Beschlussvorlage (Gaskonzession; Beschluss über die Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr)
23. Oktober 2017
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 02.08.2017 Az.: 813.90 Drucksache Nr.: 201/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 09.10.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.10.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Gaskonzession; Beschluss über die Vergabe der Gaskonzession im Gebiet der Stadt Lahr Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat nimmt das Ergänzungsgutachten zur Vereinbarkeit des Konzessionsvertrages mit § 107 Abs. 1 Satz 1 GemO vom 25.09.2017 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Gaskonzession an die bnNETZE GmbH zu. 3. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, a. den Beschluss Ziff. 2 gem. § 108 GemO der Kommunalaufsicht vorzulegen, b. das Konzessionsvertragsangebot der bnNETZE GmbH in der Fassung vom 01.09.2017 in Abstimmung mit der bnNETZE GmbH in unwesentlichen Punkten anzupassen, soweit sich dies, insbesondere auf Grund von Forderungen der Kommunalaufsicht, als erforderlich erweisen sollte, sowie c. nach Abschluss des Verfahrens nach § 108 GemO den Konzessionsvertrag mit der bnNETZE GmbH abzuschließen. - Vergabeempfehlung (vertraulich) - ergänzende gutachtliche Stellungnahme gem. § 107 Abs. 1 GemO (vertraulich) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 201/2017 Seite - 2 - Begründung: Die Stadt Lahr hat das Auslaufen des Gaskonzessionsvertrages mit der badenova AG & Co. KG zum 31.12.2017 im Amtsblatt der Europäischen Union vom 22.12.2015 sowie im Bundesanzeiger vom 23.12.2015 bekannt gemacht. Interessierte Unternehmen wurden aufgefordert, bis zum 01.04.2016, 12 Uhr, ihr Interesse am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages bei der Stadt Lahr anzuzeigen. Innerhalb dieser Frist ist lediglich eine Interessenbekundung, namentlich der bnNETZE GmbH, vertreten durch die badenova AG & Co. KG, bei der Stadt eingegangen. Die Stadt hat der bnNETZE GmbH mit Schreiben vom 22.11.2016 den vom Gemeinderat beschlossenen Verfahrensbrief mit den für die Konzessionierungsentscheidung maßgeblichen Gesichtspunkten übersandt und sie zur Abgabe eines Angebots bis spätestens 16.02.2017, 12 Uhr, aufgefordert. Die bnNETZE GmbH hat daraufhin ihr Angebot vom 10.02.2017 eingereicht. Die Stadt hat das Angebot überprüfen lassen. Die Prüfung hat ergeben, dass das Angebot der bnNETZE GmbH vom 10.02.2017 form- und fristgerecht eingegangen ist und die geforderten Nachweise zur Zuverlässigkeit und zur Leistungsfähigkeit enthält. Die Inhalte des angebotenen Konzessionsvertrages wurden in einem persönlichen Gespräch am 01.08.2017 erörtert. Daraufhin hat die bnNETZE GmbH die städtischen Interessen an einer Anpassung des Konzessionsvertrages vom 10.02.2017 aufgenommen und in einem verbesserten Vertragsangebot vom 01.09.2017 umgesetzt. In Anerkennung der kommunalen Interessen hat sie damit den Grundstein für eine auch weiterhin vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit gelegt. Das Angebot entspricht den aufgestellten Vergabekriterien der Stadt Lahr sehr gut und ist geeignet, den Gasnetzbetrieb in der Stadt Lahr nach den Zielen des § 1 EnWG zu gewährleisten. Auf die beigefügte Vergabeempfehlung der Kanzlei W2K vom 25.09.2017 wird verwiesen. Das Konzessionsvertragsangebot entspricht darüber hinaus den kommunalrechtlichen Anforderungen gemäß § 107 Abs. 1 Satz 1 GemO. Die Begutachtung nach § 107 Abs. 1 Satz 2 GemO erfolgte durch die Kanzlei W2K und kam zu dem Ergebnis, dass die Erfüllung der Aufgaben der Stadt durch die konzessionsvertraglichen Bestimmungen nicht gefährdet wird und die berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Stadt und ihrer Einwohner gewahrt sind. Der Beschluss des Gemeinderats ist gemäß § 108 GemO der Rechtsaufsicht vorzulegen. Der Vertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn binnen Monatsfrist keine Beanstandungen erfolgen (§ 121 Abs. 2 GemO). Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung. Die als Anlagen beigefügte Vergabeempfehlung sowie ergänzende gutachtliche Stellungnahme enthalten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der badenova/bnNETZE und dürfen aus diesem Grunde nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer