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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr; 1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2016 2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 31.07.2017 Az.: 700.311

Drucksache Nr.: 199/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.09.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.09.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr;
1. Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2016
2. Ermittlung der Kostenunter- und –überdeckungen für 2016

Beschlussvorschlag:

Siehe nächste Seite

Anlage(n):
Betriebsabrechnung 2016

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 199/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat:
1. nimmt die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2016 zur Kenntnis.
2. stimmt der Ermittlung der Kostenüberdeckung des Jahres 2016 bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 143.353,59 € zu.
3. stimmt der Ermittlung der Kostenunterdeckung des Jahres 2016 bei der
Schmutzwassergebühr in Höhe von 105.213,85 € zu.
4. stimmt zu, einen Betrag von 461.140,63 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Schmutzwassergebühr zuzuführen.
5. stimmt zu, einen Betrag von 120.945,27 € den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse bei der Niederschlagswassergebühr zuzuführen.
6. nimmt Kenntnis vom vorgesehenen Ausgleich der Kostenüber- und –
unterdeckungen.
Begründung:
I.

Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2016:

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.3.2010
sind die Gemeinden in Baden-Württemberg – und damit auch die Stadt Lahr – zur
Einführung getrennter Abwassergebühren verpflichtet. Bis dahin war es in einem weiten gefassten Rahmen zulässig die Kosten für die Beseitigung des Schmutz- und
Niederschlagswassers über einen einheitlichen Abwassergebührensatz abzudecken.
Nach Abschluss der umfangreichen Vorarbeiten zur Trennung der Abwassergebühren in einen Anteil für die Beseitigung des Schmutzwassers und in einen Anteil für
die Beseitigung des Niederschlagswassers hat der Gemeinderat am 19.12.2011
rückwirkend zum 01.01.2011 die Neufassung der Abwassergebührensatzung für die
Jahre 2011 und 2012 beschlossen. Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung
des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei auf Basis der Kalkulation einer externen Kommunalberatung beschlossen.
Für das Jahr 2016 hat der Gemeinderat am 14.12.2015 die Neufassung der Abwassergebührensatzung zum 01.01.2016 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 255/2015).
Die jeweiligen Gebührensätze für die Beseitigung des Schmutzwassers- und Niederschlagswassers wurden hierbei erneut auf Basis der Kalkulation einer externen
Kommunalberatung beschlossen. Die Gebührensätze sollen für die Jahre 2016 und
2017 einheitlich gelten.
Der Gebührensatz für die Beseitigung des Schmutzwassers wurde für das Jahr 2016
auf 1,60 €/m³ und der Gebührensatz für die Beseitigung des Niederschlagswassers
auf 0,28 €/m³ festgesetzt. Die Kanalgebühr für Schmutzwasser wurde im gleichen
Zeitraum auf 0,42 €/m³ festgesetzt.
…

Drucksache 199/2017

Seite - 3 -

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Lahr war nunmehr ebenfalls das gebührenrechtliche Ergebnis 2016
festzustellen.
Das mit der Kalkulation der Abwassergebühren 2016 beauftragte Kommunalberatungsbüro hat hierfür die Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2016 erstellt. Auf die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für die zentrale Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für das
Jahr 2016 wird verwiesen.

a) Kostenüberdeckung 2016 bei der Niederschlagswassergebühr
In die Gebührenkalkulation für die Jahre 2016/2017 wurden zum Ausgleich einer
Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2014 für den Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung ein Betrag in Höhe von 44.816,64 € eingeplant. D.h. es wurde eine höhere Gebühr kalkuliert als dies für die beiden Jahre entsprechend der Kostenstruktur
eigentlich erforderlich gewesen wäre. Diese planerische Kostenüberdeckung wird
dann im Laufe des Jahres zum Ausgleich der in Vorjahren aufgelaufenen Gebührenunterdeckung verwandt.
Die Betriebsabrechnung 2016 der Abwassergebühren ergab eine Kostenüberdeckung von 143.353,59 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine
Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 120.945,27 € aus.
Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung
2016 bei 0,25 €/m² gelegen.
b) Kostenunterdeckung 2016 bei der Schmutzwasserwassergebühr
In die Gebührenkalkulation für die Jahre 2016/2017 wurde zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen aus Vorjahren für den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung eine Inanspruchnahme der für den Ausgleich von Kostenüberdeckungen gebildeten
Rückstellungen in Höhe von 566.354,48 € eingeplant. D.h. es wurde eine nicht Kosten deckende Abwassergebühr kalkuliert. Diese planerische Kostenunterdeckung
wird dann im Laufe des Jahres durch die Inanspruchnahme der in Vorjahren aus Gebührenüberschüssen gebildeten Rückstellungen ausgeglichen.
Die Betriebsabrechnung 2016 der Abwassergebühren ergab eine Kostenunterdeckung von - 105.213,85 €. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung weist somit eine
Verbesserung gegenüber der Kalkulation in Höhe von 461.140,63 € aus.
Der Kosten deckende Gebührensatz wäre entsprechend der Betriebsabrechnung
2016 bei 1,42 €/m³ gelegen.
c) Zuführungen zu den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse aus der
Schmutzwassergebühr
Unter a) und b) wurde dargelegt, dass die Betriebsabrechnung bei der Niederschlagswassergebühr und bei der Schmutzwassergebühr jeweils eine Verbesserung
gegenüber der Gebührenkalkulation ergeben hat.
…

Drucksache 199/2017

Seite - 4 -

Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Niederschlagswassergebühr
lag bei 120.945,27 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung.
Die Verbesserung gegenüber der Kalkulation bei der Schmutzwassergebühr lag bei
461.140,63 €. Dieser Betrag ist den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zuzuführen und steht für künftige Gebührenkalkulationen Kosten senkend zur Verfügung.
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen auszugleichen, Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden.
Für den Ausgleich steht der Zeitraum der folgenden fünf Wirtschaftsjahre zur Verfügung. Die Entscheidung über den Ausgleich obliegt dem Gemeinderat. Bei Kostenüberdeckungen steht ein Ermessen nur in den Fragen zu, wann und in welchen Teilbeträgen innerhalb des Fünfjahreszeitraumes der Ausgleich erfolgen soll. Bei Kostenunterdeckungen erstreckt sich das Ermessen auch darauf, ob überhaupt und in
welchem Umfang ein Ausgleich erfolgen soll.
II. Beabsichtigter Ausgleich von Kostenunter- und –überdeckungen
Im Kalkulationszeitraum 2016/2017 erfolgt der Ausgleich aus folgenden Vorjahresergebnissen:
Die offenen Kostenüberdeckungen der Jahre 2011 – 2013 in Höhe von 992.708,95 €
werden im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung vollständig sowie ein Teil der
Kostenüberdeckung des Jahres 2014 in Höhe von 140.000,00 € ausgeglichen. Damit
sind die Kostenüberdeckungen der Jahres 20111 bis 2013 innerhalb des Fünfjahreszeitraumes vollständig ausgeglichen. Die restliche Kostenüberdeckung aus dem Jahr
2014 im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung steht in künftigen Jahren für Ausgleiche zur Verfügung.
Die Kostenunterdeckung 2014 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung in
Höhe von 44.816,64 € wird in den Wirtschaftsjahren 2016/2017 ausgeglichen. Die
Kostenüberdeckung des Jahres 2016 steht in künftigen Jahren für Ausgleiche zur
Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt den vorgenannten Vorschlag zur Beschlussfassung.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer