Beschlussvorlage (Schlussbericht 2016)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
23. Oktober 2017
23. Oktober 2017
2016 -1- Große Kreisstadt Lahr Rechnungsprüfungsamt Schlussbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016 VORBLATT Leiter der Verwaltung Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller Erster Bürgermeister Erster Bürgermeister Guido Schöneboom Bürgermeister Bürgermeister Tilmann Petters Fachbediensteter für das Finanzwesen Jürgen Trampert Leiter der Abteilung Stadtkasse Manfred Teufel ab 01.12.2016 Robert Kollmer Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Christian Zanger Einwohnerzahlen am 43.914 Einwohner 44.445 Einwohner 44.884 Einwohner 30.06.2014 30.06.2015 31.12.2015 (Fortschreibung auf Basis Zensus 2011; endgültige Zahl zum 30.06.2016 des Statistischen Landesamtes liegt noch nicht vor) Gemarkungsfläche am 31.12.2016 6.986 ha Hebesätze für Gemeindesteuern Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 390 v.H. 390 v.H. 390 v.H. (jeweils seit 01.01.2011) Steuerkraftsumme 2014 2015 2016 48.937.709 EUR 54.943.630 EUR 56.986.159 EUR -2Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNGEN 4 1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick 4 1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben 6 1.3 Übertragene Aufgaben 7 1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung 8 1.5 Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO 11 1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit 26 2 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG 27 3 ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSENUND RECHNUNGSFÜHRUNG 28 3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2015 28 3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2016 29 3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung 29 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.4.5 Ausführung des Haushaltsplanes Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt Grundsätze der Einnahmebeschaffung Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts Über- und außerplanmäßige Ausgaben 33 34 53 55 56 59 3.5 Kassenmäßiger Abschluss 61 3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse 62 3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO 63 3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen 64 3.9 Haushaltsreste 65 3.10 Verpflichtungsermächtigungen 68 3.11 Kasseneinnahmereste 69 3.12 Kassenausgabereste 72 3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge 72 3.14 Niedergeschlagene Forderungen 73 3.15 Erlasse 74 3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt 74 3.17 Vermögensrechnung 77 3.18 Rücklagen 78 3.19 Stand der Schulden 80 3.20 Beteiligungen 82 4 EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG 83 4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge 83 4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben 84 -34.3 Abwicklung von Einzelmaßnahmen im Schulsanierungsprogramm 93 4.4 Sanierung der Stromversorgung in der Feuerwache 94 4.5 Inventur im Spital - Wohnen und Pflege - 94 4.6 Verwaltungsgebühren für die Leistungen der Bauordnung 95 4.7 Vergnügungssteuer 96 4.8 Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2016 97 4.9 FAG Abrechnung 100 4.10 Gebühreneinnahmen durch die Parkautomaten 100 4.11 Lohnstundenverrechnungssatz des BGL 101 4.12 Gebührenerhebung für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätten 102 4.13 Kostenersatz für beschädigte / verloren gegangene Schulbücher 104 4.14 Honorare und Auftragsmaßnahmen der VHS 105 4.15 Prüfung von Verwendungsnachweisen 106 4.16 Projekt „ERFLS“ / GVT-Arbeitsgruppe 106 5 ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS 5.1 Zusammenfassung 107 5.2 Beschlussvorschlag 108 ABKÜRZUNGEN 107 109 -4- 1 Vorbemerkungen 1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick Die Prüfung der Jahresrechnung 2016 durch das Rechnungsprüfungsamt wird im vorliegenden Schlussbericht im Sinne von § 110 GemO zusammengefasst und soll dem Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung dienen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und Vermögenswirtschaft, über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der unterjährigen Prüfungs- und Beratungstätigkeiten. Die Prüfung der Jahresrechnung ist eine der Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Dabei handelt es sich um umfassende Prüfungshandlungen in Bezug auf das vorgelegte Zahlenwerk aus dem Buchhaltungsverfahren (SAP) und die vorgelegte Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen. Die durchgeführte unterjährige, zeitintensive Prüfungstätigkeit des zu prüfenden Haushaltsjahres wird damit ergänzt und in diesem Schlussbericht dargestellt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA stehen die laufenden Aufgaben wie Vergabe- und Bauprüfung, Belegprüfung, Kassenprüfungen und Schwerpunktprüfungen im Vordergrund der unterjährigen Tätigkeit. Weiterhin nehmen die Beratungen einen deutlichen Anteil der täglichen Arbeit des RPA in Anspruch. Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die Belange der Betroffenen weitestgehend berücksichtigen. Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns gilt es dabei sicherzustellen. Gleichfalls verstehen wir es regelmäßig als unsere Aufgabe, Vorgänge kritisch zu hinterfragen und zusammen mit der Verwaltung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu sorgen. Deshalb ist es uns wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Mit einer guten Kommunikation zwischen den Beteiligten lässt sich der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen. Das RPA der Stadt Lahr sieht die Beratung als einen der Tätigkeitsschwerpunkte im Tagesgeschäft und geht den Weg der begleitenden Prüfung in der Verwaltung als Zeichen einer modernen Prüfung. Unsere Prüfungstätigkeiten richten wir, soweit möglich, mit Blick in die Zukunft und nicht vergangenheitsorientiert aus. Bei der Prüfung von abgeschlossenen nicht mehr veränderbaren Vorgängen zeigen wir soweit nötig, Optimierungspotenziale für die Zukunft auf. Alle unsere Tätigkeiten richten wir im Sinne der Wesentlichkeit aus und behalten die Schaffung eines Mehrwertes für die Stadt Lahr regelmäßig im Auge. -5Rückblick Im Rahmen der Beratungen und der Begleitung großer Projekte sowie bei der Durchführung der Prüfungen erfolgte auch im Jahr 2016 eine gute Zusammenarbeit und ausführliche Kommunikation mit der gesamten Verwaltung. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich. Beim RPA waren im Jahr 2016 nicht alle Stellen vollumfänglich besetzt. In den Planstellen des Rechnungsprüfungsamtes ist die Tätigkeit des seit dem 01.12.2012 bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten berücksichtigt. Der technische Prüfer wechselte Mitte des Jahres 2016 in eine Führungsposition des Baudezernates. Der Kooperationsvertrag für den technischen Prüfer mit den Städten Kehl und Oberkirch mit einem Zeitanteil von 37,5 % wurde ab dem 01.09.2016 aufgrund der Notwendigkeit eines höheren Zeitanteils nicht mehr verlängert. Im Jahr 2016 hat erstmals eine Studentin der Hochschule Offenburg ein Praxissemester (Betriebswirtschaft) für 5 Monate beim RPA absolviert und das Team unterstützt. Die RPA Mitarbeiter nehmen regelmäßig an fachspezifischen externen und internen Schulungen teil. Im Jahr 2016 wurde im RPA eine weitere interne Schulung zum Finanzverfahren SAP durchgeführt. Außerdem fand ein regelmäßiger interner Austausch zum neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) statt. Das Thema Wissenstransfer spielt im Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Bandbreite der Prüfungsaufgaben sowie der Kurzlebigkeit rechtlicher Regelungen eine sehr wichtige, aber auch zeitintensive Rolle. Die inhaltlich zum Teil sehr umfassenden und komplexen Prüfungen wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA mit sehr viel Engagement geleistet. Ausblick Die umfangreichen Baumaßnahmen, auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018, stellen die Stadt Lahr vor große Herausforderungen. Die Maßnahmen müssen von der Verwaltung im vorgesehenen Zeitrahmen abgearbeitet werden, was sich auch deutlich auf das Arbeitsvolumen des Rechnungsprüfungsamtes, insbesondere in der Bau- und Vergabeprüfung, auswirkt. Die Sachverhalte und Rechtsmaterien werden immer komplexer, was auch zeitlich berücksichtigt werden muss. Die Qualifizierung der Prüfer wird in den nächsten Jahren nicht nur wegen der Einführung des NKHR einen weiterhin hohen Stellenwert einnehmen. Es gilt auch künftig zeitliche Kapazitäten für Schwerpunktprüfungen zu reservieren, um die vielfältig wahrgenommenen Aufgaben der Verwaltung und der Eigenbetriebe zu beleuchten, denn gerade dabei besteht die Möglichkeit Mehrwerte zu schaffen. Wir werden auch in Zukunft hochmotiviert unseren Beitrag leisten, um zu einem bestmöglichen Erfüllen der städtischen Ziele und Aufgaben beizutragen. -6- 1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich in - der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)* und in der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen (GemPrO). Dort sind folgende Aufgaben verankert: - die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO) die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO) die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und die Prüfung der Nachweise und Vorräte (§ 112 Abs. 1 GemO), sowie die Anwendungsprüfungen (§ 6 Abs. 2 Nr. 11 GemPrO) bei finanzrelevanten, automatisierten Verfahren (Programme). Zum Aufgabenbereich des RPA zählt weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse des Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG). Zu prüfen ist, ob bei den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wie auch im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind. Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen. Sie umfasst die in den Zeit- und Sachbüchern zu buchenden Einnahmen und Ausgaben unter Einbeziehung der begründenden Unterlagen wie Haushaltsplan, Vergabeakten, Belege, Beschlüsse der Gremien usw. Der Anlagenachweis ist gleichfalls Gegenstand der Kontrolle in Bezug auf die Vermögensrechnung. Durch die Einbindung in das Verfahren zur Feststellung der Jahresrechnung leistet die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Zielvorgaben. *Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die Vorschriften der GemHVO und GemKVO in deren alten Fassungen weiter. In der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter. -7- 1.3 Übertragene Aufgaben Gesetzliche Grundlage für die Übertragung weiterer Aufgaben ist § 112 Abs. 2 GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA folgende zusätzliche Aufgaben zugewiesen: - - - - die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung, Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr) die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit die Prüfung der Rechnungslegung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung der Stadt Lahr. Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird in der Verbandsversammlung berichtet. Außerdem wurde im Jahr 2015 auch die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens des Zweckverbandes vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen nach § 112 Abs. 2 GemO durch die Verbandsversammlung und den Gemeinderat auf das RPA übertragen. -8Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüft abwechselnd das RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss des Vereins. Die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 waren vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr zu prüfen. 1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt. Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen einschließlich sonstiger notwendiger Akten wurden dem RPA zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit den geprüften Dienststellen und Betrieben verlief sehr kooperativ. Dem RPA wurden jederzeit die benötigten Auskünfte erteilt. Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt. Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte des jährlichen Prüfplanes 2016 durch die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes vorab informiert. Teilweise ist es im Jahresverlauf erforderlich einzelne Schwerpunktprüfungen zusätzlich aufzunehmen und andere entfallen zu lassen. Beratung und begleitende Prüfung Im Rahmen der täglichen Prüfungsarbeit räumt das RPA der Beratung der Facheinheiten und Verwaltungsführung in den verschiedensten Aufgabenbereichen einen sehr großen Raum ein. Gerade diese Tätigkeit ist ein Instrument der modernen Prüfung. Das RPA kann durch seine unabhängige Funktion Vorgänge neutral beurteilen und in vielen Fällen Anregungen, insbesondere zur Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geben. Unser Bestreben ist es, als Teil der Stadtverwaltung kontinuierlich an Verbesserungen mitzuwirken. Darin sehen wir unsere besonderen Stärken. Zahlreiche Anfragen von den Fachämtern zeigen uns, dass diese beratende Tätigkeit verstärkt und gerne in Anspruch genommen wird. Wir achten dabei allerdings auch darauf, dass unser Prüfungsauftrag durch die beratende Tätigkeit nicht in Frage gestellt wird. Denn die Beratung darf nicht dazu führen, dass durch das Einbinden des RPA eine Prüfung dieser Vorgänge durch die Vorbefassung nicht mehr möglich ist. Wir sind allerdings überzeugt, dass dieser Spagat zwischen moderner, beratender Prüfung und dem gesetzlich verankerten Prüfauftrag regelmäßig gelingt. Belegprüfung - Laufende Prüfung der Kassenvorgänge Die Prüfung der Buchungs- und Kassenbelege findet laufend auf die täglichen Belege statt. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr werden für den Kernhaushalt, die Eigenbetriebe, die Stiftung mit Eigenbetrieb sowie den Abwasserzweckverband alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung zugeleitet. Diese Art der Prüfung ist zwar mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, das RPA kann damit aber die zugewiesene Kontrollfunktion im laufenden -9Prozess umfangreich wahrnehmen. Die Ergebnisse der Belegprüfung 2016 sind unter der Ziffer 4.1 des Berichtes dargestellt. Vergabe- und Bauprüfung Die übertragene Prüfung der Vergaben im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen wird umfänglich auf alle vorzulegenden Honorarverträge vor der Auftragsvergabe vorgenommen. Außerdem werden alle Abschlagszahlungen gesichtet und die Schlussrechnungen überprüft. Im Baubereich (VOB) und im Lieferungs- und Leistungsbereich (VOL) findet die Überprüfung in Form einer stichprobenweisen Einzelfallprüfung bei der Submission oder vor der Auftragsvergabe statt. Außerdem erfolgt auch eine formelle und materielle Prüfung vor Auszahlung der Schlussrechnungen einschließlich vergaberechtlicher Gesichtspunkte. Bei einzelnen, ausgewählten Schlussrechnungen wird eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgenommen. Die Ergebnisse der Vergabe- und Bauprüfung haben wir unter der Ziffer 4.2 des Berichtes dokumentiert. Verwendungsnachweise Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Feststellung der Förderfähigkeit und auf die Vollständigkeit der vom Fachbereich gegenüber dem Zuwendungsgeber bestätigten Einnahmen und Ausgaben. Schwerpunktprüfungen Schwerpunktprüfungen als Bestandteil der sachlichen Prüfung i.S. von § 6 GemPro sind regelmäßig ein wichtiger Bestandteil der unterjährigen Prüfungstätigkeit. Die im Jahr 2016 vorgenommenen Schwerpunktprüfungen werden in diesem Bericht zusammen mit den Prüfungsfeststellungen dargestellt. Die im jährlichen und mittelfristigen Prüfungsplan festgelegten Schwerpunkte werden risikoorientiert und aus der Sicht der Wesentlichkeit ausgewählt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass möglichst viele Bereiche der Stadtverwaltung im Laufe eines Jahres einer Prüfung unterzogen werden. Neben einer effektiven Prüfung soll auch eine hohe Akzeptanz der Prüfung erreicht werden. Das RPA sieht sich als Berater und Partner der Fachämter. Durch die Vielzahl der auch im Jahr 2016 in Anspruch genommenen Beratungen ist für uns erkennbar, dass dies auch von den Facheinheiten so gesehen und geschätzt wird. Während unserer Prüfungshandlungen werden die notwendigen Aufklärungsgespräche geführt. Bei den Schwerpunktprüfungen erfolgt in der Regel ein Abschlussgespräch mit den betroffenen Facheinheiten / Querschnittsbereichen bezüglich der getroffenen Feststellungen. Durch die Gespräche können die Abläufe umgehend an- - 10 gepasst werden. In besonders schwierigen oder sensiblen Prüfungsbereichen werden vor Abfassung der Prüfungsteilberichte die jeweiligen Dezernenten eingebunden. Die geführten Gespräche waren auch im Jahr 2016 aus unserer Sicht sehr konstruktiv und lösungsorientiert. Zum Teil werden Vorgänge noch sehr lange nach Abschluss der Prüfungstätigkeit von uns begleitet. Für uns stellt dies, neben einem nicht unerheblichen Zeitaufwand, vor allem einen sehr hohen Vertrauensbeweis der Führungsspitze aber auch der Facheinheiten an unsere Arbeit dar. Jahresrechnung Stadt Lahr Zur Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung; sie erstreckte sich unter anderem auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes und die richtige Übernahme der Anfangswerte. Das Zahlenwerk zur Jahresrechnung wurde uns am 23.05.2017 von der Kämmerei (Endfassung) vorgelegt. Der Rechenschaftsbericht ist uns am 26.06.2017 in der Endfassung zugegangen. Für die Prüfung besteht ein Lesezugriff auf das eingesetzte Finanzverfahren SAP PSM. Jahresrechnung Stiftung und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Der Umfang und die Details zur durchgeführten Prüfung werden im jeweiligen Schlussbericht dargestellt. Umfang der Prüfung / Zeitanteile Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung Produkte gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind zwei Produkte ausgewiesen worden: a) b) 11.5 141.1 interne Rechnungsprüfung Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass die Kosten den Produkten zugeordnet, aber auch Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen werden können. In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung mit dem Anteil des technischen Prüfers dargestellt. Ab 2014 wird der Zeitanteil aller Mitarbeiter einschließlich der Amtsleitung unter der Rubrik „Vergabe- und Bauprüfung“ dargestellt. Insofern wird dieser Anteil seit 2014 mit einem wesentlich höheren Prozentsatz ausgewiesen. Darin sind jedoch nicht die Zeiten für die Eigenbetriebe und für den Abwasserzweckverband enthalten. Unter der Rubrik „Interne Stunden Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten nachgewiesen, die nicht direkt mit den gesetzlichen bzw. übertragenen Aufgaben zusammenhängen. Der Anteil hängt vor allem mit Projektarbeiten und zusätzlichen Tätigkeiten der Amtsleitung und des Datenschutzbeauftragten zusammen. - 11 Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile. Die Reduzierung im Bereich der Vergabe- und Bauprüfung gegenüber dem Vorjahr (2015: 24 %) ergab sich aufgrund der unbesetzten Stelle des technischen Prüfers ab Mitte 2016. Ein großer Teil konnte jedoch durch Setzung einer hohen Priorität in diesem Bereich durch die tätigen Finanz- bzw. Verwaltungsprüfer aufgefangen werden. 1.5 Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die im Berichtsjahr geprüften Schwerpunkte und Verwaltungsbereiche. Seit dem Schlussbericht 2015 haben wir die Tabelle auch um Hinweise aus der Beratung bzw. Feststellungen aus der Prüfung laufender Geschäftsvorfälle ergänzt. Die Dokumentation (Doku) der Prüfung erfolgte in Form von Prüfungsteilberichten (PtB) oder auf andere geeignete Weise. Die Prüfungsergebnisse haben wir in Kurzform in der folgenden Tabelle dargestellt. Eine ausführlichere Beschreibung zu den Ergebnissen der laufenden, begleitenden Prüfung und der einzelnen Schwerpunktprüfungen findet sich unter Ziffer 4 des Schlussberichtes. - 12 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Schulsanierungsprogramm - Abwicklung einer Einzelmaßnahme (hier beispielhaft: Theodor-Heuss-Schule - Sanierung Heizkörper) 01/2016 Die Schlussrechnungen des Ingenieurbüros und der ausführenden Firma wurden geprüft und Einzelfeststellungen getroffen (siehe 4.3). Grundsätzliche Feststellungen zu Maßnahmen des Sanierungsprogrammes: Im Rahmen dieser Maßnahme wurde abschnittsweise vorgegangen und für jeden der drei Abschnitte jeweils ein Ingenieurvertrag und ein Bauauftrag abgeschlossen. Durch eine solche Aufteilung entstehen Mehrkosten und ein höherer Verwaltungsaufwand für die Begleitung der Baumaßnahme. Mehrkosten entstehen beim ausführenden Unternehmen beispielsweise für Baustelleneinrichtung oder für das mehrfache Entleeren / Befüllen wie hier einer Heizungsanlage. Neben der Wirtschaftlichkeit gilt es aber auch individuelle Gegebenheiten der Schulsituation, des Schulalltages, der Ferienzeiten oder der Verteilung der Maßnahmen im Stadtgebiet zu berücksichtigen, welche teilweise Einzelmaßnahmen rechtfertigen. Auch wenn die Ausführung nicht zusammengefasst werden kann, sollte zumindest eine gemeinsame Planung mit Hilfe einer höheren ersten Planungsrate vorgenommen werden. Bei den Ingenieurleistungen entstehen Mehrkosten durch die 3 Einzelverträge. Das Verhältnis Honorar zu anrechenbaren Kosten ist degressiv, sodass 3 kleine Maßnahmen im Verhältnis mehr Honorar ergeben als eine große Gesamtmaßnahme. Die ingenieurseitige Planung und Überwachung einer Gesamtmaßnahme statt der gewählten drei Einzelmaßnahmen wäre zwischen 4.000 - 6.500,- EUR günstiger. Auf das Einsparpotential wurde hingewiesen. Die angeführte Problematik der begrenzt jährlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel kann durch einen entsprechenden Selbstbindungsbeschluss gelöst werden (Vorgriff auf Mittel des nächsten Jahres). Die einzelnen Punkte und Möglichkeiten wurden nach der Prüfung nochmals besprochen. Bespielhafte Maßnahmen einer gemeinsamen Vergabe mehrerer Leistungen wurden unter Nr. 4.2 a. dargestellt. Prüfungsteilbericht 02/2016 Sanierung der Stromversorgung in der Feuerwache / Feststellungen zu der Schlussrechnung Elektroarbeiten vom 07.12.2015 und dem Ausschreibungsverfahren 139/2014 Die o.g. Schlussrechnung enthält in einer Position gegenüber dem Angebot einen um 2.379,39 EUR brutto höheren Betrag; sie wurde ungeprüft von der Stabstelle Feuerwehr angewiesen und vom RPA daher zurückgegeben. Ein finanzieller Schaden wurde insofern abgewendet. Die Schlussrechnung wurde danach korrigiert und mit Buchung vom 14.06.2016 bezahlt. - 13 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis zu 02/2016 Im Vergabeverfahren 139/2014 erfolgte durch die zentrale Vergabestelle eine Nacherfassung eines festgestellten „Rechen-bzw. Übertragungsfehlers“; dadurch änderte sich die Bieterreihenfolge. Die Zweifelsfreiheit des überschriebenen Einheitspreises wurde nicht geklärt, obwohl vom Bieter keine durchgängige Summenkorrektur vorgenommen wurde. Ein Aufklärungsgespräch nach § 35 der Dienstanweisung VOB und eine Unterrichtung der Vergabekontrollstelle (RPA) haben nicht stattgefunden. Die fehlende Fabrikatsangabe in einer Position der ausführenden Firma wurde nicht ausreichend durch die Stabstelle Feuerwehr bzw. die Zentrale Vergabestelle geklärt, insbesondere keine schriftliche Bietererklärung mit Fristsetzung eingeholt. Die Elektrosanierungsmaßnahme am Gebäude wurde von der Stabstelle Feuerwehr in Eigenregie durchgeführt. Nach dem Aufgabengliederungsplan wäre das Gebäudemanagement zuständig gewesen. Für die Dokumentationspflicht im Vergabeverfahren gelten für alle Beteiligten sehr hohe Anforderungen, welche im vorliegenden Verfahren nicht im erforderlichen Maße vorgefunden wurden. Im Prüfungsteilbericht wurden grundsätzlichen Empfehlungen für eine zukünftige Optimierung und Risikominimierung im Vergabewesen gegeben. Aus den Antworten der Fachbereiche ergibt sich, dass diesen Empfehlungen im Wesentlichen künftig gefolgt wird. Prüfungsteilbericht Inventur im Spital - Wohnen und Pflege - 03/2016 Vom 08.-11.01.2016 fand im Spital - Wohnen und Pflege - die Inventur zum Stichtag 31.12.2015 statt. Das Rechnungsprüfungsamt begleitete die Durchführung der Inventur und achtete dabei insbesondere auf die Einhaltung der Grundsätze der Inventur. Alle Inkontinenz- und Pflegeprodukte wurden auf einer handschriftlich vorgefertigten Liste dokumentiert. Dieser Produktbereich war übersichtlich und geordnet. Die Inventarisierung und die anschließende Preisermittlung verliefen problemlos. Der Vorgang der Inventarisierung verlief systematisch. Die Reinigungs- und Leuchtmittel waren größtenteils übersichtlich gelagert. Verbesserungsbedarf besteht bei den unbrauchbaren und auszusortierenden Produkten, den Mengeneinheiten, Artikelbezeichnungen und den Produktzuordnungen. Im Lagerraum des Kellers waren die Lebensmittel übersichtlich und gut sortiert. In den übrigen Räumen wäre eine bessere Vorsortierung hilfreich. Bereits verbrauchte Waren der aktuellen Woche und neu gelieferte Waren wurden berücksichtigt. Ein Vordruck mit allen aktuellen Produkten und insbesondere den Mengeneinheiten wurde empfohlen. Prüfungsteilbericht Verwaltungsgebühren Bauordnung 04/2016 Ziel der Prüfung war die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Gebührenerhebung durch die Abteilung Bauordnung. Im Jahr 2015 wurden mit ca. 1,17 Mio. EUR gegenüber den Vorjahren deutliche Mehreinnahmen aufgrund einzelner großer Baumaßnahmen in Lahr erzielt. - 14 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis zu 04/2016 Eine Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses ist durch die Kämmerei vorzunehmen. Die Stundensätze stammen aus dem Jahr 2006. Auf eine regelmäßige Neukalkulation der Gebühren wurde hingewiesen. Für eine dauerhafte Einnahmeerhöhung kann die Anhebung des Promille-Satzes bei den Baugenehmigungsgebühren in Erwägung gezogen werden. Im Rahmen der anstehenden Neukalkulation erfolgt auch eine Überprüfung des Promille-Satzes. Eine Plausibilitätsprüfung zu den angegebenen Baukosten im Bauantrag findet, in Bezug auf die daraus zu errechnende Baugenehmigungsgebühr, regelmäßig statt. Die Plausibilitätsberechnung ist jedoch besser zu dokumentieren und Differenzen des berechneten umbauten Raumes zu den Angaben im Bauantrag aufzuklären. Die Baugenehmigungsgebühren wurden nicht entsprechend der Satzung aufgerundet. Für die Gebühren bei Befreiungen, Ausnahmen, Erleichterungen oder Abweichungen empfehlen wir interne Vorgaben für eine einheitliche und transparente Festsetzung. Eine entsprechende Umsetzung ist durch den Fachbereich erfolgt. In den geprüften 30 Einzelfällen mit einem Gebührenvolumen von ca. 930 TEUR hätten sich nach unseren Feststellungen um ca. 28.500 EUR höhere Gebühren ergeben. Prüfungsteilbericht Vergnügungssteuer 05/2016 Die Einnahmen der Vergnügungssteuer sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Als Vergnügungssteuer wurden in 2015 insgesamt rund 1,468 Mio. EUR festgesetzt. Den größten Anteil verursachen dabei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Ende 2015 waren in Lahr nach Angaben der Stadtkämmerei 329 Geldspielgeräte und 5 Unterhaltungsgeräte registriert, die von 37 Aufstellern betrieben werden. Die berechnete Steuer in den gezogenen 97 Stichproben war korrekt. Die Geldspielgeräte in den Spielhallen erzeugten Steuereinnahmen je Gerät i. H. v. durchschnittlich 2.734,85 EUR pro Monat; die Geldspielgeräte in den Gaststätten brachten es auf durchschnittlich 1.334,36 EUR. Prüfungsteilbericht 06/2016 Rahmenkonto Ost Der Prüfungsteilbericht 6/2016 fasste die Ergebnisse des Prüfjahres 2015 zusammen (Ziffer 4.9 des Schlussberichts 2015). Im Folgenden werden die Ergebnisse des Prüfungsteilberichtes 3/2017, welcher das Prüfungsjahr 2016 als Grundlage hat, dargestellt: Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank Baden-Württemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.2016 auf 9.527.474,93 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen wurden entsprechend nachgewiesen. Der festgelegte Kreditrahmen beträgt 16,87 Mio. EUR. Das Defizit in den letzten 10 Jahren bewegte sich zwischen 8,3 und 10,1 Mio. EUR. - 15 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis zu 06/2016 Das Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg wurde im Jahr 2016 vollständig zurückbezahlt. Neben der bestehenden Festzinsvereinbarung wurde 2016 seitens der Stadt Lahr Festgeld auf dem Rahmenkonto in Höhe von 1,2 Mio. EUR angelegt. Die Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sollten hinsichtlich der seit 2012 abgelaufenen Abbruchfristen dringend mit dem Ziel einer schriftlichen Vereinbarung weitergeführt werden. Der Kaufvertrag, der Bewirtschaftungsvertrag und die Finanzierung sind auf den Verkauf der Flächen ausgerichtet, um letztlich eine Rückführung des Darlehens zu ermöglichen. Prüfungsteilbericht 07/2016 Die Verwaltung wurde auf Grund der Prognosen aufgefordert darzulegen, wie das Defizit des Rahmenkontos auf Dauer zurückgeführt werden soll. Soweit ein Verkauf der Flächen nicht mehr in dem Maße, wie in den Verträgen und Beschlüssen vorgesehen war, beabsichtigt ist, erfordert dies eine neue politische Entscheidung im Gemeinderat. FAG Abrechnung Die Finanzzuweisungen des Landes sind die zweite wichtigste Einnahmequelle der Stadt Lahr. Sie werden mit unterschiedlicher Zielsetzung und für verschiedenartige Zwecke gewährt. Die Regelungen dazu finden sich im Finanzausgleichsgesetz (FAG). Ziel der Prüfung war es, die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der komplexen Zahlungsströme festzustellen. Für 2015 erhielt die Stadt Zuweisungen i. H. v. 35.807.198,62 EUR, die zu zahlende FAG-Umlage betrug 12.142.542,20 EUR. Die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der FAG–Zahlungen wurde festgestellt. Prüfungsteilbericht Leerung und Abrechnung der vereinnahmten Gelder aus den Parkautomaten 08/2016 Die Stadt Lahr unterhielt zum Prüfungszeitpunkt 32 Parkautomaten durch die im Jahr 2015 Parkgebühren von insgesamt 263.280,96 EUR eingenommen wurden. Ziel der Prüfung war es, die Vollständigkeit und Richtigkeit der verbuchten Beträge nachzuweisen. Diese konnte im Wesentlichen festgestellt werden. Unsere Anforderungen hinsichtlich der Dokumentation von Leerung und Abrechnung der Einnahmen sowie der Dokumentation technischer Störungen wurden bereits teilweise umgesetzt. Mit der Prüfung wurde auch angeregt, den gesamten Prozess der Leerung, Münzzählung und Einzahlung aus wirtschaftlicher Sicht zu überprüfen. Der Verfahrensablauf wurde unter Einbindung des RPA im Jahr 2017 optimiert. - 16 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Lohnstundenverrechnungssatz des Bau- und Gartenbetrieb Lahr 09/2016 Der interne Stundenverrechnungssatz des BGL ist eine wesentliche Grundlage für die Leistungsabrechnungen mit der Stadtverwaltung und wurde zum 01.01.2015 einheitlich auf 42,- EUR angehoben. Dies nahmen wir zum Anlass die Kalkulation des Verrechnungssatzes und die zur Berechnung herangezogene Datengrundlage zu überprüfen. Die Prüfung führte zusammengefasst zu folgendem Ergebnis: Die Ermittlung der fakturierbaren Stunden pro Jahr konnte nachvollzogen werden. Das Vorgehen bei der Erfassung von internen Stunden sollte überprüft und ggf. angepasst werden. Die nicht fakturierbaren Stunden sollten regelmäßig detailliert (einschließlich Nicht-Auslastung) ermittelt werden. Grundsätzlich sollte auch künftig die Möglichkeit differenzierter Stundensätze nach Produkt (erbrachter Leistung), nach Qualifikation der Mitarbeiter (Facharbeiter, Azubi, etc.) oder nach Kostenstelle (Schreinerei, Schlosserei, etc.) überprüft werden. Die Kalkulation bzw. Überprüfung des Lohnstundenverrechnungssatzes sollte im Rahmen eines Kosten-Controllings mind. einmal jährlich durchgeführt werden. Es wird außerdem ein jährlicher Abgleich der berechneten Planwerte (Vorkalkulation) mit den tatsächlich abgerechneten Produktivstunden (Nachkalkulation) empfohlen. Zum 01.01.2017 wurde der Stundenverrechnungssatz erneut auf 44.- EUR für den Bereich BGL (Grün, Straßenbau), auf 45,- EUR für den Bereich Friedhof und auf 48.- EUR für den Bereich Abwasserbeseitigung angehoben. Prüfungsteilbericht 10/2016 Kassenprüfung im Bürgerbüro Das Rechnungsprüfungsamt führte am 06.04.2016 und 07.04.2016 eine unvermutete Kassenprüfung beim Rechts- und Ordnungsamt, Abt. Bürgerbüro, durch. Über die Kassen des Bürgerbüros wird ein Bargeldumsatz von ca. 280.000 EUR / Jahr getätigt. Die Prüfung umfasste die Zahlstelle Bürgerbüro. Am 06.04.2016 wurden die Kassen 3, 5 und 8 und am 07.04.2016 aufgrund der Schichtzeiten die Kassen 4 und 7 geprüft. Der Kassenbestand der Zahlstelle ist täglich durch eine Buchung im Kassenbaustein abzurechnen und spätestens am nächsten Bankarbeitstag in voller Höhe bei der Stadtkasse einzubezahlen. Dies wurde mehrfach nicht beachtet. Zwischen zwei Abrechnungszeitpunkten lagen sogar drei Wochen bei einem Abrechnungsbetrag i. H. von 17.030,63 EUR. Zuletzt wurde mit Schreiben des RPA vom 24.11.2014 auf die tägliche Abrechnung hingewiesen. Die Prüfung der Kassen 2 und 6 war nicht möglich, da die Kassenverwalter mit dem Schlüssel nicht anwesend waren. Eine unvermutete Kassenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt muss zu jeder Zeit möglich sein. Bei einer Kasse ergab sich ein geringfügiger Kassenfehlbetrag aufgrund einer fehlerhaften Verbuchung im Kassenbaustein und konnte insofern aufgeklärt werden. - 17 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Gebührenerhebung für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätten 11/2016 Schwerpunktmäßig wurden von den 9 Kindertagesstätten in Lahr die Kindertagesstätten Alleestraße und die KiTa Am Schießrain näher betrachtet. Das Kindergartenjahr 2015 / 2016 diente dabei als Bezugsjahr. Für das Jahr 2015 wurden Einnahmen in Höhe von rund 815.000 EUR erzielt. Die letz- te Gebührenanpassung fand in Bezug auf den Prüfungszeitpunkt zum 01.01.2015 statt. Nachdem zunächst eine Gebührenerhöhung nicht geplant war, wurden, auch nach unserer Empfehlung im Rahmen der Prüfung, die Kindergartengebühren zum 01.01.2017 durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss erhöht. Bei der Gebührenkalkulation ist eine Überarbeitung hinsichtlich der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen erforderlich. Zum 01.03.2016 bestand eine Auslastung von durchschnittlich 95 %. Die Betriebserlaubnisse für alle Kindertagesstätten wurden vorgelegt. Grundsätzlich stimmte die Kinderzahl mit kleineren Abweichungen überein. Bei der KiTa Bottenbrunnenstraße bestand eine Überbelegung (103,2 %). Die geringste Belegung war in den Kindertagesstätten Kuhbach (83,3 %) und Reichenbach (86,7 %) zu verzeichnen, was sich auch in einem unterdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad wiederspiegelt. Eine nähere Untersuchung fand bei 15 Einzelfallakten statt. Weiterhin wurden die Themen Zusatzgebühren und Zuschussverbuchungen beleuchtet. Die Verbuchung von Familienförderzuschüssen in den eigenen Kindertagesstätten erfolgt seit 2016 nicht mehr, wodurch das haushaltsmäßige Bruttoprinzip nicht mehr gewahrt und die Wirkung des Gemeinderatsbeschlusses dann nicht mehr messbar ist. Im Rahmen der Stellungnahme wurden Buchungen nachgeholt. Die Stellungnahme lieferte weitere Erläuterungen zu den aufgegriffenen Einzelthemen und der künftigen Vorgehensweise. Prüfungsteilbericht 12/2016 Kostenersatz für beschädigte oder verloren gegangene Schulbücher Die Stadt Lahr als Schulträger hat im Haushaltsjahr 2015 Ausgaben in Höhe von ca. 109.000 EUR (2014: ca. 122.000 EUR) für Schulbücher der städtischen Schulen getätigt. Ziel der Prüfung war es festzustellen, wie in den einzelnen Schulen bei einer Beschädigung bzw. dem Verlust von Büchern verfahren wird, vor allem, ob ein Kostenersatz verlangt und wie dieser mit der Stadt abgerechnet wird. In SAP konnten keine Einnahmen aus einem eventuellen Schulbuchkostenersatz verzeichnet werden. Im Falle eines Kostenersatzes sind diese Einnahmen auch der Stadt wieder zur Verfügung zu stellen. Auf unsere Anfrage wurde vom Amt 50 eine Umfrage bei den Schulen mit folgendem Ergebnis erstellt: An einigen städtischen Schulen wurde im Falle des Verlustes oder der Beschädigung eines Schulbuches ein Kostenersatz mit den unterschiedlichsten Regelungen verlangt. - 18 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis zu 12/2016 Ein einheitliches Verfahren existierte nicht. Ein Teil der Schulen verlangte eine Ersatzbeschaffung durch die Eltern. Die Vollständigkeit und Richtigkeit von Einnahmen aus Kostenersatz und Ausgaben kann von uns für die Vergangenheit nicht festgestellt werden; die Einnahmen und Barkassen waren weder dem Amt 50 noch dem RPA bekannt. In einer Schule waren es im Juli 2015 über 3.000 EUR, welche vom Schulleiter selbst außerhalb der Schule in einer Barkasse aufbewahrt wurden. Eingenommene Gelder wurden von den Schulen gesammelt und für Lernmittel, aber auch andere Ausgaben, verwendet (entgegen Brutto-Prinzip). Die Schulen, welche bereits einen Kostenersatz verlangen, wurden aufgefordert die bisher aufgelaufenen Gelder bis zum 31.08.2016 abzurechnen und an die Stadt zu überweisen. Nach Absprache mit dem Amt 50 und dem geschäftsführenden Schulleiter wurde ein einheitliches Konzept zur Erhebung eines Kostenersatzes an allen Schulen verabschiedet. Dieses Verfahren gilt ab dem 01.09.2016 verbindlich für alle städtischen Schulen. Die eingenommenen Gelder sind künftig regelmäßig an die Stadt Lahr zu erstatten. Prüfungsteilbericht Kassenprüfung Spital - Wohnen und Pflege - / Themen der überörtlichen Prüfung 13/2016 Prüfungsteilbericht 14/2016 Der unbare Zahlungsverkehr wurde zum Stichtag 30.04.2016 überprüft und ergab keine Beanstandungen. Kassensoll und -ist der Handkasse und Zahlstelle, sowie der Barbetragsverwaltung stimmten zum 07.06.2016 überein. Allerdings lagen die Bargeldbestände der Zahlstelle und der Barbetragsverwaltung über den vereinbarten Höchstbeträgen. Die Überarbeitung der Kosten- und Leistungsrechnung ist erfolgt und sollte erstmals für den Jahresabschluss 2015 Anwendung finden. Dies wurde in Teilen umgesetzt, wenngleich in 2016 noch weitere Anpassungen erfolgen sollten. Die Essenspreise wären diesbezüglich noch neu zu kalkulieren. Die von Seiten der überörtlichen Prüfung angeregten Themen Dienstanweisung Sonderkasse, Kosten- und Leistungsrechnung und die Ausschreibung von Wäschedienstleistungen wurden aufgearbeitet. Das außerhalb des Berichts angesprochene Thema der Kreditorenbuchhaltung wurde zunächst zurückgestellt. Eine langfristige Liquiditätssicherung ist erforderlich. Eine Arbeitsgruppe begleitet dieses Thema. Kassenprüfung Hauptkasse Stadt Lahr Die Hauptkasse, die Kassen der Eigenbetriebe Bäder, Versorgung und Verkehr sowie Abwasserbeseitigung, der Stiftung Hospital- und Armenfonds und des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind in einer Einheitskasse verbunden. Das auf dem Tagesabschluss vom 11.07.2016 ausgewiesene Kassenist entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmte dies mit - 19 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis zu 14/2016 dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht. Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 22,2 Mio. EUR (Anlagebestätigung) vorhanden. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto 5,4 Mio. EUR (Saldenbestätigung) angelegt. Die offenen Forderungen (Kasseneinnahmereste) betrugen zum 31.12.2015 im Verwaltungshaushalt 3.227.925,70 EUR und im Vermögenshaushalt 863.479,13 EUR. Gerade im Hinblick auf die Einführung des NKHR und die damit verbundene bilanzielle Darstellung der wertberichtigten Forderungen erfolgte der Hinweis diese soweit als möglich zu reduzieren. Kassensoll und Kassenist beim Handvorschuss stimmten überein. Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Die Bestellung sowie die Abholung bzw. Entgegennahme von Schecks sollte ausreichend dokumentiert werden. Prüfungsteilbericht Honorare und Auftragsmaßnahmen der VHS 15/2016 Ziel der Prüfung war die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Honorarabrechnungen und Abrechnung von Auftragsmaßnahmen bei der Volkshochschule (VHS) Lahr. Die VHS Lahr hat mit ihren Außenstellen im Jahr 2015 / 2016 über 800 Kurse angeboten. Im Jahr 2015 lagen die Ausgaben für Honorare bei insgesamt ca. 630.000 EUR. Die Dozenten werden nach dem Regelsatz für Honorare entsprechend den Gemeinderatsbeschlüssen bezahlt. Der Honorarsatz pro Unterrichtseinheit wurde zuletzt im Jahr 2013 für das Frühjahr / Sommersemester 2014 erhöht. Für die Kurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden neue Sätze im Gemeinderat am 26.09.2016 beschlossen (rückwirkend ab 01.07.2016). Die Festlegungen zu den Fahrkosten der Dozenten sollten bei der nächsten Erhöhung der Honorare vom Gemeinderat mitbeschlossen werden. Wir überprüften 79 vorgenommene Honorarauszahlungen. Die Ausgaben stimmten mit der Anzahl der abgerechneten Unterrichtseinheiten überein und entsprachen den beschlossenen Honorarsätzen. Von den 21 geprüften BAMF - Sprachkursen, waren 2 Honorarabrechnungen geringfügig zu korrigieren. Insgesamt ein gutes Ergebnis. Bei den Auftragsmaßnahmen mit Dritten wird in der Regel mit einem Zuschlag auf das Honorar von ca. 30 % kalkuliert. Ob dieser Zuschlag alle Kosten, einschließlich der Personal- und Sachkosten bei der einzelnen Maßnahme deckt, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden. Eine detaillierte Kalkulation mit Stundenverrechnungssätzen und Nachkalkulation wird empfohlen. Auftragsmaßnahmen sollten 100 % kostendeckend kalkuliert werden. Bei einmaligen Veranstaltungen verhandelt die VHS Pauschalen mit den Dozenten entsprechend dem GR-Beschluss aus. Wir überprüften 19 Einzelveranstaltungen, bei denen es keine Beanstandungen gab. Die kassenrechtliche Freigabe für das EDV-Programm „Kufer SQL Basys“ durch den Oberbürgermeisters gem. § 11 GemKVO war nachzuholen. - 20 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfungsteilbericht Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“, Zahlstelle Terrassenbad 16/2016 Das Rechnungsprüfungsamt führte am 16.09.2016 eine unvermutete Prüfung der Bargeldbestände bei der Zahlstelle Terrassenbad durch. Die Prüfung der Zahlstelle umfasste die Einzahlungen der Entgelte für die Benutzung des Terrassenbades, die Einnahmen aus dem Verkauf von Abzeichen und Waren sowie den ständigen Wechselgeldvorschuss. Insgesamt wurden in der Terrassenbad-Saison 2016 Bareinnahmen in Höhe von 169.176,70 EUR über die Zahlstelle abgewickelt. Es erfolgte eine unvermutete Überprüfung der Handkasse und des Handvorschusses. Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände stimmen mit dem Kassensoll überein. Prüfungsteilbericht Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr - BGL“ 17/2016 Das RPA führte am 01.12.2016 eine unvermutete Prüfung der Handkasse des BGL und der Zahlstellen „Brennholzverkauf und Waldhüttenvermietung“ und „Vermietung von Geräten und Fahrzeugen“ durch. Zudem erfolgte zum 01.12.2016 die Überprüfung des Girokontos bei der Volksbank Lahr. Das Bankguthaben des Girokontos laut Kontoauszug der Volksbank Lahr stimmt mit den gebuchten Werten in DATEV überein. Die Kassenprüfung der Handkasse und der Zahlstellen ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände stimmen mit dem Kassensoll überein. Prüfungsteilbericht Kassenprüfung anlässlich des Wechsels des Kassenverwalters bei der Stadtkasse 18/2016 Das auf dem Tagesabschluss vom 27.10.2016 ausgewiesene Kassenist entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht. Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 19,2 Mio. EUR vorhanden. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto 5,0 Mio. EUR angelegt. Kassensoll und Kassenist beim Handvorschuss stimmten überein. Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Im Rahmen des Wechsels des Kassenverwalters wurden Saldenbestätigungen aller Banken angefordert. Die Stände konnten soweit nachvollzogen werden. Weiterhin wurde die Umstellung der Zugänge, Rechte und Rollen in finanzwirksamen EDVProgrammen wie SAP oder EBsec beleuchtet. Dabei waren sowohl der Wechsel des Kassenverwalters, als auch die neue Besetzung der Stellvertretung im Fokus. In den Bericht wurde auch das Thema Negativzinsen für Geldanlagen aufgenommen. - 21 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Interne Doku /Tabellen Laufende Vertragsprüfung bei Honorarverträgen a. Prüfung der Vertragsentwürfe Im Jahr 2016 wurden 74 Verträge geprüft. Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag bei ca. 1,7 Mio. EUR. Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Bereiche und ermöglichten eine Einsparung von ca. 24.000,- EUR im Jahr 2016: Ermittlung der anrechenbaren Kosten, Abgrenzung der Objekte nach HOAI und Abgrenzung der Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.), Erstattung von Nebenkosten, Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag) Maßnahmenbeschreibung, Zeitpunkt des Vertragsschlusses Kalkulation von Pauschalen und Vereinbarung von Stundensätzen Beauftragung von Entwässerungsgesuchen Außerdem wurden mit den zuständigen Fachbereichen im Jahr 2016 allgemeine Themen, wie die gemeinsame Vergabe mehrerer Leistungen, Honorarvereinbarungen außerhalb der HOAI-Tabellen, besondere Leistungen und die Ermittlung von Schwellenwerten aufgearbeitet. b. Prüfung der Honorarschlussrechnungen Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2016 ein Gesamtvolumen von 65 Schlussrechnungen mit einer Summe von ca. 1,8 Mio. EUR. Im Rahmen der Prüfung wurden u.a. folgende Problemstellungen aufgegriffen: Kostenberechnungen: Gerade die Honorarordnungen 2009 und 2013 zielen auf die Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten oder Ingenieur. Die Fragestellung, welche Kostengruppen letztlich als anrechenbare Kosten zu werten sind, bereitet hin und wieder Schwierigkeiten, gerade auch bei den Regelungen zur Tragwerksplanung. Zuschläge: Es können in Vereinbarungen unterschiedliche Zuschläge, wie beispielsweise für Umbauten und Modernisierungen oder aber für Instandhaltung vereinbart werden. Auf besondere Leistungen bzw. frei vereinbarte Leistungen werden bei den verwendeten Vertragsmustern üblicherweise aber nicht nochmals Zuschläge vereinbart, worauf zum Beispiel bei der örtlichen Bauüberwachung zu achten ist. Abnahmen: Wie bei der Abnahme von Leistungen der Baufirmen sind auch die Architekten- und Ingenieurleistungen vor Stellung der Schlussrechnung abzunehmen. Dies wird in den Verträgen grundsätzlich so vereinbart und ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung gestellt. Anfang Januar 2016 wurde in einem entsprechenden Rundschreiben auf dieses Thema durch das RPA hingewiesen. Interne Doku / Tabellen Ergebnisse aus der Bau- und Vergabeprüfung a. Ausschreibungen / Angebotsöffnungen / Vergaben Es findet eine regelmäßige Beratung der Fachbereiche vor der Ausschreibung zum Vergabeverfahren, bei der Wertung und der Auftragsvergabe statt. Außerdem erfolgt - 22 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Interne Doku / Tabellen teilweise eine Teilnahme an Angebotsöffnungen und eine formelle Sichtung der eingegangenen Angebote. Die Eröffnungsergebnisse lagen teilweise deutlich über den Kostenberechnungen. Es gehen teilweise nur wenige oder gar keine Angebote ein. Es mussten einige Verfahren auch aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben werden. Die erneute Ausschreibung führte teilweise zu einem besseren Ergebnis, so auch bei 2 Gewerken des ZOB. Einzelne Leistungen wurden erstmals ausgeschrieben und intensiv begleitet. Durch die Beratungen vor der Ausschreibung bzw. der Auftragsvergabe gelingt es regelmäßig Einsparungen zu erzielen. Beispielsweise war durch den Fachbereich vorgesehen, Baumschnittarbeiten direkt an eine bereits für die Stadt tätige Firma direkt zu vergeben. Durch den Verweis auf eine gezielt ausgewählte, weitere Angebotseinholung konnte eine Einsparung i. H. v. ca. 9.500 EUR erzielt werden. b. Nachträge Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 wurde das Dezernat III durch das RPA aufgefordert sämtliche Nachträge zu den zwei Großprojekten „Umbau stadtgeschichtliches Museum – Tonofenfabrik“ und „Erweiterung Otto-Hahn-Realschule“ dem RPA nach der Abwicklung zur Prüfung vorzulegen. Bis zum 12.06.2017 ergaben sich Nachträge bei der Tonofenfabrik i. H. v. ca. 159 TEUR und bei der Otto-Hahn-Realschule (OHR) i. H. v. ca. 48 TEUR. Nach dem Projektmanagementbericht zu diesem Zeitpunkt liegt die Kostenprognose der OHR mit 5,31 Mio. EUR auf dem Niveau des Budgets; die Kostenprognose der Tonofenfabrik (4,58 Mio. EUR) liegt mit ca. 3,37 % über dem Budget. Die Nachträge sind hauptsächlich entstanden, nachdem Leistungen bei der Planung noch nicht erkennbar waren bzw. durch die Planer nicht erkannt wurden. Nachträgliche Anforderungen ergaben sich unter anderem durch die Statik und den Brandschutz bzw. durch ergänzende Anforderungen der Stadt als Bauherr. Neben der Beratung zu Nachträgen anderer Maßnahmen wurden Nachträge auch im Rahmen der Prüfung von Schlussrechnungen geprüft und ggfs. Feststellungen getroffen. c. Schlussrechnungen Es wurden im Jahr 2016 insgesamt 166 Schlussrechnungen mit rund 8,7 Mio. EUR im Baubereich und 11 Schlussrechnungen mit rund 228 TEUR für Lieferungen und Leistungen geprüft. Dabei waren häufige Feststellungen: teilweise unvollständige oder fehlende Nachtragsunterlagen höhere Rechnungssummen durch Massenmehrungen und Nachträge (in einem extremen Fall z.B. +54 % bzw. rd. 375 TEUR) unvollständige Abrechnungsunterlagen entgegen der VOB Einzelfeststellungen gab es zu Themen wie rechnerischer Richtigkeit, Hemmung und Verjährung, Gestaltung der Leistungsverzeichnisse sowie der Skonto-Thematik und deren Darstellung in der Auftragsabwicklung. - 23 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Internes Schreiben Finanzierungs- und Entschuldungskonzept Der Gemeinderat hat das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Juli 2014 mit einer Neuverschuldung von 10 Mio. EUR beschlossen. Aufgrund der weiteren Entwicklungen ging der Haushaltsplan 2016 dann von einer Neuverschuldung von 25,46 Mio. EUR aus. Mit Schreiben vom 28.07.2016 wurde die Verwaltungsspitze auf das erhöhte Risiko in Bezug auf die Einhaltung der bisherigen Grenzen der Neuverschuldung hingewiesen, nachdem die Zahl unterjährig regelmäßig durch Mehrkosten (nicht nur im investiven Bereich) und die Planung von neuen Maßnahmen, welche noch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten sind, beeinflusst werden. Dabei wurde insbesondere zur Einhaltung der Neuverschuldungsgrenze empfohlen, Mehrkosten auch durch neue Maßnahmen möglichst einzudämmen bzw. notfalls zum Ausgleich auf andere Maßnahmen zu verzichten. Außerdem sollte auf eine Finanzierung durch Mehreinnahmen bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben verzichtet werden, damit dieser Puffer der allgemeinen Rücklage bzw. dem Schuldenabbau dient. Am 19.12.2016 wurde durch den Gemeinderat dann die Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Jahre ab 2017 beschlossen und vorgegeben, dass in den Haushaltsplanungen anzustreben ist, die max. Neuverschuldung von 17,2 Mio. EUR deutlich zu unterschreiten. Der Haushaltsplan 2017 geht von einer NettoNeuverschuldung i. H. v. 15,91 Mio. EUR aus. Internes Schreiben Energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden Empfehlung an Dezernat III mit Schreiben vom 22.10.2015 für die anstehenden energetische Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit der Finanzierung mit Hilfe von EnergiesparContracting* zu prüfen. Es wurde empfohlen, die Vorfinanzierung durch private Investoren in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit, aber auch die finanzielle Machbarkeit anstehender energetischer Sanierungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen. Mit der Vorlage 314/2016 an den Gemeinderat wurde erklärt, dass die Möglichkeit des Contracting als Finanzierungsinstrument für die Sanierung stadteigener Gebäude künftig geprüft wird. Ein Sanierungszeitplan als Ergebnis aus dem von der Ortenauer Energieagentur GmbH und dem Gebäudemanagement der Stadt Lahr erstellten Klimaschutzteilkonzept wurde vorgelegt und vom Gemeinderat beschlossen. Das Ergebnis der Prüfung dieser Alternative im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes bleibt abzuwarten. *Energiespar-Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen einem Unternehmen und einem Gebäudeeigentümer. Der Contractor (Auftragnehmer) führt in dem Gebäude Investitionen und Maßnahmen zur Energieeinsparung mit eigener Planung und auf eigene Kosten durch. Seine Aufwendungen lässt er sich durch den Erfolg der Einsparmaßnahmen (reduzierten Energiekosten) während der vereinbarten Laufzeit vergüten. Die Stadt müsste als Gebäudeeigentümer nicht investieren und ist an dem Erfolg der Einsparmaßnahme beteiligt. - 24 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Internes Schreiben LED – Straßenbeleuchtung / Prüfung Contracting für eine schnelle Umsetzung Die Straßenbeleuchtungskosten liegen im Schnitt der letzten 3 Jahre bei ca. 660.000 EUR pro Jahr. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung erfolgt in kleinen Schritten in Form der jeweils eingeplanten Haushaltsmittel i.H.v. 60.000 bis 120.000 EUR jährlich bzw. im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen. Diese Maßnahmen führten bereits dauerhaft zu einer Energiekosteneinsparung. Allerdings sind noch ca. 4.700 Leuchten umzustellen, welche nach Abzug der Förderung ein städtisches Investitionsvolumen von ca. 2,6 Mio. EUR bedeuten würden. Da eine Gesamtumstellung des Stadtgebietes jedoch weder im Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen ist, wurde mit Schreiben vom 18.08.2016 an das Dezernat III empfohlen die Möglichkeit der Finanzierung über Contracting mit einem externen Investor zu prüfen. Die Beratung und Projektierung eines solchen ContractingProjektes kann bis zu 90 % über das InEECO-Programm gefördert werden. Bei einer Energieeinsparung von ca. 70 % liegt es auf der Hand, dass der Stadt jedes Jahr eine hohe Ersparnis bei den Energiekosten entgeht, in welchem eine weitgehende Umstellung nicht vorgenommen wird. Die mögliche jährliche Ersparnis von 250.000 – 300.000 EUR kommt nach einer überschaubaren Amortisationszeit dem Haushalt zu Gute und würde einen Konsolidierungsbaustein darstellen. Eine aktuelle Sachstandsanfrage beim Fachdezernat ergab, dass beabsichtigt ist, in den kommenden Jahren hohe Raten in den Haushalt für eine eigene Umsetzung einzuplanen. Die Alternative Contracting zur Entlastung des Haushaltes wurde bisher nicht durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich geprüft. Diesen halten wir auch aufgrund der Vorgabe nach § 10 Abs. 2 GemHVO vor einer umfangreicheren Veranschlagung im Haushalt für zwingend erforderlich. Internes Schreiben Entgelterhebung für die Nutzung von Geo-Daten Auf eine Anfrage vom 11.02.2015 zur Anfrage der Entgelterhebung bei der Nutzung von Geo-Daten durch Dritte an das Dezernat III liegt weiterhin immer noch keine ausreichende Antwort vor (aus Schlussbericht 2015). Insofern lässt sich nicht feststellen, in welcher Höhe Einnahmen jährlich verloren gehen. Es gilt weiterhin zu klären, in welchen Bereichen und in welcher Form Geo- und Plandaten und Informationen aus dem Geoinformationssystem Dritten zur Verfügung gestellt werden, um festzustellen, ob die städtischen Leistungen vollständig vergütet werden bzw. die Regelungen zur Gebührenerhebung gegebenenfalls zu erweitern sind. Akten Abrechnung der auf den Schulkonten vereinnahmten Essensgelder / Abwicklung über Vorverfahren LEO Die begleitende Prüfung im Nachgang zu den Prüfungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in 2012 zur Vereinnahmung von Essensgeldern in den Schulen und Abführung der Gelder von den Schulkonten an die Stadt (siehe Schlussbericht 2015) konnte weitgehend beendet werden. - 25 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Der geforderte Abgleich der Umsätze im Vorverfahren LEO mit den tatsächlich vereinnahmten Geldern auf den Schulkonten zur Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt. Das Verfahren zur Zahlungsfreigabe wurde auf unseren Hinweis geändert und im Laufe des Jahres 2017 vom Amt 50 bzw. den Schulen auf die Stadtkasse übertragen. Akten Versicherungen – beratende Tätigkeit Im Rahmen einer Beratung zum Abschluss einer Versicherung der Geschwindigkeitsmessanlagen erfolgten Hinweise zu einer Risikoabwägung und einer möglichen Beitragsreduzierung durch Angebotsvergleich. Im Ergebnis konnte eine Einsparung i. H. v. ca. 6.900 EUR / Jahr und eine Reduzierung des Selbstbehaltes auf 1.000 EUR statt 2.500 EUR erzielt werden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Nutzung aller weiteren vorhandenen Versicherungen beleuchtet und im Rahmen einer Amts- und Abteilungsleiterrunde mit der Abt. 302 auf die vorhandene Eigenschadenversicherung nochmals hingewiesen. Mit der Eigenschadenversicherung sind Schäden aufgrund fehlerhaften Verwaltungshandelns versichert. Internes Schreiben Semi-stationäre Geschwindigkeitsmessanlage Nachdem im Jahr 2016 eine weitere stationäre Geschwindigkeitsmessanlage für ca. 105.000 EUR beschafft wurde, erfolgte unsererseits in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Hinweis an die Fachabteilung, bei einem weiteren Bedarf die Alternative einer Semistationären Messanlage zu prüfen. Im Jahr 2017 wurde durch die Abt. 302 begonnen eine entsprechende Messanlage zunächst in einer Testphase als Mietmodel einzusetzen. Akten Modulbauweise als Alternative bei der Neuerrichtung von Einrichtungen In einem Gespräch am 16. November 2016 mit dem Amt 50 und dem Baudezernat wurde empfohlen künftig auch die Modulbauweise als kostengünstige Alternative bei der Planung und Errichtung von neuen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Unterkünften zu prüfen um Baukosten einzusparen. Bei einer Modulbauweise ist aus unserer Sicht mit deutlichen Kosteneinsparungen (insbesondere bei den Planungskosten) zu rechnen. Außerdem kann mit einer deutlichen Verkürzung der Bauzeit gerechnet werden. Dies kommt einer schnellen Bedarfsdeckung bei Einrichtungsplätzen zugute. Gerade im Bereich von Kindertagesstätten und Schulen gibt es mittlerweile einige kommunale Beispiele für auch architektonisch gute Lösungen. - 26 - Doku Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis Prüfbestätigung Verwendungsnachweisprüfungen (Förderhöhe in EUR) Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus II (30.000,00 EUR) Schaffung einer Koordinierungsstelle (20.000,00 EUR) Wylerter Hauptstraße / ELR Förderung (148.870,18 EUR) Mobile Jugendsozialarbeit (11.000,00 EUR) Sanierung Straßenbeleuchtung (15.490,38 EUR) Sanierung Gaswerk (54.026,30 EUR) Klimaschutz – Integrierte Wärme- und Kältenutzung (21.104,00 EUR) Storchenturm - Denkmalförderung (139.860,00 EUR) Die Ausgaben und Einnahmen in den Verwendungsnachweisen der bezuschussten Maßnahmen wurden gegenüber den Fördergebern durch das RPA bestätigt. Teilweise waren Korrekturen durch die Fachbereiche erforderlich. Offene Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren: Bis zur Jahresrechnung 2005 wurde der Haupt- und Personalausschuss über die abschließende Stellungnahme der Ämter informiert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der Gremien wurde zwischen der Kämmerei und dem RPA vereinbart, das bisherige Verfahren einer separaten Information aufzugeben und im Schlussbericht auf den Stand der Erledigung der Feststellungen hinzuweisen. Bei Erstellung des Schlussberichts 2016 war noch folgende Feststellung offen: Prüfungsteilbericht 20/2013: Erschwerniszuschläge Bis Ende 2016 wurden beim BGL zunächst Zeitaufschriebe für einen Zeitraum von 12 Monaten zur Aufarbeitung des Themas vorgenommen. Eine abschließende Bearbeitung muss noch durch die Abteilung 102 mit den beteiligten Fachbereichen erfolgen. 1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit Arbeitsgruppen und Kommissionen Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das breitgefächerte Fachwissen des RPA durch seine zielführende Einbindung in Projekt- und Arbeitsgruppen genutzt. Das RPA ist in folgenden Projekt- und Arbeitsgruppen ständiges Mitglied: - 27 Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung (diese hat im Juni und Oktober 2016 getagt) Koordinationsteam Landesgartenschau Stellenbewertungskommission Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge Arbeitsgruppe EU-Förderprojekt „ERFLS“ / GVT (übergangsweise) Arbeitsgruppe Alten- und Pflegeheim Spital Arbeitsgruppe Geoinformationssystem (GIS) NKHR Projektgruppe und Teilprojektgruppen Die Projektgruppe zur Einführung des NKHR und auch die Teilprojektgruppen haben in 2015 die Arbeit aufgenommen. Auch in diesen Arbeitsgruppen ist das RPA ständiges Mitglied. Interkommunale Zusammenarbeit Verschiedene überregionale Arbeitsgruppen bilden wichtige Plattformen für die regelmäßige, interkommunale Zusammenarbeit und den direkteren Informationsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern: Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsamtsleiter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Technikertagung der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens Workshop der Prüfsoftwareanwender in Baden-Württemberg Der Erfahrungsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern ist für die tägliche Arbeit unverzichtbar. Neuerungen und Änderungen auf der Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die praktische Prüfungsarbeit einfließen. 2 Überörtliche Prüfung In der Zeit vom 19.02.2014 bis 08.07.2014 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (gemäß §§ 113 und 114 GemO in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über die Gemeindeprüfungsanstalt) folgendes geprüft: die Jahresrechnungen 2007 bis 2012 der Stadt Lahr, die Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2007 – 2009, die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre 2007– 2012, die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs (Bäder), Versorgung und Verkehr für die Jahre 2007 – 2012, - 28 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für die Jahre 2007 – 2012, die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft Lahr der Jahre 2007 - 2012 sowie die Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen des Hospital- und Armenfonds der Jahre 2007 - 2012. Der Bericht zur Finanzprüfung der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe vom 27.04.2015 ging am 04.05.2015 bei der Stadt ein. Die GPA bestätigte, dass sie sich in den schwerpunktmäßig geprüften Bereichen auf eine sachkundige Prüfung durch das RPA der Stadt Lahr stützen konnte. Zu den Prüfungsfeststellungen wurde mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom 03.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt. Das Regierungspräsidium Freiburg bat mit Schreiben vom 16.03.2017 um eine ergänzende Stellungnahme zu einzelnen Prüfungsfeststellungen. Die Anfrage wurde mit Schreiben des Oberbürgermeisters am 19.06.2017 beantwortet. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung muss noch erteilt werden. Überörtliche Bauprüfung Im Zeitraum von Ende April 2015 bis Ende Juni 2015 fand erneut eine Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe für die Jahre 2010 bis 2014 durch die GPA statt. Die GPA bestätigte auch in diesem Bericht eine sachkundige Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Zum Prüfbericht vom 19.11.2015 wurde mit Schreiben vom 04.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt. Die folgende Anfrage der GPA vom 13.06.2016 wurde nach Klärung der Sachverhalte mit Schreiben vom 14.02.2017 beantwortet. Die Antwort der Stadt zu der weiteren Anfrage der GPA vom 03.04.2017 steht noch aus. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung muss noch erteilt werden. 3 Allgemeine Bemerkungen und Rechnungsführung zur Haushalts-, Kassen- 3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2015 Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 10. Oktober 2016 dem Gemeinderat am 24. Oktober 2016 vorgelegt. - 29 Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 der Stadt fest. Der Feststellungsbeschluss ist am 02. November 2016 entsprechend § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht worden. Rechtsaufsichtsbehörde und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet. 3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2016 Gesetzliche Grundlagen: § 95 Abs. 1 GemO Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht § 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung § 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen. Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft und stellt die Tätigkeiten der einzelnen Verwaltungsbereiche im Berichtsjahr dar. Er fasst Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen der kostenrechnenden Einrichtungen. Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht, der den gesetzlichen Erfordernissen in vollem Umfang Rechnung trägt, wurde am 11.07.2017 im Haupt- und Personalausschuss vorberaten und am 24.07.2017 im Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert. Die im Bericht enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden von uns bestätigt. Nach Prüfung der Jahresrechnung besteht mit den Zahlen des Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung. Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung. 3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und 121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet. - 30 Haushaltsplan 2016 Gemeinderatsbeschluss 14.12.2015 Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (§§ 81 und 121GemO / Haushaltserlass des Regierungspräsidiums Freiburg) 19.01.2016 Tag der öffentlichen Bekanntmachung (Haushaltssatzung) 29.01.2016 Auslegung des Haushaltsplanes 01.02.2016 – 09.02.2016 Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt wurden nicht erhoben. Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2016 waren: „Die anhaltend gute gesamtwirtschaftliche Lage bildet die Grundlage dafür, den Haushalt 2016 gesetzmäßig aufzustellen. Unterstützt wird diese Entwicklung durch die im Jahr 2011 eingeleitete nachhaltige Stärkung der Ertragskraft des Haushalts. Die in den zurückliegenden Jahren ausgewiesenen Zuführungsraten ermöglichten den Aufbau eines Rücklagenbestandes, der jetzt als Eigenfinanzierungsanteil für die anstehenden Investitionsvorhaben genutzt werden kann. Ferner wurde im Hinblick auf die im Jahr 2018 stattfindende Landesgartenschau frühzeitig damit begonnen, Eigenmittel zu bilden, um Fremdfinanzierungsanteile möglichst gering halten zu können. Trotz weiterer investiver Maßnahmen konnte durch eine stringente Priorisierung der Vorhaben und eine vorausschauende Finanzpolitik zudem eine Nettoneuverschuldung vermieden werden. Dies entlastet jetzt den Haushalt und sichert darüber hinaus die grundsätzliche Leistungsfähigkeit. Allerdings wird trotz verantwortungsvoller Planungen eine verlässliche Prognose hinsichtlich der tatsächlich zu erwartenden Einnahmen nicht möglich sein. Wir haben daher bereits im Haushaltserlass 2015 darauf hingewiesen, dass die im Finanzplanungszeitraum dargestellte drastische Ausweitung der Verschuldung kritisch beurteilt wird und Risiken für künftige Haushalte bedeuten könnte. In der aktuell fortgeschriebenen Finanzplanung wird das Investitionsprogramm nun bis Ende 2018 nochmals deutlich um mehr als 22 Mio. Euro ausgeweitet, mit der Folge, dass dadurch auch der voraussichtliche Kreditbedarf gegenüber den bisherigen Plandaten um zusätzliche 11 Mio. Euro ansteigen wird. Hinsichtlich der Finanzierbarkeit der anstehenden Investitionen als auch der laufenden Aufgaben entstünden bei einer Eintrübung des wirtschaftlichen Umfelds massive Beeinträchtigungen für den städtischen Haushalt, die sich vor allem auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushalts und damit unmittelbar auch in den Zuführungsraten an den Vermögenshaushalt bemerkbar machen würden. Die Folgen wären - 31 entweder ein über die bisherigen Planungen hinausgehender zusätzlicher Bedarf an Fremdmitteln, der auch eine weitere Ausweitung der Verschuldung nach sich ziehen würde, oder ein nahezu vollständiges Zurückfahren der Investitionstätigkeiten. Zudem wäre die dauernde Leistungsfähigkeit des Haushalts grundsätzlich gefährdet, da nicht mehr garantiert werden könnte, mit den dann erwirtschafteten Ressourcen die Aufgabenerledigung sicherzustellen und die mit den Investitionen einhergehenden Folgekosten zu tragen. In der Entscheidung über den Haushalt 2015 haben wir jedoch Bedenken hinsichtlich des drastischen Verschuldungsanstiegs im Hinblick auf die Sondersituation der Stadt Lahr mit der Landesgartenschau 2018 sowie weiterer städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung des vom Gemeinderat im Jahr 2014 beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts zurückgestellt. Diese Bedenken bestehen auch im Hinblick auf den Haushalt 2016 und die fortgeschriebene Finanzplanung. Dementsprechend weisen wir hinsichtlich der jetzt in der Finanzplanung dargestellten Investitionen einschließlich ihrer Finanzierung ergänzend auf Folgendes hin: • Das für den Haushalt 2015 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept, das Grundlage für die Entscheidung des Regierungspräsidiums sowohl zum Haushalt 2016 bis 2018 war, ist, wie seitens der Stadt Lahr bereits zugesagt, fortzuschreiben; hierüber ist dem Regierungspräsidium Anfang der zweiten Jahreshälfte 2016 zu berichten. • In der Fortschreibung sind verbindliche Festlegungen zur Schuldenrückführung zu treffen. • Ergebnisverbesserungen sind vorrangig zur Reduzierung der Kreditermächtigungen bzw. zum Abbau der Verschuldung einzusetzen. Darüber hinaus empfehlen wir dringend, durch eine Stärkung der Eigenfinanzierungskraft und eine Zurückhaltung gegenüber neuen Ausgaben vorzusorgen, damit die Finanzlage der Stadt nicht in ernsthafte Schwierigkeiten gerät. Zudem halten wir die Beachtung stringenter Vorgaben zum Haushaltsvollzug in den kommenden Jahren für zwingend erforderlich. Dabei wird insbesondere dem vom Gemeinderat noch fortzuschreibenden Finanzierungs- und Entschuldungskonzept eine besondere Bedeutung zukommen.“ Aufstellung des Haushaltsplanes Mittelanmeldung Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 nannte der Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 28.04.2015. Zielsetzung bei der Aufstellung des Haushaltes war es, entsprechend dem beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes eine ausgabenseitige Verbesserung von mind. 1 Mio. EUR gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung 2013 bis 2017 (Haushaltsplan 2014) zu erreichen. Verschlechterungen auf der Einnahmeseite in der Planungsphase sind bis zur Höhe von 0,5 Mio. EUR ebenfalls auf der Ausgabenseite auszugleichen. - 32 Die zuständigen Dienststellen wurden daher aufgefordert, die Mittelanmeldungen äußerst sparsam und wirtschaftlich zu halten und auf den unabdingbaren notwendigen Bedarf zu beschränken. Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die eine entsprechend hohe Priorität genießen. Neue Vorhaben sollten nur angemeldet werden, wenn entsprechend § 10 Abs. 3 GemHVO Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. Außerdem wurde erneut ein „Heilfastenjahr“ für das Jahr 2016 in Bezug auf die hohen Haushaltsreste vorgegeben – neue Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sollten nur bei absolut zwingendem Bedarf aufgenommen werden und vorrangig Haushaltsreste abgebaut werden. Rahmenbedingungen Folgende Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten: Für das Jahr 2016 wurde vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2015 ein Wirtschaftswachstum von nominal 3,3 % projiziert (real +1,8 %). Im mittelfristigen Schätzungszeitraum von 2017 bis 2019 wurde von einer Zunahme des nominalen Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr um 3,2 % (real + 1,3 % p.a.) ausgegangen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ ging im Mai 2015 von Gesamtsteuereinnahmen in Deutschland für das Jahr 2016 bis 2019 gegenüber der Vorjahresschätzung November 2014 zunächst von 32,9 Mrd. EUR Mehreinnahmen aus. Davon entfielen allerdings lediglich 2,4 Mrd. EUR auf die Gemeinden. Im November 2015 wurden die Erwartungen für die Gesamtsteuereinnahmen der Jahre 2016 bis 2019 gegenüber der Mai-Steuerschätzung um 28,5 Mrd. EUR nach oben verändert. Für die Gemeinden wurden dabei die Steuereinnahmeerwartungen für 2015 bis 2018 anteilig um 5,0 Mrd. EUR nach oben korrigiert. Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 dargestellt. Die Haushaltsplanung 2016 sah wie angestrebt keine Netto-Neuverschuldung vor. Das Haushaltsvolumen lag mit rd. 159,8 Mio. EUR ca. 30 % über dem des Vorjahres. Vorläufige Haushaltsführung Zu Beginn des Jahres 2016 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 20.11.2014 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des Vermögenshaushaltes durften noch nicht begonnen werden. - 33 - 3.4 Ausführung des Haushaltsplanes Das Ergebnis lag mit rd. 151,4 Mio. EUR über dem Vorjahresergebnis (+ 15,5 Mio. EUR) und mit ca. 8,5 Mio. EUR unter dem Planansatz (- 5 %). Die Abweichungen hatten wie immer vielfältige Gründe. Der Vermögenshaushalt hat sich um rd. 14,5 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz reduziert. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist um rd. 6,0 Mio. EUR gegenüber dem Plan angewachsen. Die Reduzierung im Vermögenshaushalt ergab sich hauptsächlich durch den geringeren Mittelabruf bei der Landesgartenschau (- 13,5 Mio. EUR). Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt und einer daraus folgenden höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt von ca. 6,1 Mio. EUR waren u.a. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 2,39 Mio. EUR), höhere Schlüsselzuweisungen des Landes (+ 1,67 Mio. EUR), höhere Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (+ 0,85 Mio. EUR). Die Einsparungen bei den Personalausgaben (-1,05 Mio. EUR) konnten Erhöhungen auf der Ausgabeseite, insbesondere bei den nicht investiven Zuweisungen und Zuschüssen (+1,06 Mio. EUR), auffangen. Auch in den Jahren guter Einnahmesituationen mit einer deutlich höheren Zuführung bleibt der Hinweis, dass der Haushalt der Stadt Lahr sehr stark von äußeren und wenig beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist. Die Ergebnisverbesserung ist in weiten Teilen der konjunkturellen gesamtwirtschaftlichen Lage zu verdanken. Durch Veränderungen in der Haushaltsstruktur kann die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung dauerhaft erhalten werden. Aus diesem Grund halten wir es für wichtig, dass die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeits- und Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung ihre Arbeit fortführt. Die Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung hat in 2016 im Juni und Oktober getagt; Themen waren vor allem die Entwicklung des Haushalts, die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung, das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept aber auch das Neue Kommunale Haushaltsrecht. Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen müssen jedoch noch erarbeitet und umgesetzt werden. Finanzbericht (Zwischenbericht Haushaltsentwicklung) Die Stadtkämmerei erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Mitte des laufenden Haushaltsjahres einen Zwischenbericht über die Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen in der Sitzung am 25.07.2016 dargestellt. Die Finanzverwaltung rechnete zu diesem Zeitpunkt für das Jahr 2016 mit einer Ergebnisverbesserung von ca. 2,0 Mio. EUR, welche überwiegend aus Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes, aber auch des Vermögenshaushaltes resultiert. - 34 Insgesamt wurde die Einschätzung vorgenommen, dass die geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage entsprechend reduziert werden kann. Auf die einnahmeund ausgabeseitigen Unwägbarkeiten wurde hingewiesen. Rechnungsergebnis Im Haushaltsjahr 2016 war der Haushalt planmäßig mit 159.850.000 EUR ausgeglichen. Das Gesamtvolumen lag damit deutlich über dem Gesamtansatz des Vorjahres. Der Vorbericht zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO. Aus dem Rechnungsergebnis ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber den Planansätzen: Haushaltsansatz Rechnungsergebnis in EUR Mehr Weniger gerundet gerundet VWH Einnahmen Ausgaben 112.760.000 112.760.000 118.730.431,40 118.730.431,40 8.527.033 13.136.476 -2.556.602 -7.166.045 VMH Einnahmen Ausgaben 47.090.000 47.090.000 32.626.905,34 32.626.905,34 11.365.807 3.353.974 -25.828.902 -17.817.069 Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab Seite 6 des Vorberichtes aufgeschlüsselt. 3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt Auch im Berichtsjahr wollen wir dem Gemeinderat ergänzende Erläuterungen zu den Inhalten des Rechenschaftsberichtes geben und die finanziellen Entwicklungen darstellen. Zum Haushaltsverlauf des Jahres 2016 hat das RPA die nachstehenden Zahlen und Fakten - auch im Blick auf die in der GemO verankerte Etatkontrolle zusammengetragen. - 35 Personalkosten Die in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltenen Personalkosten haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt: HHJ 2012 HHJ 2013 HHJ 2014 HHJ 2015 HHJ 2016 in EUR Gesamtausgaben VWH 94.012.627,39 103.775.161,29 106.148.896,69 111.535.663,77 118.730.431,40 davon Personalkosten 23.727.335,38 24.405.114,10 25.891.037,76 27.057.526,66 28.723.535,80 25,24% 23,52% 24,39% 24,26% 24,19% Prozentualer Anteil der Personalkosten an den Gesamtausgaben des VWH Die Personalkosten sind in diesem Vergleichszeitraum kontinuierlich angestiegen, was teilweise auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch die Schaffung von zusätzlichen Stellen beispielsweise durch die umfangreichen Baumaßnahmen auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau oder die Übernahme und den Ausbau von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen ist. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den vergangenen 10 Jahren im Verhältnis zum Volumen des Verwaltungshaushalts: Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des VWH liegt im Schnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 25 %. Blickt man auf die letzten 20 Jahre, so reduzierte sich dieser prozentuale Anteil in der Tendenz (in 2004 lag der Anteil beispielsweise bei 28 %). - 36 Die letzte Vergleichszahl des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zu den Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis 50.000 Einwohner liegt für das Jahr 2014 mit 614 EUR je Einwohner vor. Eine Aktualisierung für die Jahre 2015 und 2016 ist bisher nicht erfolgt. Insofern ist ein rückwirkender Vergleich für das vorangegangene Jahr leider nicht wie bisher möglich. Der Vergleich des Jahres 2014 zeigte, dass die tatsächlichen Personalkosten in 2014 zuletzt unter dem Landesdurchschnitt lagen. Da auch eine endgültige Einwohnerzahl zum 30.06. bzw. 31.12.2016 noch nicht vorlag, können die durchschnittlichen Personalkosten je Einwohner an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Die Gesamtpersonalausgaben i. H. v. 28.723.535,80 EUR sind den folgenden Kostenarten zuzuordnen: HHJ 2015 HHJ 2016 Vorjahresvergleich +/- in EUR Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten 355.029,00 342.147,70 -12.881,30 Besoldung, Vergütungen, Löhne 19.572.128,17 20.786.513,37 1.214.385,20 Versorgung + ZVK 3.139.715,99 3.371.658,11 231.942,12 Beiträge zur gesetzlichen Sozialvers. 3.373.269,74 3.590.597,35 217.327,61 581.793,02 606.250,89 24.457,87 35.590,74 26.368,38 -9.222,36 27.057.526,66 28.723.535,80 1.666.009,14 Beihilfen und Unterstützungen Personalnebenausgaben Gesamt Der Hauptausgabeblock liegt bei der Besoldung, den Vergütungen und Löhnen mit rund 72,37 %. Die Beiträge für die Versorgung und zu den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie für die Beihilfeumlage an den Kommunalen Versorgungsverband machen einen Anteil von ca. 26,3 % aus. Diese Anteile bewegten sich in etwa im Bereich der Vorjahre. Im Jahr 2016 lagen die Personalausgaben mit ca. 1,05 Mio. EUR unter dem kalkulierten Haushaltsansatz. Sie überstiegen daher die anteilig auf die Personalausgaben veranschlagte globale Minderausgabe von 295.000 EUR bei weitem. Nach § 7 Abs. 1 GemHVO sind Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden und zu leistenden Beträge zu veranschlagen; sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind. - 37 Die geringeren Personalausgaben entstanden laut Rechenschaftsbericht primär daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem Ausscheiden nicht besetzt waren. Teilweise war die Wiederbesetzung von Stellen aufgrund der Arbeitsmarktlage auch nur zeitverzögert möglich. 2012 2013 2014 2015 2016 in EUR Haushaltsansatz 23.920.600,00 25.029.200,00 27.076.950,00 28.300.300,00 29.778.100,00 Ausgaben Abweichungen vom HHPlAnsatz 23.727.335,38 24.405.114,10 25.891.037,76 27.057.526,66 28.723.535,80 -193.264,62 -624.085,90 -1.185.912,24 -1.242.773,34 -1.054.564,20 -0,81% -2,49% -4,38% -4,39% -3,54% 1.126.625,88 677.778,72 1.485.923,66 1.166.488,90 1.666.009,14 4,98% 2,86% 6,09% 4,51% 6,16% in % Personalkostenentwicklung gegenüber dem Vorjahr in % Die Entwicklung und Tendenz der Haushaltsansätze und tatsächlichen Personalausgaben der letzten 10 Jahre ergibt sich aus folgender Grafik: Sachkosten Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil sie das Haushaltsergebnis aufgrund der kameralen Verbuchung sowohl auf der Ausgabenseite wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen. Im künftigen NKHR erfahren diese kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Zinsen und Abschrei- - 38 bungen) einen deutlich höheren Stellenwert. Die Kostenhauptgruppen 5 und 6 schließen 2016 mit einem Ergebnis von 31,93 Mio. EUR ab und liegen damit rd. 531.000 EUR unter der veranschlagten Summe. Die Sachkosten haben sich in den letzten 10 Jahren wie folgt entwickelt: Insgesamt nahm der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um rd. 2,8 Mio. EUR zu. Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen betrug das Ergebnis rd. 5,57 Mio. EUR und lag auf dem Niveau des Haushaltsansatzes. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine deutliche Steigerung der Unterhaltungsaufwendungen (ca. + 28 %). Es ist davon auszugehen, dass sich diese Tendenz aufgrund zusätzlicher städtischer Gebäude und Einrichtungen fortsetzt. - 39 Die Bewirtschaftungskosten für die städtischen Gebäude und Grundstücke liegen mit ca. 3,04 Mio. EUR erneut unter dem Planansatz (- 0,65 Mio. EUR). Diese Ausgaben liegen seit 2008 regelmäßig und seit 2015 sehr deutlich unter dem Haushaltsansatz. Aufgrund von weiteren in die Bewirtschaftung der Stadt übernommenen Gebäuden und Einrichtungen dürfte weiterhin mit einer steigenden Tendenz zu rechnen sein. Die Mieten und Pachten (Kostengruppen 53) lagen mit 1,33 Mio. EUR unter dem Haushaltsansatz. Insbesondere durch die Anmietung von Gebäuden zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen dürfte auch hier mit einer steigenden Tendenz zu rechnen sein. - 40 Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Kostengruppen 57 bis 63) von ca. 6,2 Mio. EUR liegen rd. - 182 TEUR unter dem Haushaltsansatz 2016. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Erhöhung von ca. + 11,4 %. Im Vergleich der Sachkosten mit anderen Städten ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsvergütung an den Eigenbetriebes Bau- und Gartenbetrieb Lahr sich hier in voller Höhe wiederspiegelt, während bei anderen Kommunen diese in den inneren Verrechnungen enthalten sind. Die Steuern und Geschäftsausgaben liegen bei rd. 2,4 Mio. EUR und mit ca. 11 % unter dem Haushaltsansatz und mit ca. 0,8 % unter den Vorjahresausgaben. - 41 Bei den Erstattungen des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Kostengruppen 672 bis 678 ohne innere Verrechnung 679) werden die Planansätze i. H. v. ca. 6,90 Mio. EUR mit rd. 614 TEUR, insbesondere durch Mehrausgaben für Leistungen des BGL deutlich überschritten (Erläuterungen siehe S. 33 Vorbericht zum Rechenschaftsbericht). Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer gesellschaftspolitischen und sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag ist im Jahr 2016 erneut deutlich gegenüber dem Vorjahr angestiegen (+ 11,4 %). Die Ursache liegt vor allem im Bereich der Zuschüsse für die Kindergärten (laufende Nr. 10), die um rd. 0,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind. Die Entwicklung der letzten 6 Jahre zeigt eine kontinuierliche Ausgabenerhöhung in diesem Bereich. In den ausgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose Überlassung der städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine (laufende Nr. 1) nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 EUR höher. Dargestellt ist dieser Posten bei den inneren Verrechnungen im UA 5500. Die indirekten Zuschüsse an die Vereine aufgrund reduzierter Mieten bei der exklusiven Nutzung von städtischen Räumlichkeiten sind ebenfalls nicht darin enthalten. Diese werden jedoch auch bisher nicht im Rahmen einer inneren Verrechnung gebucht, so dass ein detaillierter Betrag an dieser Stelle nicht benannt werden kann. Die Abschlusszahlen 2016 der Kostenhauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“ werden in der folgenden Tabelle zur Veranschaulichung der Entwicklung im 6 - Jahresvergleich dargestellt. - 42 - Bereich 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in EUR 1 Zuschüsse an Vereine und Verbände (Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren) 7.152,49 6.879,71 6.247,78 6.341,10 8.623,97 6.808,06 36.622,75 42.035,78 45.596,62 58.517,40 74.109,12 84.189,14 79.260,50 86.164,85 93.164,40 117.175,00 120.596,23 117.797,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 106.147,13 106.272,75 111.028,46 98.696,22 107.011,45 102.096,16 0,00 0,00 200,00 0,00 0,00 0,00 741,37 741,37 15.741,37 741,37 741,37 741,37 300.820,82 311.595,46 423.266,15 448.192,78 487.378,06 486.350,80 Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung, freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale Leistungen 138.556,67 213.740,17 161.325,43 245.153,68 195.865,29 191.072,74 10 Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss Tageselternverein 5.001.922,37 5.455.529,58 5.793.239,18 6.000.958,83 7.118.733,92 8.013.179,86 4.500,00 5.500,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 12 Familienförderung, Aktion Lahr-Pass 141.667,01 78.895,08 66.389,22 65.302,26 67.314,98 61.251,19 Umlagen (GPA, Zweckverband, 13 Betriebskostenzuschüsse) 149.456,31 121.690,02 203.510,40 13.080,90 -27.747,67 19.222,40 38,35 377,96 38,35 38,35 38,35 38,35 184.080,39 183.730,40 237.029,61 186.026,57 160.847,72 175.579,83 5.000,00 54.840,00 55.000,00 55.000,00 0,00 0,00 -22,24 0,00 6.155.943,92 0,00 0,00 6.667.993,13 0,00 0,00 7.221.776,97 0,00 0,00 7.305.224,46 0,00 0,00 8.323.512,79 0,00 4.193,56 9.272.521,44 2 3 Zuschüsse an Musik-/Gesangvereine u.a., Sonderveranstaltungen, Künstlerehrungen Betriebskostenzuschüsse an Vereine (Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.) 4 Katastrophen-/Bevölkerungsschutz 5 Sportförderung 6 Sonstige kulturelle Projekte (Stadtpark, Geroldseckerland u.a.) 7 8 9 Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule 11 Feuerwehr 14 Landwirtschaft, Umweltschutz 15 Öffentl. Personennahverkehr 16 Öffentliche Grünanlagen, LGS 17 Wasserläufe und Wasserbau 18 Tourismus (Weintourismusprojekt Breisgau)* Gesamt Entwicklung der Nettoausgaben des VWH Die Gesamtentwicklung der Nettoausgaben unter Einbezug der Finanzplanungsjahre wird in nachfolgender Übersicht dargestellt: Nettoausgaben des VWH in TEUR ohne innere Verrechnung und kalk. Kosten Ergebnis 2015 Ergebnis 2016 Ansatz 2017 FinPlan 2018 FinPlan 2019 FinPlan 2020 106.707 113.722 112.176 113.270 115.770 117.760 - 43 Aus dem nachfolgenden Zahlenvergleich ist ersichtlich, für welche wesentlichen Zwecke die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes eingesetzt wurden bzw. in der Finanzplanung vorgesehen sind. Einnahmen - 44 Die wichtigsten Einnahmegruppen des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Vorjahresergebnis und die Erwartung für die folgenden Haushaltsjahre sind prozentual zu den Nettoausgaben des VWH in der vorstehenden Grafik dargestellt. Die Gewerbesteuereinnahmen lagen bei ca. 25,39 Mio. EUR und haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 2,1 Mio. EUR erhöht. Damit überstiegen sie auch mit ca. 2,39 Mio. EUR den Haushaltsansatz. Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf 390 v.H. angepasst. Neben der gesamtwirtschaftlichen Lage wurde damit auch ein Teil der höheren Einnahmen durch die Hebesatzerhöhung erreicht. Die Umsetzung wurde von uns empfohlen und spiegelt sich dauerhaft positiv in der Einnahmeentwicklung wieder. Aus der folgenden Grafik ist abzuleiten, dass die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Umstände nur bedingt planbar sind. Die Entwicklung der Realsteuern in den letzten 10 Jahren lässt sich dem folgenden Schaubild entnehmen. Die Auswirkungen der Finanzkrise ab 2007 kann man deutlich erkennen. Die Zahlen befinden sich wieder auf dem Niveau der Jahre vor der Finanzkrise. - 45 Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft - Entwicklung des Finanzausgleichs Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten drei Jahre auf. Den in der Übersicht dargestellten Zahlen liegen u.a. die Festsetzungsbescheide des Statistischen Landesamtes vom 24.05.2017 und des Finanzamtes Stuttgart vom 16.01.2017 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung sind kassentechnisch bedingt, da die Abschlussbescheide des Statistischen Landesamtes erst im Folgejahr eingehen. Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Im Jahr 2016 stieg das Ergebnis aus Zuweisungen und Umlagen um 3,71 Mio. EUR auf 26,64 Mio. EUR an. Grund war u.a. die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft. in vollen EUR 2014 2015 2016 2.904.807 22.481.669 2.192.248 1.274.643 2.413.343 1.859.256 155.271 3.088.707 21.838.899 1.677.055 1.258.531 2.321.322 2.590.549 155.500 3.691.465 24.501.347 2.428.004 1.299.847 2.275.936 2.645.592 157.014 Schlüsselzuweisungen nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale) nach der mangelnden Steuerkraft Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG) nach dem Familienleistungsausgleich Kindergartenförderung § 29 b FAG Kleinkindförderung § 29 c FAG an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem. Sachkostenbeitrag Hauptschulen Realschulen Gymnasien Förderschulen Grundschulförderklassen Schulkindergarten für Sprachbehinderte Sicherheitsausstattung an Schulen Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich Zuweisungen zu den Ausbildungskosten Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften Steuern Gemeindeanteil Einkommenssteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer 696.192 351.528 941.872 244.020 11.625 31.060 0 140.451 10.358 248.917 737.344 391.902 1.041.080 274.635 11.250 26.864 0 138.701 5.376 249.483 736.032 459.000 1.140.652 229.944 12.375 25.680 0 140.931 16.710 252.054 15.500.172 2.487.659 15.783.330 2.787.865 16.510.771 2.872.924 Summe 53.945.090 54.378.393 59.396.278 10.815.234 3.462.290 14.681.313 12.142.542 4.194.455 15.109.498 12.593.941 4.485.850 15.671.194 24.986.253 22.931.898 26.645.293 abzgl. Finanzausgleichsumlage abzgl. Gewerbesteuerumlage abzgl. Kreisumlage Ergebnis - 46 Diese Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft bewegen sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Dabei ist nicht zu verkennen, dass die hohe Zuweisungen auf die geringe eigene Steuerkraft zurückzuführen sind. Die Zuweisungen stellen mit einem Anteil von 50,03 % des Verwaltungshaushaltes eine sehr bedeutende Säule im Haushalt dar. Große Teile der Zuweisungseinnahmen, aber auch der zu zahlenden Umlagen, können nur schwer beeinflusst werden. Dies stellt ein nicht unerhebliches Risiko der Haushalts- und Finanzplanung dar. Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Lahr § 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten. Einrichtung Musikschule Einnahmen EUR 974.426,89 Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad EUR EUR geplant % erreicht 1.558.321,39 583.894,50 63,4 62,5 Volkshochschule 1.388.208,25 1.739.225,37 351.017,12 75,5 79,8 4,3 87.388,96 594.378,14 506.989,18 14,5 14,7 0,2 Kindertagesstätten Am Schießrain Max-Planck-Str. Bottenbrunnenstraße Kanadaring Kuhbach Reichenbach Heiligenstraße Alleestraße 746.259,93 470.950,53 508.026,65 156.932,33 132.701,24 126.886,06 336.005,58 550.816,30 1.663.357,72 1.058.448,24 1.097.309,12 338.739,35 316.977,90 351.937,95 745.620,19 1.261.705,32 917.097,79 587.497,71 589.282,47 181.807,02 184.276,66 225.051,89 409.614,61 710.889,02 41,7 36,5 42,8 43,1 41,5 38,2 42,6 40,0 44,9 44,5 46,3 46,3 41,9 36,1 45,1 43,7 3,1 8,0 3,5 3,2 0,4 2,2 2,5 3,7 Kinderhorte Eichrodtschule Luisenschule 177.723,91 174.801,16 448.507,40 524.543,45 270.783,49 349.742,29 37,6 32,2 39,6 33,3 2,0 1,1 18.455,50 18.055,25 -400,25 100,0 102,2 2,2 Friedhöfe 815.246,16 1.200.038,68 384.792,52 65,6 67,9 2,3 Hallen Stadthalle Schutterlindenberghalle Kaiserswaldhalle Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle Sulzberghalle Aktienhof 61.915,76 61.692,00 60.145,79 58.587,00 11.814,88 37.010,25 242.894,70 11.577,60 280.539,68 89.793,81 90.216,07 92.083,66 141.594,78 258.945,07 351.257,18 31.484,90 218.623,92 28.101,81 30.070,28 33.496,66 129.779,90 221.934,82 108.362,48 19.907,30 15,7 56,1 58,7 51,9 4,3 11,5 68,3 23,7 22,1 68,7 66,7 63,6 8,3 14,3 69,2 36,8 6,4 12,6 8,0 11,7 4,0 2,8 0,9 13,1 Mediathek Märkte besser / schlechter 0,9 Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an - 47 betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen, die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert. In der vorstehenden Übersicht soll ergänzend zum Rechenschaftsbericht dargestellt werden, inwieweit die im Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden. Es kann festgestellt werden, dass die geplanten Kostendeckungsgrade im Jahr 2016 in fast allen Bereichen erreicht wurden. Im Folgenden haben wir die Entwicklung der letzten 5 Jahre dargestellt: Einrichtung Musikschule 2012 65,0 Kostendeckungsgrad in % 2013 2014 2015 64,0 61,7 65,1 2016 62,5 Volkshochschule 82,9 79,5 83,7 84,6 79,8 Mediathek 10,7 12,2 14,4 12,7 14,7 Kindertagesstätten Ø Am Schießrain Max-Planck-Str. Bottenbrunnenstraße Kanadaring Kuhbach Reichenbach Heiligenstraße Alleestraße 49,6 50,7 40,2 57,8 55,5 47,7 45,4 49,7 55,3 49,3 57,0 48,0 50,8 49,2 38,0 40,7 49,1 46,1 57,0 45,4 38,6 41,3 36,1 11,7 42,9 49,8 44,0 58,3 40,4 40,1 43,6 37,4 29,5 43,6 44,9 44,5 46,3 46,3 41,9 36,1 45,1 43,7 Kinderhorte Ø Eichrodtschule Luisenschule 44,6 48,0 41,2 42,1 46,4 37,7 37,6 41,2 33,9 37,1 39,7 34,5 36,5 39,6 33,3 Märkte 92,0 111,7 117,2 118,3 102,2 Friedhöfe 74,7 67,1 69,5 81,5 67,9 Hallen Ø * Stadthalle Schutterlindenberghalle Kaiserswaldhalle Festhalle Kuhbach Bürgerhaus Mietersheim Geroldseckerhalle Sulzberghalle Aktienhof 41,8 19,6 48,8 66,4 66,1 6,5 27,7 74,7 24,4 38,6 18,1 47,3 56,4 59,9 5,2 22,7 70,1 29,2 37,8 14,0 59,0 44,9 54,1 6,7 26,4 68,7 28,7 47,6 21,1 65,8 58,6 79,4 6,9 35,8 71,6 41,7 43,7 22,1 68,7 66,7 63,6 8,3 14,3 69,2 36,8 * Mittelwerte nach Herausrechnen Industriegleisanlage ab 2016 angepasst Bei den Kindertagesstätten wurde bei der KiTa Reichenbach der geplante Kostendeckungsgrad nicht erreicht, nachdem unter anderem Zuweisungen vom Land nicht im geplanten Umfang vereinnahmt werden konnten. Die KiTa Lotzbeckstraße wurde noch nicht in den Vergleich aufgenommen, da diese erst ab Oktober 2016 den Teil- - 48 betrieb aufgenommen hat. Die Kostendeckungsgrade der Kinderhorte Eichrodtschule und Luisenschule haben sich in den letzten Jahren reduziert. Durch Beschluss des Gemeinderates wurde auch die Entgeltordnung für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume ab 1.1.2014 neu gefasst. Die Auswirkungen auf die Kostendeckungsgrade der Hallen sind ab dem Jahr 2015 erkennbar. Die reinen Entgelte der aufgeführten Hallen liegen im Jahr 2016 bei ca. 107 TEUR; im Jahr 2013 lagen diese im Vergleich noch bei ca. 88 TEUR. Im Jahr 2016 ist allerdings eine geringe Reduzierung der Kostendeckungsgrade bei den Hallen zu erkennen; diese ist jedoch hauptsächlich auf höhere Ausgaben bei der Geroldseckerhalle (Haushaltsrest für Sanierung Sanitärbereich 148 TEUR gebildet) zurückzuführen. Teilhaushalt Soziale Sicherung Zusammenfassung der in 2016 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge: Soziale Leistungen der Stadt in vollen EUR Allg. Sozialverwaltung Wohngeldstelle Rentenstelle Verwaltungshaushalt 2012 2013 2014 2015 2016 694.105 290.803 69.394 740.130 296.790 71.036 804.947 308.119 73.732 882.635 311.468 75.999 1.035.745 317.948 77.753 1.054.302 1.107.956 1.186.798 1.270.102 1.431.446 Hilfemaßnahmen, Projekte 51.564 Förderung der freien Wohlfahrtspflege 82.177 Gemeinwesenarbeit 388.757 Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a. 383.887 Zuschüsse Kindergärten 5.455.530 Eigene Einrichtungen - Kindertagesstätten 4.498.302 Eigene Einrichtungen - Horte 776.294 Weitere eigene Einrichtungen * 1.356.623 65.595 89.632 409.872 64.959 90.952 397.760 12.919 94.101 414.956 408.441 5.793.239 4.825.162 840.303 1.676.305 324.519 6.000.959 6.049.618 905.471 1.820.236 348.704 7.118.734 6.126.117 893.462 1.931.149 2.781 91.100 421.051 55.042 342.211 8.013.180 6.913.782 973.051 2.063.870 14.047.435 15.216.504 16.841.271 18.210.243 20.307.514 ./. Einnahmen 6.598.950 7.271.920 6.780.033 7.843.081 8.045.098 Nettoaufwand - Zuschussbedarf Epl 4 7.448.484 7.944.584 10.061.239 10.367.162 12.262.416 *Treffpunkt Stadtmühle, Jugendeinrichtungen usw. Die Bruttoausgaben des Einzelplanes 4 „Soziale Sicherung“ liegen bei 18,2 % des gesamten Verwaltungshaushaltsvolumens. Die Tendenz der Aufwandssteigerung setzte sich im Berichtsjahr weiter fort. Die Bruttoausgaben waren rd. 2,1 Mio. EUR höher als in 2015. Die Einnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr lediglich um ca. 200 TEUR erhöht; der Nettoaufwand stieg daher um rd. 18 % (2015: + 3 %; 2014: + 27 % und 2013: + 7 %). Wesentliche Steigerungen der Bruttoausgaben haben sich bei den eigenen Kindertagesstätten (+ ca. 0,8 Mio. EUR) und bei den Zuschüssen an Kindertageseinrich- - 49 tungen anderer Träger ergeben (ca. + 0,9 Mio. EUR). Bei den Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen anderer Träger ist anzumerken, dass die Aufwendungen immer erst im Folgejahr abgerechnet werden, aber in 2016 noch nicht alle Aufwendungen des Jahres 2015 vollständig abgerechnet sind. Förderung von Kindertageseinrichtungen anderer Träger Unterabschnitt 4648 Ausgaben 8.013.179,86 2016 Einnahmen in EUR Zuschuss 3.260.809,17 Summe 2016 zum Vergleich Summe 2015 8.013.179,86 7.118.733,92 Eigene Kindertageseinrichtungen UA Am Schießrain 4640 3.260.809,17 3.379.888,27 2016 Ausgaben Einnahmen 4.752.370,69 4.752.370,69 3.738.845,65 in EUR Zuschuss 1.663.357,72 746.259,93 917.097,79 Max-Planck-Straße 4641 1.058.448,24 470.950,53 587.497,71 Bottenbrunnenstraße 4642 Kanadaring 4643 1.097.309,12 508.026,65 589.282,47 338.739,35 156.932,33 181.807,02 Kuhbach 4644 316.977,90 132.701,24 184.276,66 Reichenbach 4645 351.937,95 126.886,06 225.051,89 Heiligenstraße 4650 745.620,19 336.005,58 409.614,61 Alleestraße 4651 1.261.705,32 550.816,30 710.889,02 Lotzbeckstraße 4652 79.686,04 2.036,00 Summe 2016 zum Vergleich Summe 2015 6.913.781,83 6.477.067,19 3.028.578,62 2.846.584,99 77.650,04 3.805.517,17 3.630.482,20 - 50 Die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten sind bei weitem nicht gedeckt. Die Entwicklung der Kostendeckungsgrade wird unter 3.4.1 dargestellt. Betriebskostenzuschüsse Zum 1. Januar 2009 wurden in den § 29b und 29c FAG Zuweisungen für diesen Zweck an die Gemeinden aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder. Die Zuweisung der Mittel der klassischen Kindergartenförderung wurde ebenfalls an dieses Prinzip angepasst. Zur Vermeidung von Brüchen erfolgte der Übergang auf die neuen Verteilprinzipen stufenweise bis zum Jahr 2013. Es sind folgende Zuweisungen eingegangen: a) für eigene Kindergärten Kindertagesstätte Schießrain Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „frühe Chancen“bzw. "Sprachkitas" Kindertagesstätte Max-Planck-Straße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) in EUR 2015 223.706,05 210.894,30 24.999,96 209.121,89 101.130,60 65.257,90 18.499,50 56.359,09 41.932,20 85.033,02 18.499,50 24.224,52 139.362,90 2016 215.948,82 187.521,96 16.667,00 119.211,57 127.155,30 16.667,00 121.165,86 129.724,10 25.000,00 63.025,79 26.972,34 18.750,00 55.697,21 30.825,53 63.025,79 19.265,96 100.645,83 77.063,82 124.585,86 229.907,06 1.634.614,15 1.768.826,80 1.462.832,61 1.846.711,80 1.391.319,10 1.816.867,93 4.944.158,56 4.977.013,83 Projekt „Sprachkitas“ Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Projekt „Sprachkitas“ Kindertagesstätte Kanadaring Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) 107.774,40 205.961,10 24.999,96 68.224,16 8.633,10 Projekt „Sprachkitas“ Kindertagesstätte Kuhbach Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Reichenbach Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Heiligenstraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Alleestraße Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) Kindertagesstätte Lotzbeckstraße b) für Kindergärten anderer Träger Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG) - 51 Die Zuwendungen liegen damit auf dem Niveau des Vorjahres. Das Land hatte den Zuweisungsbetrag pro Kind für die Kleinkindbetreuung (U 3) nach § 29 c FAG im Jahr 2015 deutlich auf ca. 12.330 EUR pro Kind erhöht. Im Jahr 2016 liegt der Zuweisungsbetrag bei ca. 12.840 EUR / Kind. Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen bzw. für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule wurden nach den Förderrichtlinien des Ministeriums für Kultus und Sport und des Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst in folgender Höhe gewährt: in EUR Hort an der Eichrodtschule Hort an der Luisenschule 01.08.2014 - 31.07.2015 37.119,00 37.119,00 01.08.2015 - 31.07.2016 37.119,00 37.119,00 4.943,78 13.842,58 11.725,73 9.771,44 7.251,66 7.251,66 9.541,68 6.870,00 6.870,00 10.305,00 11.229,00 128.298,36 11.229,00 131.009,17 Zuweisungen nach dem FAG: Hort an der Eichrodtschule Hort an der Luisenschule Verlässliche Grundschule: Eichrodtschule Luisenschule GS Sulz Schutterlindenbergschule Soziale Gruppenarbeit: Hort an der Luisenschule Interkommunaler Kostenausgleich In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt, dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt. - 52 in EUR Kindertagesstätte Schießrain Kindertagheim Max-Planck-Straße Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße Kindertagesstätten Kanadaring Kindertagesstätte Kuhbach Kindertagesstätte Reichenbach Kindertagesstätte Heiligenstraße Kindertagesstätte Alleestraße 2015 2016 3.836,18 5.414,00 39.809,83 94,25 706,88 0,00 0,00 122,67 49.983,81 1.572,00 11.282,92 19.926,61 0,00 193,50 2.045,83 778,83 1.990,58 37.790,27 Familienförderung Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden wurden vom Gemeinderat erstmals ab 01.01.1992 "Richtlinien der Stadt Lahr/Schw. über Maßnahmen der Familienförderung" erlassen. Aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes beschloss der Gemeinderat am 26.09.2011 rückwirkend zum 01.09.2011 die vierte Änderung dieser Richtlinien. Eine weitere Änderung der Richtlinien erfolgte durch den Gemeinderat zum 01.09.2012. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2016 wurde die Richtlinie für die Zukunft ab dem 01.09.2017 aufgehoben. Die Ausgaben in diesem Bereich haben sich durch Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bzw. Förderleistungen nach § 24 SGB VIII (Jugendhilfe) in den letzten Jahren deutlich reduziert. Ab dem Jahr 2015 werden die Familienförderungszuschüsse unter der Haushaltsstelle 1.4648.700000 im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse an die kirchlichen und freien Träger abgerechnet. Mit der Umstellung auf die Betriebskostenförderung (Beschluss des Gemeinderats vom 26.01.2015) erfolgt ein Ausgleich über die festgesetzten Betriebskosten und keine direkte Erstattung mehr. Der Betrag der Familienförderung, welcher durch die kirchlichen und freien Träger gewährt wird, lässt sich nicht ohne weiteres beziffern. Insofern ist ein Vergleich mit den Vorjahren an dieser Stelle nicht mehr möglich. Für den Besuch eigener Einrichtungen wurde für das Jahr 2016 ein Betrag von 2.098 EUR als Familienförderung verbucht. Lahr-Pass Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen. Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städtischen Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden. - 53 Mit Beschluss vom 30.05.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes geändert. Es entfallen die bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte und Klassenfahrten. Diese Aufwendungen werden nunmehr über das Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst. Die Änderungen kamen ab 01.10.2011 zum Tragen. in EUR Haushaltsansatz Gesamtausgaben: davon Musikschulbesuch Ferien- und Freizeitmaßnahmen Stadtparkbesuch Bäderbesuch Kulturveranstaltungen Volkshochschule 2015 2016 53.000,00 65.542,76 30.752,31 563,00 1.062,25 7.819,70 775,00 24.570,50 58.000,00 58.993,19 27.229,14 90,00 1.045,75 7.782,30 375,00 22.471,00 Der Haushaltsansatz von 58.000,00 EUR wurde um 2 % überschritten. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Ausgaben für den Lahr-Pass insgesamt reduziert. Weitere Informationen zum Bereich „Soziale Sicherung“ enthält der ausführliche Arbeitsbericht des Fachamtes (Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport vom 03.05.2017). 3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In der ersten Stufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen - 54 Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und die Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten. Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2016 ergibt sich das folgende Bild. Gesamteinnahmen des VWH und VMH in EUR davon: Sonstige Einnahmen (Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder, innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.) Spezielle Leistungsentgelte (Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen der Regiebetriebe u.a.) Steuern (Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.) zzgl. Kredite aus Haushaltsrest 2015 151.357.336,74 100,0% 91.253.234,40 60,3% 7.021.221,57 4,6% 53.082.880,77 35,1% 1.600.000,00 Die Entwicklung der letzten 5 Jahre stellt sich wie folgt dar: in EUR Gesamteinnahmen VWH + VMH Sonstige Einnahmen Spezielle Leistungsentgelte Steuern Kredite aus Haushaltsresten VJ 2012 107.325.128 59.417.350 6.503.980 41.403.798 1.850.000 2013 127.151.686 74.480.545 5.856.771 46.814.370 1.830.000 2014 123.476.318 71.291.606 6.026.971 46.157.741 1.900.000 2015 135.962.079 78.625.537 7.149.978 50.186.564 1.800.000 2016 151.357.337 91.253.234 7.021.222 53.082.881 1.600.000 Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll. Insgesamt liegt der Anteil der Leistungsentgelte in etwa auf dem Niveau der Vorjahre (2015: 5,3 %; 2014: 4,9 %; 2013: 4,6 %). - 55 - 3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts in EUR a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2015 b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2016 c) über- und außerplanmäßige Ausgaben Deckung durch Mehreinnahmen Verwaltungshaushalt Deckung durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt Gesamt 9.242.750 47.090.000 94.350 354.667 52.377 501.394 56.834.144 Die regulären Haushaltsansätze für das Jahr 2016 liegen um rd. 28,6 Mio. EUR über denen des Vorjahres. Die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes nahmen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 2,9 Mio. EUR auf 12.153.100 EUR zu und betragen somit ca. 26 % des Haushaltsansatzes. Ein umfangreicher Abbau der Haushaltsreste ist erneut entgegen der Zielsetzung nicht erfolgt. Die Ausgabeschwerpunkte lagen neben den Zuschüssen an die LGS Lahr 2018 GmbH für die Landesgartenschau 2018 und das Zukunftsinvestitionsprogramm (Sporthalle+, KiTa+ u.a.) auch bei Maßnahmen zur Erweiterung der Schulen, bei Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen der Straßen und der Stadtsanierungsmaßnahme Tonofenfabrik. - 56 Das vorstehende Schaubild zeigt im Vergleich die Planzahlen und den Ausgabenvollzug (ohne Berücksichtigung der Umschuldung und der Haushaltsreste aber einschließlich der über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben). Dem Gemeinderat soll damit vermittelt werden, wie die Haushaltsplanvorgaben hinsichtlich der Ausgabenblöcke (z.B. Hoch-, Tief- und Landschaftsbaumaßnahmen) in Summe umgesetzt wurden. Im Jahr 2016 stiegen die tatsächlichen Ausgaben bei der Abteilung Tiefbau im Vergleich zum Vorjahr um ca. 2,3 Mio. EUR auf rd. 4,2 Mio. EUR. Der größte Ausgabenblock lag mit ca. 2,7 Mio. EUR bei Straßenbaumaßnahmen, insbesondere bei Erschließung des Baugebiets Hosenmatten II und bei dem Umbau des Bahnhofvorplatzes. Darüber hinaus wurden rd. 0,7 Mio. EUR für Sanierungsmaßnahmen des Kanadaringes verwendet. Für Grunderwerb wurden im Jahr 2016 ca. 1,2 Mio. EUR aufgebracht. Die Planabweichung unter den Investitionszuschüssen ist hauptsächlich auf eingeplante, aber noch nicht abgerufenen Mittel der LGS Lahr 2018 GmbH für die Landesgartenschau Lahr 2018 (- 6,2 Mio. EUR) und das Zukunftsinvestitionsprogramm (- 6,8 Mio. EUR) zurückzuführen. Für diese ca. 13 Mio. EUR wurde kein Haushaltsrest gebildet; es erfolgte eine Neuveranschlagung im Haushalt 2017. Für die Landesgartenschau und das Zukunftsinvestitionsprogramm waren Ausgaben von 25,5 Mio. EUR eingeplant. Bei den Zuschüssen für die Sanierungsmaßnahmen des Kanadaringes wurden von den bereitgestellten ca. 4,09 Mio. EUR im Jahr 2016 ca. 1,7 Mio. EUR abgerufen. Über den Restbetrag wurde ein Haushaltsrest gebildet. 3.4.4 Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2016 ca. 15,3 Mio. EUR an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rd. 47 % den Vermögenshaushalt. Die Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden. Kredite wurden in Höhe von 1,6 Mio. EUR aufgenommen. Der Rücklage wurden ca. 6,07 Mio. EUR zum Ausgleich des Vermögenshaushalts entnommen. Die Rücklagenentnahme musste jedoch nicht in der geplanten Höhe (ca. 18,33 Mio. EUR) erfolgen. - 57 - In den Folgejahren ab 2017 sind laut Haushaltsplan / Finanzplanung (Haushaltsplan 2017) weiterhin hohe Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen und Investitionsförderungen (siehe Grafik S. 58), geplant. Die voraussichtlichen Ausgaben werden nach der Haushaltsplanung 2017 mit 42,6 Mio. EUR weiterhin auf Rekordniveau liegen. Nur durch die guten Ergebnisse der Vorjahre können zur Finanzierung in den Folgejahren Rücklagenentnahmen eingeplant werden. Trotzdem sind deutliche Kreditaufnahmen in den Jahren bis 2019 vorgesehen. Die Verschuldung der Stadt muss im Auge behalten werden. Diese liegt immer noch weit über dem Landesdurchschnitt. Die Aufnahme weiterer Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte. Für eine nachhaltige Haushaltsführung muss das beschlossene Entschuldungskonzept und die Netto-Neuverschuldungsgrenze konsequent eingehalten werden, worauf in der Haushaltsgenehmigung durch das Regierungspräsidium erneut ausdrücklich hingewiesen wurde. Trotz der guten Entwicklung der Nettozuführung des Verwaltungshaushaltes und der Zuführung zur allgemeinen Rücklage sehen wir weiterhin die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung, insbesondere auf der Ausgabeseite. Unter anderem gilt es der Tendenz der letzten Jahre (steigende Personalkosten und steigende sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen) entgegenzuwirken, um auch im neuen kommunalen Haushaltsrecht den Haushaltsausgleich zukünftig zu erreichen. - 58 Die großen Teile der Einnahmeseite im konsumtiven Bereich (Verwaltungshaushalt) sind von externen Faktoren abhängig, welche die Stadt nur sehr wenig beeinflussen kann. Kommunale Steuern, Gebühren und Entgelte wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen angepasst. Es ist auch zu beachten, dass den Verbesserungen auf der Einnahmeseite auch im laufenden Haushaltsjahr 2017 Verschlechterungen auf der Ausgabeseite (Mehrkosten bei Baumaßnahmen, Außerplanmäßige Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen) gegenüber stehen. Ob die Zuführungen an den investiven Bereich (Vermögenshaushalt) auch in Zukunft wie geplant bzw. darüber hinaus erwirtschaftet werden können, hängt zum einen von den externen Faktoren, aber auch von einer vorsichtigen Planung und einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ab. Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Ausgabengruppen, prozentual zu den Gesamtausgaben des VMH. Insgesamt werden die Baumaßnahmen und die Investitionsförderung nach der Finanzplanung (HHPlan 2017) im Jahr 2017 und 2018 ein sehr hohes Niveau von bis zu 90 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts erreichen. Im Jahr 2020 werden dies voraussichtlich nur noch ca. 26 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts sein. - 59 - 3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist in § 84 Abs. 1 GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich in großen Teilen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nur grob kalkulieren bzw. schätzen. Überschreitungen im jeweiligen Haushaltsjahr sind deshalb unvermeidlich. § 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur Deckung aller Ausgaben ausreichen. Entscheidend ist, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und diesen bei der Kämmerei mit einem Deckungsvorschlag unverzüglich anmelden. Im Haushaltsjahr 2016 wurden nachstehende über- und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt: in EUR Genehmigung durch den Gemeinderat den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat den Oberbürgermeister durch eine Eilentscheidung VWH VMH 5 Anträge 1.613.980,00 75.000,00 6 Anträge 143.180,00 127.300,00 - den Oberbürgermeister/ Beauftragten 461 Anträge 1.247.406,72 616.545,00 Gesamt 472 Anträge 3.004.566,72 818.845,00 Gesamthaushalt * Vorjahr Gesamthaushalt Vorjahr 3.823.411,72 415 Anträge 2.445.132,27 3.552.308,06 5.997.440,33 *Darstellung des korrigierten um 16.800 EUR höheren Betrages gegenüber dem Rechenschaftsbericht - 60 Die Anzahl der Anträge von den Fachämtern liegt weiterhin auf einem hohem Niveau. Die genehmigte Summe an über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat sich im Vergleich zum Vorjahr jedoch deutlich reduziert und lag bei 3,8 Mio. EUR. Sie bezog sich insbesondere auf Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Diese 3,8 Mio. EUR wurden zu ca. 57 % aus Mehreinnahmen (Vorjahr 71 % bei 5,99 Mio. EUR) finanziert, welche dadurch am Ende des Jahres nicht mehr für die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes bzw. eine reduzierte Entnahme aus der Rücklage oder Schuldentilgung im Vermögenshaushalt zur Verfügung standen. Bei den über-/außerplanmäßigen Ausgaben sollte weiterhin auf eine vorrangige Deckung durch Einsparungen an anderer Stelle (Wenigerausgaben) geachtet werden. Durch die Anträge sollen die Einhaltung der Zuständigkeit nach der Hauptsatzung bzw. Zuständigkeitsordnung sowie eine wirksame Haushaltsüberwachung durch die Kämmerei gewährleistet werden. Für die unterjährige Überwachung der Haushaltsansätze und gegebenenfalls Anpassung dieser, ist es wichtig, dass die Anträge von den Fachämtern so zeitnah wie möglich und zwar vor dem Eingehen von Verpflichtungen der Kämmerei zugehen. Aus den vorgelegten Listen der Kämmerei lässt sich erkennen, dass 85 % der Mehrausgaben erst im letzten Quartal des Jahres bzw. Anfang des Folgejahres 2017 genehmigt wurden. In der Verfügung des Oberbürgermeisters zum Finanzierungs- und Entschuldungskonzept vom April 2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Genehmigungen für über- / außerplanmäßige Ausgaben rechtzeitig vorab, also vor der Auftragserteilung bzw. dem Eingehen einer Verpflichtung einzuholen sind. Die gezogenen Stichproben des Haushaltsjahres 2016 zeigten, dass diese Vorgabe erneut oft nicht eingehalten wurde. Im Verwaltungshaushalt verteilten sich die über-/außerplanmäßigen Ausgaben im Wesentlichen auf nachstehende Ausgabengruppen: in EUR gerundet 50/51 52 54 57 65 67 70 84 Gebäude- und Anlagenunterhaltung Inventarunterhaltung Gebäudebewirtschaftung (Strom, Wasser, Heizung usw.) Betriebsaufwand Geschäftsbedarf/Dienstreisen Kostenerstattung an BGL Zuweisungen / Zuschüsse * Sonstige Finanzausgaben ** * überwiegend Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse an KiTa-Einrichtungen ** Erstattungs- und Nachzahlungszinsen im Falle Gewerbesteuerrückzahlungen 2016 556.570 133.916 78.620 208.492 129.510 586.945 1.116.085 63.230 - 61 - 3.5 Kassenmäßiger Abschluss Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben, b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag, c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge. Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen. Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen. Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2016 in EUR Hauptkasse Hospital- und Armenfondskasse Abwasserverband Raumschaft Lahr Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 2000 Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 4000 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Vorrat Vorgriff 15.948.491,68 756.732,63 674.765,62 1.262.805,26 18.642.795,19 ./. Vorgriff 4.727.682,03 Gesamt-Vorrat 13.915.113,16 1.564.896,87 3.162.785,16 4.727.682,03 Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Aufgrund dieser Entscheidung ist für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ ein Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Da handelsrechtlich nach der Zusammenfassung nur noch ein Eigenbetrieb vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz und nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften zur Erstellung einer Spartenrechnung. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA „Bäder“ und „VVL“ besteht laut verbindlicher Auskunft des Finanzamts vom 21.08.2009 jedoch nicht, vielmehr sind für die BgA eigene Steuerbilanzen aufzustellen. Aus diesen Gründen werden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als zwei Sonderkassen erledigt. Das Regionale Rechenzentrum Baden-Franken hat am 13.03.2017 gem. § 11 Abs. 2 GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2016 die dem - 62 automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§ 11 Abs. 1 GemKVO) zugrunde gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist. 3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt. Für das Haushaltsjahr 2016 beliefen sich die Höchstbeträge für die in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf: Hauptkasse Hospital- und Armenfondskasse Abwasserverband Raumschaft Lahr Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2.500.000 EUR 750.000 EUR 7.500.000 EUR 2.000.000 EUR Kontokorrentzinsen fielen im Jahr 2016 keine an. An einzelnen Tagen zu den Monatsenden wurde zwar auf dem Girokonto der Sparkasse ein negativer Saldo ausgewiesen, aufgrund der zeitverzögerten Wertstellung fielen jedoch keine Zinsen an. Für die Folgejahre ab 2017 wird das Thema „Negativzinsen“ bei Guthaben auf Girokonten die Geldanlagepolitik der Stadt erheblich beeinflussen. Einzelne unterjährige Tagesabschlüsse enthielten Differenzen, welche zum Jahresende ausgeglichen waren. Die Differenzen entstanden beispielsweise nachdem durch die Stadtkasse versäumt wurde anstehende elektronische Datenstapel anzustoßen. Eine Optimierung der Dokumentation ist jedoch erforderlich. Einer der Tagesabschlüsse wurde über zwei Buchungstage hinweg erstellt, nachdem das Finanzverfahren laut Stadtkasse nicht verfügbar war. Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 28.469,43 EUR (Vorjahr 27.016,49 EUR) geltend. Längerfristig zur Verfügung stehende Kassenmittel wurden als Festgelder angelegt. Zum 31.12.2016 waren 15,2 Mio. EUR als Festgeld angelegt. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto 8,8 Mio. EUR vorhanden. Die Zinserträge für Fest- und Tagesgelder beliefen sich auf 63.313,94 EUR (Vorjahr 74.137,43 EUR). Unter anderem wurde ein Betrag von 1,2 Mio. EUR auf dem städtischen Rahmenkonto Ost angelegt, um dort die derzeitige Zinslast gegenüber dem Geldinstitut zu reduzieren. Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung erscheint die Vorgehensweise günstiger für die Stadt Lahr, als die externe Anlage von Festgeld. Der Sollzinssatz liegt deutlich über dem Marktzinssatz für Festgeldanlagen und wird auch in dieser Höhe zur Verrechnung gebracht. Durch die Stadt erfolgt jedoch ohne- - 63 hin eine vollständige Erstattung der für das Rahmenkonto zu zahlenden Zinsen. Ein Wegfall dieser Erstattung müsste dann zu einer neuen Festlegung der Zinshöhe führen. Im Rahmen der gesichteten Unterlagen ergaben sich keine Auffälligkeiten für eine fehlende Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse. 3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO Im Jahr 2016 wurden zwei Prüfungen der Hauptkasse vorgenommen. Die nach der GemPrO jährlich vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 12.07.2016 statt. Der hierüber erstellte Prüfungsteilbericht 14/2016 wurde dem Oberbürgermeister vorgelegt. Die Hauptkasse, die Kassen der Eigenbetriebe Bäder, Abwasserbeseitigung, Versorgung und Verkehr, Stiftung Hospital- und Armenfonds und Abwasserverband Raumschaft Lahr sind in einer Einheitskasse verbunden. Die Eigenbetriebe BGL und Alten- und Pflegeheim Spital haben jeweils ein eigenes Bankkonto, insofern erfolgen gesonderte Kassenprüfungen. Das auf dem Tagesabschluss vom 11.07.2016 ausgewiesene Kassenist entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht. Kassensoll und Kassenist beim Handvorschuss stimmten mit je 687,54 EUR überein. Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 22,2 Mio. EUR (Anlagebestätigung) vorhanden. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto 5,4 Mio. EUR (Saldenbestätigung) angelegt. Die offenen Forderungen (Kasseneinnahmereste) betrugen zum 31.12.2015 im Verwaltungshaushalt 3.227.925,70 EUR und im Vermögenshaushalt 863.479,13 EUR. Gerade im Hinblick auf die Einführung des NKHR und die damit verbundene bilanzielle Darstellung der wertberichtigten Forderungen sollten die Kasseneinnahmereste soweit als möglich reduziert werden. Für die im Bericht dargestellten Kassenausgabereste in Höhe von 187.887,67 EUR war eine Aufklärung erforderlich. Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Die Bestellung sowie die Abholung bzw. Entgegennahme von Schecks sollte ausreichend dokumentiert werden. Zu den Randnummern 20 (Geldanlagen) und 21 (Verfügungs- und Zeichnungsberechtigung) des letzten Berichts der überörtlichen Prüfung baten wir um Mitteilung des aktuellen Sachstandes. Es wurde außerdem festgestellt, dass beim Hauptgirokonto der Sparkasse für die Einzahlung bzw. Zählung der Münzgelder Gebühren anfallen. - 64 Eine weitere Kassenprüfung fand anlässlich des Wechsels des Kassenverwalters bei der Stadtkasse am 28.10.2016 statt. Das hier auf dem Tagesabschluss vom 27.10.2016 ausgewiesene Kassenist entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht. Kassensoll und Kassenist beim Handvorschuss stimmten mit je 598,20 EUR überein. Zu diesem Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 19,2 Mio. EUR vorhanden. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto 5,0 Mio. EUR angelegt. Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Im Rahmen des Wechsels des Kassenverwalters wurden Saldenbestätigungen aller Banken angefordert. Die Stände konnten soweit nachvollzogen werden. Weiterhin wurde die Umstellung der Zugänge, Rechte und Rollen in finanzwirksamen EDV-Programmen wie SAP oder EBsec (Electronic Banking) beleuchtet. Dabei waren sowohl der Wechsel des Kassenverwalters, als auch die neue Besetzung der Stellvertretung im Fokus. Der Umstellungsprozess dauerte etwa 3 Wochen. Aus aktuellem Anlass wurde das Thema Negativzinsen für Geldanlagen in den Bericht aufgenommen und weiter erläutert. Der Wechsel des Kassenverwalters war soweit vollzogen. Abschließende Bestätigung Für die geprüften Schwerpunkte und Stichproben kann festgestellt werden, dass die Bücher nach den Grundsätzen der GemKVO geführt werden. Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt den Vorschriften. Die Kassensicherheit war in diesem Zusammenhang gewährleistet und die geprüften Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt. 3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen Nach der Gemeindeprüfungsordnung sind die Zahlstellen mit einem Jahresumsatz von über 2.000 EUR in einem Turnus von 2 Jahren zu prüfen; alle weiteren Zahlstellen sind in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Bei Handvorschüssen mit mehr als 500 EUR ist ebenfalls in einem angemessenen Zeitintervall eine Überprüfung vorzunehmen. Die Handvorschüsse unter 500 EUR unterziehen wir auch in größeren Zeitabständen einer Kontrolle (nicht prüfungspflichtig). Im Jahr 2016 wurden 38 Zahlstellen über 2.000 EUR Jahresumsatz; 5 Zahlstellen unter 2.000 EUR Jahresumsatz und 12 Handvorschüsse geprüft. - 65 Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch stichprobenweise die Einhaltung der Dienstanweisungen, insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und die Ablieferungspflicht betrachtet. In Einzelfällen wurden lediglich geringfügige Fehlbeträge bzw. Kassenüberschüsse festgestellt, welche auszugleichen waren. Im Rahmen der Prüfungen werden regelmäßig auch Abläufe bei der Führung der Handvorschüsse und Zahlstellen in Frage gestellt bzw. mit den Fachbereichen optimiert. 3.9 Haushaltsreste Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitionen und zur Förderung von Investitionen Dritter, für Beiträge und ähnliche Entgelte und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig. Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt. Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht geleistet worden sind. Das Rechnungsergebnis wird durch Haushaltsreste entscheidend beeinflusst. Deshalb genehmigt der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllt damit seine Steuerungsfunktion. Diese Praxis dient auch der Haushaltsklarheit und erleichtert den Überblick über den Etatvollzug. Der Gemeinderat hat am 27.03.2017 die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und zwar im VWH mit Ausgaben im VMH mit Einnahmen mit Ausgaben von von von 4.336.700 EUR 4.454.600 EUR 12.153.100 EUR. Im Haushaltsjahr 2016 sind rd. 26 % des regulären Ausgabeetats des VMH ins nächste Jahr übertragen worden. Die Haushaltseinnahmereste haben sich um ca. 0,65 Mio. EUR reduziert. - 66 Die Haushaltsreste haben unterschiedliche Hintergründe. In vielen Fällen wurden Maßnahmen begonnen, aber im Haushaltsjahr nicht zum Abschluss gebracht. Teilweise wurde auch noch kein Auftrag erteilt. Die Haushaltsausgabereste sind insofern ein Indiz dafür, dass die Verwaltung geplante Projekte in dem vorgegebenen Umfang nicht umsetzen konnte. Anderseits gibt es einige Maßnahmen, die abgeschlossen wurden, aber die Rechnungen bis zum frühen Kassenschluss Mitte Dezember noch nicht eingegangen sind. Das Veranschlagungsprinzip nach § 7 GemHVO, wonach nur die Einnahmen und Ausgaben zu veranschlagen sind, welche im jeweiligen Haushaltsjahr vereinnahmt bzw. verausgabt werden, wird seit Jahren nicht konsequent eingehalten. Die nach § 19 GemHVO zu übertragenden Haushaltsausgabereste belaufen sich zum Jahresende daher auf insgesamt 16,5 Mio. EUR (Vorjahr 13,2 Mio. EUR). Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere für die noch nicht abgerufenen Zuschüsse für die LGS Lahr 2018 GmbH i. H. v. ca. 12,96 Mio. EUR keine Haushaltsreste gebildet wurden. Diese wurden im Folgejahr neu veranschlagt. Es ist damit zu rechnen, dass sich die vom Gemeinderat verabschiedeten aktuellen Maßnahmen durch die noch erforderliche Abarbeitung der Haushaltsausgabereste verschieben oder sich die verschobenen Maßnahmen durch die weitere Preisentwicklung verteuern. Im Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes erfolgte daher im Juli 2014 durch den Gemeinderat die Vorgabe, dass bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 darauf zu achten ist, dass vorrangig die Haushaltsreste abgebaut werden. Dies wurde auch durch den Oberbürgermeister für den Haushalt 2016 vorgegeben. Das Rechnungsergebnis zeigt, dass eine Umsetzung im Jahr 2016 nicht erfolgt ist und die Vorgaben nicht eingehalten wurden. Wir haben im Schlussbericht 2014 angeregt, mit geeigneten Controlling-Maßnahmen den gezielten Abbau der Haushaltsreste zu überwachen und sicherzustellen. Wirksame Maßnahmen wurden offensichtlich bisher nicht eingeleitet, sind jedoch in Bezug auf das Jahr 2017 seitens der Kämmerei geplant. Es wird dringend empfohlen, die Maßnahmen mit Haushaltsausgaberesten im Haushaltsplanentwurf 2018 zu berücksichtigen und Maßnahmen nur in dem Maße einzuplanen, wie diese im Gesamtpaket mit den Haushaltsresten auch bewältigt werden können. - 67 Entwicklung der Haushaltsreste in SAP Verwaltungshaushalt HHJ HHRest EUR Einnahmereste 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ausgabereste 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 HHAnsatz EUR Vermögenshaushalt % 78.260.000 79.305.000 80.085.000 88.970.000 96.800.000 102.815.000 104.360.000 112.760.000 1.505.350 78.260.000 1.836.200 79.305.000 2.041.450 80.085.000 2.378.800 88.970.000 3.511.000 96.800.000 3.495.000 102.815.000 3.936.899 104.360.000 4.336.700 112.760.000 1,92 2,32 2,55 2,67 3,63 3,40 3,77 3,85 HHRest EUR HHAnsatz EUR % 5.822.000 6.573.550 5.140.150 4.672.300 3.929.000 3.902.000 5.109.600 4.454.600 18.875.000 14.145.000 6.930.000 11.800.000 20.265.000 13.615.000 18.450.000 47.090.000 30,85 46,47 74,17 39,60 19,39 28,66 27,69 9,46 8.769.800 7.751.650 5.253.450 7.632.510 9.455.000 10.249.400 9.242.750 12.153.100 18.875.000 14.145.000 6.930.000 11.800.000 20.265.000 13.615.000 18.450.000 47.090.000 46,46 54,80 75,81 64,68 46,66 75,28 50,10 25,81 In den gesamten Haushaltsausgaberesten 2016 von 16.489.800 EUR (VWH + VMH) sind die folgenden größeren Beträge enthalten: Haushaltsreste im VWH in EUR (über 100.000 EUR) 305.900,00 265.350,00 235.000,00 197.750,00 176.700,00 174.300,00 148.000,00 136.450,00 108.250,00 108.000,00 104.450,00 101.200,00 100.000,00 Max-Planck-Gymnasium -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm Theodor-Heuss-Schule -Gebäudeunterhaltung Turnhalle Förderung v. Kindergärten/Kindertagheimen -Bauunterhaltungszuschüsse (GD) Theodor-Heuss-Schule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogr. -Turnhalle Stadtplanung -Städtebauliche Planungen (GD) Otto-Hahn-Realschule -Gebäudeunterhaltung Geroldseckerhalle Reichenbach -Gebäudeunterhaltung Friedrichschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm Friedrichschule -Gebäudeunterhaltung Otto-Hahn-Realschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm Gebäudemanagement -Wartung/Aufschaltung Gebäudeleittechnik Schutterlindenbergschule -Maßnahmen gemäß Schulsanierungsprogramm Max-Planck-Gymnasium -Gebäudeunterhaltung - 68 Haushaltsreste im VMH in EUR (über 50.000 EUR) 2.402.000,00 2.022.600,00 1.604.000,00 595.000,00 570.000,00 483.600,00 477.900,00 312.000,00 277.000,00 275.650,00 250.000,00 205.500,00 177.000,00 175.000,00 162.500,00 150.000,00 121.000,00 113.250,00 102.600,00 95.500,00 95.000,00 89.000,00 77.000,00 71.100,00 70.000,00 66.000,00 60.000,00 60.000,00 58.400,00 54.500,00 50.000,00 50.000,00 Stadtsanierung -Kanadaring -Zuw./Zusch. an übr. Bereiche Otto-Hahn-Realschule -Erweiterung zur Ganztagesschule Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Stadtgeschichtl. Museum (Baumaßn.) Förderung von Kindergärten und Kitas -Zusch. f. Baumaßn. u. Erstansch. Stadtsanierung -Kanadaring -Grunderwerb Stadtsanierung -Kanadaring -Straßenbau Kita Lotzbeckstraße -Umbau Otto-Hahn-Realschule -bauliche Verbesserungen Außenanlage Stadtsanierung -Kanadaring -Gestaltung öffentl. Frei- und Grünflächen Stadtpark -Erneuerung Tiergehege und Futterküche Friedrichschule -Erweiterung zur Gemeinschaftsschule Jugendbegegnungsstätte Schlachthof -bauliche Verbesserungen Feuerschutz -Beschaffung von Fahrzeugen Öff. Grünanlagen -Bau Förderung der Wohlfahrtspflege - Förderzuschüsse Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Zuw./Zusch. an übr. Bereiche Sanitär-/Umkleidegebäude Sportplatz Mauerfeld -Bau Verwaltungsgebäude -bauliche Verbesserungen Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Ausbau Dinglinger-Tor-Straße Erschließung Baugebiet Heubühl -Ausgleichsmaßnahmen Kita Lotzbeckstraße -bauliche Verbesserung Außenanlage Otto-Hahn-Realschule -Erwerb v. bew. Sachen d. Anlagevermögens Kinderspielplätze -bauliche Verbesserungen Stadthalle -bauliche Verbesserungen Parkierungsanlage Königsberger Ring -Straßenbau Öff. Grünanlagen -Öko-Konto Kita Geroldsecker Vorstadt -Planungsmittel Sanitär-/Umkleidegebäude Sportplatz Mauerfeld -Herstellung Außenanl. Scheffel-Gymnasium -Erwerb von bew. Sachen des AV (GD) Otto-Hahn-Realschule -bauliche Verbesserungen Kita Kanadaring 25/1 -Erneuerung Außenbereich Breitbandausbau Lahr -Ausbau Breitbandnetz Hohe Haushaltsreste bestehen für die Stadtsanierungen Nördliche Altstadt und Kanadaring, die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule, den Umbau der KiTa Lotzbeckstraße, sowie für die Förderung von Kindertagessätten (Baukostenzuschüsse). 3.10 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen (VE) legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen werden dürfen. - 69 VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn - ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist - die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen noch überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben. In der Haushaltssatzung 2016 waren VE von 7.907.500 EUR ausgewiesen. Diese wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen vorgesehen waren. Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2016 betrafen unter anderem die Kindertagesstätte Geroldsecker Vorstadt mit 2,0 Mio. EUR, das Baugebiet Hosenmatten II mit 1,0 Mio. EUR, die Ortsmitte Sulz mit 950 TEUR und die Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring mit 890 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verpflichtungsermächtigungen um ca. 3,4 Mio. EUR reduziert. Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 477 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 2.054.205,03 EUR. Damit wurden lediglich ca. 26 % der veranschlagten VE tatsächlich in Anspruch genommen. Neben den nicht in Anspruch genommenen VE für die Kindertagesstätte Geroldsecker Vorstadt (2,23 Mio. EUR) wurden vor allem bei der Ortsmitte Sulz und bei der Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring die Ermächtigungen nicht wie geplant benötigt. 3.11 Kasseneinnahmereste Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass ein Geldfluss noch nicht erfolgt ist, also Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen („Forderungen“) oder Ausgaben nicht ausgezahlt worden („Verbindlichkeiten“) sind. Die Reste sind auf die neue Rechnung ins Folgejahr zu übertragen und stammen teilweise aus den Vorjahren. Kasseneinnahmereste laut kassenmäßigem Abschluss zum 31.12.2016: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 2.023.416,42 EUR (Vorjahr 187.469,54 EUR (Vorjahr 3.227.925,70 EUR) 863.479,13 EUR) - 70 Entwicklung der Kasseneinnahmereste in den letzten 5 Jahren in EUR Verwaltungshaushalt – Aufgliederung in EUR 2015 Einzelplan 0 Einzelplan 1 Einzelplan 2 Einzelplan 3 Einzelplan 4 Einzelplan 5 Einzelplan 6 Einzelplan 7 Einzelplan 8 Einzelplan 9* *davon Gewerbesteuer 2016 1.260.842,94 189.771,31 20.272,93 45.848,96 194.920,56 33.895,32 582.720,47 64.714,36 85.307,83 749.631,02 3.227.925,70 411.871,19 221.396,22 70.477,81 62.555,45 174.076,32 16.717,57 26.553,65 70.281,51 81.437,47 888.049,23 2.023.416,42 631.872,28 666.572,10 Aufgrund der Verbuchungssystematik der Zahlungen im Hauptbuchverfahren lässt sich das Alter der Forderungen anhand des Fälligkeitsdatums nur schwer feststellen. Hilfsweise wurde eine Analyse der Forderungen anhand des Buchungsdatums vorgenommen. Daraus ist ersichtlich, dass ca. 53% der Forderungen aus dem Geschäftsjahr 2016 stammen. Von den restlichen 47% sind ca. 14% älter als 3 Jahre. Die Salden der Forderungskonten weisen im Verhältnis zum Gesamtforderungsbestand nur geringfügig Überzahlungen zum 31.12.2016 aus. Wie unter 3.14 dargestellt, werden uneinbringliche Forderungen regelmäßig unterjährig niedergeschlagen. Mit der kommenden Einführung des NKHR gilt es jedoch - 71 auch die bilanzielle Werthaltigkeit des gesamten Forderungsbestandes zum 31.12. festzustellen. Die deutliche Verringerung der Forderungen im Einzelplan 0 im Vergleich zum Vorjahr ist auf die noch auf das Jahr 2015 gebuchten und erst im Jahr 2016 ausgeglichenen Verwaltungskostenbeiträge 2015 von ca. 800 TEUR zurückzuführen. Aus dem Verfahren OWI21 der Bußgeldstelle wurden 157.462,69 EUR an rechtskräftigen Forderungen manuell in das Hauptbuch SAP entsprechend der Empfehlung der GPA eingebucht und mit den Kasseneinnahmeresten ausgewiesen (EPL 1). Die offenen Posten aus dem Bereich Essenslieferungen in den Schulen (EPL 2) werden aufgrund unserer Prüfungsfeststellung seit dem Jahresabschluss 2015 aus dem Vorverfahren LEO ermittelt und als Kassenreste ausgewiesen. Ein Abgleich der Werte im Vorverfahren LEO mit den tatsächlichen Geldern auf den Schulkonten zur Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt. Die deutliche Reduzierung im Einzelplan 6 ist auf den einmaligen Effekt einer im Jahr 2015 noch hohen, ausstehenden Verwaltungsgebührenforderung zurückzuführen, welche zum Jahresbeginn 2016 ausgeglichen wurde. Im Vermögenshaushalt ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein deutlich geringerer Betrag. Im Vorjahr standen noch Zuschüsse für die Landesgartenschau zum Jahreswechsel offen. Bei den Kasseneinnahmeresten ist auch zu berücksichtigen, dass durch den jeweiligen frühen Kassenabschluss (12. Dezember 2016), die Einnahme-Sollstellungen ab diesem Zeitpunkt auf das Folgejahr gebucht werden und damit Einnahmen und auch Kasseneinnahmereste entgegen § 42 GemHVO nicht periodengerecht zugeordnet werden. Vermögenshaushalt – Aufgliederung in EUR Zuweisungen und Zuschüsse - Feuerschutz - Landesgartenschau - Stadtsanierung Tonofenfabrik Kostenerstattung Ausgleichsmaßnahme Erschließungsbeiträge Erlöse aus Grundstücksverkäufen 2015 2016 16.000,00 775.000,00 0,00 50.909,00 0,00 70.000,00 0,00 46.948,39 25.530,74 863.479,13 18.831,49 22.581,00 25.148,05 187.469,54 - 72 - 3.12 Kassenausgabereste Diese Kassenausgabereste sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 8.268,41 EUR (Vorjahr 2.014.910,68 EUR (Vorjahr -37.183,62 EUR) 9.191,23 EUR) Die Kassenausgabereste haben sich in den beiden Sachbüchern zur Stichtagsbetrachtung 31.12.2016 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die deutliche Erhöhung der Kassenausgaberesten im Vermögenshaushalt ist auf Anordnungen i. H. v. 2 Mio. EUR in die Kapitalrücklage der Landesgartenschau aus Dezember 2016 zurückzuführen, welche Anfang Januar 2017 ausbezahlt wurden. Die „Verbindlichkeiten“ stammen im Wesentlichen aus dem letzten Quartal 2016. 3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29 GemHVO sind im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) zu buchen und abzuwickeln. Es umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht auf den Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen. Im Haushaltsjahr 2016 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben von 68.451.468,98 EUR (Vorjahr 78.482.602,36 EUR) durchgebucht. Im Bestand des ShV stehen zum 31.12.2016: in EUR Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste Einzelplan 0 Einzelplan 1 Einzelplan 2 Einzelplan 3 Einzelplan 4 Einzelplan 5 Einzelplan 6 Einzelplan 7 Einzelplan 8 Einzelplan 9 6.377.537,31 59.898,28 56,25 1.909,10 104,52 171.778,58 81.131,30 983,40 924.626,65 22.865,96 7.174,50 17.302,19 1.575,00 139.808,87 2.458,13 6.039,00 31.148.491,68 37.841.890,42 24.872.546,99 25.994.397,29 die Werte im Einzelplan 9 setzen sich zusammen aus Einlagen bei Geldinstituten Kassenbestand Allgemeine Rücklage 15.200.000,00 15.948.491,68 24.872.546,99 - 73 Die Grundstücksverkäufe Flugplatzareal Ost (Rahmenkonto) werden im Unterabschnitt 4.0880 nachgewiesen. 3.14 Niedergeschlagene Forderungen Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne Verzicht auf den Anspruch selbst. Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn - feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder - die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen. Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt. Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden in einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse am 14.03.2017 aufgeschlüsselt: Stand 01.01.2016 Abgänge a) Zahlungen b) Umwandlung in unbefristete Niederschlagung 1.375.246,54 EUR 3.250,66 EUR 67.266,37 EUR 70.517,03 EUR Zugänge Stand 31.12.2016 132.024,20 EUR 1.436.753,71 EUR Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen. Im Haushaltsjahr 2016 wurden außerdem 110.813,53 EUR direkt unbefristet niedergeschlagen. Im Rahmen der Jahresrechnungsprüfung wurde allerdings festgestellt, dass die manuellen Listen der Bußgeldstelle nicht vollständig sind und die vom Rechenzentrum aus OWI21 erstellten Listen einen um 15.157,59 EUR höheren Betrag ausweisen. Eine abschließende Klärung hat durch den Fachbereich noch zu erfolgen. - 74 - 3.15 Erlasse Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und weitere spezielle gesetzliche Bestimmungen. Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der Hauptsatzung geregelt. Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 6.117,00 EUR (Vorjahr 98,21 EUR) ausgesprochen. 3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht. Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 - 4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge. Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle. Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 7 Jahre folgendes Bild: Jahr Kreditbe- Kredittilschaffungs- gungen* kosten in EUR 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.971.773,76 1.984.500,56 1.901.129,43 1.851.725,98 1.949.883,32 1.838.748,98 1.826.658,24 Mindestbetrag der Zufg. zum VmH ohne Ersatzdeckungsmittel** 1.765.579,15 1.866.361,21 1.757.700,92 1.704.894,38 1.372.827,28 1.838.748,98 1.826.658,24 * ohne Umschuldung ** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung Im HH veranschl. Zuführungsbetrag 410.000,00 200.000,00 3.845.000,00 8.435.000,00 8.140.000,00 6.760.000,00 9.130.000,00 Wirtschaftsüberschuss 5.419.070,07 6.145.555,69 4.835.656,55 7.073.338,19 3.903.097,70 7.020.320,87 6.133.571,74 Zuführungsrate insgesamt 5.829.070,07 6.345.555,69 8.680.656,55 15.508.338,19 12.043.097,70 13.780.320,87 15.263.571,74 - 75 - Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr wiederum bei weitem übertroffen werden. Mit einer Gesamtsumme von 15,26 Mio. EUR trägt der Verwaltungshaushalt zu 100 % die Kosten für die eigenen Investitionen (ohne Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Dritte). Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO in EUR Ordentliche Tilgung Kreditbeschaffungskosten 2016 1.826.658,24 0,00 Summe Ausgaben 1.826.658,24 Rücklagenentnahme 6.066.434,12 Rückflüsse aus Darlehen Rückflüsse von Beteiligungen Veräußerungen von Anlagevermögen Beiträge und ähnliche Entgelte Zuweisungen und Zuschüsse Ersatzdeckungsmittel Mindestzuführung (= Summe Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel) 1.261,35 0,00 2.950.962,92 793.981,75 7.250.693,46 17.063.333,60 -15.236.675,36 Das gute Ergebnis wurde auch in diesem Jahr neben einer deutlichen Einsparung bei den Personalkosten, vor allem durch höhere Steuereinnahmen und Finanzausgleichszuweisungen erzielt. Die Zuführung wurde damit nur bedingt aus eigener Kraft aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen. - 76 Der Verwaltungshaushalt trägt somit auch Verantwortung für die Rücklagenwirtschaft. Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens. Soweit über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem Vermögenshaushalt letztlich wieder zugeführt werden. Die Sollvorschrift bedeutet, dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind (s. Kommunales Wirtschaftsrecht, 7. Auflage, Rd. Nr. 130). Im Berichtsjahr konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich nachgekommen werden. Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 GemHVO 2016 764.437,47 379.470,97 Abschreibungen davon erwirtschaftet Investitionsrate Die Brutto- und Nettoinvestitionsraten sind rechnerische Größen zur Beurteilung des kommunalen Haushalts. Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt (in EUR): Haushaltsjahr 2012 2013 2014 2015 2016 Zuführung VWH an den VMH zuzügl. Zinsen für Kredite 8.680.656,55 1.197.736,18 15.508.338,19 1.166.507,91 12.043.097,70 1.037.337,59 13.780.320,87 921.838,71 15.263.571,74 853.230,11 Bruttoinvestitionsrate 9.878.392,73 16.674.846,10 13.080.435,29 14.702.159,58 16.116.801,85 %-Anteil am Volumen des VWH %-Anteil am Volumen des VMH 10,51% 74,20% 16,07% 71,33% 12,32% 75,49% 13,18% 60,19% 14,45% 65,98% Zuführung VWH an den VMH abzüglich Tilgungen für Kredite (ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten 8.680.656,55 15.508.338,19 12.043.097,70 13.780.320,87 15.263.571,74 1.901.129,43 1.851.725,98 1.949.883,32 1.838.748,98 1.826.658,24 6.779.527,12 13.656.612,21 10.093.214,38 11.941.571,89 13.436.913,50 Nettoinvestitionsrate Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2016 mit 13,4 Mio. EUR ca. 13 % über dem Vorjahreswert. Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate als gut bezeichnet werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem wegen höheren Steuereinnahmen und Zuweisungen erzielt werden konnte, ist es aus unserer Sicht weiterhin erforderlich, durch geeignete Maßnahmen im Verwaltungshaushalt die Zuführungsrate langfristig zu sichern. Nur so kann der finanzielle Spielraum im Vermögenshaushalt für investive Maßnahmen gesichert werden. - 77 - 3.17 Vermögensrechnung In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus der Haushaltsrechnung ergeben. Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt § 43 GemHVO Inhalt und Umfang der Vermögensrechnung. Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob das Vermögen und die Schulden vollständig und richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen. Auszuweisen sind: Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der Beteiligung erworben hat, Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat, Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen, das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen eingebrachte Eigenkapital, Forderungen aus Geldanlagen, Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen, Rücklagen. Die bisherige Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen und kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt. Die Bilanzsumme hat sich von 276.083.612,56 EUR um 7.362.600,98 EUR auf 283.446.213,54 EUR zum Jahresende 2016 erhöht. - 78 - 3.18 Rücklagen Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt mit abdecken. In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft. in EUR 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ausgaben VWH Durchschnitt 80.025.236,77 83.284.701,91 85.482.939,88 82.930.959,52 94.012.627,39 87.593.423,06 103.775.161,29 94.423.576,19 106.148.896,69 101.312.228,46 111.535.663,77 107.153.240,58 2 v.H. 1.658.619,19 1.751.868,46 1.888.471,52 2.026.244,57 2.143.064,81 Mindestrücklage für das HHJ 2012 2013 2014 2015 2016 Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen. Allgemeine Rücklage Stand zum 31.12.2015 Zuführung zweckgebunden Flughafenareal Ost Entnahme aus Ergebnis Stand zum 31.12.2016 in EUR 30.878.981,11 60.000,00 6.066.434,12 24.872.546,99 Unter Berücksichtigung der Mindestrücklage i. H. v. 2.143.064,81 EUR und des zweckgebundenen Rücklagenanteils i. H. v. insgesamt 6.670.083,02 EUR (Rechenschaftsbericht S. 69) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand i. H. v. 16.059.399,16 EUR. - 79 Im Haushaltsplan 2016 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. v. 18.333.450 EUR veranschlagt. Aufgrund des geringeren Mittelabrufes bei der Landesgartenschau (- 13,5 Mio. EUR) war nur eine geringere Entnahme i. H. v. 6.066.434,12 EUR notwendig. Aufgrund der Rücklagenzuführung der letzten Jahre befindet sich die Rücklage zum 31.12.2016 noch auf einem guten Niveau. Nach der Finanzplanung zum Haushaltsplan 2017 ist für das Jahr 2017 eine weitere Rücklagenentnahme i. H. v. 7,5 Mio. EUR aufgrund der geplanten Investitionen im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm geplant. Die verbleibende Rücklage ist auch im Kontext zum Schuldenstand zu betrachten. Die Zusammensetzung der allgemeinen Rücklage errechnet sich wie folgt: Zusammensetzung der Allgemeinen Rücklage Einlagen bei Geldinstituten u.a. Kasseneinnahmereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt Kassenbestand in EUR 24.000.000,00 2.023.416,42 187.469,54 -73.222,74 4.454.600,00 13.915.113,16 abzüglich Kassenausgabereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge 8.268,41 2.014.910,68 1.121.850,30 Haushaltsausgabereste im a) Verwaltungshaushalt b) Vermögenshaushalt 4.336.700,00 12.153.100,00 Stand zum 31.12.2016 24.872.546,99 Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei verfügbar ist. - 80 - 3.19 Stand der Schulden Zulässige Kreditaufnahme Haushaltsrest aus Vorjahr maximal mögliches Kreditvolumen 2016 1.600.000 EUR 2.000.000 EUR 3.600.000 EUR Tatsächliche Darlehensaufnahme 1.600.000 EUR auf 2017 übertragener neuer Haushaltsrest 0,00 EUR Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar: Schuldenstand Stand zum 31.12.2015 Kreditaufnahme CHF-Darlehen, Wechselkursverlust ordentliche Tilgung ./. Sondertilgung ./. Stand zum 31.12.2016 in EUR 25.866.422,33 1.600.000,00 12.916,39 1.826.658,24 57.074,04 25.595.606,44 Der Schuldenstand umfasst auch zwei ausländische Darlehen in Schweizer Währung. Diese Darlehen wurden zum 31.12.2016 neu bewertet (+ 12.916,39 EUR), nachdem diese in früheren Jahren zuvor jeweils mit dem Aufnahme-Wechselkurs angesetzt wurden. - 81 Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der Grafik sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten. (Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost) Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 570 EUR/EW deutlich über dem Landesdurchschnitt (416 EUR/EW zum 31.12.2016 auf Basis der Kassenstatistik laut Geschäftsbericht GPA 2016). Wie aus der Übersicht des Rechenschaftsberichtes (S. 66) zu entnehmen ist, liegt die Gesamtverschuldung der Stadt Lahr mit den Eigenbetrieben, den anteiligen Schuldverpflichtungen aus den Zweckverbänden und dem Rahmenkonto Ost zum 31.12.2016 bei 64.489.098,98 EUR. Dies entspricht einem Betrag von 1.437 EUR pro Einwohner. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Schuldenstand zum 31.12.2016 Rahmenkonto Ost gegenüber Stadt Lahr * 14.483.218,21 EUR 0,00 EUR 5.712.476,31 EUR Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) Schuldenstand zum 31.12.2016 gegenüber Stadt Lahr * 1.787.044,65 EUR 1.071.389,86 EUR Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Schuldenstand zum 31.12.2016 gegenüber Stadt Lahr * 275.000,00 EUR 27.725.135,44 EUR Abwasserverband Raumschaft Lahr Schuldenstand zum 31.12.2016 * 12.820.754,75 EUR - 82 (Anteil der Stadt zum 01.01.2016: 79,98 % siehe Rechenschaftsbericht Seite 66) Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST außerhalb des Haushalts zum 31.12.2016 * vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse 9.527.474,93 EUR 3.20 Beteiligungen Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten erfasst. Die Aufgliederung ergibt: Anfangsbestand Zunahme 01.01.2016 EUR EUR 02 Verwaltungsvermögen 0222 Beteiligungen Kapitaleinlagen Wohnungsbauunternehmen Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr Zweckverband KIVBF Industrie- und Gewerbezentrum Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH Arbeitsförderungsgesellschaft Zweckverband Vis-à-Vis Wirtschaftsregion Ortenau Sonstige Unternehmen (BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof) Banken Abnahme EUR Endbestand 31.12.2016 EUR 10.031.896,00 349.366,21 50.000,00 50.000,00 44.102,38 23.400,00 20.000,00 6.840,00 6.500,00 2.600,00 1.827,84 10.033.723,84 349.366,21 50.000,00 50.000,00 44.102,38 23.400,00 20.000,00 6.840,00 6.500,00 2.600,00 4.671,46 850,00 100,00 4.771,46 850,00 10.590.226,05 1.927,84 0,00 10.592.153,89 Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht 2015 der Stadtkämmerei vom März 2017. Nach der Vorlage im Gemeinderat am 15.05.2017 wurde der Beteiligungsbericht 2015 am 29.05.2017 öffentlich bekannt gemacht und am 08.06.2017 der Rechtsaufsicht zur Kenntnis gegeben. Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen dieses Steuerungsinstrumentes wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit Beschluss vom 26.11.2007. Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden - 83 von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen. Die Wirksamkeit der eingeführten Steuerungsinstrumente wird im Rahmen der Bestätigungsprüfung beurteilt. 4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung Im Folgenden möchten wir einen Querschnitt über unsere unterjährige Prüfungstätigkeit parallel zur Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse geben und einzelne Feststellungen darlegen. Diese Ausführungen sollen jedoch nicht unseren Eindruck schmälern, dass insgesamt in der Verwaltung mit einem hohen Arbeitseinsatz eine sehr gute Arbeit geleistet wird, welche wir auch ausdrücklich würdigen. Bis zur Erstellung des Schlussberichtes konnten fast alle Prüfungsfeststellungen aus dem Jahr 2016 als erledigt betrachtet werden. Die noch offenen Bemerkungen sind im Folgenden mit einer Randbemerkung „B“ – gekennzeichnet. 4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge Dem RPA der Stadt Lahr sind alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung vorzulegen. Alleine bei den Auszahlungen handelte es sich im Jahr 2016 um insgesamt ca. 49.000 Kreditor-Belege (bezahlte Rechnungen einschließlich Daueranweisungen). Diese Vorab-Kontrolle kann aufgrund der Masse von Belegen nur als Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung erfolgt in Bezug auf formelle wie auch materielle Gesichtspunkte. Bei der Belegprüfung achten wir daher auch darauf, dass die internen Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung eingehalten werden. Typische Feststellungen sind unter anderem das Fehlen von Unterschriften („VierAugen-Prinzip“), zahlungsbegründender Unterlagen, Originalbelegen, Inventareinträgen oder Eingangsstempeln. Außerdem werden fehlerhafte Verbuchungen, unrichtige Rechnungsbeträge oder unrichtige Abrechnungen festgestellt. Die entsprechenden Belege werden in der Regel an die zuständigen Fachbereiche zur Korrektur zurückgegeben. Durch die Belegprüfung konnten auch in Einzelfällen Skontoabzüge noch erfolgen und Doppelzahlungen verhindert werden. Es ist jedoch auffallend, dass Rechnungen öfters nicht innerhalb des Zahlungsziels zur Anweisung gebracht werden und dadurch Skontoabzüge nicht mehr erfolgen können. - 84 Im Folgenden ein paar Beispiele aus der Belegprüfung 2016: In einem Fall der Belegprüfung wurde eine Anweisung i. H. v. 1.150 EUR zurückgegeben, da aufgrund der Zuständigkeitsregelung in der Hauptsatzung ein Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt werden musste. Die Bezuschussung der Reisekosten an eine Privatperson im Rahmen der Aktion „Stolpersteine“ wurde am 27.06.2016 im Gemeinderat beschlossen. In einem anderen Fall wurde eine Rechnung i. H. v. ca. 2.500 EUR ausbezahlt, welche nach der vertraglichen Regelung nicht zu leisten war. Das Geld wurde aufgrund unseres Hinweises von der Firma zurückgefordert. Die Erstattung erfolgte nach Zahlungsaufforderung. Eine andere Auszahlungsanordnung über ca. 300 EUR an die anweisende Stelle zurückgegeben, da es sich bei dem Vorgang um einen Schadensfall handelte. Die Rechnung wurde im Anschluss von der Versicherung übernommen. Immer öfter tauchen Fragestellungen im Zusammenhang mit Email-Rechnungen auf. Grundsätzlich akzeptiert die Stadt Lahr aus Sicherheitsgründen nur schriftliche Originalrechnungen. Aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes sind die Kommunen jedoch ab dem 27. November 2019 verpflichtet elektronische Rechnungen anzunehmen. Entsprechende Vorbereitungen sind durch die Stadtkasse zu treffen. Anfragen der Fachbereiche zur Möglichkeit der Leistung von Vorkasse / Vorauszahlungen (unter anderem bei Onlinebestellungen) werden von unserer Seite grundsätzlich verneint, da das Risiko einer fehlenden Leistungserbringung durch den Lieferanten nicht dem Steuer-/Gebührenzahler aufgelastet werden darf. Eine Zahlung ist nur nach Wareneingang bzw. (Teil-) Leistungserbringung zulässig. Eine weitergehende, materielle Prüfung wird bei den Schlussrechnungen aus dem Baubereich und Honorarbereich sowie bei der Abrechnung von Lieferungen und Leistungen vorgenommen. Teilweise werden diese für eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgemerkt. Diese das Tagesgeschäft der Verwaltung begleitende Prüfung ist mit einem relativ hohen Aufwand verbunden. Im Ergebnis sorgt sie jedoch für eine ordnungsgemäße Buchhaltung und gibt dem Rechnungsprüfungsamt regelmäßig Einblick in die aktuellen Vorgänge in der Verwaltung, aber auch Hinweise auf einen Beratungs- bzw. Prüfungsbedarf. 4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben Die Prüfung der vergaberechtlichen Verfahren (VOB, VOL, VGV), der Honorarverträge für Ingenieur- und Architektenleistungen, sowie die Prüfung der Abrechnungen dieser Leistungen nimmt einen wesentlichen und zunehmenden Anteil der Prüfungstätigkeit und der Personalressourcen des RPA ein. - 85 Das verabschiedete, laufende Zukunftsinvestitionsprogramm, das in 2013 begonnene 10-jährige Schulsanierungsprogramm, umfangreiche Stadtsanierungsmaßnamen, Baumaßnahmen des Generalentwässerungsplanes (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung), mehrjährige Sanierungsmaßnahmen der Kläranlage in Millionenhöhe (Abwasserverband Raumschaft Lahr), aber auch die stetig wachsenden Unterhaltungsmaßnahmen der Gebäude im Verwaltungshaushalt führen auch im Rechnungsprüfungsamt zu einem höheren Arbeitsaufkommen. Ein Blick auf die nahe Zukunft und die Finanzplanung zeigen außerdem, dass weitere große Baumaßnahmen in den Bereichen Kindertageseinrichtungen und Schulen (z.B. Umbau Friedrichschule zur Gemeinschaftsschule) erforderlich werden und vom RPA parallel zu den o.g. Maßnahmen zu begleiten und zu prüfen sind. Auch aufgrund einer immer komplexer werdenden Materie durch Entscheidungen im nationalen und europäischen Recht ist die Inanspruchnahme des RPA als beratende Institution in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Für die Stadt Lahr stand in 2016 ein technischer Prüfer bis zur Jahresmitte mit einem Zeitanteil von 37,5 % im Rahmen des Kooperationsvertrages mit den Städten Kehl und Oberkirch zur Verfügung. Zu den Aufgaben des technischen Prüfers gehören alle im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen anfallenden Verwaltungsvorgänge. Ab der zweiten Jahreshälfte 2016 war die Stelle des technischen Prüfers unbesetzt. Aufgrund der umfassenden Bautätigkeit der Stadt Lahr wird diese Aufgabe derzeit mit einem erheblichen Zeitanteil von den Finanz- und Verwaltungsprüfern wahrgenommen. Honorarverträge mit Architekten und Ingenieuren Im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung werden vom Rechnungsprüfungsamt nahezu alle Vertragsentwürfe mit Architekten und Ingenieuren geprüft. Die Vergabe dieser Leistungen unterliegt zumeist der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die aktuelle, seit Juli 2013 gültige, HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen. Ausgenommen sind Ingenieure, die in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen tätig sind. Für sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt. Auch diese Vertragsentwürfe werden geprüft. Gerade öffentlichen Auftraggebern obliegt hier eine hohe Verantwortung, das geltende Preisrecht einzuhalten und damit den auf dem Markt bekannten Mindestsatzunterschreitungen vorzubeugen. Die Prüfung umfasste sowohl Vertragsprüfungen bzw. deren Entwürfe, als auch die Prüfung der Schlussrechnungen nach Abschluss der Maßnahmen. - 86 a. Prüfung der Vertragsentwürfe Die Prüfung der Vertragsentwürfe konzentrierte sich neben der Überprüfung der vereinbarten Preise auf deren Kalkulationsgrundlage und den Leistungsumfang. Im Jahr 2016 wurden 74 Verträge geprüft. Hiervon wurden 17 Verträge erneut dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Vertragsprüfung nimmt einen deutlichen Zeitumfang in der Bau- und Vergabeprüfung ein. Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 1,7 Mio. EUR. Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Punkte: Ermittlung der anrechenbaren Kosten Abgrenzung der Objekte nach HOAI Abgrenzung der Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.) Maßnahmenbeschreibung Zeitpunkt des Vertragsschlusses Abgleich mit Altverträgen Erstattung von Nebenkosten Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag) Kalkulation von Pauschalen Vereinbarung von Stundensätzen Beauftragung von Entwässerungsgesuchen Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren Verträgen und entsprechende vom Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die Vertragsprüfung des RPA im Jahr 2016 ein Gesamtbetrag von ca. 24.000 EUR für die Stadt Lahr eingespart werden. Sofern es die gesetzliche Lage erfordert, werden Feststellungen gegebenenfalls auch zu Gunsten eines Büros vorgenommen, da Honorare stets auskömmlich sein müssen. Neben der Vertragseinzelprüfung kümmert sich das Rechnungsprüfungsamt auch um generelle Themen der Vertragsgestaltung der Stadt Lahr. Hiervon waren 2016 unter anderem folgende Themen betroffen: Gemeinsame Vergabe mehrerer Leistungen Die Honorare für freiberuflich Tätige bestimmen sich nach den Tabellen der HOAI. Dort wird das Honorar in Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten ermittelt. Das Verhältnis ist jedoch degressiv und nicht linear ausgestaltet, sodass zwei kleinere Maßnahmen im Verhältnis mehr Honorar ergeben als eine Gesamtmaßnahme. Allerdings können auch nur Leistungsschritte zusammengefasst werden, die auch räumlich und zeitlich in einem Zusammenhang stehen. So ist es beispielsweise gängige Praxis gemeinsame Planungen für eine Maßnahme zu beauftragen und daraus in getrennten Bauabschnitten die Aufträge zu vergeben und die Maßnahmen umzusetzen. - 87 Hierzu ist eine vorausschauende Umsetzung der anstehenden Maßnahmen von besonderer Bedeutung, was den Fachbereichen empfohlen wurde. Für 2016 konnten folgende beispielhafte Maßnahmen zusammengefasst werden: Maßnahme Luisenschule Neuwerkhof Max-Planck-Gymnasium Friedrichschule Sanierung der Elektrotechnik 2016-2019 Sanierung der Heizkörper Ausführung in den Schulferien Sanierung der Elektrotechnik in verschiedenen Klassenräumen 2016-2017 Vorteil gemeinsamer Berechnung rd. 5.200 EUR rd. 2.400 EUR rd. 1.340 EUR Honorarvereinbarungen außerhalb der HOAI-Tabellen Die HOAI-Tabellen sehen verpflichtende Mindest- und Höchstsätze für Honorare entsprechend der anrechenbaren Kosten vor. Liegen die anrechenbaren Kosten unterhalb des niedrigsten oder über dem höchsten Tabellenwert, so kann das Honorar für diese Leistung frei verhandelt werden. Nach einem entsprechenden Hinweis wurde von dieser Möglichkeit beispielsweise bei der Vergabe der Abwasserplanung beim Neubau des ZOB Gebrauch gemacht. Die zunächst angenommenen anrechenbaren Kosten lagen in etwa bei 10.000 EUR, nach genauerer Ermittlung dann unter 5.000 EUR und es konnte ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Zugleich wurde in diesem Zuge die zunächst unklare Vergütung des Entwässerungsgesuchs mitgeregelt. Beim VgV-Verfahren für den Kanadaring lagen die anrechenbaren Kosten der Freianlagen über dem höchsten Tabellenwert. Zunächst wurden die fortgeschriebenen HOAI-Tabellen, welche jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Honorarvereinbarung darstellen in Betracht gezogen. Im Rahmen der Beratung wurde dann ein frei verhandelbares Honorar direkt von den Bietern über ein beauftragtes Büro abgefragt. Die angebotenen Honorare schwankten dabei um rund 20 %. Besondere Leistungen Die Vergütung knüpft grundsätzlich an die beauftragte und erbrachte Leistung des Planers an. Die HOAI unterscheidet dabei zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen. Grundleistungen sind gemäß § 3 Abs. 2 HOAI Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind. Besondere Leistungen sind Leistungen, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern. Sie können zu den Grundleistungen hinzu oder an deren Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrages gestellt werden. Oft bereitet diese Abgrenzung Schwierigkeiten. Gerade beispielsweise bei der Prüfung von Nachträgen besteht hier immer wieder Beratungsbedarf. - 88 Auch fällt in den Angeboten der freiberuflich Tätigen vermehrt auf, dass besondere Leistungen mitangeboten werden. Gerade diese gilt es differenziert zu betrachten. So wurde beispielsweise eine pauschale „Technische Koordination“ für 3.400 EUR angeboten, welche letztlich aber nach der Prüfung so nicht beauftragt wurde. Hier kommt nur ein leistungsbezogener Einzelnachweis für konkret anfallende Leistungen in Frage. Ermittlung der Schwellenwerte Ob eine Leistung europaweit ausgeschrieben werden muss, hängt in erster Linie davon ab, ob der Wert des ausgeschriebenen Auftrags den europäischen Schwellenwert überschreitet. Bei der Schätzung des Auftragswertes ist zunächst „vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer“ auszugehen. Bei Planungsleistungen ist dies allerdings nur für Lose über „gleichartige“ Leistungen vorgesehen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV). Das OLG München stellte im Urteil vom 13.03.2017 nun fest, dass unterschiedliche Planungsleistungen für ein einheitliches Bauvorhaben grundsätzlich als gleichartige Leistungen anzusehen und für die Schwellenwertberechnung zu addieren sind. Bei der Bewertung, ob Planungsleistungen gleichartig sind, ist die wirtschaftliche oder technische Funktion der Leistungen zu berücksichtigen. Unter den aktuellen Großvorhaben „Sanierung Kanadaring“ und „Umbau Kreuzstraße“ wurden umfangreiche Berechnungen zur Ermittlung der Schwellenwerte erforderlich. Für die Sanierung des Kanadarings wurde letztlich in Kooperation mit der städtischen Wohnbau eine gemeinsame europaweite Ausschreibung zur Vergabe der freiberuflichen Leistungen unter Beteiligung des RPA durchgeführt. b. Prüfung der Schlussrechnungen zu den Honorarverträgen Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2016 ein Gesamtvolumen von 65 Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von rund 1,8 Mio. EUR. Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem folgende Problemstellungen aufgegriffen: Kostenberechnungen Ein besonderes Augenmerk galt erneut der Thematik der Kostenberechnungen. Gerade die Honorarordnungen 2009 und 2013 zielen auf die Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten oder Ingenieur. Die Fragestellung, welche Kostengruppen letztlich als anrechenbare Kosten zu werten sind, bereitet hin und wieder Schwierigkeiten. So sind beispielsweise bei der Tragwerksplanung bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen 55 % der Baukonstruktionskosten und 10 % der Kosten der Technischen Anlagen anrechenbar, während bei Ingenieurbauwerken 90 % der Baukonstruktionskosten und 15 % der Kosten der Technischen Anlagen anrechenbar sind. Gerade die Kosten der technischen Anlagen gilt es dann gesondert zu ermitteln. Beispielsweise waren in der Schlussrechnung für den Storchenturm zunächst die Kosten für Blitzschutz und Niedervoltinstallationen vollumfänglich enthal- - 89 ten und wurden dann als Technischen Anlagen im Rahmen der Prüfung mit 10 % angerechnet. Zuschläge Es können in Vereinbarungen unterschiedliche Zuschläge, wie beispielsweise für Umbauten und Modernisierungen oder aber für Instandhaltung vereinbart werden. Diese gelten dann für alle Grundleistungen oder aber nur für Teile dieser Grundleistungen. Auf besondere Leistungen bzw. frei vereinbarte Leistungen werden bei den verwendeten Vertragsmustern üblicherweise aber nicht nochmals Zuschläge vereinbart. So wurde beispielsweise in einem Fall der Zuschlag auf die örtliche Bauüberwachung (besondere Leistung) im Rahmen der Prüfung aberkannt, wodurch das Honorar um rund 2.100 EUR niedriger ausfiel. Abnahmen Bei der Einreichung der Schlussrechnung von Architekten und Ingenieuren ist aufgefallen, dass bei den Verträgen im Geltungsbereich der HOAI regelmäßig das entsprechende Formblatt zur Abnahme der Leistungen fehlt. Die Vergabestelle vereinbart die förmliche Abnahme grundsätzlich im Vertrag unter "§9 Ergänzende Vereinbarungen". Darüber hinaus ist dies auch in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der CertiForm-Muster enthalten. Wie bei der Abnahme von Leistungen der Baufirmen sind auch die Architekten- und Ingenieurleistungen vor Stellung der Schlussrechnung abzunehmen. Dies wird öffentlichen Auftraggebern regelmäßig empfohlen. Sofern die Leistungsphase 9 (spätere Objektbetreuung) auch vereinbart ist, wäre natürlich eine Teilabnahme der Leistungsphasen 1-8 möglich. Anfang Januar 2016 wurde hierüber ein entsprechendes Rundschreiben des RPA an die Fachabteilungen erstellt. Abrechnungen von Baumaßnahmen / Lieferungs- und Leistungsabrechnungen a. Ausschreibung / Angebotsöffnung / Auftragsvergabe Auch im Jahr 2016 fand eine regelmäßige Beratung der Fachabteilung bei der Wertung und Auftragsvergabe statt. Stichprobenweise haben wir an rund 20 Eröffnungsterminen teilgenommen und eine formelle Sichtung der eingegangenen Angebotsunterlagen vorgenommen. Die Angebotsöffnungen betrafen neben Maßnahmen der Stadt auch die der Eigenbetriebe BGL, Spital, Bäder und auch Vorhaben des Abwasserverbands. Unter den Maßnahmen waren Ausschreibungen von Großprojekten, regelmäßig wiederkehrende Ausschreibungen wie die Treibstofflieferung, aber auch die Ausschreibung neuer Dienstleistungen, wie die Lieferung von Dienstkleidung für den BGL. Beim Abwasserverband wurden die Betoninstandsetzungsarbeiten mit einem Teilnahmewettbewerb (16.03.16) und anschließender Angebotsöffnung (19.04.16) ausgeschrieben. Die umfangreiche Vorbereitungsphase wurde vom RPA begleitet. - 90 Bei einem Verfahren für die Feuerwehr musste festgestellt werden, dass den Firmen unterschiedliche Angebotsunterlagen vorlagen, sodass das Verfahren aufgehoben und erneut ausgeschrieben werden musste. Die wiederholte Ausschreibung war insofern erfolgreich, dass der Preis unter dem der ersten Ausschreibung lag. Aufgrund der Marktlage gehen derzeit oft nur wenige oder keine Angebote ein. Hinzu kommt, dass Firmen leider auch wegen formellen Fehlern aus der Wertung ausgeschlossen werden müssen; unter anderem wegen der Änderung an den Ausschreibungsbedingungen. So Beispielsweise im Falle der Ausschreibung für ein Folienhaus für die Stadtgärtnerei bei dem gleich der Erst- und Zweitplatzierte Bieter ausgeschlossen werden musste und letztlich eine erneute Ausschreibung durchgeführt wurde. Die geringe Zahl an Angeboten stellt auch immer ein Risiko für eine wirtschaftliche Vergabe dar. Beispielsweise ging für die Ausschreibung der Elektroarbeiten im Rahmen der Umnutzung des Großviehstalls am Schlachthof zunächst nur ein Angebot ein. Dieses lag rund 24 % über der Kostenberechnung, sodass die Ausschreibung nach entsprechender Beratung und Überprüfung der Kostenberechnung aufgehoben werden musste. Das günstigste Angebot der erneuten Ausschreibung lag dann letztlich rund 15.000 EUR unter dem Angebot der ersten Ausschreibung, sodass der Betrag durch die Aufhebung und erneute Ausschreibung eingespart werden konnte. Umbau ZOB Für das Großprojekt „Umbau des Bahnhofsvorplatzes (ZOB)“ wurden im Jahr 2016 einige Arbeiten ausgeschrieben, unter anderem die Erd- und Betonarbeiten, sowie die Zimmererarbeiten. Als Eröffnungstermin wurde der 21.06.16 gewählt. Es zeigten sich nach der Ausschreibung bei beiden Gewerken deutliche Abweichungen zu den Kostenberechnungen, weshalb die Ausschreibungen aufgehoben und neu ausgeschrieben wurden. Außerdem wurde die Kostenberechnung nochmals überprüft. Es fand eine intensive Beratung statt. Unter anderem wurde angeregt, die Firmenliste zu erweitern. In der zweiten Ausschreibung zum Eröffnungstermin 21.07.16 konnte dann ein annehmbares Ergebnis erzielt werden. Während bei der ersten Ausschreibung noch eine Abweichung von 45,1 % zwischen der Kostenberechnung und dem günstigsten Ausschreibungsergebnis lag, waren es bei der zweiten Ausschreibung nur noch 5,7 %. Im absoluten Vergleich der jeweils günstigsten Angebote konnten rund 93.000 EUR, unter Berücksichtigung der entfallenen Pflasterung sogar etwa 159.000 EUR eingespart werden. b. Nachträge Die Fachbereiche werden in der laufenden Nachtragsbearbeitung durch Beratung unterstützt. - 91 Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 wurde das Dezernat III durch das RPA aufgefordert sämtliche Nachträge zu den zwei Großprojekten „Umbau stadtgeschichtliches Museum – Tonofenfabrik“ und „Erweiterung Otto-Hahn-Realschule“ dem RPA nach der Abwicklung zur Prüfung vorzulegen. Die fachliche Begründung der Nachtragsforderungen hat sich in den eingegangenen Nachträgen seit dem letzten Schlussbericht verbessert, so dass ohne Umstände in der Regel festgestellt werden kann, weshalb der Nachtrag entstanden ist. Außerdem konnte in der Regel auch festgestellt werden, ob der Nachtrag durch eine zusätzlich gewünschte Leistung von der Stadt oder eine vom betreuenden Büro nicht berücksichtigte Leistung veranlasst wurde bzw. eine unvorhersehbare Leistung erforderlich war. Nach dem letzten Projektbericht (Stand 12.06.2017) geht die Kostenprognose bei der Otto-Hahn-Realschule momentan davon aus, dass die Gesamtkosten auf dem Niveau der Kostenschätzung (aus 2013) mit 5,3 Mio. EUR liegen. Bisher wurden Nachträge i. H. v. 48.439,47 EUR insbesondere im Bereich Bauwerk / technische Anlagen (KG 400) durch den Fachbereich freigegeben. Die Maßnahme wird mit 1,08 Mio. EUR über Schulbaufördermittel bezuschusst. Bei dem Stadtgeschichtlichen Museum Tonofenfabrik geht die Prognose zum 12.06.2017 davon aus, dass sich die Gesamtkosten um 145 TEUR (+ 3 %) gegenüber der Kostenschätzung von 4,34 Mio. EUR (Stand 30.09.2014) liegen. Bei dieser Maßnahme wurden bisher Nachträge i. H. v. 158.723,33 EUR freigegeben. Davon sind ca. 110 TEUR im Bereich Bauwerk / Baukonstruktion (KG 300) entstanden. Der Projektmanagementbericht Nr. 9 geht davon aus, dass das Budget ausreicht, nachdem die Fördermittel um 165 TEUR auf 1,925 Mio. EUR erhöht wurden. Nachträge werden ansonsten auch im Rahmen der Schlussrechnungen im Nachgang geprüft. c. Abrechnung der Baumaßnahmen / der Lieferungen- und Leistungen Ein großer Schwerpunkt liegt auch auf der laufenden Prüfung von Abschlagszahlungen und Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen. Dabei werden Bauten des Hochbaus, des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus gleichermaßen einbezogen. Außerdem werden auch die Lieferungs- und Leistungsaufträge mit den dazugehörigen Abrechnungen der jeweils zuständigen Fachabteilungen geprüft. Die Bauabrechnungen sowie die Lieferungs- und Leistungsabrechnungen werden formell und materiell einer standardmäßigen Kurzprüfung im Rahmen der laufenden Belegprüfung unterzogen. Dabei bewerten wir auch, ob die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. - 92 In 2016 sind uns 166 Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von rund 8,7 Mio. EUR für Bauleistungen vorgelegt worden. Für Lieferungen und Leistungen wurden 11 Schlussrechnungen mit einem Gesamtvolumen von rund 228 TEUR vorgelegt. Seit dem Jahr 2016 werden Lieferungs- und Leistungsabrechnungen gesondert erfasst. Der Wert im Vorjahr betrug für alle Schlussrechnungen rund 17,5 Mio. EUR. Häufige Feststellungen waren: teilweise unvollständige oder fehlende Nachtragsunterlagen höhere Rechnungssummen durch Massenmehrungen und Nachträge (in einem extremen Fall z.B. +54 % bzw. rd. 375 TEUR) unvollständige Abrechnungsunterlagen entgegen der VOB Einzelfeststellungen wurden in Aktenvermerken festgehalten und den Fachämtern zur Stellungnahme vorgelegt. Eine vollumfängliche Prüfung dieser Schlussrechnungen wäre zu zeitintensiv. Die Einzelfeststellungen betreffen unterschiedliche Themen. Hierzu zählt beispielsweise die rechnerische Richtigkeit. In einem Fall sollten durch eine fehlerhafte Addition 1.707,05 EUR zu viel ausbezahlt werden. In einem anderen Fall wurde das Thema Verjährung und Hemmungsgründe näher behandelt. Eine zum 07.11.2016 vorgesehene Auszahlungsanordnung stammte aus dem Jahr 2011. Auch eine Rolle spielte die Gestaltung der Leistungsverzeichnisse. So wurde in einzelnen Leistungsverzeichnissen zur Haustechnik vermehrt Preisabfragen in Leistungsverzeichnissen mit der Menge „1“ festgestellt. Dies führt zu umfangreicheren Leistungsverzeichnissen, wodurch das Interesse der Bieter sinkt. Zugleich werden Spekulationsmöglichkeiten eröffnet und das Honorar der Planer erhöht sich. Ebenfalls aus der Prüfung der Schlussrechnungen heraus wurde die SkontoThematik aufgegriffen. Auf einen entsprechenden Hinweis hin, wird in Ausschreibungen über ein neues Formblatt der Vergabestelle künftig ein Skontoangebot der Bieter angefordert. Diese wird auch in die geänderte Auftragsabwicklung übernommen. Seit diesem Jahr werden hier außerdem die Skonto- bzw. Zahlbeträge entsprechend übersichtlicher dargestellt. Die Feststellungen zeigen beispielhaft, dass bei den geprüften Schlussrechnungen auch grundsätzliche Themenfelder angesprochen werden, um die Qualität der Abrechnungen zu erhöhen. Im Jahr 2016 wurden im Baubereich 2 Schwerpunktprüfungen mit Prüfungsteilberichten durchgeführt (siehe 4.3 und 4.4). Weitere Schwerpunktprüfungen, insbesondere umfangreiche Prüfungen einzelner Baumaßnahmen, mussten aufgrund der fehlenden technischen Prüfung ab dem 2. Halbjahr zurückgestellt werden. - 93 - 4.3 Abwicklung von Einzelmaßnahmen im Schulsanierungsprogramm Mit dem Prüfungsteilbericht 01/2016 haben wir uns mit den Schlussrechnungen der ausführenden Firma und des betreuenden Ingenieurbüros für die Heizkörpersanierung an der Theodor-Heuss-Schule näher befasst und grundsätzliche Feststellungen zur Abwicklung von Einzelmaßnahmen im Schulsanierungsprogramm getroffen. Dabei wurde festgestellt, dass im Zuge der Angebotswertung ein Preisnachlass in Höhe von 3 % auf die Angebotsendsumme von 28.368,83 EUR gewertet wurde, welcher nach den Bewerbungsbedingungen nicht hätte gewertet werden dürfen. Außerdem wäre bei den Verträgen des Ingenieurbüros eine genauere Zuordnung der anrechenbaren Kosten entsprechend der Bauabschnitte notwendig gewesen. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde abschnittsweise vorgegangen und für jeden der drei Abschnitte jeweils ein Ingenieurvertrag und ein Bauauftrag abgeschlossen. Durch eine solche Aufteilung fällt ein höherer Verwaltungsaufwand und Mehrkosten an. Beispielsweise beliefen sich die Kosten für die jeweilige (Teil-)entleerung und das Wiederbefüllen der Heizungsanlage auf ca. 3.000 EUR. Hier besteht sicher Einsparpotential. Das Verhältnis Honorar zu anrechenbaren Kosten ist degressiv, sodass drei kleine Maßnahmen im Verhältnis mehr Honorar ergeben als eine große Gesamtmaßnahme. Die ingenieurseitige Planung und Überwachung einer Gesamtmaßnahme statt der gewählten drei Einzelmaßnahmen wäre zwischen 4.000 bis 6.500 EUR günstiger. Auch auf dieses Einsparpotential wurde hingewiesen. Neben der Wirtschaftlichkeit gilt es auch individuelle Gegebenheiten der Schulsituation, des Schulalltages, der Ferienzeiten oder der Verteilung der Maßnahmen im Stadtgebiet zu berücksichtigen, welche teilweise Einzelmaßnahmen rechtfertigen. Wir empfehlen hier trotzdem eine Zusammenfassung, soweit möglich, vorzunehmen. Zumindest die gemeinsame Planung einer Maßnahme mit einer höheren ersten Planungsrate dürfte in der Regel möglich sein. Auch für die angeführte Problematik nur begrenzt jährlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, wurde die Möglichkeit aufgezeigt, durch einen entsprechenden Selbstbindungsbeschluss einen Vorgriff auf Mittel des nächsten Jahres zu realisieren. Die einzelnen Punkte und Möglichkeiten wurden im Rahmen der Prüfung bereits erörtert, wodurch eine Stellungnahme zum Prüfungsteilbericht vom 12.01.2016 als nicht mehr notwendig erachtet wurde. Am 16.03.2016 wurde das Thema nochmals allgemein mit den Beteiligten besprochen. Bespielhafte Maßnahmen einer gemeinsamen Vergabe mehrerer Leistungen wurden unter Nr. 4.2 dargestellt. - 94 - 4.4 Sanierung der Stromversorgung in der Feuerwache Nach Vorlage der Schlussrechnung zu den Elektroarbeiten vom 07.12.2015 von der ausführenden Firma (33.640,82 EUR) wurde festgestellt, dass diese in einer Position einen gegenüber dem Angebot um 2.379,39 EUR brutto höheren Betrag enthält. Die Schlussrechnung wurde ungeprüft von der Stabstelle Feuerwehr zur Anweisung gebracht und vom RPA daher zurückgegeben. Ein finanzieller Schaden wurde insofern abgewendet. Die Schlussrechnung wurde danach korrigiert und mit Buchung vom 14.06.2016 bezahlt. Weiterhin wurde festgestellt, dass im dazugehörigen Vergabeverfahren 139/2014 durch die zentrale Vergabestelle eine Nacherfassung eines festgestellten „Rechenbzw. Übertragungsfehlers“ erfolgte, wodurch sich auch die Bieterreihenfolge geändert hat. Die Zweifelfreiheit des überschriebenen Einheitspreises wurde nicht geklärt, obwohl vom Bieter keine durchgängige Summenkorrektur vorgenommen wurde. Ein Aufklärungsgespräch nach § 35 DA VOB und eine Unterrichtung der Vergabekontrollstelle (RPA) hat nicht stattgefunden. Auch wurde eine fehlende Fabrikatsangabe in einer Position des Angebotes der ausführenden Firma nicht ausreichend durch die Stabstelle Feuerwehr bzw. die Zentrale Vergabestelle geklärt, insbesondere keine schriftliche Bietererklärung mit Fristsetzung eingeholt. Die Elektrosanierungsmaßnahme am Gebäude wurde von der Stabstelle Feuerwehr in Eigenregie durchgeführt. Nach dem Aufgabengliederungsplan wäre das Gebäudemanagement zuständig gewesen. Für die Dokumentationspflicht im Vergabeverfahren gelten für alle Beteiligten sehr hohe Anforderungen, welche im vorliegenden Verfahren nicht im erforderlichen Maße vorgefunden wurden. Mit dem Prüfungsteilbericht wurden grundsätzliche Empfehlungen für eine zukünftige Optimierung und Risikominimierung im Vergabewesen gegeben. 4.5 Inventur im Spital - Wohnen und Pflege Vom 08.-11.01.2016 fand im Spital - Wohnen und Pflege - die Inventur zum Stichtag 31.12.2015 statt. Das Rechnungsprüfungsamt begleitete die Durchführung der Inventur und achtete dabei insbesondere auf die Einhaltung der Grundsätze der Inventur. Dabei wurde die Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Inventur geprüft. - 95 Zunächst wurden die Inkontinenz- und Pflegemittel betrachtet. Alle Inkontinenz- und Pflegeprodukte wurden auf einer handschriftlich vorgefertigten Liste dokumentiert. Dieser Produktbereich war übersichtlich und geordnet. Die Inventarisierung und die anschließende Preisermittlung verliefen problemlos. In einem weiteren Schritt wurden die Reinigungs- und Leuchtmittel aufgenommen. Bei der Inventur der Reinigungs- und Leuchtmittel wurde ein Vordruck zum Erfassen der Artikel verwendet. Zwischen den aktuellen Reinigungsmitteln befanden sich oft unbrauchbare und auszusortierende Produkte. Der Vorgang der Inventarisierung verlief systematisch, die Reinigungs- und Leuchtmittel waren größtenteils übersichtlich gelagert. Verbesserungsbedarf besteht bei den unbrauchbaren und auszusortierenden Produkten, den Mengeneinheiten, Artikelbezeichnungen und den Produktzuordnungen. Zuletzt wurden die Lebensmittel erfasst. Die Lebensmittel wurden handschriftlich mit Artikelbezeichnung, Mengeneinheit und Stückanzahl notiert und am Ende in eine Liste im PC übertragen. Die Artikel in den Räumen waren nur teilweise vorsortiert. Die Lebensmittel im Lagerraum des Kellers waren übersichtlich und gut sortiert. In den übrigen Räumen wäre eine bessere Vorsortierung anzudenken. Bereits verbrauchte Ware der aktuellen Woche und neu gelieferte Waren wurden berücksichtigt. Ein Vordruck mit allen aktuellen Produkten und insbesondere den Mengeneinheiten wäre zu empfehlen. Es wird im Allgemeinen eine Musterliste empfohlen. Die einzelnen Punkte wurden nach Abschluss der Prüfung mit dem Spital - Wohnen und Pflege - erörtert. 4.6 Verwaltungsgebühren für die Leistungen der Bauordnung Ziel dieser Prüfung war die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Gebührenerhebung durch die Abteilung Bauordnung. Im Jahr 2015 wurden mit ca. 1,17 Mio. EUR gegenüber den Vorjahren deutliche Mehreinnahmen aufgrund einzelner großer Baumaßnahmen in Lahr erzielt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Akten von 30 Einzelfällen geprüft und auch zu grundsätzlichen Themen Stellung genommen. Dabei wurden folgende Feststellungen getroffen: B (201) Die Stundensätze der Verwaltungsgebühren stammen aus dem Jahr 2006. Eine Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses ist durch die Kämmerei vorzunehmen. Eine regelmäßige Kalkulation (alle 2 Jahre) wurde empfohlen. Die Neukalkulation ist laut Kämmerei im Jahr 2017 vorgesehen. - 96 Für eine dauerhafte Einnahmeerhöhung kann die Anhebung des Promille-Satzes bei den Baugenehmigungsgebühren in Erwägung gezogen werden. Dieser beträgt derzeit 6 Promille der Bausumme. Eine Überprüfung im Rahmen der Neukalkulation wurde zugesagt. Eine Plausibilitätsprüfung zu den angegebenen Baukosten im Bauantrag findet, in Bezug auf die daraus zu errechnende Baugenehmigungsgebühr, regelmäßig statt. Die Plausibilitätsberechnung ist allerdings besser zu dokumentieren und Differenzen des berechneten umbauten Raumes zu den Angaben im Bauantrag aufzuklären. Die Baugenehmigungsgebühren wurden nicht entsprechend der Satzung aufgerundet. Für die Gebühren bei Befreiungen, Ausnahmen, Erleichterungen oder Abweichungen wurden von uns interne Vorgaben für eine einheitliche und transparente Festsetzung empfohlen. Dies wurde im Nachgang durch den Fachbereich so umgesetzt. Auf die vollständige Gebührenerhebung im Falle einer Nachtragsbaugenehmigung ist zu achten. In mehreren Fällen wurde keine Gebühr nach den vorgesehenen Gebührenziffern erhoben. Diesbezüglich wird noch eine Klärung im Rahmen der Überarbeitung des Gebührenverzeichnisses herbeigeführt. In den geprüften 30 Einzelfällen mit einem Gebührenvolumen von ca. 930 TEUR hätten sich nach unseren Feststellungen um ca. 28.500 EUR höhere Gebühren ergeben. Die Gebührenbescheide enthalten bisher keine detaillierten Angaben zur Berechnung und Festsetzung. Auf den Bestimmtheitsgrundsatz eines Verwaltungsaktes wurde hingewiesen. Das in SAP hinterlegte Fälligkeitsdatum geht in der Regel über das rechtlich richtige Fälligkeitsdatum hinaus und ist künftig anzupassen. 4.7 Vergnügungssteuer Die Einnahmen der Vergnügungssteuer sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Als Vergnügungssteuer wurden in 2015 insgesamt rund 1,468 Mio. EUR festgesetzt. Den größten Anteil verursachen dabei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Ende 2015 waren in Lahr nach Angaben der Stadtkämmerei 329 Geldspielgeräte und 5 Unterhaltungsgeräte registriert, die von 37 Aufstellern betrieben werden. Die Geldspielgeräte in den Spielhallen erzielten pro Gerät Steuereinnahmen von - 97 durchschnittlich 2.734,85 EUR pro Monat; die Geldspielgeräte in den Gaststätten brachten es auf durchschnittlich 1.334,36 EUR pro Monat. Als Stichprobe wurden eine Diskothek, zwei Kneipen, zwei große Spielotheken und ein großer Aufsteller, der verschiedene Lokalitäten bedient, ausgewählt. Dies entspricht sechs Aufstellern mit insgesamt 97 Geräten (Jahresmittel). Die Berechnungen der Steuer waren korrekt. Bei einem Aufsteller ist unklar, seit wann er die Geräte betreibt; ebenso fehlten bei drei Geräten die Abmeldung und Schlussabrechnung. Der Vorgang konnte mittlerweile geklärt werden. Die Vergnügungssteuer wird gem. Vergnügungssteuer-Satzung durch die Stadtkämmerei, Abt. Beteiligung, Betriebswirtschaft und Steuern (Abt. 202), erhoben und aufgrund der vorliegenden Steuererklärung der Steuerschuldner vierteljährlich festgesetzt. Bei verspäteter Vorlage über 10 Kalendertage wird ein Verspätungszuschlag erhoben. Wird die Steuererklärung nicht vorgelegt, erfolgt eine Schätzung. Ordnungswidrigkeiten gemäß der Satzung werden dem Rechts- und Ordnungsamt angezeigt. In 2012 und 2015 wurden die Geräte der Aufsteller und potentielle Lokalitäten mit Erfolg durch die Kämmerei kontrolliert. In 2013 und 2014 fanden weitere Einzelkontrollen statt. Laut der Abt. 202 sind Mehrkontrollen mit dem vorhandenen Personal nicht möglich. Es hat sich aber gezeigt, dass die Kontrollen notwendig sind. Wir empfahlen unabhängig davon zu prüfen, inwieweit der Kommunale Ordnungsdienst hier unterstützend tätig werden kann. Die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung sicherte dies im Rahmen der durchzuführenden Gaststättenkontrollen zu. 4.8 Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2016 Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank BadenWürttemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.2016 auf 9.527.474,93 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen wurden entsprechend nachgewiesen. Der festgelegte Kreditrahmen beträgt 16,87 Mio. EUR. Das Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg wurde im Jahr 2016 vollständig zurückbezahlt. Neben der bestehenden Festzinsvereinbarung wurde 2016 seitens der Stadt Lahr Festgeld auf dem Rahmenkonto in Höhe von 1,2 Mio. EUR angelegt. Der aktuelle Abrechnungsstand ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich. - 98 Flugplatzareal Ost Ausgaben in EUR 0 Grundstückserwerb incl. Nebenkosten 1997 bis 2015 Gesamt 0,00 0,00 15.184,40 0,00 17.989.740,29 202.974,30 418.962,84 4.308.530,96 17.989.740,29 202.974,30 434.147,24 4.308.530,96 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 82.061,99 0,00 0,00 0,00 82.061,99 0,00 0,00 15.626,03 1.167,00 0,00 168.452,38 3.947.213,36 0,00 184.078,41 3.948.380,36 0,00 0,00 0,00 0,00 252.336,34 0,00 252.336,34 0,00 3.834,25 0,00 1.858.820,21 0,00 1.862.654,46 102.396,07 0,00 138.207,75 2016 6.432.206,49 0,01 35.661.299,17 1997 bis 2015 6.534.602,56 0,01 35.799.506,92 Gesamt 0,00 60.000,00 1.200.000,00 0,00 0,00 -255.645,94 0,00 0,00 9.190.653,76 4.391.984,41 4.741.426,23 4.601.626,93 82.779,89 255.645,94 24.746,56 573.590,97 9.190.653,76 4.451.984,41 5.941.426,23 4.601.626,93 82.779,89 0,00 24.746,56 573.590,97 80.049,83 1.084.403,89 2.525.173,41 26.387.628,10 2.605.223,24 27.472.031,99 Stand Rahmenkonto 31.12.2016 in EUR Soll 8.327.474,93 Festzinsvereinbarung - Konto Nr. 605.057.451 Stand Girokonto Nr. 1364185 in EUR Rückführungsverpflichtung Festgeld Soll Soll 8.000.000,00 327.474,93 Soll Soll 1.200.000,00 9.527.474,93 1 2 3 4 Vorbereitende Maßnahmen Vermessungskosten Abbruchkosten (Straßenbau, Regen- und Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlage, Pumpwerke und Hebewerke) 5 6 7 8 Hausanschlüsse Ökologische Ausgleichsfläche Industriegleis Sonstiges = Aufwand für Bestandsgebäude 9 Straßen 10 Kanalisation und Hebewerke 11 Regenwasserbehandlungsanlagen und Pumpwerke 12 Altlastenerkundung und -sanierung 13 Wasserversorgung 14 Abwasserbeitrag Zinsaufwendungen und Gebühren ohne Zinsen für Grunderwerb mit Korrektur 2015 Rundungsdifferenz Gesamt Einnahmen in EUR 0 1 2 3 4 5 6 7 2016 Veräußerung von Grundstücken Veräußerung von Gebäuden Sonstige Einnahmen Zinszuschuss Land Optionsentgelte Landesdarlehen Erstattung Altlasten Bund Erstattung Abbruchkosten Bund Zinsübernahme Stadt Lahr mit Korrektur 2015 Gesamt Stand Rahmenkonto 31.12.2016 in EUR - 99 Zinsaufwand des Rahmenkontos und Zinsübernahme durch die Stadt / Land: Flugplatzareal Ost Zinsen in EUR 2016 Zinsaufwendungen und Gebühren 102.396,07 Stundungszinsen Bundesvermögensamt Gesamt Zinsaufwand Zinszuschüsse Land Zinsübernahme Stadt Lahr Gesamt Zinsübernahme Korrektur 2015 1997 bis 2014 Gesamt 109.344,63 6.322.861,86 6.534.602,56 0,00 0,00 1.067.607,14 1.067.607,14 102.396,07 109.344,63 7.390.469,00 7.602.209,70 0,00 80.049,83 0,00 111.260,43 4.601.626,93 2.413.912,98 4.601.626,93 2.605.223,24 80.049,83 111.260,43 7.015.539,91 7.206.850,17 Das Rahmenkonto besteht nun in diesem Jahr seit über 15 Jahren, wobei sich das Defizit in den letzten 10 Jahren zwischen 8,3 und 10,1 Mio. EUR bewegte. Betrachtet man die Prognosen der Stadtkämmerei für 2021 zu den anstehenden Ausgaben (Entwurf Kosten- und Finanzierungsübersicht 2015/16), so wird von einem Defizit von 16,28 Mio. EUR ausgegangen. Hinzu kämen gegebenenfalls noch Rückerstattungen aus abgelaufenen Abbruch- und Erschließungsfristen an den Bund. Diese Risikoschätzung beläuft sich auf weitere 6,99 Mio. EUR. Die Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sollten hinsichtlich der seit 2012 abgelaufenen Abbruchfristen dringend weitergeführt werden, mit dem Ziel eine schriftliche Vereinbarung zu erhalten, um das Risiko von Rückzahlungen zu minimieren. Der Kaufvertrag, der Bewirtschaftungsvertrag und die Finanzierung sind auf den Verkauf der Flächen ausgerichtet, um letztlich eine Rückführung des Darlehens zu ermöglichen. Im Berichtsjahr wurden außer der Restzahlung einer Überlassungsmiete (78 TEUR) keine Erlöse durch den Verkauf von Grundstücken bzw. Gebäuden erzielt. Die Stadt Lahr hat seit 1997 bereits ca. 2,6 Mio. EUR an Zinsen übernommen. Aufgrund der Prognosen eines deutlich höheren Defizites oder dem Ende der Niedrigzinsphase ist mit einer steigenden Belastung des städtischen Haushaltes zu rechnen. B (20) Soweit ein Verkauf der Flächen nicht mehr in dem Maße, wie in den Verträgen und Beschlüssen vorgesehen war, beabsichtigt ist, erfordert dies eine neue politische Entscheidung im Gemeinderat. Außerdem ist darzulegen, wie das Defizit des Rahmenkontos auf Dauer zurückgeführt werden soll. - 100 - 4.9 FAG Abrechnung Finanzzuweisungen des Landes sind die zweite wichtige Einnahmequelle der Stadt Lahr. Sie werden mit unterschiedlicher Zielsetzung und für verschiedenartige Zwecke gewährt. Die Regelungen dazu finden sich im Finanzausgleichsgesetz (FAG). Ziel der Prüfung war es, die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der komplexen Zahlungsströme festzustellen. Für 2016 ergaben sich folgende Zuweisungen/Umlage: Kommunale Investitionspauschale Schlüsselzuweisung, mangelnde Steuerkraft Schlüsselzuweisung, Mehrzuweisung Zuweisungen Große Kreisstadt Zuweisungen Verwaltungsgemeinschaft Schullastenausgleich Ausbildungskosten Familienleistungsausgleich Kindergartenförderung Kleinkinderbetreuung Verkehrslastenausgleich 3.088.707,30 EUR 21.838.898,60 EUR 1.677.055,00 EUR 155.500,00 EUR 249.483,30 EUR 2.483.075,00 EUR 5.376,00 EUR 1.258.531,00 EUR 2.321.322,00 EUR 2.590.549,00 EUR 138.701,42 EUR Erhaltene Zuweisungen insgesamt: Zu zahlende FAG-Umlage 35.807.198,62 EUR 12.142.542,20 EUR Die Anzahl der Kinder in Kitas aus dem System Kita Data Webhouse (KDW) differierten teilweise mit den Angaben des Statistischen Landesamtes. Ebenso gab es Differenzen zum Kita-Verwaltungsprogramm NH Kita. Diese waren zu klären (§b FAG und § 29 c FAG). Das Amt für Soziales, Schulen und Sport konnte die Differenzen erläutern. Die Abteilung Tiefbau ging davon aus, dass bei den Zuweisungen für die Straßenunterhaltung (§ 26 FAG) die entsprechenden km-Angaben nicht mehr mit den Zahlen des Statistischen Landesamtes übereinstimmen. Eine Überprüfung erfolgte mittlerweile, es ergaben sich keine Änderungen. Die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der FAG–Zahlungen konnte festgestellt werden. 4.10 Gebühreneinnahmen durch die Parkautomaten Die Stadt Lahr unterhält derzeit 32 Parkautomaten durch die im Jahr 2015 Parkgebühren von insgesamt 263.280,96 EUR netto eingenommen wurden. - 101 Ziel der Prüfung war es, die Vollständigkeit und Richtigkeit der verbuchten Beträge nachzuweisen. Bei der Prüfung ist unter anderem aufgefallen, dass Abrechnungsstreifen der Parkautomaten zurechtgeschnitten wurden. Diese dürfen jedoch in keinem Fall zerschnitten werden, da Informationen wie die Kontrollsumme der Automaten als Nachweis der Vollständigkeit der Abrechnungsstreifen und Münzgeldeinzahlungen dienen. Die Vorgehensweise führte aufgrund fehlender Belegnummern zu einem deutlich höheren Prüfungsaufwand. Die laufenden Belegnummern und Kontrollsummen sollten unterjährig durch die Kämmerei überprüft werden. Bei der Abrechnung der Parkgebühren und der tatsächlichen Einzahlung auf dem Bankkonto gibt es geringfügige Abweichungen. Um die Ursache für Abweichungen zwischen gezähltem Münzinhalt und der Einzahlung auf das Bankkonto (auch bei der Zählung durch den externen Dienstleister der Sparkasse) nachvollziehen zu können, sollte für die Abweichung und ihre Ursache eine Erklärung verlangt und dokumentiert werden. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der verbuchten und abgerechneten Beträge konnte im Wesentlichen festgestellt werden. Unsere Anforderungen hinsichtlich der Dokumentation von Leerung und Abrechnung der Einnahmen sowie der Dokumentation technischer Störungen bei den Parkautomaten wurden bereits teilweise umgesetzt. Mit der Prüfung wurde auch angeregt, den gesamten Prozess der Leerung, Münzzählung und Einzahlung aus wirtschaftlicher Sicht zu überprüfen. Der Verfahrensablauf wurde unter Einbindung des RPA in 2017 optimiert. 4.11 Lohnstundenverrechnungssatz des BGL Der interne Stundenverrechnungssatz des BGL wurde zum 01.01.2015 einheitlich auf 42 EUR angehoben. Dies nahmen wir zum Anlass die Kalkulation des Verrechnungssatzes und die zur Berechnung herangezogene Datengrundlage zu überprüfen. Die Ermittlung der fakturierbaren Stunden pro Jahr konnte nachvollzogen werden. Ausfallzeiten durch Krankheit, Feuerwehreinsätze oder sonstige interne Leistungen wurden bei der Ermittlung der Jahresstunden in Abzug gebracht. - 102 Allerdings erscheint die Höhe der internen Stunden für Schulungen, Besprechungen, etc. mit 3.800 Stunden gering. Das Vorgehen bei der Erfassung von internen Stunden sollte überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Es fehlte zudem bisher die Berücksichtigung von Zeitverlusten durch NichtAuslastung der Mitarbeiter (z.B. Wartezeiten, Aufräumen, etc.). Die nicht fakturierbaren Stunden sollten zukünftig regelmäßig detailliert (einschließlich Nicht-Auslastung) ermittelt werden und bei der Kalkulation des internen Stundenverrechnungssatzes Berücksichtigung finden. Grundsätzlich sollte auch künftig die Möglichkeit differenzierter Stundensätze nach Produkt (erbrachter Leistung), nach Qualifikation der Mitarbeiter (Facharbeiter, Azubi, etc.) oder nach Kostenstelle (Schreinerei, Schlosserei, etc.) überprüft werden. Die zur Prüfung herangezogenen Kalkulationsunterlagen und die entsprechenden Nachweise und Auswertungen waren zum Prüfungsbeginn nicht vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar abgelegt. Es sollte künftig verstärkt auf eine saubere Dokumentation und Aufbewahrung von Kalkulations- und Datengrundlage, insbesondere hinsichtlich Datenherkunft und Datenaufbereitung geachtet werden. Die Kalkulation bzw. Überprüfung des Lohnstundenverrechnungssatzes sollte im Rahmen eines Kosten-Controllings grundsätzlich mind. einmal jährlich durchgeführt werden. Hier sind auch regelmäßig die Abschläge für Krankheit, interne Stunden, nicht-Auslastung zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Es wird außerdem ein jährlicher Abgleich der berechneten Planwerte (Vorkalkulation) mit den tatsächlich abgerechneten Produktivstunden (Nachkalkulation) empfohlen. Zum 01.01.2017 wurde der Stundenverrechnungssatz erneut auf 44 EUR für den Bereich BGL (Grün, Straßenbau), auf 45 EUR für den Bereich Friedhof und auf 48 EUR für den Bereich Abwasserbeseitigung angehoben. 4.12 Gebührenerhebung Kindertagesstätten für die Nutzung der städtischen Schwerpunktmäßig wurden von den 9 Kindertagesstätten in Lahr die Kindertagesstätten Alleestraße und Am Schießrain näher betrachtet. Das Kindergartenjahr 2015 / 2016 diente dabei als Bezugsjahr. Zunächst wurden die Einnahmen und die Gebührenkalkulation näher betrachtet. Für das Jahr 2015 wurden Einnahmen in Höhe von rund 815.000 EUR erzielt. - 103 Die letzte Gebührenanpassung fand in Bezug auf den Prüfungszeitpunkt zum 01.01.2015 statt. Für 2016 war seitens des Fachamtes zunächst keine Erhöhung vorgesehen. Die Kindergartengebühren liegen interkommunal im Mittelfeld. Die Städte Kehl und Offenburg erheben geringere Gebühren, die umliegenden Gemeinden höhere Gebühren. Die gemeinsamen Empfehlungen des Städtetages und der Kirchen sehen höhere Gebühren vor. Auch vor dem Hintergrund der Tariferhöhungen haben wir zumindest eine Anpassung in dieser Höhe empfohlen. Letztlich wurden die Kindergartengebühren zum 01.01.2017 durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss erhöht. Bei der Gebührenkalkulation ist eine Überarbeitung hinsichtlich tatsächlicher Ausgaben und Einnahmen erforderlich. Die Betriebserlaubnis und die Belegung bildeten einen weiteren Schwerpunkt. Zum 01.03.2016 bestand eine Auslastung von durchschnittlich 95 %, Betriebserlaubnisse für alle Kindertagesstätten wurden vorgelegt. Grundsätzlich stimmte die Kinderzahl mit kleineren Abweichungen überein. Für die Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße bestand eine Überbelegung (103,2 %), zugleich war hier auch ein Abgleich zwischen dem Verwaltungsprogramm und der gemeldeten Kinderzahl nicht möglich. Ein Kind war außerdem hier doppelt erfasst. Die geringste Belegung war in den Kindertagesstätten Kuhbach (83,3 %) und Reichenbach (86,7 %) zu verzeichnen, was sich auch in einem unterdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad wiederspiegelt. Ein entsprechend genutzter Zugriff auf NH-Kita, sowie ein einheitlicher Vordruck für die Erfassung der Kinderzahlen könnte die Arbeit der Kindertagesstätten erleichtern. Es wurden stichprobenhaft 24 Einzelfallakten angefordert. Im Rahmen der Prüfung wurden auf Grund des Umfangs und sich wiederholender Sachverhalte hieraus letztlich 15 Einzelfälle näher untersucht. Außerdem wurden die Themen Zusatzgebühren und Zuschussverbuchungen beleuchtet. Dabei wurden verschiedene Feststellungen getroffen: Im Rahmen der Zuschussbearbeitung sollten Eltern künftig eine Einkommenserklärung zum Nachweis der Zuschussvoraussetzungen abgeben. Antragseingänge sind zu vermerken und Ablehnungsbescheide anderer Zuschussgeber in die Akten aufzunehmen. Eine Zusatzgebühr für verspätetes Abholen wurde zum Prüfungszeitpunkt ohne Satzungsregelung erhoben. Eine detaillierte Kalkulation ist erforderlich. Im Rahmen der Satzungsänderung wurde dies zum 01.01.2017 umgesetzt. Die Verbuchung von Familienförderzuschüssen in den eigenen Kindertagesstätten erfolgt seit 2016 nicht mehr, wodurch das haushaltsmäßige Bruttoprinzip nicht mehr - 104 gewahrt ist und die Wirkung des Gemeinderatsbeschlusses dann nicht mehr messbar ist. Die Stellungnahme lieferte weitere Erläuterungen zu den aufgegriffenen Einzelthemen und der künftigen Vorgehensweise. 4.13 Kostenersatz Schulbücher für beschädigte / verloren gegangene Die Stadt Lahr als Schulträger hat im Haushaltsjahr 2015 Ausgaben in Höhe von 109.306,99 EUR (2014: 121.979,83 EUR) für Schulbücher der städtischen Schulen getätigt. Ziel der Prüfung war es festzustellen, wie in den einzelnen Schulen bei einer Beschädigung bzw. dem Verlust von Büchern verfahren wird, vor allem, ob ein Kostenersatz verlangt und wie dieser mit der Stadt abgerechnet wird. In SAP konnten keine Einnahmen aus einem eventuellen Schulbuchkostenersatz verzeichnet werden. Im Falle eines Kostenersatzes sind diese Einnahmen auch der Stadt wieder zur Verfügung zu stellen. Auf unsere Anfrage wurde vom Amt 50 eine Umfrage bei den Schulen mit folgendem Ergebnis erstellt: An einigen städtischen Schulen wurde im Falle des Verlustes oder der Beschädigung eines Schulbuches ein Kostenersatz mit den unterschiedlichsten Regelungen verlangt. Ein einheitliches Verfahren existierte nicht. Ein Teil der Schulen verlangte eine Ersatzbeschaffung durch die Eltern. Die Vollständigkeit und Richtigkeit von Einnahmen aus Kostenersatz und Ausgaben kann von uns für die Vergangenheit nicht festgestellt werden; die Einnahmen und Barkassen waren weder dem Amt 50 noch dem RPA bekannt. Im Scheffelgymnasium waren es im Juli 2015 über 3.000 EUR, welche vom Schulleiter selbst außerhalb der Schule in einer Barkasse aufbewahrt wurden. Eingenommene Gelder wurden von den Schulen gesammelt und für Lernmittel, aber auch andere Ausgaben, verwendet (entgegen Brutto-Prinzip). Nicht an allen Schulen, welche einen Kostenersatz verlangen, wurde eine Quittung zu den Einzahlungen ausgestellt. Die Schulen, welche bereits einen Kostenersatz verlangen, waren aufzufordern die bisher aufgelaufenen Gelder bis zum 31.08.2016 abrechnen und an die Stadt zu überweisen. Die erforderlichen Einzahlungen sind erfolgt. Für die Bareinnahmen an den Schulen wurden bisher keine Zahlstellen eingerichtet. Die Abrechnungen erfolgen künftig über die zentrale Zahlstelle des Amtes 50. Nach Absprache mit dem Amt 50 und dem geschäftsführenden Schulleiter wurde ein einheitliches Konzept zur Erhebung eines Kostenersatzes an allen Schulen verab- - 105 schiedet. Dieses Verfahren gilt ab dem 01.09.2016 verbindlich für alle städtischen Schulen. Die eingenommenen Gelder sind künftig an die Stadt Lahr zu erstatten. 4.14 Honorare und Auftragsmaßnahmen der VHS Mit der Prüfung sollte die Ordnungsmäßigkeit der Honorarabrechnungen und Abrechnung von Auftragsmaßnahmen bei der Volkshochschule (VHS) Lahr festgestellt werden. Die VHS Lahr hat mit ihren Außenstellen im Jahr 2015 / 2016 über 800 Kurse angeboten. Im Jahr 2015 lagen die Ausgaben für Honorare bei insgesamt ca. 630.000 EUR. Die Dozenten werden nach dem Regelsatz für Honorare entsprechend den Gemeinderatsbeschlüssen bezahlt; im Einzelfall werden mit der VHS-Leitung Pauschalen vereinbart. Der Honorarsatz pro Unterrichtseinheit wurde im Jahr 2013 für das Frühjahr/Sommersemester 2014 erhöht. Für die Kurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden neue Sätze im Gemeinderat am 26.09.2016 beschlossen (rückwirkend ab 01.07.2016). Die Fahrtkosten für Kurse werden den Dozenten auf Basis der Fahrpreisstaffel 1985 der SWEG erstattet. Aufgrund der Benzinpreisentwicklung der letzten Jahre wurde 2011 eine Erhöhung von 20 % festgelegt. Eine Vergütung analog dem Landesreisekostengesetz würde über diesem Niveau liegen. Die Festlegungen zu den Fahrkosten sollten bei der nächsten Erhöhung der Honorare vom Gemeinderat mitbeschlossen werden. Insgesamt wurden 79 Honorarauszahlungen an Dozenten der VHS überprüft. Die Ausgaben stimmten mit der Anzahl der abgerechneten Unterrichtseinheiten überein und entsprachen den beschlossenen Honorarsätzen. Von den 21 geprüften BAMF Sprachkursen, waren 2 Honorarabrechnungen geringfügig zu korrigieren. Insgesamt ein gutes Ergebnis. Bei den Auftragsmaßnahmen mit Dritten wird in der Regel mit einem Zuschlag auf das Honorar von ca. 30 % kalkuliert. Ob dieser Zuschlag alle Kosten, einschließlich der Personal- und Sachkosten bei der einzelnen Maßnahme deckt, kann von unserer Seite nicht beurteilt werden. Auch lässt sich nicht feststellen, ob der durchgeführte STELLA – Deutsch-Sprachkurs mit Einnahmen von 28.800 EUR kostendeckend war. Eine detaillierte Kalkulation mit Stundenverrechnungssätzen und Nachkalkulation wird empfohlen. Auftragsmaßnahmen sollten aus unserer Sicht 100 % kostendeckend kalkuliert werden. Bei einmaligen Veranstaltungen verhandelt die VHS Pauschalen mit den Dozenten - 106 entsprechend dem GR-Beschluss aus. Die Pauschalen liegen zwischen 50 EUR und 120 EUR zzgl. evtl. anfallenden Fahrtkosten. Wir überprüften 19 Einzelveranstaltungen, bei denen es keine Beanstandungen gab. Zum Zeitpunkt der Prüfung fehlte die kassenrechtliche Freigabe für das EDVProgramm „Kufer SQL Basys“ die durch den Oberbürgermeisters gem. § 11 GemKVO erfolgen muss. Diese wurde nachgeholt. 4.15 Prüfung von Verwendungsnachweisen Auch im Jahr 2016 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Die Feststellungen wurden mit den Fachämtern besprochen. Die getroffenen Feststellungen wurden direkt in den Verwendungsnachweisen durch die Fachbereiche berichtigt. Auch vor dem Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen, empfehlen wir, uns die Prüfung rechtzeitig vorab bekannt zu geben und die Verwendungsnachweise umgehend nach Abschluss der Maßnahme und dem vollständigen Eingang der Belege zur Prüfung vorzulegen. Die geprüften Maßnahmen sind unter Ziffer 1.5 am Ende der Tabelle dargestellt. 4.16 Projekt „ERFLS“ / GVT-Arbeitsgruppe Die Stadt Lahr hat bis zum 31.12.2014 am EU geförderten Interreg IV-NWE-Projekt „Code 24“ teilgenommen. Das Projekt umfasste die Zusammenarbeit mit den Projektpartnern auf europäischer Ebene entlang des Rhein-Alpen-Korridors und ermöglichte die Positionierung des Lahrer Infrastrukturprojektes „Güterverkehrsterminal Lahr“ (GVT) auf europäischer Ebene. Da die Entwicklung des zentralen europäischen Korridors eine dauerhafte Aufgabe darstellt wurde am 24.04.2015 der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) gegründet. Als Ergänzung zu diesem Verbund wurde am 27.07.2015 vom Gemeinderat der Beitritt zum European Rail Freight Line System (ERFLS)Projekt beschlossen. Das von der EU geförderte Projekt beschäftigt sich mit einem verlässlicheren und attraktiveren Schienengütertransport entlang des Korridors. Das RPA beteiligte sich bereits beratend von Beginn an in der entsprechenden Arbeitsgruppe „GVT“. Für die Aufgabenwahrnehmung wurde ein Dienstleistungsvertrag mit der IGZ ab dem 01.06.2016 geschlossen. Dabei beschäftigte die Arbeitsgruppe neben der Übertragung der zu erbringenden Dienstleistung auch die Übertragung der Bewirtschaftungsbefugnis sowie der Feststellungs- sowie Anordnungsbefugnis (Teil-Übertragung von Kassengeschäften) auf die IGZ GMBH. Weiterhin wurden Regelungen zur Einhaltung gemeindewirtschaftsrechlicher Vorgaben, dem Budget, der Aufgabenabgrenzung sowie zu Einsichts- und Kontrollrechten und der Rechnungs- - 107 prüfung erarbeitet. Ebenfalls begleitet wurde die Auftragsvergabe für Beratungsleistungen innerhalb des Projektes gerade im Hinblick auf entsprechende vergaberechtliche Vorgaben. Die Arbeitsgruppe in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag wird bis auf weiteres beratend begleitet. Dem Fördergeber werden Arbeitszeitnachweise für die angefallenen Projektstunden der städtischen Mitarbeiter vorgelegt. Die Abrechnungen aus dem Dienstleistungsvertrag werden im Rahmen der Belegvorlage stichprobenweise geprüft. 5 Abschließendes Prüfungsergebnis 5.1 Zusammenfassung Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2016 entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden (§ 110 GemO), dass 1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, 3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und 4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind. Zur Prüfung wurden die notwendigen Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung herangezogen. Das RPA hat die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchgeführt. Einzelne noch nicht abschließend erledigte Prüfungen haben auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen wesentlichen Einfluss. Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2016 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet. Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach § 95 Abs. 2 GemO festzustellen. - 108 - 5.2 Beschlussvorschlag Jahresrechnung Stadt Lahr Die Jahresrechnung für das HHJ 2016 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 118.730.431,40 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 32.626.905,34 EUR festgestellt. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 27. Juli 2017 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald Städtisches Rechnungsprüfungsamt gez. Christian Zanger Leiter des Rechnungsprüfungsamtes - 109 Abkürzungen AO BgA BGL EigBG EigBVO EPL EU EUR/EW FAG GemHVO GemKVO GemO GemPrO GIS GkZ GPA GR HH HHJ HHR HOAI IGZ KAG LGebG LGS LV NKHR ÖPNV PtB RP RPA SGB ShV StiftG VE VJ VHS VMH VWH VOB VOL VgV VwV-VmR = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = = ZOB = Abgabenordnung Betrieb gewerblicher Art Bau- und Gartenbetrieb Lahr Eigenbetriebsgesetz Eigenbetriebsverordnung Einzelplan Europäische Union Euro pro Einwohner Finanzausgleichsgesetz Gemeindehaushaltsverordnung Gemeindekassenverordnung Gemeindeordnung Baden-Württemberg Gemeindeprüfungsordnung Geoinformationssystem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Gemeinderat Haushalt Haushaltsjahr Haushaltsrest Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Industrie- und Gewerbezentrum Lahr Kommunalabgabengesetz Landesgebührengesetz Landesgartenschau Leistungsverzeichnis Neues kommunales Haushaltsrecht Öffentlicher Personennahverkehr Prüfungsteilbericht Regierungspräsidium Rechnungsprüfungsamt Sozialgesetzbuch Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge Stiftungsgesetz Verpflichtungsermächtigung Vorjahr Volkshochschule Vermögenshaushalt Verwaltungshaushalt Verdingungsordnung für Bauleistungen Verdingungsordnung für Leistungen Vergabeverordnung Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur Vermögensrechnung Zentraler Omnibusbahnhof