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Beschlussvorlage (Planungsrechtliche Festsetzungen)

                                    
                                        4. Juni 2013
Az.: Da

Stadt Lahr
Stadtplanungsamt

1. Teilbebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung
(Bereich südlich der Schutter)
Planungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 BauGB + BauNVO)
Rechtsgrundlagen:
-

Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 22. Juli 2011
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F. vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 22. April 1993
Planzeichenverordnung (PlanzV) i. d. F. vom 18. Dezember 1990, zuletzt geändert durch
Art. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011
Landesbauordnung (LBO) i. d. F. vom 5. März 2010, zuletzt geändert durch Verordnung
vom 25. Januar 2012
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. d. F. vom 29. Juli 2009 zuletzt geändert durch
Gesetz vom 21. Januar 2013

WA

0

Abgrenzungen

0.1

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans gem. § 9 Abs.
7 BauGB

0.2

Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung, z.B. des Maßes der baulichen
Nutzung.

1

Art der baulichen Nutzung

1.1

Allgemeines Wohngebiet
gem. § 4 BauNVO

gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Im Allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 4–5
BauNVO (Gartenbaubetriebe, Tankstellen) i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO
unzulässig.

0,4

2

Maß der baulichen Nutzung

gem. § 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB

2.1

Grundflächenzahl (GRZ) und zulässige Grundfläche
gem. §§ 16, 17 und 19 BauNVO
Es gilt die im Nutzungsplan eingetragene GRZ.
Im WA 1, WA 2 und WA 3 darf die zulässige Grundfläche gem. § 19 Abs. 4,
Satz 2 BauNVO durch unterirdische Stellplätze mit ihren Zufahrten, Garagen
und Stellplätze mit ihren Zufahrten bis zur Grundflächenzahl von 0,8
überschritten werden.

1

2.2

Geschossflächenzahl (GFZ)
gem. §§ 16, 17 und 20 BauNVO
Es gilt die im Nutzungsplan eingetragene GFZ.

2.3

Zahl der Vollgeschosse
gem. §§ 16, 20 Abs.1, 21a BauNVO i.V.m. § 2 Abs. 6 LBO
Vollgeschosse sind als Höchstgrenze festgesetzt.

2.4

Höhe der baulichen Anlagen
gem. §§ 16, 18 BauNVO
Bei Gebäuden, bei denen die Zahl der Vollgeschosse auf III festgesetzt ist, wird
eine Gebäudehöhe von 11 m über der natürlichen Geländeoberfläche zu
Grunde gelegt. Als oberer Bezugspunkt gilt der Schnittpunkt der
Außenwandfläche mit der Dachhaut.

2.5

Beschränkungen der Zahl der Wohnungen
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB
Die Zahl der Wohneinheiten ist je nach Einschrieb als Höchstgrenze pro
Wohngebäude festgesetzt.

3

Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen,
Stellung der baulichen Anlagen
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB

3.1

Bauweise
gem. § 22 BauNVO
Offene Bauweise

3.2

Überbaubare Grundstücksfläche
gem. § 23 BauNVO
Baugrenze

4

Flächen für erforderliche Nebenanlagen sowie Flächen für Stellplätze und
Garagen mit ihren Einfahrten
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 und 22 BauGB

4.1

Nebenanlagen
gem. § 14 BauNVO
Im Allgemeinen Wohngebiet sind Nebenanlagen (z.B. Gerätehütten,
Fahrradabstellplätze, Müllsammelplätze) in den gekennzeichneten Flächen
zulässig.

N

4.2

Stellplätze und Garagen
gem. §§ 12 Abs. 6 und 23 Abs. 5 BauNVO

St/Ga

Stellplätze, überdachte Stellplätze (Carports) und Garagen sind im gesamten
Geltungsbereich nur innerhalb der Baugrenzen und auf den besonders
gekennzeichneten Flächen zulässig.

GGa

Stellplätze als Gemeinschaftsgaragen
gekennzeichneten Flächen zulässig.

(Tiefgaragen)

sind

in

den
2

5

Verkehrsflächen

gem. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB

5.1

Verkehrsfläche mit allgemeiner Zweckbestimmung
-öffentliche Verkehrsfläche-

5.1

Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung
-Fuß- und Radweg-

6.

Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr.15 BauGB

6.1

Öffentliche Grünfläche

6.1.1 Dauerkleingärten
In der öffentlichen Grünfläche „Dauerkleingärten“ dürfen nur eingeschossige
Lauben errichtet werden, die nicht Wohnzwecken dienen und deren
Grundfläche einschließlich Nebenanlagen (Kleintierstall, geschlossene
Veranda, Geräteraum und überdachter Freisitz) 24 m² nicht überschreitet.
6.1.2 Die öffentliche Grünfläche ist im Sinne § 1a WHG und §§ 3a, 68b WG als
Gewässerrandstreifen auszubilden.
7.

Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
Gewässerrandstreifen § 1a WHG und §§ 3a, 68b WG
Die Fläche entlang der Schutter wird, gem. dem zeichnerischen Teil, als Fläche
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
festgesetzt. Die Flächen dienen der Sicherung von Gewässerrandstreifen
sowie der naturnahen Gewässerentwicklung.
- Ausweisung eines Gewässerrandstreifens, Pflege extensiv
- Erneuerung der Ufergehölze durch standortgerechte heimische Gehölze
- Regelmäßige Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

8

GF

GFL 1

GFL 2

L

Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche gem. § 9 Abs. 21
BauGB
Mit Geh- und Fahrrecht zu belastende Fläche zugunsten der Stadt, der
Wasserwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg und der Versorgungsträger*.
Die eingetragene Fläche ist von Bebauung und Bäumen freizuhalten.
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche zugunsten des
Eigentümers des Grundstücks Flst. Nr. 22537/13 und der Versorgungsträger*.
Die eingetragene Fläche ist von Bebauung und Bäumen freizuhalten.
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Fläche zugunsten der
Eigentümer der Grundstücke Flst. Nr. 22728, 22732/5, 22732/9, der Stadt und
der Versorgungsträger*. Die eingetragene Fläche ist von Bebauung und
Bäumen freizuhalten.
Mit Leitungsrechten zu belastende Fläche zugunsten der Eigentümer der
Grundstücke Flst. Nr. 22728, 22732/5, 22732/9, der Stadt und der
Versorgungsträger*. Die eingetragene Fläche ist von Bebauung und Bäumen
freizuhalten.
* Geringfügige Änderungen können sich durch die Bildung späterer
Grundstücksgrenzen ergeben.
3

9

Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen sowie Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für
die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB
Die Dachflächen der Tiefgaragen sind mit einer Mindestsubstratdicke von 50
cm zu überdecken. Sie und sämtliche sonstigen Innenhofflächen sind durch die
Anpflanzung von Rasen, Sträuchern sowie Bäumen intensiv zu begrünen.
Außenwände der Tiefgaragen, die mit über 1 m Höhe in Erscheinung treten,
sind dauerhaft zu begrünen.

9.1

Anpflanzen von Bäumen
Auf öffentlicher Fläche am Schutterentlastungskanal im Bereich südlich der
Schutter sind 4 mittelkronige Bäume zu pflanzen. Die genauen Standorte
wurden in der Ausführungsplanung zur Erschließung festgelegt.
Parkierungsflächen sind mit mittelkronigen Laubbäumen zu bepflanzen, pro 6
Stellplätze ein Baum.
Pro angefangene 300 qm Grundstücksfläche ist mindestens ein
standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 10-12 cm zu
pflanzen. Die Pflanzpflicht entfällt, wenn entsprechender Baumbestand
innerhalb des Grundstücks erhalten bleibt.
Bei der Anlage der privaten Grünflächen werden folgende standortheimische
Arten empfohlen:
Liste mittelkronige Bäume:
Rotblühende Kastanie (Aesculus carnea „Briotii“)
Spitzahorn (Acer platanoides „Olmstedt“)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Baumhasel (Coryllus colurna)
Amberbaum (Liquidambar styraciflua)
Feldahorn (Acer campestre)
Schnurbaum (Sophora japonica)
Robinie (Robinia pseudoacacia)
Mittel- bis starkwüchsige Obstbäume
Liste kleinkronige Bäume:
Obstbäume auf mittel- bis schwachwüchsigen Unterlagen
Rotdorn (Crataegus laevigata „Paul Scarlet“)
Zierkirsche (Prunus Sorten)
Zierapfel (Malus Sorten)
Kugelahorn
Kugelrobinie
Kugeltrompetenbaum

4

10

Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor
schädlichen
Umwelteinwirkungen
im
Sinne
des
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie die zum Schutz vor
solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher
Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen
Vorkehrungen (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)
Die folgenden Festsetzungen resultieren aus der schalltechnischen
Untersuchung „Schallimmissionsprognose Schienenverkehr“ des
Planungsbüros rw bauphysik Ingenieure, Schwäbisch Hall, vom 5. Januar 2013
(siehe Anlage) für den Bebauungsplan HEILIGENBREITE-NORD, 5. Änderung.
Die Ergebnisse der Berechnung der im Bebauungsplangebiet einwirkenden
Schienenverkehrsimmissionen zeigen, dass die Orientierungswerte nach DIN
18005 für ein Allgemeines Wohngebiet zur Nachtzeit in allen Stockwerken der
geplanten Wohnhäuser überschritten werden. Auch zur Tageszeit werden die
schalltechnischen Orientierungswerte insbesondere an den Süd- und
Ostfassaden der östlich geplanten Gebäude sowie in den oberen Stockwerken
der Gebäude überschritten.
Nutzungsart
Wohngebiet

(WA)

Orientierungswerte der DIN 18005 in dB(A)
Tag
Nacht
55
45

Bei der Errichtung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen sind die
Außenbauteile mindestens entsprechend den Anforderungen des jeweiligen
Lärmpegelbereichs der DIN 4109 (beim Stadtplanungsamt einsehbar)
auszubilden. Die erforderlichen Schalldämmmaße sind in Abhängigkeit von der
Raumnutzung auf Basis der DIN 4109 im Einzelfall nachzuweisen.
Die aus den maßgeblichen Außenlärmpegeln und der geplanten Wohnnutzung
erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße R’w,res sind in den Anlagen 8
– 10 dargestellt. Es zeigt sich, dass die Außenbauteile der schutzwürdigen
Aufenthaltsräume resultierende Schalldämm-Maße von R’w,res = 30 – 50 dB
besitzen müssen – je nach Lage und Geschosshöhe. Insbesondere die Ostund Südfassaden der östlich gelegenen Mehrfamilienhäuser sowie die
Obergeschosse der Gebäude benötigen ein hohes resultierendes SchalldämmMaß.
Lärmpegelbereich

I
II
III
IV

Maßgeblicher
Resultierendes Schalldämmmaß in dB(A)
Außenlärm [dB(A)] Aufenthaltsraum in Wohnungen, Büroräume und
Übernachtungsräume in
Ähnliches
Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume und Ähnliches
bis 55
30
56 - 60
30
30
61 - 65
35
30
66 - 70
40
35

Schutz vor Verkehrsgeräuschen:
Aufgrund von Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte der
DIN 18005 sind für schutzbedürftige Räume passive Schallschutzmaßnahmen
an den Gebäudefassaden vorzusehen. Die in den jeweiligen Geschossen und
an den jeweiligen Fassaden nach DIN 4109 erforderlichen resultierenden
Schalldämm-Maße sind der Anlage zum Textteil des Bebauungsplans zu
entnehmen.
5

Für die Bestandsbebauung im Plangebiet sind gegenwärtig keine passiven
Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Erst im Falle eines Um-, An- oder
Neubaus gelten die entsprechenden erforderlichen resultierenden SchalldämmMaße, die in der Anlage (Anlage 8, Anlage 9, Anlage 10) zum Textteil des
Bebauungsplans entsprechend ihrer Lage und Geschosshöhe aufgeführt sind.
Zur praktischen Umsetzung dieser Festsetzung sind die unter Ziffer 12.1
verzeichneten Hinweise unbedingt zu beachten.
11

Nachrichtliche Übernahmen von nach anderen gesetzlichen Vorschriften
getroffenen Festsetzungen
gem. § 9 Abs. 6 BauGB

11.1

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Straßenwesen und Verkehr
§ 12 Abs. 3 Luftverkehrsgesetz Luft VG
Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Lahr.
Nach dem Luftverkehrsgesetz ergibt sich eine Bezugshöhe von 179,60 m über
NN. Ab dieser Höhe bedürfen Bauvorhaben der Zustimmung und Antennen,
Baukräne, Baugeräte u. ä. gem. § 15 Luft VG der Genehmigung der zivilen
Luftfahrtbehörde.

12

Hinweise

12.1

Schallimmissionsprognose Schienenverkehr vom 05.02.2013
Um ein resultierendes Schalldämm-Maß von R’w,res = 50 dB zu erreichen, sind
ein hoch schalldämmendes Mauerwerk (z.B. 24 cm Kalksandvollsteine KSV,
Rohdichteklasse 2000), Dachausbauten mit mindestens 2 Lagen Gipskarton
und einer Brettschalung über den Sparren sowie hoch schalldämmende
Fenster erforderlich, die mindestens der Schallschutzklasse 4 entsprechen.
Integrierte Rollladenkästen und Fensterfalzlüfter sind zu vermeiden.
Vorzusehen sind Vorsatzrollläden und zentrale Lüftungsanlagen mit
Schalldämpfern. Durch einen weniger großzügigen Fensterflächenanteil
können in einem solchen Fall Fenster der Schallschutzklasse 5 vermieden
werden. Überschlägige Berechnungen zeigen, dass bei 10 %
Fensterflächenanteil und den wie zuvor geschilderten Bauteilaufbauten ein
Schallschutzfenster mit einem Schalldämm-Maß von 44 dB ausreichend sein
kann, um ein resultierendes Schalldämm-Maß von 50 dB zu erreichen.
Die im Einzelfall erforderlichen Bauteilqualitäten sind im Rahmen des
Schallschutznachweises nach DIN 4109 festzulegen. Der
Schallschutznachweis für jedes einzelne Gebäude kann erst erstellt werden,
wenn die Grundrisse und Bauteilkonstruktionen feststehen. Die Ausführungen
zuvor sollen nur eine grobe Orientierungshilfe geben, mit welchen
Aufwendungen im vorliegenden Fall zu rechnen ist.
Die vorliegend berechneten resultierenden Schalldämm-Maße stellen nach
heutigen Erkenntnissen den Mindestschallschutz für Außenbauteile dar.

12.2

Denkmalschutz
Gebäude, die dem Denkmalschutz unterliegen.

6

12.3

Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Wirtschaft, Raumordnung, Bau-,
Denkmal- und Gesundheitswesen
Nach § 20 des Denkmalschutzgesetzes (zufällige Funde) ist das
Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 25, Fachbereich Archäologische Denkmalpflege, 79083 Freiburg, unverzüglich zu benachrichtigen, falls Bodenfunde bei
Erdarbeiten in diesem Gebiet zutage treten.

12.4

Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg
Im Plangebiet wird der Baugrund von mächtigeren Lehmen über Kies
aufgebaut.
Bei geotechnischen Fragen im Zuge von Bauarbeiten (z.B. zum Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl des Gründungshorizonts, zum Grundwasser u. dgl.) wird geotechnische Beratung durch ein privates Ingenieurbüro
empfohlen.

13

Nutzungsschablone
Baugebiet
Grundflächenzahl
Anzahl der
Wohneinheiten

Geschossigkeit
Geschossflächenzahl
Bauweise

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin

7

Schienenlärmprognose
Bebauungsplan
HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

8

Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß im Erdgeschoss
berechnet nach DIN 4109 für das Baugebiet "Heiligenbreite-Nord" unter Berücksichtigung der bestehenden Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte NACHT (22 - 6 Uhr)

B-Plan-Gebiet

5357300

Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
Berechnet nach TA Lärm in 5 m über Grund
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE

Bestand
Bestand

Bahngleis
Strecke 4000

R'w,res für Wohnräume
in dB

Bestand

>=
<
>=
>=
>=
>=
>=

5357200

30
30
35
40
45
50

5357200

Bestand

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
5357100

10

20

40

5357100

rw bauphysik
ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Im Weiler 7
74523 Schwäbisch Hall

3414100

3414000

3413900

3413800

tel 0791.978 115-0
fax 0791.978 115-20
www.rw-bauphysik.de

Schienenlärmprognose
Bebauungsplan
HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

9

Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß im 1. Obergeschoss
berechnet nach DIN 4109 für das Baugebiet "Heiligenbreite-Nord" unter Berücksichtigung der bestehenden Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte NACHT (22 - 6 Uhr)

B-Plan-Gebiet

5357300

Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
Berechnet nach TA Lärm in 5 m über Grund
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE

Bestand
Bestand

Bahngleis
Strecke 4000

R'w,res für Wohnräume
in dB

Bestand

>=
<
>=
>=
>=
>=
>=

5357200

30
30
35
40
45
50

5357200

Bestand

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
5357100

10

20

40

5357100

rw bauphysik
ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Im Weiler 7
74523 Schwäbisch Hall

3414100

3414000

3413900

3413800

tel 0791.978 115-0
fax 0791.978 115-20
www.rw-bauphysik.de

Schienenlärmprognose
Bebauungsplan
HEILIGENBREITE -NORD, Stadt Lahr

10

Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß im 2. Obergeschoss
berechnet nach DIN 4109 für das Baugebiet "Heiligenbreite-Nord" unter Berücksichtigung der bestehenden Bahnlinie 4000 Friesenheim - Orschweier
3414100

3414000

3413900

3413800

Legende
Hauptgebäude
Nebengebäude
Dachfläche

Beurteilungspegel Lr

5357300

Emission Schiene

Rasterlärmkarte NACHT (22 - 6 Uhr)

B-Plan-Gebiet

5357300

Berechnet nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten
Berechnet nach TA Lärm in 5 m über Grund
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE
für den Nachtbetrieb der Fa. GTE

Bestand

Bestand

Bahngleis
Strecke 4000

R'w,res für Wohnräume
in dB

Bestand

>=
<
>=
>=
>=
>=
>=

5357200

30
30
35
40
45
50

5357200

Bestand

Bericht Nr. 13521

Maßstab 1:1500
0
5357100

10

20

40

5357100

rw bauphysik
ingenieurgesellschaft mbH & Co. KG
Im Weiler 7
74523 Schwäbisch Hall

3414100

3414000

3413900

3413800

tel 0791.978 115-0
fax 0791.978 115-20
www.rw-bauphysik.de