Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Dauerhafte Verkehrsführung Rappentorgasse)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 26.01.2016 Az.: 112.21

Drucksache Nr.: 31/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Verkehrsausschuss

18.02.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

61

605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Dauerhafte Verkehrsführung Rappentorgasse

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss empfiehlt, die derzeitige provisorische Verkehrsführung in
der Rappentorgasse auf Dauer anzuordnen.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 31/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die Rappentorgasse wurde nach dem Bau des Kinos und der Kindertagesstätte Alleestraße
sowie der anschließenden Straßensanierung im Mai 2014 wieder für den Verkehr freigegeben.
Da zunächst die weitere Entwicklung des Urteilsplatzes sowie die Auswirkungen des Kinobetriebs beobachtet werden sollten, wurde die Verkehrsführung in der Rappentorgasse zunächst auf Probe eingerichtet.
Hierbei wurde die Zufahrt von der Rappentorgasse in den Urteilsplatz und ebenso vom Urteilsplatz in die Rappentorgasse jeweils durch ein Zeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt)
gesperrt, um zu verhindern, dass zusätzlicher Verkehr über den Urteilsplatz fließt.
Das Durchfahrtsverbot wird vereinzelt missachtet. Durch den Gemeindevollzugsdienst festgestellte Verstöße werden jedoch mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Durch die somit eingerichtete Sackgasse kommt es in der Rappentorgasse zwangsläufig zu
Begegnungsverkehr. Zum Wenden steht die vorhandene Stichstraße neben den Parkplätzen
der Badischen Zeitung zur Verfügung.
Der ebenfalls bereits provisorisch eingerichtete verkehrsberuhigte Bereich ermöglicht den
Fahrzeugführern und ebenso den Fußgängern oder Radfahrern, die Straße in ihrer gesamten
Breite zu nutzen, sodass auch Begegnungsverkehr zwischen Fahrzeugen problemlos abgewickelt werden kann.
Der für einen verkehrsberuhigten Bereich notwenige niveaugleiche Ausbau wurde im Zuge
der Sanierung der Rappentorgasse vorgenommen.
Die nach dem Umbau der Straße noch vorhandenen 4 Stellplätze können zu den Ladenöffnungszeiten von Innenstadtkunden zum Kurzzeitparken und ebenso von den Bewohnern genutzt werden. Gemäß dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.06.2015 sind die
Plätze täglich zwischen 19.00 Uhr und 09.00 Uhr ausschließlich den Bewohnern vorbehalten.
Im Zuge der kurzfristigen Freigabe nach der Sanierung wurde das Kurzzeitparken zunächst
in Form einer Parkscheibenpflicht umgesetzt.
Die dauerhafte Beschilderung soll nun wieder eine Parkscheinpflicht beinhalten, da diese
Form der Bewirtschaftung innerhalb des Innenstadtrings grundsätzlich besteht.
Die aktuelle Verkehrsführung hat sich in den vergangenen Monaten aus Sicht der Verwaltung
bewährt. Die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit trägt zu einem sicheren Miteinander aller Verkehrsteilnehmer bei. Aufgrund der geringen Verkehrsstärke können auch die Wendevorgänge im Bereich der Stichstraße problemlos abgewickelt werden.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die derzeitige provisorische Verkehrsführung auf Dauer einzurichten.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt