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Beschlussvorlage (Beauftragung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Lahr)

20. November 2017
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 09.10.2017 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 255/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

25.10.2017

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

20.11.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Beauftragung eines Mobilitätskonzeptes für die Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

1. In den Jahren 2018 und 2019 wird ein Mobilitätskonzept für die Stadt Lahr erarbeitet. Die Festlegung der Inhalte, die Büroauswahl und schließlich die Beauftragung erfolgen in Abstimmung mit dem Gemeinderat im Jahr 2018. Der
Großteil der Bearbeitung kann aufgrund der LGS jedoch erst im Jahr 2019
durchgeführt werden.
2. Für das Haushaltsjahr 2018 werden Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € bereitgestellt, für das Haushaltsjahr 2019 weitere 172.000 € (Selbstbindungsbeschluss).

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 255/2017

Seite - 2 -

Begründung:
In den vergangenen Jahren wurden einige verkehrsplanerische Konzepte für die
Stadt Lahr erstellt. Alle Konzepte hatten eine Gemeinsamkeit, sie befassten sich
entweder mit nur einem oder auch zwei Verkehrsmitteln wie bspw. das Rad- und
Fußwegekonzept oder die Bähnle-Studie oder einer örtlichen Verkehrssituation wie
bspw. die Untersuchung zur Verkehrsführung über den Urteilsplatz oder großräumiger gedacht das Parkraumkonzept für die Lahrer Innenstadt.
Die letzte gesamtheitliche Betrachtung erfolgte 1990 mit den Untersuchungen zum
Verkehrskonzept Innenstadt und Hauptverkehrsstraßennetz des Büros für Stadt- und
Verkehrsplanung Dr. Baier (BSV) aus Aachen. Im Jahr 2001 erfolgte eine teilweise
Überarbeitung mit der Konzentration auf die Stadtmitte durch das Planungsbüro Kölz
aus Stuttgart. Bestandteil der Überarbeitung war ein zweitägiger Workshop „Verkehrskonzept Lahr – Kritische Überprüfung und Realisierungsschritte“. Als wichtigste
umgesetzte Maßnahme ist die Innenstadtumfahrung zu nennen.
Das neu zu erarbeitende Verkehrs- und Mobilitätskonzept soll wieder verkehrsträgerübergreifend denken, d.h. es soll nicht nur den Kfz-Verkehr isoliert betrachten, sondern insbesondere die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) mit einbeziehen, da im motorisierten Individualverkehr neben einem Verkehrsvermeidungspotenzial auch ein Verlagerungspotenzial besteht. Der Untersuchungsraum soll das gesamte Stadtgebiet umfassen, da einzelne Maßnahmen in
kleineren Gebieten, bspw. einem Wohnquartier, meist Auswirkungen auf das umliegende Verkehrsnetz haben. Die genauen Inhalte und Schwerpunkte werden in Absprache mit dem Gemeinderat festgelegt.
Nach der Büroauswahl (ebenfalls unter Einbeziehung des Gemeinderates) und der
Beauftragung soll noch im Jahr 2018 eine Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten durchgeführt werden. Verkehrszählungen und Verkehrsbefragungen, die die Datengrundlage komplettieren, können erst nach der Landesgartenschau im Jahr 2019
erfolgen.
Damit bereits im Jahr 2018 mit den vorbereitenden Maßnahmen gestartet werden
kann, sind für das Haushaltsjahr 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € für die
Beauftragung des Büros und die Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten bereitzustellen, für das Haushaltsjahr 2019 weitere 172.000 € für die Fortführung der Bestandsaufnahme u.a. mit Verkehrszählungen und Verkehrsbefragungen, eine darauf
aufbauende Analyse sowie daraus abgeleitete Maßnahmenempfehlungen für die
Stadt Lahr.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das
Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen
Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.