Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB -…
Sitzung: Technischer Ausschuss (8. Sitzung)
25. Juli 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB -…
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan (Flächenkonzept Gartenmarkt))
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan inklusive Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
25. Juli 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB -…
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan inklusive Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan (Flächenkonzept Gartenmarkt))Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung)
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 04.07.2016 Az.: - 0726/Ge Drucksache Nr.: 196/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 20.07.2016 vorberatend öffentlich Gemeinderat 25.07.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB - Offenlagebeschluss Beschlussvorschlag: 1. Für das im Bestandsplan umgrenzte Gebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung beschlossen. 2. Der Entwurf zum Gestaltungsplan wird gebilligt. 3. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Auf der Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt. Anlage(n): - Nutzungsplan inklusive Bestandsplan - Gestaltungsplan (Flächenkonzept Gartenmarkt) - Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 196/2016 Seite - 2 - Begründung: Im September 2011 wurde der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD als Angebotsbebauungsplan rechtskräftig. Er weist südlich des bestehenden Bebauungsplans GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE NORD weitere Gewerbeflächen aus. Zum Zeitpunkt seiner Aufstellung gab es noch keine konkreten Ansiedlungswünsche von Unternehmen. Zur Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters erfolgte 2015 die 1. Änderung des Bebauungsplans. Der Discounter wurde inzwischen errichtet. Aktuell liegt die Anfrage des Familienbetriebes Sauter aus dem Raum Freiburg vor, der am westlichen und südlichen Rand des Gewerbegebiets einen Gartenmarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 5.000 m² errichten möchte (Eröffnung möglichst bis Ende 2017). Nach einer Vorstellung des Konzepts in nichtöffentlicher Sitzung am 15. Juli 2015 hat der Technische Ausschuss grundsätzlich der Ansiedlung eines Gartenmarktes im GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD zugestimmt. Auf der Grundlage dieser Zustimmung und diverser Abstimmungsgespräche zu Flächenaufteilung, Verkehrsabwicklung und Gestaltung erarbeitete die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss sowie den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD. Dieser beinhaltet eine Erweiterung des Plangebiets in Richtung Westen um 5.740 m² sowie die für großflächigen Einzelhandel (ab 800 m² Verkaufsfläche) notwendige Festsetzung eines Sondergebiets „Gartenmarkt“. Innerhalb dieses Sondergebiets ist die Errichtung eines Gartenmarkts mit maximal 5.000 m² Verkaufsfläche zulässig, hiervon können auf maximal 10 % der Fläche (hier: 500 m²) branchentypische zentrenrelevante Sortimente verkauft werden. Da das Gebiet sich im Innenbereich befindet und die Grundfläche nicht den gesetzlichen Rahmen übersteigt, empfiehlt die Verwaltung die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB. Es kann daher von einer frühzeitigen Beteiligung sowie einer Umweltprüfung mit entsprechendem Umweltbericht abgesehen werden. Weiterhin empfiehlt die Verwaltung den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD zur Offenlage zu beschließen. Diese könnte vom 8. August bis zum 16. September 2016 erfolgen. Tilman Petters Stefan Löhr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.