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Beschlussvorlage (Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61/605
Stehr

Datum: 18.09.2017 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 240/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

04.10.2017

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022

Beschlussvorschlag:

1. Im Jahr 2018 werden 8-10 Bushaltestellen mit einem Bussonderbordstein und
einem Blindenleitsystem ausgestattet. Die für den Umbau notwendigen Haushaltsmittel i.H.v. 200.000 € werden bei den Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2018 der Stadt Lahr berücksichtigt.
2. Der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen wird vorbehaltlich der Schaffung
haushaltsrechtlicher Voraussetzungen mindestens bis zum Jahr 2022 in den
Haushaltsplänen der Stadt Lahr berücksichtigt, sodass bei einem jährlichen
Umbau von ca. 10 Bushaltestellen mindestens die Hälfte aller Haltestellen in
Lahr im Jahr 2022 barrierefrei ist.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 240/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die zum 01.01.2013 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)1
enthält u.a. neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Im Unterschied zu anderen Kriterien, wie
zum Beispiel den Umweltstandards oder zu Umfang und Qualität des Angebotes, hat der
Gesetzgeber für die Schaffung eines barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) eine politische Zielbestimmung im PBefG verankert: Die Aufgabenträger werden
verpflichtet, in den Nahverkehrsplänen die Belange von in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, bis zum 01.01.2022 eine vollständig barrierefreie Nutzung der öffentlichen Nahverkehrsangebote zu erreichen. In dem im
Jahr 2016 neu aufgestellten Nahverkehrsplan für den Ortenaukreis ist diese Zielvorgabe enthalten. Er erfüllt somit auch die Anforderungen des ÖPNV-Gesetzes Baden-Württemberg.
Die wesentlichen Aspekte eines barrierefreien ÖPNV beziehen sich auf die Zugänglichkeit
sowie die Nutzbarkeit und umfassen die Haltestelleninfrastruktur, die Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge, die Kommunikation mit den Kunden sowie den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen. Nur in deren Zusammenspiel ist Barrierefreiheit im ÖPNV auf Basis des
heutigen Standes der Technik sicherzustellen.
Als Straßenbaulastträger ist die Stadt Lahr in der Pflicht, eine barrierefreie Haltestelleninfrastruktur (Bau und Betrieb) zur Verfügung zu stellen. Einige Haltestellen im Stadtgebiet verfügen bereits über einen Bussonderbordstein für einen barrierefreien Einstieg sowie ein Blindenleitsystem als Orientierungshilfe für Blinde und Sehbehinderte. Im Jahr 2018 sollen 8-10
weitere Haltstellen umgebaut und mit einem Bussonderbordstein sowie einem Blindenleitsystem ausgestattet werden. Aufgrund des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens während der Landesgartenschau soll es sich dabei um Haltestellen außerhalb der Hauptzufahrtsstraßen handeln, bspw. am Bergfriedhof, in der Seminar- und Bottenbrunnenstraße oder im
Ernet.
Die Kosten für den Umbau betragen je nach örtlicher Bestandssituation ca. 20.000 € pro Haltestelle, insgesamt also ca. 200.000 €. Das Land bietet ein Förderprogramm mit einer Bagatellgrenze von 100.000 € an. Liegen die Umbaukosten über der Bagatellgrenze können Fördermittel in Höhe von 50 % der anrechenbaren Kosten beantragt werden. Die Stadt Lahr wird
den entsprechenden Förderantrag beim RP Freiburg stellen.
Die Stadt Lahr verfolgt das Ziel, die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) zu fördern, um dem motorisierten Individualverkehr attraktive Mobilitätsangebote gegenüberzustellen. Ein barrierefreier ÖPNV bietet mehr Komfort und Zugänglichkeit
für alle Fahrgäste, unabhängig von speziellen Bedürfnissen oder einer möglichen temporären
oder dauerhaften Behinderung. Menschen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck werden
ebenso profitieren wie ältere und kranke Menschen mit Gehhilfen.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Udo Lau

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.