Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben; Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 12.07.2017 Az.: 922.5325

Drucksache Nr.: 165/2017 2. Ergänzung

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.07.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.07.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben;
Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße

Beschlussvorschlag:

Siehe Folgeseite

Anlage(n):
Plan Verkehrsknotenpunkte

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 165/2017 2. Ergänzung

Seite - 2 -

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige Ausgaben bei den Haushaltsstellen:
- 2.6300.950000/072 (Bau von Radwegen) in Höhe von 99.000,- €,
- 2.6300.950000/088 (Kreisverkehr Dr. Georg-Sch.-Str./Einsteinallee) in Höhe
von 346.000,- €,
- 2.6300.950000/089 (Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße (2. BA)) in Höhe von
190.500,- €,
- 2.6300.951000/090 (Verkehrseinrichtung – Beleuchtung) in Höhe von
25.000,- € und
- 2.6300.980000/090 (Zuweisungen und Zuschüsse an Bund) in Höhe von
146.000,- €
zusammen in Höhe von € 806.500,-.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen:
- 2.6300.363000/088 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe
von 231.800 € und
- 2.6300.363000/089 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe
von 102.900 € sowie
- 2.6300.363000/090 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) in Höhe
von 79.000 € sowie
vorläufig durch im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um 392.800,- € erhöhte Rücklagenentnahme.

Begründung:
Im Haushaltsplan 2017 sind im Vermögenshaushalt auf verschiedenen Finanzpositionen Mittel für den Bau der Kreisverkehrsanlage Dr. Georg-Schaeffler-Straße, den
Radwegeneubau, die Ertüchtigung der Dr. Georg-Schaeffler-Straße und den Kommunalanteil für die Maßnahme des Bundes an der B415 veranschlagt. Mit Beschlussvorlage Nr. 334/20016 hat der Gemeinderat am 19.12.2016 beschlossen den
Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen.
Zwischenzeitlich liegt dort die aktualisierte Kostenberechnung des mit der Durchführung betrauten Ing. Büros vor. Des Weiteren liegen mittlerweile auch die Ergebnisse
der Ausschreibung der kommunalen Maßnahme vom 27.06.2017 und die Ausschreibungsergebnisse der Maßnahmen des Bundes vom 12.07.2017 vor. Es zeichnen
sich Mehrausgaben in Höhe von rd. 806.500 € ab und es sind daher überplanmäßige
Ausgaben zu bewilligen. Gleichzeitig sind aufgrund einer Aufnahme in ein Förderprogramm auf Basis der fortgeschriebenen Ausgabenansätzen mit Mehreinnahmen
von bis zu 626.500 € und zudem mit weiteren Kostenbeteiligungen des ZV IGP aufgrund der vertraglichen Vereinbarung von bis zu 413.700 € zu rechnen.
…

Drucksache 165/2017 2. Ergänzung

Seite - 3 -

Der neu zu schaffende Radweg entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Straße ist bei Finanzposition 2.6300.950000/072 (Bau von Radwegen) mit 107.000 € zuzüglich
23.000 € für die Radwegebeleuchtung, isgesamt somit 130.000 € veranschlagt. Die
aktualisierte Kostenberechnung kommt für den Radwegeneubau auf rd. 207.700 €.
Hinzu kommen hier noch die Mittel für die Radwegebeleuchtung. Die Ausschreibung
hat für die Herstellung des Fahrradweges einen Ausgabebedarf von rd. 206.000 €
ergeben. Auch hier sind noch die Mittel für die Radwegebeleuchtung hinzuzuaddieren. Die Mehrausgaben für die Maßnahme betragen gegenüber der Planung demnach 99.000 €. Die Mehrausgaben sind vollumfänglich von der Stadt zu tragen. Der
Zweckverband IGP (ZV IGP) beteiligt sich nicht an den Ausgaben für den Radwegeneubau.
Der Neubau der Kreisverkehrsanlage ist im Haushaltsplan bei Finanzposition
2.6300.950000/088 (Kreisverkehr Dr. Georg-Sch.-Str./Einsteinallee) mit 750.000 €
veranschlagt. Die Kostenberechnung kommt hier zu einem Ausgabebedarf von rd.
886.700 €. Die Ausschreibung hat für diese Teilmaßnahme einen Ausgabebedarf
von rd. 1.096.000 € ergeben. Die Mehrkosten belaufen sich ggü. der Planung auf rd.
346.000 €. Die Ausgaben werden entsprechend des mit dem ZV IGP geschlossenen
öffentlich-rechtlichen Vertrages zu 33 % von der Stadt Lahr und zu 67 % vom ZV IGP
getragen. Den Mehrausgaben von rd. 346.000 € stehen demnach bei Finanzposition
2.6300.363000/088 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) Mehreinnahmen von rd. 231.800 € gegenüber.
Für die Ertüchtigung der Dr. Georg-Schaeffler-Straße zwischen der neuen Kreisverkehrsanlage und dem Dreispitz sind im Haushaltsplan bei Finanzposition
2.6300.950000/089 (Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße 2. (BA)) Mittel in Höhe von
125.000 € eingeplant. Die aktualisierte Kostenberechnung kommt zu einem Ausgabebedarf von rd. 274.700 €. Die Ausschreibung hat für diese Teilmaßnahme einen
Ausgabebedarf von rd. 315.500 € ergeben. Die Mehrkosten belaufen sich ggü. der
Planung auf rd. 190.500 €. Die Ausgaben werden entsprechend des mit dem ZV IGP
geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages zu 46 % von der Stadt Lahr und zu
54 % vom ZV IGP getragen. Den Mehrausgaben von rd. 190.500 € stehen demnach
bei Finanzposition 2.6300.363000/089 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) Mehreinnahmen von rd. 102.900 € gegenüber.
Abschließend sind im Haushaltsplan bei Finanzposition 2.6300.951.000/090 und
2.6300.980000/090 für die Beleuchtung Mittel in Höhe von 15.000 € und eine Kostenbeteiligung für die Maßnahmen an der B415 in Höhe von 626.000 € eingeplant.
Aufgrund eines zu erwartenden höheren Ausschreibungsergebnisses hatte das Regierungspräsidium die kommunale Kostenbeteiligung an der Maßnahme des Bundes
zunächst auf voraussichtlich 700.0000 € ansteigend prognostiziert. Am 12.07.2017,
also einen Tag nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss, wurden die
Ausschreibungsergebnisse der Maßnahmen übermittelt. Inklusive einer Unterflurbefeuerung der Abbiegespur, welche die Verkehrssicherheit nochmals deutlich anhebt
und damit vorzugswürdig ist, steigt die kommunale Kostenbeteiligung auf 772.000 €.
Ohne die neuartige Unterflurbefeuerung, welche man von der Europaparkzufahrt
kennt, würde sich der Kommunalanteil auf 730.000 € belaufen. Die Verwaltung
spricht sich in Übereinstimmung mit dem Maßnahmenträger und dem Straßenbauamt dafür aus, die für Verkehrsteilnehmer besser Maßnahme mit Unterflurbefeuerung
zu wählen.
…

Drucksache 165/2017 2. Ergänzung

Seite - 4 -

Die Mehrkosten belaufen sich gegenüber der ursprünglichen Planung auf insgesamt
146.000 €. Die Ausgaben werden entsprechend des mit dem ZV IGP geschlossenen
öffentlich-rechtlichen Vertrages zu 46 % von der Stadt Lahr und zu 54 % vom ZV IGP
getragen. Den Mehrausgaben von 146.000 € stehen demnach bei Finanzposition
2.6300.363000/090 (Zuweisungen und Zuschüsse v. Zweckverbänden) Mehreinnahmen von rd. 79.000 € gegenüber.
Nach der fortgeschriebenen Beleuchtungsplanung ist bei der Beleuchtung des Straßenübergangs mit nach derzeitigem Stand von Ausgaben in Höhe von 40.000 € auszugehen. Die Mehrausgaben betragen gegenüber der Planung 25.000 €.

Die sich aufgrund der fortgeschriebenen Kostenberechnung ergebenden Mehrausgaben bei den Maßnahmen an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße basieren auf einer
ggü. der ursprünglichen Planung erforderlichen Verschiebung der Kreisverkehrsanlage in Richtung Süden und somit einer Flächenmehrung. Zudem wurden bei einer
Untersuchung ein in Teilen belasteter Unterbau sowie ein nur mäßig tragfähiger Untergrund festgestellt. Des Weiteren hat man sich zwischenzeitlich für eine für die Verkehrsteilnehmer bessere, dafür aber kostenträchtigere Überkopfbeschilderung entschieden. Abschließend wirkt sich die Entscheidung für eine verbesserte Verkehrsführung der Abbiegespur durch eine Unterflurbefeuerung Ausgaben steigernd aus.
Die weitere Ausgabensteigerung aufgrund der Ausschreibung basiert auf der allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Situation. Dies spiegelt sich auch darin, dass insgesamt nur zwei Angebote eingingen. Das weitere Angebot lag dabei außergewöhnlich
weit über dem erstplatzierten Angebot.
Den Mehrausgaben von 806.500 € stehen Mehreinnahmen durch die vertraglich fixierte Kostenbeteiligung des ZV IGP in Höhe von 413.700 € gegenüber. Zudem wurden der Radwegeneubau, die Ertüchtigung der Dr. Georg-Schaeffler-Straße und der
Kommunalanteil an den B415-Maßnahmen in ein Förderprogramm aufgenommen.
Nach nun noch folgendem Förderantrag ist auf der bisherigen Planungsgrundlage
mit Fördermitteln in Höhe von rd. 354.000 € zu rechnen. Beim zu stellenden Fördermittelantrag werden die fortgeschriebenen Ausgabenbedarfe in Ansatz gebracht, so
dass hier mit höheren Fördermitteln von bis zu 626.500 € zu rechnen ist. Davon entfallen auf die Stadt Lahr rd. 339.500 €. Der Restbetrag entfällt auf den ZV IGP. Da
zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung noch nicht mit einer Förderung gerechnet
werden konnte, wurden für die Maßnahmen keine Einnahmenmittel eingeplant. Die
der Stadt Lahr entstehenden Mehrausgaben können daher voraussichtlich bis zu einem Betrag von rd. 53.300 € durch die zusätzliche Kostenbeteiligungen des ZV IGP
und die Fördermittel gedeckt werden. Bei den Fördermitteln ist allerdings erst mit einem Eingang im nächsten Haushaltsjahr zu rechnen. Daher müssen die Mehrausgaben zunächst noch aus anderen Mitteln gedeckt werden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer