Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Ohnemus
Datum: 09.11.2016 Az.:
Drucksache Nr.: 321/2016
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
05.12.2016
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
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Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
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Betreff:
Bildung des Gemeindewahlausschusses gem. § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG)
für den Bürgerentscheid "Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung"
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat wird gebeten, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 321/2016
Seite - 2 -
Begründung:
Wenn der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.12.2016 die Durchführung eines
Bürgerentscheids zur Frage:
„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderates vom 25.07.2016 zur Aufstellung des Bebauungsplans ALTENBERG (1. Änderung des Bebauungsplanes ALTENBERG) aufgehoben wird?“
beschließt, sind nach § 41 Abs. 3 KomWG und § 53 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KomWO) die Bestimmungen für die Wahl des (Ober-)Bürgermeisters entsprechend anzuwenden.
Hierzu zählt auch die Bildung des Gemeindewahlausschusses, die sich nach § 11 KomWG
richtet. Danach obliegt diesem die Leitung und die Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids.
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem (Ober-)Bürgermeister als Vorsitzendem und
mindestens zwei Beisitzern/Beisitzerinnen. Die Beisitzer/Beisitzerinnen und Stellvertreter-/
innen in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2
KomWG). Etwaige Vertrauensleute des Bürgerbegehrens können in entsprechender Anwendung von § 15 KomWG nicht Mitglied des Gemeindewahlausschusses sein. Mitglieder des
Gemeindewahlausschusses dürfen nicht gleichzeitig Wahlhelfer sein.
Bei den zurückliegenden Kommunalwahlen wurden von den vertretenen Fraktionen je ein
Beisitzer/Beisitzerin und Stellvertreter/-in vorgeschlagen und vom Gemeinderat gewählt. Die
Fraktionen werden um Vorschläge in der Sitzung gebeten.
Dr. Wolfgang G. Müller
Friederike Ohnemus
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.