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Beschlussvorlage (Stadthalle/Stadtparkrestaurant - Beteiligung der Stadt Lahr an der Dachsanierung im Bereich des Bestandsfoyers und dem Zugang zur Stadthalle)

18. Dezember 2017
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Martinelli

Datum: 29.11.2017 Az.: 60/603GMKa/Ma

Drucksache Nr.: 310/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

18.12.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Stadthalle/Stadtparkrestaurant
- Beteiligung der Stadt Lahr an der Dachsanierung im Bereich des Bestandsfoyers
und dem Zugang zur Stadthalle

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr beschließt entsprechend den Bestimmungen der
gültigen Hauptsatzung, der Schlossbrauerei Stöckle Schmieheim e.K. einen Zuschuss in Höhe von 50% der Gesamtkosten für die im Betreff genannte Sanierungsmaßnahme zu gewähren.
Gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) werden bei der
Finanzposition 1.7670.718000 (Zuweisungen/Zuschüsse an übrige Bereiche) außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 22.000 € für das Jahr 2017 bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben kann über die Finanzposition 1.9000.010000 (Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer) erfolgen.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 310/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die Stadt Lahr ist Eigentümerin des Grundstücks mit der Lgb.-Nr.: 4157/4. Die Schlossbrauerei Stöckle Schmieheim e.K. hat mit dem Erbbauvertrag v. 20.10.1965 das Recht erhalten,
auf dem Grundstück 4157/4 ein Bauwerk zu errichten. Der Gemeinderat stimmte wenige Jahre später dem Bau des Stadtparkrestaurants zu. Die entsprechenden Regelungen wurden im
Vertrag über die Errichtung der Gaststätte v. 15.06.1971 getroffen.
Als Eigentümerin des Gebäudes ist die Schlossbrauerei Stöckle Schmieheim e.K. verpflichtet, das Restaurant stets in einem guten baulichen Zustand zu erhalten.
Mit dem Ergänzungsvertrag v. 27.12.2016 wurde der Gebäudeeigentümerin wieder die Möglichkeit gegeben, Unterhaltungsmaßnahmen und Investitionen zu tätigen, die die jährlichen
Pachteinnahmen übersteigen. Dadurch können notwendige Arbeiten aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten zusammengelegt oder auch umfangreichere Maßnahmen durchgeführt
werden.
Im Bereich des Bestandsfoyers muss nun dringend das Flachdach saniert werden. Der Gebäudeteil liegt auf dem vor genannten Erbbaugrundstück und gehört damit rechtlich zum
Stadtparkrestaurant, obwohl ein großer Anteil dieser Fläche tatsächlich von der Stadt genutzt
wird. Neben dem Zugang zur Stadthalle (Windfang/Flur) befindet sich dort ein Teil des Foyers, in dem die Bewirtung stattfindet. Im Anschluss daran entsteht derzeit auch die künftige
Foyererweiterung.
Da in in diesem Bereich eine Akustikdecke montiert werden soll, das Dach aber undicht ist,
ist auch aus städtischem Interesse ein schnelles Handeln erstrebenswert. Herr Lusch, Inhaber der Schlossbrauerei, hat zwei Angebote für die Dachsanierung eingeholt. Das wirtschaftlichere Angebot der Fa. Dörfler Dächer GmbH beläuft sich auf 42.691,73 €. Aufgrund der tatsächlichen Nutzungsverhältnisse ist die Schlossbrauerei nicht bereit, die gesamten Kosten zu
tragen und hat die Stadt darum gebeten, sich an den Kosten zu beteiligen.
Da die Flächen unter dem zu sanierenden Dach ungefähr je zur Hälfte von der Stadt und
dem Betreiber des Restaurants, Herrn Joannis Vaiou, belegt werden, erachten die Beteiligten
einen Aufteilungsmaßstab von 50/50 für sach- und interessensgerecht. Deshalb schlägt die
Verwaltung dem Gemeinderat vor, der Schlossbrauerei Stöckle einen Zuschuss in Höhe von
50% der Gesamtsanierungskosten zu gewähren.
Anm.:
Sofern die jährlichen Einnahmen der Schlossbrauerei nicht zur Kostendeckung der Unterhaltungsmaßnahmen ausreichen, erhöht sich gemäß dem Ergänzungsvertrag v. 27.12.2016 der
Rückübertragungsstand, den die Stadt an die Schlossbrauerei leisten muss, damit das Gebäude in das Eigentum der Stadt übergeht. Mit diesem Beschluss soll daher gleichermaßen
sichergestellt werden, dass der Teil der Sanierungskosten, für den die Schlossbrauerei den
vor genannten Zuschuss erhalten soll, nicht in die Ermittlung des Rückübertragungsstandes
einbezogen werden kann. Darüber hinaus bleiben auch die weiteren, von der Stadt getätigten
Investitionen im Foyerbereich (neue Theke, Akustikdecken, zwei neue Fenster) bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage für den Eigentumsübergang außen vor.

Tilman Petters

Silke Kabisch