Beschlussvorlage (Dauerhafte Verkehrsführung Rappentorgasse)
18. Februar 2016
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 26.01.2016 Az.: 112.21 Drucksache Nr.: 31/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verkehrsausschuss 18.02.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Dauerhafte Verkehrsführung Rappentorgasse Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss empfiehlt, die derzeitige provisorische Verkehrsführung in der Rappentorgasse auf Dauer anzuordnen. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 31/2016 Seite - 2 - Begründung: Die Rappentorgasse wurde nach dem Bau des Kinos und der Kindertagesstätte Alleestraße sowie der anschließenden Straßensanierung im Mai 2014 wieder für den Verkehr freigegeben. Da zunächst die weitere Entwicklung des Urteilsplatzes sowie die Auswirkungen des Kinobetriebs beobachtet werden sollten, wurde die Verkehrsführung in der Rappentorgasse zunächst auf Probe eingerichtet. Hierbei wurde die Zufahrt von der Rappentorgasse in den Urteilsplatz und ebenso vom Urteilsplatz in die Rappentorgasse jeweils durch ein Zeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) gesperrt, um zu verhindern, dass zusätzlicher Verkehr über den Urteilsplatz fließt. Das Durchfahrtsverbot wird vereinzelt missachtet. Durch den Gemeindevollzugsdienst festgestellte Verstöße werden jedoch mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Durch die somit eingerichtete Sackgasse kommt es in der Rappentorgasse zwangsläufig zu Begegnungsverkehr. Zum Wenden steht die vorhandene Stichstraße neben den Parkplätzen der Badischen Zeitung zur Verfügung. Der ebenfalls bereits provisorisch eingerichtete verkehrsberuhigte Bereich ermöglicht den Fahrzeugführern und ebenso den Fußgängern oder Radfahrern, die Straße in ihrer gesamten Breite zu nutzen, sodass auch Begegnungsverkehr zwischen Fahrzeugen problemlos abgewickelt werden kann. Der für einen verkehrsberuhigten Bereich notwenige niveaugleiche Ausbau wurde im Zuge der Sanierung der Rappentorgasse vorgenommen. Die nach dem Umbau der Straße noch vorhandenen 4 Stellplätze können zu den Ladenöffnungszeiten von Innenstadtkunden zum Kurzzeitparken und ebenso von den Bewohnern genutzt werden. Gemäß dem Beschluss des Verkehrsausschusses vom 10.06.2015 sind die Plätze täglich zwischen 19.00 Uhr und 09.00 Uhr ausschließlich den Bewohnern vorbehalten. Im Zuge der kurzfristigen Freigabe nach der Sanierung wurde das Kurzzeitparken zunächst in Form einer Parkscheibenpflicht umgesetzt. Die dauerhafte Beschilderung soll nun wieder eine Parkscheinpflicht beinhalten, da diese Form der Bewirtschaftung innerhalb des Innenstadtrings grundsätzlich besteht. Die aktuelle Verkehrsführung hat sich in den vergangenen Monaten aus Sicht der Verwaltung bewährt. Die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit trägt zu einem sicheren Miteinander aller Verkehrsteilnehmer bei. Aufgrund der geringen Verkehrsstärke können auch die Wendevorgänge im Bereich der Stichstraße problemlos abgewickelt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, die derzeitige provisorische Verkehrsführung auf Dauer einzurichten. Guido Schöneboom Tobias Biendl Lucia Vogt