Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften )

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 501
Kammerer

Datum: 01.09.2017 Az.: 2000

Drucksache Nr.: 229/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

05.10.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Haupt- und Personalausschuss

09.10.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Jugendgemeinderat

12.10.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
101

Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Änderung der Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Lahr gewährt im Rahmen von internationalen Schulpartnerschaften für Besuche der entsprechenden Partnerschule einen Betrag in Höhe von € 5,00 pro Aufenthaltstag und Teilnehmer/innen einschließlich Begleitpersonen.
Die Änderung der Richtlinien §§ 4,5 u. 7 zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften wird mit Wirkung ab 01.01.2018 beschlossen.
Für das Haushaltsjahr 2018 sind Euro 8.500,- bereitzustellen

Anlage(n):
Richtlinien der Stadt Lahr zur Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften
Schulpartnerschaften Lahrer Schulen

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 229/2017

Seite - 2 -

Begründung:
1. Sachverhalt
Die Stadt Lahr gewährt seit vielen Jahren Vereinen, Schulen, Behörden und Parteien aus
Lahr (nicht für Einzelpersonen) für die Förderung von Begegnungen, Veranstaltungen und
Projekten mit den Partnerstädten Dole, Belleville und Alajuela einen Zuschuss in Höhe von
Euro 5,00 pro Aufenthaltstag in Lahr.
Außerdem wird die Begegnung von Lahrer Schulen mit elsässischen Schulen mit Euro 4,00
pro Aufenthaltstag der franz. Schüler/innen einschließlich der Begleitpersonen in Lahr gefördert. Die Stadt Lahr übernimmt 50 % der Fahrtkosten in elsässische Gemeinden mit dem Bus
/ der Bahn.
Besuche aus anderen Städten, mit denen keine offizielle Städtepartnerschaft besteht bzw.
von Schulklassen oder Lahrer Gruppen und Bürger/innen, die in eine solche Stadt reisen, erhalten bislang grundsätzlich keine Zuschüsse.
2. Stellungnahme der Verwaltung
Internationale Begegnungen und damit Schulpartnerschaften mit ausländischen Schulen gewinnen im Schulleben eine immer stärkere Bedeutung. Bislang wurden Schulpartnerschaften
ausschließlich im Rahmen der bestehenden Städtepartnerschaften finanziell durch die Stadt
Lahr gefördert, wobei für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten in der jeweiligen Partnerstadt
keine Zuschüsse gewährt wurden. Grundsätzlich möchte die Stadt Lahr das Engagement der
Lahrer Schulen stärker honorieren und zusätzlich finanzielle Anreize für den Erhalt und Ausbau von internationalen Schulpartnerschaften über die bestehenden Städtepartnerschaften
hinaus schaffen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die §§ 4 u.5, Ziffer II, Absatz 2 und § 7 der Richtlinien zur
Förderung von Begegnungen im Rahmen der Städte- und Schulpartnerschaften (siehe Anlage) entsprechend ab 01.01.2018 wie folgt zu ändern:
§§ 4 u. 5, Ziffer 2, Absatz II (Satz 2, Ergänzung)
„Für Schulpartnerschaften gilt § 7entsprechend.“

§ 7 Sonstige Schulpartnerschaften und Besuche
Ergänzung
(1) Die Stadt Lahr gewährt im Rahmen von internationalen Schulpartnerschaften für Besuche
der entsprechenden Partnerschule einen Betrag in Höhe von € 5,00 pro Aufenthaltstag und
Teilnehmer/innen einschließlich Begleitpersonen.
NEU
(2) Besuche aus anderen Städten in Lahr, mit denen keine offizielle Städtepartnerschaft besteht, erhalten grundsätzlich keinen Zuschuss. Dies gilt auch für Lahrer Gruppen und Bürger/innen, die in eine Stadt ohne Städtepartnerschaft reisen.

Drucksache 229/2017

Seite - 3 -

Für das Haushaltsjahr 2018 sind unter der Finanzposition 1.2920.572000 Euro 8.500,- zusätzlich bereit zu stellen.
Eine Übersicht über die bestehenden Schulpartnerschaften ist als Anlage beigefügt.

Guido Schöneboom

Günter Evermann

Harry Ott