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Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Witzelmaier

Datum: 25.02.2013 Az.: 700.82

Drucksache Nr.: 57/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.03.2013

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

08.04.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 38.074.824,16 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden.
3. Die entstandene Kostenunterdeckung des Jahres 2011 in Höhe von 237.081,72 €
wird mit der Kostenüberdeckung des Jahres 2009 und 2010 verrechnet.
4. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von
3.294.500,00 € ins Folgejahr (2012) übertragen.
5. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Anlage(n):
Schlussbericht 2011 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 57/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr für das Rechnungsjahr 2011 ist abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen. Es gelten primär für den Jahresabschluss das Handelsgesetzbuch und
das Eigenbetriebsrecht. Auf diesen Grundlagen haben wir geprüft. Außerdem
spielen hinsichtlich der Gebührenkalkulation die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes eine Rolle.

Dr. Wolfgang G. Müller

Ulrike Karl