Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Erstattungszinsen auf die Gewerbesteuer)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (2. Sitzung)
6. Februar 2017
6. Februar 2017
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 09.01.2017 Az.: 20/202 Drucksache Nr.: 2/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 06.02.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Erstattungszinsen auf die Gewerbesteuer Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 1.0300.842000 (Sonstige Finanzausgaben) in Höhe von € 63.230. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 1.0300.261300 (Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer) in Höhe von € 63.230. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 2/2017 Seite - 2 - Begründung: Die Verzinsung von Steueransprüchen wurde im Jahr 1990 durch Einfügung des § 233a in die Abgabenordnung eingeführt. Demnach werden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach Ablauf von 15 Monaten mit einem Steuersatz von 0,5 % pro Monat verzinst. Dies gilt gleichermaßen für Ansprüche auf Steuererstattungen (Erstattungszinsen) als auch für Steuernachzahlungen (Nachzahlungszinsen). Im Zeitraum 2005 bis 2016 sind Nachzahlungszinsen in Höhe von insgesamt € 4.743.493 eingegangen und Erstattungszinsen in Höhe von insgesamt € 3.166.533 geleistet worden. Angesichts des seit längerer Zeit sehr geringen Zinsniveaus gibt es mittlerweile vermehrt Rechtsbehelfe und Klagen gegen die gesetzlich festgelegten Zinssätze, die allesamt bislang erfolglos waren. Im Haushaltsjahr 2016 war für die Erstattungszinsen aus der Gewerbesteuer bei der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ ein Mittelansatz von € 130.000 (Vj. € 100.000) veranschlagt worden. Im abgelaufenen Haushaltsjahr 2016 waren jedoch Erstattungszinsen in Höhe von € 193.230 zu leisten. Für Nachzahlungszinsen waren im Haushaltsplan 2016 Mittel in Höhe von € 200.000 veranschlagt. Tatsächlich gingen im Jahr 2016 Nachzahlungszinsen in Höhe von € 530.162,75 ein. Bei der Erstellung des jährlichen Haushaltsplanes lassen sich die Höhe der Erstattungsund Nachzahlungszinsen nur grob anhand der Vorjahresergebnisse schätzen. Eine näherungsweise Vorabberechnung ist nicht möglich, da die Kommune lediglich das Ergebnis der Steuererklärung in Form des Gewerbesteuermessbescheides des Finanzamts erhält. Insgesamt sind auf der Finanzposition „Sonstige Finanzausgaben“ Mehrausgaben in Höhe von € 63.230 entstanden. Die Mehrausgaben in Höhe von € 63.230 können durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.0300.261300 (Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer) ausgeglichen werden. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer