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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: BGL
Förg

Datum: 22.09.2017 Az.: 922.6034

Drucksache Nr.: 246/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.10.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Stadtwald Lahr - Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Waldwirtschaft – Forstbezirk Lahr-, und dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr
aufgestellten Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 zur Kenntnis und
genehmigt diesen.

Anlage(n):
Forstbetriebsplan 2018

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 246/2017

Seite - 2 -

Begründung:
1. Betriebsplan
Die Planungen entsprechen den vorgesehenen Maßnahmen laut der 10-jährigen Forsteinrichtungsplanung aus dem Jahr 2010.
Durch die Mitarbeiter des Stadtwaldes (5 Forstwirte und ein Forstwirt Auszubildender im
2. Lehrjahr) können 7.500 Stunden erbracht werden. Das Arbeitsvolumen des Betriebs
liegt 2018 bei geplanten 7.000 Stunden. Die Differenz von 500 Stunden wird größtenteils im Sommer durch Arbeiten (Wassertretstelle, Sulzbachpfad und Sonstiges) für andere Betriebsteile im BGL erbracht.
Die Holzerntearbeiten im Schwachholz werden wo möglich teilmechanisiert ausgeführt.
Im Bereich Holzernte werden die Forstmitarbeiter des BGL durch private Unternehmen
unterstützt (Holzrückemaschinen, Holzerntemaschinen).
Der Erlös wurde im Durchschnitt auf € 58,00,- pro Festmeter kalkuliert, gesamt ergeben
sich für den Holzverkauf Einnahmen in Höhe von ca. € 490.000,00,-. Von Bedeutung für
den Erlös beim Holzverkauf ist unter anderem die Qualität des geernteten Holzes. Die
Preise für Fichte/Tanne sind in den vergangenen Jahren stabil geblieben. Bei Brennholz
lang und Industrieholz ist der Preis weiterhin unter Druck. Bei Laub- Stammholz ist die
Absatzlage wie im Vorjahr als sicher einzustufen.
Weitere Einnahmen ergeben sich aus den Jagdpachten € 11.000,-, Pachten für Umsetzer, Steinbruch, Hüttenvermietung usw. mit € 31.400,-.
Für die Unterhaltung des Wasserpfades Sulz, der Wassertretstelle in Reichenbach und
sonstigen Rückersätze sind Einnahmen in Höhe von € 20.000,- geplant.
Mit € 31.800,- wird erstmals eine Erstattung für Sozialfunktionen/Erholungsvorsorge angesetzt. Die Mitarbeiter des Waldes unterhalten die Wanderwege (20 km), Radwanderwege und Mountainbikestrecken (8 km), Waldlehrpfade (6 km), 4 Schutz- und Grillhütten sowie 12 Rastplätze. Bisher sind diese Leistungen nicht weiterberechnet worden.
Die Kosten entstehen in Form von erbrachten Arbeitsstunden (ca. 500 Stunden) und
Materialaufwand für Erholungsvorsorge (€ 14.000,-). Die Folge der Nichtberechnung
bzw. Nichtzuordnung der Kosten in der Vergangenheit war ein zu hoher Verlust. Durch
die neue Vorgehensweise wird das Ergebnis des Waldes die tatsächlichen Verhältnisse
wiederspiegeln.
Zu den Aufwendungen 2018 sind folgende Ausführungen zu machen:
Die Personalkosten für die 1,4 Försterstellen und den bereits erwähnten Waldarbeitern
belaufen sich auf € 400.400,- (2017: € 395.900,-). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr entspricht der tariflichen Lohnerhöhung.
Der Material- und Sachaufwand setzt sich zusammen aus Aufwand für die Holzernte
(€ 112.000,-), Kulturen (€ 11.000,-), Waldschutz (€ 4.000;-), Bestandspflege (€ 6.000,-),
Erschließung (€ 30.000,-), Fahrzeuge und Geräte (€ 14.000,-), Nebenbetrieb
(€ 2.000,-), Schutzfunktionen (€ 6.000,-), Erholungsvorsorge (€ 14.000,-) und den sonstigen Sachkosten (€ 19.000,-).
Als interne Verwaltungskosten sind € 22.000,- an den BGL und € 9.700,- an die Stadtverwaltung abzuführen.

Drucksache 246/2017

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Die Abschreibungen wurden mit € 15.000 angesetzt. Im Jahr 2018 wird ein neuer
Waldarbeiterwagen angeschafft. Dies führt zu höheren Abschreibungen als im Vorjahr,
da der vorhandene Arbeiterwagen bereits abgeschrieben ist.
Im Ergebnis wird das Wirtschaftsjahr 2018 mit einem Verlust in Höhe von € 81.900,abschließen.
1.1 Nutzungsplan
Für das Jahr 2018 ist ein Holzeinschlag von 8.000 Fm (lt. Forsteinrichtungsplanung:
8.000 Fm) vorgesehen.
Im Einzelnen sind dies Vornutzungen im Bergwald auf einer Fläche von 70 ha mit 3.500
Fm und im Auewald auf 5,4 ha mit 300 Fm. Insgesamt beläuft sich die Vornutzung auf
3.800 Fm.
Hauptnutzungen erfolgen im Bergwald auf einer Fläche von 30 ha mit 3.000 Fm und im
Auewald auf einer Fläche von 19,6 ha mit 1.200 Fm. Die geplante Hauptnutzung beträgt insgesamt 4.200 Fm.
1.2. Kulturplan
Im Kulturplan sind auf 2,3 ha 4.000 Neupflanzen vorgesehen (2017: 4.600 Stk.), hauptsächlich Aufforstungen im Auenwald nach dem Eschentriebsterben mit Stieleiche als
Hauptbaumart (1 ha) und Anbau von restlichen Lotharflächen. 410 Pflanzen davon sind
für die Nachbesserung (2017: 200 Stk.) bereits bepflanzter Flächen eingeplant. Um
Neupflanzen vor Wildverbiss zu schützen werden 1.800 Pflanzen (2017: 2.100 Stk.) mit
Wuchshüllen versehen.
Auf 10 ha (2017: 10 ha) soll die Naturverjüngung im Auewald gefördert werden und dabei Haselsträucher zurückgedrängt werden. 20 ha (2017: 25 ha) stehen wieder zur mechanischen Kultursicherung an. Auf 40 ha sind Jungbestandspflegearbeiten und die
Wertästung an 550 Douglasien (2017: 850 Stk.), zum Teil bis auf 10 m Stammhöhe,
vorgesehen.
2. Ausblick:
Die Prognose für die kommenden Jahre bleibt wie im Vorjahr.
Die durch die Forstdirektion Freiburg im Forsteinrichtungswerk vorgegebenen Ziele für
den Zeitraum 2010-2020 sind in den vergangenen Jahren eingehalten worden. Um die
Vorgaben auch in Zukunft zu erfüllen sind weiterhin Aufwendungen in vergleichbarer
Höhe erforderlich.
Die Auswirkungen des Sturmes „Lothar“ sind durch die überdurchschnittlich hohen Aufwendungen in der Jungbestandspflege, die mechanische Kultursicherung und die Förderung der Naturverjüngung zu spüren. Diese Aufwendungen werden zwar in den
kommenden Jahren sinken, der Stadtwald wird aber auch in den Folgejahren nach Einschätzung des Amtes für Waldwirtschaft Ortenau mit einem Minus abschließen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Andreas Kopecky