Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Städtische Musikschule -Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (2. Sitzung)
6. Februar 2017
6. Februar 2017
Beschlussvorlage Amt: 433 Himmelsbach Datum: 18.01.2017 Az.: Drucksache Nr.: 24/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 06.02.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Städtische Musikschule -Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2016 bei der Finanzposition 2.3330.935000-999 „Städtische Musikschule -Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagenvermögens“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 33.800,-- Euro. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen -Kommunale Investitionspauschale“ mit einem Betrag von 18.500,-- Euro sowie bei der Finanzposition 2.3330.367000-001 „Städtische Musikschule -Zuweisungen/Zuschüsse vom übrigen Bereich“ mit einem Betrag von 15.300,-- Euro. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 24/2017 Seite - 2 - Begründung: Im Haushaltsplan 2016 sind für die städtische Musikschule unter der Finanzposition 2.3330.935000-999 „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagenvermögens“ Haushaltsmittel in Höhe von 16.000,-- Euro bereitgestellt worden. Für diese Finanzposition weist die Haushaltsrechnung 2016 mit Stand vom 18.01.2017 Ausgaben in Höhe von 47.280,12 Euro und damit eine Überschreitung von 31.249,12 Euro aus. Im Sinne einer Ausgabenerhöhung hinzuzurechnen sind noch zweckgebundene (Mehr-)Einnahmen in Höhe von 2.550,-- Euro, so dass sich die zu bewilligenden Mehrausgaben auf einen Gesamtbetrag von 33.800,-- Euro belaufen. Durch die Errichtung der neuen Kindertagesstätte im Gebäude der Lotzbeckstraße 20 (Bereich ehemalige Gebrüder Grimm Schule) musste ein Lager- und Vorbereitungsraum der Musikschule rückgebaut werden. Dies war zur Sicherstellung eines benötigen 2. Fluchtweges erforderlich. Der Fluchtweg der Kindertagesstätte führt durch die Musikschule. Diese Entscheidung ist erst im März 2016 gefallen. Für den entfallenden Raum der Musikschule wurde ein Konzept der dezentralen Lagerung entwickelt und entsprechend Schränke, Regale und Tische angeschafft. Die Ausgaben hierfür betrugen 18.500,00 Euro. Im Rahmen der Planungen für die LGS 2018 wurde die Musikschule von der LandesgartenschauLahr 2018 GmbH zur Durchführung von verschiedenen Veranstaltungen verpflichtet. Für 80 vorgesehene Konzerte als „Walking Acts“ im Zeitraum April bis Oktober 2018 wurden spezielle Instrumente im Wert von 15.300,00 Euro angeschafft (Mülleimer-Schlagzeug, Gitarren). Die Musikschule erhielt für die Beschaffung der Instrumente einen Zuschuss von 15.000,-- Euro von der LGS GmbH. Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 33.800,-- Euro kann durch Mehreinnahmen bei den Finanzpositionen 1.9000.041100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen -Kommunale Investitionspauschale“ mit einem Betrag von 18.500,-- Euro und 2.3330.367000-001 „Städtische Musikschule -Zuweisungen/ Zuschüsse vom übrigen Bereich“ mit einem Betrag von 15.300,-- Euro erfolgen. Die Haushaltsrechnung 2016 weist für die Kommunale Investitionspauschale bei einem Ansatz 2016 von 3.330.000,-- Euro Mehreinnahmen in Höhe von 318.444,90 Euro aus. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer