Beschlussvorlage (Städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter)
23. Oktober 2017
Beschlussvorlage Amt: 50 Evermann Datum: 05.09.2017 Az.: 454.451 Drucksache Nr.: 233/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 05.10.2017 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 09.10.2017 vorberatend nichtöffentlich Jugendgemeinderat 12.10.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 23.10.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter Beschlussvorschlag: 1. Tagesmütter/-väter erhalten, befristet für die Jahre 2018 u. 2019, ergänzend zur laufenden Geldleistung von in der Regel Euro 5,50 pro Kind pro Stunde für jedes betreute Kind im Alter von 0-6 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lahr eine monatliche Pauschale von: 30 Euro/Monat bei 5-15 Stunden/Woche 60 Euro/Monat bei mehr als 15 Stunden/Woche 10 Euro/Monat für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten (vor 7:30 Uhr, nach 17:30 Uhr, Wochenende, über Nacht) bei einer Betreuungsdauer von mindestens einem Kalendermonat Bei der FiPo 1.4648.701400 sind hierfür für das Jahr 2018 Euro 34.000 zu veranschlagen. 2. Tagesmüttern/-vätern, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte in Lahr außerhalb der Öffnungszeiten betreuen, werden die Räume in den Kitas unentgeltlich überlassen. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 233/2017 Seite - 2 - Begründung: Das Diakonische Werk Ortenau ist Träger der Kindertagespflege in der südlichen Ortenau und aktiv in der Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern sowie in der Vermittlung und Begleitung von Tagespflegeverhältnissen tätig. Die Tagespflege ist eine gute alternative Betreuungsform, um eine Entlastung bei der Betreuung von 0-6 jährigen Kindern zu schaffen. Gerade für unter 3 jährige Kinder werden folgende Vorteile gesehen: - Kindertagespflege ist kurzfristiger zu realisieren als die Einrichtung eines Platzes in einer Kindertagesstätte - Investitionskosten für Gebäude entfallen - keine Festanstellung von Personal, Tagesmütter sind freiberuflich tätig - hohe Flexibilität der Betreuungszeiten, auch über die Betreuungszeiten einer Kindertagesstätte hinaus - Regulation durch Angebot und Nachfrage, Verminderung des Risikos, zu viele Plätze vorzuhalten - Sicherstellung des gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechts der Eltern - sehr kleine Gruppen - familiärer Charakter - wechselnde und manchmal ungewöhnliche Betreuungszeiten wie z.B. am Wochenende oder über Nacht sind möglich - Zuschüsse für abgebende Eltern durch das Land und die Wirtschaftliche Jugendhilfe - ergänzende Betreuung zu Einrichtungen/Schule - Kinder können bei Eintritt in Kita oder Schule weiter ergänzend betreut werden - starke Bindung zur Tagespflegeperson Im Jahr 2016 wurden nach Auskunft des Diakonischen Werks insgesamt 171 Lahrer Kinder durch Tagespflegepersonen betreut, davon waren 121 Kinder unter 7 Jahre alt. Die Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen ist im ganzen Einzugsgebiet des Diakonischen Werks im Ortenaukreis höher als die Zahl der vorhandenen Plätze. Derzeit besteht die große Herausforderung darin, genügend geeignete Tagesmütter und -väter zu finden und auszubilden. Auf Grund der guten Arbeitsmarktlage und den nicht zufriedenstellenden Rahmenbedingungen für potenzielle Tagespflegepersonen, ist es derzeit sehr schwierig, zusätzlich Tageseltern zu gewinnen bzw. scheiden teilweise Frauen und Männer aus der Tagespflege aus. Ziel ist, vorhandene Tagespflegepersonen dazu zu motivieren, ihre Betreuungsplätze auszuschöpfen und darüber hinaus neue Tagespflegepersonen zu gewinnen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Zahlung einer Platzpauschale die Zahl der Betreuungen innerhalb der nächsten 2 Jahre um 30% steigt (Erfahrungswert aus Bruchsal). Das Diakonische Werk schlägt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Tagesmütter und -väter vor, wie im Beschlussvorschlag formuliert, eine städtische Platzpauschale, zunächst befristet zu bezahlen. Stellungnahme der Verwaltung: Seit Jahren gelingt es nicht, die Kindertagespflege als attraktives Angebot für Eltern mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren zu entwickeln, obwohl das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gesetzlich verankert ist. Viele Eltern bevorzugen die Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte. Hinzu kommt, dass der Ortenaukreis mit einem Stundensatz von € 5,50 pro betreutem Kind das Mindestentgelt sehr niedrig ansetzt und sich nur anteilig an den Sozialversicherungsausgaben beteiligt, so dass die Tagesmütter/-väter in der Regel kein auskömmliches Einkommen erzielen. Hinzu kommt ein umständliches Verfahren sowohl für die Tagesmütter/-väter und die Eltern der Kinder. Drucksache 233/2017 Seite - 3 - Durch die derzeitige Vollbeschäftigung sind in den letzten Jahren nochmals Tagesmütter aus ihrer Arbeit ausgestiegen und haben sich Beschäftigungen in der Wirtschaft gesucht, die vom Einkommen her lukrativer sind. Angesichts der Tatsache, dass die investiven Ausgaben für einen Kindergarten- bzw. Krippenplatz zwischenzeitlich zwischen Euro 40.000 bis 80.000 und die jährlichen Betriebskosten, je nach Betreuungsform, bei Euro 4.200 für die Betreuung im Regelkindergarten bis Euro 18.000 für einen Ganztagskrippenplatz liegen (diese Zahlen beruhen auf den Empfehlungen zum Interkommunalen Kostenausgleich gemäß §8a KitaG und wurden in den letzten Jahren nicht fortgeschrieben, sodass von höheren Kosten ausgegangen werden kann), ist es aus finanzieller Sicht sinnvoll und attraktiv, dass das Angebot der Kindertagespflege durch die Stadt gefördert wird. Neben den hohen investiven Ausgaben und den relativ hohen Ausgaben für den Betrieb ist auch zu berücksichtigen, dass derzeit pädagogisches Fachpersonal für zusätzliche Kindertagesstätten schwer zu gewinnen ist. Für die Platzpauschale an Tagesmütter/-väter sind im Haushalt 2018 zusätzlich Euro 34.000 zu veranschlagen. Der Haushaltsansatz im Entwurf beläuft sich somit für 2018 auf insgesamt Euro 45.100. Laut Information des Diakonischen Werks hat zwischenzeitlich der Gemeinderat der Stadt Ettenheim die Platzpauschale ab 01.09.17 beschlossen. Die Gemeinde Friesenheim will sich anschließen. Kippenheim und Ringsheim haben ebenfalls Interesse signalisiert. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter