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Beschlussvorlage (Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg

Datum: 02.03.2017 Az.: 922.2011

Drucksache Nr.: 52/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

24.04.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

15.05.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2015 der Stadt Lahr zur
Kenntnis.

Anlagen:
Beteiligungsbericht 2015

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 52/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeinden sind nach § 105 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) verpflichtet, zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich
einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen
sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen.
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht soll der Beteiligungsbericht
auch als Nachschlagewerk dienen. Aus diesem Grund geht der Beteiligungsbericht in
einigen Bereichen über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus. So wird z.B. auch
über die folgenden Eigenbetriebe, Zweckverbände, Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die folgende Stiftung berichtet:




Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr
Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr






Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP)
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Grenzüberschreitender örtlicher Zweckverband „Vis-à-Vis“
Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (ZV kiv_bf)



Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Eurodistrikt StraßbourgOrtenau“
Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Interregionale Allianz für den
Rhein-Alpen-Korridor“





Hospital und Armenfonds mit Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege

Die Verwaltung hält es für erforderlich, die o.g. Eigenbetriebe, Zweckverbände,
Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit und die Stiftung zur Abrundung
mit einzubeziehen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
Stellv. Stadtkämmerer