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Gemeinderat als Stiftungsrat (Hospital- und Armenfonds Lahr - Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2016)

                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog

Datum: 23.01.2017

Az.: 892.41

Drucksache Nummer:
25/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

06.02.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

20.02.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2016

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr beschließt für das Rechnungsjahr 2016 die Bildung folgender
Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“

i.H.v. € 150.000,-

- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“

i.H.v. € 150.000,-

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 25/2017

Seite - 2 -

Begründung:

Mit Beschluss vom 28.01.2013 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung dazu ermächtigt, der Stiftung Hospital- und Armenfonds zur Stärkung der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Spital – Wohnen und Pflege – aus dem Kernhaushalt Mittel in Höhe von bis zu
€ 2.500.000,- zuzuführen. Ein entsprechender Ansatz war im Haushaltsplan 2013 der Stadt
Lahr veranschlagt.
Da die buchungstechnische Abwicklung über die Trägerstiftung des Eigenbetriebs erfolgen
muss, war die Kapitalzuführung auch im Haushaltsplan des Hospital- und Armenfonds in
Form eines Einnahme- und eines Ausgabeansatzes im Vermögenshaushalt in entsprechender Höhe zu veranschlagen.
In den Rechnungsjahren 2013 bis 2016 wurden in Tranchen insgesamt € 2.350.000,-, jeweils
in Abhängigkeit vom Bedarf an liquiden Mitteln, an den Eigenebetrieb ausbezahlt. Um die
haushaltsrechtliche Voraussetzung für gegebenenfalls erforderliche Zuführungen im Haushaltsjahr 2017 zu schaffen, für die Stiftung Hospital- und Armenfonds ein Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ und ein
Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ in Höhe des jeweils möglichen Restbetrags i.H.v. € 150.000,- gebildet werden.
Es wird darum gebeten, die vorseitige Beschlussempfehlung zu fassen.

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Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

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Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer