertrag zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb besteht, ist diese Position rein bilanziell betrachtet als kurzfristige Verbindlichkeit anzusehen. b Kurzfristige Verbindlichkeiten Für die Daueraufträge des Monats Januar 2012 wurden von der Stadt Lahr und anderen Eigenbetrieben Anzahlungen i.H.v. 12.236,79 € und Anzahlungen für Lieferungen Wald i.H.v. 128.074,55 € (Vj. insgesamt 15.000,00 €) geleistet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden am Jahresende mit 74.934,09 € (Vj. 62.955,83 €). Sonstige Verbindlichkeiten waren zum 31.12.2011 i.H.v. 29.815,85 € passiviert, davon u.a. Verbindlichkeiten aus Steuern mit 16.774,96 € und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit mit 12.938,63 €. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 19 von 25 3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. ¤ Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind enthalten. Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen. ¤ Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) 1. Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderung des Umlaufvermögens 3. Aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge Gesamterträge ohne Zinserträge 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7. Abschreibungen auf Sachanlagen 8. sonstige betriebl. Aufwendungen Zinsaufwendungen - Zinserträge 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Ergebnis der gew öhnlichen Geschäftstätigkeit 12. außerordentliche Erträge 13. außerordentliche Aufwendungen 14. außerordentliches Ergebnis 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 16. sonstige Steuern 17. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 11. Ergebnis der gew öhnlichen Geschäftstätigkeit Jahresgew inn / -verlust (-) "Bau und Garten" Jahresgew inn / -verlust (-) "Stadtw ald" 2004 Euro 2005 Euro 2006 Euro 2007 Euro 2008 Euro 2009 Euro 2010 Euro 2011 Euro 5.762.356 17.987 5.770.498 11.685 5.694.992 11.910 5.812.403 -30.858 5.719.781 31.793 5.896.130 -7.081 5.968.678 -10.578 5.991.136 -1.391 0 85.098 5.865.442 816.927 -407.341 0 90.417 5.872.600 936.911 -496.633 0 70.962 5.777.864 921.201 -481.203 0 95.595 5.877.140 1.000.791 -498.023 0 93.600 5.845.174 1.057.058 -485.792 0 186.749 6.075.798 1.059.966 -506.042 0 163.777 6.121.876 973.659 -493.828 16.728 113.724 6.120.197 1.077.380 -585.411 -409.586 3.786.582 -2.885.107 -901.475 -440.278 3.750.649 -2.917.082 -833.567 -439.998 3.724.045 -2.893.356 -830.689 -502.769 3.790.602 -2.938.738 -851.864 -571.267 3.818.406 -2.991.197 -827.209 -553.924 3.938.193 -3.084.583 -853.610 -479.832 3.960.036 -3.097.494 -862.542 -491.969 3.860.321 -3.022.243 -838.079 285.690 639.818 165.447 4.782 0 263.930 650.565 158.879 7.217 0 253.229 732.934 152.020 9.467 0 258.666 686.156 144.788 11.981 0 267.357 717.267 120.568 31.359 0 285.293 727.413 151.218 4.347 0 290.458 755.067 148.222 3.766 0 293.355 755.667 133.649 5.216 0 -170.228 170.978 0 0 0 0 0 170.978 -166.096 111.666 0 0 0 0 0 111.666 -161.486 -5.565 0 0 0 0 0 -5.565 -156.769 -3.863 0 0 0 0 0 -3.863 -151.927 -135.482 0 0 0 0 0 -135.482 -155.564 -86.284 0 0 0 0 0 -86.284 -151.988 -5.565 0 -51.967 -51.967 0 0 -57.532 -138.865 -176 0 0 0 0 0 -176 170.978,05 111.666,60 -5.564,59 -3.862,68 -135.482,26 -86.283,53 -57.531,53 -176,04 223.930,35 -52.952,30 96.879,55 14.787,05 28.862,10 -34.426,69 54.649,17 -58.511,85 -17.884,05 -117.598,21 -73.982,99 -12.300,54 33.794,53 -91.326,06 60.450,52 -60.626,56 Der Jahresverlust 2011 wird aus dem Gewinnvortrag getilgt. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 20 von 25 Entwicklung der Jahresaufwendungen 2004-2011 (in T€) 7.000 6.000 5.000 285 290 293 717 727 755 756 1.001 1.057 1.060 974 1.077 3.791 3.818 3.938 3.960 3.860 253 259 267 286 264 640 651 733 686 817 937 921 3.787 3.751 3.724 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2004 Personalaufwand 2005 2006 Materialaufwand 2007 2008 2009 sonstige betriebl. Aufwendungen 2010 2011 Abschreibungen auf Sachanlagen Der BGL führt fast ausschließlich Dauer- und Einzelaufträge städtischer Dienststellen aus, die keinen starken Veränderungen unterworfen sind. Die größten städtischen „Auftraggeber“ waren 2011 folgende Bereiche: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 21 von 25 ¤ Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert. 5 Bilanzanalyse Bilanzstruktur 2011 Ve rm öge n Euro % Kapital 2.360,00 0,06% Stammkapital 3.104.572,83 81,55% immaterielles AV Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Gew inn 0,00 0,00% Rücklagen 3.106.932,83 81,61% Eigenkapital Vorräte kf. Forderungen Euro % 0,00 0,00% 98.670,95 2,59% 0,00 0,00% 98.670,95 2,59% 63.391,38 1,67% Zuschüsse/Beiträge 0,00 0,00% 227.435,08 5,97% lf. Rückstellungen 0,00 0,00% Flüssige Mittel 407.831,43 10,71% lf. Verbindlichkeiten 3.159.597,09 82,99% Umlaufvermögen 698.657,89 18,35% lf. Fremdkapital 3.159.597,09 82,99% Akt.Rechn.Abgr. Gesamtvermögen 1.449,60 0,04% 3.807.040,32 100,00% kf. Rückstellungen 303.711,00 7,98% kf. Verbindlichkeiten 245.061,28 6,44% kf. Fremdkapital 548.772,28 14,41% 0,00 0,00% Pass.Rechn.Abgr. Gesamtkapital 3.807.040,32 100,00% Die Finanzierungskennzahl Working Capital (Umlaufvermögen – kf. Fremdkapital) soll mindestens positiv sein. Gemäß der Bilanzstruktur 2011 betrug das Working Capital beim BGL 149.885,61 € (im Vorjahr 138.346,87 €). Damit wird die vorher im Bericht bereits festgestellte gute Kassenliquidität bestätigt. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Be stand Bewegungsbilanz 31.12.2011 31.12.2010 Mittelverwendung kurzfristig langfristig Euro Euro Euro Euro 3.106.933 3.213.828 Vorräte, kurzfr. Forderungen, Kassen- 698.658 bestand, Guthaben bei Kreditinst. III. Rechnungsabgrenzung 1.450 604.474 94.184 1.395 3.819.697 55 3.807.040 98.847 -176 156.379 -57.532 57.532 3.159.597 3.254.723 95.126 548.772 466.127 0 3.807.040 0 3.819.697 Mittelherkunft kurzfristig langfristig Euro Euro Aktiva I. Anlagevermögen 106.895 II. Umlaufvermögen langfristige Forderungen Passiva I. Eigenkapital1) II. Bilanzergebnis III. Fremdkapital langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen IV. Rechnungsabgrenzung Gesa mtsumme In Prozent 57.356 82.645 0 94.239 246.896 38% 1) wirtschaftliches Eigenkapital ohne Jahresergebnis (Bilanzergebnis unter II.) 152.657 62% 140.001 246.896 57% 106.895 43% Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 22 von 25 Die Bewegungsbilanz veranschaulicht die Mittelherkunft und Mittelverwendung. Die Mittel stammen überwiegend aus dem kurzfristigen Bereich und dienen zur Finanzierung von Umlaufvermögen und zur Reduzierung der Verbindlichkeiten. 5.1 Cash-Flow Der Cash-Flow lässt erkennen, ob der Eigenbetrieb die erforderlichen Finanzmittel für nötige Investitionen, Kredittilgung oder Gewinnabführung aus eigener Kraft zur Verfügung stellen kann. Er gibt das aus der laufenden Betriebstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittelreservoir an und ist damit eine wichtige Kennzahl für die Finanzkraft. Der Eigenbetrieb kann somit jährlich unter Zugrundelegung des bestehenden Verrechnungssatzes, im Vermögensplan veranschlagte Ausgaben in Höhe des CashFlows tätigen, ohne in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen. Cash-Flow Jahresüberschuß/-fehlbetrag + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro -176,04 -57.531,53 -86.283,53 -135.482,26 -3.862,68 -5.564,59 111.666,60 170.978,05 293.355,08 290.457,79 285.292,52 267.357,30 258.665,79 253.229,15 263.930,25 285.690,00 - Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -45.444,23 4.652,00 34.111,45 146,00 219,00 -1.359,00 +/- Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 +/- andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 +/- Veränderung der langfr. Rückstellungen 0,00 0,00 Erträge von wesentlicher Bedeutung = Jahres-Cash Flow +/- Bereinigung Jahresergebnis Stadtwald = bereinigter Cash Flow 293.179,04 232.926,26 153.564,76 136.527,04 288.914,56 247.810,56 375.815,85 455.309,00 60.626,56 91.326,06 12.300,54 117.598,21 58.511,85 34.426,69 -14.787,05 52.952,00 353.805,60 324.252,32 165.865,30 254.125,25 347.426,41 282.237,25 361.028,80 508.261,00 Im Betriebszweig "Bau und Garten" tatsächlich investiert 188.435,59 344.561,10 279.090,52 442.491,00 71.414,44 316.429,00 194.707,00 207.168,00 Im Betriebszweig "Wald" tatsächlich investiert 0,00 2.403,19 0,00 13.325,00 2.275,35 Kredittilgung 86.149,14 66.297,50 91.727,53 89.554,22 87.497,61 85.551,00 83.708,00 81.967,00 274.584,73 413.261,79 370.818,05 545.370,22 161.187,40 401.980,00 278.415,00 289.135,00 Der Cash-Flow wurde um das Jahresergebnis aus der Bewirtschaftung des Stadtwalds bereinigt, da bei der Übertragung des Stadtwalds auf den BGL Ergebnisneutralität festgelegt wurde. Der Eigenbetrieb hat somit im Wirtschaftsjahr 2011 einen Cash-Flow in Höhe von 353.805,60 € erzielt. Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen lagen unter dem tatsächlichen Cash-Flow 2011. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung (ohne Umschuldung) lagen mit insgesamt 274.584,73 € deutlich unter dem bereinigten Cash-Flow. 5.2 Investitionen/Finanzierung des Anlagevermögens Unter Investitionen wird die Verwendung finanzieller Mittel zur Beschaffung von Betriebsmitteln (Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Geräte oder maschinelle Anlagen) verstanden. Sie bewirken eine Veränderung des Anlagevermögens. Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar. Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 23 von 25 veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Im Eigenbetrieb geht es insbesondere um die gesetzlich verankerte Erhaltung des Sondervermögens, deren Sicherstellung auch die Vermögensplanabrechnung dient. Da wie oben bereits geschildert, beim Eigenbetrieb auf Eigenkapital sogar ganz verzichtet werden kann, ist es daher sinnvoll die Goldene Finanzierungsregel (oder Deckungsgrad II) zu betrachten: Goldene Finanzierungsregel = (Deckungsgrad II) Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital Anlagevermögen Es wurden folgende Deckungsgrade II für das gebundene Vermögen ermittelt: Deckungsgrad II 2006 110 % 2007 116 % 2008 103 % 2009 96 % 2010 104 % 2011 105 % Die Anlagendeckung liegt wieder wie im Vorjahr über den angestrebten 100%. Die Überfinanzierung beträgt 151.335,21 €. Das Anlagevermögen ist demnach vollständig durch langfristiges Kapital finanziert. Bei dieser rein bilanziellen Betrachtung wird die Übertragung von Mitteln ins Folgejahr und übertragene Mittel aus Vorjahren nicht berücksichtigt, da diese handelsrechtlich nicht zulässig sind. Die Zinsaufwendungen für die Fremdkapitalfinanzierung betrugen im Jahr 2011 insgesamt 138.864,53 €. Gegenüber Kreditinstituten fielen für die langfristigen Verbindlichkeiten 84.773,65 € und für das Trägerdarlehen der Stadt jährliche Zinsen von 53.569,49 € (5,0 %) an. Es wurden Zinserträge von 5.215,52 € (Vj. 3.766,44 €) erzielt. Hierbei handelt es sich um Habenzinsen für das Kontokorrentkonto und das Festgeldkonto. Für das Kontokorrentkonto gewährt die Volksbank einen Guthabenzins der variabel ist und sich an der Höhe des Guthabens orientiert. Eine Anpassung des Zinssatzes erfolgt je nach Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 24 von 25 Zusammenfassung Der Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)“ weist im Wirtschaftsjahr 2011 einen Verlust in Höhe von -176,04 € aus. Der Jahresgewinn des Betriebszweiges Bau und Garten liegt bei 60.450,52 €, der Verlust des Betriebszweiges Wald bei -60.626,56 €. Insgesamt lagen die Erträge um 2,79 % über der Planung, die Aufwendungen waren nur um 1,10 % höher als geplant. Die Erträge aus dem Betriebszweig „Wald“ lagen um 47.717,11 € (9,57 %) deutlich über der Planung - die Aufwendungen um 8.543,67 € (1,43%) über Plan. Der Jahresverlust liegt in diesem Bereich bei -60.626,56 € (Plan -99.800,00 €). Die Erträge aus dem Betriebszweig „Bau und Garten“ lagen um 118.345,32 € (2,17 %) über der Planung; die Aufwendungen lagen um 57.894,80 € (1,06 %) über der Planung. Der Jahresüberschuss liegt in diesem Bereich bei 60.450,52 € (Plan 0,00 €). Das Working Capital beträgt 149.885,61 € (Vorjahr 138.346,87 €). Damit wird die vorher im Bericht bereits festgestellte gute Kassenliquidität bestätigt. Die im Wirtschaftsplan angenommenen Investitionen lagen unter dem tatsächlichen Cash-Flow 2011. Die tatsächlichen Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung (ohne Umschuldung) lagen mit insgesamt 274.584,73 € deutlich unter dem bereinigten Cash-Flow. Die Anlagendeckung ist mit 105 % höher als im Vorjahr und liegt wieder über den angestrebten 100 %. Das Anlagevermögen ist demnach vollständig durch langfristiges Kapital finanziert. Im Rahmen der Prüfung der Verwaltung der Betriebsausstattung (Kleingeräte) des Eigenbetriebs BGL im Jahr 2011 wurde festgestellt, dass aufgrund der erfolgten Bestandskontrolle aus unserer Sicht zwingend eine Inventur durchzuführen ist. In den vom RPA geprüften Produktbereichen Laubbläser, Motorsäge, Motorsense fehlten insgesamt 11 Inventargegenstände wegen Diebstahls bzw. waren in Verlust geraten. 6 Inventargegenstände wurden als verschlissen erkannt. Im Jahr 2011 wurde Betriebsausstattung im ursprünglichen Anschaffungswert von 125.413,37 € ausgeschieden. Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000, § 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL. Aufgrund des Umfangs, den die Beschaffungsvorgänge des BGL bei einzelnen Lieferanten in den Vorjahren angenommen haben, ist nach der DA VOL zumindest eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Die Lieferung von Arbeits- und Schutzkleidung für April 2012 bis März 2014 (Rahmenvertrag) wurde Anfang 2012 erstmalig beschränkt ausgeschrieben. Künftig sollen auch für weitere Jahresaufträge z.B. für Baustoffe Ausschreibungen entsprechend der DA VOL vorbereitet werden. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Seite 25 von 25 V. Bestätigungsvermerk Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststelllungen sind künftig zu beachten. VI. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 3.807.040,32 € und einem Jahresverlust von 176,04 € nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresverlust des Eigenbetriebs in Höhe von 176,04 € - bestehend aus dem Jahresgewinn des Betriebszweiges Bau und Garten in Höhe von 60.450,52 € und dem Jahresverlust des Betriebszweiges Wald in Höhe von 60.626,56 € - wird aus dem Gewinnvortrag getilgt. 3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von 55.000,00 € ins Folgejahr (2012) übertragen 4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 5. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 24.04.2013 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald -Städtisches Rechnungsprüfungsamt- Ulrike Karl Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Anlage Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVOAngaben in den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - die Rechnungsabgrenzung Euro 3.807.040,32 3.106.932,83 698.657,89 1.449,60 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten 1.2 Jahresgewinn/Jahresverlust davon Gewinn "Bau und Garten" davon Verlust "Stadtwald" 1.2.1 Summe der Erträge 1.2.2 Summe der Aufwendungen 98.670,95 0,00 303.711,00 3.404.658,37 -176,04 60.450,52 -60.626,56 6.125.412,43 6.125.588,47 2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 2.1. bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen 2.2 bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 0,00 176,04 0,00 0,00 Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Anlage Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01. bis 31.12.) 1. 2. 3. 4. 5. 2011 € Umsatzerlöse 5.991.135,84 Minderung des Bestands an unfertigen Leistungen -1.390,73 Aktivierte Eigenleistung 16.728,00 sonstige betriebliche Erträge 113.723,80 Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Vorjahr T€ 5.968.677,74 -10.578,14 € 163.776,57 6.120.196,91 6.121.876,17 585.411,11 491.969,35 1.077.380,46 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 493.827,52 479.831,52 973.659,04 3.022.242,78 3.097.494,02 838.078,60 862.541,54 - davon f ür Alterversorgung 265.633,55€ 3.860.321,38 3.960.035,56 7. Abschreibungen auf Sachanlagen 293.355,08 290.457,79 8. sonstige betriebliche Aufwendungen 755.667,02 755.066,63 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.215,52 3.766,44 138.864,53 151.988,12 0,00 51.967,00 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Außerordentlicher Aufwand Übergang BilMoG 12. Jahresverlust -176,04 -57.531,53 13. Gewinnvortrag 98.846,99 156.378,22 14. Bilanzgewinn 98.670,95 98.846,99 Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Anlage Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGLErfolgsübersicht für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01. bis 31.12.) Aufwendungen nach Bereichen nach Aufwandsarten Betrag Bereich Bereich insgesamt Bau und Garten Wald 1 Materialaufwand EUR 1.077.380,46 EUR 900.874,58 EUR 176.505,88 2 Löhne und Gehälter 3.029.519,78 2.771.142,42 258.377,36 3 Soziale Abgaben 558.368,05 506.514,75 51.853,30 4 Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 272.433,55 227.484,76 44.948,79 5 Abschreibungen 293.355,08 291.102,08 2.253,00 6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 138.864,53 138.864,53 0,00 7 Andere betriebliche Aufwendungen 755.667,02 682.761,68 72.905,34 6.125.588,47 5.518.744,80 606.843,67 6.103.468,91 5.557.251,80 546.217,11 16.728,00 16.728,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.120.196,91 5.573.979,80 546.217,11 -5.391,56 55.235,00 -60.626,56 5.215,52 5.215,52 0,00 13 Auß erordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 14 Steuern vom Einkommen u. vom Ertrag 0,00 0,00 0,00 -176,04 60.450,52 -60.626,56 8 Aufwendungen 1-7 9 Betriebserträge a) nach der GuV-Rechnung b) aktivierte Eigenleistungen c) Erstattung der Stadt für Bewirtschaftung des Stadtwaldes 10 Betriebserträge insgesamt 11 Betriebsergebnis (+ = Überschuss; - = Fehlbetrag) 12 Finanzerträge 15 Unternehmensergebnis (+ = Jahresgewinn, - = Jahresverlust) Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Bilanz Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) 31.12.2011 Aktiva Euro Euro 2011 A. Anlagevermögen I. Imm aterielle Vermögensgegenstände 1. Lizenzen und ähnliche Rechte 2.360 2.360 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 2. Technische Anlagen 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.787.800 67.999 1.248.774 3.104.573 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Unfertige Leistungen 39.924 23.467 63.391 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen davon Restlaufzeit > 1 Jahr 2. Forderungen an die Gemeinde/ andere Eigenbetriebe davon Restlaufzeit > 1 Jahr 3. sonstige Vermögensgegenstände davon Restlaufzeit > 1 Jahr III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten Anlage 43.066 0 176.990 0 7.379 Euro 2010 0 A. Eigenkapital I. Stam mkapital II. allgemeine Rücklage 500 500 III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag IV. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 1.858.789 71.306 1.283.233 B. Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen 3.213.328 3.213.828 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 46.400 davon Restlaufzeit < 1 Jahr 135.417 24.858 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 71.258 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.411 davon Restlaufzeit < 1 Jahr 74.934 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 85.085 davon Restlaufzeit < 1 Jahr 1.071.390 5. sonstige Verbindlichkeiten davon Restlaufzeit < 1 Jahr 29.816 8.539 Passiva Euro Euro 2011 Euro 2010 0 0 0 0 98.847 -176 98.671 156.379 -57.532 98.847 303.711 312.062 312.062 303.711 2.088.207 2.183.333 140.311 15.000 74.934 62.956 1.071.390 1.071.390 29.816 76.110 3.404.658 3.408.788 3.807.040 3.819.697 0 227.435 96.035 407.831 437.181 437.181 407.831 1.450 1.395 1.450 3.807.040 3.819.697 Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Anlage Anlagenachweis des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01.-31.12.) Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen Angesammelte Angesammelte im Ges chäfts- Abschreibungen Abschreibungen jahr auf die in auf die in Spalte 4 1 + € 3 € 2 ./. € 4 + / ./. € 5 € 6 € 7 am 31.12.2011 31.12.2010 Spalte 5 ausgewiesenen ausgewiesenen Abgänge Umbuchungen + / ./. + / ./. € € 9 10 € 8 Endstand Restbuchwerte am - Blatt 1 Kennzahlen DurchDurchschnittschnittlicher licher Abschrei- Restbuch- € 11 € 12 € 13 bungssatz wert v.H. 14 v.H. 15 1. Bau- und Gartenbereich I. Immaterielle Vermögensgegenstände a) Lizenzen 16.557,44 2.700,33 622,75 0,00 18.635,02 144.399,05 0,00 0,00 0,00 144.399,05 2.774.479,80 0,00 0,00 0,00 2.774.479,80 16.057,44 840,33 622,75 0,00 16.275,02 0,05 0,00 0,00 0,00 0,05 1.060.089,80 70.989,00 0,00 0,00 1.131.078,80 2.360,00 500,00 4,51 12,66 144.399,00 144.399,00 0,00 100,00 1.643.401,00 1.714.390,00 2,56 59,23 II. Sachanlagen 1. Grunds tücke mit Betriebsund anderen Bauten a) Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte b) Bauten auf eigenen Grundstücken 2. Technis che Anlagen 102.266,04 0,00 0,00 0,00 102.266,04 31.056,04 3.212,00 0,00 0,00 34.268,04 67.998,00 71.210,00 3,14 66,49 3.037.702,33 2.700,33 622,75 0,00 3.039.779,91 1.107.203,33 75.041,33 622,75 0,00 1.181.621,91 1.858.158,00 1.930.499,00 2,47 61,13 3. Betriebs ausstattung a) Betriebsvorrichtung b) Betriebsausstattung c) Büroausstattung d) Einrichtung e) Fahrzeuge f) Sonstige Betriebsausstattung 0,00 16.728,00 0,00 0,00 16.728,00 0,00 419,00 0,00 0,00 419,00 16.309,00 0,00 10,00 97,50 1.122.370,61 74.525,18 125.413,37 0,00 1.071.482,42 672.655,61 79.796,18 123.683,37 0,00 628.768,42 442.714,00 449.715,00 7,45 41,32 58.200,69 9.864,81 13.567,05 0,00 54.498,45 43.575,69 6.994,81 13.498,05 0,00 37.072,45 17.426,00 14.625,00 12,83 31,98 197.040,06 16.286,10 4.927,66 0,00 208.398,50 157.878,06 9.263,10 4.911,66 0,00 162.229,50 46.169,00 39.162,00 4,44 22,15 1.808.729,73 66.806,95 51.773,37 0,00 1.823.763,31 1.043.908,73 119.058,44 51.612,69 0,00 1.111.354,48 712.408,83 764.821,00 6,53 39,06 22.095,76 1.524,22 0,00 0,00 23.619,98 20.552,76 529,22 0,00 21.081,98 2.538,00 1.543,00 2,24 10,75 3.208.436,85 185.735,26 195.681,45 0,00 3.198.490,66 1.938.570,85 216.060,75 193.705,77 0,00 1.960.925,83 1.237.564,83 1.269.866,00 6,76 38,69 6.246.139,18 188.435,59 196.304,20 0,00 6.238.270,57 3.045.774,18 291.102,08 194.328,52 0,00 3.142.547,74 3.095.722,83 3.200.365,00 4,67 49,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.246.139,18 188.435,59 196.304,20 0,00 6.238.270,57 3.045.774,18 291.102,08 194.328,52 0,00 3.142.547,74 3.095.722,83 3.200.365,00 4,67 49,62 III. Anlagen im Bau 1. Bau- und Gartenbereich Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Anlage Anlagenachweis des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01.-31.12.) Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen Angesammelte Angesammelte im Ges chäfts- Abschreibungen Abschreibungen jahr auf die in auf die in Spalte 4 1 + € 3 € 2 ./. € 4 + / ./. € 5 € 6 € 7 am 31.12.2011 31.12.2010 Spalte 5 ausgewiesenen ausgewiesenen Abgänge Umbuchungen + / ./. + / ./. € € 9 10 € 8 Endstand Restbuchwerte am - Blatt 2 Kennzahlen DurchDurchschnittschnittlicher licher Abschrei- Restbuch- € 11 € 12 € 13 bungssatz wert v.H. 14 v.H. 15 2. Stadtwald I. Immaterielle Vermögensgegenstände a) Lizenzen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 a) Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 b) Bauten auf eigenen Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.242,00 0,00 0,00 0,00 1.242,00 1.146,00 95,00 0,00 0,00 1.241,00 1,00 96,00 7,65 0,08 1.242,00 0,00 0,00 0,00 1.242,00 1.146,00 95,00 0,00 0,00 1.241,00 1,00 96,00 0,00 0,00 II. Sachanlagen 1. Grunds tücke mit Betriebsund anderen Bauten 2. Technis che Anlagen 3. Betriebs ausstattung a) Betriebsvorrichtung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.023,20 0,00 0,00 0,00 13.023,20 9.748,20 722,00 0,00 0,00 10.470,20 2.553,00 3.275,00 5,54 19,60 2.018,95 0,00 0,00 0,00 2.018,95 1.701,95 103,00 0,00 0,00 1.804,95 214,00 317,00 5,10 10,60 855,00 0,00 0,00 0,00 855,00 854,00 0,00 0,00 0,00 854,00 1,00 1,00 0,00 0,12 e) Fahrzeuge 48.564,99 0,00 0,00 0,00 48.564,99 38.792,99 1.333,00 0,00 0,00 40.125,99 8.439,00 9.772,00 2,74 17,38 f) Sonstige Betriebsausstattung 11.303,00 0,00 0,00 0,00 11.303,00 11.301,00 0,00 0,00 0,00 11.301,00 2,00 2,00 0,00 0,02 75.765,14 0,00 0,00 0,00 75.765,14 62.398,14 2.158,00 0,00 0,00 64.556,14 11.209,00 13.367,00 2,85 14,79 77.007,14 0,00 0,00 0,00 77.007,14 63.544,14 2.253,00 0,00 0,00 65.797,14 11.210,00 13.463,00 2,93 14,56 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 77.007,14 0,00 0,00 0,00 77.007,14 63.544,14 2.253,00 0,00 0,00 65.797,14 11.210,00 13.463,00 2,93 14,56 b) Betriebsausstattung c) Büroausstattung d) Einrichtung III. Anlagen im Bau 1. Stadtwald Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2011 – Anlage Anlagenachweis des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01.-31.12.) Posten des Anlagevermögens Anfangsstand Anschaffungs- und Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchungen Endstand Anfangsstand Abschreibungen Angesammelte Angesammelte im Ges chäfts- Abschreibungen Abschreibungen jahr auf die in auf die in Spalte 4 1 + € 3 € 2 ./. € 4 + / ./. € 5 € 6 € 7 am 31.12.2011 31.12.2010 Spalte 5 ausgewiesenen ausgewiesenen Abgänge Umbuchungen + / ./. + / ./. € € 9 10 € 8 Endstand Restbuchwerte am - Blatt 3 Kennzahlen DurchDurchschnittschnittlicher licher Abschrei- Restbuch- € 11 € 12 € 13 bungssatz wert v.H. 14 v.H. 15 3. Insgesamt I. Immaterielle Vermögensgegenstände a) Lizenzen 16.557,44 2.700,33 622,75 0,00 18.635,02 144.399,05 0,00 0,00 0,00 144.399,05 2.774.479,80 0,00 0,00 0,00 2.774.479,80 16.057,44 840,33 622,75 0,00 16.275,02 0,05 0,00 0,00 0,00 0,05 1.060.089,80 70.989,00 0,00 0,00 1.131.078,80 2.360,00 500,00 4,51 12,66 144.399,00 144.399,00 0,00 100,00 1.643.401,00 1.714.390,00 2,56 59,23 II. Sachanlagen 1. Grunds tücke mit Betriebsund anderen Bauten a) Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte b) Bauten auf eigenen Grundstücken 2. Technis che Anlagen 103.508,04 0,00 0,00 0,00 103.508,04 32.202,04 3.307,00 0,00 0,00 35.509,04 67.999,00 71.306,00 3,19 65,69 3.038.944,33 2.700,33 622,75 0,00 3.041.021,91 1.108.349,33 75.136,33 622,75 0,00 1.182.862,91 1.858.159,00 1.930.595,00 2,47 61,10 3. Betriebs ausstattung a) Betriebsvorrichtung 0,00 16.728,00 0,00 0,00 16.728,00 0,00 419,00 0,00 0,00 419,00 16.309,00 0,00 2,50 97,50 1.135.393,81 74.525,18 125.413,37 0,00 1.084.505,62 682.403,81 80.518,18 123.683,37 0,00 639.238,62 445.267,00 452.990,00 7,42 41,06 60.219,64 9.864,81 13.567,05 0,00 56.517,40 45.277,64 7.097,81 13.498,05 0,00 38.877,40 17.640,00 14.942,00 12,56 31,21 197.895,06 16.286,10 4.927,66 0,00 209.253,50 158.732,06 9.263,10 4.911,66 0,00 163.083,50 46.170,00 39.163,00 4,43 22,06 1.857.294,72 66.806,95 51.773,37 0,00 1.872.328,30 1.082.701,72 120.391,44 51.612,69 0,00 1.151.480,47 720.847,83 774.593,00 6,43 38,50 33.398,76 1.524,22 0,00 0,00 34.922,98 31.853,76 529,22 0,00 0,00 32.382,98 2.540,00 1.545,00 1,52 7,27 3.284.201,99 185.735,26 195.681,45 0,00 3.274.255,80 2.000.968,99 218.218,75 193.705,77 0,00 2.025.481,97 1.248.773,83 1.283.233,00 6,66 38,14 6.323.146,32 188.435,59 196.304,20 0,00 6.315.277,71 3.109.318,32 293.355,08 194.328,52 0,00 3.208.344,88 3.106.932,83 3.213.828,00 4,65 49,20 III. Anlagen im Bau 1. Bau- und Grünbereich 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Stadtwald 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.323.146,32 188.435,59 196.304,20 0,00 6.315.277,71 3.109.318,32 293.355,08 194.328,52 0,00 3.208.344,88 3.106.932,83 3.213.828,00 4,65 49,20 b) Betriebsausstattung c) Büroausstattung d) Einrichtung e) Fahrzeuge f) Sonstige Betriebsausstattung