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Beschlussvorlage (Ausbau Kreuzstraße - Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Gresbach

Datum: 09.03.2017 Az.: 60/605
Lau/Gr

Drucksache Nr.: 62/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

27.03.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

60/605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

-------------

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:

Ausbau Kreuzstraße
- Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 2.6150.950600/005 (Stadtsanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt-Ausbau Kreuzstraße) überplanmäßige Ausgaben
in Höhe von 55.000,- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen in Höhe von 55.000,- €
bei der Finanzposition 1.6300.510000 (Gemeindestraßen-Straßenunterhaltung).

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 62/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Nachdem am 21.11.2016 der Gemeinderat der Entwurfsplanung zugestimmt hat, wurde die Baumaßnahme am 14.01.17 öffentlich ausgeschrieben. An der Submission am 07.02.17 haben lediglich
drei Firmen ein Angebot abgegeben. Das preisgünstigste Angebot hat die Firma Schöllmann aus
Schutterwald mit einer Summe von 1.076.902,70 € abgegeben. Das Submissionsergebnis liegt ca.
57.000,- € über der Kostenberechnung. Dies entspricht ca. 5,2 %. Mit der Vergabe der Straßenbauarbeiten einschließlich Entsorgungskosten und Planungskosten sind somit die im Haushaltsplan eingestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft.
Für eine gesonderte Beauftragung der Straßenbeleuchtung fehlen Haushaltsmittel in Höhe von
55.000,- €. Die Lieferzeit für die Straßenbeleuchtung beträgt ca. 8-10 Wochen. Auf Grund der örtlichen Begebenheiten (Anlieferverkehr und feuerwehrtechnische Auflagen) wird die Baumaßnahme in
mehreren Bauabschnitten abgewickelt. So ist es erforderlich, dass die Straßenbeleuchtung unter Beachtung der Lieferzeit umgehend beauftragt wird, damit sie rechtzeitig zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wird die Vorlage dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt und nicht dem für die
Mehrausgabenbewilligung eigentlich zuständigen Haupt- und Personalausschuss, da dieser erst wieder Ende April 2017 tagt.
Mittelverfügung:
Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 55.000,- € kann durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.6300.510000 (Gemeindestraßen-Straßenunterhaltung) erfolgen.

Tilman Petters

Markus Wurth

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied
hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.