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Beschlussvorlage (Festsetzung von Stornierungsentgelten bei Jugenderholungsmaßnahmen des Kinder- und Jugendbüros.)

20. November 2013
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
Himmelsbach

Datum: 23.10.2013 Az.:

Drucksache Nr.: 221/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

20.11.2013

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Festsetzung von Stornierungsentgelten bei Jugenderholungsmaßnahmen des Kinder- und Jugendbüros.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport nimmt die Stornierungsregelungen
bei Jugenderholungsmaßnahmen des Kinder- und Jugendbüros zustimmend zur
Kenntnis.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 221/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Das Kinder- und Jugendbüro führt seit Jahren in den Pfingstferien eine mehrtägige Zeltfreizeit und in den Sommerferien zwei Stadtranderholungen durch. Der Anmeldebeginn für diese
Jugenderholungsmaßnahmen liegt bereits in den ersten Monaten des Jahres (Zeltfreizeit: ab
Januar, Stadtranderholung: ab Mitte bis Ende März).
In den vergangenen Jahren kam es zu einer Zunahme von Abmeldungen von Teilnehmenden an diesen Jugenderholungsmaßnahmen (Zeltfreizeit 2010: 2, 2011: 2, 2012: 4; Stadtranderholungen 2010: 13 nach Rechnungsstellung, 2011: 18 nach Rechnungsstellung, 2012: 17
nach Rechnungsstellung). Diese führten zu Mehrarbeit im Verwaltungsbereich und Einnahmeausfällen.
Als Konsequenz dieser Entwicklung und des damit verbundenen Arbeitsmehraufwandes
wurden in einer Testphase im Jahr 2013 in Anlehnung an Stornierungsregelungen von anderen Anbietern von Jugenderholungsmaßnahmen bei kurzfristigen Abmeldungen folgende
verwaltungsintern abgestimmte Stornierungsregelungen angewandt:
„Bei einer Abmeldung von einer Jugenderholungsmaßnahme zwei Wochen bis einen Tag vor
Beginn der Freizeit fallen Stornierungskosten in Höhe von 30% des Teilnehmerentgeltes an.
Bei Abmeldungen ab dem ersten Tag der Freizeit werden 50% des Teilnehmerentgeltes in
Rechnung gestellt.“
Die Zahl der Stornierungen hat sich in der Testphase im Vergleich zu den Vorjahren gerade
bei den kurzfristigen Abmeldungen deutlich reduziert (Zeltfreizeit: 0; Stadtranderholung I: 5,
Stornoentgelte jeweils 54,00 Euro, Stadtranderholung II: 5, Stornoentgelte jeweils 90,00 Euro). Einnahmeausfälle konnten so zum Teil über die Stornierungsentgelt ausgeglichen und
personeller Mehraufwand im überschaubaren Rahmen gehalten werden. Von einer konstanten oder eher weiter rückläufigen Entwicklung wird ausgegangen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleitung