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Beschlussvorlage (Regionalplan Südlicher Oberrhein Teilfortschreibung Windenergie - Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Lütkenhaus

Datum: 27.09.2017 Az.: -0688 Lü

Drucksache Nr.: 250/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Reichenbach

17.10.2017

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.10.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

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Betreff:

Regionalplan Südlicher Oberrhein Teilfortschreibung Windenergie
- Ergänzung der Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege

Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag zur Stellungnahme an den Regionalverband wird nach Befassung des Themas im Ortschaftsrat Reichenbach am 17.10.2017 zur Sitzung des
Gemeinderats nachgereicht.

Anlage(n):
- Übersichtskarte gesamter Bereich des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein
- Übersichtskarte - Auszug Region Lahr
- Legende zu den Karten
- Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Raum Lahr
- Auszug des Flächennutzungsplanes zur Windenergie (frühzeitige Beteiligung)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 250/2017

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Begründung:
Regionalplan Südlicher Oberrhein, Teilfortschreibung Windenergie, Stellungnahme der
Stadt Lahr zur. 2. Anhörung
Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat die Gesamtfortschreibung des Regionalplans,
ohne das Kapitel Windenergie, zur Satzung gebracht. Die Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Ba-Wü erfolgte am 26.06.2017.
Auf Grund der Komplexität der Thematik wird das Teilkapitel Windenergie innerhalb einer
Teilfortschreibung des Regionalplans bearbeitet und jetzt zur 2. Offenlage gebracht. Die Teilfortschreibung wird ergänzt durch die Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege
im Regionsteil Schwarzwald.
Windenergie:
Zur Nutzung der Windenergie sollen in der Raumnutzungskarte des Regionalplans Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen festgelegt werden. In den Vorranggebieten sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen ausgeschlossen, die der
Errichtung und dem Betrieb regionalbedeutsamer Windkraftanlagen entgegenstehen. Es soll
eine Bündelung von Windkraftanlagen angestrebt werden. Zur Vermeidung von großräumigen visuellen Überlastungserscheinungen sollen Mindestabstände zwischen den Gebieten
für Windkraftanlagen vorgesehen werden. Die Planungen sollen interkommunal abgestimmt
werden.
Der Entwurf sieht 19 Vorranggebiete für Windkraftanlagen in der Region Südlicher Oberrhein
vor. Damit soll die Grundlage für 60 zusätzliche Anlagen geschaffen werden. Im Verbandsgebiet gibt es bereits 69 regionalbedeutsame Windkraftanlagen (einschließlich der genehmigten, aber noch nicht in Betrieb genommenen). Davon stehen 23 in den 19 Vorranggebieten. Im Ortenaukreis sind 11 der 19 Vorranggebiete vorgesehen.
Die Konzentrationszonen für Windenergienutzung, die von den kommunalen Planungsträgern in den Flächennutzungsplänen dargestellt werden, können über die regionalplanerischen Vorranggebiete hinausgehen oder auch zusätzliche Gebiete umfassen. In den Vorranggebieten darf jedoch kein Ausschluss von Windkraftanlagen vorgesehen werden. Der
Regionalverband verweist hier auf die Anpassungspflicht der Kommunen an die Regionalplanung. Zitat von Verbandsdirektor Dr. Karlin aus der Lahrer Zeitung vom 13.07.17: „Unser
regionales Konzept wird die Minimalkulisse für die Windenergienutzung in unserer Region
sein“.
Von den 11 Vorranggebieten für Windkraftanlagen tangieren 2 die Gemarkung Lahr/Reichenbach:
1.

Geigenköpfle/Schnaigbühl: Friesenheim, Hohberg und minimal auf Gemarkung
Lahr/Reichenbach (Übersichtskarte Nr. 10)

2.

Rauhkasten/Steinfirst: Friesenheim, Gengenbach, Hohberg und minimal auf Gemarkung Lahr/Reichenbach 8 (Übersichtskarte Nr. 12)

Zu 1.
Die südliche Fläche des Vorranggebietes Schnaigbühl ragt minimal in die Gemarkung Reichenbach hinein. Sie grenzt an den Suchraum Langeck aus der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie Lahr/Kippenheim (Verfahrensstand 1. Beteiligungsstufe
durchgeführt). Eine Darstellung dieser Flächen (Langeck) im Regionalplan erfolgte nicht, weil
u.a. die vom Regionalverband zu Grunde gelegte Mindestwindhöffigkeit für regionalbedeut-

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same Windkraftanlagen (6 Meter pro Sekunde in 140 Meter Höhe) gem. Windatlas Ba-Wü
nicht erreicht wird.
Zu 2.
Die westliche Fläche des Vorranggebietes Rauhkasten/Steinfirst ragt minimal in die Gemarkung Reichenbach hinein. Sie grenzt an den gleichnamigen Suchraum aus der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie Lahr/Kippenheim. Mit dem bereits errichteten Windpark Rauhkasten/Steinfirst innerhalb des Vorranggebiets auf den Gemarkungen
Friesenheim, Gengenbach und Hohberg ist im Rahmen des Teil-FNP eine vertiefende Untersuchung und Ausweisung auf Reichenbacher Gemarkung in diesem Bereich nicht mehr realistisch, weil die gewählten Windkraftanlagenstandorte auf der Kammlage wesentlich windhöffiger und ertragreicher sind.
Vorranggebiet Schnürbuck, Teilbereich auf Kippenheimer Gemarkung:
Das regionalbedeutsame Vorranggebiet Schnürkuck umfasst im westlichen Teilbereich den
Suchraum Eulenkopf aus der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans Windenergie
Lahr/Kippenheim. Bei der Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans Lahr/Kippenheim
wäre somit diese Teilfläche als Konzentrationszone für Windenergienutzung mit in die Darstellung zu übernehmen.
Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionsteil Schwarzwald
(Ergänzung)
Zur Sicherung und Entwicklung ihrer besonderen Funktion für den Arten- und Biotopschutz
werden in der Raumnutzungskarte Vorranggebiete für Naturschutz- und Landschaftspflege
festgelegt. In den Vorranggebieten haben die Erfordernisse des Naturschutzes Vorrang vor
entgegenstehenden Nutzungsansprüchen. Es sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen ausgeschlossen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Vorkommen naturschutzfachlich wertgebender Arten, der Lebensraumausstattung oder der Funktion des Gebietes für den Biotopverbund führen können. Ausgeschlossen sind insbesondere:
Besiedlung, Abbau von oberflächennahen Rohstoffen, wesentliche Veränderungen der Oberflächenformen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen), wesentliche Veränderungen
des Wasserhaushalts, Waldumwandlungen und Erstaufforstungen.
Durch die im Entwurf dargestellten, ergänzten Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege sind zwei Teilbereiche auf Lahrer Gemarkung betroffen:
1. Langenhard (Übersichtskarte Nr. s 58)
Die Stiftungsfläche „NABU, nationales Naturerbe“ soll nahezu deckungsgleich als Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege im Regionalplan festgelegt werden.
2. Waldkomplex Rossbrunnen-Güntersdobel (Übersichtskarte Nr. s 48 b)
Erweiterung des auf Friesenheimer Gemarkung liegenden bestehenden Vorranggebietes
auf Reichenbacher Gemarkung im Bereich Langeck, südlich angrenzend an das Vorranggebiet für Windkraftanlagen Geigenköpfle/Schnaigbühl.
Es handelt sich um besonders altholzreiche naturnahe bzw. buchendominierte Waldbestände mit Alter über 140 bzw. 180 Jahre.

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Auswirkungen der regionalplanerischen Darstellungen auf Lahr
Verhältnis Regionalplan zu Flächennutzungsplan
Mit Novellierung des Landesplanungsgesetzes in 2012 kann die Regionalplanung für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen (WKA) nur noch Vorranggebiete, aber keine
Ausschlussgebiete mehr festlegen.
Die Gemeinden können mit der Flächennutzungsplanung eine positive Standortzuweisung an
einer oder mehreren Stellen in ihrem Plangebiet vornehmen. Gleichzeitig wird durch die
Ausweisung von Ausschlussgebieten der übrige Planungsraum von Windenergieanlagen
freigehalten. Die planerische Steuerung von Windenergiestandorten liegt damit wieder verstärkt bei den Trägern der Flächennutzungsplanung, also den Gemeinden. Dabei verlangt
der Gesetzgeber, dass der Windenergie substanziell Raum eingeräumt wird.
Mit der Anpassungspflicht an den Regionalplan dürfen die Kommunen in den Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen aber keinen Ausschluss von Windkraftanlagen
vorsehen. Das heißt konkret, dass bei den Flächennutzungsplanungen die Vorranggebiete
aus dem Regionalplan zu berücksichtigen sind.
Entsprechend der Zusage in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 4.10.2017 wird
eine detaillierte Stellungnahme des Rechtsamtes zum rechtlichen Verhältnis Regionalplan/Flächennutzungsplan spätestens zur Fortschreibung des FNP (nächster Verfahrensschritt Offenlage) erarbeitet.
Fazit:
Die regionalplanerischen Festlegungen zu den Vorrangflächen Windkraftanlagen und den
Vorranggebieten für Naturschutz und Landschaftspflege auf Lahrer Gemarkung schränken
grundsätzlich die Flächennutzungsplanung nicht ein. Bei einer möglichen Entwicklung eines
Windkraftstandortes Schnaigbühl/Langeck oder gegebenenfalls nur des Standortes Schnaigbühl auf Friesenheimer Gemarkung ist im Hinblick auf den Stadtteil Reichenbach eine enge
Abstimmung seitens der Gemeinde Friesenheim mit der Stadt Lahr erforderlich.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.