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Beschlussvorlage (Einzelhandelskonzept der Stadt Lahr - Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange - Beschlussfassung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 07.03.2017 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 56/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

27.03.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Einzelhandelskonzept der Stadt Lahr
- Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beschlussfassung

Beschlussvorschlag:

1.

Den Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt.

2.

Das Einzelhandelskonzept vom 9. März 2017 wird als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen.

Anlage(n):
- Stellungnahmen aus dem Beteiligungsprozess
- Einzelhandelskonzept vom 9. März 2017

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 56/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Der Berichtsentwurf zum Einzelhandelskonzept wurde am 12. Dezember 2016 dem Gemeinderat
vorgestellt und traf dort auf eine durchweg positive Resonanz. Danach informierte und beteiligte die
Stadt auch die Öffentlichkeit. Am 11. Januar 2017 präsentierten die Verfasser das Konzept in einer
mit rund 120 Besuchern sehr gut angenommenen Informationsveranstaltung im Pflugsaal und stellten
sich den Fragen und Diskussionsbeiträgen aus dem Publikum.
Daneben hatten alle Bürger die Gelegenheit, bis zum 27. Januar 2017 eigene Stellungnahmen oder
Vorschläge bei der Stadtverwaltung einzureichen. Zeitgleich lief eine Beteiligung der für den Einzelhandel relevanten Träger öffentlicher Belange (TÖB) Regierungspräsidium, Regionalverband, IHK
und Handelsverband.
Aus der Bürgerschaft gingen lediglich zwei Stellungnahmen ein. Sie sind in zusammengefasster
Form gemeinsam mit den Anmerkungen der TÖB, den dazu formulierten fachlichen Stellungnahmen
der Verfasser sowie den daraus resultierenden punktuellen Ergänzungen und Klarstellungen im Konzept als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, das Einzelhandelskonzept inklusive der Grundsätze zur räumlichen
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, der Sortimentsliste, der Zentrenhierarchie sowie der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches (Innenstadt) und des perspektivischen Nahversorgungszentrums Schwarzwaldstraße als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6)
Nr. 11 BauGB zu beschließen. Damit sind seine Aussagen bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu
berücksichtigen und es eröffnen sich besondere Festsetzungsmöglichkeiten zur Steuerung des Einzelhandels.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.