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Beschlussvorlage (Bauvorhaben im Bereich der ehemaligen AKAD - Städtebauliches Konzept - Grundsatzentscheidung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 06.09.2017 Az.: -0691/Ha

Drucksache Nr.: 221/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

20.09.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.09.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

50

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bauvorhaben im Bereich der ehemaligen AKAD
- Städtebauliches Konzept
- Grundsatzentscheidung

Beschlussvorschlag:

1. Dem städtebaulichen Konzept wird als Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren zugestimmt.
2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 a BauGB in Priorität … durchgeführt.

Anlage(n):
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Stadtebauliches Konzept Lageplan
- Schnitte
- Perspektive

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 221/2017

Seite - 2 -

Begründung:
In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 15.04.2015 wurde bereits nichtöffentlich
über das Bauvorhaben auf dem ehemaligen Gelände der AKAD informiert. Die damalige
Planung der Werkgruppe sah vor das ehemalige Offizierscasino abzureißen, um auf dem
rund 2 ha großen Grundstück 8 Stadtvillen mit insgesamt 70 Wohneinheiten zu ermöglichen. Im Ältestenrat am 28.09.2015 wurde eine weitere Version vorgestellt. In dieser sollte
das Bestandsgebäude erhalten bleiben und noch 6 Stadtvillen gebaut werden.
In den darauf folgenden Monaten hat sich die Eigentümerin Imolar GmbH dazu entschlossen, eigenständig die Planung zu überarbeiten und fortzuführen. Die jetzige Planung sieht
vor, die Bestandsgebäude zu erhalten sowie 6 barrierefreie Gebäude, die jeweils 3 bis 4
Geschosse haben, zu bauen. Fünf der Wohngebäude sind im Norden des Grundstücks
entlang des Hohbergwegs angedacht. Das sechste Gebäude befindet sich im südlichen
Teil des Grundstücks, auf Höhe der Feuerwehrstraße. Insgesamt sind für das Plangebiet
59 Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit (Bistro/Café) geplant. Die Wohnungsgrößen
bieten ein Spektrum von 1- bis 4-Zimmerwohnungen (50 m²- 120 m²). Unterhalb der drei
nördlichen Gebäude, entlang des Hohbergwegs, soll eine Tiefgarage mit 41 Stellplätzen
entstehen. Eine weitere Tiefgarage mit 12 Stellplätzen ist unter dem südlichen Gebäude
angedacht. Insgesamt stehen auf dem Grundstück inklusive Tiefgaragen und Garagen 89
Stellplätze zur Verfügung. Dies entspricht einem Stellplatzschlüssel von 1,5. Weitere 49
Bestandsstellplätze stehen für die Büronutzung des ehemaligen AKAD-Gebäudes und
dem Bistro zur Verfügung.
Die Planung von Imolar zielt darauf ab, die parkähnliche Struktur des Grundstücks sowie
die meisten Bestandsbäume zu erhalten. Die Dachflächen der Tiefgarage sowie der Gebäude sollen ebenfalls begrünt werden. Die Maße (Gebäudehöhe und Grundfläche) der
geplanten Gebäude fügen sich, aus Sicht der Verwaltung, in die Umgebung ein. Durch die
Ansiedlung der meisten Gebäude entlang des Hohberwegs im Norden des Plangebiets
bleibt ein Großteil der Grünfläche frei und kann als zusammenhängender Freiraum von
den angrenzenden Bewohnern genutzt werden. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept kann somit als Grundlage für das Bebauungsplanverfahren dienen. Im Vergleich mit
dem ersten Konzept wurde die Bebauung deutlich reduziert. Wenn Lahr weiterhin seine
landwirtschaftlichen und landschaftlichen Flächen vor Bebauung schützen möchte, dann
sind solche Nachverdichtungen notwendig. Aus fachlicher Sicht wird die vorgelegte
Grundkonzeption als guter Kompromiss bewertet. Die Lösung mit dem Neubau einer Tiefgarage mit direkter Zuordnung zu den Wohnungen trägt zu einer deutlichen Verringerung
der Versiegelung bei.
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Um das
Bauvorhaben verwirklichen zu können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden. Für den Planbereich würde das beschleunigte Verfahren nach § 13 a
BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung
handelt. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens müsste der Flächennutzungsplan
im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Die Gleichwertigkeit der beiden Plangebiete Altenberg und ehemaliges AKAD-Gelände
begründete bisher die Einstufung des Bebauungsplanverfahrens in Priorität I. Vor dem
Hintergrund zahlreicher neuer Aufträge – insbesondere im Zusammenhang mit dem Einzelhandelskonzept – ist das Fachamt sehr stark belastet. Eine befristete Stelle läuft im
Februar 2018 aus, ein Verlängerungsantrag wurde gestellt. Vor dem Hintergrund der langen Bemühungen des Grundstückseigentümers würde das Fachamt gerne schnellstmögllich das Bebauungsplanverfahren starten.

Drucksache 221/2017

Tilman Petters

Seite - 3 -

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.