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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2016)

                                    
                                        2016

-1-

Große Kreisstadt Lahr
Rechnungsprüfungsamt
Schlussbericht
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016
VORBLATT
Leiter der Verwaltung

Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller

Erster Bürgermeister

Erster Bürgermeister
Guido Schöneboom

Bürgermeister

Bürgermeister
Tilmann Petters

Fachbediensteter für das Finanzwesen

Jürgen Trampert

Leiter der Abteilung Stadtkasse

Manfred Teufel
ab 01.12.2016 Robert Kollmer

Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Christian Zanger

Einwohnerzahlen am

43.914 Einwohner
44.445 Einwohner
44.884 Einwohner

30.06.2014
30.06.2015
31.12.2015

(Fortschreibung auf Basis Zensus 2011; endgültige Zahl zum
30.06.2016 des Statistischen Landesamtes liegt noch nicht vor)

Gemarkungsfläche am 31.12.2016

6.986 ha

Hebesätze für Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer

390 v.H.
390 v.H.
390 v.H.

(jeweils seit 01.01.2011)

Steuerkraftsumme
2014
2015
2016

48.937.709 EUR
54.943.630 EUR
56.986.159 EUR

-2Inhaltsverzeichnis
1

VORBEMERKUNGEN

4

1.1

Vorwort mit Rückblick und Ausblick

4

1.2

Gesetzliche Pflichtaufgaben

6

1.3

Übertragene Aufgaben

7

1.4

Durchführung, Art und Umfang der Prüfung

8

1.5

Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO

11

1.6

Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit

26

2

ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG

27

3

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSENUND RECHNUNGSFÜHRUNG

28

3.1

Feststellung der Jahresrechnung 2015

28

3.2

Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2016

29

3.3

Haushaltsplan - Haushaltssatzung

29

3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

Ausführung des Haushaltsplanes
Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Über- und außerplanmäßige Ausgaben

33
34
53
55
56
59

3.5

Kassenmäßiger Abschluss

61

3.6

Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse

62

3.7

Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO

63

3.8

Handvorschüsse und Zahlstellen

64

3.9

Haushaltsreste

65

3.10

Verpflichtungsermächtigungen

68

3.11

Kasseneinnahmereste

69

3.12

Kassenausgabereste

72

3.13

Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

72

3.14

Niedergeschlagene Forderungen

73

3.15

Erlasse

74

3.16

Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt

74

3.17

Vermögensrechnung

77

3.18

Rücklagen

78

3.19

Stand der Schulden

80

3.20

Beteiligungen

82

4

EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

83

4.1

Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge

83

4.2

Prüfung der Vergaben und Bauausgaben

84

-34.3

Abwicklung von Einzelmaßnahmen im Schulsanierungsprogramm

93

4.4

Sanierung der Stromversorgung in der Feuerwache

94

4.5

Inventur im Spital - Wohnen und Pflege -

94

4.6

Verwaltungsgebühren für die Leistungen der Bauordnung

95

4.7

Vergnügungssteuer

96

4.8

Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2016

97

4.9

FAG Abrechnung

100

4.10

Gebühreneinnahmen durch die Parkautomaten

100

4.11

Lohnstundenverrechnungssatz des BGL

101

4.12

Gebührenerhebung für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätten

102

4.13

Kostenersatz für beschädigte / verloren gegangene Schulbücher

104

4.14

Honorare und Auftragsmaßnahmen der VHS

105

4.15

Prüfung von Verwendungsnachweisen

106

4.16

Projekt „ERFLS“ / GVT-Arbeitsgruppe

106

5

ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS

5.1

Zusammenfassung

107

5.2

Beschlussvorschlag

108

ABKÜRZUNGEN

107

109

-4-

1 Vorbemerkungen
1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick
Die Prüfung der Jahresrechnung 2016 durch das Rechnungsprüfungsamt wird im
vorliegenden Schlussbericht im Sinne von § 110 GemO zusammengefasst und soll
dem Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung dienen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und
Vermögenswirtschaft, über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der unterjährigen Prüfungs- und Beratungstätigkeiten.
Die Prüfung der Jahresrechnung ist eine der Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Dabei handelt es sich um umfassende Prüfungshandlungen in
Bezug auf das vorgelegte Zahlenwerk aus dem Buchhaltungsverfahren (SAP) und
die vorgelegte Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen.
Die durchgeführte unterjährige, zeitintensive Prüfungstätigkeit des zu prüfenden
Haushaltsjahres wird damit ergänzt und in diesem Schlussbericht dargestellt. Für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA stehen die laufenden Aufgaben wie
Vergabe- und Bauprüfung, Belegprüfung, Kassenprüfungen und Schwerpunktprüfungen im Vordergrund der unterjährigen Tätigkeit. Weiterhin nehmen die Beratungen einen deutlichen Anteil der täglichen Arbeit des RPA in Anspruch.
Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die Belange der Betroffenen weitestgehend berücksichtigen. Die
Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns gilt es dabei sicherzustellen.
Gleichfalls verstehen wir es regelmäßig als unsere Aufgabe, Vorgänge kritisch zu
hinterfragen und zusammen mit der Verwaltung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu sorgen. Deshalb ist es uns wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Mit einer guten Kommunikation zwischen den Beteiligten lässt sich
der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen.
Das RPA der Stadt Lahr sieht die Beratung als einen der Tätigkeitsschwerpunkte im
Tagesgeschäft und geht den Weg der begleitenden Prüfung in der Verwaltung als
Zeichen einer modernen Prüfung.
Unsere Prüfungstätigkeiten richten wir, soweit möglich, mit Blick in die Zukunft und
nicht vergangenheitsorientiert aus. Bei der Prüfung von abgeschlossenen nicht mehr
veränderbaren Vorgängen zeigen wir soweit nötig, Optimierungspotenziale für die
Zukunft auf.
Alle unsere Tätigkeiten richten wir im Sinne der Wesentlichkeit aus und behalten
die Schaffung eines Mehrwertes für die Stadt Lahr regelmäßig im Auge.

-5Rückblick
Im Rahmen der Beratungen und der Begleitung großer Projekte sowie bei der
Durchführung der Prüfungen erfolgte auch im Jahr 2016 eine gute Zusammenarbeit
und ausführliche Kommunikation mit der gesamten Verwaltung. Dafür bedanken
wir uns ausdrücklich.
Beim RPA waren im Jahr 2016 nicht alle Stellen vollumfänglich besetzt. In den Planstellen des Rechnungsprüfungsamtes ist die Tätigkeit des seit dem 01.12.2012 bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten berücksichtigt.
Der technische Prüfer wechselte Mitte des Jahres 2016 in eine Führungsposition des
Baudezernates. Der Kooperationsvertrag für den technischen Prüfer mit den Städten
Kehl und Oberkirch mit einem Zeitanteil von 37,5 % wurde ab dem 01.09.2016 aufgrund der Notwendigkeit eines höheren Zeitanteils nicht mehr verlängert.
Im Jahr 2016 hat erstmals eine Studentin der Hochschule Offenburg ein Praxissemester (Betriebswirtschaft) für 5 Monate beim RPA absolviert und das Team unterstützt.
Die RPA Mitarbeiter nehmen regelmäßig an fachspezifischen externen und internen Schulungen teil. Im Jahr 2016 wurde im RPA eine weitere interne Schulung
zum Finanzverfahren SAP durchgeführt. Außerdem fand ein regelmäßiger interner
Austausch zum neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) statt. Das Thema Wissenstransfer spielt im Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Bandbreite der Prüfungsaufgaben sowie der Kurzlebigkeit rechtlicher Regelungen eine sehr wichtige,
aber auch zeitintensive Rolle.
Die inhaltlich zum Teil sehr umfassenden und komplexen Prüfungen wurden durch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA mit sehr viel Engagement geleistet.
Ausblick
Die umfangreichen Baumaßnahmen, auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018, stellen die Stadt Lahr vor große Herausforderungen. Die Maßnahmen müssen von der Verwaltung im vorgesehenen Zeitrahmen abgearbeitet werden,
was sich auch deutlich auf das Arbeitsvolumen des Rechnungsprüfungsamtes,
insbesondere in der Bau- und Vergabeprüfung, auswirkt.
Die Sachverhalte und Rechtsmaterien werden immer komplexer, was auch zeitlich
berücksichtigt werden muss. Die Qualifizierung der Prüfer wird in den nächsten
Jahren nicht nur wegen der Einführung des NKHR einen weiterhin hohen Stellenwert
einnehmen.
Es gilt auch künftig zeitliche Kapazitäten für Schwerpunktprüfungen zu reservieren,
um die vielfältig wahrgenommenen Aufgaben der Verwaltung und der Eigenbetriebe
zu beleuchten, denn gerade dabei besteht die Möglichkeit Mehrwerte zu schaffen.
Wir werden auch in Zukunft hochmotiviert unseren Beitrag leisten, um zu einem
bestmöglichen Erfüllen der städtischen Ziele und Aufgaben beizutragen.

-6-

1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben
Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich in
-

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)* und in
der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen
(GemPrO).

Dort sind folgende Aufgaben verankert:
-

die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO)
die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO)
die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und die Prüfung der Nachweise und
Vorräte (§ 112 Abs. 1 GemO), sowie die Anwendungsprüfungen
(§ 6 Abs. 2 Nr. 11 GemPrO) bei finanzrelevanten, automatisierten Verfahren
(Programme).

Zum Aufgabenbereich des RPA zählt weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse des
Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG).
Zu prüfen ist, ob bei den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wie auch im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die einzelnen
Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet
und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und
die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen.
Sie umfasst die in den Zeit- und Sachbüchern zu buchenden Einnahmen und Ausgaben unter Einbeziehung der begründenden Unterlagen wie Haushaltsplan, Vergabeakten, Belege, Beschlüsse der Gremien usw. Der Anlagenachweis ist gleichfalls
Gegenstand der Kontrolle in Bezug auf die Vermögensrechnung.
Durch die Einbindung in das Verfahren zur Feststellung der Jahresrechnung leistet
die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Zielvorgaben.

*Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die Vorschriften der GemHVO und GemKVO in deren
alten Fassungen weiter. In der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

-7-

1.3 Übertragene Aufgaben
Gesetzliche
Grundlage
für
die
Übertragung
weiterer
Aufgaben
ist
§ 112 Abs. 2 GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA
folgende zusätzliche Aufgaben zugewiesen:
-

-

-

-

die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung, Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr)
die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin
in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
die Prüfung der Rechnungslegung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V.
die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung der Stadt
Lahr.

Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird in der Verbandsversammlung berichtet. Außerdem wurde im Jahr 2015 auch die Prüfung der
Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens des Zweckverbandes vor
dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen nach § 112 Abs. 2 GemO
durch die Verbandsversammlung und den Gemeinderat auf das RPA übertragen.

-8Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüft abwechselnd das
RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss des
Vereins. Die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 waren vom Rechnungsprüfungsamt
der Stadt Lahr zu prüfen.

1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt.
Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen einschließlich sonstiger notwendiger Akten wurden dem RPA zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit den geprüften
Dienststellen und Betrieben verlief sehr kooperativ. Dem RPA wurden jederzeit die
benötigten Auskünfte erteilt.
Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt.
Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte des jährlichen Prüfplanes 2016 durch die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes vorab informiert. Teilweise ist es im Jahresverlauf erforderlich einzelne Schwerpunktprüfungen zusätzlich
aufzunehmen und andere entfallen zu lassen.
Beratung und begleitende Prüfung
Im Rahmen der täglichen Prüfungsarbeit räumt das RPA der Beratung der Facheinheiten und Verwaltungsführung in den verschiedensten Aufgabenbereichen einen
sehr großen Raum ein. Gerade diese Tätigkeit ist ein Instrument der modernen Prüfung. Das RPA kann durch seine unabhängige Funktion Vorgänge neutral beurteilen
und in vielen Fällen Anregungen, insbesondere zur Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit geben. Unser Bestreben ist es, als Teil der Stadtverwaltung kontinuierlich an
Verbesserungen mitzuwirken. Darin sehen wir unsere besonderen Stärken. Zahlreiche Anfragen von den Fachämtern zeigen uns, dass diese beratende Tätigkeit verstärkt und gerne in Anspruch genommen wird.
Wir achten dabei allerdings auch darauf, dass unser Prüfungsauftrag durch die beratende Tätigkeit nicht in Frage gestellt wird. Denn die Beratung darf nicht dazu führen,
dass durch das Einbinden des RPA eine Prüfung dieser Vorgänge durch die Vorbefassung nicht mehr möglich ist. Wir sind allerdings überzeugt, dass dieser Spagat
zwischen moderner, beratender Prüfung und dem gesetzlich verankerten Prüfauftrag
regelmäßig gelingt.
Belegprüfung - Laufende Prüfung der Kassenvorgänge
Die Prüfung der Buchungs- und Kassenbelege findet laufend auf die täglichen Belege statt. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr werden für den Kernhaushalt,
die Eigenbetriebe, die Stiftung mit Eigenbetrieb sowie den Abwasserzweckverband
alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung
zugeleitet. Diese Art der Prüfung ist zwar mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, das RPA kann damit aber die zugewiesene Kontrollfunktion im laufenden

-9Prozess umfangreich wahrnehmen. Die Ergebnisse der Belegprüfung 2016 sind unter der Ziffer 4.1 des Berichtes dargestellt.
Vergabe- und Bauprüfung
Die übertragene Prüfung der Vergaben im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen wird umfänglich auf alle vorzulegenden Honorarverträge vor der Auftragsvergabe vorgenommen. Außerdem werden alle Abschlagszahlungen gesichtet und
die Schlussrechnungen überprüft.
Im Baubereich (VOB) und im Lieferungs- und Leistungsbereich (VOL) findet die
Überprüfung in Form einer stichprobenweisen Einzelfallprüfung bei der Submission
oder vor der Auftragsvergabe statt.
Außerdem erfolgt auch eine formelle und materielle Prüfung vor Auszahlung der
Schlussrechnungen einschließlich vergaberechtlicher Gesichtspunkte.
Bei einzelnen, ausgewählten Schlussrechnungen wird eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgenommen.
Die Ergebnisse der Vergabe- und Bauprüfung haben wir unter der Ziffer 4.2 des Berichtes dokumentiert.
Verwendungsnachweise
Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Feststellung der Förderfähigkeit
und auf die Vollständigkeit der vom Fachbereich gegenüber dem Zuwendungsgeber
bestätigten Einnahmen und Ausgaben.
Schwerpunktprüfungen
Schwerpunktprüfungen als Bestandteil der sachlichen Prüfung i.S. von § 6 GemPro
sind regelmäßig ein wichtiger Bestandteil der unterjährigen Prüfungstätigkeit. Die im
Jahr 2016 vorgenommenen Schwerpunktprüfungen werden in diesem Bericht zusammen mit den Prüfungsfeststellungen dargestellt.
Die im jährlichen und mittelfristigen Prüfungsplan festgelegten Schwerpunkte werden
risikoorientiert und aus der Sicht der Wesentlichkeit ausgewählt. Dabei wird auch darauf geachtet, dass möglichst viele Bereiche der Stadtverwaltung im Laufe eines
Jahres einer Prüfung unterzogen werden.
Neben einer effektiven Prüfung soll auch eine hohe Akzeptanz der Prüfung erreicht
werden. Das RPA sieht sich als Berater und Partner der Fachämter. Durch die Vielzahl der auch im Jahr 2016 in Anspruch genommenen Beratungen ist für uns erkennbar, dass dies auch von den Facheinheiten so gesehen und geschätzt wird.
Während unserer Prüfungshandlungen werden die notwendigen Aufklärungsgespräche geführt. Bei den Schwerpunktprüfungen erfolgt in der Regel ein Abschlussgespräch mit den betroffenen Facheinheiten / Querschnittsbereichen bezüglich der getroffenen Feststellungen. Durch die Gespräche können die Abläufe umgehend an-

- 10 gepasst werden. In besonders schwierigen oder sensiblen Prüfungsbereichen werden vor Abfassung der Prüfungsteilberichte die jeweiligen Dezernenten eingebunden. Die geführten Gespräche waren auch im Jahr 2016 aus unserer Sicht sehr konstruktiv und lösungsorientiert.
Zum Teil werden Vorgänge noch sehr lange nach Abschluss der Prüfungstätigkeit
von uns begleitet. Für uns stellt dies, neben einem nicht unerheblichen Zeitaufwand,
vor allem einen sehr hohen Vertrauensbeweis der Führungsspitze aber auch der Facheinheiten an unsere Arbeit dar.
Jahresrechnung Stadt Lahr
Zur Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung; sie erstreckte sich unter anderem
auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes
und die richtige Übernahme der Anfangswerte. Das Zahlenwerk zur Jahresrechnung
wurde uns am 23.05.2017 von der Kämmerei (Endfassung) vorgelegt. Der Rechenschaftsbericht ist uns am 26.06.2017 in der Endfassung zugegangen. Für die Prüfung besteht ein Lesezugriff auf das eingesetzte Finanzverfahren SAP PSM.
Jahresrechnung Stiftung und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
Der Umfang und die Details zur durchgeführten Prüfung werden im jeweiligen
Schlussbericht dargestellt.
Umfang der Prüfung / Zeitanteile
Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung Produkte gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind zwei Produkte ausgewiesen worden:
a)
b)

11.5
141.1

interne Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben

Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass die Kosten den Produkten zugeordnet,
aber auch Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen
werden können.
In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung mit dem Anteil des technischen
Prüfers dargestellt. Ab 2014 wird der Zeitanteil aller Mitarbeiter einschließlich der
Amtsleitung unter der Rubrik „Vergabe- und Bauprüfung“ dargestellt. Insofern wird
dieser Anteil seit 2014 mit einem wesentlich höheren Prozentsatz ausgewiesen. Darin sind jedoch nicht die Zeiten für die Eigenbetriebe und für den Abwasserzweckverband enthalten.
Unter der Rubrik „Interne Stunden Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten
nachgewiesen, die nicht direkt mit den gesetzlichen bzw. übertragenen Aufgaben
zusammenhängen. Der Anteil hängt vor allem mit Projektarbeiten und zusätzlichen
Tätigkeiten der Amtsleitung und des Datenschutzbeauftragten zusammen.

- 11 Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile.

Die Reduzierung im Bereich der Vergabe- und Bauprüfung gegenüber dem Vorjahr
(2015: 24 %) ergab sich aufgrund der unbesetzten Stelle des technischen Prüfers ab
Mitte 2016. Ein großer Teil konnte jedoch durch Setzung einer hohen Priorität in diesem Bereich durch die tätigen Finanz- bzw. Verwaltungsprüfer aufgefangen werden.

1.5 Sachliche Prüfung nach § 6 GemPrO
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die im Berichtsjahr geprüften
Schwerpunkte und Verwaltungsbereiche. Seit dem Schlussbericht 2015 haben wir
die Tabelle auch um Hinweise aus der Beratung bzw. Feststellungen aus der Prüfung laufender Geschäftsvorfälle ergänzt.
Die Dokumentation (Doku) der Prüfung erfolgte in Form von Prüfungsteilberichten
(PtB) oder auf andere geeignete Weise.
Die Prüfungsergebnisse haben wir in Kurzform in der folgenden Tabelle dargestellt.
Eine ausführlichere Beschreibung zu den Ergebnissen der laufenden, begleitenden
Prüfung und der einzelnen Schwerpunktprüfungen findet sich unter Ziffer 4 des
Schlussberichtes.

- 12 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Schulsanierungsprogramm - Abwicklung einer Einzelmaßnahme
(hier beispielhaft: Theodor-Heuss-Schule - Sanierung Heizkörper)

01/2016

Die Schlussrechnungen des Ingenieurbüros und der ausführenden Firma wurden geprüft
und Einzelfeststellungen getroffen (siehe 4.3).
Grundsätzliche Feststellungen zu Maßnahmen des Sanierungsprogrammes:
Im Rahmen dieser Maßnahme wurde abschnittsweise vorgegangen und für jeden der drei
Abschnitte jeweils ein Ingenieurvertrag und ein Bauauftrag abgeschlossen.


Durch eine solche Aufteilung entstehen Mehrkosten und ein höherer Verwaltungsaufwand für die Begleitung der Baumaßnahme. Mehrkosten entstehen beim ausführenden Unternehmen beispielsweise für Baustelleneinrichtung oder für das mehrfache
Entleeren / Befüllen wie hier einer Heizungsanlage.

Neben der Wirtschaftlichkeit gilt es aber auch individuelle Gegebenheiten der Schulsituation, des Schulalltages, der Ferienzeiten oder der Verteilung der Maßnahmen im Stadtgebiet zu berücksichtigen, welche teilweise Einzelmaßnahmen rechtfertigen.




Auch wenn die Ausführung nicht zusammengefasst werden kann, sollte zumindest
eine gemeinsame Planung mit Hilfe einer höheren ersten Planungsrate vorgenommen
werden. Bei den Ingenieurleistungen entstehen Mehrkosten durch die 3 Einzelverträge. Das Verhältnis Honorar zu anrechenbaren Kosten ist degressiv, sodass 3 kleine
Maßnahmen im Verhältnis mehr Honorar ergeben als eine große Gesamtmaßnahme.
Die ingenieurseitige Planung und Überwachung einer Gesamtmaßnahme statt der
gewählten drei Einzelmaßnahmen wäre zwischen 4.000 - 6.500,- EUR günstiger. Auf
das Einsparpotential wurde hingewiesen.
Die angeführte Problematik der begrenzt jährlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel kann durch einen entsprechenden Selbstbindungsbeschluss gelöst werden
(Vorgriff auf Mittel des nächsten Jahres).

Die einzelnen Punkte und Möglichkeiten wurden nach der Prüfung nochmals besprochen.
Bespielhafte Maßnahmen einer gemeinsamen Vergabe mehrerer Leistungen wurden unter Nr. 4.2 a. dargestellt.
Prüfungsteilbericht
02/2016

Sanierung der Stromversorgung in der Feuerwache /
Feststellungen zu der Schlussrechnung Elektroarbeiten vom 07.12.2015 und dem
Ausschreibungsverfahren 139/2014


Die o.g. Schlussrechnung enthält in einer Position gegenüber dem Angebot einen um
2.379,39 EUR brutto höheren Betrag; sie wurde ungeprüft von der Stabstelle Feuerwehr angewiesen und vom RPA daher zurückgegeben. Ein finanzieller Schaden wurde insofern abgewendet. Die Schlussrechnung wurde danach korrigiert und mit Buchung vom 14.06.2016 bezahlt.

- 13 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

zu 02/2016

 Im Vergabeverfahren 139/2014 erfolgte durch die zentrale Vergabestelle eine Nacherfassung eines festgestellten „Rechen-bzw. Übertragungsfehlers“; dadurch änderte sich
die Bieterreihenfolge. Die Zweifelsfreiheit des überschriebenen Einheitspreises wurde
nicht geklärt, obwohl vom Bieter keine durchgängige Summenkorrektur vorgenommen
wurde. Ein Aufklärungsgespräch nach § 35 der Dienstanweisung VOB und eine Unterrichtung der Vergabekontrollstelle (RPA) haben nicht stattgefunden.
 Die fehlende Fabrikatsangabe in einer Position der ausführenden Firma wurde nicht
ausreichend durch die Stabstelle Feuerwehr bzw. die Zentrale Vergabestelle geklärt,
insbesondere keine schriftliche Bietererklärung mit Fristsetzung eingeholt.
 Die Elektrosanierungsmaßnahme am Gebäude wurde von der Stabstelle Feuerwehr in
Eigenregie durchgeführt. Nach dem Aufgabengliederungsplan wäre das Gebäudemanagement zuständig gewesen.
 Für die Dokumentationspflicht im Vergabeverfahren gelten für alle Beteiligten sehr hohe Anforderungen, welche im vorliegenden Verfahren nicht im erforderlichen Maße
vorgefunden wurden. Im Prüfungsteilbericht wurden grundsätzlichen Empfehlungen für
eine zukünftige Optimierung und Risikominimierung im Vergabewesen gegeben. Aus
den Antworten der Fachbereiche ergibt sich, dass diesen Empfehlungen im Wesentlichen künftig gefolgt wird.
Prüfungsteilbericht

Inventur im Spital - Wohnen und Pflege -

03/2016

Vom 08.-11.01.2016 fand im Spital - Wohnen und Pflege - die Inventur zum Stichtag
31.12.2015 statt. Das Rechnungsprüfungsamt begleitete die Durchführung der Inventur
und achtete dabei insbesondere auf die Einhaltung der Grundsätze der Inventur.
 Alle Inkontinenz- und Pflegeprodukte wurden auf einer handschriftlich vorgefertigten
Liste dokumentiert. Dieser Produktbereich war übersichtlich und geordnet. Die Inventarisierung und die anschließende Preisermittlung verliefen problemlos.
 Der Vorgang der Inventarisierung verlief systematisch. Die Reinigungs- und Leuchtmittel waren größtenteils übersichtlich gelagert. Verbesserungsbedarf besteht bei den unbrauchbaren und auszusortierenden Produkten, den Mengeneinheiten, Artikelbezeichnungen und den Produktzuordnungen.
 Im Lagerraum des Kellers waren die Lebensmittel übersichtlich und gut sortiert. In den
übrigen Räumen wäre eine bessere Vorsortierung hilfreich. Bereits verbrauchte Waren
der aktuellen Woche und neu gelieferte Waren wurden berücksichtigt. Ein Vordruck mit
allen aktuellen Produkten und insbesondere den Mengeneinheiten wurde empfohlen.

Prüfungsteilbericht

Verwaltungsgebühren Bauordnung

04/2016

Ziel der Prüfung war die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Gebührenerhebung durch die Abteilung Bauordnung. Im Jahr 2015 wurden mit ca. 1,17 Mio. EUR
gegenüber den Vorjahren deutliche Mehreinnahmen aufgrund einzelner großer Baumaßnahmen in Lahr erzielt.

- 14 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

zu 04/2016

 Eine Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses ist durch die Kämmerei vorzunehmen. Die Stundensätze stammen aus dem Jahr 2006. Auf eine regelmäßige Neukalkulation der Gebühren wurde hingewiesen.
 Für eine dauerhafte Einnahmeerhöhung kann die Anhebung des Promille-Satzes bei
den Baugenehmigungsgebühren in Erwägung gezogen werden. Im Rahmen der anstehenden Neukalkulation erfolgt auch eine Überprüfung des Promille-Satzes.
 Eine Plausibilitätsprüfung zu den angegebenen Baukosten im Bauantrag findet, in Bezug auf die daraus zu errechnende Baugenehmigungsgebühr, regelmäßig statt. Die
Plausibilitätsberechnung ist jedoch besser zu dokumentieren und Differenzen des berechneten umbauten Raumes zu den Angaben im Bauantrag aufzuklären.
 Die Baugenehmigungsgebühren wurden nicht entsprechend der Satzung aufgerundet.
 Für die Gebühren bei Befreiungen, Ausnahmen, Erleichterungen oder Abweichungen
empfehlen wir interne Vorgaben für eine einheitliche und transparente Festsetzung.
Eine entsprechende Umsetzung ist durch den Fachbereich erfolgt.
 In den geprüften 30 Einzelfällen mit einem Gebührenvolumen von ca. 930 TEUR hätten sich nach unseren Feststellungen um ca. 28.500 EUR höhere Gebühren ergeben.
Prüfungsteilbericht

Vergnügungssteuer

05/2016

Die Einnahmen der Vergnügungssteuer sind in den letzten Jahren stark angestiegen.
Als Vergnügungssteuer wurden in 2015 insgesamt rund 1,468 Mio. EUR festgesetzt. Den
größten Anteil verursachen dabei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Ende 2015 waren in Lahr nach Angaben der Stadtkämmerei 329 Geldspielgeräte und 5 Unterhaltungsgeräte registriert, die von 37 Aufstellern betrieben werden.

 Die berechnete Steuer in den gezogenen 97 Stichproben war korrekt. Die Geldspielgeräte in den Spielhallen erzeugten Steuereinnahmen je Gerät i. H. v. durchschnittlich
2.734,85 EUR pro Monat; die Geldspielgeräte in den Gaststätten brachten es auf
durchschnittlich 1.334,36 EUR.
Prüfungsteilbericht
06/2016

Rahmenkonto Ost
Der Prüfungsteilbericht 6/2016 fasste die Ergebnisse des Prüfjahres 2015 zusammen
(Ziffer 4.9 des Schlussberichts 2015). Im Folgenden werden die Ergebnisse des Prüfungsteilberichtes 3/2017, welcher das Prüfungsjahr 2016 als Grundlage hat, dargestellt:
Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank Baden-Württemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum 31.12.2016 auf
9.527.474,93 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen wurden entsprechend
nachgewiesen. Der festgelegte Kreditrahmen beträgt 16,87 Mio. EUR. Das Defizit in den
letzten 10 Jahren bewegte sich zwischen 8,3 und 10,1 Mio. EUR.

- 15 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

zu 06/2016

Das Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg wurde im Jahr 2016 vollständig zurückbezahlt. Neben der bestehenden Festzinsvereinbarung wurde 2016 seitens der Stadt
Lahr Festgeld auf dem Rahmenkonto in Höhe von 1,2 Mio. EUR angelegt.


Die Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sollten hinsichtlich
der seit 2012 abgelaufenen Abbruchfristen dringend mit dem Ziel einer schriftlichen
Vereinbarung weitergeführt werden.

Der Kaufvertrag, der Bewirtschaftungsvertrag und die Finanzierung sind auf den Verkauf
der Flächen ausgerichtet, um letztlich eine Rückführung des Darlehens zu ermöglichen.



Prüfungsteilbericht
07/2016

Die Verwaltung wurde auf Grund der Prognosen aufgefordert darzulegen, wie das Defizit des Rahmenkontos auf Dauer zurückgeführt werden soll.
Soweit ein Verkauf der Flächen nicht mehr in dem Maße, wie in den Verträgen und
Beschlüssen vorgesehen war, beabsichtigt ist, erfordert dies eine neue politische Entscheidung im Gemeinderat.

FAG Abrechnung
Die Finanzzuweisungen des Landes sind die zweite wichtigste Einnahmequelle der Stadt
Lahr. Sie werden mit unterschiedlicher Zielsetzung und für verschiedenartige Zwecke gewährt. Die Regelungen dazu finden sich im Finanzausgleichsgesetz (FAG).
Ziel der Prüfung war es, die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der komplexen Zahlungsströme festzustellen.
Für 2015 erhielt die Stadt Zuweisungen i. H. v. 35.807.198,62 EUR, die zu zahlende
FAG-Umlage betrug 12.142.542,20 EUR.
 Die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der FAG–Zahlungen wurde festgestellt.

Prüfungsteilbericht

Leerung und Abrechnung der vereinnahmten Gelder aus den Parkautomaten

08/2016

Die Stadt Lahr unterhielt zum Prüfungszeitpunkt 32 Parkautomaten durch die im Jahr
2015 Parkgebühren von insgesamt 263.280,96 EUR eingenommen wurden.
Ziel der Prüfung war es, die Vollständigkeit und Richtigkeit der verbuchten Beträge nachzuweisen. Diese konnte im Wesentlichen festgestellt werden.
Unsere Anforderungen hinsichtlich der Dokumentation von Leerung und Abrechnung der
Einnahmen sowie der Dokumentation technischer Störungen wurden bereits teilweise
umgesetzt.
Mit der Prüfung wurde auch angeregt, den gesamten Prozess der Leerung, Münzzählung
und Einzahlung aus wirtschaftlicher Sicht zu überprüfen. Der Verfahrensablauf wurde unter Einbindung des RPA im Jahr 2017 optimiert.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Lohnstundenverrechnungssatz des Bau- und Gartenbetrieb Lahr

09/2016

Der interne Stundenverrechnungssatz des BGL ist eine wesentliche Grundlage für die
Leistungsabrechnungen mit der Stadtverwaltung und wurde zum 01.01.2015 einheitlich
auf 42,- EUR angehoben.
Dies nahmen wir zum Anlass die Kalkulation des Verrechnungssatzes und die zur Berechnung herangezogene Datengrundlage zu überprüfen.
Die Prüfung führte zusammengefasst zu folgendem Ergebnis:







Die Ermittlung der fakturierbaren Stunden pro Jahr konnte nachvollzogen werden.
Das Vorgehen bei der Erfassung von internen Stunden sollte überprüft und ggf. angepasst werden. Die nicht fakturierbaren Stunden sollten regelmäßig detailliert (einschließlich Nicht-Auslastung) ermittelt werden.
Grundsätzlich sollte auch künftig die Möglichkeit differenzierter Stundensätze nach
Produkt (erbrachter Leistung), nach Qualifikation der Mitarbeiter (Facharbeiter, Azubi, etc.) oder nach Kostenstelle (Schreinerei, Schlosserei, etc.) überprüft werden.
Die Kalkulation bzw. Überprüfung des Lohnstundenverrechnungssatzes sollte im
Rahmen eines Kosten-Controllings mind. einmal jährlich durchgeführt werden. Es
wird außerdem ein jährlicher Abgleich der berechneten Planwerte (Vorkalkulation)
mit den tatsächlich abgerechneten Produktivstunden (Nachkalkulation) empfohlen.

Zum 01.01.2017 wurde der Stundenverrechnungssatz erneut auf 44.- EUR für den Bereich BGL (Grün, Straßenbau), auf 45,- EUR für den Bereich Friedhof und auf 48.- EUR
für den Bereich Abwasserbeseitigung angehoben.
Prüfungsteilbericht
10/2016

Kassenprüfung im Bürgerbüro
Das Rechnungsprüfungsamt führte am 06.04.2016 und 07.04.2016 eine unvermutete
Kassenprüfung beim Rechts- und Ordnungsamt, Abt. Bürgerbüro, durch. Über die Kassen
des Bürgerbüros wird ein Bargeldumsatz von ca. 280.000 EUR / Jahr getätigt. Die Prüfung umfasste die Zahlstelle Bürgerbüro. Am 06.04.2016 wurden die Kassen 3, 5 und 8
und am 07.04.2016 aufgrund der Schichtzeiten die Kassen 4 und 7 geprüft.
Der Kassenbestand der Zahlstelle ist täglich durch eine Buchung im Kassenbaustein
abzurechnen und spätestens am nächsten Bankarbeitstag in voller Höhe bei der
Stadtkasse einzubezahlen. Dies wurde mehrfach nicht beachtet. Zwischen zwei Abrechnungszeitpunkten lagen sogar drei Wochen bei einem Abrechnungsbetrag i. H.
von 17.030,63 EUR. Zuletzt wurde mit Schreiben des RPA vom 24.11.2014 auf die
tägliche Abrechnung hingewiesen.
 Die Prüfung der Kassen 2 und 6 war nicht möglich, da die Kassenverwalter mit dem
Schlüssel nicht anwesend waren. Eine unvermutete Kassenprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt muss zu jeder Zeit möglich sein.
 Bei einer Kasse ergab sich ein geringfügiger Kassenfehlbetrag aufgrund einer fehlerhaften Verbuchung im Kassenbaustein und konnte insofern aufgeklärt werden.



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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Gebührenerhebung für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätten

11/2016

Schwerpunktmäßig wurden von den 9 Kindertagesstätten in Lahr die Kindertagesstätten
Alleestraße und die KiTa Am Schießrain näher betrachtet. Das Kindergartenjahr 2015 /
2016 diente dabei als Bezugsjahr.
 Für das Jahr 2015 wurden Einnahmen in Höhe von rund 815.000 EUR erzielt. Die letz-

te Gebührenanpassung fand in Bezug auf den Prüfungszeitpunkt zum 01.01.2015
statt. Nachdem zunächst eine Gebührenerhöhung nicht geplant war, wurden, auch
nach unserer Empfehlung im Rahmen der Prüfung, die Kindergartengebühren zum
01.01.2017 durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss erhöht. Bei der Gebührenkalkulation ist eine Überarbeitung hinsichtlich der tatsächlichen Ausgaben und
Einnahmen erforderlich.
Zum 01.03.2016 bestand eine Auslastung von durchschnittlich 95 %. Die Betriebserlaubnisse für alle Kindertagesstätten wurden vorgelegt.



Grundsätzlich stimmte die Kinderzahl mit kleineren Abweichungen überein.
Bei der KiTa Bottenbrunnenstraße bestand eine Überbelegung (103,2 %). Die geringste Belegung war in den Kindertagesstätten Kuhbach (83,3 %) und
Reichenbach (86,7 %) zu verzeichnen, was sich auch in einem unterdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad wiederspiegelt.

Eine nähere Untersuchung fand bei 15 Einzelfallakten statt. Weiterhin wurden die Themen Zusatzgebühren und Zuschussverbuchungen beleuchtet.
Die Verbuchung von Familienförderzuschüssen in den eigenen Kindertagesstätten erfolgt
seit 2016 nicht mehr, wodurch das haushaltsmäßige Bruttoprinzip nicht mehr gewahrt
und die Wirkung des Gemeinderatsbeschlusses dann nicht mehr messbar ist. Im Rahmen
der Stellungnahme wurden Buchungen nachgeholt. Die Stellungnahme lieferte weitere Erläuterungen zu den aufgegriffenen Einzelthemen und der künftigen Vorgehensweise.
Prüfungsteilbericht
12/2016

Kostenersatz für beschädigte oder verloren gegangene Schulbücher
Die Stadt Lahr als Schulträger hat im Haushaltsjahr 2015 Ausgaben in Höhe von ca.
109.000 EUR (2014: ca. 122.000 EUR) für Schulbücher der städtischen Schulen getätigt.
Ziel der Prüfung war es festzustellen, wie in den einzelnen Schulen bei einer Beschädigung bzw. dem Verlust von Büchern verfahren wird, vor allem, ob ein Kostenersatz verlangt und wie dieser mit der Stadt abgerechnet wird. In SAP konnten keine Einnahmen
aus einem eventuellen Schulbuchkostenersatz verzeichnet werden. Im Falle eines Kostenersatzes sind diese Einnahmen auch der Stadt wieder zur Verfügung zu stellen. Auf
unsere Anfrage wurde vom Amt 50 eine Umfrage bei den Schulen mit folgendem Ergebnis erstellt:
 An einigen städtischen Schulen wurde im Falle des Verlustes oder der Beschädigung
eines Schulbuches ein Kostenersatz mit den unterschiedlichsten Regelungen verlangt.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

zu 12/2016

Ein einheitliches Verfahren existierte nicht. Ein Teil der Schulen verlangte eine Ersatzbeschaffung durch die Eltern.
 Die Vollständigkeit und Richtigkeit von Einnahmen aus Kostenersatz und Ausgaben
kann von uns für die Vergangenheit nicht festgestellt werden; die Einnahmen und Barkassen waren weder dem Amt 50 noch dem RPA bekannt. In einer Schule waren es
im Juli 2015 über 3.000 EUR, welche vom Schulleiter selbst außerhalb der Schule in
einer Barkasse aufbewahrt wurden.
 Eingenommene Gelder wurden von den Schulen gesammelt und für Lernmittel, aber
auch andere Ausgaben, verwendet (entgegen Brutto-Prinzip).
Die Schulen, welche bereits einen Kostenersatz verlangen, wurden aufgefordert die bisher aufgelaufenen Gelder bis zum 31.08.2016 abzurechnen und an die Stadt zu überweisen.
Nach Absprache mit dem Amt 50 und dem geschäftsführenden Schulleiter wurde ein einheitliches Konzept zur Erhebung eines Kostenersatzes an allen Schulen verabschiedet.
Dieses Verfahren gilt ab dem 01.09.2016 verbindlich für alle städtischen Schulen.
Die eingenommenen Gelder sind künftig regelmäßig an die Stadt Lahr zu erstatten.

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung Spital - Wohnen und Pflege - / Themen der überörtlichen Prüfung

13/2016










Prüfungsteilbericht
14/2016

Der unbare Zahlungsverkehr wurde zum Stichtag 30.04.2016 überprüft und ergab
keine Beanstandungen.
Kassensoll und -ist der Handkasse und Zahlstelle, sowie der Barbetragsverwaltung
stimmten zum 07.06.2016 überein. Allerdings lagen die Bargeldbestände der Zahlstelle und der Barbetragsverwaltung über den vereinbarten Höchstbeträgen.
Die Überarbeitung der Kosten- und Leistungsrechnung ist erfolgt und sollte erstmals
für den Jahresabschluss 2015 Anwendung finden. Dies wurde in Teilen umgesetzt,
wenngleich in 2016 noch weitere Anpassungen erfolgen sollten. Die Essenspreise
wären diesbezüglich noch neu zu kalkulieren.
Die von Seiten der überörtlichen Prüfung angeregten Themen Dienstanweisung Sonderkasse, Kosten- und Leistungsrechnung und die Ausschreibung von Wäschedienstleistungen wurden aufgearbeitet. Das außerhalb des Berichts angesprochene Thema
der Kreditorenbuchhaltung wurde zunächst zurückgestellt.
Eine langfristige Liquiditätssicherung ist erforderlich. Eine Arbeitsgruppe begleitet
dieses Thema.

Kassenprüfung Hauptkasse Stadt Lahr
Die Hauptkasse, die Kassen der Eigenbetriebe Bäder, Versorgung und Verkehr sowie
Abwasserbeseitigung, der Stiftung Hospital- und Armenfonds und des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind in einer Einheitskasse verbunden.



Das auf dem Tagesabschluss vom 11.07.2016 ausgewiesene Kassenist entspricht
den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmte dies mit

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

zu 14/2016








dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht.
Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 22,2 Mio. EUR (Anlagebestätigung) vorhanden. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto
5,4 Mio. EUR (Saldenbestätigung) angelegt.
Die offenen Forderungen (Kasseneinnahmereste) betrugen zum 31.12.2015 im
Verwaltungshaushalt
3.227.925,70
EUR
und
im
Vermögenshaushalt
863.479,13 EUR. Gerade im Hinblick auf die Einführung des NKHR und die damit
verbundene bilanzielle Darstellung der wertberichtigten Forderungen erfolgte der Hinweis diese soweit als möglich zu reduzieren.
Kassensoll und Kassenist beim Handvorschuss stimmten überein.
Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Die Bestellung sowie die Abholung bzw. Entgegennahme von
Schecks sollte ausreichend dokumentiert werden.

Prüfungsteilbericht

Honorare und Auftragsmaßnahmen der VHS

15/2016

Ziel der Prüfung war die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Honorarabrechnungen
und Abrechnung von Auftragsmaßnahmen bei der Volkshochschule (VHS) Lahr. Die VHS
Lahr hat mit ihren Außenstellen im Jahr 2015 / 2016 über 800 Kurse angeboten. Im Jahr
2015 lagen die Ausgaben für Honorare bei insgesamt ca. 630.000 EUR.
Die Dozenten werden nach dem Regelsatz für Honorare entsprechend den Gemeinderatsbeschlüssen bezahlt. Der Honorarsatz pro Unterrichtseinheit wurde zuletzt im Jahr
2013 für das Frühjahr / Sommersemester 2014 erhöht. Für die Kurse des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden neue Sätze im Gemeinderat am 26.09.2016
beschlossen (rückwirkend ab 01.07.2016).
Die Festlegungen zu den Fahrkosten der Dozenten sollten bei der nächsten Erhöhung der
Honorare vom Gemeinderat mitbeschlossen werden.

 Wir überprüften 79 vorgenommene Honorarauszahlungen. Die Ausgaben stimmten mit
der Anzahl der abgerechneten Unterrichtseinheiten überein und entsprachen den beschlossenen Honorarsätzen. Von den 21 geprüften BAMF - Sprachkursen, waren 2
Honorarabrechnungen geringfügig zu korrigieren. Insgesamt ein gutes Ergebnis.
 Bei den Auftragsmaßnahmen mit Dritten wird in der Regel mit einem Zuschlag auf das
Honorar von ca. 30 % kalkuliert. Ob dieser Zuschlag alle Kosten, einschließlich der
Personal- und Sachkosten bei der einzelnen Maßnahme deckt, kann von unserer Seite
nicht beurteilt werden. Eine detaillierte Kalkulation mit Stundenverrechnungssätzen und
Nachkalkulation wird empfohlen. Auftragsmaßnahmen sollten 100 % kostendeckend
kalkuliert werden.
 Bei einmaligen Veranstaltungen verhandelt die VHS Pauschalen mit den Dozenten
entsprechend dem GR-Beschluss aus. Wir überprüften 19 Einzelveranstaltungen, bei
denen es keine Beanstandungen gab.
 Die kassenrechtliche Freigabe für das EDV-Programm „Kufer SQL Basys“ durch den
Oberbürgermeisters gem. § 11 GemKVO war nachzuholen.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“, Zahlstelle Terrassenbad

16/2016

Das Rechnungsprüfungsamt führte am 16.09.2016 eine unvermutete Prüfung der Bargeldbestände bei der Zahlstelle Terrassenbad durch. Die Prüfung der Zahlstelle umfasste
die Einzahlungen der Entgelte für die Benutzung des Terrassenbades, die Einnahmen
aus dem Verkauf von Abzeichen und Waren sowie den ständigen Wechselgeldvorschuss.
Insgesamt wurden in der Terrassenbad-Saison 2016 Bareinnahmen in Höhe von
169.176,70 EUR über die Zahlstelle abgewickelt.
Es erfolgte eine unvermutete Überprüfung der Handkasse und des Handvorschusses.


Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände
stimmen mit dem Kassensoll überein.

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr - BGL“

17/2016

Das RPA führte am 01.12.2016 eine unvermutete Prüfung der Handkasse des BGL und
der Zahlstellen „Brennholzverkauf und Waldhüttenvermietung“ und „Vermietung von Geräten und Fahrzeugen“ durch. Zudem erfolgte zum 01.12.2016 die Überprüfung des Girokontos bei der Volksbank Lahr.



Das Bankguthaben des Girokontos laut Kontoauszug der Volksbank Lahr stimmt mit
den gebuchten Werten in DATEV überein.
Die Kassenprüfung der Handkasse und der Zahlstellen ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände stimmen mit dem Kassensoll überein.

Prüfungsteilbericht

Kassenprüfung anlässlich des Wechsels des Kassenverwalters bei der Stadtkasse

18/2016








Das auf dem Tagesabschluss vom 27.10.2016 ausgewiesene Kassenist entspricht
den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem
Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht.
Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 19,2 Mio. EUR vorhanden. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto 5,0 Mio. EUR angelegt.
Kassensoll und Kassenist beim Handvorschuss stimmten überein.
Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im
Bestandsverzeichnis überein.
Im Rahmen des Wechsels des Kassenverwalters wurden Saldenbestätigungen aller
Banken angefordert. Die Stände konnten soweit nachvollzogen werden. Weiterhin
wurde die Umstellung der Zugänge, Rechte und Rollen in finanzwirksamen EDVProgrammen wie SAP oder EBsec beleuchtet. Dabei waren sowohl der Wechsel des
Kassenverwalters, als auch die neue Besetzung der Stellvertretung im Fokus.

In den Bericht wurde auch das Thema Negativzinsen für Geldanlagen aufgenommen.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Interne
Doku
/Tabellen

Laufende Vertragsprüfung bei Honorarverträgen
a. Prüfung der Vertragsentwürfe
Im Jahr 2016 wurden 74 Verträge geprüft. Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge
lag bei ca. 1,7 Mio. EUR. Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende
Bereiche und ermöglichten eine Einsparung von ca. 24.000,- EUR im Jahr 2016:
 Ermittlung der anrechenbaren Kosten, Abgrenzung der Objekte nach HOAI und Abgrenzung der Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung
 Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.), Erstattung von Nebenkosten, Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag)
 Maßnahmenbeschreibung, Zeitpunkt des Vertragsschlusses
 Kalkulation von Pauschalen und Vereinbarung von Stundensätzen
 Beauftragung von Entwässerungsgesuchen
Außerdem wurden mit den zuständigen Fachbereichen im Jahr 2016 allgemeine Themen,
wie die gemeinsame Vergabe mehrerer Leistungen, Honorarvereinbarungen außerhalb
der HOAI-Tabellen, besondere Leistungen und die Ermittlung von Schwellenwerten aufgearbeitet.
b. Prüfung der Honorarschlussrechnungen
Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2016 ein Gesamtvolumen von 65 Schlussrechnungen mit einer Summe von ca. 1,8 Mio. EUR. Im Rahmen
der Prüfung wurden u.a. folgende Problemstellungen aufgegriffen:
 Kostenberechnungen: Gerade die Honorarordnungen 2009 und 2013 zielen auf die
Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten oder Ingenieur. Die Fragestellung, welche Kostengruppen letztlich als anrechenbare Kosten zu werten sind, bereitet hin und wieder Schwierigkeiten, gerade auch bei
den Regelungen zur Tragwerksplanung.
 Zuschläge: Es können in Vereinbarungen unterschiedliche Zuschläge, wie beispielsweise für Umbauten und Modernisierungen oder aber für Instandhaltung vereinbart
werden. Auf besondere Leistungen bzw. frei vereinbarte Leistungen werden bei den
verwendeten Vertragsmustern üblicherweise aber nicht nochmals Zuschläge vereinbart, worauf zum Beispiel bei der örtlichen Bauüberwachung zu achten ist.
 Abnahmen: Wie bei der Abnahme von Leistungen der Baufirmen sind auch die Architekten- und Ingenieurleistungen vor Stellung der Schlussrechnung abzunehmen. Dies
wird in den Verträgen grundsätzlich so vereinbart und ein entsprechendes Formblatt
zur Verfügung gestellt. Anfang Januar 2016 wurde in einem entsprechenden Rundschreiben auf dieses Thema durch das RPA hingewiesen.

Interne
Doku
/ Tabellen

Ergebnisse aus der Bau- und Vergabeprüfung
a. Ausschreibungen / Angebotsöffnungen / Vergaben
Es findet eine regelmäßige Beratung der Fachbereiche vor der Ausschreibung zum
Vergabeverfahren, bei der Wertung und der Auftragsvergabe statt. Außerdem erfolgt

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Interne
Doku
/ Tabellen

teilweise eine Teilnahme an Angebotsöffnungen und eine formelle Sichtung der eingegangenen Angebote.
 Die Eröffnungsergebnisse lagen teilweise deutlich über den Kostenberechnungen.
 Es gehen teilweise nur wenige oder gar keine Angebote ein.
 Es mussten einige Verfahren auch aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben werden.
Die erneute Ausschreibung führte teilweise zu einem besseren Ergebnis, so auch bei
2 Gewerken des ZOB.
 Einzelne Leistungen wurden erstmals ausgeschrieben und intensiv begleitet.
Durch die Beratungen vor der Ausschreibung bzw. der Auftragsvergabe gelingt es regelmäßig Einsparungen zu erzielen. Beispielsweise war durch den Fachbereich vorgesehen,
Baumschnittarbeiten direkt an eine bereits für die Stadt tätige Firma direkt zu vergeben.
Durch den Verweis auf eine gezielt ausgewählte, weitere Angebotseinholung konnte eine
Einsparung i. H. v. ca. 9.500 EUR erzielt werden.
b. Nachträge
Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 wurde das Dezernat III durch das RPA aufgefordert
sämtliche Nachträge zu den zwei Großprojekten „Umbau stadtgeschichtliches Museum –
Tonofenfabrik“ und „Erweiterung Otto-Hahn-Realschule“ dem RPA nach der Abwicklung
zur Prüfung vorzulegen.
 Bis zum 12.06.2017 ergaben sich Nachträge bei der Tonofenfabrik i. H. v. ca.
159 TEUR und bei der Otto-Hahn-Realschule (OHR) i. H. v. ca. 48 TEUR.
 Nach dem Projektmanagementbericht zu diesem Zeitpunkt liegt die Kostenprognose
der OHR mit 5,31 Mio. EUR auf dem Niveau des Budgets; die Kostenprognose der
Tonofenfabrik (4,58 Mio. EUR) liegt mit ca. 3,37 % über dem Budget.
 Die Nachträge sind hauptsächlich entstanden, nachdem Leistungen bei der Planung
noch nicht erkennbar waren bzw. durch die Planer nicht erkannt wurden. Nachträgliche Anforderungen ergaben sich unter anderem durch die Statik und den Brandschutz
bzw. durch ergänzende Anforderungen der Stadt als Bauherr.
Neben der Beratung zu Nachträgen anderer Maßnahmen wurden Nachträge auch im
Rahmen der Prüfung von Schlussrechnungen geprüft und ggfs. Feststellungen getroffen.
c. Schlussrechnungen
Es wurden im Jahr 2016 insgesamt 166 Schlussrechnungen mit rund 8,7 Mio. EUR im
Baubereich und 11 Schlussrechnungen mit rund 228 TEUR für Lieferungen und Leistungen geprüft. Dabei waren häufige Feststellungen:
 teilweise unvollständige oder fehlende Nachtragsunterlagen
 höhere Rechnungssummen durch Massenmehrungen und Nachträge (in einem extremen Fall z.B. +54 % bzw. rd. 375 TEUR)
unvollständige Abrechnungsunterlagen entgegen der VOB
Einzelfeststellungen gab es zu Themen wie rechnerischer Richtigkeit, Hemmung und Verjährung, Gestaltung der Leistungsverzeichnisse sowie der Skonto-Thematik und deren
Darstellung in der Auftragsabwicklung.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Internes
Schreiben

Finanzierungs- und Entschuldungskonzept
Der Gemeinderat hat das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Juli 2014 mit einer Neuverschuldung von 10 Mio. EUR beschlossen. Aufgrund der weiteren Entwicklungen ging der Haushaltsplan 2016 dann von einer Neuverschuldung von 25,46 Mio.
EUR aus.
Mit Schreiben vom 28.07.2016 wurde die Verwaltungsspitze auf das erhöhte Risiko in Bezug auf die Einhaltung der bisherigen Grenzen der Neuverschuldung hingewiesen, nachdem die Zahl unterjährig regelmäßig durch Mehrkosten (nicht nur im investiven Bereich)
und die Planung von neuen Maßnahmen, welche noch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten sind, beeinflusst werden.
Dabei wurde insbesondere zur Einhaltung der Neuverschuldungsgrenze empfohlen,
Mehrkosten auch durch neue Maßnahmen möglichst einzudämmen bzw. notfalls zum
Ausgleich auf andere Maßnahmen zu verzichten. Außerdem sollte auf eine Finanzierung
durch Mehreinnahmen bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben verzichtet werden, damit dieser Puffer der allgemeinen Rücklage bzw. dem Schuldenabbau dient.
Am 19.12.2016 wurde durch den Gemeinderat dann die Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Jahre ab 2017 beschlossen und vorgegeben,
dass in den Haushaltsplanungen anzustreben ist, die max. Neuverschuldung von
17,2 Mio. EUR deutlich zu unterschreiten. Der Haushaltsplan 2017 geht von einer NettoNeuverschuldung i. H. v. 15,91 Mio. EUR aus.

Internes
Schreiben

Energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
Empfehlung an Dezernat III mit Schreiben vom 22.10.2015 für die anstehenden energetische Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit der Finanzierung mit Hilfe von EnergiesparContracting* zu prüfen.



Es wurde empfohlen, die Vorfinanzierung durch private Investoren in Bezug auf die
Wirtschaftlichkeit, aber auch die finanzielle Machbarkeit anstehender energetischer
Sanierungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen.

Mit der Vorlage 314/2016 an den Gemeinderat wurde erklärt, dass die Möglichkeit des
Contracting als Finanzierungsinstrument für die Sanierung stadteigener Gebäude künftig
geprüft wird. Ein Sanierungszeitplan als Ergebnis aus dem von der Ortenauer Energieagentur GmbH und dem Gebäudemanagement der Stadt Lahr erstellten Klimaschutzteilkonzept wurde vorgelegt und vom Gemeinderat beschlossen. Das Ergebnis der Prüfung dieser Alternative im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes bleibt abzuwarten.
*Energiespar-Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen einem Unternehmen und einem Gebäudeeigentümer. Der Contractor (Auftragnehmer) führt in dem Gebäude
Investitionen und Maßnahmen zur Energieeinsparung mit eigener Planung und auf eigene Kosten durch. Seine Aufwendungen lässt er sich durch den Erfolg der Einsparmaßnahmen (reduzierten Energiekosten) während der vereinbarten Laufzeit vergüten. Die Stadt müsste als Gebäudeeigentümer nicht investieren und ist an dem Erfolg der Einsparmaßnahme beteiligt.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Internes
Schreiben

LED – Straßenbeleuchtung / Prüfung Contracting für eine schnelle Umsetzung
Die Straßenbeleuchtungskosten liegen im Schnitt der letzten 3 Jahre bei ca. 660.000
EUR pro Jahr. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung erfolgt in kleinen Schritten in Form
der jeweils eingeplanten Haushaltsmittel i.H.v. 60.000 bis 120.000 EUR jährlich bzw. im
Rahmen von Straßenbaumaßnahmen. Diese Maßnahmen führten bereits dauerhaft zu
einer Energiekosteneinsparung. Allerdings sind noch ca. 4.700 Leuchten umzustellen,
welche nach Abzug der Förderung ein städtisches Investitionsvolumen von ca. 2,6 Mio.
EUR bedeuten würden.
Da eine Gesamtumstellung des Stadtgebietes jedoch weder im Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen ist, wurde mit Schreiben vom 18.08.2016 an das
Dezernat III empfohlen die Möglichkeit der Finanzierung über Contracting mit einem externen Investor zu prüfen. Die Beratung und Projektierung eines solchen ContractingProjektes kann bis zu 90 % über das InEECO-Programm gefördert werden.
Bei einer Energieeinsparung von ca. 70 % liegt es auf der Hand, dass der Stadt jedes
Jahr eine hohe Ersparnis bei den Energiekosten entgeht, in welchem eine weitgehende
Umstellung nicht vorgenommen wird. Die mögliche jährliche Ersparnis von 250.000 –
300.000 EUR kommt nach einer überschaubaren Amortisationszeit dem Haushalt zu Gute
und würde einen Konsolidierungsbaustein darstellen.
Eine aktuelle Sachstandsanfrage beim Fachdezernat ergab, dass beabsichtigt ist, in den
kommenden Jahren hohe Raten in den Haushalt für eine eigene Umsetzung einzuplanen.
Die Alternative Contracting zur Entlastung des Haushaltes wurde bisher nicht durch einen
Wirtschaftlichkeitsvergleich geprüft. Diesen halten wir auch aufgrund der Vorgabe nach
§ 10 Abs. 2 GemHVO vor einer umfangreicheren Veranschlagung im Haushalt für zwingend erforderlich.

Internes
Schreiben

Entgelterhebung für die Nutzung von Geo-Daten
Auf eine Anfrage vom 11.02.2015 zur Anfrage der Entgelterhebung bei der Nutzung von
Geo-Daten durch Dritte an das Dezernat III liegt weiterhin immer noch keine ausreichende Antwort vor (aus Schlussbericht 2015). Insofern lässt sich nicht feststellen, in welcher
Höhe Einnahmen jährlich verloren gehen.
Es gilt weiterhin zu klären, in welchen Bereichen und in welcher Form Geo- und Plandaten und Informationen aus dem Geoinformationssystem Dritten zur Verfügung gestellt
werden, um festzustellen, ob die städtischen Leistungen vollständig vergütet werden bzw.
die Regelungen zur Gebührenerhebung gegebenenfalls zu erweitern sind.

Akten

Abrechnung der auf den Schulkonten vereinnahmten Essensgelder
/ Abwicklung über Vorverfahren LEO
Die begleitende Prüfung im Nachgang zu den Prüfungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in 2012 zur Vereinnahmung von Essensgeldern in den Schulen und Abführung der
Gelder von den Schulkonten an die Stadt (siehe Schlussbericht 2015) konnte weitgehend
beendet werden.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Der geforderte Abgleich der Umsätze im Vorverfahren LEO mit den tatsächlich vereinnahmten Geldern auf den Schulkonten zur Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit
ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt.
Das Verfahren zur Zahlungsfreigabe wurde auf unseren Hinweis geändert und im Laufe
des Jahres 2017 vom Amt 50 bzw. den Schulen auf die Stadtkasse übertragen.
Akten

Versicherungen – beratende Tätigkeit
Im Rahmen einer Beratung zum Abschluss einer Versicherung der Geschwindigkeitsmessanlagen erfolgten Hinweise zu einer Risikoabwägung und einer möglichen Beitragsreduzierung durch Angebotsvergleich. Im Ergebnis konnte eine Einsparung i. H. v. ca.
6.900 EUR / Jahr und eine Reduzierung des Selbstbehaltes auf 1.000 EUR statt 2.500
EUR erzielt werden.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Nutzung aller weiteren vorhandenen Versicherungen beleuchtet und im Rahmen einer Amts- und Abteilungsleiterrunde mit der Abt. 302
auf die vorhandene Eigenschadenversicherung nochmals hingewiesen. Mit der Eigenschadenversicherung sind Schäden aufgrund fehlerhaften Verwaltungshandelns versichert.

Internes
Schreiben

Semi-stationäre Geschwindigkeitsmessanlage
Nachdem im Jahr 2016 eine weitere stationäre Geschwindigkeitsmessanlage für ca.
105.000 EUR beschafft wurde, erfolgte unsererseits in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit
der Hinweis an die Fachabteilung, bei einem weiteren Bedarf die Alternative einer Semistationären Messanlage zu prüfen.
Im Jahr 2017 wurde durch die Abt. 302 begonnen eine entsprechende Messanlage zunächst in einer Testphase als Mietmodel einzusetzen.

Akten

Modulbauweise als Alternative bei der Neuerrichtung von Einrichtungen
In einem Gespräch am 16. November 2016 mit dem Amt 50 und dem Baudezernat wurde
empfohlen künftig auch die Modulbauweise als kostengünstige Alternative bei der Planung und Errichtung von neuen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen und Unterkünften zu prüfen um Baukosten einzusparen. Bei einer Modulbauweise ist aus unserer
Sicht mit deutlichen Kosteneinsparungen (insbesondere bei den Planungskosten) zu
rechnen.
Außerdem kann mit einer deutlichen Verkürzung der Bauzeit gerechnet werden. Dies
kommt einer schnellen Bedarfsdeckung bei Einrichtungsplätzen zugute.
Gerade im Bereich von Kindertagesstätten und Schulen gibt es mittlerweile einige kommunale Beispiele für auch architektonisch gute Lösungen.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfbestätigung

Verwendungsnachweisprüfungen
(Förderhöhe in EUR)









Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus II (30.000,00 EUR)
Schaffung einer Koordinierungsstelle (20.000,00 EUR)
Wylerter Hauptstraße / ELR Förderung (148.870,18 EUR)
Mobile Jugendsozialarbeit (11.000,00 EUR)
Sanierung Straßenbeleuchtung (15.490,38 EUR)
Sanierung Gaswerk (54.026,30 EUR)
Klimaschutz – Integrierte Wärme- und Kältenutzung (21.104,00 EUR)
Storchenturm - Denkmalförderung (139.860,00 EUR)

Die Ausgaben und Einnahmen in den Verwendungsnachweisen der bezuschussten Maßnahmen wurden gegenüber den Fördergebern durch das RPA bestätigt. Teilweise waren
Korrekturen durch die Fachbereiche erforderlich.

Offene Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren:
Bis zur Jahresrechnung 2005 wurde der Haupt- und Personalausschuss über die
abschließende Stellungnahme der Ämter informiert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der Gremien wurde zwischen der Kämmerei und
dem RPA vereinbart, das bisherige Verfahren einer separaten Information aufzugeben und im Schlussbericht auf den Stand der Erledigung der Feststellungen hinzuweisen.
Bei Erstellung des Schlussberichts 2016 war noch folgende Feststellung offen:
Prüfungsteilbericht 20/2013: Erschwerniszuschläge
Bis Ende 2016 wurden beim BGL zunächst Zeitaufschriebe für einen Zeitraum von
12 Monaten zur Aufarbeitung des Themas vorgenommen. Eine abschließende Bearbeitung muss noch durch die Abteilung 102 mit den beteiligten Fachbereichen erfolgen.

1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit
Arbeitsgruppen und Kommissionen
Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das
breitgefächerte Fachwissen des RPA durch seine zielführende Einbindung in Projekt- und Arbeitsgruppen genutzt.
Das RPA ist in folgenden Projekt- und Arbeitsgruppen ständiges Mitglied:

- 27  Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung
(diese hat im Juni und Oktober 2016 getagt)
 Koordinationsteam Landesgartenschau
 Stellenbewertungskommission
 Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge
 Arbeitsgruppe EU-Förderprojekt „ERFLS“ / GVT (übergangsweise)
 Arbeitsgruppe Alten- und Pflegeheim Spital
 Arbeitsgruppe Geoinformationssystem (GIS)
 NKHR Projektgruppe und Teilprojektgruppen
Die Projektgruppe zur Einführung des NKHR und auch die Teilprojektgruppen haben
in 2015 die Arbeit aufgenommen. Auch in diesen Arbeitsgruppen ist das RPA ständiges Mitglied.
Interkommunale Zusammenarbeit
Verschiedene überregionale Arbeitsgruppen bilden wichtige Plattformen für die regelmäßige, interkommunale Zusammenarbeit und den direkteren Informationsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern:
 Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsamtsleiter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe
 Technikertagung der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe
 Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens
 Workshop der Prüfsoftwareanwender in Baden-Württemberg
Der Erfahrungsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern ist für die tägliche Arbeit unverzichtbar. Neuerungen und Änderungen auf der Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die praktische Prüfungsarbeit einfließen.

2 Überörtliche Prüfung
In der Zeit vom 19.02.2014 bis 08.07.2014 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (gemäß §§ 113 und 114 GemO in Verbindung mit § 2 des Gesetzes
über die Gemeindeprüfungsanstalt) folgendes geprüft:
 die Jahresrechnungen 2007 bis 2012 der Stadt Lahr,
 die Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2007 – 2009,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre
2007– 2012,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs (Bäder), Versorgung und Verkehr für
die Jahre 2007 – 2012,

- 28  die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für die
Jahre 2007 – 2012,
 die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft
Lahr der Jahre 2007 - 2012 sowie
 die Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen des Hospital- und Armenfonds
der Jahre 2007 - 2012.
Der Bericht zur Finanzprüfung der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe vom 27.04.2015
ging am 04.05.2015 bei der Stadt ein.
Die GPA bestätigte, dass sie sich in den schwerpunktmäßig geprüften Bereichen auf eine sachkundige Prüfung durch das RPA der Stadt Lahr stützen
konnte.
Zu den Prüfungsfeststellungen wurde mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom
03.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde
nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt.
Das Regierungspräsidium Freiburg bat mit Schreiben vom 16.03.2017 um eine ergänzende Stellungnahme zu einzelnen Prüfungsfeststellungen. Die Anfrage wurde
mit Schreiben des Oberbürgermeisters am 19.06.2017 beantwortet. Die Bestätigung
des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung muss noch erteilt werden.
Überörtliche Bauprüfung
Im Zeitraum von Ende April 2015 bis Ende Juni 2015 fand erneut eine Prüfung der
Bauausgaben der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe für die Jahre 2010 bis 2014
durch die GPA statt. Die GPA bestätigte auch in diesem Bericht eine sachkundige Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt.
Zum Prüfbericht vom 19.11.2015 wurde mit Schreiben vom 04.05.2016 gegenüber
der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde nach Kenntnisnahme am
02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt.
Die folgende Anfrage der GPA vom 13.06.2016 wurde nach Klärung der Sachverhalte mit Schreiben vom 14.02.2017 beantwortet. Die Antwort der Stadt zu der weiteren
Anfrage der GPA vom 03.04.2017 steht noch aus. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung muss noch erteilt werden.

3 Allgemeine Bemerkungen
und Rechnungsführung

zur

Haushalts-,

Kassen-

3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2015
Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 10. Oktober 2016 dem Gemeinderat am 24. Oktober 2016 vorgelegt.

- 29 Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 der Stadt fest.
Der Feststellungsbeschluss ist am 02. November 2016 entsprechend
§ 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht worden. Rechtsaufsichtsbehörde
und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet.

3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2016
Gesetzliche Grundlagen:
§ 95 Abs. 1 GemO

Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht

§ 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung
§ 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung
und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen.
Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft und
stellt die Tätigkeiten der einzelnen Verwaltungsbereiche im Berichtsjahr dar. Er fasst
Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen
der kostenrechnenden Einrichtungen.
Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht, der den gesetzlichen Erfordernissen in vollem Umfang Rechnung trägt, wurde am 11.07.2017 im Haupt- und
Personalausschuss vorberaten und am 24.07.2017 im Gemeinderat zur Kenntnis
genommen. Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert.
Die im Bericht enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden von uns bestätigt.
Nach Prüfung der Jahresrechnung besteht mit den Zahlen des Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung.
Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung.

3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung
Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und
121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet.

- 30 Haushaltsplan 2016
Gemeinderatsbeschluss

14.12.2015

Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
(§§ 81 und 121GemO / Haushaltserlass des
Regierungspräsidiums Freiburg)

19.01.2016

Tag der öffentlichen Bekanntmachung
(Haushaltssatzung)

29.01.2016

Auslegung des Haushaltsplanes

01.02.2016 – 09.02.2016

Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt wurden nicht erhoben.
Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2016 waren:
„Die anhaltend gute gesamtwirtschaftliche Lage bildet die Grundlage dafür, den
Haushalt 2016 gesetzmäßig aufzustellen. Unterstützt wird diese Entwicklung durch
die im Jahr 2011 eingeleitete nachhaltige Stärkung der Ertragskraft des Haushalts.
Die in den zurückliegenden Jahren ausgewiesenen Zuführungsraten ermöglichten
den Aufbau eines Rücklagenbestandes, der jetzt als Eigenfinanzierungsanteil für die
anstehenden Investitionsvorhaben genutzt werden kann. Ferner wurde im Hinblick
auf die im Jahr 2018 stattfindende Landesgartenschau frühzeitig damit begonnen,
Eigenmittel zu bilden, um Fremdfinanzierungsanteile möglichst gering halten zu können.
Trotz weiterer investiver Maßnahmen konnte durch eine stringente Priorisierung der
Vorhaben und eine vorausschauende Finanzpolitik zudem eine Nettoneuverschuldung vermieden werden. Dies entlastet jetzt den Haushalt und sichert darüber hinaus die grundsätzliche Leistungsfähigkeit.
Allerdings wird trotz verantwortungsvoller Planungen eine verlässliche Prognose
hinsichtlich der tatsächlich zu erwartenden Einnahmen nicht möglich sein. Wir haben
daher bereits im Haushaltserlass 2015 darauf hingewiesen, dass die im Finanzplanungszeitraum dargestellte drastische Ausweitung der Verschuldung kritisch
beurteilt wird und Risiken für künftige Haushalte bedeuten könnte. In der aktuell fortgeschriebenen Finanzplanung wird das Investitionsprogramm nun bis Ende 2018
nochmals deutlich um mehr als 22 Mio. Euro ausgeweitet, mit der Folge, dass
dadurch auch der voraussichtliche Kreditbedarf gegenüber den bisherigen Plandaten
um zusätzliche 11 Mio. Euro ansteigen wird.
Hinsichtlich der Finanzierbarkeit der anstehenden Investitionen als auch der laufenden Aufgaben entstünden bei einer Eintrübung des wirtschaftlichen Umfelds massive
Beeinträchtigungen für den städtischen Haushalt, die sich vor allem auf der Einnahmeseite des Verwaltungshaushalts und damit unmittelbar auch in den Zuführungsraten an den Vermögenshaushalt bemerkbar machen würden. Die Folgen wären

- 31 entweder ein über die bisherigen Planungen hinausgehender zusätzlicher Bedarf an
Fremdmitteln, der auch eine weitere Ausweitung der Verschuldung nach sich ziehen
würde, oder ein nahezu vollständiges Zurückfahren der Investitionstätigkeiten. Zudem wäre die dauernde Leistungsfähigkeit des Haushalts grundsätzlich gefährdet,
da nicht mehr garantiert werden könnte, mit den dann erwirtschafteten Ressourcen
die Aufgabenerledigung sicherzustellen und die mit den Investitionen einhergehenden Folgekosten zu tragen.
In der Entscheidung über den Haushalt 2015 haben wir jedoch Bedenken hinsichtlich des drastischen Verschuldungsanstiegs im Hinblick auf die Sondersituation der
Stadt Lahr mit der Landesgartenschau 2018 sowie weiterer städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung des vom Gemeinderat im Jahr 2014
beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts zurückgestellt. Diese
Bedenken bestehen auch im Hinblick auf den Haushalt 2016 und die fortgeschriebene Finanzplanung. Dementsprechend weisen wir hinsichtlich der jetzt in der Finanzplanung dargestellten Investitionen einschließlich ihrer Finanzierung ergänzend auf
Folgendes hin:
• Das für den Haushalt 2015 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept, das Grundlage für die Entscheidung des Regierungspräsidiums sowohl zum Haushalt 2016 bis 2018 war, ist, wie seitens der Stadt Lahr
bereits zugesagt, fortzuschreiben; hierüber ist dem Regierungspräsidium
Anfang der zweiten Jahreshälfte 2016 zu berichten.
• In der Fortschreibung sind verbindliche Festlegungen zur Schuldenrückführung zu treffen.
• Ergebnisverbesserungen sind vorrangig zur Reduzierung der Kreditermächtigungen bzw. zum Abbau der Verschuldung einzusetzen.
Darüber hinaus empfehlen wir dringend, durch eine Stärkung der Eigenfinanzierungskraft und eine Zurückhaltung gegenüber neuen Ausgaben vorzusorgen, damit
die Finanzlage der Stadt nicht in ernsthafte Schwierigkeiten gerät. Zudem halten wir
die Beachtung stringenter Vorgaben zum Haushaltsvollzug in den kommenden Jahren für zwingend erforderlich. Dabei wird insbesondere dem vom Gemeinderat noch
fortzuschreibenden Finanzierungs- und Entschuldungskonzept eine besondere Bedeutung zukommen.“

Aufstellung des Haushaltsplanes
Mittelanmeldung
Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 nannte der
Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 28.04.2015.
Zielsetzung bei der Aufstellung des Haushaltes war es, entsprechend dem beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes eine ausgabenseitige
Verbesserung von mind. 1 Mio. EUR gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung
2013 bis 2017 (Haushaltsplan 2014) zu erreichen. Verschlechterungen auf der Einnahmeseite in der Planungsphase sind bis zur Höhe von 0,5 Mio. EUR ebenfalls auf
der Ausgabenseite auszugleichen.

- 32 Die zuständigen Dienststellen wurden daher aufgefordert, die Mittelanmeldungen
äußerst sparsam und wirtschaftlich zu halten und auf den unabdingbaren notwendigen Bedarf zu beschränken.
Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die eine entsprechend hohe Priorität genießen. Neue Vorhaben sollten nur angemeldet werden,
wenn entsprechend § 10 Abs. 3 GemHVO Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter
und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind.
Außerdem wurde erneut ein „Heilfastenjahr“ für das Jahr 2016 in Bezug auf die hohen Haushaltsreste vorgegeben – neue Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen
sollten nur bei absolut zwingendem Bedarf aufgenommen werden und vorrangig
Haushaltsreste abgebaut werden.
Rahmenbedingungen
Folgende Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten:
Für das Jahr 2016 wurde vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2015 ein
Wirtschaftswachstum von nominal 3,3 % projiziert (real +1,8 %). Im mittelfristigen
Schätzungszeitraum von 2017 bis 2019 wurde von einer Zunahme des nominalen
Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr um 3,2 % (real + 1,3 % p.a.) ausgegangen.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ ging im Mai 2015 von Gesamtsteuereinnahmen in Deutschland für das Jahr 2016 bis 2019 gegenüber der Vorjahresschätzung
November 2014 zunächst von 32,9 Mrd. EUR Mehreinnahmen aus. Davon entfielen
allerdings lediglich 2,4 Mrd. EUR auf die Gemeinden.
Im November 2015 wurden die Erwartungen für die Gesamtsteuereinnahmen der
Jahre 2016 bis 2019 gegenüber der Mai-Steuerschätzung um 28,5 Mrd. EUR nach
oben verändert. Für die Gemeinden wurden dabei die Steuereinnahmeerwartungen
für 2015 bis 2018 anteilig um 5,0 Mrd. EUR nach oben korrigiert.
Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die
Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2016 dargestellt. Die Haushaltsplanung 2016 sah wie angestrebt keine Netto-Neuverschuldung vor. Das Haushaltsvolumen lag mit rd. 159,8 Mio. EUR ca. 30 % über dem des Vorjahres.
Vorläufige Haushaltsführung
Zu Beginn des Jahres 2016 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb
galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem
Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 20.11.2014 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des
Vermögenshaushaltes durften noch nicht begonnen werden.

- 33 -

3.4 Ausführung des Haushaltsplanes
Das Ergebnis lag mit rd. 151,4 Mio. EUR über dem Vorjahresergebnis (+ 15,5 Mio.
EUR) und mit ca. 8,5 Mio. EUR unter dem Planansatz (- 5 %).
Die Abweichungen hatten wie immer vielfältige Gründe. Der Vermögenshaushalt hat
sich um rd. 14,5 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz reduziert. Das Volumen des
Verwaltungshaushaltes ist um rd. 6,0 Mio. EUR gegenüber dem Plan angewachsen.
Die Reduzierung im Vermögenshaushalt ergab sich hauptsächlich durch den geringeren Mittelabruf bei der Landesgartenschau (- 13,5 Mio. EUR). Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt und einer daraus folgenden höheren Zuführung an
den Vermögenshaushalt von ca. 6,1 Mio. EUR waren u.a. Mehreinnahmen bei der
Gewerbesteuer (+ 2,39 Mio. EUR), höhere Schlüsselzuweisungen des Landes (+
1,67 Mio. EUR), höhere Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (+ 0,85
Mio. EUR). Die Einsparungen bei den Personalausgaben (-1,05 Mio. EUR) konnten
Erhöhungen auf der Ausgabeseite, insbesondere bei den nicht investiven Zuweisungen und Zuschüssen (+1,06 Mio. EUR), auffangen.
Auch in den Jahren guter Einnahmesituationen mit einer deutlich höheren Zuführung bleibt der Hinweis, dass der Haushalt der Stadt Lahr sehr stark von
äußeren und wenig beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist.
Die Ergebnisverbesserung ist in weiten Teilen der konjunkturellen gesamtwirtschaftlichen Lage zu verdanken.
Durch Veränderungen in der Haushaltsstruktur kann die Leistungsfähigkeit der
Stadtverwaltung dauerhaft erhalten werden. Aus diesem Grund halten wir es für
wichtig, dass die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeits- und Lenkungsgruppe
Haushaltskonsolidierung ihre Arbeit fortführt.
Die Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung hat in 2016 im Juni und Oktober getagt; Themen waren vor allem die Entwicklung des Haushalts, die Fortschreibung
der mittelfristigen Finanzplanung, das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept
aber auch das Neue Kommunale Haushaltsrecht.
Konkrete Konsolidierungsmaßnahmen müssen jedoch noch erarbeitet und
umgesetzt werden.

Finanzbericht (Zwischenbericht Haushaltsentwicklung)
Die Stadtkämmerei erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Mitte des laufenden
Haushaltsjahres einen Zwischenbericht über die Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen in der Sitzung am 25.07.2016 dargestellt.
Die Finanzverwaltung rechnete zu diesem Zeitpunkt für das Jahr 2016 mit einer Ergebnisverbesserung von ca. 2,0 Mio. EUR, welche überwiegend aus Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes, aber auch des Vermögenshaushaltes resultiert.

- 34 Insgesamt wurde die Einschätzung vorgenommen, dass die geplante Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage entsprechend reduziert werden kann. Auf die einnahmeund ausgabeseitigen Unwägbarkeiten wurde hingewiesen.
Rechnungsergebnis
Im Haushaltsjahr 2016 war der Haushalt planmäßig mit 159.850.000 EUR ausgeglichen. Das Gesamtvolumen lag damit deutlich über dem Gesamtansatz des Vorjahres. Der Vorbericht zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO.
Aus dem Rechnungsergebnis ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber den
Planansätzen:
Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

in EUR

Mehr

Weniger

gerundet

gerundet

VWH
Einnahmen
Ausgaben

112.760.000
112.760.000

118.730.431,40
118.730.431,40

8.527.033
13.136.476

-2.556.602
-7.166.045

VMH
Einnahmen
Ausgaben

47.090.000
47.090.000

32.626.905,34
32.626.905,34

11.365.807
3.353.974

-25.828.902
-17.817.069

Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab
Seite 6 des Vorberichtes aufgeschlüsselt.

3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Auch im Berichtsjahr wollen wir dem Gemeinderat ergänzende Erläuterungen zu den
Inhalten des Rechenschaftsberichtes geben und die finanziellen Entwicklungen darstellen. Zum Haushaltsverlauf des Jahres 2016 hat das RPA die nachstehenden
Zahlen und Fakten - auch im Blick auf die in der GemO verankerte Etatkontrolle zusammengetragen.

- 35 Personalkosten
Die in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltenen Personalkosten haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:
HHJ 2012

HHJ 2013

HHJ 2014

HHJ 2015

HHJ 2016

in EUR
Gesamtausgaben VWH

94.012.627,39 103.775.161,29 106.148.896,69 111.535.663,77 118.730.431,40

davon Personalkosten

23.727.335,38

24.405.114,10

25.891.037,76

27.057.526,66

28.723.535,80

25,24%

23,52%

24,39%

24,26%

24,19%

Prozentualer Anteil der
Personalkosten an den
Gesamtausgaben des VWH

Die Personalkosten sind in diesem Vergleichszeitraum kontinuierlich angestiegen,
was teilweise auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch die Schaffung
von zusätzlichen Stellen beispielsweise durch die umfangreichen Baumaßnahmen
auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau oder die Übernahme und den
Ausbau von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen ist.
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den vergangenen
10 Jahren im Verhältnis zum Volumen des Verwaltungshaushalts:

Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des VWH liegt im
Schnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 25 %. Blickt man auf die letzten 20 Jahre, so reduzierte sich dieser prozentuale Anteil in der Tendenz (in 2004 lag der Anteil beispielsweise bei 28 %).

- 36 Die letzte Vergleichszahl des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zu
den Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse
20.000 bis 50.000 Einwohner liegt für das Jahr 2014 mit 614 EUR je Einwohner vor.
Eine Aktualisierung für die Jahre 2015 und 2016 ist bisher nicht erfolgt. Insofern ist
ein rückwirkender Vergleich für das vorangegangene Jahr leider nicht wie bisher
möglich. Der Vergleich des Jahres 2014 zeigte, dass die tatsächlichen Personalkosten in 2014 zuletzt unter dem Landesdurchschnitt lagen. Da auch eine endgültige
Einwohnerzahl zum 30.06. bzw. 31.12.2016 noch nicht vorlag, können die durchschnittlichen Personalkosten je Einwohner an dieser Stelle nicht dargestellt werden.
Die Gesamtpersonalausgaben i. H. v. 28.723.535,80 EUR sind den folgenden Kostenarten zuzuordnen:
HHJ 2015

HHJ 2016

Vorjahresvergleich +/-

in EUR
Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten

355.029,00

342.147,70

-12.881,30

Besoldung, Vergütungen,
Löhne

19.572.128,17

20.786.513,37

1.214.385,20

Versorgung + ZVK

3.139.715,99

3.371.658,11

231.942,12

Beiträge zur gesetzlichen
Sozialvers.

3.373.269,74

3.590.597,35

217.327,61

581.793,02

606.250,89

24.457,87

35.590,74

26.368,38

-9.222,36

27.057.526,66

28.723.535,80

1.666.009,14

Beihilfen und
Unterstützungen
Personalnebenausgaben
Gesamt

Der Hauptausgabeblock liegt bei der Besoldung, den Vergütungen und Löhnen mit
rund 72,37 %. Die Beiträge für die Versorgung und zu den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie für die Beihilfeumlage an den Kommunalen Versorgungsverband
machen einen Anteil von ca. 26,3 % aus. Diese Anteile bewegten sich in etwa im Bereich der Vorjahre.
Im Jahr 2016 lagen die Personalausgaben mit ca. 1,05 Mio. EUR unter dem kalkulierten Haushaltsansatz. Sie überstiegen daher die anteilig auf die Personalausgaben veranschlagte globale Minderausgabe von 295.000 EUR bei weitem.
Nach § 7 Abs. 1 GemHVO sind Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden und zu leistenden Beträge zu veranschlagen;
sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.

- 37 Die geringeren Personalausgaben entstanden laut Rechenschaftsbericht primär daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von
Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem
Ausscheiden nicht besetzt waren. Teilweise war die Wiederbesetzung von Stellen
aufgrund der Arbeitsmarktlage auch nur zeitverzögert möglich.
2012

2013

2014

2015

2016

in EUR
Haushaltsansatz

23.920.600,00

25.029.200,00

27.076.950,00

28.300.300,00

29.778.100,00

Ausgaben
Abweichungen vom HHPlAnsatz

23.727.335,38

24.405.114,10

25.891.037,76

27.057.526,66

28.723.535,80

-193.264,62

-624.085,90

-1.185.912,24

-1.242.773,34

-1.054.564,20

-0,81%

-2,49%

-4,38%

-4,39%

-3,54%

1.126.625,88

677.778,72

1.485.923,66

1.166.488,90

1.666.009,14

4,98%

2,86%

6,09%

4,51%

6,16%

in %
Personalkostenentwicklung
gegenüber dem Vorjahr
in %

Die Entwicklung und Tendenz der Haushaltsansätze und tatsächlichen Personalausgaben der letzten 10 Jahre ergibt sich aus folgender Grafik:

Sachkosten
Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben
die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil
sie das Haushaltsergebnis aufgrund der kameralen Verbuchung sowohl auf der
Ausgabenseite wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen. Im künftigen
NKHR erfahren diese kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Zinsen und Abschrei-

- 38 bungen) einen deutlich höheren Stellenwert. Die Kostenhauptgruppen 5 und 6
schließen 2016 mit einem Ergebnis von 31,93 Mio. EUR ab und liegen damit rd.
531.000 EUR unter der veranschlagten Summe.
Die Sachkosten haben sich in den letzten 10 Jahren wie folgt entwickelt:

Insgesamt nahm der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand im Jahr 2016 im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 2,8 Mio. EUR zu.
Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen betrug das
Ergebnis rd. 5,57 Mio. EUR und lag auf dem Niveau des Haushaltsansatzes. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich eine deutliche Steigerung der Unterhaltungsaufwendungen (ca. + 28 %). Es ist davon auszugehen, dass sich diese Tendenz aufgrund zusätzlicher städtischer Gebäude und Einrichtungen fortsetzt.

- 39 Die Bewirtschaftungskosten für die städtischen Gebäude und Grundstücke liegen
mit ca. 3,04 Mio. EUR erneut unter dem Planansatz (- 0,65 Mio. EUR). Diese Ausgaben liegen seit 2008 regelmäßig und seit 2015 sehr deutlich unter dem Haushaltsansatz.
Aufgrund von weiteren in die Bewirtschaftung der Stadt übernommenen Gebäuden
und Einrichtungen dürfte weiterhin mit einer steigenden Tendenz zu rechnen sein.

Die Mieten und Pachten (Kostengruppen 53) lagen mit 1,33 Mio. EUR unter dem
Haushaltsansatz. Insbesondere durch die Anmietung von Gebäuden zum Betrieb
von Kindertageseinrichtungen dürfte auch hier mit einer steigenden Tendenz zu
rechnen sein.

- 40 Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Kostengruppen 57 bis 63) von
ca. 6,2 Mio. EUR liegen rd. - 182 TEUR unter dem Haushaltsansatz 2016. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich eine Erhöhung von ca. + 11,4 %.
Im Vergleich der Sachkosten mit anderen Städten ist zu berücksichtigen, dass die
Leistungsvergütung an den Eigenbetriebes Bau- und Gartenbetrieb Lahr sich hier in
voller Höhe wiederspiegelt, während bei anderen Kommunen diese in den inneren
Verrechnungen enthalten sind.

Die Steuern und Geschäftsausgaben liegen bei rd. 2,4 Mio. EUR und mit ca. 11 %
unter dem Haushaltsansatz und mit ca. 0,8 % unter den Vorjahresausgaben.

- 41 Bei den Erstattungen des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Kostengruppen
672 bis 678 ohne innere Verrechnung 679) werden die Planansätze i. H. v. ca. 6,90
Mio. EUR mit rd. 614 TEUR, insbesondere durch Mehrausgaben für Leistungen des
BGL deutlich überschritten (Erläuterungen siehe S. 33 Vorbericht zum Rechenschaftsbericht).

Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse
Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer gesellschaftspolitischen und sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag ist im Jahr 2016 erneut deutlich gegenüber
dem Vorjahr angestiegen (+ 11,4 %).
Die Ursache liegt vor allem im Bereich der Zuschüsse für die Kindergärten (laufende
Nr. 10), die um rd. 0,9 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind. Die Entwicklung der letzten 6 Jahre zeigt eine kontinuierliche Ausgabenerhöhung in diesem
Bereich.
In den ausgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose Überlassung der
städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine (laufende Nr. 1) nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 EUR höher. Dargestellt ist dieser Posten bei
den inneren Verrechnungen im UA 5500.
Die indirekten Zuschüsse an die Vereine aufgrund reduzierter Mieten bei der exklusiven Nutzung von städtischen Räumlichkeiten sind ebenfalls nicht darin enthalten.
Diese werden jedoch auch bisher nicht im Rahmen einer inneren Verrechnung gebucht, so dass ein detaillierter Betrag an dieser Stelle nicht benannt werden kann.
Die Abschlusszahlen 2016 der Kostenhauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“
werden in der folgenden Tabelle zur Veranschaulichung der Entwicklung im 6 - Jahresvergleich dargestellt.

- 42 -

Bereich

2011

2012

2013

2014

2015

2016

in EUR
1

Zuschüsse an Vereine und Verbände
(Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren)

7.152,49

6.879,71

6.247,78

6.341,10

8.623,97

6.808,06

36.622,75

42.035,78

45.596,62

58.517,40

74.109,12

84.189,14

79.260,50

86.164,85

93.164,40

117.175,00

120.596,23

117.797,98

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

106.147,13

106.272,75

111.028,46

98.696,22

107.011,45

102.096,16

0,00

0,00

200,00

0,00

0,00

0,00

741,37

741,37

15.741,37

741,37

741,37

741,37

300.820,82

311.595,46

423.266,15

448.192,78

487.378,06

486.350,80

Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung,
freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale
Leistungen

138.556,67

213.740,17

161.325,43

245.153,68

195.865,29

191.072,74

10 Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss
Tageselternverein

5.001.922,37

5.455.529,58

5.793.239,18

6.000.958,83

7.118.733,92

8.013.179,86

4.500,00

5.500,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

12 Familienförderung, Aktion Lahr-Pass

141.667,01

78.895,08

66.389,22

65.302,26

67.314,98

61.251,19

Umlagen (GPA, Zweckverband,
13 Betriebskostenzuschüsse)

149.456,31

121.690,02

203.510,40

13.080,90

-27.747,67

19.222,40

38,35

377,96

38,35

38,35

38,35

38,35

184.080,39

183.730,40

237.029,61

186.026,57

160.847,72

175.579,83

5.000,00

54.840,00

55.000,00

55.000,00

0,00

0,00

-22,24
0,00
6.155.943,92

0,00
0,00
6.667.993,13

0,00
0,00
7.221.776,97

0,00
0,00
7.305.224,46

0,00
0,00
8.323.512,79

0,00
4.193,56
9.272.521,44

2

3

Zuschüsse an Musik-/Gesangvereine u.a.,
Sonderveranstaltungen, Künstlerehrungen
Betriebskostenzuschüsse an Vereine
(Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.)

4

Katastrophen-/Bevölkerungsschutz

5

Sportförderung

6

Sonstige kulturelle Projekte
(Stadtpark, Geroldseckerland u.a.)

7

8

9

Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau
Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule

11 Feuerwehr

14 Landwirtschaft, Umweltschutz
15 Öffentl. Personennahverkehr
16 Öffentliche Grünanlagen, LGS
17 Wasserläufe und Wasserbau
18 Tourismus (Weintourismusprojekt Breisgau)*
Gesamt

Entwicklung der Nettoausgaben des VWH
Die Gesamtentwicklung der Nettoausgaben unter Einbezug der Finanzplanungsjahre
wird in nachfolgender Übersicht dargestellt:

Nettoausgaben des VWH

in TEUR

ohne innere Verrechnung und kalk. Kosten

Ergebnis
2015

Ergebnis
2016

Ansatz
2017

FinPlan
2018

FinPlan
2019

FinPlan
2020

106.707

113.722

112.176

113.270

115.770

117.760

- 43 Aus dem nachfolgenden Zahlenvergleich ist ersichtlich, für welche wesentlichen
Zwecke die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes eingesetzt wurden bzw. in der
Finanzplanung vorgesehen sind.

Einnahmen

- 44 Die wichtigsten Einnahmegruppen des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Vorjahresergebnis und die Erwartung für die folgenden Haushaltsjahre sind prozentual
zu den Nettoausgaben des VWH in der vorstehenden Grafik dargestellt.
Die Gewerbesteuereinnahmen lagen bei ca. 25,39 Mio. EUR und haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 2,1 Mio. EUR erhöht. Damit überstiegen sie auch mit ca.
2,39 Mio. EUR den Haushaltsansatz.
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf
390 v.H. angepasst. Neben der gesamtwirtschaftlichen Lage wurde damit auch ein
Teil der höheren Einnahmen durch die Hebesatzerhöhung erreicht. Die Umsetzung
wurde von uns empfohlen und spiegelt sich dauerhaft positiv in der Einnahmeentwicklung wieder.
Aus der folgenden Grafik ist abzuleiten, dass die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund
der gesamtwirtschaftlichen Umstände nur bedingt planbar sind.
Die Entwicklung der Realsteuern in den letzten 10 Jahren lässt sich dem folgenden
Schaubild entnehmen. Die Auswirkungen der Finanzkrise ab 2007 kann man deutlich
erkennen. Die Zahlen befinden sich wieder auf dem Niveau der Jahre vor der Finanzkrise.

- 45 Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft - Entwicklung des Finanzausgleichs
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten
drei Jahre auf.
Den in der Übersicht dargestellten Zahlen liegen u.a. die Festsetzungsbescheide
des Statistischen Landesamtes vom 24.05.2017 und des Finanzamtes Stuttgart vom
16.01.2017 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung sind kassentechnisch bedingt, da die Abschlussbescheide des Statistischen Landesamtes erst im Folgejahr
eingehen.
Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Im Jahr 2016 stieg das Ergebnis
aus Zuweisungen und Umlagen um 3,71 Mio. EUR auf 26,64 Mio. EUR an. Grund
war u.a. die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft.
in vollen EUR

2014

2015

2016

2.904.807
22.481.669
2.192.248
1.274.643
2.413.343
1.859.256
155.271

3.088.707
21.838.899
1.677.055
1.258.531
2.321.322
2.590.549
155.500

3.691.465
24.501.347
2.428.004
1.299.847
2.275.936
2.645.592
157.014

Schlüsselzuweisungen
nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale)

nach der mangelnden Steuerkraft

Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG)

nach dem Familienleistungsausgleich

Kindergartenförderung § 29 b FAG

Kleinkindförderung § 29 c FAG

an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem.

Sachkostenbeitrag
Hauptschulen

Realschulen

Gymnasien

Förderschulen

Grundschulförderklassen

Schulkindergarten für Sprachbehinderte

Sicherheitsausstattung an Schulen

Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich

Zuweisungen zu den Ausbildungskosten

Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften

Steuern
Gemeindeanteil Einkommenssteuer

Gemeindeanteil Umsatzsteuer


696.192
351.528
941.872
244.020
11.625
31.060
0
140.451
10.358
248.917

737.344
391.902
1.041.080
274.635
11.250
26.864
0
138.701
5.376
249.483

736.032
459.000
1.140.652
229.944
12.375
25.680
0
140.931
16.710
252.054

15.500.172
2.487.659

15.783.330
2.787.865

16.510.771
2.872.924

Summe

53.945.090

54.378.393

59.396.278

10.815.234
3.462.290
14.681.313

12.142.542
4.194.455
15.109.498

12.593.941
4.485.850
15.671.194

24.986.253

22.931.898

26.645.293

abzgl. Finanzausgleichsumlage
abzgl. Gewerbesteuerumlage
abzgl. Kreisumlage
Ergebnis

- 46 Diese Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft bewegen sich nach
wie vor auf einem hohen Niveau. Dabei ist nicht zu verkennen, dass die hohe Zuweisungen auf die geringe eigene Steuerkraft zurückzuführen sind.
Die Zuweisungen stellen mit einem Anteil von 50,03 % des Verwaltungshaushaltes
eine sehr bedeutende Säule im Haushalt dar.
Große Teile der Zuweisungseinnahmen, aber auch der zu zahlenden Umlagen,
können nur schwer beeinflusst werden. Dies stellt ein nicht unerhebliches
Risiko der Haushalts- und Finanzplanung dar.

Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Lahr
§ 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es
handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.
Einrichtung
Musikschule

Einnahmen
EUR
974.426,89

Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad
EUR
EUR
geplant % erreicht
1.558.321,39
583.894,50
63,4
62,5

Volkshochschule

1.388.208,25

1.739.225,37

351.017,12

75,5

79,8

4,3



87.388,96

594.378,14

506.989,18

14,5

14,7

0,2



Kindertagesstätten
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Heiligenstraße
Alleestraße

746.259,93
470.950,53
508.026,65
156.932,33
132.701,24
126.886,06
336.005,58
550.816,30

1.663.357,72
1.058.448,24
1.097.309,12
338.739,35
316.977,90
351.937,95
745.620,19
1.261.705,32

917.097,79
587.497,71
589.282,47
181.807,02
184.276,66
225.051,89
409.614,61
710.889,02

41,7
36,5
42,8
43,1
41,5
38,2
42,6
40,0

44,9
44,5
46,3
46,3
41,9
36,1
45,1
43,7

3,1
8,0
3,5
3,2
0,4
2,2
2,5
3,7










Kinderhorte
Eichrodtschule
Luisenschule

177.723,91
174.801,16

448.507,40
524.543,45

270.783,49
349.742,29

37,6
32,2

39,6
33,3

2,0
1,1




18.455,50

18.055,25

-400,25

100,0

102,2

2,2



Friedhöfe

815.246,16

1.200.038,68

384.792,52

65,6

67,9

2,3



Hallen
Stadthalle
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof

61.915,76
61.692,00
60.145,79
58.587,00
11.814,88
37.010,25
242.894,70
11.577,60

280.539,68
89.793,81
90.216,07
92.083,66
141.594,78
258.945,07
351.257,18
31.484,90

218.623,92
28.101,81
30.070,28
33.496,66
129.779,90
221.934,82
108.362,48
19.907,30

15,7
56,1
58,7
51,9
4,3
11,5
68,3
23,7

22,1
68,7
66,7
63,6
8,3
14,3
69,2
36,8

6,4
12,6
8,0
11,7
4,0
2,8
0,9
13,1










Mediathek

Märkte

besser /
schlechter
0,9





Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die
Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an

- 47 betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen,
die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert.
In der vorstehenden Übersicht soll ergänzend zum Rechenschaftsbericht dargestellt
werden, inwieweit die im Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden. Es kann festgestellt werden, dass die geplanten Kostendeckungsgrade im Jahr 2016 in fast allen Bereichen erreicht wurden.
Im Folgenden haben wir die Entwicklung der letzten 5 Jahre dargestellt:
Einrichtung
Musikschule

2012
65,0

Kostendeckungsgrad in %
2013
2014
2015
64,0
61,7
65,1

2016
62,5

Volkshochschule

82,9

79,5

83,7

84,6

79,8

Mediathek

10,7

12,2

14,4

12,7

14,7

Kindertagesstätten Ø
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Heiligenstraße
Alleestraße

49,6
50,7
40,2
57,8
55,5
47,7
45,4

49,7
55,3
49,3
57,0
48,0
50,8
49,2
38,0

40,7
49,1
46,1
57,0
45,4
38,6
41,3
36,1
11,7

42,9
49,8
44,0
58,3
40,4
40,1
43,6
37,4
29,5

43,6
44,9
44,5
46,3
46,3
41,9
36,1
45,1
43,7

Kinderhorte Ø
Eichrodtschule
Luisenschule

44,6
48,0
41,2

42,1
46,4
37,7

37,6
41,2
33,9

37,1
39,7
34,5

36,5
39,6
33,3

Märkte

92,0

111,7

117,2

118,3

102,2

Friedhöfe

74,7

67,1

69,5

81,5

67,9

Hallen Ø *
Stadthalle
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof

41,8
19,6
48,8
66,4
66,1
6,5
27,7
74,7
24,4

38,6
18,1
47,3
56,4
59,9
5,2
22,7
70,1
29,2

37,8
14,0
59,0
44,9
54,1
6,7
26,4
68,7
28,7

47,6
21,1
65,8
58,6
79,4
6,9
35,8
71,6
41,7

43,7
22,1
68,7
66,7
63,6
8,3
14,3
69,2
36,8

* Mittelwerte nach Herausrechnen Industriegleisanlage ab 2016 angepasst

Bei den Kindertagesstätten wurde bei der KiTa Reichenbach der geplante Kostendeckungsgrad nicht erreicht, nachdem unter anderem Zuweisungen vom Land nicht
im geplanten Umfang vereinnahmt werden konnten. Die KiTa Lotzbeckstraße wurde
noch nicht in den Vergleich aufgenommen, da diese erst ab Oktober 2016 den Teil-

- 48 betrieb aufgenommen hat. Die Kostendeckungsgrade der Kinderhorte Eichrodtschule und Luisenschule haben sich in den letzten Jahren reduziert.
Durch Beschluss des Gemeinderates wurde auch die Entgeltordnung für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume ab 1.1.2014 neu gefasst. Die Auswirkungen auf die Kostendeckungsgrade der Hallen sind ab dem Jahr 2015 erkennbar. Die
reinen Entgelte der aufgeführten Hallen liegen im Jahr 2016 bei ca. 107 TEUR; im
Jahr 2013 lagen diese im Vergleich noch bei ca. 88 TEUR. Im Jahr 2016 ist allerdings eine geringe Reduzierung der Kostendeckungsgrade bei den Hallen zu erkennen; diese ist jedoch hauptsächlich auf höhere Ausgaben bei der Geroldseckerhalle
(Haushaltsrest für Sanierung Sanitärbereich 148 TEUR gebildet) zurückzuführen.

Teilhaushalt Soziale Sicherung
Zusammenfassung der in 2016 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge:
Soziale Leistungen der Stadt
in vollen EUR

Allg. Sozialverwaltung
Wohngeldstelle
Rentenstelle

Verwaltungshaushalt
2012

2013

2014

2015

2016

694.105
290.803
69.394

740.130
296.790
71.036

804.947
308.119
73.732

882.635
311.468
75.999

1.035.745
317.948
77.753

1.054.302

1.107.956

1.186.798

1.270.102

1.431.446

Hilfemaßnahmen, Projekte
51.564
Förderung der freien Wohlfahrtspflege
82.177
Gemeinwesenarbeit
388.757
Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung
Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a.
383.887
Zuschüsse Kindergärten
5.455.530
Eigene Einrichtungen - Kindertagesstätten 4.498.302
Eigene Einrichtungen - Horte
776.294
Weitere eigene Einrichtungen *
1.356.623

65.595
89.632
409.872

64.959
90.952
397.760

12.919
94.101
414.956

408.441
5.793.239
4.825.162
840.303
1.676.305

324.519
6.000.959
6.049.618
905.471
1.820.236

348.704
7.118.734
6.126.117
893.462
1.931.149

2.781
91.100
421.051
55.042
342.211
8.013.180
6.913.782
973.051
2.063.870

14.047.435

15.216.504

16.841.271

18.210.243

20.307.514

./. Einnahmen

6.598.950

7.271.920

6.780.033

7.843.081

8.045.098

Nettoaufwand - Zuschussbedarf Epl 4

7.448.484

7.944.584

10.061.239

10.367.162

12.262.416

*Treffpunkt Stadtmühle, Jugendeinrichtungen usw.

Die Bruttoausgaben des Einzelplanes 4 „Soziale Sicherung“ liegen bei 18,2 % des
gesamten Verwaltungshaushaltsvolumens. Die Tendenz der Aufwandssteigerung
setzte sich im Berichtsjahr weiter fort. Die Bruttoausgaben waren rd. 2,1 Mio. EUR
höher als in 2015.
Die Einnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr lediglich um ca. 200 TEUR erhöht; der Nettoaufwand stieg daher um rd. 18 % (2015: + 3 %; 2014: + 27 % und
2013: + 7 %).
Wesentliche Steigerungen der Bruttoausgaben haben sich bei den eigenen Kindertagesstätten (+ ca. 0,8 Mio. EUR) und bei den Zuschüssen an Kindertageseinrich-

- 49 tungen anderer Träger ergeben (ca. + 0,9 Mio. EUR). Bei den Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen anderer Träger ist anzumerken, dass die Aufwendungen immer erst im Folgejahr abgerechnet werden, aber in 2016 noch nicht alle Aufwendungen des Jahres 2015 vollständig abgerechnet sind.
Förderung von Kindertageseinrichtungen anderer Träger
Unterabschnitt
4648

Ausgaben
8.013.179,86

2016
Einnahmen

in EUR
Zuschuss

3.260.809,17
Summe 2016
zum Vergleich Summe 2015

8.013.179,86
7.118.733,92

Eigene Kindertageseinrichtungen
UA
Am Schießrain

4640

3.260.809,17
3.379.888,27

2016
Ausgaben

Einnahmen

4.752.370,69
4.752.370,69
3.738.845,65

in EUR
Zuschuss

1.663.357,72
746.259,93
917.097,79

Max-Planck-Straße 4641

1.058.448,24
470.950,53
587.497,71

Bottenbrunnenstraße

4642

Kanadaring

4643

1.097.309,12
508.026,65
589.282,47
338.739,35
156.932,33
181.807,02

Kuhbach

4644

316.977,90
132.701,24
184.276,66

Reichenbach

4645

351.937,95
126.886,06
225.051,89

Heiligenstraße

4650

745.620,19
336.005,58
409.614,61

Alleestraße

4651

1.261.705,32
550.816,30
710.889,02

Lotzbeckstraße

4652

79.686,04
2.036,00

Summe 2016
zum Vergleich Summe 2015

6.913.781,83
6.477.067,19

3.028.578,62
2.846.584,99

77.650,04
3.805.517,17
3.630.482,20

- 50 Die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten sind bei weitem nicht gedeckt. Die
Entwicklung der Kostendeckungsgrade wird unter 3.4.1 dargestellt.

Betriebskostenzuschüsse
Zum 1. Januar 2009 wurden in den § 29b und 29c FAG Zuweisungen für diesen
Zweck an die Gemeinden aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die
Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils
nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder. Die Zuweisung der
Mittel der klassischen Kindergartenförderung wurde ebenfalls an dieses Prinzip angepasst. Zur Vermeidung von Brüchen erfolgte der Übergang auf die neuen Verteilprinzipen stufenweise bis zum Jahr 2013.
Es sind folgende Zuweisungen eingegangen:

a) für eigene Kindergärten
Kindertagesstätte Schießrain
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „frühe Chancen“bzw. "Sprachkitas"

Kindertagesstätte Max-Planck-Straße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

in EUR

2015
223.706,05
210.894,30
24.999,96
209.121,89
101.130,60

65.257,90
18.499,50
56.359,09
41.932,20
85.033,02
18.499,50
24.224,52
139.362,90

2016
215.948,82
187.521,96
16.667,00
119.211,57
127.155,30
16.667,00
121.165,86
129.724,10
25.000,00
63.025,79
26.972,34
18.750,00
55.697,21
30.825,53
63.025,79
19.265,96
100.645,83
77.063,82
124.585,86
229.907,06

1.634.614,15

1.768.826,80

1.462.832,61
1.846.711,80

1.391.319,10
1.816.867,93

4.944.158,56

4.977.013,83

Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Kanadaring
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

107.774,40
205.961,10
24.999,96
68.224,16
8.633,10

Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Kuhbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Reichenbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Heiligenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Alleestraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Lotzbeckstraße

b) für Kindergärten anderer Träger
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

- 51 Die Zuwendungen liegen damit auf dem Niveau des Vorjahres.
Das Land hatte den Zuweisungsbetrag pro Kind für die Kleinkindbetreuung (U 3)
nach § 29 c FAG im Jahr 2015 deutlich auf ca. 12.330 EUR pro Kind erhöht. Im Jahr
2016 liegt der Zuweisungsbetrag bei ca. 12.840 EUR / Kind.

Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen
Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte und Kernzeitenbetreuung an
Schulen bzw. für die Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule wurden nach den Förderrichtlinien des Ministeriums für Kultus und Sport und des
Ministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung und Kunst in folgender Höhe gewährt:

in EUR
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule

01.08.2014 - 31.07.2015
37.119,00
37.119,00

01.08.2015 - 31.07.2016
37.119,00
37.119,00

4.943,78
13.842,58

11.725,73
9.771,44

7.251,66
7.251,66
9.541,68

6.870,00
6.870,00
10.305,00

11.229,00
128.298,36

11.229,00
131.009,17

Zuweisungen nach dem FAG:
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule
Verlässliche Grundschule:
Eichrodtschule
Luisenschule
GS Sulz
Schutterlindenbergschule
Soziale Gruppenarbeit:
Hort an der Luisenschule

Interkommunaler Kostenausgleich
In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt,
dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch
auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen
Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder
zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt.

- 52 in EUR
Kindertagesstätte Schießrain
Kindertagheim Max-Planck-Straße
Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kindertagesstätten Kanadaring
Kindertagesstätte Kuhbach
Kindertagesstätte Reichenbach
Kindertagesstätte Heiligenstraße
Kindertagesstätte Alleestraße

2015

2016

3.836,18
5.414,00
39.809,83
94,25
706,88
0,00
0,00
122,67
49.983,81

1.572,00
11.282,92
19.926,61
0,00
193,50
2.045,83
778,83
1.990,58
37.790,27

Familienförderung
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden wurden vom Gemeinderat erstmals ab 01.01.1992 "Richtlinien der Stadt Lahr/Schw. über Maßnahmen der Familienförderung" erlassen. Aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes beschloss der
Gemeinderat am 26.09.2011 rückwirkend zum 01.09.2011 die vierte Änderung dieser Richtlinien. Eine weitere Änderung der Richtlinien erfolgte durch den Gemeinderat zum 01.09.2012. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2016 wurde die
Richtlinie für die Zukunft ab dem 01.09.2017 aufgehoben.
Die Ausgaben in diesem Bereich haben sich durch Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepaketes bzw. Förderleistungen nach § 24 SGB VIII (Jugendhilfe) in den letzten Jahren deutlich reduziert.
Ab dem Jahr 2015 werden die Familienförderungszuschüsse unter der Haushaltsstelle 1.4648.700000 im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse an die kirchlichen
und freien Träger abgerechnet. Mit der Umstellung auf die Betriebskostenförderung
(Beschluss des Gemeinderats vom 26.01.2015) erfolgt ein Ausgleich über die festgesetzten Betriebskosten und keine direkte Erstattung mehr.
Der Betrag der Familienförderung, welcher durch die kirchlichen und freien Träger
gewährt wird, lässt sich nicht ohne weiteres beziffern. Insofern ist ein Vergleich mit
den Vorjahren an dieser Stelle nicht mehr möglich.
Für den Besuch eigener Einrichtungen wurde für das Jahr 2016 ein Betrag von
2.098 EUR als Familienförderung verbucht.

Lahr-Pass
Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung
eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen.
Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städtischen Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden.

- 53 Mit Beschluss vom 30.05.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und
Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes geändert. Es entfallen die
bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte
und Klassenfahrten. Diese Aufwendungen werden nunmehr über das Bildungs- und
Teilhabepaket bezuschusst. Die Änderungen kamen ab 01.10.2011 zum Tragen.

in EUR
Haushaltsansatz
Gesamtausgaben:
davon
Musikschulbesuch
Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Stadtparkbesuch
Bäderbesuch
Kulturveranstaltungen
Volkshochschule

2015

2016

53.000,00
65.542,76
30.752,31
563,00
1.062,25
7.819,70
775,00
24.570,50

58.000,00
58.993,19
27.229,14
90,00
1.045,75
7.782,30
375,00
22.471,00

Der Haushaltsansatz von 58.000,00 EUR wurde um 2 % überschritten. Im Vergleich
zum Vorjahr haben sich die Ausgaben für den Lahr-Pass insgesamt reduziert.
Weitere Informationen zum Bereich „Soziale Sicherung“ enthält der ausführliche Arbeitsbericht des Fachamtes (Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport vom
03.05.2017).

3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In der ersten
Stufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen

- 54 Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und die
Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten.
Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2016 ergibt sich das folgende Bild.

Gesamteinnahmen des VWH und VMH

in EUR

davon:
Sonstige Einnahmen
(Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder,
innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse
aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von
Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung
vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.)
Spezielle Leistungsentgelte
(Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,
ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen
der Regiebetriebe u.a.)
Steuern
(Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere
Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.)
zzgl. Kredite aus Haushaltsrest 2015

151.357.336,74

100,0%

91.253.234,40

60,3%

7.021.221,57

4,6%

53.082.880,77

35,1%

1.600.000,00

Die Entwicklung der letzten 5 Jahre stellt sich wie folgt dar:
in EUR
Gesamteinnahmen VWH + VMH
Sonstige Einnahmen
Spezielle Leistungsentgelte
Steuern
Kredite aus Haushaltsresten VJ

2012
107.325.128
59.417.350
6.503.980
41.403.798
1.850.000

2013
127.151.686
74.480.545
5.856.771
46.814.370
1.830.000

2014
123.476.318
71.291.606
6.026.971
46.157.741
1.900.000

2015
135.962.079
78.625.537
7.149.978
50.186.564
1.800.000

2016
151.357.337
91.253.234
7.021.222
53.082.881
1.600.000

Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne
direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und
geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll.
Insgesamt liegt der Anteil der Leistungsentgelte in etwa auf dem Niveau der Vorjahre
(2015: 5,3 %; 2014: 4,9 %; 2013: 4,6 %).

- 55 -

3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
in EUR
a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2015
b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2016
c) über- und außerplanmäßige Ausgaben
Deckung durch Mehreinnahmen Verwaltungshaushalt
Deckung durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt
Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt
Gesamt

9.242.750
47.090.000
94.350
354.667
52.377

501.394
56.834.144

Die regulären Haushaltsansätze für das Jahr 2016 liegen um rd. 28,6 Mio. EUR über
denen des Vorjahres. Die Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes nahmen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 2,9 Mio. EUR auf 12.153.100 EUR zu und betragen somit ca. 26 % des Haushaltsansatzes. Ein umfangreicher Abbau der Haushaltsreste ist erneut entgegen der Zielsetzung nicht erfolgt.
Die Ausgabeschwerpunkte lagen neben den Zuschüssen an die LGS Lahr 2018
GmbH für die Landesgartenschau 2018 und das Zukunftsinvestitionsprogramm
(Sporthalle+, KiTa+ u.a.) auch bei Maßnahmen zur Erweiterung der Schulen, bei
Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen der Straßen und der Stadtsanierungsmaßnahme Tonofenfabrik.

- 56 Das vorstehende Schaubild zeigt im Vergleich die Planzahlen und den Ausgabenvollzug (ohne Berücksichtigung der Umschuldung und der Haushaltsreste aber einschließlich der über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben). Dem Gemeinderat
soll damit vermittelt werden, wie die Haushaltsplanvorgaben hinsichtlich der Ausgabenblöcke (z.B. Hoch-, Tief- und Landschaftsbaumaßnahmen) in Summe umgesetzt
wurden.
Im Jahr 2016 stiegen die tatsächlichen Ausgaben bei der Abteilung Tiefbau im Vergleich zum Vorjahr um ca. 2,3 Mio. EUR auf rd. 4,2 Mio. EUR. Der größte Ausgabenblock lag mit ca. 2,7 Mio. EUR bei Straßenbaumaßnahmen, insbesondere bei
Erschließung des Baugebiets Hosenmatten II und bei dem Umbau des Bahnhofvorplatzes. Darüber hinaus wurden rd. 0,7 Mio. EUR für Sanierungsmaßnahmen des
Kanadaringes verwendet.
Für Grunderwerb wurden im Jahr 2016 ca. 1,2 Mio. EUR aufgebracht.
Die Planabweichung unter den Investitionszuschüssen ist hauptsächlich auf eingeplante, aber noch nicht abgerufenen Mittel der LGS Lahr 2018 GmbH für die Landesgartenschau Lahr 2018 (- 6,2 Mio. EUR) und das Zukunftsinvestitionsprogramm
(- 6,8 Mio. EUR) zurückzuführen. Für diese ca. 13 Mio. EUR wurde kein Haushaltsrest gebildet; es erfolgte eine Neuveranschlagung im Haushalt 2017. Für die Landesgartenschau und das Zukunftsinvestitionsprogramm waren Ausgaben von
25,5 Mio. EUR eingeplant.
Bei den Zuschüssen für die Sanierungsmaßnahmen des Kanadaringes wurden von
den bereitgestellten ca. 4,09 Mio. EUR im Jahr 2016 ca. 1,7 Mio. EUR abgerufen.
Über den Restbetrag wurde ein Haushaltsrest gebildet.

3.4.4 Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2016 ca. 15,3 Mio. EUR an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rd. 47 % den Vermögenshaushalt.
Die Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden.
Kredite wurden in Höhe von 1,6 Mio. EUR aufgenommen. Der Rücklage wurden ca.
6,07 Mio. EUR zum Ausgleich des Vermögenshaushalts entnommen. Die Rücklagenentnahme musste jedoch nicht in der geplanten Höhe (ca. 18,33 Mio. EUR) erfolgen.

- 57 -

In den Folgejahren ab 2017 sind laut Haushaltsplan / Finanzplanung (Haushaltsplan
2017) weiterhin hohe Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen und
Investitionsförderungen (siehe Grafik S. 58), geplant.
Die voraussichtlichen Ausgaben werden nach der Haushaltsplanung 2017 mit
42,6 Mio. EUR weiterhin auf Rekordniveau liegen. Nur durch die guten Ergebnisse
der Vorjahre können zur Finanzierung in den Folgejahren Rücklagenentnahmen eingeplant werden. Trotzdem sind deutliche Kreditaufnahmen in den Jahren bis 2019
vorgesehen. Die Verschuldung der Stadt muss im Auge behalten werden. Diese liegt
immer noch weit über dem Landesdurchschnitt. Die Aufnahme weiterer Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte. Für eine nachhaltige Haushaltsführung muss
das beschlossene Entschuldungskonzept und die Netto-Neuverschuldungsgrenze
konsequent eingehalten werden, worauf in der Haushaltsgenehmigung durch das
Regierungspräsidium erneut ausdrücklich hingewiesen wurde.
Trotz der guten Entwicklung der Nettozuführung des Verwaltungshaushaltes
und der Zuführung zur allgemeinen Rücklage sehen wir weiterhin die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung, insbesondere auf der
Ausgabeseite.
Unter anderem gilt es der Tendenz der letzten Jahre (steigende Personalkosten und
steigende sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen) entgegenzuwirken,
um auch im neuen kommunalen Haushaltsrecht den Haushaltsausgleich zukünftig
zu erreichen.

- 58 Die großen Teile der Einnahmeseite im konsumtiven Bereich (Verwaltungshaushalt) sind von externen Faktoren abhängig, welche die Stadt nur sehr wenig beeinflussen kann. Kommunale Steuern, Gebühren und Entgelte wurden
in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen angepasst.
Es ist auch zu beachten, dass den Verbesserungen auf der Einnahmeseite auch im
laufenden Haushaltsjahr 2017 Verschlechterungen auf der Ausgabeseite (Mehrkosten bei Baumaßnahmen, Außerplanmäßige Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen) gegenüber stehen.
Ob die Zuführungen an den investiven Bereich (Vermögenshaushalt) auch in
Zukunft wie geplant bzw. darüber hinaus erwirtschaftet werden können, hängt
zum einen von den externen Faktoren, aber auch von einer vorsichtigen Planung und einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ab.
Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Ausgabengruppen, prozentual zu den Gesamtausgaben des VMH. Insgesamt werden die Baumaßnahmen und die Investitionsförderung nach der Finanzplanung (HHPlan 2017) im Jahr 2017 und 2018 ein
sehr hohes Niveau von bis zu 90 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts erreichen. Im Jahr 2020 werden dies voraussichtlich nur noch ca. 26 % der Ausgaben
des Vermögenshaushalts sein.

- 59 -

3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist in
§ 84 Abs. 1 GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich in großen Teilen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nur grob kalkulieren bzw. schätzen. Überschreitungen
im jeweiligen Haushaltsjahr sind deshalb unvermeidlich.
§ 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur
Deckung aller Ausgaben ausreichen.
Entscheidend ist, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und diesen bei der Kämmerei mit einem Deckungsvorschlag unverzüglich anmelden.
Im Haushaltsjahr 2016 wurden nachstehende über- und außerplanmäßige Ausgaben
genehmigt:
in EUR
Genehmigung durch
den Gemeinderat
den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat
den Oberbürgermeister
durch eine Eilentscheidung

VWH

VMH

5 Anträge

1.613.980,00

75.000,00

6 Anträge

143.180,00

127.300,00

-

den Oberbürgermeister/
Beauftragten

461 Anträge

1.247.406,72

616.545,00

Gesamt

472 Anträge

3.004.566,72

818.845,00

Gesamthaushalt *

Vorjahr
Gesamthaushalt Vorjahr

3.823.411,72

415 Anträge

2.445.132,27

3.552.308,06

5.997.440,33

*Darstellung des korrigierten um 16.800 EUR höheren Betrages gegenüber dem Rechenschaftsbericht

- 60 Die Anzahl der Anträge von den Fachämtern liegt weiterhin auf einem hohem Niveau. Die genehmigte Summe an über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat sich
im Vergleich zum Vorjahr jedoch deutlich reduziert und lag bei 3,8 Mio. EUR. Sie
bezog sich insbesondere auf Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.
Diese 3,8 Mio. EUR wurden zu ca. 57 % aus Mehreinnahmen (Vorjahr 71 % bei
5,99 Mio. EUR) finanziert, welche dadurch am Ende des Jahres nicht mehr für
die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes bzw. eine reduzierte Entnahme
aus der Rücklage oder Schuldentilgung im Vermögenshaushalt zur Verfügung
standen. Bei den über-/außerplanmäßigen Ausgaben sollte weiterhin auf eine
vorrangige Deckung durch Einsparungen an anderer Stelle (Wenigerausgaben)
geachtet werden.
Durch die Anträge sollen die Einhaltung der Zuständigkeit nach der Hauptsatzung
bzw. Zuständigkeitsordnung sowie eine wirksame Haushaltsüberwachung durch die
Kämmerei gewährleistet werden.
Für die unterjährige Überwachung der Haushaltsansätze und gegebenenfalls Anpassung dieser, ist es wichtig, dass die Anträge von den Fachämtern so zeitnah wie
möglich und zwar vor dem Eingehen von Verpflichtungen der Kämmerei zugehen.
Aus den vorgelegten Listen der Kämmerei lässt sich erkennen, dass 85 % der Mehrausgaben erst im letzten Quartal des Jahres bzw. Anfang des Folgejahres 2017 genehmigt wurden.
In der Verfügung des Oberbürgermeisters zum Finanzierungs- und Entschuldungskonzept vom April 2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Genehmigungen für über- / außerplanmäßige Ausgaben rechtzeitig vorab, also vor der
Auftragserteilung bzw. dem Eingehen einer Verpflichtung einzuholen sind. Die
gezogenen Stichproben des Haushaltsjahres 2016 zeigten, dass diese Vorgabe
erneut oft nicht eingehalten wurde.
Im Verwaltungshaushalt verteilten sich die über-/außerplanmäßigen Ausgaben im
Wesentlichen auf nachstehende Ausgabengruppen:
in EUR gerundet

50/51
52
54
57
65
67
70
84

Gebäude- und Anlagenunterhaltung
Inventarunterhaltung
Gebäudebewirtschaftung
(Strom, Wasser, Heizung usw.)
Betriebsaufwand
Geschäftsbedarf/Dienstreisen
Kostenerstattung an BGL
Zuweisungen / Zuschüsse *
Sonstige Finanzausgaben **

* überwiegend Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse an KiTa-Einrichtungen
** Erstattungs- und Nachzahlungszinsen im Falle Gewerbesteuerrückzahlungen

2016
556.570
133.916
78.620
208.492
129.510
586.945
1.116.085
63.230

- 61 -

3.5 Kassenmäßiger Abschluss
Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und
Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss
a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben,
b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag,
c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste
insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie
das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge.
Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die
Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.
Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen.
Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2016 in EUR
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 2000
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 4000
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Vorrat

Vorgriff

15.948.491,68
756.732,63
674.765,62

1.262.805,26
18.642.795,19
./. Vorgriff 4.727.682,03
Gesamt-Vorrat 13.915.113,16

1.564.896,87
3.162.785,16
4.727.682,03

Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der
Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Aufgrund dieser Entscheidung ist für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ ein Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Da handelsrechtlich nach der Zusammenfassung nur noch ein
Eigenbetrieb vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz
und nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften zur Erstellung einer Spartenrechnung. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA „Bäder“ und
„VVL“ besteht laut verbindlicher Auskunft des Finanzamts vom 21.08.2009 jedoch
nicht, vielmehr sind für die BgA eigene Steuerbilanzen aufzustellen.
Aus diesen Gründen werden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der
Einheitskasse von der Stadtkasse als zwei Sonderkassen erledigt.
Das Regionale Rechenzentrum Baden-Franken hat am 13.03.2017 gem.
§ 11 Abs. 2 GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2016 die dem

- 62 automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§ 11 Abs. 1 GemKVO)
zugrunde gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und
gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist.

3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse
In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2016 beliefen sich die Höchstbeträge für die in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf:
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

2.500.000 EUR
750.000 EUR
7.500.000 EUR
2.000.000 EUR

Kontokorrentzinsen fielen im Jahr 2016 keine an. An einzelnen Tagen zu den Monatsenden wurde zwar auf dem Girokonto der Sparkasse ein negativer Saldo ausgewiesen, aufgrund der zeitverzögerten Wertstellung fielen jedoch keine Zinsen an.
Für die Folgejahre ab 2017 wird das Thema „Negativzinsen“ bei Guthaben auf Girokonten die Geldanlagepolitik der Stadt erheblich beeinflussen.
Einzelne unterjährige Tagesabschlüsse enthielten Differenzen, welche zum Jahresende ausgeglichen waren. Die Differenzen entstanden beispielsweise nachdem
durch die Stadtkasse versäumt wurde anstehende elektronische Datenstapel anzustoßen. Eine Optimierung der Dokumentation ist jedoch erforderlich. Einer der Tagesabschlüsse wurde über zwei Buchungstage hinweg erstellt, nachdem das Finanzverfahren laut Stadtkasse nicht verfügbar war.
Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 28.469,43 EUR (Vorjahr
27.016,49 EUR) geltend.
Längerfristig zur Verfügung stehende Kassenmittel wurden als Festgelder angelegt.
Zum 31.12.2016 waren 15,2 Mio. EUR als Festgeld angelegt. Parallel dazu waren
auf dem Tagesgeldkonto 8,8 Mio. EUR vorhanden.
Die Zinserträge für Fest- und Tagesgelder beliefen sich auf 63.313,94 EUR (Vorjahr
74.137,43 EUR).
Unter anderem wurde ein Betrag von 1,2 Mio. EUR auf dem städtischen Rahmenkonto Ost angelegt, um dort die derzeitige Zinslast gegenüber dem Geldinstitut zu
reduzieren. Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung erscheint die Vorgehensweise günstiger für die Stadt Lahr, als die externe Anlage von Festgeld. Der
Sollzinssatz liegt deutlich über dem Marktzinssatz für Festgeldanlagen und wird
auch in dieser Höhe zur Verrechnung gebracht. Durch die Stadt erfolgt jedoch ohne-

- 63 hin eine vollständige Erstattung der für das Rahmenkonto zu zahlenden Zinsen. Ein
Wegfall dieser Erstattung müsste dann zu einer neuen Festlegung der Zinshöhe führen.
Im Rahmen der gesichteten Unterlagen ergaben sich keine Auffälligkeiten für eine
fehlende Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse.

3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO
Im Jahr 2016 wurden zwei Prüfungen der Hauptkasse vorgenommen.
Die nach der GemPrO jährlich vorgeschriebene Kassenprüfung fand am
12.07.2016 statt. Der hierüber erstellte Prüfungsteilbericht 14/2016 wurde dem
Oberbürgermeister vorgelegt.
Die Hauptkasse, die Kassen der Eigenbetriebe Bäder, Abwasserbeseitigung, Versorgung und Verkehr, Stiftung Hospital- und Armenfonds und Abwasserverband
Raumschaft Lahr sind in einer Einheitskasse verbunden. Die Eigenbetriebe BGL und
Alten- und Pflegeheim Spital haben jeweils ein eigenes Bankkonto, insofern erfolgen
gesonderte Kassenprüfungen.
Das auf dem Tagesabschluss vom 11.07.2016 ausgewiesene Kassenist entspricht
den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit
dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht.
Kassensoll und Kassenist beim Handvorschuss stimmten mit je 687,54 EUR überein.
Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 22,2 Mio. EUR
(Anlagebestätigung) vorhanden. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto
5,4 Mio. EUR (Saldenbestätigung) angelegt.
Die offenen Forderungen (Kasseneinnahmereste) betrugen zum 31.12.2015 im Verwaltungshaushalt 3.227.925,70 EUR und im Vermögenshaushalt 863.479,13 EUR.
Gerade im Hinblick auf die Einführung des NKHR und die damit verbundene bilanzielle Darstellung der wertberichtigten Forderungen sollten die Kasseneinnahmereste
soweit als möglich reduziert werden. Für die im Bericht dargestellten Kassenausgabereste in Höhe von 187.887,67 EUR war eine Aufklärung erforderlich.
Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Die Bestellung sowie die Abholung bzw. Entgegennahme von
Schecks sollte ausreichend dokumentiert werden.
Zu den Randnummern 20 (Geldanlagen) und 21 (Verfügungs- und Zeichnungsberechtigung) des letzten Berichts der überörtlichen Prüfung baten wir um Mitteilung
des aktuellen Sachstandes. Es wurde außerdem festgestellt, dass beim Hauptgirokonto der Sparkasse für die Einzahlung bzw. Zählung der Münzgelder Gebühren anfallen.

- 64 Eine weitere Kassenprüfung fand anlässlich des Wechsels des Kassenverwalters
bei der Stadtkasse am 28.10.2016 statt.
Das hier auf dem Tagesabschluss vom 27.10.2016 ausgewiesene Kassenist entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies
mit dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht.
Kassensoll und Kassenist beim Handvorschuss stimmten mit je 598,20 EUR überein.
Zu diesem Prüfungszeitpunkt waren Festgelder in Höhe von insgesamt 19,2 Mio.
EUR vorhanden. Parallel dazu waren auf dem Tagesgeldkonto 5,0 Mio. EUR angelegt. Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im
Bestandsverzeichnis überein.
Im Rahmen des Wechsels des Kassenverwalters wurden Saldenbestätigungen aller
Banken angefordert. Die Stände konnten soweit nachvollzogen werden.
Weiterhin wurde die Umstellung der Zugänge, Rechte und Rollen in finanzwirksamen EDV-Programmen wie SAP oder EBsec (Electronic Banking) beleuchtet. Dabei
waren sowohl der Wechsel des Kassenverwalters, als auch die neue Besetzung der
Stellvertretung im Fokus. Der Umstellungsprozess dauerte etwa 3 Wochen.
Aus aktuellem Anlass wurde das Thema Negativzinsen für Geldanlagen in den Bericht aufgenommen und weiter erläutert. Der Wechsel des Kassenverwalters war
soweit vollzogen.
Abschließende Bestätigung
Für die geprüften Schwerpunkte und Stichproben kann festgestellt werden, dass die
Bücher nach den Grundsätzen der GemKVO geführt werden. Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt den Vorschriften. Die
Kassensicherheit war in diesem Zusammenhang gewährleistet und die geprüften
Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt.

3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen
Nach der Gemeindeprüfungsordnung sind die Zahlstellen mit einem Jahresumsatz
von über 2.000 EUR in einem Turnus von 2 Jahren zu prüfen; alle weiteren Zahlstellen sind in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Bei Handvorschüssen mit
mehr als 500 EUR ist ebenfalls in einem angemessenen Zeitintervall eine Überprüfung vorzunehmen. Die Handvorschüsse unter 500 EUR unterziehen wir auch in
größeren Zeitabständen einer Kontrolle (nicht prüfungspflichtig).
Im Jahr 2016 wurden 38 Zahlstellen über 2.000 EUR Jahresumsatz; 5 Zahlstellen
unter 2.000 EUR Jahresumsatz und 12 Handvorschüsse geprüft.

- 65 Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch stichprobenweise die Einhaltung
der Dienstanweisungen, insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und die
Ablieferungspflicht betrachtet. In Einzelfällen wurden lediglich geringfügige Fehlbeträge bzw. Kassenüberschüsse festgestellt, welche auszugleichen waren. Im Rahmen der Prüfungen werden regelmäßig auch Abläufe bei der Führung der Handvorschüsse und Zahlstellen in Frage gestellt bzw. mit den Fachbereichen optimiert.

3.9 Haushaltsreste
Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitionen und zur Förderung von Investitionen Dritter, für Beiträge und ähnliche Entgelte
und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig.
Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt.
Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die
Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn
sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht
geleistet worden sind.
Das Rechnungsergebnis wird durch Haushaltsreste entscheidend beeinflusst. Deshalb genehmigt der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllt damit seine
Steuerungsfunktion. Diese Praxis dient auch der Haushaltsklarheit und erleichtert
den Überblick über den Etatvollzug.
Der Gemeinderat hat am 27.03.2017 die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und zwar
im VWH mit Ausgaben
im VMH mit Einnahmen
mit Ausgaben

von
von
von

4.336.700 EUR
4.454.600 EUR
12.153.100 EUR.

Im Haushaltsjahr 2016 sind rd. 26 % des regulären Ausgabeetats des VMH ins
nächste Jahr übertragen worden. Die Haushaltseinnahmereste haben sich um ca.
0,65 Mio. EUR reduziert.

- 66 Die Haushaltsreste haben unterschiedliche Hintergründe. In vielen Fällen wurden
Maßnahmen begonnen, aber im Haushaltsjahr nicht zum Abschluss gebracht. Teilweise wurde auch noch kein Auftrag erteilt. Die Haushaltsausgabereste sind insofern
ein Indiz dafür, dass die Verwaltung geplante Projekte in dem vorgegebenen Umfang nicht umsetzen konnte.
Anderseits gibt es einige Maßnahmen, die abgeschlossen wurden, aber die Rechnungen bis zum frühen Kassenschluss Mitte Dezember noch nicht eingegangen
sind.
Das Veranschlagungsprinzip nach § 7 GemHVO, wonach nur die Einnahmen und
Ausgaben zu veranschlagen sind, welche im jeweiligen Haushaltsjahr vereinnahmt
bzw. verausgabt werden, wird seit Jahren nicht konsequent eingehalten.
Die nach § 19 GemHVO zu übertragenden Haushaltsausgabereste belaufen sich
zum Jahresende daher auf insgesamt 16,5 Mio. EUR (Vorjahr 13,2 Mio. EUR).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere für die noch nicht abgerufenen Zuschüsse für die LGS Lahr 2018 GmbH i. H. v. ca. 12,96 Mio. EUR keine Haushaltsreste gebildet wurden. Diese wurden im Folgejahr neu veranschlagt.
Es ist damit zu rechnen, dass sich die vom Gemeinderat verabschiedeten aktuellen
Maßnahmen durch die noch erforderliche Abarbeitung der Haushaltsausgabereste
verschieben oder sich die verschobenen Maßnahmen durch die weitere Preisentwicklung verteuern.
Im Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes erfolgte daher im Juli
2014 durch den Gemeinderat die Vorgabe, dass bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 darauf zu achten ist, dass vorrangig die Haushaltsreste abgebaut werden.
Dies wurde auch durch den Oberbürgermeister für den Haushalt 2016 vorgegeben.
Das Rechnungsergebnis zeigt, dass eine Umsetzung im Jahr 2016 nicht erfolgt
ist und die Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Wir haben im Schlussbericht 2014 angeregt, mit geeigneten Controlling-Maßnahmen
den gezielten Abbau der Haushaltsreste zu überwachen und sicherzustellen. Wirksame Maßnahmen wurden offensichtlich bisher nicht eingeleitet, sind jedoch in Bezug auf das Jahr 2017 seitens der Kämmerei geplant.
Es wird dringend empfohlen, die Maßnahmen mit Haushaltsausgaberesten im
Haushaltsplanentwurf 2018 zu berücksichtigen und Maßnahmen nur in dem
Maße einzuplanen, wie diese im Gesamtpaket mit den Haushaltsresten auch
bewältigt werden können.

- 67 Entwicklung der Haushaltsreste in SAP
Verwaltungshaushalt
HHJ

HHRest
EUR

Einnahmereste
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Ausgabereste
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016

HHAnsatz
EUR

Vermögenshaushalt
%

78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102.815.000
104.360.000
112.760.000

1.505.350 78.260.000
1.836.200 79.305.000
2.041.450 80.085.000
2.378.800 88.970.000
3.511.000 96.800.000
3.495.000 102.815.000
3.936.899 104.360.000
4.336.700 112.760.000

1,92
2,32
2,55
2,67
3,63
3,40
3,77
3,85

HHRest
EUR

HHAnsatz
EUR

%

5.822.000
6.573.550
5.140.150
4.672.300
3.929.000
3.902.000
5.109.600
4.454.600

18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000
47.090.000

30,85
46,47
74,17
39,60
19,39
28,66
27,69
9,46

8.769.800
7.751.650
5.253.450
7.632.510
9.455.000
10.249.400
9.242.750
12.153.100

18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000
47.090.000

46,46
54,80
75,81
64,68
46,66
75,28
50,10
25,81

In den gesamten Haushaltsausgaberesten 2016 von 16.489.800 EUR (VWH +
VMH) sind die folgenden größeren Beträge enthalten:
Haushaltsreste im VWH in EUR (über 100.000 EUR)

305.900,00
265.350,00
235.000,00
197.750,00
176.700,00
174.300,00
148.000,00
136.450,00
108.250,00
108.000,00
104.450,00
101.200,00
100.000,00

Max-Planck-Gymnasium -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
Theodor-Heuss-Schule -Gebäudeunterhaltung Turnhalle
Förderung v. Kindergärten/Kindertagheimen -Bauunterhaltungszuschüsse (GD)
Theodor-Heuss-Schule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogr. -Turnhalle
Stadtplanung -Städtebauliche Planungen (GD)
Otto-Hahn-Realschule -Gebäudeunterhaltung
Geroldseckerhalle Reichenbach -Gebäudeunterhaltung
Friedrichschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
Friedrichschule -Gebäudeunterhaltung
Otto-Hahn-Realschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
Gebäudemanagement -Wartung/Aufschaltung Gebäudeleittechnik
Schutterlindenbergschule -Maßnahmen gemäß Schulsanierungsprogramm
Max-Planck-Gymnasium -Gebäudeunterhaltung

- 68 Haushaltsreste im VMH in EUR (über 50.000 EUR)

2.402.000,00
2.022.600,00
1.604.000,00
595.000,00
570.000,00
483.600,00
477.900,00
312.000,00
277.000,00
275.650,00
250.000,00
205.500,00
177.000,00
175.000,00
162.500,00
150.000,00
121.000,00
113.250,00
102.600,00
95.500,00
95.000,00
89.000,00
77.000,00
71.100,00
70.000,00
66.000,00
60.000,00
60.000,00
58.400,00
54.500,00
50.000,00
50.000,00

Stadtsanierung -Kanadaring -Zuw./Zusch. an übr. Bereiche
Otto-Hahn-Realschule -Erweiterung zur Ganztagesschule
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Stadtgeschichtl. Museum (Baumaßn.)
Förderung von Kindergärten und Kitas -Zusch. f. Baumaßn. u. Erstansch.
Stadtsanierung -Kanadaring -Grunderwerb
Stadtsanierung -Kanadaring -Straßenbau
Kita Lotzbeckstraße -Umbau
Otto-Hahn-Realschule -bauliche Verbesserungen Außenanlage
Stadtsanierung -Kanadaring -Gestaltung öffentl. Frei- und Grünflächen
Stadtpark -Erneuerung Tiergehege und Futterküche
Friedrichschule -Erweiterung zur Gemeinschaftsschule
Jugendbegegnungsstätte Schlachthof -bauliche Verbesserungen
Feuerschutz -Beschaffung von Fahrzeugen
Öff. Grünanlagen -Bau
Förderung der Wohlfahrtspflege - Förderzuschüsse
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Zuw./Zusch. an übr. Bereiche
Sanitär-/Umkleidegebäude Sportplatz Mauerfeld -Bau
Verwaltungsgebäude -bauliche Verbesserungen
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Ausbau Dinglinger-Tor-Straße
Erschließung Baugebiet Heubühl -Ausgleichsmaßnahmen
Kita Lotzbeckstraße -bauliche Verbesserung Außenanlage
Otto-Hahn-Realschule -Erwerb v. bew. Sachen d. Anlagevermögens
Kinderspielplätze -bauliche Verbesserungen
Stadthalle -bauliche Verbesserungen
Parkierungsanlage Königsberger Ring -Straßenbau
Öff. Grünanlagen -Öko-Konto
Kita Geroldsecker Vorstadt -Planungsmittel
Sanitär-/Umkleidegebäude Sportplatz Mauerfeld -Herstellung Außenanl.
Scheffel-Gymnasium -Erwerb von bew. Sachen des AV (GD)
Otto-Hahn-Realschule -bauliche Verbesserungen
Kita Kanadaring 25/1 -Erneuerung Außenbereich
Breitbandausbau Lahr -Ausbau Breitbandnetz

Hohe Haushaltsreste bestehen für die Stadtsanierungen Nördliche Altstadt und Kanadaring, die Erweiterung der Otto-Hahn-Realschule zur Ganztagsschule, den Umbau der KiTa Lotzbeckstraße, sowie für die Förderung von Kindertagessätten (Baukostenzuschüsse).

3.10 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen (VE) legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen
werden dürfen.

- 69 VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn
- ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist
- die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen noch
überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben.
In der Haushaltssatzung 2016 waren VE von 7.907.500 EUR ausgewiesen. Diese
wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen
vorgesehen waren.
Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2016 betrafen unter anderem die
Kindertagesstätte Geroldsecker Vorstadt mit 2,0 Mio. EUR, das Baugebiet Hosenmatten II mit 1,0 Mio. EUR, die Ortsmitte Sulz mit 950 TEUR und die Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring mit 890 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich
die Verpflichtungsermächtigungen um ca. 3,4 Mio. EUR reduziert.
Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 477 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 2.054.205,03 EUR. Damit wurden lediglich ca. 26 % der
veranschlagten VE tatsächlich in Anspruch genommen.
Neben den nicht in Anspruch genommenen VE für die Kindertagesstätte Geroldsecker Vorstadt (2,23 Mio. EUR) wurden vor allem bei der Ortsmitte Sulz und bei der
Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring die Ermächtigungen nicht wie geplant
benötigt.

3.11 Kasseneinnahmereste
Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es
handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass ein Geldfluss noch nicht erfolgt ist, also
Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen („Forderungen“) oder Ausgaben nicht
ausgezahlt worden („Verbindlichkeiten“) sind. Die Reste sind auf die neue Rechnung
ins Folgejahr zu übertragen und stammen teilweise aus den Vorjahren.
Kasseneinnahmereste laut kassenmäßigem Abschluss zum 31.12.2016:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

2.023.416,42 EUR (Vorjahr
187.469,54 EUR (Vorjahr

3.227.925,70 EUR)
863.479,13 EUR)

- 70 Entwicklung der Kasseneinnahmereste in den letzten 5 Jahren

in EUR

Verwaltungshaushalt – Aufgliederung

in EUR

2015

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9*

*davon Gewerbesteuer

2016

1.260.842,94
189.771,31
20.272,93
45.848,96
194.920,56
33.895,32
582.720,47
64.714,36
85.307,83
749.631,02
3.227.925,70

411.871,19
221.396,22
70.477,81
62.555,45
174.076,32
16.717,57
26.553,65
70.281,51
81.437,47
888.049,23
2.023.416,42

631.872,28

666.572,10

Aufgrund der Verbuchungssystematik der Zahlungen im Hauptbuchverfahren lässt
sich das Alter der Forderungen anhand des Fälligkeitsdatums nur schwer feststellen.
Hilfsweise wurde eine Analyse der Forderungen anhand des Buchungsdatums vorgenommen. Daraus ist ersichtlich, dass ca. 53% der Forderungen aus dem Geschäftsjahr 2016 stammen. Von den restlichen 47% sind ca. 14% älter als 3 Jahre.
Die Salden der Forderungskonten weisen im Verhältnis zum Gesamtforderungsbestand nur geringfügig Überzahlungen zum 31.12.2016 aus.
Wie unter 3.14 dargestellt, werden uneinbringliche Forderungen regelmäßig unterjährig niedergeschlagen. Mit der kommenden Einführung des NKHR gilt es jedoch

- 71 auch die bilanzielle Werthaltigkeit des gesamten Forderungsbestandes zum 31.12.
festzustellen.
Die deutliche Verringerung der Forderungen im Einzelplan 0 im Vergleich zum Vorjahr ist auf die noch auf das Jahr 2015 gebuchten und erst im Jahr 2016 ausgeglichenen Verwaltungskostenbeiträge 2015 von ca. 800 TEUR zurückzuführen.
Aus dem Verfahren OWI21 der Bußgeldstelle wurden 157.462,69 EUR an rechtskräftigen Forderungen manuell in das Hauptbuch SAP entsprechend der Empfehlung der GPA eingebucht und mit den Kasseneinnahmeresten ausgewiesen (EPL 1).
Die offenen Posten aus dem Bereich Essenslieferungen in den Schulen (EPL 2)
werden aufgrund unserer Prüfungsfeststellung seit dem Jahresabschluss 2015 aus
dem Vorverfahren LEO ermittelt und als Kassenreste ausgewiesen. Ein Abgleich der
Werte im Vorverfahren LEO mit den tatsächlichen Geldern auf den Schulkonten zur
Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt.
Die deutliche Reduzierung im Einzelplan 6 ist auf den einmaligen Effekt einer im
Jahr 2015 noch hohen, ausstehenden Verwaltungsgebührenforderung zurückzuführen, welche zum Jahresbeginn 2016 ausgeglichen wurde.
Im Vermögenshaushalt ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein deutlich geringerer
Betrag. Im Vorjahr standen noch Zuschüsse für die Landesgartenschau zum Jahreswechsel offen.
Bei den Kasseneinnahmeresten ist auch zu berücksichtigen, dass durch den jeweiligen frühen Kassenabschluss (12. Dezember 2016), die Einnahme-Sollstellungen ab
diesem Zeitpunkt auf das Folgejahr gebucht werden und damit Einnahmen und auch
Kasseneinnahmereste entgegen § 42 GemHVO nicht periodengerecht zugeordnet
werden.
Vermögenshaushalt – Aufgliederung
in EUR

Zuweisungen und Zuschüsse
- Feuerschutz
- Landesgartenschau
- Stadtsanierung Tonofenfabrik
Kostenerstattung Ausgleichsmaßnahme
Erschließungsbeiträge
Erlöse aus Grundstücksverkäufen

2015

2016

16.000,00
775.000,00
0,00

50.909,00
0,00
70.000,00

0,00
46.948,39
25.530,74
863.479,13

18.831,49
22.581,00
25.148,05
187.469,54

- 72 -

3.12 Kassenausgabereste
Diese Kassenausgabereste sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

8.268,41 EUR (Vorjahr
2.014.910,68 EUR (Vorjahr

-37.183,62 EUR)
9.191,23 EUR)

Die Kassenausgabereste haben sich in den beiden Sachbüchern zur Stichtagsbetrachtung 31.12.2016 gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Die deutliche Erhöhung der Kassenausgaberesten im Vermögenshaushalt ist auf
Anordnungen i. H. v. 2 Mio. EUR in die Kapitalrücklage der Landesgartenschau aus
Dezember 2016 zurückzuführen, welche Anfang Januar 2017 ausbezahlt wurden.
Die „Verbindlichkeiten“ stammen im Wesentlichen aus dem letzten Quartal 2016.

3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29
GemHVO sind im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) zu buchen und
abzuwickeln. Es umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht auf den
Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen
oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen.
Im Haushaltsjahr 2016 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben von
68.451.468,98 EUR (Vorjahr 78.482.602,36 EUR) durchgebucht.
Im Bestand des ShV stehen zum 31.12.2016:
in EUR
Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9

6.377.537,31
59.898,28
56,25
1.909,10
104,52
171.778,58
81.131,30
983,40

924.626,65
22.865,96
7.174,50
17.302,19
1.575,00
139.808,87
2.458,13
6.039,00

31.148.491,68
37.841.890,42

24.872.546,99
25.994.397,29

die Werte im Einzelplan 9 setzen sich zusammen aus
Einlagen bei Geldinstituten
Kassenbestand
Allgemeine Rücklage

15.200.000,00
15.948.491,68
24.872.546,99

- 73 Die Grundstücksverkäufe Flugplatzareal Ost (Rahmenkonto) werden im Unterabschnitt 4.0880 nachgewiesen.

3.14 Niedergeschlagene Forderungen
Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete
Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne
Verzicht auf den Anspruch selbst.
Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn
- feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder
- die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.
Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt.
Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden in
einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse am
14.03.2017 aufgeschlüsselt:

Stand 01.01.2016
Abgänge
a) Zahlungen
b) Umwandlung in
unbefristete Niederschlagung

1.375.246,54 EUR

3.250,66 EUR
67.266,37 EUR
70.517,03 EUR

Zugänge
Stand 31.12.2016

132.024,20 EUR
1.436.753,71 EUR

Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und
deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen.
Im Haushaltsjahr 2016 wurden außerdem 110.813,53 EUR direkt unbefristet niedergeschlagen. Im Rahmen der Jahresrechnungsprüfung wurde allerdings festgestellt,
dass die manuellen Listen der Bußgeldstelle nicht vollständig sind und die vom Rechenzentrum aus OWI21 erstellten Listen einen um 15.157,59 EUR höheren Betrag
ausweisen. Eine abschließende Klärung hat durch den Fachbereich noch zu erfolgen.

- 74 -

3.15 Erlasse
Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden,
wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere
Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und weitere
spezielle gesetzliche Bestimmungen.
Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die
Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der
Hauptsatzung geregelt.
Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 6.117,00 EUR (Vorjahr
98,21 EUR) ausgesprochen.

3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen
sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den
Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht.
Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 - 4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der
Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse
und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge.
Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften
kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle.
Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 7 Jahre folgendes Bild:
Jahr

Kreditbe- Kredittilschaffungs- gungen*
kosten

in EUR
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

1.971.773,76
1.984.500,56
1.901.129,43
1.851.725,98
1.949.883,32
1.838.748,98
1.826.658,24

Mindestbetrag
der Zufg. zum
VmH ohne
Ersatzdeckungsmittel**
1.765.579,15
1.866.361,21
1.757.700,92
1.704.894,38
1.372.827,28
1.838.748,98
1.826.658,24

* ohne Umschuldung
** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung

Im HH
veranschl.
Zuführungsbetrag

410.000,00
200.000,00
3.845.000,00
8.435.000,00
8.140.000,00
6.760.000,00
9.130.000,00

Wirtschaftsüberschuss

5.419.070,07
6.145.555,69
4.835.656,55
7.073.338,19
3.903.097,70
7.020.320,87
6.133.571,74

Zuführungsrate
insgesamt

5.829.070,07
6.345.555,69
8.680.656,55
15.508.338,19
12.043.097,70
13.780.320,87
15.263.571,74

- 75 -

Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr wiederum bei weitem übertroffen
werden. Mit einer Gesamtsumme von 15,26 Mio. EUR trägt der Verwaltungshaushalt
zu 100 % die Kosten für die eigenen Investitionen (ohne Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Dritte).

Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
in EUR
Ordentliche Tilgung
Kreditbeschaffungskosten

2016
1.826.658,24
0,00

Summe Ausgaben

1.826.658,24

Rücklagenentnahme

6.066.434,12

Rückflüsse aus Darlehen
Rückflüsse von Beteiligungen
Veräußerungen von Anlagevermögen
Beiträge und ähnliche Entgelte
Zuweisungen und Zuschüsse
Ersatzdeckungsmittel
Mindestzuführung (= Summe
Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel)

1.261,35
0,00
2.950.962,92
793.981,75
7.250.693,46
17.063.333,60

-15.236.675,36

Das gute Ergebnis wurde auch in diesem Jahr neben einer deutlichen Einsparung
bei den Personalkosten, vor allem durch höhere Steuereinnahmen und Finanzausgleichszuweisungen erzielt. Die Zuführung wurde damit nur bedingt aus eigener
Kraft aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die
nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen.

- 76 Der Verwaltungshaushalt trägt somit auch Verantwortung für die Rücklagenwirtschaft. Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens. Soweit
über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem Vermögenshaushalt letztlich wieder zugeführt werden. Die Sollvorschrift bedeutet, dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den
Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind (s. Kommunales
Wirtschaftsrecht, 7. Auflage, Rd. Nr. 130). Im Berichtsjahr konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich nachgekommen werden.

Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 GemHVO
2016
764.437,47
379.470,97

Abschreibungen
davon erwirtschaftet

Investitionsrate
Die Brutto- und Nettoinvestitionsraten sind rechnerische Größen zur Beurteilung des
kommunalen Haushalts.
Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt (in EUR):
Haushaltsjahr

2012

2013

2014

2015

2016

Zuführung VWH an den VMH
zuzügl. Zinsen für Kredite

8.680.656,55
1.197.736,18

15.508.338,19
1.166.507,91

12.043.097,70
1.037.337,59

13.780.320,87
921.838,71

15.263.571,74
853.230,11

Bruttoinvestitionsrate

9.878.392,73

16.674.846,10

13.080.435,29

14.702.159,58

16.116.801,85

%-Anteil am Volumen des VWH
%-Anteil am Volumen des VMH

10,51%
74,20%

16,07%
71,33%

12,32%
75,49%

13,18%
60,19%

14,45%
65,98%

Zuführung VWH an den VMH
abzüglich Tilgungen für Kredite
(ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten

8.680.656,55

15.508.338,19

12.043.097,70

13.780.320,87

15.263.571,74

1.901.129,43

1.851.725,98

1.949.883,32

1.838.748,98

1.826.658,24

6.779.527,12

13.656.612,21

10.093.214,38

11.941.571,89

13.436.913,50

Nettoinvestitionsrate

Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2016 mit 13,4 Mio. EUR ca. 13 % über dem
Vorjahreswert. Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate als gut bezeichnet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem wegen höheren
Steuereinnahmen und Zuweisungen erzielt werden konnte, ist es aus unserer Sicht
weiterhin erforderlich, durch geeignete Maßnahmen im Verwaltungshaushalt die Zuführungsrate langfristig zu sichern. Nur so kann der finanzielle Spielraum im Vermögenshaushalt für investive Maßnahmen gesichert werden.

- 77 -

3.17 Vermögensrechnung
In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen
des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus
der Haushaltsrechnung ergeben. Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt
§ 43 GemHVO Inhalt und Umfang der Vermögensrechnung.
Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob das Vermögen und
die Schulden vollständig und richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen.
Auszuweisen sind:


Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der
Beteiligung erworben hat,



Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat,



Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,



das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen
eingebrachte Eigenkapital,



Forderungen aus Geldanlagen,



Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen,



Rücklagen.

Die bisherige Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen
und kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene
Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der
VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den
Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die
Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom
Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt. Die Bilanzsumme
hat sich von 276.083.612,56 EUR um 7.362.600,98 EUR auf 283.446.213,54 EUR
zum Jahresende 2016 erhöht.

- 78 -

3.18 Rücklagen
Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits
die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt mit abdecken.
In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in
der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.

in EUR
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015

Ausgaben
VWH

Durchschnitt

80.025.236,77
83.284.701,91
85.482.939,88 82.930.959,52
94.012.627,39 87.593.423,06
103.775.161,29 94.423.576,19
106.148.896,69 101.312.228,46
111.535.663,77 107.153.240,58

2 v.H.

1.658.619,19
1.751.868,46
1.888.471,52
2.026.244,57
2.143.064,81

Mindestrücklage
für das HHJ

2012
2013
2014
2015
2016

Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen.

Allgemeine Rücklage
Stand zum 31.12.2015
Zuführung
zweckgebunden Flughafenareal Ost
Entnahme
aus Ergebnis

Stand zum 31.12.2016

in EUR
30.878.981,11
60.000,00

6.066.434,12

24.872.546,99

Unter Berücksichtigung der Mindestrücklage i. H. v. 2.143.064,81 EUR und des
zweckgebundenen Rücklagenanteils i. H. v. insgesamt 6.670.083,02 EUR (Rechenschaftsbericht S. 69) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand i. H. v.
16.059.399,16 EUR.

- 79 Im Haushaltsplan 2016 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. v.
18.333.450 EUR veranschlagt. Aufgrund des geringeren Mittelabrufes bei der Landesgartenschau (- 13,5 Mio. EUR) war nur eine geringere Entnahme i. H. v.
6.066.434,12 EUR notwendig.
Aufgrund der Rücklagenzuführung der letzten Jahre befindet sich die Rücklage zum
31.12.2016 noch auf einem guten Niveau.
Nach der Finanzplanung zum Haushaltsplan 2017 ist für das Jahr 2017 eine weitere
Rücklagenentnahme i. H. v. 7,5 Mio. EUR aufgrund der geplanten Investitionen im
Zusammenhang mit der Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm geplant. Die verbleibende Rücklage ist auch im Kontext zum Schuldenstand
zu betrachten.
Die Zusammensetzung der allgemeinen Rücklage errechnet sich wie folgt:

Zusammensetzung der Allgemeinen Rücklage
Einlagen bei Geldinstituten u.a.
Kasseneinnahmereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
Kassenbestand

in EUR
24.000.000,00

2.023.416,42
187.469,54
-73.222,74
4.454.600,00
13.915.113,16

abzüglich
Kassenausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

8.268,41
2.014.910,68
1.121.850,30

Haushaltsausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt

4.336.700,00
12.153.100,00

Stand zum 31.12.2016

24.872.546,99

Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei verfügbar ist.

- 80 -

3.19 Stand der Schulden
Zulässige Kreditaufnahme
Haushaltsrest aus Vorjahr
maximal mögliches Kreditvolumen 2016

1.600.000 EUR
2.000.000 EUR
3.600.000 EUR

Tatsächliche
Darlehensaufnahme

1.600.000 EUR

auf 2017 übertragener neuer Haushaltsrest

0,00 EUR

Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar:

Schuldenstand
Stand zum 31.12.2015
Kreditaufnahme
CHF-Darlehen, Wechselkursverlust
ordentliche Tilgung
./.
Sondertilgung
./.
Stand zum 31.12.2016

in EUR
25.866.422,33
1.600.000,00
12.916,39
1.826.658,24
57.074,04
25.595.606,44

Der Schuldenstand umfasst auch zwei ausländische Darlehen in Schweizer Währung. Diese Darlehen wurden zum 31.12.2016 neu bewertet (+ 12.916,39 EUR),
nachdem diese in früheren Jahren zuvor jeweils mit dem Aufnahme-Wechselkurs
angesetzt wurden.

- 81 Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der Grafik sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten.

(Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost)

Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 570 EUR/EW deutlich über dem Landesdurchschnitt
(416 EUR/EW zum 31.12.2016 auf Basis der Kassenstatistik laut Geschäftsbericht
GPA 2016). Wie aus der Übersicht des Rechenschaftsberichtes (S. 66) zu entnehmen ist, liegt die Gesamtverschuldung der Stadt Lahr mit den Eigenbetrieben, den
anteiligen Schuldverpflichtungen aus den Zweckverbänden und dem Rahmenkonto
Ost zum 31.12.2016 bei 64.489.098,98 EUR. Dies entspricht einem Betrag von
1.437 EUR pro Einwohner.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Schuldenstand zum 31.12.2016
Rahmenkonto Ost
gegenüber Stadt Lahr *

14.483.218,21 EUR
0,00 EUR
5.712.476,31 EUR

Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Schuldenstand zum 31.12.2016
gegenüber Stadt Lahr *

1.787.044,65 EUR
1.071.389,86 EUR

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Schuldenstand zum 31.12.2016
gegenüber Stadt Lahr *

275.000,00 EUR
27.725.135,44 EUR

Abwasserverband Raumschaft Lahr
Schuldenstand zum 31.12.2016 *

12.820.754,75 EUR

- 82 (Anteil der Stadt zum 01.01.2016: 79,98 % siehe Rechenschaftsbericht Seite 66)
Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST
außerhalb des Haushalts zum 31.12.2016
* vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse

9.527.474,93 EUR

3.20 Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten erfasst.
Die Aufgliederung ergibt:
Anfangsbestand Zunahme
01.01.2016
EUR
EUR
02
Verwaltungsvermögen
0222 Beteiligungen
Kapitaleinlagen
Wohnungsbauunternehmen
Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding
Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder
Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr
Zweckverband KIVBF
Industrie- und Gewerbezentrum
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
Arbeitsförderungsgesellschaft
Zweckverband Vis-à-Vis
Wirtschaftsregion Ortenau
Sonstige Unternehmen
(BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof)
Banken

Abnahme
EUR

Endbestand
31.12.2016
EUR

10.031.896,00
349.366,21
50.000,00
50.000,00
44.102,38
23.400,00
20.000,00
6.840,00
6.500,00
2.600,00

1.827,84

10.033.723,84
349.366,21
50.000,00
50.000,00
44.102,38
23.400,00
20.000,00
6.840,00
6.500,00
2.600,00

4.671,46
850,00

100,00

4.771,46
850,00

10.590.226,05

1.927,84

0,00

10.592.153,89

Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht 2015 der
Stadtkämmerei vom März 2017.
Nach der Vorlage im Gemeinderat am 15.05.2017 wurde der Beteiligungsbericht
2015 am 29.05.2017 öffentlich bekannt gemacht und am 08.06.2017 der Rechtsaufsicht zur Kenntnis gegeben.
Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen
dieses Steuerungsinstrumentes wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit Beschluss vom 26.11.2007.
Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und
Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der
Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der
Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden

- 83 von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen.
Die Wirksamkeit der eingeführten Steuerungsinstrumente wird im Rahmen der Bestätigungsprüfung beurteilt.

4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung
Im Folgenden möchten wir einen Querschnitt über unsere unterjährige Prüfungstätigkeit parallel zur Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse geben
und einzelne Feststellungen darlegen.
Diese Ausführungen sollen jedoch nicht unseren Eindruck schmälern, dass insgesamt in der Verwaltung mit einem hohen Arbeitseinsatz eine sehr gute Arbeit geleistet wird, welche wir auch ausdrücklich würdigen.
Bis zur Erstellung des Schlussberichtes konnten fast alle Prüfungsfeststellungen aus
dem Jahr 2016 als erledigt betrachtet werden. Die noch offenen Bemerkungen sind
im Folgenden mit einer Randbemerkung „B“ – gekennzeichnet.

4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge
Dem RPA der Stadt Lahr sind alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor
der Buchung bzw. Auszahlung vorzulegen. Alleine bei den Auszahlungen handelte
es sich im Jahr 2016 um insgesamt ca. 49.000 Kreditor-Belege (bezahlte Rechnungen einschließlich Daueranweisungen).
Diese Vorab-Kontrolle kann aufgrund der Masse von Belegen nur als Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung erfolgt in Bezug auf formelle wie auch
materielle Gesichtspunkte.
Bei der Belegprüfung achten wir daher auch darauf, dass die internen Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung eingehalten werden.
Typische Feststellungen sind unter anderem das Fehlen von Unterschriften („VierAugen-Prinzip“), zahlungsbegründender Unterlagen, Originalbelegen, Inventareinträgen oder Eingangsstempeln. Außerdem werden fehlerhafte Verbuchungen, unrichtige Rechnungsbeträge oder unrichtige Abrechnungen festgestellt. Die entsprechenden Belege werden in der Regel an die zuständigen Fachbereiche zur Korrektur
zurückgegeben.
Durch die Belegprüfung konnten auch in Einzelfällen Skontoabzüge noch erfolgen
und Doppelzahlungen verhindert werden. Es ist jedoch auffallend, dass Rechnungen
öfters nicht innerhalb des Zahlungsziels zur Anweisung gebracht werden und
dadurch Skontoabzüge nicht mehr erfolgen können.

- 84 Im Folgenden ein paar Beispiele aus der Belegprüfung 2016:
In einem Fall der Belegprüfung wurde eine Anweisung i. H. v. 1.150 EUR zurückgegeben, da aufgrund der Zuständigkeitsregelung in der Hauptsatzung ein Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt werden musste. Die Bezuschussung der Reisekosten
an eine Privatperson im Rahmen der Aktion „Stolpersteine“ wurde am 27.06.2016 im
Gemeinderat beschlossen.
In einem anderen Fall wurde eine Rechnung i. H. v. ca. 2.500 EUR ausbezahlt, welche nach der vertraglichen Regelung nicht zu leisten war. Das Geld wurde aufgrund
unseres Hinweises von der Firma zurückgefordert. Die Erstattung erfolgte nach Zahlungsaufforderung.
Eine andere Auszahlungsanordnung über ca. 300 EUR an die anweisende Stelle zurückgegeben, da es sich bei dem Vorgang um einen Schadensfall handelte. Die
Rechnung wurde im Anschluss von der Versicherung übernommen.
Immer öfter tauchen Fragestellungen im Zusammenhang mit Email-Rechnungen auf.
Grundsätzlich akzeptiert die Stadt Lahr aus Sicherheitsgründen nur schriftliche Originalrechnungen. Aufgrund des E-Rechnungs-Gesetzes sind die Kommunen jedoch
ab dem 27. November 2019 verpflichtet elektronische Rechnungen anzunehmen.
Entsprechende Vorbereitungen sind durch die Stadtkasse zu treffen.
Anfragen der Fachbereiche zur Möglichkeit der Leistung von Vorkasse / Vorauszahlungen (unter anderem bei Onlinebestellungen) werden von unserer Seite grundsätzlich verneint, da das Risiko einer fehlenden Leistungserbringung durch den Lieferanten nicht dem Steuer-/Gebührenzahler aufgelastet werden darf. Eine Zahlung ist nur
nach Wareneingang bzw. (Teil-) Leistungserbringung zulässig.
Eine weitergehende, materielle Prüfung wird bei den Schlussrechnungen aus dem
Baubereich und Honorarbereich sowie bei der Abrechnung von Lieferungen und
Leistungen vorgenommen. Teilweise werden diese für eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgemerkt.
Diese das Tagesgeschäft der Verwaltung begleitende Prüfung ist mit einem relativ
hohen Aufwand verbunden. Im Ergebnis sorgt sie jedoch für eine ordnungsgemäße
Buchhaltung und gibt dem Rechnungsprüfungsamt regelmäßig Einblick in die aktuellen Vorgänge in der Verwaltung, aber auch Hinweise auf einen Beratungs- bzw. Prüfungsbedarf.

4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben
Die Prüfung der vergaberechtlichen Verfahren (VOB, VOL, VGV), der Honorarverträge für Ingenieur- und Architektenleistungen, sowie die Prüfung der Abrechnungen
dieser Leistungen nimmt einen wesentlichen und zunehmenden Anteil der Prüfungstätigkeit und der Personalressourcen des RPA ein.

- 85 Das verabschiedete, laufende Zukunftsinvestitionsprogramm, das in 2013 begonnene 10-jährige Schulsanierungsprogramm, umfangreiche Stadtsanierungsmaßnamen,
Baumaßnahmen des Generalentwässerungsplanes (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung), mehrjährige Sanierungsmaßnahmen der Kläranlage in Millionenhöhe (Abwasserverband Raumschaft Lahr), aber auch die stetig wachsenden Unterhaltungsmaßnahmen der Gebäude im Verwaltungshaushalt führen auch im Rechnungsprüfungsamt zu einem höheren Arbeitsaufkommen.
Ein Blick auf die nahe Zukunft und die Finanzplanung zeigen außerdem, dass weitere große Baumaßnahmen in den Bereichen Kindertageseinrichtungen und Schulen
(z.B. Umbau Friedrichschule zur Gemeinschaftsschule) erforderlich werden und vom
RPA parallel zu den o.g. Maßnahmen zu begleiten und zu prüfen sind.
Auch aufgrund einer immer komplexer werdenden Materie durch Entscheidungen im
nationalen und europäischen Recht ist die Inanspruchnahme des RPA als beratende
Institution in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
Für die Stadt Lahr stand in 2016 ein technischer Prüfer bis zur Jahresmitte mit einem
Zeitanteil von 37,5 % im Rahmen des Kooperationsvertrages mit den Städten Kehl
und Oberkirch zur Verfügung. Zu den Aufgaben des technischen Prüfers gehören alle im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung
von Bauleistungen anfallenden Verwaltungsvorgänge.
Ab der zweiten Jahreshälfte 2016 war die Stelle des technischen Prüfers unbesetzt.
Aufgrund der umfassenden Bautätigkeit der Stadt Lahr wird diese Aufgabe derzeit
mit einem erheblichen Zeitanteil von den Finanz- und Verwaltungsprüfern wahrgenommen.
Honorarverträge mit Architekten und Ingenieuren
Im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung werden vom Rechnungsprüfungsamt nahezu alle Vertragsentwürfe mit Architekten und Ingenieuren geprüft. Die Vergabe
dieser Leistungen unterliegt zumeist der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die aktuelle, seit Juli 2013 gültige, HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen
der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen. Ausgenommen
sind Ingenieure, die in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen tätig sind. Für sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt. Auch diese Vertragsentwürfe werden geprüft.
Gerade öffentlichen Auftraggebern obliegt hier eine hohe Verantwortung, das geltende Preisrecht einzuhalten und damit den auf dem Markt bekannten Mindestsatzunterschreitungen vorzubeugen.
Die Prüfung umfasste sowohl Vertragsprüfungen bzw. deren Entwürfe, als auch die
Prüfung der Schlussrechnungen nach Abschluss der Maßnahmen.

- 86 a. Prüfung der Vertragsentwürfe
Die Prüfung der Vertragsentwürfe konzentrierte sich neben der Überprüfung der vereinbarten Preise auf deren Kalkulationsgrundlage und den Leistungsumfang.
Im Jahr 2016 wurden 74 Verträge geprüft. Hiervon wurden 17 Verträge erneut dem
Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Vertragsprüfung nimmt einen deutlichen Zeitumfang in der Bau- und Vergabeprüfung ein.
Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 1,7 Mio. EUR.
Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Punkte:














Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Abgrenzung der Objekte nach HOAI
Abgrenzung der Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung
Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.)
Maßnahmenbeschreibung
Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Abgleich mit Altverträgen
Erstattung von Nebenkosten
Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag)
Kalkulation von Pauschalen
Vereinbarung von Stundensätzen
Beauftragung von Entwässerungsgesuchen

Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren Verträgen und entsprechende vom
Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die Vertragsprüfung des RPA im
Jahr 2016 ein Gesamtbetrag von ca. 24.000 EUR für die Stadt Lahr eingespart werden. Sofern es die gesetzliche Lage erfordert, werden Feststellungen gegebenenfalls auch zu Gunsten eines Büros vorgenommen, da Honorare stets auskömmlich
sein müssen.
Neben der Vertragseinzelprüfung kümmert sich das Rechnungsprüfungsamt auch
um generelle Themen der Vertragsgestaltung der Stadt Lahr. Hiervon waren 2016
unter anderem folgende Themen betroffen:
Gemeinsame Vergabe mehrerer Leistungen
Die Honorare für freiberuflich Tätige bestimmen sich nach den Tabellen der HOAI.
Dort wird das Honorar in Abhängigkeit der anrechenbaren Kosten ermittelt. Das Verhältnis ist jedoch degressiv und nicht linear ausgestaltet, sodass zwei kleinere Maßnahmen im Verhältnis mehr Honorar ergeben als eine Gesamtmaßnahme. Allerdings
können auch nur Leistungsschritte zusammengefasst werden, die auch räumlich und
zeitlich in einem Zusammenhang stehen. So ist es beispielsweise gängige Praxis
gemeinsame Planungen für eine Maßnahme zu beauftragen und daraus in getrennten Bauabschnitten die Aufträge zu vergeben und die Maßnahmen umzusetzen.

- 87 Hierzu ist eine vorausschauende Umsetzung der anstehenden Maßnahmen von besonderer Bedeutung, was den Fachbereichen empfohlen wurde.
Für 2016 konnten folgende beispielhafte Maßnahmen zusammengefasst werden:
Maßnahme
Luisenschule Neuwerkhof
Max-Planck-Gymnasium
Friedrichschule

Sanierung der Elektrotechnik
2016-2019
Sanierung der Heizkörper Ausführung in den Schulferien
Sanierung der Elektrotechnik in
verschiedenen Klassenräumen
2016-2017

Vorteil gemeinsamer
Berechnung
rd. 5.200 EUR
rd. 2.400 EUR
rd. 1.340 EUR

Honorarvereinbarungen außerhalb der HOAI-Tabellen
Die HOAI-Tabellen sehen verpflichtende Mindest- und Höchstsätze für Honorare
entsprechend der anrechenbaren Kosten vor. Liegen die anrechenbaren Kosten unterhalb des niedrigsten oder über dem höchsten Tabellenwert, so kann das Honorar
für diese Leistung frei verhandelt werden. Nach einem entsprechenden Hinweis
wurde von dieser Möglichkeit beispielsweise bei der Vergabe der Abwasserplanung
beim Neubau des ZOB Gebrauch gemacht. Die zunächst angenommenen anrechenbaren Kosten lagen in etwa bei 10.000 EUR, nach genauerer Ermittlung dann
unter 5.000 EUR und es konnte ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Zugleich
wurde in diesem Zuge die zunächst unklare Vergütung des Entwässerungsgesuchs
mitgeregelt.
Beim VgV-Verfahren für den Kanadaring lagen die anrechenbaren Kosten der Freianlagen über dem höchsten Tabellenwert. Zunächst wurden die fortgeschriebenen
HOAI-Tabellen, welche jedoch nur eine von mehreren Möglichkeiten der Honorarvereinbarung darstellen in Betracht gezogen. Im Rahmen der Beratung wurde dann
ein frei verhandelbares Honorar direkt von den Bietern über ein beauftragtes Büro
abgefragt. Die angebotenen Honorare schwankten dabei um rund 20 %.
Besondere Leistungen
Die Vergütung knüpft grundsätzlich an die beauftragte und erbrachte Leistung des
Planers an. Die HOAI unterscheidet dabei zwischen Grundleistungen und besonderen Leistungen. Grundleistungen sind gemäß § 3 Abs. 2 HOAI Leistungen, die zur
ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrages im Allgemeinen erforderlich sind. Besondere Leistungen sind Leistungen, die über die allgemeinen Leistungen hinausgehen oder diese ändern. Sie können zu den Grundleistungen hinzu oder an deren
Stelle treten, wenn besondere Anforderungen an die Ausführung des Auftrages gestellt werden.
Oft bereitet diese Abgrenzung Schwierigkeiten. Gerade beispielsweise bei der Prüfung von Nachträgen besteht hier immer wieder Beratungsbedarf.

- 88 Auch fällt in den Angeboten der freiberuflich Tätigen vermehrt auf, dass besondere
Leistungen mitangeboten werden. Gerade diese gilt es differenziert zu betrachten.
So wurde beispielsweise eine pauschale „Technische Koordination“ für 3.400 EUR
angeboten, welche letztlich aber nach der Prüfung so nicht beauftragt wurde. Hier
kommt nur ein leistungsbezogener Einzelnachweis für konkret anfallende Leistungen
in Frage.
Ermittlung der Schwellenwerte
Ob eine Leistung europaweit ausgeschrieben werden muss, hängt in erster Linie davon ab, ob der Wert des ausgeschriebenen Auftrags den europäischen Schwellenwert überschreitet. Bei der Schätzung des Auftragswertes ist zunächst „vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer“ auszugehen. Bei Planungsleistungen ist dies allerdings nur für Lose über „gleichartige“ Leistungen vorgesehen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV).
Das OLG München stellte im Urteil vom 13.03.2017 nun fest, dass unterschiedliche
Planungsleistungen für ein einheitliches Bauvorhaben grundsätzlich als gleichartige
Leistungen anzusehen und für die Schwellenwertberechnung zu addieren sind. Bei
der Bewertung, ob Planungsleistungen gleichartig sind, ist die wirtschaftliche oder
technische Funktion der Leistungen zu berücksichtigen.
Unter den aktuellen Großvorhaben „Sanierung Kanadaring“ und „Umbau Kreuzstraße“ wurden umfangreiche Berechnungen zur Ermittlung der Schwellenwerte erforderlich. Für die Sanierung des Kanadarings wurde letztlich in Kooperation mit der
städtischen Wohnbau eine gemeinsame europaweite Ausschreibung zur Vergabe
der freiberuflichen Leistungen unter Beteiligung des RPA durchgeführt.
b. Prüfung der Schlussrechnungen zu den Honorarverträgen
Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2016 ein Gesamtvolumen von 65 Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von rund
1,8 Mio. EUR. Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem folgende Problemstellungen aufgegriffen:
Kostenberechnungen
Ein besonderes Augenmerk galt erneut der Thematik der Kostenberechnungen. Gerade die Honorarordnungen 2009 und 2013 zielen auf die Kostenberechnung als
einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten oder Ingenieur.
Die Fragestellung, welche Kostengruppen letztlich als anrechenbare Kosten zu werten sind, bereitet hin und wieder Schwierigkeiten.
So sind beispielsweise bei der Tragwerksplanung bei Gebäuden und zugehörigen
baulichen Anlagen 55 % der Baukonstruktionskosten und 10 % der Kosten der
Technischen Anlagen anrechenbar, während bei Ingenieurbauwerken 90 % der
Baukonstruktionskosten und 15 % der Kosten der Technischen Anlagen anrechenbar sind. Gerade die Kosten der technischen Anlagen gilt es dann gesondert zu ermitteln. Beispielsweise waren in der Schlussrechnung für den Storchenturm zunächst die Kosten für Blitzschutz und Niedervoltinstallationen vollumfänglich enthal-

- 89 ten und wurden dann als Technischen Anlagen im Rahmen der Prüfung mit 10 %
angerechnet.
Zuschläge
Es können in Vereinbarungen unterschiedliche Zuschläge, wie beispielsweise für
Umbauten und Modernisierungen oder aber für Instandhaltung vereinbart werden.
Diese gelten dann für alle Grundleistungen oder aber nur für Teile dieser Grundleistungen. Auf besondere Leistungen bzw. frei vereinbarte Leistungen werden bei den
verwendeten Vertragsmustern üblicherweise aber nicht nochmals Zuschläge vereinbart. So wurde beispielsweise in einem Fall der Zuschlag auf die örtliche Bauüberwachung (besondere Leistung) im Rahmen der Prüfung aberkannt, wodurch das
Honorar um rund 2.100 EUR niedriger ausfiel.
Abnahmen
Bei der Einreichung der Schlussrechnung von Architekten und Ingenieuren ist aufgefallen, dass bei den Verträgen im Geltungsbereich der HOAI regelmäßig das entsprechende Formblatt zur Abnahme der Leistungen fehlt.
Die Vergabestelle vereinbart die förmliche Abnahme grundsätzlich im Vertrag unter
"§9 Ergänzende Vereinbarungen". Darüber hinaus ist dies auch in den Allgemeinen
Vertragsbedingungen der CertiForm-Muster enthalten.
Wie bei der Abnahme von Leistungen der Baufirmen sind auch die Architekten- und
Ingenieurleistungen vor Stellung der Schlussrechnung abzunehmen. Dies wird öffentlichen Auftraggebern regelmäßig empfohlen. Sofern die Leistungsphase 9 (spätere Objektbetreuung) auch vereinbart ist, wäre natürlich eine Teilabnahme der Leistungsphasen 1-8 möglich. Anfang Januar 2016 wurde hierüber ein entsprechendes
Rundschreiben des RPA an die Fachabteilungen erstellt.
Abrechnungen von Baumaßnahmen / Lieferungs- und Leistungsabrechnungen
a. Ausschreibung / Angebotsöffnung / Auftragsvergabe
Auch im Jahr 2016 fand eine regelmäßige Beratung der Fachabteilung bei der Wertung und Auftragsvergabe statt.
Stichprobenweise haben wir an rund 20 Eröffnungsterminen teilgenommen und eine
formelle Sichtung der eingegangenen Angebotsunterlagen vorgenommen. Die Angebotsöffnungen betrafen neben Maßnahmen der Stadt auch die der Eigenbetriebe
BGL, Spital, Bäder und auch Vorhaben des Abwasserverbands.
Unter den Maßnahmen waren Ausschreibungen von Großprojekten, regelmäßig
wiederkehrende Ausschreibungen wie die Treibstofflieferung, aber auch die Ausschreibung neuer Dienstleistungen, wie die Lieferung von Dienstkleidung für den
BGL.
Beim Abwasserverband wurden die Betoninstandsetzungsarbeiten mit einem Teilnahmewettbewerb (16.03.16) und anschließender Angebotsöffnung (19.04.16) ausgeschrieben. Die umfangreiche Vorbereitungsphase wurde vom RPA begleitet.

- 90 Bei einem Verfahren für die Feuerwehr musste festgestellt werden, dass den Firmen
unterschiedliche Angebotsunterlagen vorlagen, sodass das Verfahren aufgehoben
und erneut ausgeschrieben werden musste. Die wiederholte Ausschreibung war insofern erfolgreich, dass der Preis unter dem der ersten Ausschreibung lag.
Aufgrund der Marktlage gehen derzeit oft nur wenige oder keine Angebote ein. Hinzu
kommt, dass Firmen leider auch wegen formellen Fehlern aus der Wertung ausgeschlossen werden müssen; unter anderem wegen der Änderung an den Ausschreibungsbedingungen. So Beispielsweise im Falle der Ausschreibung für ein Folienhaus für die Stadtgärtnerei bei dem gleich der Erst- und Zweitplatzierte Bieter ausgeschlossen werden musste und letztlich eine erneute Ausschreibung durchgeführt
wurde.
Die geringe Zahl an Angeboten stellt auch immer ein Risiko für eine wirtschaftliche
Vergabe dar. Beispielsweise ging für die Ausschreibung der Elektroarbeiten im
Rahmen der Umnutzung des Großviehstalls am Schlachthof zunächst nur ein Angebot ein. Dieses lag rund 24 % über der Kostenberechnung, sodass die Ausschreibung nach entsprechender Beratung und Überprüfung der Kostenberechnung aufgehoben werden musste. Das günstigste Angebot der erneuten Ausschreibung lag
dann letztlich rund 15.000 EUR unter dem Angebot der ersten Ausschreibung, sodass der Betrag durch die Aufhebung und erneute Ausschreibung eingespart werden
konnte.
Umbau ZOB
Für das Großprojekt „Umbau des Bahnhofsvorplatzes (ZOB)“ wurden im Jahr 2016
einige Arbeiten ausgeschrieben, unter anderem die Erd- und Betonarbeiten, sowie
die Zimmererarbeiten. Als Eröffnungstermin wurde der 21.06.16 gewählt.
Es zeigten sich nach der Ausschreibung bei beiden Gewerken deutliche Abweichungen zu den Kostenberechnungen, weshalb die Ausschreibungen aufgehoben und
neu ausgeschrieben wurden. Außerdem wurde die Kostenberechnung nochmals
überprüft. Es fand eine intensive Beratung statt. Unter anderem wurde angeregt, die
Firmenliste zu erweitern. In der zweiten Ausschreibung zum Eröffnungstermin
21.07.16 konnte dann ein annehmbares Ergebnis erzielt werden.
Während bei der ersten Ausschreibung noch eine Abweichung von 45,1 % zwischen
der Kostenberechnung und dem günstigsten Ausschreibungsergebnis lag, waren es
bei der zweiten Ausschreibung nur noch 5,7 %.
Im absoluten Vergleich der jeweils günstigsten Angebote konnten rund
93.000 EUR, unter Berücksichtigung der entfallenen Pflasterung sogar etwa
159.000 EUR eingespart werden.
b. Nachträge
Die Fachbereiche werden in der laufenden Nachtragsbearbeitung durch Beratung
unterstützt.

- 91 Mit Schreiben vom 16. Juni 2015 wurde das Dezernat III durch das RPA aufgefordert sämtliche Nachträge zu den zwei Großprojekten „Umbau stadtgeschichtliches Museum – Tonofenfabrik“ und „Erweiterung Otto-Hahn-Realschule“ dem
RPA nach der Abwicklung zur Prüfung vorzulegen.
Die fachliche Begründung der Nachtragsforderungen hat sich in den eingegangenen
Nachträgen seit dem letzten Schlussbericht verbessert, so dass ohne Umstände in
der Regel festgestellt werden kann, weshalb der Nachtrag entstanden ist.
Außerdem konnte in der Regel auch festgestellt werden, ob der Nachtrag durch eine
zusätzlich gewünschte Leistung von der Stadt oder eine vom betreuenden Büro nicht
berücksichtigte Leistung veranlasst wurde bzw. eine unvorhersehbare Leistung erforderlich war.
Nach dem letzten Projektbericht (Stand 12.06.2017) geht die Kostenprognose bei
der Otto-Hahn-Realschule momentan davon aus, dass die Gesamtkosten auf dem
Niveau der Kostenschätzung (aus 2013) mit 5,3 Mio. EUR liegen. Bisher wurden
Nachträge i. H. v. 48.439,47 EUR insbesondere im Bereich Bauwerk / technische
Anlagen (KG 400) durch den Fachbereich freigegeben. Die Maßnahme wird mit
1,08 Mio. EUR über Schulbaufördermittel bezuschusst.
Bei dem Stadtgeschichtlichen Museum Tonofenfabrik geht die Prognose zum
12.06.2017 davon aus, dass sich die Gesamtkosten um 145 TEUR (+ 3 %) gegenüber der Kostenschätzung von 4,34 Mio. EUR (Stand 30.09.2014) liegen. Bei dieser
Maßnahme wurden bisher Nachträge i. H. v. 158.723,33 EUR freigegeben. Davon
sind ca. 110 TEUR im Bereich Bauwerk / Baukonstruktion (KG 300) entstanden.
Der Projektmanagementbericht Nr. 9 geht davon aus, dass das Budget ausreicht,
nachdem die Fördermittel um 165 TEUR auf 1,925 Mio. EUR erhöht wurden.
Nachträge werden ansonsten auch im Rahmen der Schlussrechnungen im Nachgang geprüft.
c. Abrechnung der Baumaßnahmen / der Lieferungen- und Leistungen
Ein großer Schwerpunkt liegt auch auf der laufenden Prüfung von Abschlagszahlungen und Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen. Dabei werden Bauten des
Hochbaus, des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus gleichermaßen
einbezogen. Außerdem werden auch die Lieferungs- und Leistungsaufträge mit den
dazugehörigen Abrechnungen der jeweils zuständigen Fachabteilungen geprüft.
Die Bauabrechnungen sowie die Lieferungs- und Leistungsabrechnungen werden
formell und materiell einer standardmäßigen Kurzprüfung im Rahmen der laufenden
Belegprüfung unterzogen. Dabei bewerten wir auch, ob die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.

- 92 In 2016 sind uns 166 Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von rund
8,7 Mio. EUR für Bauleistungen vorgelegt worden. Für Lieferungen und Leistungen
wurden 11 Schlussrechnungen mit einem Gesamtvolumen von rund 228 TEUR
vorgelegt. Seit dem Jahr 2016 werden Lieferungs- und Leistungsabrechnungen gesondert erfasst. Der Wert im Vorjahr betrug für alle Schlussrechnungen rund
17,5 Mio. EUR.
Häufige Feststellungen waren:

 teilweise unvollständige oder fehlende Nachtragsunterlagen
 höhere Rechnungssummen durch Massenmehrungen und Nachträge (in einem extremen Fall z.B. +54 % bzw. rd. 375 TEUR)
 unvollständige Abrechnungsunterlagen entgegen der VOB
Einzelfeststellungen wurden in Aktenvermerken festgehalten und den Fachämtern
zur Stellungnahme vorgelegt.
Eine vollumfängliche Prüfung dieser Schlussrechnungen wäre zu zeitintensiv.
Die Einzelfeststellungen betreffen unterschiedliche Themen. Hierzu zählt beispielsweise die rechnerische Richtigkeit. In einem Fall sollten durch eine fehlerhafte Addition 1.707,05 EUR zu viel ausbezahlt werden.
In einem anderen Fall wurde das Thema Verjährung und Hemmungsgründe näher
behandelt. Eine zum 07.11.2016 vorgesehene Auszahlungsanordnung stammte aus
dem Jahr 2011.
Auch eine Rolle spielte die Gestaltung der Leistungsverzeichnisse. So wurde in einzelnen Leistungsverzeichnissen zur Haustechnik vermehrt Preisabfragen in Leistungsverzeichnissen mit der Menge „1“ festgestellt. Dies führt zu umfangreicheren
Leistungsverzeichnissen, wodurch das Interesse der Bieter sinkt. Zugleich werden
Spekulationsmöglichkeiten eröffnet und das Honorar der Planer erhöht sich.
Ebenfalls aus der Prüfung der Schlussrechnungen heraus wurde die SkontoThematik aufgegriffen. Auf einen entsprechenden Hinweis hin, wird in Ausschreibungen über ein neues Formblatt der Vergabestelle künftig ein Skontoangebot der
Bieter angefordert. Diese wird auch in die geänderte Auftragsabwicklung übernommen. Seit diesem Jahr werden hier außerdem die Skonto- bzw. Zahlbeträge entsprechend übersichtlicher dargestellt.
Die Feststellungen zeigen beispielhaft, dass bei den geprüften Schlussrechnungen auch grundsätzliche Themenfelder angesprochen werden, um die
Qualität der Abrechnungen zu erhöhen.
Im Jahr 2016 wurden im Baubereich 2 Schwerpunktprüfungen mit Prüfungsteilberichten durchgeführt (siehe 4.3 und 4.4). Weitere Schwerpunktprüfungen, insbesondere umfangreiche Prüfungen einzelner Baumaßnahmen, mussten aufgrund der fehlenden technischen Prüfung ab dem 2. Halbjahr zurückgestellt werden.

- 93 -

4.3 Abwicklung von Einzelmaßnahmen im Schulsanierungsprogramm
Mit dem Prüfungsteilbericht 01/2016 haben wir uns mit den Schlussrechnungen der
ausführenden Firma und des betreuenden Ingenieurbüros für die Heizkörpersanierung an der Theodor-Heuss-Schule näher befasst und grundsätzliche Feststellungen
zur Abwicklung von Einzelmaßnahmen im Schulsanierungsprogramm getroffen.
Dabei wurde festgestellt, dass im Zuge der Angebotswertung ein Preisnachlass in
Höhe von 3 % auf die Angebotsendsumme von 28.368,83 EUR gewertet wurde,
welcher nach den Bewerbungsbedingungen nicht hätte gewertet werden dürfen. Außerdem wäre bei den Verträgen des Ingenieurbüros eine genauere Zuordnung der
anrechenbaren Kosten entsprechend der Bauabschnitte notwendig gewesen.
Im Rahmen dieser Maßnahme wurde abschnittsweise vorgegangen und für jeden
der drei Abschnitte jeweils ein Ingenieurvertrag und ein Bauauftrag abgeschlossen.
Durch eine solche Aufteilung fällt ein höherer Verwaltungsaufwand und Mehrkosten
an. Beispielsweise beliefen sich die Kosten für die jeweilige (Teil-)entleerung und
das Wiederbefüllen der Heizungsanlage auf ca. 3.000 EUR. Hier besteht sicher Einsparpotential. Das Verhältnis Honorar zu anrechenbaren Kosten ist degressiv, sodass drei kleine Maßnahmen im Verhältnis mehr Honorar ergeben als eine große
Gesamtmaßnahme. Die ingenieurseitige Planung und Überwachung einer Gesamtmaßnahme statt der gewählten drei Einzelmaßnahmen wäre zwischen 4.000 bis
6.500 EUR günstiger. Auch auf dieses Einsparpotential wurde hingewiesen.
Neben der Wirtschaftlichkeit gilt es auch individuelle Gegebenheiten der Schulsituation, des Schulalltages, der Ferienzeiten oder der Verteilung der Maßnahmen im
Stadtgebiet zu berücksichtigen, welche teilweise Einzelmaßnahmen rechtfertigen.
Wir empfehlen hier trotzdem eine Zusammenfassung, soweit möglich, vorzunehmen.
Zumindest die gemeinsame Planung einer Maßnahme mit einer höheren ersten Planungsrate dürfte in der Regel möglich sein.
Auch für die angeführte Problematik nur begrenzt jährlich zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel, wurde die Möglichkeit aufgezeigt, durch einen entsprechenden
Selbstbindungsbeschluss einen Vorgriff auf Mittel des nächsten Jahres zu realisieren.
Die einzelnen Punkte und Möglichkeiten wurden im Rahmen der Prüfung bereits erörtert, wodurch eine Stellungnahme zum Prüfungsteilbericht vom 12.01.2016 als
nicht mehr notwendig erachtet wurde. Am 16.03.2016 wurde das Thema nochmals
allgemein mit den Beteiligten besprochen. Bespielhafte Maßnahmen einer gemeinsamen Vergabe mehrerer Leistungen wurden unter Nr. 4.2 dargestellt.

- 94 -

4.4 Sanierung der Stromversorgung in der Feuerwache
Nach Vorlage der Schlussrechnung zu den Elektroarbeiten vom 07.12.2015 von der
ausführenden Firma (33.640,82 EUR) wurde festgestellt, dass diese in einer Position
einen gegenüber dem Angebot um 2.379,39 EUR brutto höheren Betrag enthält. Die
Schlussrechnung wurde ungeprüft von der Stabstelle Feuerwehr zur Anweisung gebracht und vom RPA daher zurückgegeben. Ein finanzieller Schaden wurde insofern
abgewendet. Die Schlussrechnung wurde danach korrigiert und mit Buchung vom
14.06.2016 bezahlt.
Weiterhin wurde festgestellt, dass im dazugehörigen Vergabeverfahren 139/2014
durch die zentrale Vergabestelle eine Nacherfassung eines festgestellten „Rechenbzw. Übertragungsfehlers“ erfolgte, wodurch sich auch die Bieterreihenfolge geändert hat. Die Zweifelfreiheit des überschriebenen Einheitspreises wurde nicht geklärt,
obwohl vom Bieter keine durchgängige Summenkorrektur vorgenommen wurde. Ein
Aufklärungsgespräch nach § 35 DA VOB und eine Unterrichtung der Vergabekontrollstelle (RPA) hat nicht stattgefunden.
Auch wurde eine fehlende Fabrikatsangabe in einer Position des Angebotes der ausführenden Firma nicht ausreichend durch die Stabstelle Feuerwehr bzw. die Zentrale
Vergabestelle geklärt, insbesondere keine schriftliche Bietererklärung mit Fristsetzung eingeholt.
Die Elektrosanierungsmaßnahme am Gebäude wurde von der Stabstelle Feuerwehr
in Eigenregie durchgeführt. Nach dem Aufgabengliederungsplan wäre das Gebäudemanagement zuständig gewesen.
Für die Dokumentationspflicht im Vergabeverfahren gelten für alle Beteiligten sehr
hohe Anforderungen, welche im vorliegenden Verfahren nicht im erforderlichen Maße vorgefunden wurden.
Mit dem Prüfungsteilbericht wurden grundsätzliche Empfehlungen für eine zukünftige
Optimierung und Risikominimierung im Vergabewesen gegeben.

4.5 Inventur im Spital - Wohnen und Pflege Vom 08.-11.01.2016 fand im Spital - Wohnen und Pflege - die Inventur zum Stichtag
31.12.2015 statt. Das Rechnungsprüfungsamt begleitete die Durchführung der Inventur und achtete dabei insbesondere auf die Einhaltung der Grundsätze der Inventur. Dabei wurde die Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der
Inventur geprüft.

- 95 Zunächst wurden die Inkontinenz- und Pflegemittel betrachtet. Alle Inkontinenz- und
Pflegeprodukte wurden auf einer handschriftlich vorgefertigten Liste dokumentiert.
Dieser Produktbereich war übersichtlich und geordnet. Die Inventarisierung und die
anschließende Preisermittlung verliefen problemlos.
In einem weiteren Schritt wurden die Reinigungs- und Leuchtmittel aufgenommen.
Bei der Inventur der Reinigungs- und Leuchtmittel wurde ein Vordruck zum Erfassen
der Artikel verwendet. Zwischen den aktuellen Reinigungsmitteln befanden sich oft
unbrauchbare und auszusortierende Produkte.
Der Vorgang der Inventarisierung verlief systematisch, die Reinigungs- und Leuchtmittel waren größtenteils übersichtlich gelagert. Verbesserungsbedarf besteht bei
den unbrauchbaren und auszusortierenden Produkten, den Mengeneinheiten, Artikelbezeichnungen und den Produktzuordnungen.
Zuletzt wurden die Lebensmittel erfasst. Die Lebensmittel wurden handschriftlich mit
Artikelbezeichnung, Mengeneinheit und Stückanzahl notiert und am Ende in eine
Liste im PC übertragen. Die Artikel in den Räumen waren nur teilweise vorsortiert.
Die Lebensmittel im Lagerraum des Kellers waren übersichtlich und gut sortiert. In
den übrigen Räumen wäre eine bessere Vorsortierung anzudenken. Bereits verbrauchte Ware der aktuellen Woche und neu gelieferte Waren wurden berücksichtigt. Ein Vordruck mit allen aktuellen Produkten und insbesondere den Mengeneinheiten wäre zu empfehlen.
Es wird im Allgemeinen eine Musterliste empfohlen. Die einzelnen Punkte wurden
nach Abschluss der Prüfung mit dem Spital - Wohnen und Pflege - erörtert.

4.6 Verwaltungsgebühren für die Leistungen der Bauordnung
Ziel dieser Prüfung war die Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Gebührenerhebung durch die Abteilung Bauordnung. Im Jahr 2015 wurden mit ca.
1,17 Mio. EUR gegenüber den Vorjahren deutliche Mehreinnahmen aufgrund einzelner großer Baumaßnahmen in Lahr erzielt.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Akten von 30 Einzelfällen geprüft und auch zu
grundsätzlichen Themen Stellung genommen. Dabei wurden folgende Feststellungen getroffen:
B (201) Die Stundensätze der Verwaltungsgebühren stammen aus dem Jahr 2006. Eine

Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses ist durch die Kämmerei vorzunehmen.
Eine regelmäßige Kalkulation (alle 2 Jahre) wurde empfohlen. Die Neukalkulation ist
laut Kämmerei im Jahr 2017 vorgesehen.

- 96 Für eine dauerhafte Einnahmeerhöhung kann die Anhebung des Promille-Satzes bei
den Baugenehmigungsgebühren in Erwägung gezogen werden. Dieser beträgt derzeit 6 Promille der Bausumme. Eine Überprüfung im Rahmen der Neukalkulation
wurde zugesagt.
Eine Plausibilitätsprüfung zu den angegebenen Baukosten im Bauantrag findet, in
Bezug auf die daraus zu errechnende Baugenehmigungsgebühr, regelmäßig statt.
Die Plausibilitätsberechnung ist allerdings besser zu dokumentieren und Differenzen
des berechneten umbauten Raumes zu den Angaben im Bauantrag aufzuklären.
Die Baugenehmigungsgebühren wurden nicht entsprechend der Satzung aufgerundet. Für die Gebühren bei Befreiungen, Ausnahmen, Erleichterungen oder Abweichungen wurden von uns interne Vorgaben für eine einheitliche und transparente
Festsetzung empfohlen. Dies wurde im Nachgang durch den Fachbereich so umgesetzt.
Auf die vollständige Gebührenerhebung im Falle einer Nachtragsbaugenehmigung
ist zu achten. In mehreren Fällen wurde keine Gebühr nach den vorgesehenen Gebührenziffern erhoben. Diesbezüglich wird noch eine Klärung im Rahmen der Überarbeitung des Gebührenverzeichnisses herbeigeführt.
In den geprüften 30 Einzelfällen mit einem Gebührenvolumen von ca. 930 TEUR
hätten sich nach unseren Feststellungen um ca. 28.500 EUR höhere Gebühren ergeben.
Die Gebührenbescheide enthalten bisher keine detaillierten Angaben zur Berechnung und Festsetzung. Auf den Bestimmtheitsgrundsatz eines Verwaltungsaktes
wurde hingewiesen.
Das in SAP hinterlegte Fälligkeitsdatum geht in der Regel über das rechtlich richtige
Fälligkeitsdatum hinaus und ist künftig anzupassen.

4.7 Vergnügungssteuer
Die Einnahmen der Vergnügungssteuer sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Als Vergnügungssteuer wurden in 2015 insgesamt rund 1,468 Mio. EUR festgesetzt. Den größten Anteil verursachen dabei Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Ende 2015 waren in Lahr nach Angaben der Stadtkämmerei 329 Geldspielgeräte und 5 Unterhaltungsgeräte registriert, die von 37 Aufstellern betrieben werden.
Die Geldspielgeräte in den Spielhallen erzielten pro Gerät Steuereinnahmen von

- 97 durchschnittlich 2.734,85 EUR pro Monat; die Geldspielgeräte in den Gaststätten
brachten es auf durchschnittlich 1.334,36 EUR pro Monat.
Als Stichprobe wurden eine Diskothek, zwei Kneipen, zwei große Spielotheken und
ein großer Aufsteller, der verschiedene Lokalitäten bedient, ausgewählt. Dies entspricht sechs Aufstellern mit insgesamt 97 Geräten (Jahresmittel). Die Berechnungen der Steuer waren korrekt. Bei einem Aufsteller ist unklar, seit wann er die Geräte
betreibt; ebenso fehlten bei drei Geräten die Abmeldung und Schlussabrechnung.
Der Vorgang konnte mittlerweile geklärt werden.
Die Vergnügungssteuer wird gem. Vergnügungssteuer-Satzung durch die Stadtkämmerei, Abt. Beteiligung, Betriebswirtschaft und Steuern (Abt. 202), erhoben und
aufgrund der vorliegenden Steuererklärung der Steuerschuldner vierteljährlich festgesetzt. Bei verspäteter Vorlage über 10 Kalendertage wird ein Verspätungszuschlag erhoben. Wird die Steuererklärung nicht vorgelegt, erfolgt eine Schätzung.
Ordnungswidrigkeiten gemäß der Satzung werden dem Rechts- und Ordnungsamt
angezeigt.
In 2012 und 2015 wurden die Geräte der Aufsteller und potentielle Lokalitäten mit Erfolg durch die Kämmerei kontrolliert. In 2013 und 2014 fanden weitere Einzelkontrollen statt. Laut der Abt. 202 sind Mehrkontrollen mit dem vorhandenen Personal nicht
möglich. Es hat sich aber gezeigt, dass die Kontrollen notwendig sind. Wir empfahlen unabhängig davon zu prüfen, inwieweit der Kommunale Ordnungsdienst hier unterstützend tätig werden kann. Die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung sicherte dies im Rahmen der durchzuführenden Gaststättenkontrollen zu.

4.8 Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2016
Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank BadenWürttemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum
31.12.2016 auf 9.527.474,93 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen
wurden entsprechend nachgewiesen. Der festgelegte Kreditrahmen beträgt 16,87
Mio. EUR.
Das Darlehen der Landesbank Baden-Württemberg wurde im Jahr 2016 vollständig
zurückbezahlt. Neben der bestehenden Festzinsvereinbarung wurde 2016 seitens
der Stadt Lahr Festgeld auf dem Rahmenkonto in Höhe von 1,2 Mio. EUR angelegt.
Der aktuelle Abrechnungsstand ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich.

- 98 Flugplatzareal Ost
Ausgaben in EUR
0 Grundstückserwerb incl.
Nebenkosten

1997 bis 2015

Gesamt

0,00
0,00
15.184,40
0,00

17.989.740,29
202.974,30
418.962,84
4.308.530,96

17.989.740,29
202.974,30
434.147,24
4.308.530,96

0,00
0,00
0,00
0,00

0,00
82.061,99
0,00
0,00

0,00
82.061,99
0,00
0,00

15.626,03
1.167,00
0,00

168.452,38
3.947.213,36
0,00

184.078,41
3.948.380,36
0,00

0,00
0,00

0,00
252.336,34

0,00
252.336,34

0,00
3.834,25

0,00
1.858.820,21

0,00
1.862.654,46

102.396,07
0,00
138.207,75
2016

6.432.206,49
0,01
35.661.299,17
1997 bis 2015

6.534.602,56
0,01
35.799.506,92
Gesamt

0,00
60.000,00
1.200.000,00
0,00
0,00
-255.645,94
0,00
0,00

9.190.653,76
4.391.984,41
4.741.426,23
4.601.626,93
82.779,89
255.645,94
24.746,56
573.590,97

9.190.653,76
4.451.984,41
5.941.426,23
4.601.626,93
82.779,89
0,00
24.746,56
573.590,97

80.049,83
1.084.403,89

2.525.173,41
26.387.628,10

2.605.223,24
27.472.031,99

Stand Rahmenkonto 31.12.2016 in EUR

Soll

8.327.474,93

Festzinsvereinbarung
- Konto Nr. 605.057.451 Stand Girokonto Nr. 1364185 in EUR
Rückführungsverpflichtung Festgeld

Soll
Soll

8.000.000,00
327.474,93

Soll
Soll

1.200.000,00
9.527.474,93

1
2
3
4

Vorbereitende Maßnahmen
Vermessungskosten
Abbruchkosten
(Straßenbau, Regen- und Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlage, Pumpwerke und
Hebewerke)

5
6
7
8

Hausanschlüsse
Ökologische Ausgleichsfläche
Industriegleis
Sonstiges = Aufwand für Bestandsgebäude

9 Straßen
10 Kanalisation und Hebewerke
11 Regenwasserbehandlungsanlagen und
Pumpwerke
12 Altlastenerkundung und -sanierung
13 Wasserversorgung
14 Abwasserbeitrag
Zinsaufwendungen und Gebühren ohne
Zinsen für Grunderwerb
mit Korrektur 2015
Rundungsdifferenz
Gesamt
Einnahmen in EUR
0
1
2
3
4
5
6
7

2016

Veräußerung von Grundstücken
Veräußerung von Gebäuden
Sonstige Einnahmen
Zinszuschuss Land
Optionsentgelte
Landesdarlehen
Erstattung Altlasten Bund
Erstattung Abbruchkosten Bund
Zinsübernahme Stadt Lahr
mit Korrektur 2015
Gesamt

Stand Rahmenkonto 31.12.2016 in EUR

- 99 Zinsaufwand des Rahmenkontos und Zinsübernahme durch die Stadt / Land:
Flugplatzareal Ost
Zinsen in EUR

2016

Zinsaufwendungen und
Gebühren

102.396,07

Stundungszinsen
Bundesvermögensamt
Gesamt Zinsaufwand
Zinszuschüsse Land
Zinsübernahme Stadt Lahr
Gesamt Zinsübernahme

Korrektur 2015

1997 bis 2014

Gesamt

109.344,63

6.322.861,86

6.534.602,56

0,00

0,00

1.067.607,14

1.067.607,14

102.396,07

109.344,63

7.390.469,00

7.602.209,70

0,00
80.049,83

0,00
111.260,43

4.601.626,93
2.413.912,98

4.601.626,93
2.605.223,24

80.049,83

111.260,43

7.015.539,91

7.206.850,17

Das Rahmenkonto besteht nun in diesem Jahr seit über 15 Jahren, wobei sich das
Defizit in den letzten 10 Jahren zwischen 8,3 und 10,1 Mio. EUR bewegte. Betrachtet man die Prognosen der Stadtkämmerei für 2021 zu den anstehenden Ausgaben
(Entwurf Kosten- und Finanzierungsübersicht 2015/16), so wird von einem Defizit
von 16,28 Mio. EUR ausgegangen. Hinzu kämen gegebenenfalls noch Rückerstattungen aus abgelaufenen Abbruch- und Erschließungsfristen an den Bund. Diese
Risikoschätzung beläuft sich auf weitere 6,99 Mio. EUR.
Die Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sollten hinsichtlich
der seit 2012 abgelaufenen Abbruchfristen dringend weitergeführt werden, mit dem
Ziel eine schriftliche Vereinbarung zu erhalten, um das Risiko von Rückzahlungen zu
minimieren.
Der Kaufvertrag, der Bewirtschaftungsvertrag und die Finanzierung sind auf den
Verkauf der Flächen ausgerichtet, um letztlich eine Rückführung des Darlehens zu
ermöglichen. Im Berichtsjahr wurden außer der Restzahlung einer Überlassungsmiete (78 TEUR) keine Erlöse durch den Verkauf von Grundstücken bzw. Gebäuden erzielt.
Die Stadt Lahr hat seit 1997 bereits ca. 2,6 Mio. EUR an Zinsen übernommen. Aufgrund der Prognosen eines deutlich höheren Defizites oder dem Ende der Niedrigzinsphase ist mit einer steigenden Belastung des städtischen Haushaltes zu rechnen.
B (20) Soweit ein Verkauf der Flächen nicht mehr in dem Maße, wie in den Verträgen und
Beschlüssen vorgesehen war, beabsichtigt ist, erfordert dies eine neue politische
Entscheidung im Gemeinderat. Außerdem ist darzulegen, wie das Defizit des Rahmenkontos auf Dauer zurückgeführt werden soll.

- 100 -

4.9 FAG Abrechnung
Finanzzuweisungen des Landes sind die zweite wichtige Einnahmequelle der Stadt
Lahr. Sie werden mit unterschiedlicher Zielsetzung und für verschiedenartige Zwecke gewährt. Die Regelungen dazu finden sich im Finanzausgleichsgesetz (FAG).
Ziel der Prüfung war es, die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der komplexen
Zahlungsströme festzustellen.
Für 2016 ergaben sich folgende Zuweisungen/Umlage:
Kommunale Investitionspauschale
Schlüsselzuweisung, mangelnde Steuerkraft
Schlüsselzuweisung, Mehrzuweisung
Zuweisungen Große Kreisstadt
Zuweisungen Verwaltungsgemeinschaft
Schullastenausgleich
Ausbildungskosten
Familienleistungsausgleich
Kindergartenförderung
Kleinkinderbetreuung
Verkehrslastenausgleich

3.088.707,30 EUR
21.838.898,60 EUR
1.677.055,00 EUR
155.500,00 EUR
249.483,30 EUR
2.483.075,00 EUR
5.376,00 EUR
1.258.531,00 EUR
2.321.322,00 EUR
2.590.549,00 EUR
138.701,42 EUR

Erhaltene Zuweisungen insgesamt:
Zu zahlende FAG-Umlage

35.807.198,62 EUR
12.142.542,20 EUR

Die Anzahl der Kinder in Kitas aus dem System Kita Data Webhouse (KDW) differierten teilweise mit den Angaben des Statistischen Landesamtes. Ebenso gab es
Differenzen zum Kita-Verwaltungsprogramm NH Kita. Diese waren zu klären
(§b FAG und § 29 c FAG). Das Amt für Soziales, Schulen und Sport konnte die Differenzen erläutern.
Die Abteilung Tiefbau ging davon aus, dass bei den Zuweisungen für die Straßenunterhaltung (§ 26 FAG) die entsprechenden km-Angaben nicht mehr mit den Zahlen
des Statistischen Landesamtes übereinstimmen. Eine Überprüfung erfolgte mittlerweile, es ergaben sich keine Änderungen.
Die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der FAG–Zahlungen konnte festgestellt
werden.

4.10 Gebühreneinnahmen durch die Parkautomaten
Die Stadt Lahr unterhält derzeit 32 Parkautomaten durch die im Jahr 2015 Parkgebühren von insgesamt 263.280,96 EUR netto eingenommen wurden.

- 101 Ziel der Prüfung war es, die Vollständigkeit und Richtigkeit der verbuchten Beträge
nachzuweisen.
Bei der Prüfung ist unter anderem aufgefallen, dass Abrechnungsstreifen der Parkautomaten zurechtgeschnitten wurden. Diese dürfen jedoch in keinem Fall zerschnitten werden, da Informationen wie die Kontrollsumme der Automaten als Nachweis
der Vollständigkeit der Abrechnungsstreifen und Münzgeldeinzahlungen dienen. Die
Vorgehensweise führte aufgrund fehlender Belegnummern zu einem deutlich höheren Prüfungsaufwand. Die laufenden Belegnummern und Kontrollsummen sollten
unterjährig durch die Kämmerei überprüft werden.
Bei der Abrechnung der Parkgebühren und der tatsächlichen Einzahlung auf dem
Bankkonto gibt es geringfügige Abweichungen.
Um die Ursache für Abweichungen zwischen gezähltem Münzinhalt und der Einzahlung auf das Bankkonto (auch bei der Zählung durch den externen Dienstleister der
Sparkasse) nachvollziehen zu können, sollte für die Abweichung und ihre Ursache
eine Erklärung verlangt und dokumentiert werden.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit der verbuchten und abgerechneten Beträge konnte im Wesentlichen festgestellt werden.
Unsere Anforderungen hinsichtlich der Dokumentation von Leerung und Abrechnung
der Einnahmen sowie der Dokumentation technischer Störungen bei den Parkautomaten wurden bereits teilweise umgesetzt.
Mit der Prüfung wurde auch angeregt, den gesamten Prozess der Leerung, Münzzählung und Einzahlung aus wirtschaftlicher Sicht zu überprüfen. Der Verfahrensablauf wurde unter Einbindung des RPA in 2017 optimiert.

4.11 Lohnstundenverrechnungssatz des BGL
Der interne Stundenverrechnungssatz des BGL wurde zum 01.01.2015 einheitlich
auf 42 EUR angehoben. Dies nahmen wir zum Anlass die Kalkulation des Verrechnungssatzes und die zur Berechnung herangezogene Datengrundlage zu überprüfen.
Die Ermittlung der fakturierbaren Stunden pro Jahr konnte nachvollzogen werden.
Ausfallzeiten durch Krankheit, Feuerwehreinsätze oder sonstige interne Leistungen
wurden bei der Ermittlung der Jahresstunden in Abzug gebracht.

- 102 Allerdings erscheint die Höhe der internen Stunden für Schulungen, Besprechungen,
etc. mit 3.800 Stunden gering. Das Vorgehen bei der Erfassung von internen Stunden sollte überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Es fehlte zudem bisher die Berücksichtigung von Zeitverlusten durch NichtAuslastung der Mitarbeiter (z.B. Wartezeiten, Aufräumen, etc.). Die nicht fakturierbaren Stunden sollten zukünftig regelmäßig detailliert (einschließlich Nicht-Auslastung)
ermittelt werden und bei der Kalkulation des internen Stundenverrechnungssatzes
Berücksichtigung finden.
Grundsätzlich sollte auch künftig die Möglichkeit differenzierter Stundensätze nach
Produkt (erbrachter Leistung), nach Qualifikation der Mitarbeiter (Facharbeiter, Azubi, etc.) oder nach Kostenstelle (Schreinerei, Schlosserei, etc.) überprüft werden.
Die zur Prüfung herangezogenen Kalkulationsunterlagen und die entsprechenden
Nachweise und Auswertungen waren zum Prüfungsbeginn nicht vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar abgelegt.
Es sollte künftig verstärkt auf eine saubere Dokumentation und Aufbewahrung von
Kalkulations- und Datengrundlage, insbesondere hinsichtlich Datenherkunft und Datenaufbereitung geachtet werden.
Die Kalkulation bzw. Überprüfung des Lohnstundenverrechnungssatzes sollte im
Rahmen eines Kosten-Controllings grundsätzlich mind. einmal jährlich durchgeführt
werden. Hier sind auch regelmäßig die Abschläge für Krankheit, interne Stunden,
nicht-Auslastung zu überprüfen und entsprechend anzupassen.
Es wird außerdem ein jährlicher Abgleich der berechneten Planwerte (Vorkalkulation) mit den tatsächlich abgerechneten Produktivstunden (Nachkalkulation) empfohlen.
Zum 01.01.2017 wurde der Stundenverrechnungssatz erneut auf 44 EUR für den
Bereich BGL (Grün, Straßenbau), auf 45 EUR für den Bereich Friedhof und auf
48 EUR für den Bereich Abwasserbeseitigung angehoben.

4.12 Gebührenerhebung
Kindertagesstätten

für

die

Nutzung

der

städtischen

Schwerpunktmäßig wurden von den 9 Kindertagesstätten in Lahr die Kindertagesstätten Alleestraße und Am Schießrain näher betrachtet. Das Kindergartenjahr 2015
/ 2016 diente dabei als Bezugsjahr.
Zunächst wurden die Einnahmen und die Gebührenkalkulation näher betrachtet. Für
das Jahr 2015 wurden Einnahmen in Höhe von rund 815.000 EUR erzielt.

- 103 Die letzte Gebührenanpassung fand in Bezug auf den Prüfungszeitpunkt zum
01.01.2015 statt. Für 2016 war seitens des Fachamtes zunächst keine Erhöhung
vorgesehen. Die Kindergartengebühren liegen interkommunal im Mittelfeld. Die
Städte Kehl und Offenburg erheben geringere Gebühren, die umliegenden Gemeinden höhere Gebühren. Die gemeinsamen Empfehlungen des Städtetages und der
Kirchen sehen höhere Gebühren vor.
Auch vor dem Hintergrund der Tariferhöhungen haben wir zumindest eine Anpassung in dieser Höhe empfohlen. Letztlich wurden die Kindergartengebühren zum
01.01.2017 durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss erhöht.
Bei der Gebührenkalkulation ist eine Überarbeitung hinsichtlich tatsächlicher Ausgaben und Einnahmen erforderlich.
Die Betriebserlaubnis und die Belegung bildeten einen weiteren Schwerpunkt. Zum
01.03.2016 bestand eine Auslastung von durchschnittlich 95 %, Betriebserlaubnisse
für alle Kindertagesstätten wurden vorgelegt.
Grundsätzlich stimmte die Kinderzahl mit kleineren Abweichungen überein. Für die
Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße bestand eine Überbelegung (103,2 %), zugleich war hier auch ein Abgleich zwischen dem Verwaltungsprogramm und der gemeldeten Kinderzahl nicht möglich. Ein Kind war außerdem hier doppelt erfasst. Die
geringste Belegung war in den Kindertagesstätten Kuhbach (83,3 %) und Reichenbach (86,7 %) zu verzeichnen, was sich auch in einem unterdurchschnittlichen Kostendeckungsgrad wiederspiegelt.
Ein entsprechend genutzter Zugriff auf NH-Kita, sowie ein einheitlicher Vordruck für
die Erfassung der Kinderzahlen könnte die Arbeit der Kindertagesstätten erleichtern.
Es wurden stichprobenhaft 24 Einzelfallakten angefordert. Im Rahmen der Prüfung
wurden auf Grund des Umfangs und sich wiederholender Sachverhalte hieraus letztlich 15 Einzelfälle näher untersucht. Außerdem wurden die Themen Zusatzgebühren
und Zuschussverbuchungen beleuchtet. Dabei wurden verschiedene Feststellungen
getroffen:
Im Rahmen der Zuschussbearbeitung sollten Eltern künftig eine Einkommenserklärung zum Nachweis der Zuschussvoraussetzungen abgeben. Antragseingänge sind
zu vermerken und Ablehnungsbescheide anderer Zuschussgeber in die Akten aufzunehmen.
Eine Zusatzgebühr für verspätetes Abholen wurde zum Prüfungszeitpunkt ohne Satzungsregelung erhoben. Eine detaillierte Kalkulation ist erforderlich. Im Rahmen der
Satzungsänderung wurde dies zum 01.01.2017 umgesetzt.
Die Verbuchung von Familienförderzuschüssen in den eigenen Kindertagesstätten
erfolgt seit 2016 nicht mehr, wodurch das haushaltsmäßige Bruttoprinzip nicht mehr

- 104 gewahrt ist und die Wirkung des Gemeinderatsbeschlusses dann nicht mehr messbar ist.
Die Stellungnahme lieferte weitere Erläuterungen zu den aufgegriffenen Einzelthemen und der künftigen Vorgehensweise.

4.13 Kostenersatz
Schulbücher

für

beschädigte

/

verloren

gegangene

Die Stadt Lahr als Schulträger hat im Haushaltsjahr 2015 Ausgaben in Höhe von
109.306,99 EUR (2014: 121.979,83 EUR) für Schulbücher der städtischen Schulen
getätigt.
Ziel der Prüfung war es festzustellen, wie in den einzelnen Schulen bei einer Beschädigung bzw. dem Verlust von Büchern verfahren wird, vor allem, ob ein Kostenersatz verlangt und wie dieser mit der Stadt abgerechnet wird.
In SAP konnten keine Einnahmen aus einem eventuellen Schulbuchkostenersatz
verzeichnet werden. Im Falle eines Kostenersatzes sind diese Einnahmen auch der
Stadt wieder zur Verfügung zu stellen. Auf unsere Anfrage wurde vom Amt 50 eine
Umfrage bei den Schulen mit folgendem Ergebnis erstellt:
An einigen städtischen Schulen wurde im Falle des Verlustes oder der Beschädigung eines Schulbuches ein Kostenersatz mit den unterschiedlichsten Regelungen
verlangt. Ein einheitliches Verfahren existierte nicht. Ein Teil der Schulen verlangte
eine Ersatzbeschaffung durch die Eltern.
Die Vollständigkeit und Richtigkeit von Einnahmen aus Kostenersatz und Ausgaben
kann von uns für die Vergangenheit nicht festgestellt werden; die Einnahmen und
Barkassen waren weder dem Amt 50 noch dem RPA bekannt. Im Scheffelgymnasium waren es im Juli 2015 über 3.000 EUR, welche vom Schulleiter selbst außerhalb
der Schule in einer Barkasse aufbewahrt wurden. Eingenommene Gelder wurden
von den Schulen gesammelt und für Lernmittel, aber auch andere Ausgaben, verwendet (entgegen Brutto-Prinzip).
Nicht an allen Schulen, welche einen Kostenersatz verlangen, wurde eine Quittung
zu den Einzahlungen ausgestellt.
Die Schulen, welche bereits einen Kostenersatz verlangen, waren aufzufordern die
bisher aufgelaufenen Gelder bis zum 31.08.2016 abrechnen und an die Stadt zu
überweisen. Die erforderlichen Einzahlungen sind erfolgt.
Für die Bareinnahmen an den Schulen wurden bisher keine Zahlstellen eingerichtet.
Die Abrechnungen erfolgen künftig über die zentrale Zahlstelle des Amtes 50.
Nach Absprache mit dem Amt 50 und dem geschäftsführenden Schulleiter wurde ein
einheitliches Konzept zur Erhebung eines Kostenersatzes an allen Schulen verab-

- 105 schiedet. Dieses Verfahren gilt ab dem 01.09.2016 verbindlich für alle städtischen
Schulen. Die eingenommenen Gelder sind künftig an die Stadt Lahr zu erstatten.

4.14 Honorare und Auftragsmaßnahmen der VHS
Mit der Prüfung sollte die Ordnungsmäßigkeit der Honorarabrechnungen und Abrechnung von Auftragsmaßnahmen bei der Volkshochschule (VHS) Lahr festgestellt
werden.
Die VHS Lahr hat mit ihren Außenstellen im Jahr 2015 / 2016 über 800 Kurse angeboten. Im Jahr 2015 lagen die Ausgaben für Honorare bei insgesamt ca. 630.000
EUR.
Die Dozenten werden nach dem Regelsatz für Honorare entsprechend den Gemeinderatsbeschlüssen bezahlt; im Einzelfall werden mit der VHS-Leitung Pauschalen
vereinbart. Der Honorarsatz pro Unterrichtseinheit wurde im Jahr 2013 für das Frühjahr/Sommersemester 2014 erhöht. Für die Kurse des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge (BAMF) wurden neue Sätze im Gemeinderat am 26.09.2016 beschlossen (rückwirkend ab 01.07.2016).
Die Fahrtkosten für Kurse werden den Dozenten auf Basis der Fahrpreisstaffel 1985
der SWEG erstattet. Aufgrund der Benzinpreisentwicklung der letzten Jahre wurde
2011 eine Erhöhung von 20 % festgelegt. Eine Vergütung analog dem Landesreisekostengesetz würde über diesem Niveau liegen. Die Festlegungen zu den Fahrkosten sollten bei der nächsten Erhöhung der Honorare vom Gemeinderat mitbeschlossen werden.
Insgesamt wurden 79 Honorarauszahlungen an Dozenten der VHS überprüft. Die
Ausgaben stimmten mit der Anzahl der abgerechneten Unterrichtseinheiten überein
und entsprachen den beschlossenen Honorarsätzen. Von den 21 geprüften BAMF Sprachkursen, waren 2 Honorarabrechnungen geringfügig zu korrigieren. Insgesamt
ein gutes Ergebnis.
Bei den Auftragsmaßnahmen mit Dritten wird in der Regel mit einem Zuschlag auf
das Honorar von ca. 30 % kalkuliert. Ob dieser Zuschlag alle Kosten, einschließlich
der Personal- und Sachkosten bei der einzelnen Maßnahme deckt, kann von unserer
Seite nicht beurteilt werden. Auch lässt sich nicht feststellen, ob der durchgeführte
STELLA – Deutsch-Sprachkurs mit Einnahmen von 28.800 EUR kostendeckend war.
Eine detaillierte Kalkulation mit Stundenverrechnungssätzen und Nachkalkulation
wird empfohlen. Auftragsmaßnahmen sollten aus unserer Sicht 100 % kostendeckend kalkuliert werden.
Bei einmaligen Veranstaltungen verhandelt die VHS Pauschalen mit den Dozenten

- 106 entsprechend dem GR-Beschluss aus. Die Pauschalen liegen zwischen 50 EUR und
120 EUR zzgl. evtl. anfallenden Fahrtkosten. Wir überprüften 19 Einzelveranstaltungen, bei denen es keine Beanstandungen gab.
Zum Zeitpunkt der Prüfung fehlte die kassenrechtliche Freigabe für das EDVProgramm „Kufer SQL Basys“ die durch den Oberbürgermeisters gem.
§ 11 GemKVO erfolgen muss. Diese wurde nachgeholt.

4.15 Prüfung von Verwendungsnachweisen
Auch im Jahr 2016 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Die Feststellungen wurden mit den Fachämtern besprochen. Die getroffenen Feststellungen
wurden direkt in den Verwendungsnachweisen durch die Fachbereiche berichtigt.
Auch vor dem Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen, empfehlen wir, uns die Prüfung rechtzeitig vorab bekannt zu geben und die
Verwendungsnachweise umgehend nach Abschluss der Maßnahme und dem vollständigen Eingang der Belege zur Prüfung vorzulegen. Die geprüften Maßnahmen
sind unter Ziffer 1.5 am Ende der Tabelle dargestellt.

4.16 Projekt „ERFLS“ / GVT-Arbeitsgruppe
Die Stadt Lahr hat bis zum 31.12.2014 am EU geförderten Interreg IV-NWE-Projekt
„Code 24“ teilgenommen. Das Projekt umfasste die Zusammenarbeit mit den Projektpartnern auf europäischer Ebene entlang des Rhein-Alpen-Korridors und ermöglichte die Positionierung des Lahrer Infrastrukturprojektes „Güterverkehrsterminal
Lahr“ (GVT) auf europäischer Ebene.
Da die Entwicklung des zentralen europäischen Korridors eine dauerhafte Aufgabe
darstellt wurde am 24.04.2015 der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) gegründet. Als Ergänzung zu diesem Verbund wurde am 27.07.2015
vom Gemeinderat der Beitritt zum European Rail Freight Line System (ERFLS)Projekt beschlossen. Das von der EU geförderte Projekt beschäftigt sich mit einem
verlässlicheren und attraktiveren Schienengütertransport entlang des Korridors.
Das RPA beteiligte sich bereits beratend von Beginn an in der entsprechenden Arbeitsgruppe „GVT“. Für die Aufgabenwahrnehmung wurde ein Dienstleistungsvertrag
mit der IGZ ab dem 01.06.2016 geschlossen. Dabei beschäftigte die Arbeitsgruppe
neben der Übertragung der zu erbringenden Dienstleistung auch die Übertragung
der Bewirtschaftungsbefugnis sowie der Feststellungs- sowie Anordnungsbefugnis
(Teil-Übertragung von Kassengeschäften) auf die IGZ GMBH. Weiterhin wurden Regelungen zur Einhaltung gemeindewirtschaftsrechlicher Vorgaben, dem Budget, der
Aufgabenabgrenzung sowie zu Einsichts- und Kontrollrechten und der Rechnungs-

- 107 prüfung erarbeitet. Ebenfalls begleitet wurde die Auftragsvergabe für Beratungsleistungen innerhalb des Projektes gerade im Hinblick auf entsprechende vergaberechtliche Vorgaben.
Die Arbeitsgruppe in Verbindung mit dem Dienstleistungsvertrag wird bis auf weiteres beratend begleitet. Dem Fördergeber werden Arbeitszeitnachweise für die angefallenen Projektstunden der städtischen Mitarbeiter vorgelegt. Die Abrechnungen
aus dem Dienstleistungsvertrag werden im Rahmen der Belegvorlage stichprobenweise geprüft.

5 Abschließendes Prüfungsergebnis
5.1 Zusammenfassung
Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2016 entspricht
nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden
(§ 110 GemO), dass

1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Zur Prüfung wurden die notwendigen Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und
Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung herangezogen. Das RPA hat
die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchgeführt. Einzelne noch nicht abschließend erledigte Prüfungen haben
auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen wesentlichen Einfluss.
Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2016 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet.
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach
§ 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

- 108 -

5.2 Beschlussvorschlag
Jahresrechnung Stadt Lahr
Die Jahresrechnung für das HHJ 2016 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite
des Verwaltungshaushaltes mit 118.730.431,40 EUR und auf der Einnahmen- und
Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 32.626.905,34 EUR festgestellt.
Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu
geben.
Lahr, 27. Juli 2017

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt
gez.
Christian Zanger
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

- 109 Abkürzungen
AO
BgA
BGL
EigBG
EigBVO
EPL
EU
EUR/EW
FAG
GemHVO
GemKVO
GemO
GemPrO
GIS
GkZ
GPA
GR
HH
HHJ
HHR
HOAI
IGZ
KAG
LGebG
LGS
LV
NKHR
ÖPNV
PtB
RP
RPA
SGB
ShV
StiftG
VE
VJ
VHS
VMH
VWH
VOB
VOL
VgV
VwV-VmR

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ZOB

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Abgabenordnung
Betrieb gewerblicher Art
Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Eigenbetriebsgesetz
Eigenbetriebsverordnung
Einzelplan
Europäische Union
Euro pro Einwohner
Finanzausgleichsgesetz
Gemeindehaushaltsverordnung
Gemeindekassenverordnung
Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Gemeindeprüfungsordnung
Geoinformationssystem
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Gemeinderat
Haushalt
Haushaltsjahr
Haushaltsrest
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Industrie- und Gewerbezentrum Lahr
Kommunalabgabengesetz
Landesgebührengesetz
Landesgartenschau
Leistungsverzeichnis
Neues kommunales Haushaltsrecht
Öffentlicher Personennahverkehr
Prüfungsteilbericht
Regierungspräsidium
Rechnungsprüfungsamt
Sozialgesetzbuch
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Stiftungsgesetz
Verpflichtungsermächtigung
Vorjahr
Volkshochschule
Vermögenshaushalt
Verwaltungshaushalt
Verdingungsordnung für Bauleistungen
Verdingungsordnung für Leistungen
Vergabeverordnung
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur
Vermögensrechnung
Zentraler Omnibusbahnhof