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Beschlussvorlage (Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 25.08.2017 Az.: - 0687/Lö

Drucksache Nr.: 217/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

20.09.2017

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

25.09.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

50

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

---------

Betreff:

Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE
- Beratung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange

Beschlussvorschlag:

1. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE vom
25. August 2017 wird gebilligt.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die frühzeitige Beteiligung der Bürger
gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.

Anlage(n):
- Bestandsplan
- Vorentwurf Gestaltungsplan
- Erläuterung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 217/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Am 30. November 2015 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE, dessen Geltungsbereich das Grundstück der ehemaligen Ölmühle Schmidt inklusive benachbarter Flurstücke sowie des Aldi-Marktes umfasst. Für
das Gelände gilt außerdem eine Veränderungssperre, die unerwünschte Entwicklungen im Bereich Einzelhandel verhindern und die Inhalte des Einzelhandelskonzeptes planungsrechtlich
sichern soll.
Zwischenzeitlich wurden in dem gut 6.500 m² umfassenden östlichen Teilbereich 18 Gebäude
und zwei Kamine abgerissen sowie diverse unterirdische Tanks entfernt. Auch fanden weitere
Altlastenuntersuchungen statt.
Parallel dazu führte der Eigentümer über rund anderthalb Jahre Verhandlungen mit diversen interessierten Investoren bzw. Bauträgern. Nun konnte Einigung mit der Lahrer Baufirma Eichner
erzielt werden, die zuletzt das Gelände der Gärtnerei Göhringer in Burgheim zu einem Wohngebiet umnutzte. Der Kaufvertrag wurde am 1. September unterschrieben.
Stadt und Investor sind sich einig über die städtebaulichen Grundzüge des neuen Quartiers: es
sollen eine Kindertagesstätte, Erweiterungsräume für die Geroldsecker Schule und Horträume
geschaffen werden und mehrere Geschosswohnungsbauten. Nachdem die Verhandlungen erheblich länger dauerten als ursprünglich vorgesehen, hat die Stadt angesichts des dringenden
Bedarfs an Betreuungsplätzen in der Oststadt ein großes Interesse an einer zügigen Projektentwicklung.
Zwar soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden, doch hält das Stadtplanungsamt hier eine vorgeschaltete frühzeitige Beteiligung für sinnvoll, um möglichst alle Eventualitäten kennen zu lernen und zur Offenlage darauf reagieren zu
können. Dies erfolgt auf der Grundlage eines mit der Firma Eichner abgestimmten städtebaulichen Grobkonzeptes. Es enthält lediglich die wichtigsten Aussagen zu Gebäudestellung, Nutzung, Geschossigkeit oder Parkierung und wird in den nächsten Monaten weiter ausgearbeitet.
Hierfür beauftragt die Firma ein qualifiziertes Planungsbüro.
Für den westlichen Teilbereich (Aldi) wird insbesondere eine Beschränkung auf nicht großflächigen Lebensmittel-Einzelhandel festgesetzt.
Weitere Schritte sind: Städtebaulicher Vertrag, Beauftragung Lärmgutachten durch den Investor, Erarbeitung Bebauungsplan durch die Stadt, Abstimmung der Umsetzung eines Sozialwohnungsanteils. Die Verwaltung strebt an, im Oktober die frühzeitige Beteiligung und im ersten
Quartal 2018 die Offenlage durchzuführen. Baubeginn könnte dann noch im ersten Halbjahr
2018 sein.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.