Beschlussvorlage (Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB))
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
18. August 2016
18. August 2016
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 05.08.2016 Az.: -0687 Lö Drucksache Nr.: 216/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 18.08.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister --- --- Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt --- Betreff: Bebauungsplan AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung - Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) Beschlussvorschlag: Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung wird der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch beschlossen. Die Grundstücke der Gemarkung Lahr mit den Flurstücksnummern 5745, 5745/2, 5747, 5747/1, 5747/3, 5747/10 - 5747/15, 5747/17 - 5747/20 und 5748 liegen im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre. Anlage(n): - Satzung - Bestandsplan mit Geltungsbereich der Veränderungssperre BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 216/2016 Seite - 2 - Begründung: Anlass für den Erlass einer Veränderungssperre im Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung ist eine aktuell vorliegende Bauvoranfrage, die eine deutliche Erweiterung der Verkaufsfläche des bestehenden Lidl-Marktes auf gut 1.000 qm beinhaltet. Das Einzelhandelskonzept inklusive Nahversorgungskonzept der Stadt Lahr wird derzeit fortgeschrieben. Es ist als Beurteilungsgrundlage für das Erweiterungsvorhaben unerlässlich, wird aber innerhalb der durch die Landesbauordnung vorgeschriebenen Genehmigungsfrist der Voranfrage nicht vorliegen. Um unerwünschte Entwicklungen im gesamten Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans zu verhindern, soll die Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen werden. Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplanes inhaltlich nicht tangieren, sind möglich. Einzelheiten dazu sind im Satzungstext geregelt. Dr. Wolfgang G. Müller Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.